-
Farbbandkassette Die Erfindung betrifft eine Farbbandkassette mit
zwei miteinander verbundenen, je eine Farbbandspule aufnehmenden, vor Ingebrauchnahme
des Farbbandes trennbaren Behältern, die je einen axialen Schlitz aufweisen, durch
den das Farbband hindurchläuft.
-
Es sind bereits Farbbandkassetten, wie sie beispielsweise für Schreibmaschinen
verwandt werden, bekannt, bei denen zwei Spulen, auf denen die Enden des Farbbandes
aufgewickelt sind, in zwei Bechern gekapselt sind, die beim Verkauf miteinander
verbunden sind und die vor dem Einsetzen in die Schreibmaschine getrennt werden.
In den Wandungen der Becher befinden sich Schlitze, durch die sich das Farbband
von der einen Spule in dem einen Becher zu der anderen Spule in dem anderen Becher
erstreckt. Der Vorteil einer derartigen Farbbandkassette besteht darin, daß die
Finger der das Band einsetzenden Person nicht mit Farbe beschmutzt werden, weil
die Finger mit dem Farbband selbst nicht in Berührung kommen können. Da die Farbbänder
in der Farbbandkassette im wesentlichen dicht eingeschlossen sind, findet auch bei
längerer Lagerung ein Eintrocknen der Farbe nur in ganz geringem Umfang statt. Auch
ein Austrocknen des in einer Schreibmaschine eingesetzten Farbbandes wird auf ein
Minimum herabgesetzt.
-
Bei der bekannten Farbbandkassette sind jeweils die die beiden Spulen
aufnehmenden Becher durch einen gemeinsamen Deckel miteinander verbunden, der beim
Einsetzen der Kassette in eine Schreibmaschine zerbrochen wird. Das bedeutet, daß
mehrere Herstellungs- und Formgebungsgänge erforderlich sind, zumindest müssen zwei
verschiedene Teile gespritzt werden. Da die zusammenzusetzenden Teile genau ineinanderpassen
müssen, ist bei der Herstellung die Einhaltung verhältnismäßig enger Toleranzen
erforderlich, die den Herstellungsvorgang verteuern. Ein weiterer Nachteil der bekannten
Farbbandkassette besteht darin, daß die Becher für die einzelnen Spulen erst in
eine solche Lage gebracht werden müssen, daß der brechbare Deckel aufsetzbar ist.
Bei der bekannten Farbbandkassette besteht somit die Gefahr, daß das Farbband beim
Einsetzen der Spulen zu weit abgewickelt wird und nach dem Einsetzen der Spulen
wieder aufgewickelt werden muß.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Farbbandkassette zu
schaffen, die die Nachteile der bekannten Farbbandkassetten nicht aufweist. Die
erfindungsgemäße Lösung besteht darin, daß zwei Becher durch eine Brücke derart
miteinander verbunden sind, daß die axialen Schlitze der Becher sich innerhalb der
Brücke einander gegenüberliegen und jeder Becher an dem oberen Rand seines zylindrischen
Teils eine Lippe trägt, die gegen den Flansch der Spule liegt, wobei der Flansch
der Spule einen etwas kleineren Durchmesser hat, bezogen auf den Innendurchmesser
der Becher, und daß die Grundflächen der Becher Bohrungen enthalten, in denen die
Spulen drehbar gelagert sind.
-
Die erfindungsgemäße Farbbandkassette besteht im wesentlichen. aus
zwei Bechern und einer Brücke, die alle zusammen aus einem Stück bestehen und damit
in einem Arbeitsgang gespritzt werden können. Enge Toleranzen brauchen dabei nicht
eingehalten zu werden, so däß die Herstellung verhältnismäßig billig ist. Darüber
hinaus besteht ein weiterer Vorteil des Anmeldungsgegenstandes darin, daß das Einbringen
des Farbbandes in die Kassette insofern einfacher ist, als die Becher durch eine
Brücke miteinander verbunden sind. Dadurch ist die gegenseitige Lage genau definiert,
und es besteht kaum die Gefahr, wie bei der bekannten Farbbandkassette, daß das
Farbband beim Einsetzen der Spulen zu weit abgewickelt wird und nach dem Einsetzen
der Spulen wieder aufgewickelt werden muß.
-
Obwohl bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Farbbandkassette
ein Deckel nicht erforderlich ist, isi doch eine verhältnismäßig gute Kapselung
der Farbbänder gegeben, ohne daß eine erhöhte Reibung zwischen Spulenflansch und
dem die Spule aufnehmenden Becher zu befürchten ist. Der äußere
Durchmesser
des Flansches ist etwas kleiner als der Innendurchmesser des Bechers, und die einzig
auftretende Reibung ist die zwischen einer Haltelippe am Rande des Bechers und der
Spule. Die Berührungsfläche ist außerordentlich klein, und außerdem besitzen die
gebräuchlichen Kunststoffe einen so niedrigen Reibungskoeffizienten, daß eine Reibung
zwischen diesen Teilen vollkommen vernachlässigt werden kann.
-
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind in der die beiden Becher
miteinander verbindenden Brücke Materialschwächungen vorgesehen, die das Zerbrechen
an dieser Stelle begünstigen. Dadurch wird auch bei unaufmerksamer Behandlung der
erfindungsgemäßen Farbbandkassette eine saubere Trennung zwischen den beiden Bechern
an der richtigen Stelle gewährleistet.
-
Eine andere Weiterbildung betrifft eine Farbbandspule für die erfindungsgemäße
Kassette, wobei an der Nabe der Farbbandspule ein Zapfen angeordnet ist, der in
die Bohrung der Becher eingreift. Dadurch ist eine exakte Führung der Farbbandspule
in den Bechern gewährleistet.
-
Die Erfindung wird nun an Hand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel
zeigt, näher erläutert. F i g. 1 zeigt einen Doppelbehälter gemäß der Erfindung;
F i g. 2 ist ein Schnitt auf der Linie 2-2 der F i g. 1; F i g. 3 ist ein Schnitt
auf der Linie 3-3 der F i g. 1; F i g. 4 zeigt in einer anderen perspektivischen
Ansicht die Vorrichtung nach F i g. 1; F i g. 5 ist eine perspektivische Darstellung
der auseinandergenommenen Vorrichtung eines Doppelbehälters nach F i g. 1 und F
i g. 6 zeigt perspektivisch, wie die Brücke zwischen den Bechern getrennt werden
kann, wenn die Spulen in eine Schreibmaschine eingesetzt werden sollen.
-
In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 10 einen Becher
und das Bezugszeichen 11 einen anderen Becher eines Zwillingsbecherbehälters
für ein Farbband. Die Becher 10 und 11 umfassen jeweils eine Grundfläche 12 und
13, zylindrische Wände 14 und 15 und axiale Öffnungen 16 und 17 in den Grundflächen.
Identische Spulen 18 sind für die Becher 10 und 11 vorgesehen.
-
Die Spulen 18 besitzen einen scheibenförmigen Flansch 20, der als
Deckplatte wirkt und der einen etwas kleineren Durchmesser als der Durchmesser innerhalb
der zylindrischen Wände 14 und 15 hat und sich daher gut passend, aber drehbar einsetzen
läßt. Von jedem Flansch 20 erstreckt sich zentrisch eine Nabe oder die eigentliche
Spule 21, auf die ein Ende eines Bandes 22 aufgewickelt werden kann. Um das Band
22 auf der Nabe oder der Spule 21 zu befestigen, ist jedes Bandende mit einer Schlinge
23 versehen, die in einem axialen Schlitz 24 der Nabe befestigt wird.
-
Jede Nabe 21 ist mit einem zentrischen zylindrischen Schaft 25 ausgestattet,
dessen eines Ende sich etwas über die Basisfläche der eigentlichen Nabe hinauserstreckt,
so daß die Enden der Schäfte 25 in die öffnungen 16 oder 17 eingesetzt werden können.
-
Die Ränder der Becher 10 und 11 sind jeweils mit einer
sich nach innen erstreckenden Lippe 26 versehen, deren innerer diametraler Abstand
etwas kleiner ist als der Durchmesser des Flansches 20. Die Höhe der Spule plus
der Stärke des Flansches ist so gewählt, daß der obere Rand des Flansches unter
die Lippe gedrückt werden kann, jedoch in dem Becher ruht, ohne daß eine bemerkenswerte
Reibung entsteht oder vertikales oder seitliches Spiel auftritt. Gegenüberliegende
Axialschlitze 27 sind in den zylindrischen Wänden der Becher 10,11 vorgesehen, damit
sich das Band aus dem einen Becher in den anderen und umgekehrt bewegen kann.
-
Die Schlitze 27 geben den zylindrischen Wänden 14 und 15 eine Elastizität,
wodurch sie sich, wenn die Spule 18 eingesetzt wird, etwas auseinanderbewegen können.
Diese Elastizität wiederum bewirkt einen guten Sitz des Flansches 20 innerhalb des
Bechers. In vertikaler Richtung besitzen die Grundflächen 12 und 13 der Becher ausreichend
Elastizität, um die Ränder der Flansche 20 gegen die untere Seite der Ränder 26
zu halten.
-
Die Becher 10 und 11 sind durch zwei parallele Stege 31, 32 verbunden,
die wiederum durch eine Grundfläche 33 verbunden sind, so daß sich zwischen den
Bechern eine Brücke ergibt. Außerdem entsteht dadurch ein Schutz für jenen Teil
des Bandes 22, der sich zwischen den Bechern, d. h. zwischen den öffnungen 27, erstreckt.
Öffnungen 34 sind in den Stegen 31, 32 und in der Grundfläche 33 angeordnet, um
das Band beobachten zu können, um Farbe oder Art feststellen zu können, und ferner,
um ein Durchtrennen der Brücke zu ermöglichen.
-
Das Behälterpaar wird im verbundenen Zustand verkauft, d. h. in einem
Zustand, in -dem die Brücke beide Behälter miteinander verbindet. Wenn der Käufer
das Band in eine Schreibmaschine einsetzen will, wird die Brücke beispielsweise
vermittels einer Schere oder eines anderen scharfen Gegenstandes an den öffnungen
34 durchschnitten, und die Becher 10 und 11 werden getrennt. Die Becher werden in
die Schreibmaschine so eingesetzt, daß die Grundflächen 12 und
13 nach oben weisen. Die Deckplatten 20 sind mit einer Serie von öffnungen
36 versehen, in die die Antriebsvorrichtung der Schreibmaschine eingreift. Diese
Antriebsvorrichtung dreht sich, wenn auf der Maschine geschrieben wird und dreht
damit auch die Deckplatten 20 und damit die Spulen 21 in bekannter Weise. Die Spulen
und Deckplatten können dabei nicht springen oder schlagen, weil sie auf den Schäften
25 mit Lagerflächen versehen sind und weil außerdem eine Lagerfläche am Rand des
Flansches 20 vorhanden ist, nämlich dort, wo der letztere gegen die innere Fläche
der Wand 14 oder 15 anliegt und nach oben hin von der unteren Fläche der Lippe 26
gehalten wird.
-
Die Becher und die Deckplatten stellen einen nahezu vollkommenen Abschluß
dar, weil sich die Antriebsöffnungen in die Nabe 21 erstrecken, die wiederum vom
Innenraum der Becher 10,12 durch den Zentnerschaft isoliert ist, daher wird auf
diese Weise das Band wesentlich vollkommener gegen Austrocknen geschützt als das
bei bekannten Ausgestaltungen bisher möglich war.