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Vorrichtung zum Verhindern von Fadenwickeln in Fadenführungstrommeln
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verhindern von Fadenwickeln in Fadenführungstrommeln
an Spulmaschinen mit Antrieb der Spulen am Umfang.
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Bekanntlich ist es erforderlich, das auf den Spinnkopsen hergestellte
Garn auf andere, sogenannte Kreuzspulen, aufzuwinden. Hierzu muß der Faden hin-
und hergeführt werden, was, wie ebenfalls bekannt ist, z. B. mittels eines rotierenden
Fadenführers geschieht. Solche Fadenführer sind im allgemeinen als Trommel ausgebildet
und besitzen im Trommelmantel eine Nut, die den Faden hin- und herführt und an den
Stirnseiten der Spulen Wendestellen besitzt. Reißt nun der Faden während des Aufspulens
auf die Spule, so kann sich in der Fadenführungstrommel ein Wickel bilden, wenn
der Faden so schnell nachgezogen wird, daß der Fadenwächter infolge der im Faden
verbleibenden Spannung nicht anspricht.
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Untersuchungen haben ergeben, daß sich das von der Ablaufspule kommende
Fadenende während einer kurzen Zeit nach dem Bruch spannungslos in der Trommelnut
befindet und sich infolge der ihm innewohnenden kinetischen Energie vorwärts bewegt,
wobei die Reibung des Fadens an der Fadenführungsnut bzw. die Mitnahme durch den
von der Trommel erzeugten Luftstrom auch weiterhin das Abziehen der Spule unterstützt.
Sobald das durch Luftstrom und Reibung um die Trommel herumgeführte Fadenende in
den Bereich des nachlaufenden Fadens gelangt, wird es von diesem Faden festgeklemmt,
so daß sich der Faden nun in der Fadenführungstrommel aufwickelt.
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Im allgemeinen sitzen mehrere Fadenführungstrommeln auf einer Welle,
so daß zur Entfernung eines Wickels in einer Trommel der gesamte Wellenstrang stillgesetzt
werden muß, wodurch nicht nur die durch den Wickel gestörte Spulstelle untätig wird,
sondern auch die benachbarten Spulstellen ihre Arbeit einstweilen einstellen müssen.
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In der deutschen Auslegeschrift 1 009 987 ist eine Fachmaschine beschrieben,
bei der bei Fadenbruch oder bei Aufhören des Fadenzulaufs mindestens eines der beiden
zu fachenden Fäden von der Rückseite der Spule her ein zwischen die Spule und die
Treibtrommel eindringender Schieber eingeführt wird, der ein Anhalten und Abheben
der Spule von der Fadenführungstrommel bewirkt. Der Schieber hebt dabei gleichzeitig
die Fäden aus der Fadenführungstrommel heraus. Bei einer Fachmaschine ist jedoch
die Gefahr der Bildung eines Wickels kaum vorhanden, denn dadurch, daß zwei oder
mehrere Fäden in die Faden-
führungstrommel einlaufen, ist selbst dann, wenn ein
Fadenbruch vorhanden ist, der Kontakt zwischen den einzelnen Fäden so groß, daß
das freie, nachfolgende Fadenende von dem nicht gebrochenen Faden mitgenommen wird.
Die Spule mag dann einen Fehler aufweisen, aber das Fadenende ist aus der Fadenführungstrommel
wieder herausgehoben, und damit ist die Gefahr eines Wickels zunächst beseitigt.
Im übrigen laufen diese Maschinen derart langsam, daß es tatsächlich gelingt, einen
Faden durch den Fadenwächter überprüfen zu lassen, um so mehr, als der Weg zwischen
Fadenwächter und Einlaufstelle in die Fadenführungstrommel lang ist.
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In der USA.-Patentschrift 1 990 620 ist in der Fig. 16 eine Fadenführungseinrichtung
dargestellt, welche aus einer Nutentrommel und einem Hilfsfadenführer besteht. Erst
die Kombination dieser beiden Teile ermöglicht eine zum Anmeldezeitpunkt dieser
Patentschrift zufriedenstellende Fadenführung.
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Derartige Fadenführungseinrichtungen genügen den heutigen Anforderungen
nicht mehr. Sie sind nicht in der Lage, mit einer so weitgehenden Sicherheit die
Fäden zu verlegen, wie dies für die Bildung von hochwertigen Spulen, insbesondere
von Färbespulen, erforderlich ist. Außerdem ist bei dieser Einrichtung die Fadenführungssicherheit
wesentlich geringer als bei der heute üblichen Form der Fadenführungstrommel, so
daß diese Einrichtung für die jetzt gebräuchlichen hohen Fadengeschwindigkeiten
nicht brauchbar ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Bildung
von Fadenwickeln in Fadenführungstrommeln zu verhindern.
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Der Lösung dieser Aufgabe lag die Erkenntnis zugrunde, daß es möglich
ist, den Faden an der Wendestelle, d. h. also in der Nähe des Trommelrandes, aus
der
Trommel herauszubefördern, sofern ein besonderes Schleuderorgan vorhanden ist, das
den an sich spannungslosen Faden zur Stirnseite aus dem Bereich der Trommel, z.
B. in axialer Richtung, herausschleudert. Demgemäß besteht die Erfindung darin,
daß an der Wendestelle der Fadenführungsnut eine Abschlagführungsnut vorgesehen
ist, welche den beim Spulen zuerst führenden Nutenzweig über die Wendestelle in
gleicher Richtung hinaus fortsetzt und daß die Trommelwelle beiderseits der Fadenführungstrommel
durch den Trommelrand untergreifende Fadenfangglieder abgedeckt ist. Hierdurch wird
erreicht, daß das von der Ablaufspule kommende Fadenende nach dem Fadenbruch hinter
der Wendestelle durch ein besonderes Schleuderorgan gefangen und herausgeschleudert
wird. Dies gelingt um so besser, je höher die Fadengeschwindigkeit beim Spulen und
demzufolge je größer die Drehzahl der Fadenführungstrommel ist. Die den Trommelrand
untergreifenden Fadenfangglieder nehmen sodann das herausgeschleuderte Fadenende
auf und halten es von den umlaufenden Teilen, insbesondere der Trommel und der Welle,
fern, so daß es von den rotierenden Teilen nicht wieder erfaßt werden kann.
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Derartige Fadenfangglieder sind zwar durch. die schweizerische Patentschrift
213 879 an sich bekannt, jedoch nicht an Fadenfiihrungstrommeln, sondern an Spulen,
wobei der Spulenrand nicht von dem Fadenfangglied untergriffen wird. Die Fadenfangglieder
gemäß der Erfindung können als Saugluftrohr oder als Bürste ausgebildet sein.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt.
Über einer umlaufenden Trommelwelle 1 ist ein Schirmblech 2 angebracht, welches
sich seitlich bis in eine Ausnehmung 3 einer Fadenführungstrommel 4 erstreckt, nach
vorn aber durch den überragenden Rand der Trommel abgedeckt ist. Die Fadenführungstrommel
4 besitzt eine an sich bekannte Fadenführungsnut mit den Nutenzweigen 5 und 5 a.
An der Wendestelle 6 ist nun eine Abschlagführungsnut 7 angebracht, welche in ungefähr
gleicher Richtung wie der zuerst fadenführende Nutenzweig 5 verläuft. Eine geringe
Knikkung in Richtung zum Nutenzweig 5 a kann hierbei von Vorteil sein. Bei Inbetriebnahme
der Spulstelle kommt der Faden F von einem Fadenspanner 8 und läuft in bekannter
Weise im Nutenzweig 5a und 5 zur Auflaufspule 9, die in einem Rahmen 10 getragen
wird. Solange nun Spannung auf dem Faden liegt, d. h. der Faden mit der Auflaufspule
verbunden ist, wird der Faden sowohl in dem oberen Nutenzweig 5 als auch in dem
unteren Nutenzweig 5 a normal lau-
fen und hin- und hergeführt werden. Läßt dagegen
die Spannung infolge Fadenbruchs im Bereich der Trommel nach, so wird der Faden
(StellungF') an der Kreuzungsstelle in gleichbleibender Richtung weiterfliegen,
d.-h.-in die Abschlagführungsnut 7 einlaufen und von dort an den Rand (Stellung
F") geführt werden. Das zwischen Nutenzweig 5 a und Abschlagführungsnut 7 liegende
Dreieck 11 dient hierbei als Schleuderorgan. Dadurch, daß der Faden seitlich nach
außen geschleudert wurde, wird er auch auf das dort befindliche Schirmblech 2 geleitet,
welches ihn von der Welle bzw. Trommel fernhält. Ferner können zur Festsetzung des
Fadens an oder auf dem Schirmblech Fadenfangglieder 12, 13, beispielsweise in Form
einer Bürste oder eines Saugluftrohres angebracht sein.
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Die Einrichtung verhindert in einfacher Weise, ohne besondere zusätzliche
Mittel die Bildung eines Wickels. Sie verbessert dadurch die Wirtschaftlichkeit
der bekannten Spulmaschinen. Durch ihre einfache Bauart ist sie besonders betriebssicher
und erfordert keine Wartung oder besondere Bedienung.
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Die Erfindung kann sowohl bei Trommeln mit sich kreuzenden Fadenführungsnuten,
als auch bei solchen mit sich nicht kreuzenden Fadenführungsnuten verwirklicht werden.
Auch für Trommeln, welche einzeln angetrieben werden, ist ihre Anwendung vorteilhaft.