-
Markierungsstreifen für Fahrbahnen Um den Bedürfnissen des modernen
Straßenverkehrs zu entsprechen, ist es bekannt, die Fahrbahndecke, auch die von
Plätzen u. dgl., mit Verkehrskennzeichen zu versehen. die im allgemeinen als Markierungsstreifen
bezeichnet werden. Die gebräuchlichste Methode der Aufbringung ist das Anstreichen
mit Farben, insbesondere mit Kunstharzfarben u. d.1., doch ist diese Art der Kennzeichnung
wenig dauerhaft, so daß, was nachteilig ist, häufiges Nachstreichen erforderlich
ist. Nichtsdestoweniger ist diese einfache Anstreichmethode allen anderen bekannten
Maßnahmen überlegen, die sich bei den erheblichen Verkehrsbelastungen moderner Straßen
nicht bewährt haben. So kennt man den in der Praxis wieder verworfenen Vorschlag,
als Markierungsstreifen Kunststoffolien, z. B. solche aus thermoplastischen Kunststoffen,
mit oder ohne Gewebeunterlage mittels Kunstharzkleber auf die vorher gesäuberte
Straße aufzukleben. Hier löst sich jedoch der Markierungsstreifen infolge der Verkehrsbeanspruchungen
alsbald von der Decke, was im übrigen insbesondere dann eintritt, wenn eine Gewebeunterlage
vorgesehen ist, die gleichsam dochtartig Wasser aufsaugt. Nachteilig ist außerdem,
daß bei diesen bekannten Maßnahmen infolge der unvermeidbaren Rauhigkeit und Unebenheit
der Fahrbahnoberfläche vor dem Aufbringen des Kunstharzklebers, der bekanntlich
in außerordentlich dünner Schichtstärke aufgebracht werden muß, zunächst eine Ausgleichsschicht
auf die Fahrbahndecke aufzubringen ist, um die Oberfläche, die zur Aufnahme des
Markierungsstreifens bestimmt ist, vollkommen eben zu gestalten. Auch bei Durchführung
derartiger Ausgleichsmaßnahmen hält jedoch nach den bekannten Vorschlägen die als
Markierungsstreifen eingesetzte Kunststoffolie oder der Kunststoffstreifen nicht
auf der Fahrbahndecke, und zwar im allgemeinen auch dann nicht, wenn die Fahrbahndecke
zum Aufbringen der Markierungsstreifen zuvor erwärmt wird und als Kleber bituminöse
Emulsion oder pulverförmiges Bitumen verwendet wird. Das gilt auch für solche Markierungsstreifen,
die lediglich aus wasserabstoßenden Stoffbahnen bestehen.
-
Ähnlich nachteilig ist der Vorschlag, an Stelle der Streifen fliesenartige
Platten oder Farbmasseträger mit profiliertem Querschnitt aus Kunststoff zu verwenden
und diese in der beschriebenen Weise aufzukleben bzw. in den Straßenbelag einzubringen.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Markierungsstreifen
für Fahrbahnen, Plätze od. dgl. zu schaffen, der auf einfachste Weise sowie schnell
und dauerhaft mit der Straßendecke verbunden werden kann.
-
Die Erfindung betrifft einen Markierungsstreifen für Fahrbahnen mit
einer oberseitig griffig gestalteten thermoplastischen Kunststoffolie, die an der
Unterseite aufgeraubt ist und mit einem bituminösen Kleber unter Wärmeeinwirkung
auf eine Fahrbahndecke aufklebbar ist. Die Erfindung besteht darin, daß der Markierungsstreifen
im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist und mit der Basisfläche auf einem aufwickelbaren
dünnen Bitumenstreifen als Kleber aufliegt, der breiter als die Kunststoffolie ist.
Diese Maßnahme der Erfindung hat zur Folge, daß der Bitumenstreifen, der beispielsweise
eine Dicke von 2 mm oder mehr besitzen kann, die oft erheblichen Unebenheiten der
Fahrbahndecke ausgleicht und darüber hinaus mengenmäßig ausreicht, um ein vollsattes
Auflegen und gleichsam ein Einbetten der Kunststoffolie zu gewährleisten. Da der
Bitumenstreifen breiter ist als die Kunststoffolie und auch länger als diese sein
kann, wird die verlegte Kunststoffolie infolge der überstehenden Bitumenmasse seitlich
und auch an den Stoßrändern sicher eingebettet und zugleich der Niveauunterschied
zwischen Fahrbahndecke und Markierungsstreifen bzw. Kunststoffolie gleichsam über
eine schiefe Ebene ausgeglichen.
-
Die Erfindung kann auf verschiedene Weise verwirklicht werden. So
geht ein Vorschlag der Erfindung dahin, daß der Erweichungspunkt der Kunststoffolie
in der Nähe des Schmelzpunktes des Bitumenstreifens liegt. Dadurch wird eine besonders
innige Verbindung zwischen Kunststoffolie und Bitumenstreifen, d. h. gleichsam eine
Verschweißung zwischen beiden, erreicht. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung ist der Markierungsstreifen durch die folgenden Zusammensetzungen
der Kunststoffolie gekennzeichnet:
| a) Polyvinylchlorid mit einem K-Wert 72 °/o |
| und einem Molgewicht von 70 000 .... 40,00 |
| b) Dioctylphthalat .................... 12,00 |
| c) Tricresylphosphat .................. 12,00 |
| d) Titanoxyd ......................... 5,00 |
| e) Talcum oder Kaolin . . . . . . . . . . . . . . . . 30,00 |
| f) Stabilisator, zumeist Stearate . . . . . . . . 1,00 |
| g) Farbstoff, bevorzugt blauer . . . . . . . . . .
0,03 |
| Zusammen .... 100,00 |
Eine solche Kunststoffolie besitzt eine hinreichende innere Festigkeit und kann
Einwirkungen des Kraftfahrzeugverkehrs mehrere Jahre widerstehen. Die Zusammensetzung
der Kunststoffolie ist so gewählt, daß diese weder bei starker Sommerhitze ihre
mechanische Festigkeit verliert noch bei starker Winterkälte brüchig oder spröde
wird. Ferner vermag die Kunststoffolie der durch Reibung auftretenden Hitze zu widerstehen,
die anfahrende oder bremsende Fahrzeuge verursachen. Darüber hinaus ist die Zusammensetzung
so gewählt, daß die Kunststoffolie in der Farbe konstant und außerdem verformbar
ist, so daß die Verlegung von gekrümmten Markierungsstreifen -in Fahrbahnkurven
ermöglicht wird. Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
der Markierungsstreifen gekennzeichnet durch einen Bitumenstreifen folgender Zusammensetzung:
25 Gewichtsteile Petrolpech mit einem Erweichungspunkt von 110 bis 120° C, 25 Gewichtsteile
Petrolpech mit einem Erweichungspunkt von 80 bis 90° C, 2 Gewichtsteile Harz, gewonnen
aus der Kondensation von Dimethylnaphthalin und Methylaldehyd, 25 Gewichtsteile
Ton, 25 Gewichtsteile Kreide. Diese Maßnahme hat zur Folge, daß der Bitumenstreifen
infolge seiner Zusammensetzung trotz seiner bei Wärme sich ergebenden Klebeigenschaft
zu einer Rolle aufgewickelt nicht zusammenklebt, sich aber insbesondere mit bituminösen
Straßenbaustoffen sicher verschweißen läßt, und zwar derart, daß auch bei hohen
Schubbeanspruchungen ein Abscheren des aufgebrachten Bitumen- bzw. Markierungsstreifens
nicht eintritt. Zugleich ist die Zusammensetzung jedoch so gewählt, daß beim Verschweißen,
d. h. beim Erhitzen, die Viskosität des Bitumenstreifens nicht so weit abnimmt,
daß dieser auf geneigter Straßenoberfläche fließt oder bei starker sommerlicher
Hitze, in der sich die Fahrbahndecken bis auf 80° C erwärmen, durch Erweichen seine
mechanische Festigkeit verliert. Ferner wird der Bitumenstreifen auch bei starker
winterlicher Kälte von minus 30° C weder brüchig noch spröde. Wie die Kunststoffolie
widersteht auch der Bitumenstreifen der Reibungswärme, die durch Abbremsen und Anfahren
der Kraftfahrzeuge auftritt, und ist außerdem ausreichend verformbar, um die Verlegung
von Markierungsstreifen auf Fahrbahnkurven zu ermöglichen. Die durch die Erfindung
erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß mittels eines erfindungsgemäßen
Markierungsstreifens eine aus einer Kunststoffolie bestehende Markierung, ohne daß
auf die Fahrbahndecke besondere Ausgleichsschichten aufgebracht werden müssen, schnell
und zuverlässig mit der Fahrbahndecke verschweißt werden kann, und zwar derart,
daß die durch den Verkehr besonders gefährdeten Ränder der Kunststoffolie von bituminösen
Bindern eingefaßt bzw. etwas überdeckt sind, so daß die Kunststoffolie gegen das
Aufblättern geschützt ist. Da ferner der Bitumenstreifen unter den Verkehrsbeanspruchungen
in Grenzen verformbar bleibt, wobei dieser infolge seines Relaxationsverhaltens
derartige Verformungen allmählich wieder ausgleicht, wird im ganzen nicht eine starre
Verbindung zwischen der Kunststoffolie und der Straßendecke verwirklicht, vielmehr
ist die Kunststoffolie mit großer Klebkraft, aber dennoch gleichsam gepolstert,
auf die Fahrbahndecke aufgelegt bzw. darin eingebettet. Alle auftretenden Verkehrsbeanspruchungen,
auch die durch schwerste Fahrzeuge, werden daher ohne Schaden für die aufgebrachten
Markierungsstreifen aufgenommen.
-
Im folgenden wird die Erfindung an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigt in schematischer Darstellung
F i g. 1 eine bituminöse Straßendecke, die zur Kennzeichnung mit einem erfindungsgemäßen
Markierungsstreifen vorbereitet wird, F i g. 2 den Gegenstand nach F i g. 1 nach
dem Aufbringen des Bitumenstreifens, F i g. 3 den Gegenstand nach F i g. 2 nach
dem Aufbringen der Kunststoffolie, F i g. 4 einen erfindungsgemäßen Markierungsstreifen,
bestehend aus einem Bitumenstreifen und einer Kunststoffolie, in perspektivischer
Darstellung.
-
Wie die Figuren erläutern, wird zum Aufkleben eines Markierungsstreifens,
der aus einer Kunststofffolie 5 und einem Bitumenstreifen 3 besteht, zunächst die
Fahrbahndecke 1 in üblicher Weise gesäubert und dann, z. B. mit einer Lötlampe,
einem Schweißbrenner, einem Propangasbrenner od. dgl., gegebenenfalls auch mit elektrischen
Beheizungseinrichtungen, auf eine Temperatur erwärmt, die im Erweichungsbereich,
vorzugsweise im Schmelzbereich, der üblichen bituminösen Straßenbaustoffe liegt.
In der Figur ist die so erreichte Erhitzungszone durch die strichpunktierte Linie
2 angedeutet worden.
-
Auf die erwärmte Fahrbahndecke 1 wird der Bitumenstreifen 3 aufgebracht,
welcher bei der genannten Temperatur schmilzt, und im Ausführungsbeispiel, weil
es sich um eine bituminöse Fahrbahndecke 1 handelt, mit dieser gleichsam verschweißt.
Danach wird der Bitumenstreifen 3 im Ausführungsbeispiel mit einem Brenner 4 verflüssigt,
wodurch eine innige Verbindung mit der Fahrbahndecke 1 erzeugt wird, und es wird
im Anschluß daran auf die so gewählte verflüssigte, aber nicht fließende Bitumenschicht
die Kunststoffolie 5 aufgedrückt. Durch den Verschweißungsvorgang bildet der Bitumenstreifen
3 gleichsam eine Einheit mit dem Bitumen der Fahrbahndecke 1, was im rechten
Teil der F i g. 2 mittels durchgehender Schraffur angedeutet ist und was in F i
g. 3 durch das gleiche Anschauungsmittel ebenfalls erkennbar ist. Die Kunststoffolie
5 wird dabei in die Bitumenschicht 3 gleichsam eingedrückt, wobei
das
Bitumen unter dem Rand der Kunststoffolie 5 hervortritt, und diese insbesondere
an ihren abgeschrägten Rändern 5a einbettet. Das weitere Rufpressen und die
Verfestigung besorgen die Verkehrsbeanspruchungen.
-
In F i g. 4. sind ein Bitumenstreifen 3 und eine Kunststoffolie 5
aufeinanderliegend und aufgerollt dargestellt. Der Bitumenstreifen 3 besitzt eine
Stärke von etwa 2 mm oder mehr und ist etwa 1 cm breiter als die zugeordnete Kunststoffolie
5. Die Kunststofffolie 5 besteht aus thermoplastischem Kunststoff, dessen Erweichungspunkt
in der Nähe des Schmelzpunktes des Bitumenstreifens 3 liegt, ist umgekehrt etwa
1 cm schmaler als der Bitumenstreifen 3 und durch Musterung 5 b mit einer griffigen
Oberfläche versehen. Ihre Unterseite besitzt eine Aufrauhung in Form von in Längsrichtung
verlaufenden Rillen oder Rippen 5c, was für die Verbindung von Kunststoffstreifen
5 und Bitumenstreifen 3 im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens vorteilhaft ist.
Um diese Gestaltung erkennbar zu machen, ist in F i g. 4 eine Ecke des Kunststoffstreifens
5 hochgebogen worden. Im übrigen deutet die F i g. 4 an, daß beim Verlegen auch
über den vorderen Rand der Kunststofffolie 5 der Bitumenstreifen 3 noch herausragen
soll.
-
Wenn die Verlegung der Kunststoffolie 5 beendet ist, wird sie mittels
:Messer oder heißer Klinge in kleinere Abschnitte von etwa 1 bis 1,50 m Länge zerschnitten.
Hierdurch wird verhindert, daß die verlegten Kunststoffolien 5 infolge von Ausdehnungen
oder Schrumpfungen sich lösen oder in ihrer Lage sich verändern und Unfälle hervorrufen.
Selbst wenn sich dann ein Abschnitt lösen sollte, wäre so kein Unfall zu befürchten.