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Vorrichtung zum Herstellen -der Platten von Selüiitt=, Biege=; Präge-
üiid ZiehWefkäeixgen Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen der
Platten von Schnitt-, Biege-, Präge= und Ziehwerkzeugen aus gieß-, spritz- oder
preßbarem Werkstoff.
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Das Ausschneiden und bildsame Formen von Teilen aus Blech oder sonstigen
Werkstoffen erfordert bei der Massenherstellung Spezialwerkzeuge Diese sind je nach
ihrer Ausführung in bezug auf Arbeitsgenauigkeit und Leistung unterschiedlich und
verursachen bei ihrer Herstellung entsprechend unterschiedliche Kosten: Es sind
einfache Werkzeuge, z, B, Schnittwerkzeuge; insbesondere die sogenannten Freischnitte
bekannt Weiter gibt es Plattenführungsschnitte. Diese erfordern eine exakte Führung
des Stempels. Deshalb ist über der Schnittplatte eine zweite Stahlplatte, die Führungsplatte;
befestigt, die in einem Durchbruch den Stempel führt, wobei der Durchbruch genau
dem Umriß des Stempels entspricht. Die Führungsplatte ist von der Schnittplatte
durch Führungsleisten distanziert, damit der zu trennende Werkstoff in den Zwischenraum
eingeschoben werden kann. Bei Plattenführungsschnitten mit mehreren Stempeln, den
Folgeschnitten5 auch bei Verbundwerkzeugen, werden diese im Stempelkopf gehalten,
der aus der Stempelhalteplatte und der Stempelkopfplatte besteht.
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Bei diesen Werkzeugen bestehen die Platten zum Halten und Führen sowie
zum bildsamen Formen und Ausschneiden aus Baustahl bzw. einem besonderen Werkzeugstahl.
Diese sind mit Durchbrüchen versehen, die genau den Stempelumrissen entsprechen.
Die hierzu erforderlichen Arbeiten können nur von spezialisierten Werkzeugmachern
durchgeführt werden, wobei neben hochwertigen Werkzeugmaschinen auch exakt ausgeführte
Handarbeit erforderlich ist. Der Aufwand zum Herstellen von den bei Werkzeugen bisher
üblichen Platten umfaßt Zerspanungsmethoden, wie Sägen, Bohren, Stoßen, Fräsen,
Feilen und Schleifen, die wiederum bei besonders komplizierten Stempelumrissen genaueste
Paßarbeit und eine besondere Arbeitstechnik erfordern. Es versteht sich, daß der
hierzu erforderliche Kostenaufwand nicht gering ist.
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Es ist ein Verfahren bekannt, bei welchem schon z. B. die Durchbrüche
der Führungsplatten grob ausgearbeitet und anschließend mit einer Masse ausgegossen
werden. Dieses Verfahren erfordert jedoch noch einen erheblichen Aufwand an spanabhebender
Bearbeitung.
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Bei einem anderen bekannten Verfahren wird eine als Matrize dargestellte
Schnittplatte in eine Gießform eingesetzt, Schnittstempel werden in die Matrizen-2
entsprechend der beim Schneiden erforderlichen tiiidringtiefe in einer in Arbeitsrichtung
gegen Verschieben ,gesicherten Lage eingesteckt, und die aus der Matrize vorstehenden
Abschnitte der Schnittstempel werden mit einer sie zusammenhaltenden lasse unigossen
und bilden daher mit dieser platteni8rmigen blasse ein einziges Werkzeug. Es wird
zwar hier diese Stempelhalteplatte durch Umgießen, insbesondere im Preß- oder Spritzgußverfahren,
vorzugsweise - äus Zinkspritzguß, hergestellt, wobei die Matrizendurchbrüche zur
Aufnahme der Schnittstempel dienen, in denen sie als Kerne beim Gießen, Spritzen
oder Pressen eingesetzt und in derjenigen Stellung ausgerichtet sind, die die Schnittstempel
im Werkzeug einnehmen; jedoch besteht auch hier der Nachteil, daß die den Stempelumrissen
entsprechenden Durchbrüche der als Matrize dargestellten Schnittplatte mit den üblichen,
sehr kostspieligen Zerspanungsmethoden ausgearbeitet werden müssen.
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Demgegenüber betrifft die Erfindung eine Vorrichtung der eingangs
bezeichneten Art, wobei die Platten Durchbrüche zur Aufnahme oder Führung der Werkzeugstempel
haben und die Vorrichtung einen Formkasten oder eine Matrize zur Aufnahme des Werkstoffes
sowie eine Halterung mit Durchbrüchen aufweist, die mit den Plattendurchbrüchen
übereinstimmen und in denen die als Kerne beim Gießen, Spritzen oder Pressen dienenden
Werkzeugstempel in derjenigen Stellung spielfrei ausgerichtet sind, die die Werkzeugstempel
im fertigen Werkzeug einnehmen. Gemäß der Erfindung besteht die Halterung aus mindestens
zwei Schablonen, die in einem, der Dicke der herzustellenden Platten entsprechend,
gegenseitigen Abstand angeordnet sind.
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Die Erfindung ermöglicht auch, besondere Einsätze aus anderen Werkstoffen,
die bessere Festigkeitseigenschaften besitzen, in die Platten gleich mit einzubetten.
Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Anfertigungszeit der
Werkzeuge
wesentlich verkürzt. und diese mit weniger Aufwand an
spezialisierten Arbeitskräften und hochwertigen Maschinen hergestellt werden können,-
wodurch sich die Zeitspanne bis zum Werkzeugzusammenbau beträchtlich verringert.
Ferner läßt sich mit den Schablonen und Gießkästen oder Spritzguß- oder Preßwerkzeugen
eine beliebige Anzahl von Platten herstellen, wodurch die Anfertigung von Ersatz-
bzw. Zweitwerkzeugen vereinfacht und Reparaturen -und Änderungen billiger und schneller
ausgeführt werden können als bisher. Da dem Werkzeugbau eines Betriebes besondere
Bedeutung zukommt, tritt bei Anwendung der Erfindung eine beträchtliche Kapazitätserweiterung
ein, und es werden im Zusammenhang damit im volkswirtschaftlichen Interesse beste
Voraussetzungen für eine Rationalisierung und Standardisierung geschaffen.
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Die Erfindung ist an. Hand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung
näher erläutert. Es zeigt F i g.1 die teilgeschnittene Ansicht eines Folgeschnittwerkzeuges,
F i g. 2 und 3 ein Herstellungsverfahren zum Ausführungsbeispiel nach F i g.1.
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Bei dem nach F i g.1 dargestellten Werkzeug sind ein Schnittstempell
und ein -Vörlocher2 in. eine erfindungsgemäß, beispielsweise aus Gießharz, hergestellte
Stempelhalteplatte 3 eingesetzt und mit einer einen Einspann zapfen 5 tragenden
Kopfplatte 4 mit den üblichen, nicht dargestellten Befestigungsmitteln verbunden.
Eine ebenfalls erfindungsgemäß, beispielsweise aus Gießharz, hergestellte Führungsplatte
6 und eine mit einem Einsatz 7 versehene Schnittplatte 8 sind zusammen mit Leisten
9 mit den üblichen, nicht dargestellten Mitteln befestigt.
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Die Platten 3, 6, 8 sind nach dem in F i g. 2 und 3 gezeigten Verfahren
angefertigt, und zwar derart; daß .der Schnittstempel 1, der Vorlocher 2, der Einsatz
7, welcher, bei Verwendung von Stahlhärte besitzenden, gieß-, spritz- oder preßbarem
Werkstoff entfällt, und nicht dargestellte Befestigungsmittel in Verbindung mit
drei Schablonen 10 in einen Gießkasten 11 eingesetzt. und die Zwischenräume 12,13,14
mit Gießharz ausgefüllt werden. Nach dem Gießen wird der Gießkasten 11 geöffnet
und die Platten 3, 6, 8 werden von den Schablonen 10, dem Stempel t und dem Vorlocher
2 und nicht dargestellten Befestigungsmitteln getrennt. Hierauf erfolgen Zusammenbau
und Fertigstellung des Werkzeuges.