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Fotografische Kamera mit ansetzbarem Motor Die Erfindung betrifft
eine fotografische Kamera mit ansetzbarem Motor für die Verschlußauslösung sowie
die Verschlußspannung und den Filmtransport.
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Es sind bereits fotografische Kameras bekannt, an die ein Antriebsmotor
ansetzbar ist. Bei den meisten dieser Geräte bewirkt der angesetzte Motor nur die
Verschlußspannung und den Filmtransport. Es sind aber auch Konstruktionen bekannt,
bei denen der Motor zusätzlich die Verschlußauslösung übernimmt. Eine derartige
bekannte Kamera ist sowohl für Handauslösung als auch für Motorauslösung eingerichtet.
Letztere dient insbesondere der Fernauslösung, bei der durch Schließen eines Kontaktes
im Bedienungskabel der Motor zum Anlaufen gebracht wird, der zunächst die Kamera
auslöst und später dann den Verschluß wieder aufzieht und den Film transportiert.
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Bei angeschlossenem Fernbedienungskabel ist somit an zwei Stellen
des Gerätes die Verschlußauslösung möglich, nämlich am Kameraauslöser selbst und
auch am Fernbedienungskontakt. Bei Verschlußauslösung durch Betätigung des Kameraauslösers
bewirkt der Motor nach vollendetem Verschlußablauf lediglich den Filmtransport und
den Verschlußaufzug, während bei der Verschlußauslösung durch Betätigung des Fernbedienungskontaktes
der Motor über geeignete Getriebeglieder zunächst die Verschlußauslösung ausführt
und danach den Filmtransport und den Verschluß neu spannt.
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Diese zwei Möglichkeiten der Verschlußauslösung können vor allem den
technisch weniger versierten Benutzer verwirren und zu Verwechslungen Anlaß geben.
Es wird daher bei fotografischen Kameras mit ansetzbarem Motorgehäuse mit Motor
und Getriebe und mit einem motorgehäuseeigenen Betätigungsmittel für die Verschlußauslösung
vorgeschlagen, am Motorgehäuse eine Sperre für den kameraseitigen Verschlußauslöser
vorzusehen, die im Zusammenwirken mit kameraseitig angeordneten Bauelementen bei
angesetztem Motor diesen kameraseitigen Auslöser gegen Betätigung sperrt.
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Erfindungsgemäß besteht die motorgehäuseseitige Sperre aus einem fest
angeordneten Zapfen, der bei an die Kamera angesetztem Motor in eine Öffnung im
Kameraboden greift und dort die Auslösebewegung des Verschlußauslösers bzw. eines
mit diesem getrieblich verbundenen Schiebers, einer Stange od. dgl. blockiert.
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Der Kameraboden ist an der Stelle der Öffnung mit einer Verdickung
versehen, in deren Zentrum die Öffnung eingearbeitet ist. In diese Öffnung ragt
etwa bis zur Hälfte ihrer axialen Länge das untere Ende des Auslöseschiebers bzw.
der Auslösestange. Sie führt sich in dieser sie engumschließenden öffnung und gleitet
bei Verschlußauslösung durch Betätigung des kameraseitigen Auslösers darin auf und
nieder.
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Bei angesetztem Motor ragt der Zapfen des Motorgehäuses von unten
in diese Öffnung und blockiert die Bewegung der Auslösestange und damit den Verschlußauslöser
selbst. Das ständige Hineinragen des unteren Auslösestangenendes in die Öffnung
verhindert auch bei abgenommenem Kameramotor das Eindringen von Staub und sonstigen
Fremdkörpern in das Kamerainnere.
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Für die motorische Auslösung des Verschlusses ist in bekannter Weise
ein Stößel vorgesehen, der motorgehäuseseitig gelagert ist und bei Betätigung des
motorgehäuseseitigen Auslösers vom Motor bzw. einem zwischengeschalteten Getriebe
bewegt wird. Auch dieser Stößel ragt bei angesetztem Motorgehäuse durch eine Öffnung
in das Kamerainnere und wirkt dort mit dem Auslösemechanismus des Verschlusses funktionell
zusammen. Diese zweite Öffnung ist in der gleichen Weise gegen das Eindringen von
Staub und Schmutz in die Kamera gesichert wie die bereits beschriebene.
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In der Zeichnung ist die Erfindung am Ausführungsbeispiel einer Kamera
mit angesetztem Motor dargestellt. Die Figur ist teilweise geschnitten.
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An ein Kameragehäuse 1 ist ein Motorgehäuse 2 angesetzt und wird in
dieser Lage mittels einer von außen bedienbaren Schraube 3 gehalten. Orientierungsstifte
4 und 5 sichern die richtige Relativlage der beiden Gehäuse zueinander.
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Die Kamera besitzt ein Objektiv 6, einen Durchsichtssucher 7 sowie
einen Auslöseknopf B. Letzterer ist einstückig mit einer Auslösestange 9, die in
Führungen 10 und 11 des Kameragehäuses 1 gehalten ist.
In
ihrer Nichtgebrauchsstellung reicht das untere Ende der Stange 9 bis etwa zur Mitte
der Führung 11. Die Stange 9 besitzt einen Bund 12, an dem ein um eine Achse 13a
schwenkbarer Auslösehebe113 unter der Kraft einer nicht dargestellten Feder anliegt.
Dieser Auslösehebe113 wirkt direkt auf den Verschluß ein, dergestalt, daß bei seiner
Drehung entgegengesetzt dem Drehsinn des Uhrzeigers der Verschluß ausgelöst wird.
Eine Feder 14 ist bestrebt, die Auslösestange 9 stets in ihre Nichtgebrauchsstellung
zu drücken.
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Es ist ferner im Kameragehäuse eine zweite Auslösevorrichtung angeordnet,
die dazu bestimmt ist, bei der motorischen_Verschlußauslösung in Tätigkeit zu treten.
Diese Auslösevorrichtung besteht aus einer längsverschiebbaren Stange 15, einer
ebenfalls längsverschiebbaren Stange 16 sowie aus einem zweiarmigen Verbindungshebel
17, der beide Stangen in geeigneter Weise, z. B. über die Langlöcher 18,19
in den Stangen miteinander verbindet. Ein Bund 20 an der Stange 16 sowie eine Druckfeder
23. sind bestrebt, diese Auslösevorrichtung immer in der Nichtgebrauchslage zu halten.
Durch einen Bund 22 an der Stange 15 wird der Verschiebeweg der Stangen mittels
der Feder jedoch einseitig begrenzt.
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Die Stange 16 besitzt an ihrem oberen Ende einen Haken 23, mit dem
sie über den Auslösehebe112 greift und mit ihm in Wirkverbindung tritt. An das Motorgehäuse
2 ist ein Motor 24 angeflanscht, .dessen Abtriebsritze125 im Gehäuseinnern mit einem
Zahnradgetriebe, bestehend aus den Zahnrädern 26, 27,28 in getrieblicher
Verbindung steht. Das Zahnrad 28 besitzt eine Axialkurve 28 a, die bei Drehung des
Zahnrades einen Stift 29 betätigt, der bei an die Kamera angesetztem Motor in diejenige
Öffnung des Kamerabodens greift, in welcher auch die Stange 15 endet.
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Außerdem ist das Motorgehäuse mit einem festen Zapfen 30 versehen,
der dazu bestimmt ist, von unten in die Öffnung zu greifen, in der die Auslösestange
9 endet. Beim Ansetzen des Motors gelangt sowohl der Zapfen 30 unter die Auslösestange
9 als auch der Stift 29 unter die Stange 15. Es ist daher bei angesetztem Motorgehäuse
2 einmal die Auslösestange 9 und damit das kameraseitige Verschlußlösemittel überhaupt
blockiert, während eine getriebliche Verbindung zwischen dem Motorgetriebe und dem
Auslösehebel12 hergestellt ist. Der Kameraverschluß kann in diesem Zustand nur durch
Betätigen des Auslöseknopfes 31 am Motorgehäuse 2 ausgelöst werden, der seinerseits
einen Kontakt im M otorstromkrcis schließt. In bekannter und daher nicht dargestellter
und nicht näher beschriebener Weise wird dabei der Motor 24 in Drehung versetzt,
wobei das Zahnrad 28 mit seiner Axialkurve 28 a zunächst den Stift 29 nach oben
verschiebt und über die Stangen 15,16 den Auslösehebe112 betätigt, um danach auch
in ebenfalls bekannter Weise den Filmtransport und die erneute Verschlußspannung
durchzuführen.