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Fotografische Kamera mit einem eingebauten Blitzlichtgerät Die Erfindung
betrifft eine fotografische Kamera mit einem eingebauten Blitzlichtgerät, das eine
kamerafeste Lampenfassung und einen zur überführung von der Transportstellung in
die Betriebsstellung aus dem Kameragehäuse ausstellbaren Reflektor umfaßt.
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Es ist das Ziel der Erfindung, eine derartige Kamera so auszubilden,
daß ein unverwickelter Aufbau mit möglichst wenigen bewegten sowie einfach herstellbaren
Teilen und gleichzeitig ein funktionssicheres Zusammenwirken des Reflektors mit
der Lampenfassung erreicht wird, so daß Fehlzündungen von Blitzlampen vermieden
sind.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß ein unter Federwirkung
gegen eine Steuerfläche des Reflektors geführter Rasthebel vorgesehen ist, der einen
in der Betriebsstellung des Reflektors in die Lampenfassung hineinragenden Haltearm
für eine Blitzlampe aufweist und zum Halten des Reflektors in dieser Stellung hinter
einem Vorsprung der Steuerfläche eingreift. Diese Anordnung bietet die Möglichkeit,
mit nur einem Rasthebel den frei von Hand ausstellbaren Reflektor und die Blitzlampe
über einen gemeinsamen Rasthebel in der Betriebsstellung zu halten.
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Vorteilhaft weist die Lampenfassung mindestens einen beim Einsetzen
einer Blitzlampe federnd verformten Kontakt auf. Durch Anwendung dieser Maßnahme
wird erreicht, daß die Blitzlampe nach Freigabe ihres Fußes durch den Haltearm des
Rasthebels durch die Kontaktfeder ausgeworfen werden kann.
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Vorzugsweise sind zwei in Einsetzrichtung der Blitzlampe unterschiedlich
weit in die Lampenfassung hineinragende Kontakte vorgesehen. Hierdurch wird sichergestellt,
daß eine Blitzlampe nicht bereits nach dem Einführen in die Lampenfassung gezündet
werden kann, wenn der Reflektor noch nicht ausgestellt und daher der Haltearm noch
nicht wirksam ist.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht bei Verwendung
eines geradlinig verschiebbar geführten Reflektors die Steuerfläche aus zwei ebenen,
untereinander parallelen Abschnitten, die über eine den Vorsprung bildende Schräge
miteinander verbunden sind und die eine Seitenfläche eines Führungsansatzes am Reflektor
bilden.
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In den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben.
Es zeigt F i g. 1 eine erfindungsgemäß ausgebildete Kamera in einer Rückansicht,
F i g. 2 eine perspektivische Darstellung des Reflektors und der Lampenfassung,
F i g. 3 einen senkrechten Längsschnitt durch die Lampenfassung mit eingesetzter
Blitzlampe, F i g. 4 einen Schnitt durch die Lampenfassung entlang des Linienzuges
IV-IV in F i g. 3 ebenfalls mit eingesetzter Blitzlampe und F i g. 5 einen der F
i g. 4 entsprechenden Schnitt durch die Lampenfassung im Augenblick des Einführens
einer Blitzlampe.
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Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Kamera insgesamt mit
1 und das Kameraoberteil mit 2 bezeichnet. In nicht näher dargestellten kamerafesten
Führungen ist ein parabolförmig gekrümmter Reflektor 3 geradlinig verschiebbar geführt.
In der Transportstellung liegt der obere abgewinkelte Rand 3a des Reflektors 3 an
der Oberfläche 2a des Kameraoberteils 2 an. An einer Seite des Reflektors 3 ist
ein Führungsansatz 4 vorgesehen, der eine Verzahnung 5 aufweist. Mit der Verzahnung
5 kämmt ein Zahnrad 6, das teilweise aus der Rückfläche 2 b des Kameraoberteiles
2 herausragt.
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In dem durch die Wölbung des Reflektors 3 umschlossenen Teil der Oberfläche
2a ist eine Ausnehmung 7 zum Einsetzen einer Blitzlampe 8 vorgesehen. Unter der
Ausnehmung 7 sind zwei federnd ausgebildete Kontakte 9, 10 angeordnet. Wie F i g.
5 zeigt, reicht der Kontakt 9 bei nicht eingesetzter Blitzlampe 8 entgegen der mit
dem Pfeil a bezeichneten Einsetzrichtung weiter vor als der Kontakt 10. Die Kontakte
9, 10 sind an einem festen Träger 1.1 angeschlossen und zur Erzielung eines ausreichenden
Federweges zweckmäßig S-förmig gebogen.
Da die Ausnehmung 7 größer
als der Fuß 8a der Blitzlampe 8 bemessen ist, kann diese allenfalls locker in die
Ausnehmung 7 eingesetzt werden. Bei diesem Einsetzen ist es nicht möglich, die beiden
Kontaktdrähte 8 b, 8 c der Blitzlampe 8 zur dauernden Anlage an den beiden Kontakten
9, 10 zu bringen, da der Kontakt 9 nach Freigabe der Blitzlampe 8 wieder seine in
F i g. 5 dargestellte Lage einzunehmen sucht, wobei der Kontaktdraht 8 b vom Kontakt
10 abgehoben wird.
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Zum Halten der Blitzlampe 8 in der Lampenfassung ist ein Rasthebel
12 mit einem Haltearm 13 vorgesehen. Der Rasthebel 12 ist mittels eines Langloches
12a an einem kamerafesten Stift 14 beweglich angelenkt und steht unter der Wirkung
einer Zugfeder 15, die den Arm 12b des Rasthebels 12 in Anlage an einer eine Steuerfläche
16 bildenden Seitenfläche des Führungsansatzes 4 zu halten sucht. Die Steuerfläche
16 weist zwei untereinander parallele Abschnitte 16a und 16b auf, die über eine
Schräge 16c miteinander in Verbindung stehen. Solange der Arm 12 b am Abschnitt
16 b der Steuerfläche 16 anliegt, befindet sich der Haltearm 13 außerhalb der durch
die Ausnehmung 7 gebildeten Lampenfassung. Liegt der Arm 12.b dagegen am Abschnitt
16a der Steuerfläche 16 an, so ragt der Haltearm 13 in die Fassung hinein und kann,
wie in F i g. 3 dargestellt, in eine Einschnürung des Fußes 8 a der Blitzlampe 8
einfallen. Hierdurch wird die Blitzlampe 8 fest in der Fassung gehalten.
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Zur Durchführung einer Aufnahme unter Verwendung des eingebauten Blitzlichtgerätes
wird daher zunächst der Reflektor 3 durch Drehen des Zahnrades 6 von Hand in Richtung
des Pfeiles b ausgefahren. Kurz vor Erreichen der Betriebsstellung gleitet hierbei
der Arm 12a über die Schräge 16c ab, so daß der Rasthebel 12 in Richtung des Pfeiles
c schwenken kann. In dieser Stellung ist, wie bereits beschrieben, der Haltearm
13 wirksam, gleichzeitig hält der Arm 12 b den Reflektor 3 in der Betriebsstellung,
da er am unteren Ende der Schräge 16c anliegt. Anschließend wird eine Blitzlampe
8 in Richtung des Pfeiles a eingeführt, bis der Haltearm 13 in die Einschnürung
ihres Fußes 8a eingreift und diesen festlegt. Die Andruckkraft des Haltearmes 13
ist dabei so bemessen, daß der beim Einsetzen der Blitzlampe 8 auf das Maß des Kontaktes
10 zusammengedrückte Kontakt 9 die Blitzlampe nicht ungewollt auswerfen kann.
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Soll nach Durchführung einer Blitzlichtaufnahme die verbrauchte Blitzlampe
8 ausgeworfen werden, so wird der Reflektor 3 durch Drehen des Ritzels 6 ein kurzes
Stück entgegen der Richtung des Pfeiles b bewegt. Hierbei gleitet der Arm 12 über
die Schräge 16c in den Beginn des Bereiches 16b. Dadurch schwenkt der Rasthebel
12 entgegen der Richtung des Pfeiles c. Bei dieser Bewegung wird der Haltearm 13
aus der Lampenfassung herausgeführt, so daß der Kontakt 9 seine ursprüngliche Lage
wieder einnehmen und die Blitzbirne 8 auswerfen kann. Anschließend kann entweder
der Reflektor 3 durch weiteres Drehen des Zahnrades 6 in der gleichen Richtung in
die Transportstellung überführt oder wiederum in die Betriebsstellung ausgestellt
werden.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt,
sie kann vielmehr auch beispielsweise bei schwenkbaren Reflektoren Anwendung finden.
In diesem Fall ist die Steuerfläche zweckmäßig als ein auf die Drehachse des Reflektors
aufgesetzter Steuernocken ausgebildet.