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Verschluß an einer Verpackung für feste, insbesondere für stückige
Güter Die vorliegende Erfindung betrifft eine sack- bzw. beutelartige Verpackung
für feste Verbrauchsgüter wie Obst, Tabak oder Textilien.
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Es ist bekannt, in Säcken, Beuteln oder Tüten abgefüllte Güter dadurch
vor dem unbeabsichtigten Herausfallen zu bewahren, daß man im Falle von Papier als
Verpackungsmaterial die schlitzförmige Öffnung zufalzt oder -klebt, während bei
Verpackungen aus Textilien oder Kunststoffen das Verschließen im allgemeinen durch
Vernähen, Verschweißen oder Verklammern erfolgt.
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Es ist auch bei einer Vakuumverpackung bekannt, an der Innenseite
einer Beutelwandung und unterhalb der in ihr befindlichen Offnung eine als Ventilverschluß
wirkende Einlage vorzusehen. Diese Verschlüsse haben den Nachteil, daß nach dem
erstmaligen Öffnen keine oder nur eine unbefriedigende Möglichkeit zum erneuten
Verschließen besteht oder daß der Käufer die Ware ohne Beschädigung der Verpackung
nicht prüfen konnte.
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Nach einem älteren, nicht vorbekannten Vorschlag wird innerhalb eines
als Ventilsack ausgebildeten Kunststoffbeutels durch zwei sich nur teilweise überdeckende,
nach innen gefaltete Einlagen ein Ventilverschluß gebildet, wobei gegenüber dem
nicht überdeckten Teil einer Einlage eine Füllöffnung vorgesehen ist, durch welche
ein Füllrohr zu den sich überlappenden Einlagen geführt werden kann. Demgegenüber
ist beim Erfindungsgegenstand ein Füllschlitz über den sich überlappenden Teilen
der Einlagen vorgesehen.
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Die vorgenannten Nachteile lassen sich bei einer Verpackung für feste,
insbesondere für stückige Güter mit einer Schlitzöffnung und einem Sicherheitsverschluß
aus flexiblem Material wie Kunststoffen erfindungsgemäß dadurch weitgehend überwinden,
daß sich an einer beliebigen Stelle der Verpackung ein dem Verpackungsinhalt und
der Entnahmeart in seiner Länge angepaßter Füllschlitz befindet, unter dem zwei
gleichfalls aus flexiblem Material bestehende, sich überlappende Laschen befestigt
sind, deren Überlappung in einem Winkel von etwa 45 bis 900 zum Füllschlitz in der
Verpackung verläuft und deren tSberlappungslänge vorzugsweise annähernd der Schlitzlänge
entspricht.
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Infolge der sich überlappenden Laschen, die aus einem elastisch nachgiebigen
Material, zweckmäßigerweise aus dem gleichen Werkstoff wie die Verpakkung, bestehen,
werden sich die beiden Laschen unter der Schlitzöffnung nach jeder Entnahme, die
im allgemeinen mit der Hand erfolgt, wieder übereinander-
Die Länge des äußeren Öffnungsschlitzes
steht in keiner unmittelbaren Beziehung zur Größe der Verpackung. Man wird sie im
allgemeinen so groß wählegen und dadurch die Verpackung staubdicht und bakteriendicht
abschließen. len, daß man mit der Hand bequem hindurchlangen oder die zur Entnahme
bestimmte Vorrichtung leicht in die Verpackung einführen kann. Eine Schlitzlänge
von 15 bis 25 cm, vorzugsweise von 20 cm, hat sich für die meisten Zwecke als befriedigend
erwiesen.
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Die darunterliegenden Laschen, die an der Innenfläche der Verpackung
z. B. angeklebt oder angeschweißt sein können, sind so befestigt, daß sie im Gegensatz
zu der äußeren Öffnung einen sich überlappenden Schlitz ergeben, der- im allgemeinen
quer oder zumindest nicht parallel zur äußeren Schlitzöffnung, also in einem Winkel
von etwa 45 bis 900 zu ihr verläuft.
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Die Überlappung der beiden Laschen sollte mindestens 1 cm, vorzugsweise
2,5 bis 5 cm, betragen. Je weiter sich die beiden Laschen überlappen, desto dichter
wird der Verschluß, vor allem im prall gefüllten Zustand, sein.
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Die Länge, auf der sich die beiden Laschen überlappen, entspricht
vorzugsweise etwa der Länge der äußeren Schlitzöffnung. Sie kann jedoch für besondere
Zwecke auch kürzer oder länger sein.
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Als Material für die Verpackung und die Verschlußteile eignet sich
jedes flexible Material, insbesondere die in der Verpackungsindustrie seit langem
eingeführten durchsichtigen oder gefärbten Kunststoffolien der verschiedensten chemischen
Zusammensetzung. Für besondere Verwendungszwecke bietet sich jedoch auch die Verwendung
von anderem
Material, z. B. von Papier, das mit Metall- oder Kunststoffolien
kaschiert sein kann, oder von Gummituch bzw. von Gummigeweben, an.
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Will man vermeiden, daß die Verpackung von Unbefugten geöffnet werden
kann, ohne daß dies sofort augenscheinlich wird, so kann die äußere Schlitzöffnung
durch eine an sich bekannte Banderole, durch einen Aufreißverschluß oder durch andere
Mittel verschlossen sein, die nur einmaliges Öffnen gestatten.
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Der Verschluß, bestehend aus Schlitzöffnung und den beiden darunterliegenden,
sich überlappenden Laschen, kann an sich an jeder beliebigen Stelle einer im allgemeinen
beutelförmig bzw. sackartig ausgebildeten Verpackung vorgesehen sein. Für die Verpackung
von Obst u. dgl. wird er zweckmäßigerweise an einer Kante eines Beutels oder Säckchens
angebracht sein, also an einer Stelle, an der sich auch bisher schon in der Regel
die bekannten Verschlüsse befanden.
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Für andere Zwecke, wie für die Verpackung von Textilien, die vom
Käufer vor dem Kauf häufig befühlt werden, empfiehlt es sich, den Verschluß im Falle
von beutelförmigen Verpackungen an einer seiner beiden flachen Seiten anzubringen.
Auf diese Weise ist die Ware dem Käufer in- einer gefälligen Form, vor äußeren Einwirkungen
geschützt, dargeboten und kann doch jederzeit befühlt und sogar aus der Verpackung
genommen werden, ohne dåß die Verpackung unansehnlich wird.
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Sollen auf möglichst schnelle Weise zahlreiche erfindungsgemäße Verpackungen,
z. B. mit leicht verderblichem Obst, gefüllt werden, so besitzen sie zweckmäßigerweise
an jeder ihrer beiden flachen Seiten, einander gegenüberliegend, je einen Schlitzverschluß
mit den jeweils dazugehörigen, sich überlappenden Laschen. Sie können dann, wen
die Laschen der beiden Schlitzöffnungen wie zum Öffnen der- Verpackung zurückgeschoben
sind, über das Füllrohr einer an sich bekannten Füllvorrichtung in großer Anzahl
geschoben und dann mit Hilfe dieser Vorrichtung einzeln rasch gefüllt werden. Dabei
wird jeweils die Verpackung so weit vom Füllrohr abgezogen, daß sich der erste Verschluß
schließt; dann wird die gewünschte Menge an Füllgut durch das Rohr eingeführt und
schließlich die Verpackung ganz vom Rohr abgezogen, wobei sich der zweite Verschluß
von selbst oder durch leichtes Nachhelfen mit der Hand schließt. Es ist zu bemerken,
daß die sich überlappenden Laschen um so dichter schließen, je praller die einzelnen
Verpackungen gefüllt sind, Versuche haben gezeigt, daß bei stückigen. Gütern, auch
wenn die Verpackung z. B. nur zur Hälfte gefüllt ist, ein ausreichender Schutz gegen
das -Herausfallen einzelner Stücke gegeben ist. Die gefüllten Verpackungen können
also ohne Schaden leicht transportiert werden.
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Eine weitere Abwandlungsmöglichkeit besteht darin, daß zwei oder
mehrere Verpackungen zu einer Verpackungseinheit zusammengefügt sind. Ferner können
die Beutel oder Säckchen mit an sich bekannten Mitteln zum Aufhängen oder zum Tragen,
etwa in der Form eines Einkaufsnetzes, versehen sein Weitere Anwendungsmöglichkeiten
ergeben sich dadurch, daß man starre Behälter wie Fässer, Schachteln u. dgl., denen
häufig Füllgut entnommen werden muß, das aber vor äußeren Einwirkungen- geschützt
sein soll, mit einem flexiblen Material abdeckt, in dem sich der oben beschriebene
Sicherheitsverschluß
befindet Voraussetzung @e befriedigende Funktion dieser Ausführun
| st, daß der Verschluß aus einem verhältnismäßig kräftigen und widerstandsfähigen
Material besteht und unter leichter Spannung erhalten wird. Dies kann in einfacher
Weise etwa dadurch erfolgen, daß das Material, in dem sich der Verschluß befindet,
rings um die Schachtel oder das Faß durch ein kraftiges Gummiband oder andere an
sich bekannte Mittel festgehalten wird.
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Die erfindungsgemäße Verpackung wird im folgenden an Hand der Zeichnung
in einigen Ausführungsformen beschrieben.
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In F i g. 1 befindet sich auf einer flachen Seite einer beutelartigen
Verpackung 1 eine Schlitzöffnung 2.
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Auf der Innenseite dieser flachen Seite der Verpackung 1 sind zwei
Laschen 3 und 4 derartig befestigt, daß sie sich bei 5 überlappen; und zwar in dem
gezeigten Beispiel quer zur Schlitzöffnung 2.
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Zum öffnen und Fül-lZ er er Entleeren der-- Verpackung wird zunächst
der Schlitz 2 und dann die Überlappung 5 auseinandergezogen. Sobald man die Hand
aus der gefüllten Verpackung zurückzieht, legen sich der Laschen 3 und 4 von selbst
wieder übereinander, und der Schlitz 2 schließt sich ebenfalls wieder.' - -In F
i g. 2 ist eine Verpackung 1 dargestellt, bei der sich die Schlitzöffnung 2 an einer
ihrer Kanten befindet Die beiden Laschen 3 und- 4 sowie die - Überlappung erstrecken
sich von dieser Kante in die beiden flachen Seiten-der Verpackung 1. Mit 6 ist ein
Zettel angedeutet, der zur. Kennzeichnung des Verpackungsinhalts in einen taschenartigen
Abschnitt eingescho ben ist, der durch die Lasche 4 und den danberliegenden Teil
des Verpackungsmaterials gebildet wird Bes.onders -deutlich erkennt man die Anordnung
der Laschen aus der- FSi g.- 3, die einen Querschnitt durch die Verpackung -nach
F i g. 2, etwa entlang einer gedachten Mittellinie, darstellt.
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In der F i g. 4 ist eine gefüllte Verpackung in perspektivischer
Ansicht gezeigt.