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DE1207641B - Gehaeusetuer fuer Registriergeraete - Google Patents

Gehaeusetuer fuer Registriergeraete

Info

Publication number
DE1207641B
DE1207641B DEH50435A DEH0050435A DE1207641B DE 1207641 B DE1207641 B DE 1207641B DE H50435 A DEH50435 A DE H50435A DE H0050435 A DEH0050435 A DE H0050435A DE 1207641 B DE1207641 B DE 1207641B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
door
housing
width
window
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEH50435A
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Hoehl
Manfred Rieger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ABB Training Center GmbH and Co KG
Original Assignee
Hartmann and Braun AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hartmann and Braun AG filed Critical Hartmann and Braun AG
Priority to DEH50435A priority Critical patent/DE1207641B/de
Publication of DE1207641B publication Critical patent/DE1207641B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01DMEASURING NOT SPECIALLY ADAPTED FOR A SPECIFIC VARIABLE; ARRANGEMENTS FOR MEASURING TWO OR MORE VARIABLES NOT COVERED IN A SINGLE OTHER SUBCLASS; TARIFF METERING APPARATUS; MEASURING OR TESTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01D11/00Component parts of measuring arrangements not specially adapted for a specific variable
    • G01D11/24Housings ; Casings for instruments

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Door And Window Frames Mounted To Openings (AREA)
  • Securing Of Glass Panes Or The Like (AREA)
  • Wing Frames And Configurations (AREA)

Description

  • Gehäusetür für Registriergeräte Die Erfindung bezieht sich auf Gehäusetüren für Registriergeräte, die aus einem Blendrahmen, einer diesen abdeckenden Sichtscheibe und einem Sichtscheibe und Blendrahmen zusammenhaltenden äußeren Abdeckrahmen bestehen. Üblicherweise wird die Gehäusetür von Registriergeräten durch einen als deren Geräteabschluß dienenden Rahmen gebildet, in welchen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Dichtungen, die Sichtscheibe von der dem Geräteinneren zugekehrten Seite eingelegt und gegebenenfalls zusätzlich zu einer Verkittung der Glasscheibe mit dem Rahmen durch mit diesem verschraubte Glashalter gehalten ist, welche gleichzeitig die Funktion eines Haltebügels für den leichten, vorzugsweise aus Plastikmaterial hergestellten Blendrahmen haben, der den Abschluß der Gehäusetür gegen das Geräteinnere bildet. Bei einer anderen bekannten Konstruktion ist die Sichtscheibe unter Verwendung von Dichtungselementen von der Gehäuseinnenseite her in den Rahmen eingelegt und durch den gleichfalls von der Gehäuseinnenseite in den Rahmen eingeführten und mit diesem über Verkeilungen verbundenen Blendrahmen abgedeckt.
  • Diese bekannten Ausführungen haben den Nachteil, daß der als äußere Abdeckung des Gerätes dienende Rahmen der Gehäusetür aus Festigkeitsgründen eine relativ große Schenkelbreite haben muß, da er als Türträger einerseits eine genügende Steifigkeit aufweisen muß und da andererseits in diesem entsprechende Hohlkehlen und Absätze für die Aufnahme von Dichtungen und der Sichtscheibe sowie gegebenenfalls des Blendrahmens und der entsprechenden Befestigungselemente vorgesehen sein müssen. Infolge der hierdurch notwendigen Schenkelbreite wird bei den genormten Gehäuseabmessungen von Registriergeräten die maximale Sichtbreite begrenzt, ohne daß es möglich ist, diese unter Beibehaltung der genormten Außenmaße der Gehäusetür zu vergrößern. Beim Einbau von Geräten in Meßwarten oder Meßtafeln ist häufig die Notwendigkeit gegeben, ein bezüglich seiner Funktion normales Standardregistriergerät bauseitig den architektonischen Wünschen des Kunden hinsichtlich der Farbe und der Breitenverhältnisse des Türrahmens anzupassen. Dies ist bei den bekannten Ausführungen von Gehäusetüren nur durch Austausch und Einsatz einer anderen Gehäusetür mit beispielsweise andersfarbigem Rahmen oder breiteren Rahmenschenkeln oder durch zusätzliches Aufsetzen einer Blendenhaube mit Klemmhalterung möglich, welche im Laufe der Benutzung der Gehäusetür in ihrer Haftwirkung erfahrungsgemäß nachläßt und häufig zu einem Abfallen der nur noch locker haftenden Blendenhaube führt. Hierdurch wird eine relativ aufwendige Lagerhaltung an Gerätetüren verschiedener Ausführungen bedingt. Ein weiterer Nachteil sind die durch die verhältnismäßig komplizierte und aufwendige Verbindungskonstruktion bedingten Montageschwierigkeiten der Gehäusetür sowie die bei dem gelegentlich erforderlich werdenden Auswechseln einer zerbrochenen Sichtscheibe auftretenden Reparaturschwierigkeiten durch die Verkittung der Sichtscheibe mit dem Türrahmen.
  • Erfindungsgemäß werden diese Nachteile dadurch behoben, daß der Blendrahmen der Träger der gesamten Tür ist und die Sichtscheibe, Scharnierteile, Schließvorrichtungen u. dgl. und auch den äußeren Abdeckrahmen trägt. Durch die Ausbildung des Blendrahmens als Türträger wird dessen erforderliche Festigkeit durch seine verhältnismäßig breiten, in Richtung Gehäuseinneres zurücktretenden Blendenblätter aufgebracht, im Vergleich zu denen dadurch die Breite der Schenkel des Türträgers selbst gering gehalten werden kann. Dadurch ist es möglich, auch die Breite des die Abmessungen des Sichtfeldes bestimmenden Abdeckrahmens weitgehend zu verringern, so daß bei gleichen Außenabmessungen der Gehäusetür die nutzbare Sichtfläche wesentlich vergrößert wird. Die Breite des nach der Erfindung von der Gehäuseaußenseite her auf den Türträger aufgesetzten und die Sichtscheibe beispielsweise mit Hilfe von Verstiftungen unter Mitwirkung einer entsprechenden Dichtung gegen diesen drückenden Abdeckrahmen ist somit für die Steifigkeit der Gehäusetür nicht von Bedeutung. Durch die Erfindung kann eine wesentliche Rationalisierung der Herstellung und Lagerhaltung der Gehäusetüren erreicht werden, da den Forderungen auf Anpassung des Geräteäußeren hinsichtlich Farbe und Rahmenbreite der in eine Meßwarte oder Meßtafel eingebauten Geräte an die architektonischen Wünsche des Kunden durch einfaches bauseitiges Aufsetzen eines geeigneten Abdeckrahmens erreicht werden kann.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Gehäusetür nach der Erfindung ergibt sich dadurch, daß der Bodenschenkel und die beiden Seitenschenkel des Türträgers annähernd gleiche Breite besitzen und daß die Breite des Kopfschenkels wesentlich geringer als deren Breite ist. Dadurch wird ein erheblich breiterer Raum für die Unterbringung der Meßwerkskala gewonnen, die demzufolge übersichtlicher gestaltet werden oder die Markierungen für einen weiteren Meßbereich aufnehmen kann. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Breite des Abdeckrahmens auf den Seiten zwischen der die Türaufhängung überdeckenden und der dieser gegenüberliegenden Seite vergleichsweise zu der Breite dieser Abdeckrahmenseiten wesentlich verringert ist. Dadurch ergibt sich für Registriergeräte, welche in einer Meßwarte oder Meßtafel über oder unter Augenhöhe eingebaut sind, eine wesentlich vergrößerte Übersichtlichkeit und leichtere Ablesbarkeit auch aus größerer Entfernung als bei den bekannten Ausführungen, da das Sichtfeld ohne Änderung der Gehäusemaße in erheblichem Maße vergrößert ist und gleichzeitig die Sichtscheibe auf der Seite der Türaufhängung und der gegenüberliegenden Seite so schmal gehalten werden kann, daß beispielsweise die Verschluß- und Verriegelungselemente an ihr vorbeigreifen können, ohne durch die Scheibe hindurchtreten zu müssen. Zur Erweiterung des Sichtfeldes nach unten kann der Türträger so ausgebildet werden, daß sein Bodenschenkel im wesentlichen durch einen in Richtung Gehäuseinneres zurückversetzten Steg gebildet wird. Mit Vorteil kann die Gehäusetür nach der Erfindung auch so ausgebildet werden, daß die in dem Blendrahmen untergebrachten Verschluß- und Scharnierteile und etwa vorhandene in das Gerät hineingreifende, von außen zugängliche Bedienungsteile durch den Abdeckrahmen hindurchragen.
  • Im folgenden wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles erläutert, und zwar ist dargestellt in A b b. 1 die Frontansicht einer erfindungsgemäß ausgestalteten Gehäusetür und in A b b. 2 ein Schnitt durch diese gemäß der Linie A -B der A b b. 1.
  • Der Türträger der in A b b. 1 dargestellten Gehäusetür wird durch den Blendrahmen 1 gebildet, welcher aus den beiden Seitenschenkeln l a, 1 b sowie dem Bodenschenkel 1 c und dem Kopfschenkel 1 d besteht, die in A b b. 1 beide durch den äußeren Abdeckrahmen vollständig überdeckt sind. Dieser Blendrahmen ist vorzugsweise aus Spritzguß hergestellt und erhält seine als Türträger erforderliche Steifigkeit und Festigkeit durch seine Rahmenkonstruktion, welche mit Vorteil so ausgebildet ist, claß die Blendenblätter 1 d und l b' im Verein mit dem vorzugsweise in Richtung Gehäuseinneres zurückversetzten, den Bodenschenkel kammerförmig erweiternden Steg 1 c einen in Richtung der Gehäusetiefe schmalen, zum Tragen der Tür jedoch genügend starren Rahmen bilden. Nach oben wird der Türträger abgeschlossen dur 2h den Kopfschenkel l d, w--lcher zur Versteifung des Türträgers vorteilhafterweise dadurch beiträgt, daß er in Richtung Gehäuseinneres eine schmale blattförmige Verlängerung 1 e bildet. In dem Blendrahmenschenkel 1 b sind die Scharnierteile 2, 3 untergebracht, während der gegenüberliegende Schenkel 1 a die Verschlußteile 4, 5 aufnimmt. Auf der von dem Gehäuseinneren abgekehrten Seite des Blendrahmens ist beispielsweise in einer parallel zur Außenkante eines jeden Schenkels verlaufenden gemeinsamen Nut 6 ein Dichtungsring 7 eingelegt, auf welchen von der dem Gehäuseinneren abgekehrten Seite eine Sichtscheibe 8 aufgelegt und mittels des Abdeckrahmens 9 derart auf den Dichtungsring 7 gepreßt wird, daß sie in ihrer Lage bezüglich des Blendrahmens 1 fixiert ist. Eine starre Verbindung zwischen dem als Türträger dienenden und zu diesem Zweck die Scharnierteile für die Türaufhängung enthaltenden Blendrahmen 1 und dem diesen und die Sichtscheibe 8 zusammenhaltenden äußeren Abdeckrahmen 9 kann beispielsweise durch eine Verstiftung 10 hergestellt werden. Mit Vorteil kann der Abdeckrahmen 9, wie dargestellt, so ausgebildet werden, daß seine Breite an den den Kopfschenkel 1 d und den Fußschenkel 1 c des Blendrahmens 1 überdeckenden Seiten vergleichsweise zu seiner Breite auf dem die beiden Seitenschenkel 1 b und 1 a des Blendrahmens 1 überdekkenden Seiten wesentlich verringert ist, wodurch bei Beibehaltung der normgerechten äußeren Abmessungen der Gehäusetür eine erhebliche Vergrößerung des Sichtfeldes beispielsweise für die Ablesung der nicht gezeigten Meßwerkskala gewonnen wird. Der Abdeckrahmen 9 hat an der der Türaufhängung gegenüberliegenden Seite Aussparungen, durch welche die zu betätigenden Verschlußteile 4, 5 hindurchragen. Die im Blendrahmen l angeordneten Scharnierteile 2 und 3 ragen gleichfalls durch Aussparungen des Abdeckrahmens 9 hindurch. Ferner können an einer beliebigen Stelle des Abdeckrahmens auch noch andere Aussparungen vorgesehen sein, durch welche etwa vorhandene in das Gerät hineingreifende und von außen zugängliche Bedienungsteile hindurchragen können, welche in dem Ausführungsbeispiel nicht gezeigt sind. Zur Abdichtung der Gehäusetür gegenüber dem Gehäuseinneren dient eine in eine weitere parallel zu den Außenkanten des Blendrahmens 1 in diesem angeordnete Nut 11 eingelegte Dichtung 12.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Gehäusetür für Registriergeräte, bestehend aus einem Blendrahmen, einer diesen abdeckenden Sichtscheibe und einem Sichtscheibe und Blendrahmen zusammenhaltenden äußeren Abdeckrahmen, dadurch gekennzeichnet, daß der Blendrahmen der Träger der gesamten Tür ist und die Sichtscheibe, Scharnierteile, Schließvorrichtungen u. dgl. und auch den äußeren Abdeckrahmen trägt.
  2. 2. Gehäusetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenschenkel und die beiden Seitenschenkel des Türträgers annähernd gleiche Breite haben und daß die sichtbare Breite des Kopfschenkels wesentlich kleiner bemessen ist als deren Breite.
  3. 3. Gehäusetür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Abdeckrahmens an den Seiten zwischen der die Türaufhängung überdeckenden und der dieser gegenüberliegenden Seite vergleichsweise zu der Breite dieser Abdeckrahmenseiten wesentlich verringert ist.
  4. 4. Gehäusetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bodenschenkel des Türträgers im wesentlichen durch einen in Richtung Gehäuseinneres zurückversetzten Steg gebildet wird.
  5. 5. Gehäusetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in dem Blendrahmen untergebrachten Verschluß-und Scharnierteile und etwa vorhandene in das Gerät hineingreifende, von außen zugängliche Bedienungsteile durch den Abdeckrahmen hindurchragen.
DEH50435A 1963-10-02 1963-10-02 Gehaeusetuer fuer Registriergeraete Pending DE1207641B (de)

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DEH50435A DE1207641B (de) 1963-10-02 1963-10-02 Gehaeusetuer fuer Registriergeraete

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DE1207641B true DE1207641B (de) 1965-12-23

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DEH50435A Pending DE1207641B (de) 1963-10-02 1963-10-02 Gehaeusetuer fuer Registriergeraete

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