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Gehäusetür für Registriergeräte Die Erfindung bezieht sich auf Gehäusetüren
für Registriergeräte, die aus einem Blendrahmen, einer diesen abdeckenden Sichtscheibe
und einem Sichtscheibe und Blendrahmen zusammenhaltenden äußeren Abdeckrahmen bestehen.
Üblicherweise wird die Gehäusetür von Registriergeräten durch einen als deren Geräteabschluß
dienenden Rahmen gebildet, in welchen, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Dichtungen,
die Sichtscheibe von der dem Geräteinneren zugekehrten Seite eingelegt und gegebenenfalls
zusätzlich zu einer Verkittung der Glasscheibe mit dem Rahmen durch mit diesem verschraubte
Glashalter gehalten ist, welche gleichzeitig die Funktion eines Haltebügels für
den leichten, vorzugsweise aus Plastikmaterial hergestellten Blendrahmen haben,
der den Abschluß der Gehäusetür gegen das Geräteinnere bildet. Bei einer anderen
bekannten Konstruktion ist die Sichtscheibe unter Verwendung von Dichtungselementen
von der Gehäuseinnenseite her in den Rahmen eingelegt und durch den gleichfalls
von der Gehäuseinnenseite in den Rahmen eingeführten und mit diesem über Verkeilungen
verbundenen Blendrahmen abgedeckt.
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Diese bekannten Ausführungen haben den Nachteil, daß der als äußere
Abdeckung des Gerätes dienende Rahmen der Gehäusetür aus Festigkeitsgründen eine
relativ große Schenkelbreite haben muß, da er als Türträger einerseits eine genügende
Steifigkeit aufweisen muß und da andererseits in diesem entsprechende Hohlkehlen
und Absätze für die Aufnahme von Dichtungen und der Sichtscheibe sowie gegebenenfalls
des Blendrahmens und der entsprechenden Befestigungselemente vorgesehen sein müssen.
Infolge der hierdurch notwendigen Schenkelbreite wird bei den genormten Gehäuseabmessungen
von Registriergeräten die maximale Sichtbreite begrenzt, ohne daß es möglich ist,
diese unter Beibehaltung der genormten Außenmaße der Gehäusetür zu vergrößern. Beim
Einbau von Geräten in Meßwarten oder Meßtafeln ist häufig die Notwendigkeit gegeben,
ein bezüglich seiner Funktion normales Standardregistriergerät bauseitig den architektonischen
Wünschen des Kunden hinsichtlich der Farbe und der Breitenverhältnisse des Türrahmens
anzupassen. Dies ist bei den bekannten Ausführungen von Gehäusetüren nur durch Austausch
und Einsatz einer anderen Gehäusetür mit beispielsweise andersfarbigem Rahmen oder
breiteren Rahmenschenkeln oder durch zusätzliches Aufsetzen einer Blendenhaube mit
Klemmhalterung möglich, welche im Laufe der Benutzung der Gehäusetür in ihrer Haftwirkung
erfahrungsgemäß nachläßt und häufig zu einem Abfallen der nur noch locker haftenden
Blendenhaube führt. Hierdurch wird eine relativ aufwendige Lagerhaltung an Gerätetüren
verschiedener Ausführungen bedingt. Ein weiterer Nachteil sind die durch die verhältnismäßig
komplizierte und aufwendige Verbindungskonstruktion bedingten Montageschwierigkeiten
der Gehäusetür sowie die bei dem gelegentlich erforderlich werdenden Auswechseln
einer zerbrochenen Sichtscheibe auftretenden Reparaturschwierigkeiten durch die
Verkittung der Sichtscheibe mit dem Türrahmen.
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Erfindungsgemäß werden diese Nachteile dadurch behoben, daß der Blendrahmen
der Träger der gesamten Tür ist und die Sichtscheibe, Scharnierteile, Schließvorrichtungen
u. dgl. und auch den äußeren Abdeckrahmen trägt. Durch die Ausbildung des Blendrahmens
als Türträger wird dessen erforderliche Festigkeit durch seine verhältnismäßig breiten,
in Richtung Gehäuseinneres zurücktretenden Blendenblätter aufgebracht, im Vergleich
zu denen dadurch die Breite der Schenkel des Türträgers selbst gering gehalten werden
kann. Dadurch ist es möglich, auch die Breite des die Abmessungen des Sichtfeldes
bestimmenden Abdeckrahmens weitgehend zu verringern, so daß bei gleichen Außenabmessungen
der Gehäusetür die nutzbare Sichtfläche wesentlich vergrößert wird. Die Breite des
nach der Erfindung von der Gehäuseaußenseite her auf den Türträger aufgesetzten
und die Sichtscheibe beispielsweise mit Hilfe von Verstiftungen unter Mitwirkung
einer entsprechenden Dichtung gegen diesen drückenden Abdeckrahmen ist somit für
die Steifigkeit der Gehäusetür nicht von Bedeutung. Durch die Erfindung kann eine
wesentliche Rationalisierung der Herstellung und Lagerhaltung der Gehäusetüren erreicht
werden, da den Forderungen auf Anpassung des Geräteäußeren hinsichtlich Farbe und
Rahmenbreite
der in eine Meßwarte oder Meßtafel eingebauten Geräte
an die architektonischen Wünsche des Kunden durch einfaches bauseitiges Aufsetzen
eines geeigneten Abdeckrahmens erreicht werden kann.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Gehäusetür nach der
Erfindung ergibt sich dadurch, daß der Bodenschenkel und die beiden Seitenschenkel
des Türträgers annähernd gleiche Breite besitzen und daß die Breite des Kopfschenkels
wesentlich geringer als deren Breite ist. Dadurch wird ein erheblich breiterer Raum
für die Unterbringung der Meßwerkskala gewonnen, die demzufolge übersichtlicher
gestaltet werden oder die Markierungen für einen weiteren Meßbereich aufnehmen kann.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Breite
des Abdeckrahmens auf den Seiten zwischen der die Türaufhängung überdeckenden und
der dieser gegenüberliegenden Seite vergleichsweise zu der Breite dieser Abdeckrahmenseiten
wesentlich verringert ist. Dadurch ergibt sich für Registriergeräte, welche in einer
Meßwarte oder Meßtafel über oder unter Augenhöhe eingebaut sind, eine wesentlich
vergrößerte Übersichtlichkeit und leichtere Ablesbarkeit auch aus größerer Entfernung
als bei den bekannten Ausführungen, da das Sichtfeld ohne Änderung der Gehäusemaße
in erheblichem Maße vergrößert ist und gleichzeitig die Sichtscheibe auf der Seite
der Türaufhängung und der gegenüberliegenden Seite so schmal gehalten werden kann,
daß beispielsweise die Verschluß- und Verriegelungselemente an ihr vorbeigreifen
können, ohne durch die Scheibe hindurchtreten zu müssen. Zur Erweiterung des Sichtfeldes
nach unten kann der Türträger so ausgebildet werden, daß sein Bodenschenkel im wesentlichen
durch einen in Richtung Gehäuseinneres zurückversetzten Steg gebildet wird. Mit
Vorteil kann die Gehäusetür nach der Erfindung auch so ausgebildet werden, daß die
in dem Blendrahmen untergebrachten Verschluß- und Scharnierteile und etwa vorhandene
in das Gerät hineingreifende, von außen zugängliche Bedienungsteile durch den Abdeckrahmen
hindurchragen.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispieles
erläutert, und zwar ist dargestellt in A b b. 1 die Frontansicht einer erfindungsgemäß
ausgestalteten Gehäusetür und in A b b. 2 ein Schnitt durch diese gemäß der Linie
A -B der A b b. 1.
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Der Türträger der in A b b. 1 dargestellten Gehäusetür wird durch
den Blendrahmen 1 gebildet, welcher aus den beiden Seitenschenkeln l a,
1 b sowie dem Bodenschenkel 1 c und dem Kopfschenkel 1 d besteht, die in
A b b. 1 beide durch den äußeren Abdeckrahmen vollständig überdeckt sind. Dieser
Blendrahmen ist vorzugsweise aus Spritzguß hergestellt und erhält seine als Türträger
erforderliche Steifigkeit und Festigkeit durch seine Rahmenkonstruktion, welche
mit Vorteil so ausgebildet ist, claß die Blendenblätter 1 d und l b' im Verein
mit dem vorzugsweise in Richtung Gehäuseinneres zurückversetzten, den Bodenschenkel
kammerförmig erweiternden Steg 1 c einen in Richtung der Gehäusetiefe schmalen,
zum Tragen der Tür jedoch genügend starren Rahmen bilden. Nach oben wird der Türträger
abgeschlossen dur 2h den Kopfschenkel l d,
w--lcher zur Versteifung des Türträgers
vorteilhafterweise dadurch beiträgt, daß er in Richtung Gehäuseinneres eine schmale
blattförmige Verlängerung 1 e bildet. In dem Blendrahmenschenkel 1 b sind die Scharnierteile
2, 3 untergebracht, während der gegenüberliegende Schenkel 1 a die Verschlußteile
4, 5 aufnimmt. Auf der von dem Gehäuseinneren abgekehrten Seite des Blendrahmens
ist beispielsweise in einer parallel zur Außenkante eines jeden Schenkels verlaufenden
gemeinsamen Nut 6 ein Dichtungsring 7 eingelegt, auf welchen von der dem Gehäuseinneren
abgekehrten Seite eine Sichtscheibe 8 aufgelegt und mittels des Abdeckrahmens 9
derart auf den Dichtungsring 7 gepreßt wird, daß sie in ihrer Lage bezüglich des
Blendrahmens 1 fixiert ist. Eine starre Verbindung zwischen dem als Türträger
dienenden und zu diesem Zweck die Scharnierteile für die Türaufhängung enthaltenden
Blendrahmen 1 und dem diesen und die Sichtscheibe 8 zusammenhaltenden äußeren Abdeckrahmen
9 kann beispielsweise durch eine Verstiftung 10 hergestellt werden. Mit Vorteil
kann der Abdeckrahmen 9, wie dargestellt, so ausgebildet werden, daß seine Breite
an den den Kopfschenkel 1 d und den Fußschenkel 1 c des Blendrahmens 1 überdeckenden
Seiten vergleichsweise zu seiner Breite auf dem die beiden Seitenschenkel
1 b und 1 a des Blendrahmens 1 überdekkenden Seiten wesentlich
verringert ist, wodurch bei Beibehaltung der normgerechten äußeren Abmessungen der
Gehäusetür eine erhebliche Vergrößerung des Sichtfeldes beispielsweise für die Ablesung
der nicht gezeigten Meßwerkskala gewonnen wird. Der Abdeckrahmen 9 hat an der der
Türaufhängung gegenüberliegenden Seite Aussparungen, durch welche die zu betätigenden
Verschlußteile 4, 5 hindurchragen. Die im Blendrahmen l angeordneten Scharnierteile
2 und 3 ragen gleichfalls durch Aussparungen des Abdeckrahmens 9 hindurch. Ferner
können an einer beliebigen Stelle des Abdeckrahmens auch noch andere Aussparungen
vorgesehen sein, durch welche etwa vorhandene in das Gerät hineingreifende und von
außen zugängliche Bedienungsteile hindurchragen können, welche in dem Ausführungsbeispiel
nicht gezeigt sind. Zur Abdichtung der Gehäusetür gegenüber dem Gehäuseinneren dient
eine in eine weitere parallel zu den Außenkanten des Blendrahmens 1 in diesem angeordnete
Nut 11 eingelegte Dichtung 12.