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Hemmwerk für elektrische Schalthebel Die Erfindung betrifft ein Hemmwerk
für elektrische Schalthebel mit zwei gegenüberliegenden Betätigungsbereichen. Bisher
hat man bei Geräten, deren Bedienungshebel eine Nullstellung in der Mitte und zwei
einander gegenüberliegende Schaltstellungen aufwiesen, gewöhnlich nur eine Rastung
vorgesehen, die bei einer Bewegung des Hebels aus der Nullstellung heraus nach beiden
Seiten, und zwar über den ganzen neuen Stellbereich gleichermaßen hemmend wirkte.
In manchen Fällen, z. B. bei Fahrschaltern mit einem Fahr- und einem Bremsstellbereich,
wurde auch schon die Rastung z. B. nach der Bremsseite hin stärker ausgeführt als
nach der Fahrseite. In der Praxis gibt es aber auch Fälle, z. B. bei Steuerungen
mit zwei Stellbereichen und Nullstellung in der Mitte, bei denen zu einer gewissen
Zeit der eine und zu einer anderen Zeit der andere Stehbereich bevorzugt zu bedienen
ist, wobei aber beide Bereiche weder durch feste oder durch besondere Maßnahmen
lösbare Anschläge getrennt sein sollen, jedoch ein gewolltes überschalten über die
Nullstellung hinaus in den anderen Bereich möglich gemacht werden soll.
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Dies bedeutet, daß der gewollte Einstellbereich von der in der Mitte
liegenden Nullstellung ausgehend unbehindert bestreichbar sein muß, aber ein Herausgehen
aus der Nullstellung in den gegenüberligenden Betätigungsbereich fühlbar gehemmt
sein muß, und zwar muß dies auch so sein bei einem eventuellen Durchreißen des Betätigungshebels.
Nach überwindung der Hemmung und überschalten in den neuen entgegengesetzten Betätigungsbereich
soll dieser Bereich anschließend wieder ungehemmt und beliebig oft bestrichen werden
können. Hemmwerke, die in der vorgenannten Weise ausgeführt sind, haben den großen
Vorteil, daß infolge der zwangläufig beim gehemmten überschalten auftretenden Bewegungspause
Stromstöße in den Antriebsmotoren auf ein zulässiges Maß gebracht werden, was bekanntlich
beim unverzögerten Umschalten nicht möglich ist.
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Ein Hemmwerk für elektrische Schalthebel mit zwei gegenüberliegenden
Betätigungsbereichen und einer am Schalthebel angebrachten Auflaufrolle, das die
vorgenannten Forderungen erfüllt, ist Gegenstand der Erfindung: Gemäß der Erfindung
sind zwei unter der Einwirkung eines gemeinsamen Kraftspeichers zwangläufig entgegengesetzt
bewegbare Nocken mit je dachförmigen Auflaufflächen ungleich starker Steigung vorgesehen,
deren einander zugekehrte Dachflächen die steileren sind, so daß beim überlaufen
der steilen Auflauffläche die Nocken unter der Wirkung eines sich entladenden Kraftspeichers
in ihre andere Endlage nach Überwindung eines fühlbaren Widerstandes umspringen,
während das Zurückbringen des Bedienungshebels infolge überlaufens der Auflaufrolle
über die schwach geneigte Nockenauflauffläche praktisch widerstandlos erfolgt. Dabei
ist es vorteilhaft, wenn die in einer Geradführung gelagerten Nocken mit ihren freien
Enden gelenkig mit den freien Enden einer Wippe verbunden sind, wobei an der Lagerwelle
der Wippe ein Kniegelenksystem mit Kraftspeicher angeordnet ist.
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An Hand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel eines gemäß der
Erfindung ausgeführten Hemmwerkes in schematischer Darstellung zeigt, wird die Erfindung
näher erläutert.
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Das zu betätigende Gerät 1, z. B. ein Fahrschalter, ist durch einen
auf einer Gerätewelle 2 sitzenden Bedienungshebel 3 betätigbar, der aus der Mittelstellung
0 in die beiden durch gestrichelte Linien angedeuteten Schaltstellungen Y und R
verschwenkbar ist. Mit dem Hebel 3 ist auf der Hebelverlängerung 4 eine Rolle 5
verbunden. Diese läuft bei der Betätigung des Bedienungshebels auf in ihrem Schwenkbereich
angeordneten bzw. in diesen einbringbare Nocken 6 und 7 auf, die auf in Lagern
61, 71 in Richtung gegen die Auflaufrolle 5 zu längsverschiebbaren Zapfen
60, 70 befestigt sind. Die Nocken 6 und 7 sind gleichartig
ausgeführt und haben eine dachförmige Gestalt, wobei die Dachflanken 10 und
11, die einander gegenüberliegen, steiler geneigt sind als die Nachflanken
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und 12. In der Nullstellung liegen die Flanken 10 und 11 der Rolle
5 benachbart, doch so, daß jeweils ein Nocken höher liegt, z. B. der Nocken 7 höher
als der Nocken 6. Die Nockenzapfen 60 und 70 sind an ihren freien Enden gelenkig
über zwischengeschaltete Zugstangen 13, 14 mit einer Wippe 15
verbunden.
Die Wippe 15 ist mit einer Welle 16 fest verbunden, die bei 17 drehbar
gelagert ist. An der Welle 16 ist ein Schwenkhebel 18 befestigt, der gegenüber
der
Längsrichtung der Wippe 15 um einen Winkel a versetzt liegt. Der Schwenkhebel
18 wirkt mit einem Hebel 19 zusammen, der selbst an einem festen Punkt
20 drehbar gelagert ist und der zusammen mit dem Hebel 18 ein Kniegelenk
bildet. Damit dieses Kniegelenk verstellt werden kann; z. B. aus der gezeichneten
Stellung heraus, ist am Hebel 18 ein in Richtung der Welle 16 weisender Zapfen
21 vorgesehen, der in eine Kulisse 22 eingreift, die am freien Ende des Hebels
19 angebracht ist. Damit kann der Hebel 18 sich in der Kulisse 22 bewegen
und den Hebel 19 in die gestrichelte Lage 190 verschwenken. Auf dem Hebel 19 sitzt
eine Druckfeder 23. Diese ist mit ihrem einen Ende auf einem Telleranschlag-24-des
Hebels 19 abgestützt und drückt mit ihrem anderen Ende auf -den in der Kulisse
22 geführten Zapfen des Hebels 18. Dadurch wird das Kniegelenk 18, 19 stets
in seine beiden möglichen Endstellungen gedrückt und damit über die Welle 16 und
die Wippe 15 die beiden Nocken 6 und 7 in ihrer eingenommenen Lage gehalten. Die
Druckfeder 23 dient gleichzeitig als Kraftspeicher, der beim Umlegen der Wippe 15
auf diese sich schlagartig entlädt und das sichere Umlegen in die neue Wippenendstellung
bzw. neue Nockenlage erzwingt.
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Das beschriebene Hemmwerk arbeitet folgendermaßen: Angenommen, das
Hemmwerk steht in der dargestellten Nullstellung, dann befindet sich der Hebel 3
in der Mittelstellung 0, und der Nocken 7 ist der Rolle 5 genähert, während der
Nocken 6 demgegenüber zurücksteht. Diese Stellung wird unter dem Druck der Kraftspeicherfeder
23 gesichert. In der eingenommenen Lage kann der Hebel 3 von der Nullstellung 0
ohne weiteres und beliebig oft in die Stellung V und zurück zur Nullstellung verschwenkt
werden, weil die Rolle 5 über den Nocken 6, ohne diesen zu berühren, hinwegläuft.
Soll nun der Hebel 3 in die Stellung R gebracht werden, dann stößt nach Einleitung
der Bewegung die Rolle 5 bereits gegen die steile Flanke 11 des Nockens 7 und drückt
diesen beim weiteren Auflaufen unter Überwindung eines beträchtlichen Widerstandes
nieder, der sich für die Bedienungsperson so fühlbar macht, daß ein achtloses überfahren
der Nullstellung 0 nicht erfolgen kann. Wird der Hebel 2 in Richtung auf R verschwenkt,
dann wird durch die Rolle 5 der Nocken 7 so weit niedergedrückt, daß die Rolle ihn
überläuft. Durch das Niederdrücken des Nockens 7 hat sich die Wippe 15 und
damit auch das Kniegelenk mit verschwenkt. Das Kniegelenk ist über seine Strecklage,
in der die beiden Hebel 18 und 19 fluchten, hinausbewegt worden. Nach überlaufen
dieser Strecklage hat sich der Druck der Kraftspeicherfeder 23, die beim Verschwenken
des Kniegelenks gespannt wurde, auf die Welle 16 und damit die Wippe 15 und die
Nocken 6 und 7 entladen und dabei den Nocken 6 hochgehoben und den Nocken 7 entsprechend
in seine untere Lage gezogen, wo nunmehr durch das Kniegelenksystem, das in seine
andere Endstellung umsprang, eine Verrastung erreicht ist. In der neu erreichten
Betriebsstellung kann nunmehr der Bedienungshebel 3 von der Nullstellung 0 bis zur
Stellung R wiederum beliebig oft verschwenkt werden. Erst wenn die Nullstellung
erneut in Richtung auf die Stellung V überlaufen wird, trifft die Rolle 5 auf die
steile Flanke 10 des Nockens 6 und drückt diesen gegen einen beträchtlichen
Widerstand nieder. Dabei wiederholt sich die Verrastung in analoger Weise.
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Sollte aus irgendeinem Grunde die vorstehend beschriebene Nockenlage,
z. B. durch äußere Eingriffe, fälschlicherweise geändert worden sein, dann ist dies
für die spätere richtige Wirkungsweise ohne Belang, denn die Rolle 5 -läuft bei
der Verschwenkung in die Nullstellung nunmehr in einem solchen Fall auf die sich
ihm entgegenstellende leicht geneigte Auflagefläche 9 oder 12 und überläuft diese,
ohne daß dabei ein nennenswerter Widerstand für den Bedienenden auftritt. Durch
den dabei niedergedrückten Nocken wird das Hemmwerk in die richtige Endlage gebracht,
so daß -anschließend der ungestörte Betrieb möglich ist.
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Das Kniegelenk kann bei der beschriebenen Vorrichtung anders ausgebildet
sein. An Stelle des Zweigelenksystems, bei dem der gemeinsame Gelenkpunkt nachgiebig
ausgeführt ist, kann auch ein Dreihebelsystem mit mittlerer Koppel und daran angeschlossenem
Kraftspeicher verwendet werden. Der Kraftspeicher kann auch so ausgeführt sein,
daß beispielsweise an dem freien Hebelende 21 des Hebels 18 eine Zugfeder eingehängt
ist, die mit ihrem anderen Ende an einem festen Punkt eingehängt ist, der auf einer
durch den Wippendrehpunkt gehenden und zu der Nockenbewegungsrichtung parallel verlaufenden
Linie liegt. Schließlich braucht die Rolle 5 nicht unbedingt auf einer Verlängerung
4 des Hebels 3 befestigt zu werden. Es kann vielmehr die Rolle auch am Hebel 3 zwischen
Lage 2 und Bedienungsgriff angebracht werden und mit den Nocken 6 und 7 des Hemmwerks
entsprechend zusammenwirken.