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Entnahmevorrichtung für Kleinteile Entnahmevorrichtungen für Kleinteile
sind in verschiedenen Ausführungsformen bekannt; insbesondere sind solche bekannt
mit einem oder mehreren, mit einem Deckel versehenen Schüttkästen, die nach vorn
geneigt übereinandergestapelt sind, so daß die in ihnen befindlichen Kleinteile
durch ihr Eigengewicht nach vorn rutschen können. Zumeist finden derartige Entnahmevorrichtungen
Aufstellung im Bereich von Fertigungsstraßen, Fertigungsbändern an den entsprechenden
Arbeitsstellen, wo die Kleinteile der Entnahmevorrichtung entnommen und Werkstücken
zugeführt werden müssen. - Eine dieser bekannten Ausführungsformen besteht aus einem
im wesentlichen rechteckigen Kasten, dessen Boden an einer Stirnseite verlängert
und schräg nach oben abgewinkelt ist, so daß die im unteren Bereich verlängerten
Seitenwände mit diesem einen Entnahmetrog bilden. Kasten und Entnahmetrog sind durch
zwei voneinander getrennte Deckel verschlossen. Die Kästen sind mit Abstand übereinander
in einem Gestell in geneigter Stellung untergebracht. - Ferner ist ein stapelbarer
Schüttkasten bekannt, dessen Boden eine nach vorn geneigte Lage aufweist, so daß
die im Kasten enthaltenen Kleinteile durch ihr Eigengewicht selbsttätig nach vorn
gelangen und dort aus dem Kasten genommen werden. Zu diesem Zweck verlaufen die
Oberkanten der Seitenwände am vorderen Ende schräg abwärts, und der im vorderen
Bereich abgewinkelte Boden ist an diese angeschlossen. - Bei einer weiteren bekannten
Ausführungsform ist eine derartige Entnahmevorrichtung kippbar gestaltet, was jedoch
insofern nachteilig ist, als beim Vorkippen die Kleinteile aus der Vorrichtung herausfallen
können.
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Nachteilig bei all diesen bekannten Entnahmevorrichtungen ist vor
allem, daß die einzelnen Schüttgutkästen nicht in verschiedenen Schrägstellungen
benutzbar sind, was oft aus Gründen der Arbeitserleichterung bei der Entnahme erwünscht
ist.
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Insbesondere den letztbeschriebenen bekannten Ausführungsformen haftet
ferner der Nachteil an, daß es sieh bei diesen praktisch um lediglich an drei Seiten
geschlossene Schüttkästen handelt, die auf Grund eines derartigen Aufbaues ein Füllen
bis zum Rand, wie dies z. B. bei einem an allen Seiten geschlossenen Kasten der
Fall ist, nicht zulassen.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Entnahmevorrichtung
für Kleinteile des eingangs beschriebenen Aufbaus zu schaffen, bei der die Schüttkästen
in jeder gewünschten Schräglage verwendbar sind, aber trotzdem bis an den Rand gefüllt
werden können. Die Erfindung betrifft eine Entnahmevorrichtung für Kleinteile mit
einem oder mehreren mit einem Deckel versehenen Schüttkästen, die nach vorn geneigt
übereinander angeordnet sind, so daß die in ihnen befindlichen Kleinteile durch
ihr Eigengewicht nach vorn rutschen können. Die Erfindung besteht darin, daß die
Deckel der Schüttkästen sich nach vorn in Form eines offenen Troges fortsetzen.
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung sind die Schüttkästen in einem gemeinsamen
Gestell angeordnet. Dabei ist jeder Schüttkasten mit seinem oberen Ende an dem zugehörigen
Gestell aufgehängt, während er, abgesehen von dem unteren, mit seinem unteren Ende
auf dem oberen Teil des jeweils Barunterliegenden Schüttkastens aufliegen kann.
Ferner hat das Gestell im wesentlichen einen U-förmigen Querschnitt mit einer Rückwand
und zwei Seitenwänden, wobei die vorderen Ränder der Seitenwände tunlich über ihre
ganze Länge nach oben hinten geneigt und nahe ihrem oberen bzw. unteren Ende mit
paarweise angeordneten Ausschnitten versehen sind, welche Tragzapfen aufnehmen,
die zu beiden Seiten von den Schüttkästen abstehen und einen Teil von Handhaben
derselben bilden.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu
sehen, daß bei der erfindungsgemäßen Gestaltung .der Schüttkästen diese in beliebiger
Schrägstellung übereinander verwendbar sind. Trotzdem ist der Inhalt der Schüttkästen
gut zugänglich, und die einzelnen Schüttkästen erlauben ein Füllen bis zum Rand.
Die
Erfindung wird an Hand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung
näher erläutert, in der weitere erfindungsgemäße Merkmale gezeigt sind; es zeigt
F i g. 1 einen in ein Grundgestell eingehängten Schüttkasten einer erfindungsgemäßen
Entnahmevorrichtung im Schaubild, F i g. 2 im Schaubild ein an das Grundgestell
angegliedertes Teilgestell, welches einen zweiten, den unteren überdeckenden Schüttkasten
trägt, F i g. 3 eine vergrößerte Seitenansicht davon, F i g. 4 eine Seitenansicht
des zu einem der Schüttkästen gehörigen Deckels mit Trog, F i g. 5 in perspektivischer
Ansicht einen Schüttkasten, F i g. 6 einen Grundriß des Deckels mit Trog gemäß F
i g. 4, F i g. 7 einen Grundriß eines Schüttkastens gemäß F i g. 5, F i g. 8 eine
Seitenansicht einer Entnahmevorrichtung mit mehreren Schüttkästen, welche im allgemeinen
der F i g. 3 entspricht, F i g. 9 einen Querschnitt nach der Linie 9-9 und F i g.
10 einen Querschnitt nach der Linie 10-10 in F i g. B. .
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Wie aus F i g. 1 hervorgeht, ist ein Schüttkasten 10 in einer schrägen
Lage in ein Grundgestell 11 eingehängt. Die darin befindlichen Kleinteile
gelangen durch ihr Gewicht in einen offenen Trog 12, welcher am unteren Teil herausragt;
wenn Kleinteile aus dem Trog herausgenommen werden, rücken neue Kleinteile nach,
so daß im Trog eine annähernd unveränderliche Menge Kleinteile zur Verfügung steht.
Die Neigung des Schüttkastens ist erheblich größer als der Reibungswinkel der in
Ruhe befindlichen Kleinteile.
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Wie in F i g. 2 veranschaulicht, können mehrere Kästen in Teilgestellen
oder -trägem 13 aufgehängt werden, welche übereinander und auf das Grundgestell
aufgesetzt werden können. Wie weiter unten in Einzelheiten beschrieben ist, sind
das Grundgestell, die Teilträger und die Schüttkästen vorzugsweise aus Blech hergestellt
und geschweißt. Nach F i g. 2 und 8 sind die Schüttkästen mit dem oberen Ende mittels
Zapfen 14 an den Teilträgern aufgehängt, während der untere Teil der Schüttkästen,
abgesehen von dem unteren, den darunterliegenden Schüttkasten überdacht. Der Schüttkasten,
ob gefüllt oder leer, stützt sich mit seinem Gewicht auf dem darunterliegenden Schüttkasten
ab. Bei der Mehrfachanordnung liegen die Tröge 12 in solchen Abständen übereinander,
daß die Arbeiter die Kleinteile in den Trögen ohne Mühe ergreifen können.
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Jeder der Schüttkästen ist mit einem abnehmbaren Deckel 15 ausgestattet,
der mit einem Trog 12 versehen ist. Dieser Deckel hat eine in den Trog führende
Öffnung 16, so daß die Kleinteile zwar vom Deckel innerhalb des Schüttkastens gehalten
werden, jedoch ihr Gewicht durch den schräg herunterhängenden Schüttkasten hindurch
in den offenen Trog abwärtsgleiten können. Der Deckel 15 ist, wie weiter unten ausgeführt,
leicht abnehmbar am Schüttkasten befestigt, während die Schüttkästen bei Bedarf
aus dem Mehrfachgestell entfernt werden können. Um einen Schüttkasten aufs neue
zu füllen, wird, nachdem man diesen aus dem Gestell herausgenommen hat, der Deckel
abgehoben und eine neue Ladung Kleinteile in den Kasten hineingefüllt, wonach der
Deckel wieder an seinen Ort gebracht wird. Sodann wird der Schüttkasten wieder in
das Gestell eingehängt, wodurch die Kleinteile wieder durch ihr Gewicht in den offenen
Trog fallen, wo sie zum Gebrauch bereitliegen.
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Die Gewichtsbelastung der gesamten Schüttkästen wirkt senkrecht auf
das Grundgestell 11. Wenn aber das zusammengesetzte Gestell eine erhebliche Höhe
erreicht, ist es vorzuziehen, das Grundgestell mittels Schrauben fest auf der Werkbank
od. dgl. zu befestigen. Auch können die Teilträger an einer Wand od. dgl. befestigt
werden. Wie aus der F i g. 9 hervorgeht, ist der Querschnitt der Teilträger derart
ausgebildet, daß sie seitlich auch nebeneinandergestellt werden können.
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Das Grundgestell 11 (F i g. 1 und 3) hat einen U-förmigen Querschnitt
und besteht aus einer Rückwand 17 sowie zwei Seitenwänden 18. Die Vorderränder der
Seitenwände laufen schräg nach vorn abwärts und sind an ihrem oberen Ende sowie
an ihrem unteren Ende mit je einem Paar Ausschnitten 20 versehen. Diese Ausschnitte
halten die an beiden Seiten des Schüttkastens herausragenden Tragzapfen
14,
welche einen Teil der Handhaben 21 des Schüttkastens bilden.
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Das Grundgestell ist mit einer Bodenplatte 22m t rechtwinklig umgebogenen
Flanschen 23 versehen, welche gegen die Innenseite der Seitenwände anliegen und
mit diesen mittels Schrauben 24 verbunden sind. Die Bodenplatte ist ferner mit Löchern
25 versehen, welche zur Befestigung des Grundgestells an der Werkbank dienen.
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Die Träger 13 haben einen U-förmigen Querschnitt (F i g. 9), welcher
dem Querschnitt des Grundgestells entspricht. Die Rückwand 26 des Trägers ist mit
den Seitenwänden 27 verbunden, welche weniger breit sind als die Seitenwände 18
des Grundgestells. Die vorderen Ränder 28 des Trägers laufen schräg rückwärts herunter.
Die Unterseite 30 ist ebenso breit wie die Oberseite 31 des Grundgestells. Die Ränder
28 enden unten hinter den Ausschnitten 20 und setzen sich in deren hinteren Rändern
fort. In dieser Weise bilden die Ränder 28 unmittelbar oberhalb der Ausschnitte
Führungsflächen, welche das Einsetzen der Tragzapfen in die Ausschnitte erleichtern.
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Das obere Ende 32 des Trägers entspricht dem oberen Ende 31 des Grundgestells
einschließlich der Ausschnitte 20 an dessen vorderem Ende. Folglich fügt
sich der untere Teil des darüberliegenden Schüttkastens in derselben Weise in das
Gestell, wobei die offenen Ausschnitte zur Aufnahme der Tragzapfen 14 frei zugänglich
sind.
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Die Ausschnitte des Grundgestells werden vorn von gekrümmten Rändern
40 begrenzt, welche in die Vorderränder der Seitenwände übergehen. Die Rückseite
der Ausschnitte oben und unten am Grundgestell wird von senkrechten Rändern 41 gebildet.
Die Ausschnitte der Träger sind denen des Grundgestells gleich, außer daß die Seitenwände
von den Ausschnitten aus gerade vorspringen und also rechtwinklige Schultern 42
bilden.
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Die Seitenwände 18 und 27 sind mit ihren vorderen Teilen einwärts
zueinander abgesetzt, wodurch, wenn die Träger seitlich zusammengefügt werden, zwischen
benachbarten Seitenwänden ein freier Raum 33 offen bleibt (s. F i g. 9).
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Jeder Träger ist am unteren Rand innen mit einem Verbindungsstreifen
35 versehen (F i g. 3), welcher
unter dem unteren Rand herausragt.
Dieser Verbindungstreffen hat einen U-förmigen Querschnitt entsprechend dem Querschnitt
des Trägers (F i g. 9). Da die Querschnitte der Träger und des Grundgestells untereinander
gleich sind, passen die Verbindungsstreifen genau in die Innenseite der aufeinandergestellten
Trägerteile.
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Der Verbindungsstreifen ist an der unteren Seite des Trägers mittels
Punktschweißung 36 befestigt. Der untere Teil des Streifens ist mittels Schrauben
37 an den Seitenwänden bzw. der Rückwand des Grundgestells 11 befestigt.
Sowohl die Träger wie auch das Grundgestell sind mit Löchern 38 versehen, welche
sich am oberen Rand befinden und gleichartigen Löchern im Verbindungsstreifen zur
Aufnahme der Schrauben 37 entsprechen.
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Von der Seite gesehen weist das fertig montierte Gestell eine Reihe
sägezahnförmig einwärts geneigter Ränder auf, welche in den vorstehenden Schultern
42 enden. Die offenen Ausschnitte ermöglichen es, die Schüttkästen der Reihe nach
aufzuhängen, indem man einfach die Tragzapfen oberhalb der Ausschnitte an die schräg
herunterlaufenden Ränder stützt und alsdann den Schüttkasten hinabrückt, bis die
Zapfen in die Ausschnitte eingreifen; man kann sie herausnehmen, indem man sie aufwärts
drückt und aus den Ausschnitten heraushebt.
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Das Gestell gemäß F i g. 8 unterscheidet sich von dem gemäß F i g.
1 und 2 dadurch, daß das Grundgestell 11 eine zusammengesetzte Konstruktion
bildet, welche aus einem Träger 43 mit einer daran befestigten Verlängerung
44 der Bodenplatte 50 besteht. Diese Verlängerung ragt über den Träger
vor. Der Träger 43 ist etwas länger als die darüber angeordneten Teilträger
45. Der untere Teil des Trägers 43 ist bei 46 verbreitert und mittels
Schrauben 47 an den seitlichen Flanschen 48 der Bodenplatte 50 befestigt.
Die Träger gemäß F i g. 8 haben einwärts geneigte vordere Ränder, damit die Ausschnitte
20 frei zugänglich bleiben. Wie bei 51 ersichtlich, ist der Teil der Seitenwand
oberhalb des Ausschnittes abgerundet, damit der Zapfen 14 eine Führung in den Ausschnitt
erhält.
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Die Schüttkästen werden in das Gestell, einander überdachend, eingehängt.
Das untere Ende des unteren Schüttkastens stützt sich jedoch unmittelbar auf die
Bodenplatte, anstatt dort von den Zapfen 14 getragen zu werden, ab. Die Konstruktion
nach F i g. 8 ist an erster Stelle für kleinere leichtere Schüttkästen gedacht.
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Jeder der an sich bekannten Schüttkästen hat nach F i g. 4 bis 7 eine
rechteckige Form und besteht aus einer Bodenplatte 52; zwei Seitenwänden 53, einer
Vorder- und einer Rückwand 54, alle aus Blech. Die Vorder- und Rückwand sind einander
gleich und laufen von der Bodenplatte auseinander zur offenen Oberseite des Kastens.
Die Seitenwände 53 laufen ebenfalls vom Boden bis zur offenen Oberseite auseinander,
jedoch in geringerem Maße als die Vorder-und Rückwand. Die Seitenwände haben an
ihrem oberen Rand einen Bord 55 mit nach außen weisendem Flansch 56.
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Die Oberränder der Seitenwände einschließlich der Borde 55 neigen
sich am vorderen und hinteren Teil des Kastens schräg herunter, wie bei 57 ersichtlich
(F i g. 5).
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Der Vorder- und Hinterrand des Schüttkastens sind bei 59 umgebördelt,
damit sie den Deckel mit Trog zu halten imstande sind. Die aus Draht hergestellten
U-förmigen Handhaben 21 besitzen eine Querstange 58 und zwei Arme 60. Die annähernd
rechtwinklig umgebogenen Enden dieser Arme bilden die obenerwähnten Tragzapfen 14.
Diese ragen durch die sich schräg herunterneigenden Teile der Flansche 56 hindurch
nach außen.
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Die Bodenplatte des Schüttkastens wird zusammen mit der Vorder- und
der Rückwand aus Blech derart gestanzt, daß dabei Lappen 61 gebildet werden, welche
über die Seitenwände greifen. Diese Lappen 61 werden vorzugsweise durch Punktschweißung
mit den Seitenwänden verbunden. Der Boden des Kastens ist am vorderen und am hinteren
Ende mit Rillen 62 versehen, in welche die Handhaben eingreifen, wenn die Behälter
unmittelbar aufeinandergestellt werden.
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In der erfindungsgemäßen Anordnung kann die an der einen Seite des
Schüttkastens befindliche Rille verwendet werden, um das Gewicht des vollbeladenen
Schüttkastens teilweise zu tragen. Das in den F i g. 1 bis 3 dargestellte Gestell
ist für verhältnismäßig große Schüttkästen gedacht, die ein erhebliches Gewicht
tragen, wenn sie mit Metallteilen gefüllt sind. Wenn nun das ganze Gewicht auf die
Tragzapfen 14 konzentriert ist, so entsteht die Gefahr, daß die Seitenwände
des Trägers verbogen werden. Deshalb kann man, im Falle großer Schüttkästen, jeden
Träger 13 mit einer Handhabe 63 versehen, welcher in die Rille eingreift
(F i g. 3).
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Die Handhabe ist annähernd U-förmig und ist an den Enden ihrer Arme
mit auswärts ragenden Tragzapfen 64 versehen, während die Querstange 65 in
die Rille eingreift. Die Tragzapfen gehen im unteren Teil des Trägers durch die
Seitenwände hindurch. Ihre Enden 66 sind gebördelt (F i g. 3), damit das Abnehmen
unmöglich ist.
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Der in den F i g. 4 und 6 dargestellte Deckel 15 ist aus Blech hergestellt
und besteht aus einer Platte 67, deren entgegengesetzte Enden 68 und
70 abgewinkelt sind. Diese Platte mit den beiden abgewinkelten Teilen entspricht
im wesentlichen der lichten Weite der oberen Seite des Schüttkastens. Die Breite
des Dekkels ist ein wenig kleiner als der Abstand zwischen den beiden Seitenwänden
53 des Schüttkastens, damit dieser Deckel in diesem Zwischenraum hineinpaßt. Die
Ränder an beiden Seiten der Deckplatte sind zur Versteifung mit Flanschen 69 versehen.
Der geneigte Teil 70 ist nachgiebig gestaltet und hat an seinem freien Ende
eine Klammer 71, welche den umgebördelten Rand 59 an einer Seite des Schüttkastens
umgreifen kann.
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Am anderen Ende der Deckplatte befindet sich der Trog. Dieser besteht
aus einer Platte 72, die vom geneigten Teil 68 sich nach vorn erstreckt (F i g.
4). Die Platte 72 ist an die Deckplatte 67 angeschweißt und hat eine Öffnung 16.
Der Trog ist vorzugsweise aus Blech geschweißt. Er besteht aus einem Boden 73, einer
Vorderwand 74 und zwei Seitenwänden 75.
Die Seitenwände haben an beiden
Seiten Lappen 76 und 77, welche mittels Punktschweißung an dem Tragrahmen an der
Vorderwand des Troges befestigt sind. Der Randteil 78 der Platte 72 ist an den Teil
68 der Deckplatte angeschweißt.
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Der Trog ist an der Stoßstelle zwischen dem Boden 73 und der Platte
72 mit einer Klammer 80 in der Form eines rechtwinklig abgebogenen Flansches versehen,
welche den umgebördelten Rand 59 umgreift,
wenn der Deckel auf den
Schüttkasten aufgeschoben wird.
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Der Schüttkasten ist symmetrisch und hat einander gleiche Enden, so
daß der Deckel der einen oder der anderen Lage aufgesetzt werden kann (F i g. 5).
Man schiebt hierzu den Deckel unter den Handhaben hindurch, bis die Klammer 80 die
Umbördelung 59 an einem Ende des Kastens umgreift. Das noch freie Ende der Deckplatte
mit dem nachgiebigen Teil 70 und der Klammer 71 wird sodann gegen das entsprechende
Ende des Kastens gedrückt, wodurch die Klammer um die zweite Umbördelung 59 schnappt
und das freie Ende des Deckels verriegelt wird. Damit ist der Deckel zwischen den
Umbördelungen 59 festgespannt.
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Ein Verschluß 81 in der Form eines rechtwinklig abgebogenen Flansches
hält die Handhabe fest, wenn der Deckel auf den Schüttkasten aufgeschoben ist, so
daß die Handhabe die Öffnung des Troges nicht absperren kann. Die Tragstifte 14
der Handhabe an der anderen Seite werden zum Aufhängen des Schüttkastens benutzt,
wonach die Querstange 58 in eine heruntergeklappte Lage gebracht wird (F i g. 3).
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Alle Merkmale, auf die Ansprüche nicht gerichtet sind, gehören nicht
zur Erfindung.