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Förderwagenaufschiebevorrichtung für die Förderkorbbeschickung Die
Erfindung betrifft eine Förderwagenaufschiebevorrichtung für die Förderkorbbeschickung
in Bergwerksbetneben mit einem hin- und herbewegten Aufschieber (z. B. Triebstock
oder Kolbenstange), der mittels eines kreuzkopfartigen Mitnehmers die Förderwagen
auf den Förderkorb aufschiebt und eine Länge aufweist, die die Verschiebung des
Mitnehmers bis in den Förderkorb hinein zuläßt, und mit Steuerorganen bzw. Endschaltern
zum selbsttätigen Stillsetzen des Antriebs des Aufschiebers.
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Bei einer bekannten Förderkorbbeschickeinrichtung ist der kreuzkopfartige
Mitnehmer an einer endlosen Kette oder einem Seil angeordnet und die Schubstange
so lang ausgeführt, daß sie in ihrer Endstelung in den Förderkorb hineinreicht.
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Bei einer weiteren bekannten Beschickeinrichtung wurde eine Hilfsvorrichtung
zum Abstoßen der Wagen aus dem Förderkorb verwendet, wenn die auf dem Korb befindlichen
Wagen nicht durch gleichzeitig aufzuschiebende Wagen aus dem Korb verdrängt werden
konnten. Diese Abstoßvorrichtung bestand aus einer in den Kopf des Aufschiebers
einsetzbaren und darin gesichert geführten Stange. Durch sie konnte der Aufschieber
bis in den Förderkorb hinein Schubkräfte auf die Wagen ausüben.
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Eine andere bekannte Beschickeinrichtung benutzte als Aufschieber
eine mit einem Aufschiebewagen versehene endlose Rollenkette, die von einem Reversiermotor
hin- und herbewegt wurde. Durch einen in der Bahn der Rollenkette oder des Aufschie'bewagens
liegenden Schalter wurde der Reversiermotor selbsttätig umgeschaltet.
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Die Erfindung geht aus von einer Förderwagenaufschiebevorrichtung
der eingangs erwähnten Art und besteht darin, daß am Aufschieber je ein Anschlagnocken
für einen Endschalter zum Stillsetzen des vorwärts laufenden Auschieberantriebs
in den Stellungen des Mitnehmers vor dem Förderkorb und im Förderkorb angebracht
sind und eine Betätigung des Endschalters durch den für das Stillsetzen des Antriebs
in der Mitnehmerstellung vor dem Förderkorb bestimmten Anschlagnocken durch einen
Schalter unwirksam gemacht werden kann.
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Wenn Materialfahrten durch Seilfahrten unterbrochen werden sollen,
um Bergleute in die Grube einfahren oder aus der Grube ausfahren zu lassen, dann
genügt das Betätigen des vorgenannten Schalters, um durch Ermöglichen des Vorlaufes
des Mitnehmers bis in den Förderkorb hinein die darin vorhandenen Wagen abzuschieben
und dadurch Platz für die Beförderung der Bergleute im Förderkorb zu schaffen. Durch
die erfindungsgemäße Förderkorbbeschickeinrichtung wird also eine schnelle Umstellung
von Materialfahrt auf Seilfahrt und umgekehrt ermöglicht.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Förderwagenaufschiebevorrichtung unter Verwendung eines Triebstocks als Schuborgan
schematisch dargestellt, und zwar zeigt F i g. 1 die Seitenansicht dieser Beschickeinrichtung,
F i g. 2 die Draufsicht auf F i g. 1, F i g. 3 einen Querschnitt nach der Linie
111-11I in Fig.l. F i g. 4 ein Einzelteil der Einrichtung und F i g. 5 einen Querschnitt
nach der Linie V-V in F i g. 2.
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Die Aufschiebevorrichtung benutzt als Schuborgan einen Triebstock,
bestehend aus einer Laschenkette 1, die in bekannter Weise in einer Führung
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druckfest geführt ist. Am vorderen Ende dieses Triebstockes befindet sich
der kreuzkopfartige Mitnehmer 3, der die Förderwagen 4 nach Lösung der Hakensperre
5 erfaßt und über die schwenkbare Förderkorbanschlußbühne 6 in den Förderkorb
7 verschiebt.
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Die Kette 1 des Triebstocks wird von einem Motor
10 über einen Kettentrieb 11 mittels eines in die Kette
1 eingreifenden Ritzels 12 angetrieben.
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Wenn der Förderwagen 4 auf den Förderkorb aufgeschoben werden
soll, dann wird das Schuborgan so weit verschoben, daß der den Wagen erfassende
Mitnehmer 3 die in F i g. 1 gestrichelt dargestellte Stellung 3' vor dem
Korb einnimmt.
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Das Schuborgan 1 weist eine Länge auf, welche die Verschiebung
des Mitnehmers 3 bis etwa in die Mitte des Förderkorbes, also in die in F
i g. 1 gestrichelt dargestellte Stellung 3" zuläßt. Der Antrieb und die
Steuerung
der Beschickeinrichtung sind so ausgebildet, daß sie die wahlweise Verschiebung
des Mitnehmers 3 bis vor den Förderkorb (Stellung 3') oder bis etwa in die Mitte
des Förderkorbes (Stellung 3") ernöglichen.
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Um die Steuerung der Aufschiebevorrichtung weitgehend selbsttätig
zu gestalten, ist an der Kette 1 des Triebstocks auf einer Seite ein Anschlag 15
und sind auf der anderen Seite zwei Anschläge 16 und 17 hintereinander angeordnet;
sie sind dazu bestimmt, den Antrieb des Triebstocks in den Endstellungen des Mitnehmers
3 selbsttätig stillzusetzen, indem sie auf Endausschalter 18 und 19 einwirken.
Fi g. 2 veranschaulicht die Betriebsphase, in welcher der Anschlag 15 soeben auf
den Endausschalter 18 eingewirkt und den Mitnehmer 3 in seiner rückwärtigen Endstellung
stillgesetzt hat. Bei dem Vorschub des Triebstocks aus der in F i g. 2 gezeichneten
Ausgangsstellung heraus wirkt der Anschlag 16 auf den Endausschalter 19 ein und
setzt den Antrieb in der Stellung 3' des Mitnehmers still. Bis in diese Stellung
muß der Mitnehmer verfahren werden, wenn ein vor der Schachtsperre 5 stehender Förderwagen
erfaßt und auf den Förderkorb 7 aufgeschoben werden soll. Befindet sich indessen
kein Wagen vor der Schachtsperre und soll ein Wagen unmittelbar durch den Aufschieber
aus dem Korb herausgedrückt werden, dann wird der Mitnehmer bis etwa in die Stellung
3" in der Mitte des Förderkorbes verschoben. Um dies zu ermöglichen, wird die Einwirkung
des Anschlags 16 auf den Endausschalter 19 von dem Bedienungsmann der Beschickeinrichtung
durch einen nicht gezeichneten Schalter außer Kraft gesetzt. Dann bewegt sich der
Triebstock weiter bis der Anschlag 17 auf den Endausschalter 19 einwirkt und den
Antrieb in der Stellung 3" des Mitnehmers stillsetzt.
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Falls die für das Verschieben des Triebstocks bis etwa in die Mitte
des Förderkorbes benötigte Baulänge am rückwärtigen Ende der Beschickeinrichtung
nicht zur Verfügung steht, dann kann der Triebstock in an sich bekannter Weise durch
eine gebogene Führung nach unten umgelenkt werden. Durch diese Maßnahme kann in
der Regel auch unter beengten Raumverhältnissen das Schuborgan in der benötigten
Länge untergebracht werden.
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Wenn als Schuborgan eine von einem Druckmittel (Preßluft oder Druckflüssigkeit)
betätigte Kolbenstange verwendet wird, dann werden in an sich bekannter Weise zum
Zwecke der selbsttätigen Steuerung im Bewegungsbereich der Kolbenstange Steuerorgane
zum Ausschalten des Antriebs in den Endstellungen des Mitnehmers angeordnet. Für
das wahlweise Stillsetzen des Antriebs in den Stellungen des Mitnehmers vor oder
im Förderkorb ist je ein besonderes Steuerorgan vorgesehen, wobei die Einwirkung
auf das für das Stillsetzen des Antriebs in der Stellung des Mitnehmers vor dem
Förderkorb bestimmte Steuerorgan durch einen Schalter unwirksam gemacht wird, falls
der Mitnehmer in den Förderkorb hinein verschoben werden soll.
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Der 1r euzkopfartige Mitnehmer hat infolge seines Gelenkbolzens bereits
eine ausreichende Verschwenkbarkeit in lotrechter Ebene und damit eine genügende
Anpassungsfähigkeit an gegebenenfalls vorkommende Abknickungen vor der Schwenkbühne
oder vor dem Förderkorb. Diese Anpassungsfähigkeit kann noch gesteigert werden,
wenn in an sich bekannter Weise hinter dem Mitnehmer (in einem besonderen Kreuzkopf)
eine zusätzliche Abknickungsmöglichkeit durch einen weiteren waagerechten Gelenkbolzen
vorgesehen wird.