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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Schuhwerk durch Spritzen
einer Masse Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Herstellen von Schuhwerk durch Spritzen einer Masse.
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Es ist bekannt, Schuhwerk entweder nach dem Tauch- oder nach dem
Spritzverfahren herzustellen.
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Beim Tauchverfahren wird ein angewärmter Metallleisten in eine Kunststoffmasse
eingetaucht, bis die erforderliche Dicke des Schaftes erreicht ist, und später wird
mit dem Schaft eine separat hergestellte Laufsohle durch Wärmeeinwirkung verbunden.
Dadurch ist es möglich, die Laufsohle und den Schaft aus verschiedenen Materialien
herzustellen, wobei die Material arten dem jeweiligen Verwendungszweck des Schuhwerkes
angepaßt werden können; für die Laufsohle wird zweckmäßig ein härteres Material
als für den Schaft gewählt.
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Die Fertigstellung eines nach dem Tauchverfahren hergestellten Schuhwerkes
hat gewisse Nachteile, da es insbesondere schwierig ist, die jeweils vorher getrennt
hergestellten Teile, nämlich Schaft und Sohle, innig miteinander zu verbinden, weil,
wenn längs der Trennflächen beider Teile ein erhitzter Draht geführt wird, durch
dessen abgegebene Wärme ein Schmelzen sowohl der benachbarten Schaftteile als auch
der Sohlenteile erfolgt, ein genaues Führen dieses Drahtes nicht immer möglich ist.
Außerdem muß verhältnismäßig viel Zeit aufgewandt und präzis gearbeitet werden,
um den Draht genau längs der Begrenzungsteile zwischen Schaft und Sohle zu führen,
wenn nicht von vornherein Ausschußware entstehen soll.
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Weiterhin ergibt sich zwischen dem Rand des Schaftes und dem Rand
des Laufsohlenteiles eine Schweißstelle, die in jedem Fall ein Nacharbeiten durch
Nachschleifen erfordert.
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Diese Schwierigkeiten treten bei durch Spritzen hergestelltem Schuhwerk
nicht auf, weil die Sohle und der Schaft in einem einzigen Spritzvorgang geformt
werden. Ein solches Schuhwerk hat jedoch den Nachteil, daß das Material der Sohle
wegen der erforderlichen Weichheit des Schaftes ebenfalls vergleichsweise weich
ist, wodurch die Geheigenschaften des Schuhes verschlechtert werden. Daher ist ein
Verfahren zur Herstellung von Schuhwerk aus zwei verschiedenen plastischen, erhärtenden
Stoffen bekannt, bei welchem die Stoffe in einer einheitlichen Form an oder in der
Nähe der Grenzlinien zwischen den Bereichen verschiedener Beanspruchungen im fertigen
Stück und in Richtung etwa auf die Schwerpunkte dieser Stückteile etwa tangential
an die Formoberfläche gleichzeitig oder in zeitlicher obere lappung und in entsprechend
vorbestimmten Mengen eingeführt werden.
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Des weiteren ist es bekannt, Schuhsohlen an Schuhschäfte dadurch
anzuspritzen, daß der auf einen Leisten aufgezogene vorgefertigte Schaft in die
Spritzgießform eingelegt und die Sohle angespritzt wird.
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Demgemäß geht die Erfindung von einem Verfahren zur Herstellung von
Schuhwerk durch Spritzen einer Masse, insbesondere eines Kunststoffes, in eine einen
Leisten enthaltende Spritzgießform aus, bei dem, um dem Sohlenteil und dem Schaft
verschiedene Eigenschaften zu erteilen, ein Sohlenteil durch Spritzen hergestellt
und der Schaft an den Sohlenteil angespritzt wird. Gemäß der Erfindung wird zunächst
in die Spritzgießform ein mit Erhöhungen und Ausnehmungen od. dgl. versehener Sohlenteil
eingebracht oder dieser dort in situ gespritzt und der Schaft unter Ausfüllung der
Zwischenräume zwischen den inneren Erhöhungen usw. der Laufsohle durch diese hindurch
an diese angespritzt.
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Ein solches Verfahren läßt dadurch, daß das Schaftmaterial durch
den Sohlenteil hindurchgespritzt wird, auch besondere Vorteile erreichen, die insbesondere
darin liegen, daß absolute Gewähr dafür gegeben ist, daß die in dem Schafthohlraum
befindliche Luft aus der Form entfernt wird. Weiter wird der Vorteil erreicht, daß
an denjenigen Stellen, an denen das Schaftmaterial mit dem Sohlenmaterial in enge
Verbindung gelangen soll, das Kunststoffmaterial am heißesten ist, weil das eingespritzte
Material zunächst den Hohlraum für den Schaft ausfüllt und erst dann die zuletzt
eingespritzte Kunststoffmasse sich mit dem Sohlenteil vereinigt. Des weiteren wird
dadurch, daß das heiße Material zunächst an der Innenwandung des Sohlenteiles vorbeifließt,
eine erwünschte Erwärmung der Sohle selbst erhalten, so daß dadurch die Verbindung
zwischen den beiden Kunststoffmassen verschiedener Qualität eine bessere ist.
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Nach einer Ausführungsform des Verfahrens der Erfindung werden die
Erhöhungen usw. an der Innenseite des Sohlenteiles in einer Höhe gespritzt, die
etwas kleiner als die Höhe des Hohlraumes zwischen Leistenboden und Innenseite des
Sohlenteiles
ist. Eine solche Verfahrensweise hat den besonderen
Vorteil, daß im fertigen Schuh der innere Sohlenteil lediglich aus dem Schaftmaterial
selbst gebildet ist, während sich darunter der eigentliche Sohlenteil mit den in
das Schaftmaterial eingebetteten Erhöhungen, Ansätzen od. dgl. befindet.
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Nach einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens der Erfindung
wird in die Spritzgießform an den Leistenboden und mit Abstand von der unteren Wandung
des Fonnhohlraumes eine an ihrer Unterseite mit Ausnehmungen od. dgl. versehene
Einlage eingebracht, worauf nach Schließen der Form der Sohlenteil in dem zwischen
der Einlage und der Wandung verbleibenden Formhohlraum an die Laufsohle angespritzt
wird.
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Auf diese Weise ist es möglich, ein und dieselbe Form zur Herstellung
eines Schuhwerkes zu verwenden, bei welchem der Schaftteil und das Sohlenmaterial
verschiedene Eigenschaften haben.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform des Verfahrens der Erfindung
werden bei der Herstellung des Sohlenteiles und des Schaftes in der gleichen Form
die Ränder der Einlage abgeschrägt, so daß am Rand des Sohlenteiles eine Lippe gebildet
wird. Eine solche Verfahrensweise hat den besonderen Vorteil, daß die innige Verbindung
zwischen dem Sohlenteil und dem Schaftteil weiterhin verbessert wird.
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Die Erfindung bezieht sich schließlich auf eine Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens, bei welchem die Ausnehmungen an der Unterseite der Einlage so geformt
sind, daß die dadurch an der Innenseite des Sohlenteiles gebildeten Erhöhungen eine
Kegel- oder Konusform haben. Die Ausführung einer solchen Vorrichtung hat den besonderen
Vorteil, daß eine ausgezeichnete Verankerung zwischen dem Material des dann einzuspritzenden
Schaftes und dem Sohlenteil erreicht wird.
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Wenn nach der vorerläuterten Ausführungsform des Verfahrens nach
der Erfindung das Spritzen des Sohlenteiles in der gleichen Form vorgenommen wird,
in welcher anschließend der Schaft gespritzt wird, so können die bisher zur Herstellung
von Schuhwerk verwendeten Spritzformen weiter verwendet werden, es ist lediglich
erforderlich, in die Spritzform die vorerläuterte Einlage einzulegen.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform zur Durchführung des Verfahrens
der Erfindung beispielsweise dargestellt.
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F i g. 1 zeigt einen senkrechten Längsschnitt durch einen Sohlenteil;
F i g. 2 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Teillängsschnitt durch eine Form zum
Spritzen von Schuhwerk gemäß der Erfindung.
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In den Zeichnungen ist mit 3 allgemein ein Sohlenteil aus einer Kunststoffmasse
bezeichnet, der an seiner Unterseite in üblicher Weise mit Profilen, Rippen 4 od.
dgl. und einer Hacke 5 versehen ist, die ebenfalls eine gewünschte Profilierung
6 haben kann.
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Auf der Innenseite des Sohlenteiles 3 ist eine Reihe von Erhöhungen,
Ansätzen od. dgl. vorgesehen, die mit 7 bezeichnet sind, und rings um den Sohlenteil
ist eine mit 8 bezeichnete Lippe ausgebildet. Der Sohlenteil 3 ist an einer Stelle
mit einer durch die Sohle hindurchgehenden Ausnehmung 9 zu einem später zu erläuternden
Zweck versehen.
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Dieser Sohlenteil 3 kann in einer gesonderten Spritzform hergestellt
und dann in eine Spritzform zum Anspritzen des Schaftteiles eingebracht werden.
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Dabei kann vor dem Einspritzen des Schaftteiles auf den inneren Sohlenteil
ein Lösungsmittel, beispielsweise Tetrahydrofuran, aufgebracht werden, durch das
eine innige Verbindung zwischen dem Schaftteil und dem Sohlenteil gefördert wird.
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Nach einer abgewandelten Ausführungsform des Verfahrens nach der
Erfindung, bei der es insbesondere möglich ist, bereits bestehende Spritzformen
zu verwenden, wird wie folgt vorgegangen: In F i g. 2 ist mit 10 allgemein ein Spritzformteil
für einen Schaftteil bezeichnet, und der Schaftteil 10 ist mit einer entsprechenden
Ausnehmung 11 entsprechend der Gestalt des Schaftteiles versehen.
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Die Spritzform 10 ist, wie dargestellt, zweiteilig ausgebildet und
enthält einen Formteil 12, der auf seiner Innenseite mit einer Profilierung 13 versehen
ist, die dem Negativ des Profils des Laufteiles des Sohlenteiles 3 entspricht.
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In die Spritzform 10, 12 wird zunächst eine plattenförmige Einlage
14 eingelegt, die an ihrer Unterseite mit einer Anzahl Ausnehmungen 15 od. dgl.
versehen ist, die das Negativ zu den an dem Sohlenteil 3 herzustellenden Erhöhungen,
Ansätzen 7 od. dgl. bilden. Diese Einlage 14 in Form einer Platte ist an ihren Rändern
ringumlaufend, wie bei 16 angedeutet ist, zugespitzt, indem die Wandungsteile dieser
Einlage 14, wie bei 17 angedeutet ist, nach unten abgeschrägt sind.
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Dann wird durch eine (nicht dargestellte) Einspritzöffnung das Spritzmaterial
für den Sohlenteil in den freien Raum zwischen der Unterwandung der Einlage 14 und
dem Innenboden des Spritzformteiles 12 eingespritzt und dadurch der Sohlenteil 3
mit seiner Laufprofilierung und den bereits erläuterten Ansätzen, Vorsprüngen 7
od. dgl. hergestellt.
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Nach Trennen der Spritzformteile 10 und 12 wird die plattenförmige
Einlage 14 herausgenommen, wobei der Sohlenteil 3 innerhalb des Formteiles 12 verbleibt,
und dann wird durch den Sohlenteil hindurch das weichere Material des Schaftteiles
eingespritzt, das die Hohlräume innerhalb des Formteiles 10 ausfüllt und weiterhin
den zwischen dem Boden 18 des Spritzformteiles 10 und der Innenseite 19 a des Sohlenteiles
3 gebildeten Zwischenraum und die Hohlräume zwischen den Ansätzen, Vorsprüngen 7
od. dgl. ausfüllt und dadurch eine innige Verbindung zwischen dem Schaftmaterial
und dem Sohlenteil 3 herstellt.
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Wie dargestellt, wird vorzugsweise die Höhe dieser Erhöhungen 7 etwas
kleiner gewählt als der Abstand zwischen dem Boden 18 des Spritzformteiles 10 und
der Innenseite 19 des Sohlenteiles 3, so daß in dem fertigen Schuhwerk zwischen
den Oberenden der Erhöhungen 7 und dem eigentlichen Sohlenteil 3 eine geschlossene
Platte aus Schaftmaterial gebildet wird.
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Unbedingt notwendig ist dies jedoch nicht. Die erläuterte Ausführung
ist jedoch vorzuziehen, da dadurch eine vollständig glatte Innensohle in dem fertigen
Schuhwerk hergestellt wird.
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Durch den Spritzvorgang ist Gewähr dafür gegeben, daß der Sohlenteil
3 in dem Spritzformteil 12 auf dessen Innenseite fest liegenbleibt, da der Druck
des durch den Sohlenteil hindurch eingespritzten Schaftmaterials während des ganzen
Spritzvorganges den Sohlenteil 3 gegen die Innenwandung des Spritzformteiles 12
drückt.
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Den Erhöhungen, Ansätzen 7 od. dgl. kann je nach Art des herzustellenden
Schuhes eine gewünschte
Profilierung gegeben werden. Beispielsweise
ist es möglich, die Ausnehmungen 15 in der plattenförmigen Einlage 14 sich nach
unten zu etwas konisch verjüngen zu lassen, da die eigene Elastizität des Materials
des Sohlenteiles 3 ein Trennen dieser Einlage 14 nach Fertigstellung des Sohlenteiles
3 ohne weiteres ermöglicht. Das gleiche gilt für die Ausführungsform, bei welcher
der Sohlenteil 3 in einer getrennten Form vorher fertiggestellt wird.
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Durch die Abschrägung der plattenförmigen Einlage 14 bei 17 oder
durch eine entsprechende Form gebung der Spritzform bei getrennt hergestelltem Sohlenteil
3 wird in dem Sohlenteil 3 eine ringsumlaufende Lippe 19 gebildet, durch die die
Verankerung zwischen dem Schaftteil und dem Sohlenteil 3 noch verbessert wird. Außerdem
wird durch das Anbringen der Lippe irgendwelche weitere Bearbeitung der Randteile
nach Fertigstellung des gespritzten Schuhwerkes überflüssig.
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Da nach der Erfindung das Spritzen des Schaftteiles durch den Laufsohlenteil
hindurch durch die obenerwähnte Öffnung 9 erfolgt, wird diese dann bei dem Spritzvorgang
des Schaftteiles durch das Material des Schaftteiles ausgefüllt.
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Der Sohlenteil 3 kann, um sein Gewicht zu vermindern, mit zweckentsprechenden
Ausnehmungen 20 od. dgl. versehen sein, die als Hohlräume verbleiben oder die durch
das Material des Schaftteiles ausgefüllt werden können.
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Das Verfahren hat neben den erläuterten Vorteilen des weiteren den
Vorteil, daß durch den Spritzvorgang - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Lösungsmittels
- und die vorgesehenen Erhöhungen an der Innenseite des Sohlenteiles eine sehr innige
Verbindung zwischen Schaftteil und Sohlenteil erreicht wird. Außerdem hat das Verfahren
der Erfindung bei der abgewandelten Ausführungsform unter Verwendung einer plattenförmigen
Einlage den besonderen Vorteil, daß bisher verwendete Spritzformen, durch die Schaftteil
und Sohlenteil aus dem gleichen Material gespritzt werden, für die Herstellung des
neuen Schuhwerkes verwendet werden können, ohne daß in ihrem Aufbau irgendeine Änderung
vorgenommen werden müßte.