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Wandernder Strebausbau aus miteinander zu Gespannen vereinigten Ausbaurahmen
Gegenstand der Hauptpatentanmeldung G 29248 VI / 5 c ist ein wandernder Strebausbau
aus miteinander zu Gespannen vereinigten Ausbaurahmen, wobei zwischen den Hangend-
und/oder Sohlkappen der Rahmen ein gegenüber den Kappen längsverschiebliches mit
an diesen angeordneten Führungsorganen im Eingriff stehendes Führungselement vorgesehen
ist, und dessen wesentliches Merkmal darin besteht, daß die in an sich bekannter
Weise höhenverschieblich an den Kappen gelagerten Führungsorgane gegenüber den Kappen
oder gegenüber dem Führungselement um eine quer zu diesen angeordnete Achse drehbar
sind.
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Durch diese Ausbildung der Führung der das Gespann bildenden Rahmen
in bezug aufeinander wird sowohl gesichert, daß die Rahmen während ihres Rückens
stets ihre zueinander parallele Richtung beibehalten, wie auch, daß sich die Kappen
(Sohlkappen wie Hangendkappen) durch entsprechende Änderung ihrer Lage den wechselnden
Verhältnissen des Liegenden und des Hangenden anpassen können, nämlich diesen Veränderungen
entsprechend das eine und/oder andere Ende der Kappe des einen Rahmens unter entsprechender
Verschwenkung der Kappen in der vertikalen Ebene höher bzw. tiefer liegen kann,
als die zugeordnete Kappe des benachbarten Rahmens dieses Gespanns, wobei insbesondere
die bei vorher bekannten Konstruktionen solcher Gespanne vorhandene Notwendigkeit,
daß die Kappen der Höhe nach mit dem Führungselement und damit zueinander parallel
verlaufen müssen, in Fortfall kommt und eine vollkommene Anpassungsfähigkeit der
Lage der Kappen an den Verlauf des Hangenden und Liegenden auch bei größeren Unregelmäßigkeiten
erzielt wird.
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Die Höhenverschieblichkeit der drehbaren Führungsorgane wird gemäß
der im einzelnen im Hauptpatent beschriebenen Konstruktion durch deren Lagerung
in einer senkrecht zur Längsebene der Kappe verlaufenden starr an den Kappen angeordneten
Parallelführung verwirklicht.
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Falls diese Parallelführungen nicht in unmittelbarer Nähe der Stempel
angeordnet sind, beengen sie, da sie von unten und oben in den jeweils durch einen
Rahmen begrenzten Raum hineinragen, den Fahrweg durch diesen hindurch und dies in
um so stärkerem Maße, je größer das Maß der Höhenverschieblichkeit der Rahmen bzw.
Kappen derselben relativ zueinander sein soll, und zwar auch dann, wenn das längsverschiebliche
Führungselement in der Ebene der Kappen angeordnet ist und damit selbst keinen Teil
dieses Raumes beansprucht. Durch die Erfindung werden diese der Konstruktion nach
dem Hauptpatent noch anhaftenden Nachteile dadurch beseitigt, daß die mit dem Führungselement
im Eingriff stehenden Führungsorgane an die Hangend- bzw. Sohlkappen über Schwenkarme
angeschlossen sind, durch deren Drehung um ihre an den Kappen festen Achsen die
Führungsorgane gegenüber den Kappen höhenverschieblich sind, wobei ihre Höhenlage
jeweils davon abhängig ist, in welchem Winkel der betreffende Schwenkarm zur Kappe
steht.
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Auch hierbei liegen die Führungsorgane gegebenenfalls oberhalb der
Sohlkappen bzw. unterhalb der Hangendkappen, niemals aber liegt das freie Ende des
Schwenkarmes oberhalb bzw. unterhalb des längsverschieblichen Führungselementes
mit dem Ergebnis, daß der von dem betreffenden Rahmen umgrenzte Raum in keiner Weise
geschmälert wird.
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Gemäß einem besonderen Merkmal der Erfindung können die Schwenkarme
federnd ausgebildet sein. Dadurch ist es möglich, erforderlichenfalls auch die gegenseitige
Parallelführung der beiden Rahmen eines Gespanns zu beeinflussen, falls dessen Vorschubrichtung
aus irgendeinem Grunde geändert werden soll.
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Die hierfür verwendeten Federn werden so stark bemessen, daß erhebliche
Kräfte für die Ablenkung eines Gespanns aus einer Vorschubrichtung aufgewendet werden
müssen und deshalb die Federung der Schwenkarme nicht etwa auf im normalen Betrieb
auftretende mehr oder weniger zufällige Beanspruchungen anspricht.
Bisher
war es erforderlich, in solchen Fälllen sämtliche Stempel eines Gespanns zu lösen,
was schon vom sicherheitlichen Standpunkt aus nachteilig ist, während nunmehr auch
dann, wenn die Vorschubrichtung geändert werden muß, jeweils der eine von beiden
Rahmen des Gespanns stehenbleiben kann und nicht entlastet zu werden braucht.
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In einer gegenüber dem Hauptpatent nicht vorveröffentlichten, jedoch
gegenüber der vorliegenden Zusatzanmeldung vorbekannten Auslegeschrift sind gegenüber
dem Führungselement längsverschiebliche, gegenüber den Kappen höhenverschiebliche
Führungsorgane bereits vorgeschlagen worden. Diese Führungsorgane sind aber weder
dem Führungselement noch den Kappen gegenüber drehbar, so daß die dem einen Rahmen
des Ausbaugespanns zugeordneten Kappen sich wohl der Höhe nach parallel zu den Kappen
des anderen Rahmens anheben oder absenken, nicht aber sich ihnen gegenüber der Höhe
nach verschwenken können. Auch ist dabei das zwischen den Rahmen angeordnete Führungselement
wesentlich länger als der streichende Abstand der Stempel eines Rahmens voneinander,
was bedeutet, daß, wenn die Rahmen eines Gespanns im Einfallen nebeneinander stehen,
das Führungselement sich stoßseitig oder versatzseitig, gegebenenfalls auch an beiden
Enden des Gespanns, weit über die Rahmen hinaus erstreckt.
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Bei Ausbaugespannen, welche lediglich aus zwei aneinander geführten
Rahmen bestehen, ist es an sich bekannt, die Kappen dieser Rahmen über dem Vorschub
und der gegenseitigen Führung der Rahmen dienende Schwenkarme aneinander anzuschließen.
Dies ermöglicht nur eine Parallelogrammverschiebung, bei der die Bewegungen der
Schwenkarme voneinander abhängig sind. Die längsverschiebliche Lagerung der erfindungsgemäßen
Schwenkarme in dem zwischen den Rahmen angeordneten Führungselement gewährleistet
dagegen, daß die Schwenkarme in ihrer Bewegung voneinander unabhängig sind, so daß
das Führungselement sich beliebig schräg zu den Kappen einstellen kann, und die
Kappen der Höhe nach beliebig schräg zueinander verlaufen können.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen,
die ein Ausbaugespann zeigen, bei dem das längsverschiebliche Führungselement so
ausgebildet ist, daß es gleichzeitig die dem Vorschub des Gespanns dienenden Zylinder
aufnehmen kann. Dabei zeigt F i g. 1 in Draufsicht ein solches Gespann in der Grundstellung,
während F i g. 2 und 3 in verkleinertem Maßstab ein ebensolches Gespann in einer
Stellung zeigen, in der der eine Rahmen gegenüber dem anderen verschoben ist, und
zwar F i g. 2 in Draufsicht unter Fortlassung der Hangendkappen, F i g. 3 in einer
Seitenansicht, bei der angenommen ist, daß das Gespann einen im Liegenden des Flözes
verlaufenden Sprung überwindet.
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In den Figuren sind die Hangendkappen mit 1, 2, die Sohlkappen mit
11, 12, die Stempel mit 3, 4, 5, 6, die längsverschieblichen, mit zwei übereinander
angeordneten Vordrückzylindem versehenen Führungselemente mit 10, die Kolbenstangen
dieser beiden Zylinder mit 21 und 22 bezeichnet. Die längsverschieblichen
Führungselemente 10 sind an den Kappen 2, 12 des einen Rahmens durch einen
Schwenkarm 15, 25 und über die ausschiebbaren Kolbenstangen 22 durch ein Zapfengelenk
42 angelenkt. An den Kappen 1, 11 sind sie durch einen Schwenkarm 14, 24 und über
die Kolbenstange 21 durch ein Zapfengelenk 41 angelenkt. Die Zapfengelenke 41, 42
dürfen in Längsrichtung der Kappen nicht verschieblich sein, da es anderenfalls
unmöglich wäre, die beiden Rahmen des Gespanns im gleichen Maße, wie die Kolbenstangen
21, 22 ausgefahren und eingefahren werden, gegeneinander zu verschieben. Sie sind
deshalb entweder stationär an den Kappen angeordnet, oder in einer Platte 51, 52
gelagert, die in einer senkrecht zur Längsebene der Kappen bzw. entlang den Stempeln
3, 6 angeordneten Parallelführung 71, 72 der Höhe nach - und nur der Höhe nach -
verschieblich ist.
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F i g. 3 zeigt, wie dank dieser Höhenverschieblichkeit der Endpunkte
des längsverschieblichen Führungselementes beim Vorrücken des Gespanns ohne weiteres
auch ein Sprung überwunden werden kann.
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Dabei werden diese Endpunkte, um die Führungselemente nach Möglichkeit
in der Ebene der Kappen zu halten, zweckmäßig vor dem Beginn des Vorrückens beispielsweise
durch Verstecken festgelegt, oder sie stehen innerhalb der Parallelführungen 71,
72 unter dem Druck einer in der entsprechenden Richtung wirkenden Feder. Im Bereich
der Hangendkappen 1, 2 ist die Lage des Führungselementes 10 bei normalem Verlauf
des Hangenden dargestellt. Im Bereich der Sohlenkappen 11, 12 kommt bei der überwindung
des Sprunges das ihnen zugeordnete Führungselement 10 entweder in die schräge
Lage, wie sie gezeichnet ist, oder es kommt auf ganzer Länge in die Ebene der Sohlenkappe
11. Es kann auch eine zwischen diesen beiden Stellungen befindliche Lage
einnehmen. Wird das untere Führungselement 10 in seinen beiden Endpunkten in die
höchste Lage gebracht, die die Parallelführungen 71 und 72 zulassen, so lassen sich
mit dem Gespann auch Sprünge, die etwa doppelt so hoch sind, noch überwinden. In
entsprechender Weise läßt sich das Gespann beim Vorrücken auch durch Mulden und
über Sättel führen.
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Die Winkelstellung der um eine an den zugeordneten Kappen angeordnete
Achse 34 bzw. 35 drehbaren Schwenkarme 14, 24 bzw. 15, 25 gegenüber Kappe und Führungselement
wird durch die Lage des Führungselementes 10 bestimmt, in dessen Längsnuten
10' sich die am freien Ende der Schwenkarme angeordneten Führungsorgane
44, 45
entsprechend verschieben. Dabei sind diese Führungsorgane 44 bzw. 45
wiederum gegenüber dem Schwenkarm 14, 24 bzw. 15, 25 oder gegenüber
dem Führungselement 10 drehbar. Sind die Schwenkarme 14, 24 bzw. 15, 25 federnd
ausgebildet, so läßt sich der mit den Kappen 1, 11 versehene Rahmen im Bereich des
Stempels 4, der mit den Kappen 2, 12 versehene Rahmen im Bereich des Stempels 5
um ein gewisses Maß von den längsverschieblichen Führungselementen 10 abspreizen.
Dadurch läßt sich die Vorschubrichtung des Gespanns beeinflussen. Um dies zu erleichtern,
weisen die Gelenkzapfen 41, 42
zweckmäßig ein gewisses Spiel auf bzw. sind
sie in entsprechendem Umfang kugelig ausgebildet.