-
Vorrichtung zum Herstellen von Etiketten Die Erfindung betrifft eine
Vorrichtung zum Herstellen von auf einem Trägerstreifen lösbar befestigten, z. B.
aufgeklebten bedruckten Etiketten, bei welcher der Trägerstreifen und das Etikettenmaterial
zusammen intermittierend unter einem Ausschneidestempel (Stanze) hindurchbewegt
werden.
-
Es ist eine Vorrichtung bekannt, bei welcher zwei Materialstreifen
durch ein Klebemittel flächig aufeinanderliegend verbunden werden und bei welcher
dann nach verschiedenen Bearbeitungsvorgängen die späteren Etiketten ausgestanzt
werden. Das aus dieser Vorrichtung auslaufende Material wird auf zwei Rollen aufgewickelt:
Eine erste Rolle enthält das untere durchlaufende Band mit darauf befindlichem Klebemittel
und vom Klebemittel darauf gehaltenen ausgeschnittenen Etiketten, während die zweite
Rolle das nach dem Ausschneiden der Etiketten aus der oberen Materialbahn übrig
bleibende Abfallmaterial aufwickelt.
-
Es ist auch eine Vorrichtung bekanntgeworden, die aus einer einfachen
einlaufenden Materialbahn, insbesondere Pappe Kofferanhänger mit Bedruckung und
Ösen zunächst durch Drucken auf dem durchlaufenden Band herstellt und dann durch
Abschneiden der einzelnen Etiketten voneinander das fertige Produkt liefert.
-
Im Gegensatz dazu hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, eine
möglichst universell einsetzbare Vorrichtung zu schaffen, die ähnlich der zuerst
beschriebenen bekannten Vorrichtung auf einer Rolle von einem Trägerstreifen gehaltert
einzelne ausgeschnittene und bedruckte Etiketten liefert. Als Forderungen wurde
an die Erfindung noch gestellt, daß durch einfachste Umstellung der Maschine verschiedene
Schrift- oder Zahlenzeichen auf die Etiketten gedruckt werden können und daß zum
Ausschneiden der Etiketten und zum Bedrucken eine einzige Maschine möglichst kompakter
Bauart verwendbar sein soll.
-
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe durch eine solche Ausbildung
der eingangs beschriebenen Vorrichtungsgattung, daß die Vorrichtung einen synchron
mit der Stanze gesteuerten, wie diese auf einem Stößel gehalterten, die Mehrfachfolie
bedruckenden Druckstempel aufweist, der auf konzentrischen, drehbaren Hülsen die
Schriftzeichen-Matrizen trägt und daß eine erste Spule zur Aufnahme des Trägerstreifens
mit den ausgestanzten und bedruckten Etiketten und eine zweite Spule zur Aufnahme
des Etikettenabfallmaterials an der Vorrichtung angebracht sind.
-
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist die Vorrichtung
Schneidscheiben zum Aufschlitzen des Trägerstreifens in Längsrichtung auf. Ersichtlich
kann man damit durch geeignete Ausbildung der Stanze wie auch des Druckstempels
auf einem Trägerstreifen gleicher Breite zwei schmalere Etiketten jeweils gleichzeitig
nebeneinander herstellen. Dann trennt man mit Hilfe dieser Schneidscheiben, die
ebenfalls an der Anlage angebracht sind, das fertige Band in Längsrichtung und erhält
so von einem Ausgangsmaterial die Möglichkeit verschiedene Etikettengrößen herzustellen.
-
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß ein Druckstreifen intermittierend im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung des
Trägerstreifens durch die Vorrichtung geführt ist. Man arbeitet also bei der Vorrichtung
nach einem Gedanken der Erfindung im Prinzip wie bei einer Schreibmaschine, bei
welcher durch Andrücken eines Farbbandes auf das Papier die Schriftzeichen gedruckt
werden. Im vorliegenden Falle ist an der Anordnung des Druckstreifens besonders
vorteilhaft, daß er quer zur Bewegungsrichtung des Trägerstreifens geführt ist und
damit seine Auf- und Abwickelvorrichtung einfach und ohne die Vorrichtung zum Bedrucken
und Ausstanzen zu behindern angebracht werden.
-
Man erhält also mit Hilfe der Erfindung eine universell einsetzbare
Maschine zum Herstellen von
auf einem Trägerstreifen aufgeklebten
bedruckten Etiketten. Zur Handhabung der Maschine sind keinerlei Fachkenntnisse
erforderlich.
-
Im folgenden wird die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel unter
Hinweis auf die Zeichnung erläutert. In dieser ist F i g. 1 ein schematischer Seitenaufriß
der Maschine in dem die Zuführungsvorrichtung und die Abgabevorrichtung gezeigt
sind, F i g. 2 eine perspektivische Darstellung des Lösens des Materialabfalls von
dem Trägerstreifen, F i g. 3 eine schematische Darstellung des Druckstempels und
des Ausschneidstempels und eines Streifens, der darunter hinweg zu den Schlitzscheiben
geführt wird, F i g. 4 die Darstellung einer Mechanik zum Auswechseln der Druckstempel,
wenn die Maschine zur Herstellung von Billetts, die eine Preisangabe aufweisen,
benutzt wird, F i g. 5 ein Vorderaufriß der Maschine, F i g. 6 ein Seitenaufriß
hiervon.
-
Die Maschine ist mit einem Tisch 1 ausgerüstet. Oberhalb dieses Tisches
sind vertikal hin- und hergehend zwei erhitzte Stempel, nämlich ein erhitzter Druckstempel
3 und ein Ausschneidstempel4, angeordnet. Der Druckstempel 3 zum Bedrucken von Billetts
mit Preisangaben ist in der F i g. 4 gezeigt. Er ist auf konzentrischen Hülsen 5,
51 angeordnet, welche durch Scheiben 6, 61 gesteuert werden, die die Angabe £,,
s., d. oder Angaben von anderen Geldeinheiten aufweisen. Die Drehung der Scheiben
bewirkt, daß der entsprechende Geldbetrag in der Drucklage auf dem Druckstempel
erscheint. In einer Maschine zum Aufdrucken anderer Aufschriften ist der Stempel
7 in einer Führung des Kopfes 2 gelagert. Der Druckstempel 3 ist am Fuße eines Stößels
8 angeordnet. Der Ausschneidstempel 4 hat einen bestimmten Umriß und ist am Fuße
eines zweiten Stößels 9 angebracht.
-
Die beiden Stößel 8, 9 werden vertikal im Maschinenrahmen durch eine
Kurbelmechanik hin- und herverschoben, welche auf einer Welle 11 gelagert ist. Die
beiden Stößel sind auf Verbindungsstangen 12
angeordnet und werden darauf
durch Muttern eingestellt. Ein Handrad 13 ist auf der Welle 11 angeordnet,
um sie von Hand drehen zu können, um so die Stempel zu betätigen. Der Druckstempel
3 und der Ausschneidstempel 4 sind in den Führungen des Kopfes mit Hilfe der Schrauben
14,15 in Längsrichtung und in Querrichtung einstellbar angeordnet.
-
Der Druckstempel wird durch einen Heizkasten 16 erhitzt. Das Bedrucken
wird in an sich bekannter Weise durchgeführt. Hierfür wird ein DruckstreifenA benutzt,
der zwischen dem erhitzten Druckstempel 3 und der oberen Schicht der Mehrfachfolie
B hindurchgeführt wird, damit diese obere Schicht den Aufdruck erhält.
-
Der Druckstreifen A wandert im rechten Winkel zur Folie B und wird
von einer Spule 21 über Führungsrollen und durch Andrückwalzen 22 geführt, welche
auf einem Schlitten 23 gelagert sind. Der Schlitten 23 wird durch eine Verbindungsstange
24 hin- und herverschoben, welche durch einen auf der Welle 11 gelagerten Exzenter
25 betätigt wird. Die Bewegung des Schlittens kann so eingestellt werden, daß dadurch
die Länge des Druckstreifens A geändert wird, der bei jedem Arbeitshub der Stempel
vorwärts gezogen wird. Der verbrauchte Druckstreifen A kann in an sich bekannter
Weise auf eine nicht dargestellte Spule aufgewickelt werden.
-
Die Welle 11 wird von einem Motor D über ein Untersetzungsgetriebe
Dl und über mit einer Kette in Eingriff stehende Kettenräder 26 angetrieben. Nach
dem Bedrucken und nach dem Ausschneiden wird die Mehrfachfolie B über eine weitere
Führung 27 durch Ablieferungsrollen 28 hindurch weitergeführt. Der Abfall b2 der
MehrfachfolieB wird von dem Trägerstreifen b1 gelöst und auf eine Rolle C aufgewickelt,
während der Trägerstreifen b1, auf welchem sich die ausgeschnittenen Drucke b in
Form von Etiketten befinden, auf Rollen aufgewickelt wird oder zwischen w 'teren
Führungen hindurch zu den Schlitzscheiben 32 gelangt, falls gleichzeitig zwei Reihen
von Etiketten hergestellt worden sind. Die Schlitzscheiben 32 durchschneiden den
Trägerstreifen b1 in Längsrichtung, so daß man zwei Trägerstreifen erhält, von welchen
jeder eine Reihe von Etiketten aufweist, die sich über die Breite des Trägerstreifens
b1 erstrecken.
-
Die Ablieferungsrollen 28 werden von dem Motor intermittierend angetrieben,
um so die Mehrfachfolie B während der Zeit vorwärts zu ziehen, während welcher die
Stößel 8, 9 hochgehoben werden.
-
Nach dem Aufschlitzvorgang werden die Trägerstreifen b1, auf welchen
sich die Etiketten befinden, die von den Trägerstreifen eingerahmt sind, auf die
Rollen 33, 34 aufgewickelt.
-
Der Folienabfall kann auf dem Trägerstreifen b1 verbleiben, und zwar
auch dann noch, wenn die Etiketten hiervon gelöst werden, falls sie benutzt werden
sollen.
-
Werden die Etiketten benutzt, werden die Rollen abgerollt und die
Etiketten hiervon gelöst, jedesmal wenn sie für ihren in Frage kommenden Zweck gebraucht
werden.
-
In der Maschine können mehrere Druckstempel 3 benutzt werden. Sie
dienen dazu, eine Anzahl verschiedener Aufschriften auf der Folie B anzubringen.
Mit Hilfe dieser Druckstempel 3 können auch bei einem Arbeitsvorgang der Maschine
gleiche Etiketten bedruckt werden. In diesem Fall handelt es sich dann um identische
Druckstempel. Man kann auch in der Maschine mehrere Ausschneidstempel 4 benutzen.
Sie sind mit den Druckstempeln 3 ausgerichtet und haben die Aufgabe, die Etiketten
nach dem Bedrucken auszuschneiden. Nachdem die Etiketten ausgeschnitten worden sind,
kann der Folienabfall von dem Trägerstreifen gelöst werden. Er kann aber auch darauf
verbleiben.