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Photographische Kamera mit Bildzwischenspeicher Die Erfindung bezieht
sich auf Bildaufnahmegeräte, wie beispielsweise Photo- und Kinokameras. Im besonderen
bezieht sie sich auf eine neue Kamera mit einem Bildzwischenspeicher, wodurch die
Bildaufnahme mit einer gewissen Zeitverzögerung erfolgt. Dadurch ist es möglich,
plötzliche Ereignisse vollständig und kontinuierlich ohne hohe Kosten aufzunehmen.
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Wenn man eine plötzliche und unerwartete Zustandsänderung irgendeines
Aufnahmegegenstandes mit einer Photo- oder einer Filmkamera aufnehmen will, so war
es bisher außerordentlich schwierig, die richtige Zeit für den Aufnahmebeginn zu
treffen, um diese unerwartete und plötzliche Zustandsänderung vollständig aufzuzeichnen.
Wollte man insbesondere eine solche unerwartete Zustandsänderung mit einer Filmkamera
kontinuierlich von einem Zeitpunkt an aufnehmen, der noch vor dem Beginn dieser
Zustandsänderung lag, so war es notwendig, die Filmkamera während des gesamten Zeitraums
laufen zu lassen, in dem das Auftreten dieser plötzlichen Zustandsänderung erwartet
wurde. Aus diesem Grunde war der Verbrauch an Aufnahmematerial, wie beispielsweise
an Film oder Magnetband, unvermeidlich außerordentlich hoch. Darüber hinaus stellt
diejenige Menge des belichteten Films, auf der sich die interessierende Aufnahme
befand, in vielen Fällen nur einen kleinen Bruchteil des gesamten verbrauchten Filmmaterials
dar.
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Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, diese Nachteile zu umgehen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist in einer Verbesserung der Bildschärfe
zu erblicken, die durch eine Änderung der Bildgröße durchführbar ist, wenn das auf
dem Bildzwischenspeicher aufgezeichnete Bild erneut abphotographiert wird. Gleichzeitig
ist es dadurch möglich, beispielsweise durch eine Verkleinerung des Bildes, die
Lichtstärke des Bildes zu erhöhen, wenn das Bild zu lichtschwach ist.
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Es ist ein Magnetband-Aufnahmegerät bekannt, in dem das aufzuzeichnende
Ereignis zwischenzeitlich auf einer umlaufenden endlosen Magnetbandschleife aufgezeichnet
werden kann. Die Aufgabe, die dieses Aufnahmegerät lösen soll, besteht darin, das
Magnetband, auf dem die eigentliche Aufnahme erfolgt, in den Pausen zwischen zwei
Ereignissen, also beispielsweise in den Sprechpausen bei einem Diktat, anzuhalten,
um die Abstände zwischen zwei Aufzeichnungen auf dem Magnetband kleiner zu machen.
Die Aufgabe, die der vorliegende Anmeldungsgegenstand dagegen löst, unterscheidet
sich von der Aufgabe dieses bekannten Magnetband-Aufnahmegerätes grundsätzlich,
da es durch den Gegenstand der Erfindung möglich ist, eine Fülle von Ereignissen
laufend zwischenzeitlich zu speichern, zu beobachten und zu überwachen und schließlich
einige ganz bestimmte dieser Ereignisse nach ihrer Beobachtung von Anbeginn an auf
einem Film aufzuzeichnen.
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Diese Aufgaben der Erfindung werden mit Hilfe einer photographischen
Kamera gelöst, die mit einem Bildzwischenspeicher ausgerüstet ist, der die Speicherung
einer laufenden Bildfolge erlaubt, und die weiterhin mit einer Kameralinse, mit
einem drehbaren Sektorverschluß und mit einem Sucher versehen ist. Erfindungsgemäß
sind die Bilder der Gegenstände, die auf dem Bildzwischenspeicher gespeichert sind,
durch einen zweiten Sucher beobachtbar und gleichzeitig auf Wunsch mit Hilfe einer
zweiten Linse und eines zweiten Verschlusses in verändertem Maßstab auf dem Film
abbildbar, wobei die Bewegung des zweiten Verschlusses mit der Bewegung des Bildzwischenspeichers
gekoppelt und dieser zweite Verschluß von außen auslösbar ist. Durch die Maßnahmen
ist eine genaue Auswahl des aufzunehmenden Ereignisses möglich.
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Im folgenden soll die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen beschrieben werden.
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A b b. 1 ist eine perspektivische Ansicht und zeigt den inneren Aufbau
einer Ausführungsform der Erfindung,
die auf eine kontinuierliche
Photographie und Filmaufnahme angewendet ist; einige Teile sind weggelassen; A b
b. 2 ist eine perspektivische Ansicht und zeigt die wichtigsten Einzelteile der
Ausführungsform nach A b b. 1, die zusätzlich eine Einrichtung zur Unterdrückung
von Restbildern enthält.
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Nun soll auf die Abbildungen Bezug genommen werden. Eine Kamera ist
mit einer Kameralinse 1 ausgerüstet, die das einfallende Licht auf eine Oberfläche
3 wirft, um eine Abbildung hervorzurufen. Die Oberfläche 3 ist mit einem fluoreszierenden
Belag, z. B. ZnCdS - CuN, versehen und stellt eine der Seitenflächen eines Bildzwischenspeichers
2 dar, der eine prismatische Form hat und Seitenflächen besitzt. Der Bildzwischenspeicher
2 wird für jede intermittierende Bewegung ruckweise in Richtung des Pfeiles 5 um
einen Winkel gedreht. Das geschieht mittels eines rotierenden Stiftes 12, der in
ein geschlitztes Rad 13 eingreift, das fest mit dem Bildzwischenspeicher 2 verbunden
ist und mit diesem auf einer Welle 4 innerhalb eines Gehäuses 15 drehbar gelagert
ist. Der Stift 12 und das geschlitzte Rad 13 bilden zusammen einen intermittierenden
Übertragungsmechanismus, der als sogenannter Malteserkreuzantrieb bekannt ist. Der
Hebelarm, an dem der Stift 12 befestigt ist, wird von einem Motor 6 angetrieben.
Der Antrieb verläuft über die Zahnräder 7 und 8, die Hauptwelle 9 sowie über Kegelräder
10 und 11.
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Eine Abbildung, die durch das einfallende Licht von der Kameralinse
hervorgerufen wird; bewegt sich also in der Folge zusammen mit dem Bildzwischenspeicher
ebenfalls in Richtung des Pfeiles 5. Die Nachleuchtdauer der fluoreszierenden Oberfläche
3 ist derart gewählt, daß auf jeder der Oberflächen ein Restbild ausreichender Helligkeit
zurückbleibt, so lange, bis eine solche Oberfläche auf der Rückseite des Bildzwischenspeichers
liegt, die einer weiteren Linse 17 gegenübersteht. Wenn sich die fluoreszierende
Oberfläche weiter von der Rückseite weg auf die Stellung 3 zu bewegt, erlöscht das
Restbild während dieser Bewegung und ist verschwunden, wenn die fluoreszierende
Oberfläche wieder die Stellung 3 dicht hinter der ersten Linse 1 erreicht hat.
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Zwischen dem Bildzwischenspeicher 2 und der ersten Linse 1 ist ein
rotierender Sektorverschluß 14 angeordnet, der an dem einen Ende der Hauptwelle
9 befestigt ist. Am anderen Ende der Hauptwelle 9 ist ein Antriebsteil
16 einer Kupplung befestigt, der in den angetriebenen Teil 20 der Kupplung
eingreifen kann. Der angetriebene Kupplungstei120 dreht sich starr mit einer Welle
um, deren Achse mit der Achse der Hauptwelle 9 zusammenfällt und die einen weiteren
rotierenden Sektorverschluß 21 trägt. Der Kupplungsteil 20 und der Kupplungsteil
16 werden miteinander in Eingriff gebracht, indem man einen Verschlußknopf
18 niederdrückt, der einen Hebel 19 betätigt.
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Dadurch werden einerseits die Kegelräder 22, 23 in Bewegung gesetzt,
die über den Nocken 24 den Filmvorschub 25 antreiben, wodurch der auf den Spulen
27, 28 aufgewickelte Film 26 weitertransportiert wird. Die gesamte Einrichtung für
die photographische Aufnahme ist dabei in einem weiteren Gehäuse 31 angeordnet.
Andererseits ist die Kupplung so eingerichtet, daß im Augenblick des Eingreifens
der beiden Kupplungsteile die Phasenlage der beiden rotierenden Verschlüsse 14 und
21 immer zusammenfällt. Dadurch ist ein geeignetes Phasenverhältnis zwischen der
ruckweisen Drehung des Bildzwischenspeichers 2 und der Drehung der rotierenden Verschlüsse
zwangsläufig aufrechterhalten. Jedes Restbild, das also die Rückseite erreicht,
wird demzufolge immer dann, wenn der Photograph den Auslöser 18 betätig4 von der
zweiten Linse 17 auf einen Film 26 geworfen. Die geeignete Belichtungszeit ist von
dem zweiten rotierenden Verschluß 21 bestimmt.
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Das erneut vom Bildzwischenspeicher abphotographierte Bild kann größer
oder kleiner sein, je nachdem, wie groß das Verhältnis der Abstände zwischen der
Rückseite des Bildzwischenspeichers 2 und der zweiten Linse 17 bzw. zwischen der
zweiten Linse 17 und dem Film 26 ist.
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Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Schärfe und die Helligkeit der
Bilder, die auf dem Bildzwischenspeicher 2 aufgezeichnet sind, unzureichend sind,
können die Bilder auf dem Film 26 photographiert werden, da es immer möglich ist,
Bildschärfe und Bildhelligkeit auf dem Film durch einen übergang zu einem kleineren
Abbildungsmaßstab zu verbessern.
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Ein Teil des Lichtes, .das in die zweite Linse 17 einfällt, wird vorher
durch einen halbdurchlässigen Spiegel 32 aus dem Strahlengang herausgenommen,
so daß das Restbild auf der Rückseite des Bildzwischenspeichers durch einen zweiten
Sucher 29 beobachtet werden kann. Wenn sich also der Bildzwischenspeicher 2 in der
Sekunde um einen Winkel O dreht, so ist das Bild auf der Rückseite, das durch den
zweiten Sucher beobachtet wird, das Bild eines Gegenstandes, das zu einem Zeitpunkt
auf den Film 26 geworfen und auf ihm aufgezeichnet wird, der um 0 Sekunden auf den
Zeitpunkt folgt, zu dem sich das Bild des Gegenstandes durch den ersten Sucher 30
beobachten läßt.
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Aus der vorstehenden Beschreibung geht also hervor, daß die vorliegende
Erfindung eine photographische Kamera isst, in der ein zeitlicher Spielraum von
Sekunden vorhanden ist, der zwischen dem Betätigen des Verschlußauslöseknopfes auf
Grund einer plötzlichen, durch den ersten Sucher 30 beobachteten Zustandsänderung
des Bildgegenstandes und demjenigen Zeitpunkt liegt, zudem diese plötzliche Zustandsänderung
auf dem Film aufgezeichnet wird. Es ist daher möglich, diese plötzliche Zustandsänderung
von Anbeginn an vollständig aufzuzeichnen, wenn sich der Photograph für die Aufnahme
gerade. dieser Zustandsänderung oder gerade dieses Ereignisses entschieden hat.
Da nun bei der Aufnahme eines sich bewegenden Gegenstandes für die Entscheidung,
ob dieser Gegenstand zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt photographiert werden soll
oder nicht, ein zeitlicher .Spielraum von # Sekunden zur Verfügung steht und da
das Bild des Gegenstandes auf dem Bildzwischenspeicher durch den zweiten. Sucher
beobachtet werden kann, ist es möglich, ganz nach Wunsch einen Gegenstand oder einen
Vorgang in demjenigen Zustand zu photographieren, der dem Photographen am wichtigsten
erscheint.
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Der Bildzwischenspeicher 2 kann natürlich auch als Zylinder oder als
endloses Band ausgebildet sein., Ebenso kann die Kamera mit Vorrichtungen ausgerüstet
sein, durch die der Bildzwischenspeicher aus dem optischen Strahlengang entfernt
oder der optische
Strahlengang geändert werden kann, so daß die
Lichtstrahlen von dem Aufnahmegegenstand für eine photographische Registrierung
direkt in die Kameralinse fallen können und die Kamera der Erfindung ähnlich wie
eine normale Kamera benutzt werden kann.
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Betrachtet man die Nachleuchteigenschaften des Bildzwischenspeichers
2, so kann man, wenn nötig, eine Vorrichtung anbringen, die nach Betätigung des
Schalters 35 das fluoreszierende Bild durch eine Bestrahlung mit ultrarotem Licht
aus einer Lampe 33, die von der Spannungsquelle 35 gespeichert wird, unter Dazwischenschalten
eines optischen Filters 34 löscht.