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Mahlanlage Zusatz zum Patent: 1170 223 Das Hauptpatent 1170
223 betrifft eine Mahlanlage für Getreide, welche aus mehreren auf einem Traggestell
in verschiedenen Höhen befestigten Mahleinrichtungen und zwischen je zwei Mahleinrichtungen
angeordneten Schwingsieben besteht und in welcher das Mahlgut auf einem Zickzackweg
von den höhergelegenen Mahleinrichtungen zu den tiefergelegenen Mahleinrichtungen
gelangt, wobei zwei solcher Einrichtungen auf einem gemeinsamen Traggestell spiegelbildlich
nebeneinander befestigt sind, derart, daß auf dem einen Stockwerk die Mahleinrichtungen
unmittelbar nebeneinander innen im Gestell liegen, im nächsttieferen Stockwerk außen
am Gestell befestigt sind usw., und daß die jeweils zwei Schwingsiebe, die die Verbindung
zwischen den beiden nebeneinanderliegenden höheren und den beiden außenliegenden
tieferen Mahleinrichtungen herstellen, in etwa der gleichen Ebene in an sich bekannter
Weise gegensinnige Schwingbewegungen ausführen und dadurch massenausgeglichen sind.
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Es sind auch bereits Mahlanlagen bekannt, bei denen die Mahleinrichtungen
an den Außenseiten der diese Einrichtungen und die Sichtvorrichtungen tragenden
Gestelle angeordnet sind. Bei diesen bekannten Mahlanlagen traten jedoch Schwierigkeiten,
insbesondere mechanischer Art, z. B. übermäßige Höhe und starke Schwingungen sowie
schlechte Regulierbarkeit, auf.
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Die erfindungsgemäße Mahlanlage verbindet die Vorteile der massenausgeglichenen
Schwingsiebe nach dem Hauptpatent mit der leichteren Zugänglichkeit und Kontrollierbarkeit
der bekannten außenliegenden Mahleinrichtungen dadurch, daß die beiden in ein tieferes
Stockwerk nach innen gehörigen Mahleinrichtungen zusammen mit den obersten Mahleinrichtungen
im obersten Stockwerk angeordnet und durch pneumatische Fördereinrichtungen und
Leitungen mit den Schwingsieben verbunden sind.
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In der Zeichnung, die zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellt,
zeigt F i g. 1 einen Seitenriß einer ersten Ausführungsform einer Mahlanlage nach
der Erfindung und F i g. 2 einen schematischen Seitenriß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung.
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Die erfindungsgemäße Mahlanlage ist in einem Gerüst 10 eingebaut.
Dieses besteht nach F i g. 1 aus einem mittleren Teil 12 und zwei spiegelbildlich
einander gegenüberliegenden Außenteilen 14 und 16, die in der Längsrichtung aufeinander
und auf den Mittelabschnitt 12 ausgerichtet sind. Der Mittelabschnitt enthält mindestens
zwei Paare senkrechter Pfosten 18
und 20. Die entsprechenden Außenteile bestehen
aus mindestens einem Paar senkrechter Pfosten 22 für den rechten Außenteil
14 und einem Paar senkrechter Pfosten 24 für den linken Außenteil 16. Ein oberer
Verbindungsträger 26 verbindet die verschiedenen senkrechten Pfosten starr miteinander.
Weitere tiefer angeordnete Längsträger 28 verbinden die Pfosten
18
und 22 untereinander und weitere Längsträger 30 die Pfosten
20 und 24. Je nach Bedarf können zur ausreichenden Versteifung auch
Querträger vorhanden sein; diese Träger 31 verlaufen dann im allgemeinen senkrecht
zur Zeichnungsebene.
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An dem Gerüst 10 sind mehrere übereinander angeordnete Paare hin-
und herbeweglicher Schwingsiebe befestigt. Die Schwingsiebe 32 und 34 sind das oberste
Paar der Anlage. In senkrechtem Abstand unterhalb des Paares 32 und
34 bilden die nächsttieferen Schwingsiebe 36 und 38 ein zweites Paar.
Die Schwingsiebe 40 und 42 bilden ein drittes Paar unterhalb des zweiten
Paares, und die untersten Schwingsiebe 44 und 46 ein noch tiefer liegendes
viertes Paar. Die einzelnen Schwingsiebe eines jeden Paares sind im allgemeinen
waagrecht in der Längsrichtung aufeinander ausgerichtet und werden unter gegenseitigem
Gewichtsausgleich gegensinnig bewegt. Dies geschieht durch Exzenter, die auf den
durch Riemen von einem Motor 56 angetriebenen Antriebswellen 48, 50, 52
und
54 befestigt sind.
Die einzelnen Schwingsiebe werden für
die gewünschte Hin- und Herbewegung von Schwingarmen 68 und 72 gehalten. Jeder Sichter
enthält eine oder mehrere Siebflächen 76 zur Aufnahme des Gutes, das durch
einen Einlaß 80 am Aufnahmeende der Sichtvorrichtung zugeführt wird. Durch
eine entsprechende Hin- und Herbewegung der Sichter wird das Gut von der Eintrittsseite
aus nach der entgegengesetzten oder Auslaßseite hin unter Absiebung der feinen Fraktionen
die Siebfläche 76 abwärts bewegt. Wie oben beschrieben, werden die entsprechenden
Sichterpaare durch Exzenter unter gegenseitigem Gewichtsausgleich angetrieben, wobei
die Exzenter eines jeden Paares um genau 180° gegeneinander gedreht sind. Auf diese
Weise werden die Sichter jederzeit unter gegenseitigem Gewichtsausgleich in ihrer
gemeinsamen waagrechten oder Längsebene bewegt, d. h. entweder aufeinander zu oder
voneinander weg.
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Die Mahlmaschinen sind nach der Erfindung in einer neuartigen Anordnung
verteilt, die bei geringer Gesamthöhe eine sehr gute Zugänglichkeit ermöglicht.
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Hierbei sind alle Mahlmaschinen an den äußeren Teilen und im Oberteil
des Gerüstes angeordnet, während im Mittelteil keine Mahlmaschinen vorgesehen sind.
Durch diese Anordnung sind sämtliche Mahlmaschinen leicht zugänglich und lassen
sich durch einen Arbeiter leicht im Falle notwendiger Regulierungen zur Instandhaltung
und für Ausbesserungen prüfen.
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Wie aus F i g. 1 hervorgeht, nehmen die oberen Sichter 32 und
34 Behandlungsgut aus den Mahlmaschinen auf, die der Einfachheit halber in
der Zeichnung als Mahlwalzen 100 und 102 dargestellt sind. Das Arbeitsgut
fließt den Mahlwalzen 100 durch einen Einlaß 104 und den Mahlwalzen
102 durch einen Einlaß 106 zu. Die Produkte aus diesen Mahlmaschinen
gelangen sodann bei 108 und 110 in die Aufnahmeenden des obersten
Paares zweier einander gegenüberliegender Sichter 32 und 34.
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Diese Sichter wiederum geben die grobe Fraktion an die Mahlmaschinen
der zweiten Stufe ab, die in der Zeichnung als weitere Paare Walzen 112 und 114
dargestellt und an den äußeren Gerüstpfosten 22 und 24 befestigt sind. Diese Mahlmaschinen
112 und 114 geben ihre Produkte sodann direkt in die Aufnahmeenden des nächsten
Sichterpaares 36 und 38 ab.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung werden die Mahlmaschinen,
die das von den Sieben dieses zweiten Paares abgegebene Gut aufnehmen, oben auf
dem Gerüst anstatt unterhalb dieses Sichterpaares angeordnet. Die Mahlwalzenpaare
116 und 118 sind also auf der Oberseite 26 des Mittelteiles des Gerüstes
befestigt, wo sie leicht durch einen Arbeiter zu prüfen und zu überwachen sind.
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Zur Weiterbeförderung des aus den Sichtern 36 und 38 kommenden
Gutes an die entsprechenden Mahlmaschinen 116 und 118 dienen ein oder
mehrere kurze pneumatische Förderer, z. B. 113 und 115. Diese pneumatischen Förderer
nehmen das Gut von den Auslässen der Sichter 36 und 38 auf und führen es nach oben
zu den entsprechenden Zyklonabscheidern 112 und 119, die an einen
Preßluftventilator angeschlossen sind. Das zu diesen Abscheidern nach oben geförderte
und sich in den Abscheidern aus dem Luftstrom abscheidende Gut fällt sodann hinunter
in die Mahleinheiten 116 und 118. Drehventile 129 von bekannter Bauart verhüten
dabei, daß das pneumatische Fördersystem Luft und Mahlgut aus den Mahlmaschinen
116 und 118 ansaugt, wodurch die Ansaugung des Gutes von unten in
die nach oben führenden pneumatischen Förderrohre 113 und 115 gestört würde.
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Das von den Walzen 116 und 118 kommende Mahlgut fließt sodann durch
die Leitungen 125 und 127 hinunter nach den Einlässen des dritten
Paares einander gegenüberliegender Sichter 40 und 42, und diese wiederum
geben ihre grobe Fraktion an die Mahlmaschinen 120 und 122 ab, die an den äußeren
Gerüstteilen 22 und 24 befestigt sind. Diese Mahlmaschinen geben ihre
Produktgemische an die Einlässe des untersten Sichterpaares 44 und 46 ab. Die Rückstände
aus diesen Sichtvorrichtungen werden sodann bei 123 abgezogen und gegebenenfalls
noch weiter bearbeitet.
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Die feinen Fraktionen, die in den verschiedenen Sichtern gewonnen
worden sind und nicht der jeweils folgenden Mahlmaschine zugeführt werden sollen,
werden durch die mit 96 und 97 bezeichneten gesonderten Auslässe abgezogen.
Diese Fraktionen können je nach Beschaffenheit und Güte gesammelt oder auch zur
weiteren Verarbeitung in andere Anlagen weitergeleitet werden.
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Eine Anwendungsart der in dieser ersten Ausführungsform gezeigten
Anordnung von Mahlmaschinen nach der Erfindung umfaßt die Möglichkeit der Verwendung
üblicher Doppelwalzenmühlen für die entsprechenden ersten und dritten Mahlmaschinen
im Oberteil des Gerüstes. Diese Doppelwalzenmühlen sind wohlbekannt und enthalten
- wie bei 124 und 126 gezeigt wird - zwei Walzenpaare innerhalb eines
gemeinsamen Rahmens und Gehäuses. Geeignete Trennwände 128 und 130 innerhalb der
entsprechenden Gehäuse ermöglichen die gewünschte Trennung des den verschiedenen
Walzenpaaren zugeführten Gutes. So kann man den Vorteil der leichten Verfügbarkeit
und der Wirtschaftlichkeit von Doppelwalzenstühlen ausnutzen, von denen jeder durch
eine eigene unabhängige Kraftquelle, z. B. durch Motoren 132
und
134, angetrieben wird. Diese Einheiten sind im Handel erhältlich, und ihre
Instandsetzung und Einstellung ist in bekannter Weise leicht möglich, wenn die Arbeiter
mit derartigen Vorrichtungen von üblichen Mahlanlagen her vertraut sind.
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Durch die Anbringung der Mahlmaschinen im Oberteil und an den Enden
der Mahlanlage und die Anordnung der Antriebe für die Sichter im Mittelteil des
Gerüstes ist eine leichte Unterhaltung und Regulierung möglich, und die ganze Anlage
läßt sich dadurch sehr niedrig halten. Wie die Zeichnung bei 15 und 17 zeigt,
sind für das Personal geeignete Plattformen zur überwachung, Regulierung oder Bedienung
der Anlage vorgesehen. Zum Beispiel dienen Leitern 19 zur Erreichung der
Enden der Plattform 15 für den Zugang zu den Walzen 120 und
122 sowie zu den Sichtern 40, 42, 44 und 46 und ihren Antrieben.
Eine Leiter 21 ermöglicht den Zugang zur Plattform 17 vom Boden aus, während eine
weitere Leiter 23 von der Plattform 17 nach dem oberen Teil 26 der Einheit führt.
Querstreben 31 geben der Anlage nach Bedarf weitere Versteifung. Auf diese Weise
sind sämtliche Teile der Mahlanlage einem Arbeiter leicht zugänglich.
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Um die Anlage noch anpassungsfähiger zu machen, ist es nach der Erfindung
auch möglich, die genaue Anordnung der Sicht- und Mahlmaschinen zu ändern. Wäre
z. B. für das von den Walzen 112 und 114
weitergeleitete
Mahlgut eine längere Sichtstufe erforderlich, so könnte man die grobe Fraktion der
Sichter 36 und 38 unmittelbar den nächsttieferen Sichtern 40 und
42 zuführen. In einem solchen Falle können die oberen Walzen 116 und
118 Mahlgut aus einer oder mehreren vorhergehenden äußeren Silos anstatt
von Sichtern der gleichen Gruppe erhalten. Eine andere Möglichkeit besteht darin,
die pneumatischen Hebeförderer 113 und 115 mit irgendeiner anderen Stelle in der
Anlage zu verbinden, z. B. mit zwei der Auslässe 96 und 97 oder mit den Auslässen
123 zur Erreichung einer andersartigen Umlaufströmung.
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Eine derartige bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird in F
i g. 2 schematisch gezeigt. Hier trägt das Gerüst 151 obere und untere Paare
hin- und herbewegliche Sichter 153, 155, 157 und 159. Die oberen Sichter
153 und 155 werden unter gegenseitigem Gewichtsausgleich von einer
gemeinsamen Antriebswelle 161 in der Mitte angetrieben. Der Sichter 155 nimmt
dasjenige Gut auf, das von einer ersten Mahlmaschine 165 abgegeben wird, die in
der Zeichnung als ein erstes Paar Walzen 166 dargestellt ist. Die Walzenmühle 165
erhält dabei das Mahlgut bei 167 von irgendeinem Silo zugeführt.
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Eine Mahlgutfraktion aus dem Sichter 155 gelangt sodann am
Ende des Gerüstes in eine Walzenmühle 169, die sodann das Gut unmittelbar
an den Sichter 159 abgibt. Eine Fraktion des Sichters 159 wird sodann
durch einen bei 171 schematisch gezeigten pneumatischen Förderer an einen Zyklonabscheider
173
und von dort nach einem zweiten Walzenpaar 175 im Oberteil des
Gerüstes weitergeleitet. Die beiden Walzenpaare 166 und 175 sind vorzugsweise
in einem einzigen Gehäuse von der Form eines üblichen Doppelwalzenstuhls vereinigt.
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Von den Walzen 175 aus gelangt das Gut in den Sichter 153 des oberen
Paares. Eine der von dem Sichter 153 kommenden Fraktionen rieselt sodann hinunter
zu der Walzenmühle 177 an dem der Walzenmühle 169 gegenüberliegenden Ende
des Gerüstes. Von der Walzenmühle 177 rieselt das Gut dann durch sein Gewicht nach
dem Sichter 157 des unteren Paares; die gesichteten Fraktionen werden sodann zur
Sammlung oder einer etwaigen Weiterbehandlung aus der Sichtvorrichtung 157 bei 179
ausgetragen.