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Meterwellen-Fernsehkanalwähler, dessen Mischstufe bei Dezimeterwellen-Empfang
zur Verstärkung der Zwischenfrequenz benutzt wird Die Erfindung bezieht sich auf
einen Meterwellen-Fernsehkanalwähler, dessen Mischstufe bei Dezimeterwellen-Empfang
zur Geradeausverstärkung der Zwischenfrequenz benutzt wird.
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Es ist bekannt, bei Meterwellen-Fernsehkanalwählern die Mischstufe
als zusätzliche Zwischenfrequenz-Verstärkerstufe bei Dezimeterwellen-Empfang zu
benutzen. Zu diesem Zweck werden entweder die Meterwellen- bzw. Zwischenfrequenzkreise
entsprechend dem jeweiligen Betriebsfall mit Hilfe von Schaltkontakten an die Steuerelektrode
des Mischers angeschaltet, oder es werden kontaktlose Anordnungen benutzt, die meist
als Brückenschaltungen arbeiten. In diesem Falle brauchen bei der Umschaltung zwischen
Meter- und Dezimeterwellen-Empfang nur Betriebsspannungen geschaltet zu werden.
Weitere bekannte Schaltungen benutzen Dioden oder andere Hilfsmittel, die mit der
Erfindung in keinem näheren Zusammenhang stehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lösung zu finden, die
ohne Hochfrequenz-Umschaltkontakte und andere zusätzliche Schaltelemente auskommt.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der an die Steuerelektrode des Mischers
angeschlossene Meterwellen-Abstimmkreis eine angezapfte Kreisspule enthält, an deren
Anzapfung die Kreisspule des für den Dezimeterwellen-Empfang vorgesehenen Zwischenfrequenzkreises
angeschlossen ist.
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Bekannte und die erfindungsgemäßen Kanalwähler werden nachstehend
an Hand der F i g. 1 bis 5 beschrieben.
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F i g. 1 a und 2 a zeigen Ausführungsbeispiele bekannter Fernsehkanalwähler
und F i g. 1 b und 2 b die zugehörigen Ersatzschaltbilder; F i g. 3 a bis 5 zeigen
Ausführungsbeispiele von Fernsehkanalwählern gemäß der Erfindung und F i g. 3 b
das zugehörige Ersatzschaltbild.
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F i g. 1 a zeigt eine kapazitive Brückenschaltung, bei der als Meterwellenmischer
und Dezimeterwellen-Zwischenfrequenzverstärker die Röhre Rö benutzt wird. An das
Gitter g dieser Röhre ist demzufolge sowohl ein Meterwellen-Resonanzkreis als auch
ein Zwischenfrequenzkreis angeschlossen. Der Meterwellen-Resonanzkreis besteht aus
der Spule L,vw und den Kapazitäten CgK, Cl, C2 und C3 und wird von einer nicht dargestellten
Meterwellen-Verstärkerstufe gespeist. Der für den Dezimeterwellen-Empfang vorgesehene
Zwischenfrequenzkreis besteht aus der Spule LZF und den Kapazitäten CgK, Cl, C2,
C3 und C4 und ist am Punkt Z an den Zwischenfrequenzausgang eines nicht dargestellten
Dezimeterkanalwählers angeschlossen. Beide Spulen bilden zusammen mit den Kapazitäten
die in F i g. 1 b dargestellte Brückenschaltung, in der bei geeigneter Dimensionierung
beide Kreise gegeneinander entkoppelt sind.
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Die Hauptnachteile dieser Schaltung sind darin zu sehen, daß erstens
die Kondensatoren Cl und C2 zusätzlich benötigt werden und daß es zweitens nicht
möglich ist, eine für beide Empfangsfälle gleichermaßen optimale Dimensionierung
zu finden.
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Günstiger verhält sich demgegenüber die in F i g. 2 a dargestellte
Anordnung, in der die Kondensatoren Cl und C2 der F i g. 1 a durch eine angezapfte
Spule L1, L2 ersetzt sind, deren Teilwicklungen L1 und L2 über einen Kern aus Hochfrequenzeisen
oder Ferrit relativ fest aufeinander koppeln. Da die Induktivität L1, L2 groß gegen
LMw ist, kann sie bei Meterwellenempfang in erster Näherung vernachlässigt werden.
Für Dezimeterwellen-Empfang bilden L1 und L2 einen Teil der Induktivität des Zwischenfrequenzkreises,
wobei sich jedoch infolge der zwischen L1 und L2 wirksamen Kopplung die Induktivitäten
teilweise aufheben, so daß für den Zwischenfrequenzkreis im wesentlichen nur die
Streuinduktivität von L1 und L2 zusammen mit der ZF-Kreisspule LZF wirksam ist.
Das Ersatzschaltbild nach F i g. 2b läßt wieder erkennen, daß es sich bei dieser
Anordnung um eine Brückenschaltung handelt.
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Die bekannte Schaltung nach F i g. 2 a und 2b iäßt sich weiter vereinfachen,
wenn erfindungsgemäß, wie in F i g. 3 a dargestellt, die Zwischenfrequenzkreisspule
LZF unmittelbar an eine Anzapfung P der Meterwellenkreisspule LMw angeschlossen
wird. Ist das Verhältnis der Blindwiderstände der Kapazitäten C"K und C3 gleich
dem Verhältnis der Blindwiderstände der durch die Anzapfung von LMw gebildeten beiden
Teilspulen,
so übt der Zwischenfrequenzkreis keinen Einfluß auf den Meterwellenkreis aus. Andererseits
stellt bei Dezimeterwellen-Empfang die Streuinduktivität der beiden Spulenhälften
einen Teil der Zwischenfrequenz-Kreisinduktivität dar, der mit der Spule LZF in
Reihe liegt. F i g. 3 b zeigt wieder das Ersatzschema der Schaltung nach F i g.
3 a.
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Im Gegensatz zu der Schaltung der F i g. 2 a bei der eine vollständige
Entkopplung von Meterwellen-und Zwischenfrequenzkreis, zumindest theoretisch möglich
ist, bleibt bei der erfindungsgemäßen Schaltung der F i g. 3 a eine gewisse gegenseitige
Beeinflussung der beiden Kreise bestehen. Dies erklärt sich dadurch, daß der Kanalwähler
bei Meterwellenempfang auf die einzelnen Fernsehkanäle abgestimmt werden muß und
zu diesem Zweck normalerweise die Induktivität der Meterwellenspule LMw stufenweise
oder kontinuierlich geändert wird. Dadurch führt praktisch nur auf einem Meterwellenkanal
der Anzapfpunkt P der Meterwellenspule LMw keine Hochfrequenzspannung gegen Masse,
während auf den anderen Kanälen das Gleichgewicht gestört ist, so daß sich die Induktivität
der Zwischenfrequenzspule LZF mehr oder weniger in den Meterwellenkreis transformiert.
Andererseits ist bei Dezimeterwellen-Empfang die Gesamtinduktivität des Zwischenfrequenzkreises
etwas von dem eingestellten Meterwellenkanal abhängig, da der für die Zwischenfrequenz
wirksame Teil der Induktivität des Meterwellenkreises von dem jeweils eingestellten
Meterwellenkanal abhängt. In der Praxis ist bei geeigneter Dimensionierung diese
Einschränkung jedoch ohne Bedeutung. Als besonders zweckmäßig hat es sich dabei
erwiesen, wenn bei Kanalwählern, bei denen die Kreisspulen für die Fernsehkanäle
in den Bereichen I (50 MHz) und III (200 MHz) in Reihe liegen, die Spule mit der
größten Induktivität, in diesem Fall also die Bereich-I-Spule, die erwähnte Anzapfung
zum Ansehluß der ZF-Kreisspule erhält. Unter diesen Voraussetzungen bleibt auch
im Fernsehbereich III, in dem die Bereich-I-Spule normalerweise kurzgeschlossen
ist, die gegenseitige Beeinflussung von Meterwellen- und Zwischenfrequenzkreis gering.
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In den F i g. 4 und 5 sind als Ausführungsbeispiele zwei derartige
Schaltungen dargestellt. F i g. 4 zeigt das vereinfachte Teilschaltbild eines mittels
Variometer kontinuierlich abstimmbaren Meterwellenkanalwählers. An das Steuergitter
der Röhre PCF 801 sind die beiden in Reihe liegenden Meterwellenbereichsspulen L1
und L2 angeschlossen, die durch den Trimmer C1 zusammen mit der Eingangskapazität
der Röhre zu einem Resonanzkreis ergänzt werden. Beim Empfang im Fernsehbereich
111 ist die Bereich-I-Spule L2 mittels eines Schalters kurzgeschlossen (Schalterstellung
III). Die Abstimmung auf die einzelnen Kanäle innerhalb der Fernsehbereiche erfolgt
mit Hilfe von in den Spulen verschiebbaren Kernen. Die Spule L2 weist eine Anzapfung
auf, an die erfindungsgemäß die bei Dezimeterempfang in Funktion tretende Zwischenfrequenzkreisspule
L3 angeschlossen ist. Der Widerstand R1 dient zur Bedämpfung des Zwischenfrequenzkreises.
Der Kondensator C2 stellt einen Teil des Koppelnetzwerkes dar, das den genannten
Zwisehenfrequenzkreis mit einem weiteren, im Dezimeterkanalwähler angeordneten Kreis
zu einem Bandfilter ergänzt. In Erweiterung des Erfindungsgedankens ist der Dämpfungswiderstand
R1 als Serienwiderstand geschaltet und so bemessen, daß er allein die Erhöhung der
Bandbreite des ZF-Filters auf den Sollwert bewirkt. Hierdurch ergibt sich eine spürbare
Verminderung der Oszillatorstrahlung. Der Widerstand R2 ist der Gitterableitwiderstand
der Röhre PCF801 und wird bei Meterwellenempfang an Masse, bei Dezimeterwellen-Empfang
an die Regelspannung des Empfängers gelegt. Obgleich die Schaltung außer dem prinzipiell
erforderlichen Resonanzkreis keine zusätzlichen Schaltelemente zur Verstärkung der
Zwischenfrequenz des Dezimeterwellen-Kanalwählers benötigt, ist die gegenseitige
Beeinflussung von Meterwellen-und Zwischenfrequenzkreis so gering, daß der Abgleich
keine Schwierigkeiten bereitet. Das gleiche gilt für die Schaltung der F i g. 5,
die die Anwendung des erfindungsgemäßen Prinzips bei einem Kanalwähler mit stufenweiser
Kanalabstimmung (Schaltertuner) zeigt. Die Kreisinduktivität für den Kanal mit der
höchsten Empfangsfrequenz des Fernsehbereichs III wird hier im wesentlichen durch
die Spule L1 dargestellt, während zum Empfang der anderen Kanäle des Bereiches III
in Reihe mit dieser Spule L1 die Zusatzinduktivitäten S1 . . . S7 geschaltet
werden. Auf dem Kanal mit der höchsten Empfangsfrequenz des Fernsehbereichs I stellt
die Spule L2 den Hauptteil der Kreisinduktivität dar, auf den anderen Kanälen des
Bereichs I werden die Induktivitäten L4 und LS hinzugeschaltet. Die Spule L2 ist
erfindungsgemäß mit einer Anzapfung ausgestattet, an die über den Dämpfungswiderstand
R1 die Zwischenfrequenzspule L3 angeschlossen ist. Für die Funktion der Schaltung
ist es ohne Bedeutung, daß gegenüber F i g. 4 die Anordnung des Widerstandes R1
und der Spule L4 vertauscht ist. Sowohl die übrigen Schaltelemente als auch die
elektrischen Eigenschaften dieser Schaltung entsprechen der in F i g. 4 dargestellten
Anordnung.
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Die Anwendung der erfindungsgemäßen Anordnung ist auch bei Schaltungen
mit Transistoren als Verstärkerelemente möglich.