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Die Erfindung bezieht sich auf einen Fensterheber für lotrecht schiebbare
Fenster, insbesondere von Kraftfahrzeugen, der ein Kurbelgetriebe mit einem Zahnsegment
aufweis4 an dem ein an einer Feststelle schiebbar geführter Stellarm angelenkt ist
der mit seinem freien Ende etwa geradlinig an der Fensterscheibe angreift.
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An sich haben derartige Fensterheber den Vorteil, daß sie ein geradliniges
Auf- und Abbewegen einer Fensterscheibe gestatten. Andererseits haben die bisher
bekanntgewordenen Lösungen dieser Aufgabe noch erhebliche Mängel.
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So ist ein Fensterheber dieser Art bekannt, bei dem die Anlenkstelle
des Stellarmes am Zahnseginent etwa in der Mitte des Stellarmes vorgesehen ist.
Während das eine Ende des Stellarmes an der Fensterscheibe angreift, trägt das andere
Ende desselben eine Rolle, welche bei der Betätigung des Fensterhebers an den Begrenzungskanten
eines Längsschlitzes der Grundplatte des Fensterhebers entlanggleitet. Die bekannte
Grundplatte hat etwa L-förmige Gestalt, wobei der erwähnte Längsschlitz in dem waagerechten
Schenkel des L angeordnet ist. Durch diese Ausbildung des Fensterhebers ist nicht
nur eine verhältnismäßig große und damit werkstoffaufwendige Grundplatte erforderlich,
sondern der Fensterheber selbst ist groß in seinen Abmessungen, so daß für seinen
Einbau in ein Kraftfahrzeug viel Raum benötigt wird. Außerdem ist die räumliche
Anordnung der Kurbel an die Fenstermitte gebunden. Bei einer anderen bekannten Ausführungsform
eines solchen Fensterhebers weist der Stellarm einen sich an seiner Längsrichtung
erstreckenden Schlitz auf. Ein derartiger Schlitz ist nicht nur nachteilig bei der
Herstellung des Stellarmes, sondern er vermindert auch die Festigkeit desselben
in erheblichem Umfang. Ein weiterer wesentlicher Nachteil dieser bekannten Ausführungsform
ist darin zu erblicken, daß die Verzahnung des Zahnsegmentes nicht auf einer gleichmäßig
gekrümmten Linie liegt. Vielmehr hat das bekannte Zahnsegment etwa eine V-förmige
Gestalt. Die Herstellung einer solchen Verzahnung bzw. die Herstellung der Fertigungswerkzeuge
hierfür ist schwierig, und kostspielig. Bedingt durch eine relativ kleine Zahnüberdeckung
bzw. durch eine kurze Zahneingriffslänge im Scheitelpunkt einer V-förmigen Verzahnung
ist dort ein großer Verschleiß der Verzahnung zu befürchten. Ferner sind bei dieser
vorbekannten Ausführungsform zwei Führungskulissen erforderlich, und zwar eine kurvenförmige
und eine geradlinige. Hierdurch entstehen größere Reibungsverluste, und es ergibt
sich dadurch ein schlechter Wirkungsgrad. - - -- = z -- -- -
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Fensterheber der eingangs näher gekennzeichneten
Art weiter zu verbessern, wobei insbesondere die Einbaumassen verkleinert werden
sollen, um in der Tür des Kraftfahrzeuges Raum fär andere Einrichtungen zu schaffen.
Außerdem soll der Fensterheber möglichst kostensparend hergestellt werden. Dieses
Ziel ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß die Feststelle zwischen
der Anlenkstelle des Stellarmes an dem Zahnsegment und seinem freien Ende angeordnet
ist und die Führung aus einer auf dem Stellarm angeordneten kastenartigen Aufnahme
besteht, in die ein an einer Grundplatte sitzender Zapfen eingreift.
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Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung eines Fensterhehers ergeben
sich im Vergleich mit dem Bekannten wesentliche Vorteile. So sind insbesondere die
Abmessungen des Fensterhebers wesentlich verkleinert, so daß für seine Unterbringung
nur noch verhältnismäßig wenig Raum benötigt wird. Die kastenartige Aufnahme läßt
sich unterschiedlich ausbilden und in unterschiedlicher Weise auf dem Stellarm anordnen,
so daß damit eine Anpassung an die zahlreichen auf dem Markt befindlichen Typen
von Kraftfahrzeugfensterscheiben möglich ist. Ferner sind die Einzelteile des Fensterhebers,
insbesondere die Grundplatte und der Stellarm, einfach und werkstoffsparend herstellbar.
In bezug auf die eine bekannte Ausführungsform vereinfacht sich die Herstellung
des Stellarmes dadurch, daß auf die Anbringung eines Längsschlitzes im Stellarm
verzichtet wird, Damit werden auch in bezug auf diese bekannte Ausführungsform die
Festigkeitseigenschaften des Stellarmes verbessert. Auch sind nicht mehr zwei untereinander
unterschiedlich gestaltete Führungskulissen erforderlich, was sich sowohl auf die
Herstellung als auch auf den Wirkungsgrad und die Reibungsverluste günstig auswirkt.
Der Kurbelantrieb kann seitlich der Fenstermitte angeordnet werden, wodurch Raum
für weitere Einrichtungen, z. B. Ablegetasche usw., in größerem Umfang zur Verfügung
steht.
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Es empfiehlt sich, den Zapfen mit einer an sich bekannten reibungsverminderndän
Verkleidung, vorzugsweise aus Kunststoff, zu versehen. Hierdurch wird bei der Bewegung
des Zapfens in der kastenartigen Aufnahme die Reibung beträchtlich herabgesetzt.
Die Verwendung einer solchen reibung vermindernden Verkleidung hat darüber hinaus
den Vorteil, daß Klappergeräusche bei der Bedienung des Fensterhebers weitgehend
beseitigt sind.
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Die kastenartige Aufnahme weist zweckmäßig mit dem Zapfen oder dessen
Verkleidung zusammenwirkende und diese gegen Herausheben sichernde Vorsprünge auf.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn diese Vorsprünge an einer Stelle zum Zwecke des Einführens
des gegebenenfalls mit einer Verkleidung versehenen Zapfens unterbrochen sind.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Fensterhebers und F i g. 2 -eine Draufsicht des Fensterhebers gemäß der F
i-j. 1.
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Es sei zunächst erwähnt ' daß in den Figuren der Zeichnung
nur die für das Verständnis der Erfindung erforderlichen Teile eines Fensterhebers
dargestellt sind. So ist beispielsweise die Betätigungseinrichtung fortgelassen,
die entweder - wie bekannt - eine motorische oder aber auch eine manuell
zu bedienende sein kann. Ferner sind der Einfachheit halber die Aufnahme für die
eigentliche Fensterscheibe und die Fensterscheibe selbst nicht mit dargestellt.
Im übrig ,en können alle in der Zeichnung fehlenden Teile eine an sich bekannte
Ausbildung besitzen.
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Der Fensterheber besitzt, wie die F i g. 1 am besten zeigt,
eine längliche Grundplatte 28, deren Schmalseiten kreisbogenförmig ausgebildet
sind. Die Grundplatte 28 wird in bekannter Weise mit Teilen der Karosserie
verbunden und dient der Unterbringung von Einzelteilen des Fensterhebers. Um die
Grundplatte 28 befestigen zu können, weist sie
Durchbrüche
29 auf, die zum Durchgriff von Schrauben od. dgl. dienen. Die Grundplatte
28 ist nicht völlig flach gehalten, sondern besitzt drei unterschiedliche,
nicht näher bezeichnete Ebenen. Der äußere umlaufende Rand ist als die eigentliche
Grundfläche zu bezeichnen. Ein mittlerer Bereich, der im wesentlichen die Konturen
der Grundplatte 28 besitzt, bildet eine erhöhte Fläche. Außerdem ist einerends
an der so gebildeten zweiten Ebene zusätzlich eine napfartige Ausbildung vorgenommen,
durch die sich die erwähnte dritte Ebene ergibt.
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Der Fensterheber besitzt einen mit 30 bezeichneten Stellarin,
der als doppelarmiger Hebel wirkt. Die etwa mittige Feststelle des Stellarmes
30 ist so ausgebildet bzw. der Stellarm 30 ist so gelagert, daß er
neben einer Drehbewegung auch eine Längsbewegung ausführen kann. Um dieses zu erreichen,
trägt der Stellarm 30 auf seiner der Grundplatte 28
zugekehrten Seite
eine kastenartige Aufnahme 31,
die fest mit ihm verbunden ist. Die Aufnahme
31
weist an ihrer der Grundplatte zugekehrten Seite einen in ihrem Mittelbereich
befindlichen Längsschlitz 32 auf. Der Längsschlitz 32 ist durch Vorsprünge
begrenzt und wird von einem Zapfen 33 -
der sich im Bereich der Feststelle
14 des Stellannes 30 befindet - durchgriffen, welcher mit einer reibungvermindernden
Verkleidung 42 versehen ist. Die Verkleidung 42 ist quaderförmig gestaltet und in
der Aufnahme 31 untergebracht. Mit ihren Außenmaßen ist die Verkleidung 42
auf die Innenmaße der Aufnahme 31 abgestimmt, derart, daß ein leichtes Gleiten
möglich ist. Ein Unterschied gegenüber den übrigen Teilen des Fensterhebers, für
die in der Regel in der Herstellung Metall benutzt wird, besteht bei der Verkleidung
42 darin, daß sie aus einem Kunststoff gefertigt ist. Hierdurch wird nicht nur ein
leichtes Gleiten in der Aufnahme 31 erzielt, sondern auch ein Klappern der
zusammenwirkenden Teile vermieden. Der Zapfen 33 ist an seinem aus der Aufnahme
31 herausragenden Ende beispielsweise durch Vernieten mit der Grundplatte
28 fest verbunden. Der Stellarm 30 ist somit - wie schon erwähnt
- längsverschiebbar gelagert, daneben aber gegen Abziehen von der Grundplatte
28 dadurch gesichert, daß Randbereiche des Führungsschlitzes 32
und
der Verkleidung 42 miteinander in Wirkverbindung stehen. Die Längsverschiebbarkeit
des Stellarmes 30 ist begrenzt durch die Länge des Längsschlitzes
32.
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An seinem freien, d. h. der Grundplatte 28 abgekehrten
Ende besitzt der Stellarin 30 einen Durchbruch 34. Durch diesen greifende
Befestigungsmittel wirken entweder unmittelbar mit der Fensterscheibe oder aber
mit einer Fensterhalterung zusammen. Dieser Fensterscheibenangriffspunkt bewegt
sich auf einer der Geraden angenäherten Linie, wenn man den Fensterheber betätigt.
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Das entgegengesetzte andere Ende des Stellarmes 30 ist in Richtung
auf die Grundplatte 28 verkröpft. Dem verkröpften Teilbereich schließt sich
ein Lagerbereich an. Im Lagerbereich ist der Stellarm 30
mittels eines Lagerzapfens
an der Anlenkstelle 35
mit einem plattenförmigen Zahnsegment 36 angelenkt.
Die als Kreisbogenteil ausgebildete Kante des Zahnsegmentes 36 ist mit
37 bezeichnet und weist an ihrer Stirnseite die nicht näher bezeichneten
Zähne auf. Der Mittelpunkt des Kreisbogens ist zugleich Drehpunkt des Zahnsegmentes
36. In diesem Drehpunkt ist ein Lagerzapfen 38 angeordnet, durch welchen
das Zahnsegment 36 drehbar mit der Grundplatte 28 verbunden ist. Die
Zähne des Zahnsegmentes 36 stehen im Eingriff mit den Zähnen eines Ritzels
39, welches seinerseits einer Welle 40 antreibbar zugeordnet ist. Die Welle
40 ist von einer mit der Grundplatte 28 fest verbundenen Lagerung 41 aufgenommen.
Das freie Ende der Welle 40 weist eine radial verlaufende, nicht näher bezeichnete
Proftlierung auf, die zur drehfesten Aufnahme eines nicht dargestellten Betätigungselementes
wie einer Kurbel dient.
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Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte Ausführung nur eine beispielsweise
Verwirklichung der Erfindung und diese nicht darauf beschränkt. Vielmehr sind noch
mancherlei andere Ausführungen und Anordnungen im Rahmen der Erfindung möglich.