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Die Hauptpatentanmeldung betrifft eine hydraulische Rück- und Verspanneinrichtung
für Kohlengewinnungsmaschinen, insbesondere Kohlenhobel, in steiler bzw. halbsteiler
Lagerung mit schräg zur Abbaurichtung verlaufendem Streb, wobei der Kohlenhobel
von in Streblängsrichtung eingespannten Ketten gezogen und gegen den Abbaustoß angedrückt
und geführt ist. Die Hauptpatentanmeldung betrifft die Kombination folgender Merkmale:
a) Die zum Spannen der Kette dienende Einrichtung besitzt einen an sich bekannten,
in. Abbaurichtung weisenden Führungsbalken, der an den Endabschnitten mit hydraulischen
Stempeln ausgerüstet ist.
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b) Auf dem Führungsbalken ist ein in an sich bekannter Weise mittels
Druck- und/oder Zugzylinder verschieblicher Schlitten geführt, auf welchem in Richtung
des Strebs weisend (z. B. unter einem Winkel zwischen 40 und 60° zur Bewegungsrichtung
des Schlittens) ein in einem Führungsgehäuse angeordneter Spannzylinder gelagert
ist, der Anschlußelemente für die Hobelzugkette und für mindestens eine Spannkette
besitzt.
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c) Der Schlitten ist beiderseits des Führungsbalkens mit Fußplatten
für hydraulische Stempel ausgerüstet.
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Ein weiteres Erfindungsmerkmal der Hauptpatentanmeldung kennzeichnet
sich dadurch, daß der Spannzylinder einen Anschlußkopf besitzt, in welchem der Kettenstern
für eine endlos geführte Hobelzugkette gelagert ist und welcher mindestens mit einem
zum Abbaustoß hin gerichteten Ausleger mit einer Halterung für die dem Hobel zur
Führung dienende Spannkette versehen ist. Zur Lagerung einer oberen und einer unteren
Halterung für zwei im Abstand voneinander angeordnete parallelgerichtete Spannkettentrume
soll der Ausleger mit quergerichteten führungskanalartigen Armen versehen sein.
Als Halterung können in den Armen verstellbare Halteklauen dienen; es können aber
auch Umlenkrollen vorgesehen sein, über welche die beiden Trume der Spannkette zugausgleichend
miteinander verbunden sind.
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Vorgesehen ist bei der Einrichtung nach der Hauptpatentanmeldung eine
Ausbildung der Umkehrstation, die eine Änderung der Höhenlage des Spannzylinders
und seines Führungsgehäuses erlaubt. Vorgesehen war zunächst die Verwendung eines
Zwischenrahmens, der zwischen Führungsgehäuse und Schlitten eingebaut werden mußte.
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Die Einrichtung nach der Hauptpatentanmeldung ist bei einer die vorstehenden
Merkmale besitzenden Ausbildung für das Zusammenarbeiten mit einem ; solchen Kohlenhobel
bestimmt, der an zwei im Abstand voneinander gehaltenen Trumen einer Spannkette
oder von zwei Spannketten geführt ist, wobei ein Trum nahe dem Hangenden, das andere
nahe dem Liegenden angeordnet sein kann, während das Hobelzugmittel in mittlerer
Höhe mit dem Hobelkörper verbunden ist. Die vorgesehene Höherlegung des Spannzylinder-Führungsgehäuses
dient dazu, daß die vom Spannzylinder getragene Halterung des Kettensterns immer
in der Mittellage zum Kohlenhobel gehalten werden kann, falls die Einrichtung in
einem Flöz größerer Dicke bzw. Mächtigkeit eingesetzt werden soll. Die vorliegende
Erfindung betrifft nun eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Umkehrstation
und einer Zubehöreinrichtung, die am jeweils anderen Strebende lediglich eine Umlenkung
der Hobelzugkette zu bewirken hat. Bei der Umkehrstation und bei der Umlenkvorrichtung
sollen die Mittel zur Höhenverstellung der Lage der Hobelzugkette und der Spannketten
eine solche Ausbildung erhalten, die jederzeit ohne nennenswerte Betriebsunterbrechung
und in einfacher Weise die Umstellung erlaubt.
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Die Erfindung geht von derjenigen Bauart nach der Hauptpatentanmeldung
aus, gemäß der auf einem in Abbaurichtung weisenden, durch Stempel verspannten Führungsbalken
ein durch versetzte Stempel festlegbarer Schlitten angeordnet ist, der einen zur
Schlittenlängsachse schrägliegenden Spannzylinder trägt, der mit seinem Führungsgehäuse
auf dem Schlitten höhenverstellbar gelagert ist und kopfseitig in mittlerer Höhe
einen Kettenstern zur Umlenkung der Hobelzugkette und - bezogen auf die Höhe des
Abbaustoßes - ober- und unterhalb letzterer liegende, von einem zum Abbaustoß auskragenden
Ausleger getragene Halterungen für die Befestigung bzw. Führung von zwei Spannkettentrumen
besitzt. Die vorteilhafte Lösung gemäß der Erfindung kennzeichnet sich dadurch,
daß auf dem Schlitten zu beiden Seiten des Spannzylinder-Führungsgehäuses ständerartige
Seitenwände mit innenseitig liegenden, senkrecht zur Schlittenbasis gerichteten
Führungen für seitliche Ansätze oder Leisten des Führungsgehäuses angeordnet sind
und das Führungsgehäuse durch mindestens eine Hubvorrichtung bezüglich der Höhenlage
einstellbar ist.
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Der Schlitten der Umkehrstation trägt mithin zwei eine Vertikalführung
für das Spannzylinder-Führungsgehäuse bildende Seitenwände, die an Gesamthöhe alle
vorkommenden Vertikalverstellungen des Spannzylinders berücksichtigt. Das Spannzylinder-Führungsgehäuse
ist zwischen diesen vom Schlitten getragenen Seitenwänden sicher geführt, und die
seitlichen Ansätze oder Leisten bilden eine die Aufnahme hoher Zugkräfte erlaubende
Kupplung. Mit Hilfe der dem Führungsgehäuse zugeordneten Hubvorrichtung kann eine
schrittweise oder stufenlose Verstellung der Höhenlage durchgeführt werden. Diese
Verstellung ist schnell durchführbar und erfordert keinerlei Demontage oder einen
sonstigen komplizierten Umbau der auf dem Schlitten gelagerten Vorrichtungsteile.
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Eine einfache bauliche Lösung besteht darin, daß in den auf der Schlittenoberseite
stehenden Seitenwänden in der Mitte und an den Enden mehrere quergerichtete Einstecklöcher
für einzusetzende Stützbolzen vorgesehen sind. Das in vertikaler Richtung zur Basisfläche
des Schlittens erfolgende Umsetzen der Stützbolzen kann abwechselnd erfolgen. Die
Höhenverstellung erfolgt schrittweise unter jeweiliger Sicherung der Zwischenstellung
mit Hilfe der Stützbolzen.
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Vorteilhaft ist eine solche Ausbildung, gemäß der an der Führungsgehäuse-Unterseite
kürzere, nur einen Teilhub des Gesamtmaßes der Höhenverstellmöglichkeit entsprechende
doppeltwirkende Druckzylinder angehängt sind, deren untere Widerlager in den Zwischenbereichen
der Höheneinstellung durch die Stützbolzen gebildet sind. Das Führungsgehäuse wird
in diesem Fall mit Hilfe der kleinen Druckzylinder hochgedrückt oder niedergesenkt.
Die kurzen Druckzylinder
benötigen nur einen kleinen Unterbringungsraum.
Nach jedem Hub des Druckzylinders bzw. der am vorderen und hinteren Abschnitt des
Führungsgehäuses vorgesehenen Druckzylinder wird die Lage des Führungsgehäuses durch
einen Stützbolzen gesichert. Die Druckzylinder werden in ihre verkürzte Stellung
eingefahren und erhalten durch einen eingesetzten Stützbolzen ein entsprechend verlegtes
Widerlager. Auf diese Weise können Höhenverstellungen in größeren Bereichen zwischen
den auf dem Schlitten vorgesehenen Seitenwänden vorgenommen werden.
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Dieser in einfacher Weise durchzuführenden Höhenverstellung des Spannzylinder-Führungsgehäuses
angepaßt ist die Ausbildung einer am anderen Strebende vorgesehenen, zur Umlenkung
der Hobelzugkette und Spannkettenbefestigung dienenden Zubehöreinrichtung. Gemäß
der Erfindung ist daher in Ergänzung zu dem in der Umkehrstation höheneinstellbar
gelagerten Spannzylinder-Führungsgehäuse zur entsprechenden Höhenverstellung der
Spannketten und der Hobelzugkette an dem anderen, insbesondere oberen Strebende
eine in einem Schreitgestell befestigte, zwischen Hangendem und Liegendem längenveränderbare
Teleskopsäule vorgesehen, auf welcher eine Hülse drehbar eingespannt .ist, die ein
Gabellager für Kettenradsterne und eine Traverse zur Befestigung der Spannketten
trägt.
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Die Antriebsstation für die Hobelzugkette befindet sich in größerem
Abstand von der Strebausmündung und kann einen beliebigen Aufbau erhalten. Im Bereich
der Strebausmündung befindet sich nur ein zwischen Hangendem und Liegendem verspannbares
Schreitgestell zur Verankerung einer Teleskopsäule, die der Kettenführung bzw. Kettenbefestigung
dient ; und in schneller Weise die Einstellung der Kettenlage auf die veränderten
Verhältnisse erlaubt. In manchen Fällen genügt die Längenveränderung der Teleskopsäule
zur Neueinstellung der Kettenlage. Es kann in manchen Fällen aber auch zweckmäßig
sein, die Hülse, welche zur Halterung der Kettenradsterne und von quergerichteten
Armen zur Spannkettenbefestigung dient, auf der Teleskopsäule axial verstellbar
vorzusehen.
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Als Lager für die Teleskopsäule eignet sich besonders ein aus zwei
parallelen Ausbaurahmen bestehendes Schreitgestell, bei welchem die Rahmen durch
lenkerartige Zwischenglieder verbunden und durch einen Diagonalzylinder abwechselnd
verschiebbar sind. Schreitgestelle mit Lenkern und Diagonalzylinder sind an sich
bekannt, jedoch sind sie in der Anwendung zur Halterung der Teleskopsäule besonders
zweckmäßig. Zur Korrektur der Schreitrichtung dieses Schreitgestells kann ein Lenker
aus einem doppeltwirkenden Zylinder gebildet sein. Es ist außerdem zweckmäßig, wenn
der die Teleskopsäule lagernde Rahmen mindestens drei, der andere Rahmen jedoch
nur zwei Spannstempel besitzt. Dieser mit drei Spannstempeln versehene Rahmen ist
an der der Strebausmündung zugewendeten Seite vorgesehen und nimmt während des Hobelbetriebs
die Hauptlast auf.
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Vorteilhaft ist eine solche Anordnung des Schreitgestells, indem die
lenkerartigen Zwischenglieder parallel zur Stellung des von der Teleskopsäule gehaltenen
Gabellagers gerichtet sind. Die Stellung des Gabellagers entspricht in der Betriebsstellung
der Richtung seiner Zugbelastung. Diese Zugkraft verläuft parallel zur Stellung
der lenkerartigen Zwischenglieder, wodurch auch die in den äußeren Rahmen des Schreitgestells
angeordneten Stempel in einfacher und günstiger Weise zur Aufnahme der Gesamtbelastung
herangezogen werden.
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In der Zeichnung ist die Einrichtung nach der Erfindung beispielsweise
veranschaulicht.
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F i g. 1 zeigt lediglich unter Andeutung des schräg verlaufenden Strebs
eine untere Umkehrstation und eine obere Umlenkvorrichtung in Draufsicht; F i g.
2 zeigt den Bereich der Umlenkvorrichtung gemäß F i g. 1 in Seitenansicht, teils
im Schnitt; F i g. 3 zeigt die untere Umkehrstation gemäß F i g. 1 in Seitenansicht.
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In gleicher Weise wie bei der Hauptpatentanmeldung erfolgt die Kohlegewinnung
in stark geneigter Lagerung bei schräggestelltem Stoß 1, an welchem ein auf ganzer
Höhe des Stoßes oder auf einer Teilhöhe angreifender Kohlenhobel (nicht dargestellt)
geführt ist. Mit 3 ist der Versatzstoß bezeichnet.
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Der Kohlenhobel wird von einem in der Kopfstrecke aufgestellten, in
der Zeichnung nicht dargestellten Antrieb aus mittels der endlos geführten Hobelzugkette
4 zwischen den Strebenden hin- und herbewegt. Zur Führung des Kohlenhobels und zur
Unterstützung des Andrückens des Kohlenhobels gegen den Abbaustoß dienen die beiden
parallelgerichteten Spannketten 5 bzw. Trume einer ungeteilten Spannkette.
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Die am unteren Strebende vorgesehene Umkehrstation besitzt den Führungsbalken
7, der parallel zur Abbaurichtung angeordnet ist. Auf dem Führungsbalken ist der
Schlitten 8 geführt. An den Enden des Führungsbalkens befinden sich Fußplatten 9
für hydraulische Stempel 10. Auch der Schlitten 8 besitzt Fußplatten 14 für hydraulische
Stempel 15. Zum Verschieben des Schlittens 8 dient der Zylinder 16. Die Beaufschlagung
des Zylinders 16 und der Stempel 10 bzw. 15 erfolgt in bekannter Weise, derart,
daß nach einem vorbestimmten Rhythmus entweder der Schlitten oder der Führungsbalken
verschoben werden kann.
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Auf der Schlittenoberseite ist ein kastenförmiges Führungsgehäuse
18 für einen Spannzylinder 19 befestigt. Das Führungsgehäuse 18 und der Spannzylinder
sind schräg zur Schlittenlängsachse angeordnet. Der Spannzylinder trägt an seinem
vorderen Ende in lösbarer Anordnung ein Gabellager 24 für ein Kettenrad bzw. einen
Kettenstern 25, welcher das Hobelzugmittel führt. Das Ende des Spannzylinders trägt
außerdem noch einen Anschlußkopf 26, der mit einem zum Abbaustoß hin gerichteten
Ausleger 27 versehen ist, der zur Befestigung der Spannketten 5 in einer möglichst
nahe an den Abbaustoß herangerückten Lage dient. Für die Befestigung der Spannketten
können Halteklauen vorgesehen sein. Beim Ausführungsbeispiel sind Umlenkrollen 60
in dem Ausleger gelagert, über welche die beiden Trume einer endlosen Spannkette
geführt sind.
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Zur Erzielung einer einfachen Höhenverstellung des Spannzylinder-Führungsgehäuses
18 dienen die beiden parallel zueinander gerichteten, auf dem Schlitten befestigten
ständerartigen Seitenwände 62, an deren Innenseiten senkrecht zur Basisfläche des
Schlittens gerichtete Führungen 63 vorgesehen sind. Das Führungsgehäuse 18 besitzt
seitliche Ansätze 64 bzw. Leisten 65. In beiden Seitenwänden sind in der Mitte und
an den Enden quergerichtete Einstecklöcher
66, 67, 68 für einzusetzende
Stützbolzen vorgesehen. Die mittleren Stützbolzen dienen zur Zwischenfixierung des
Führungsgehäuses in der jeweiligen Höhenlage. Die äußeren Einstecklöcher dienen
zur Lagerung von Stützbolzen zur Bildung von Widerlagern für einen vorderen und
einen hinteren doppeltwirkenden Druckzylinder 69. Diese Druckzylinder 69 sind selbst
kurz bemessen und haben einen entsprechend kurzen Hub. Die Zylinder sind an der
Unterseite des Führungsgehäuses gelenkig angehängt. Sobald das Führungsgehäuse 18
in einer neuen Stellung festgelegt ist, können die ausgefahrenen Zylinder 69 in
ihre kurze Stellung zurückgezogen und durch einen untergesetzten Stützbolzen für
die Durchführung eines neuen Hubes vorbereitet werden. Die Höhenverstellung des
Führungsgehäuses 18 einschließlich zugeordneter Teile erfolgt zweckmäßig in einer
Zeit, in welcher die Gewinnungsarbeit unterbrochen ist und nur geringe Spannkräfte
auszuüben sind.
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In Ergänzung zu dem in der Umkehrstation höheneinstellbar gelagerten
Spannzylinder-Führungsgehäuse ist zur entsprechenden Höhenverstellung der Spannketten
5 und der Hobelzugkette 4 an dem anderen Strebende eine in einem Schreitgestell
befestigte, zwischen Hangendem und Liegendem längenveränderbare Teleskopsäule 70
vorgesehen. Auf dieser Säule ist eine Hülse 71 drehbar eingespannt. Diese Hülse
trägt ein Gabellager 72 für zwei gleichachsig angeordnete Kettenradsterne 73, die
nur der Umlenkung der Hobelzugkette zu der in der Oberstrecke stehenden Antriebsstation
dienen. Mit dem Gabellager sind gleichachsig zur Teleskopsäule gerichtete Traversen
bzw. Tragarme 74 verbunden, an welchen die oberen Enden der Spannketten 5 befestigt
sind. Die Verstellung der Länge der Teleskopsäule kann mit Hilfe eines Druckmittels
erfolgen. Es können aber auch die Enden der Teleskopsäule in dem Ober- und Unterteil
des vorderen Rahmens 75 so befestigt werden, daß mit der Verspannung des Rahmens
auch eine Längenänderung der Teleskopsäule verbunden ist. Die Hülse 71 ist zwischen
Begrenzungsringen 76 gelagert, die verstellbar sein können, um eine Lageänderung
der Hülse zu ermöglichen.
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Das Schreitgestell besteht aus den beiden Rahmen 75 und 77, die durch
lenkerartige Zwischenglieder 78 und 79 verbunden sind. Die Lenker können in gleicher
Anordnung im unteren und oberen Teil des Schreitgestells vorgesehen sein. Der hintere
Lenker 79 wird aus einem doppeltwirkenden Zylinder gebildet, um die Schreitrichtung
beeinflussen zu können. Zwischen beiden Rahmen ist ein Diagonalzylinder 80 vorgesehen,
welcher den Schreitvorgang bewirkt. Es können im oberen und unteren Teil des Schreitgestells
Zylinder 80 in gleicher Weise angeordnet sein.
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Der der Strebausmündung benachbarte Rahmen besitzt drei Spannstempel
81. Dieser Rahmen ist während des Hobelbetriebs stark belastet und hat die Zugspannungen
von den Ketten 4 und 5 aufzunehmen und zu halten. Der zweite Rahmen
77 ist nur mit zwei Haltestempeln 82 ausgerüstet. Die Spannkraft dieser beiden Stempel
82 genügt zur Zeit des Verlegens des Rahmens 75, weil die Verlegung jeweils
in einer Gewinnungspause erfolgt, wo die von den Ketten 4 und 5 ausgeübten Zugspannungen
gering sind. Wie aus F i g. 1 ersichtlich ist, wird das Schreitgestell im Betriebszustand
derart angeordnet, daß die Richtung des Gabellagers 72 parallel verläuft zu den
lenkerartigen Zwischengliedern 78 und 79. Hierdurch wird die von den Ketten in die
Teleskopsäule übertragene Last auf die Stempel beider Rahmen verteilt.