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Die Erfindung bezieht sich auf einen verkürzbaren Schirm mit einer
einen Endteil des rohrförmigen Schirmstockes umfassenden, die Dachstangen lagernden
Krone und mit einem das kronenseitige Schirmstockende abschließenden, den Zentralbereich
des Schirmbezuges übergreifenden Abdeckglied. Bei verkürzbaren Schirmen ist es im
Interesse einer geringen Länge im verkürzbaren Zustand wünschenswert, den über den
Schirmbezug vorragenden Teil der Schirmstockanordnung möglichst kurz zu bemessen,
aber dennoch diesem Bereich ein ansprechendes Aussehen zu geben und insbesondere
die Krone zuverlässig am Schirmstock zu befestigen, da sie beim Öffnen des Schirmes
fallweise beachtlich hohen, zu der dem Schirmgriff abgewandten Seite gerichteten
Drücken ausgesetzt ist. Bisher ist es üblich, die Krone durch Verstiften bzw. durch
vom Innenraum ausgehende Prägungen wie Körner des von ihr umfaßten Stockteils festzulegen
und das den Zentralbereich des Schirmstockes übergreifende Abdeckglied, den sogenannten
Top, auf einem rohrförmigen Ansatz der Krone in der Regel mittels Gewinde zu halten.
Diese Anordnung ergibt noch eine ungünstig große Länge des über den Schirmbezug
vorragenden Teils der Stockanordnung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem verkürzbaren Schirm
der eingangs umschriebenen Art die Fertigung und die Montage zu vereinfachen und
insbesondere die Länge des oberhalb des Schirmbezuges liegenden Bereiches der Stockanordnung
zu vermindern. Dies wird erfindungsgemäß in der Erkenntnis, daß eine Verminderung
der Baulänge des den Schirmbezug überragenden Teils durch eine unmittelbare Befestigung
des Abdeckgliedes am Schirmstock erzielbar ist, im wesentlichen dadurch erreicht,
daß das Abdeckglied mit einem Fußteil in den von der Krone umgriffenen Teil des
Schirmstockes eingesetzt und in diesem verankert ist. Während bei den bekannten
verkürzbaren Schirmen das Abdeckglied an der am Schirmstock befestigten Krone gehaltert
wurde, ist es erfindungsgemäß unabhängig von der Krone am Schirmstock, und zwar
in einem Längenbereich desselben befestigt, der ohnehin zur Abstützung der Krone
notwendig ist. Die Anordnung kann dabei auch so gestaltet sein, daß das Abdeckglied
im Sinne einer axialen Abstützung der Krone wirksam wird, so daß an die Belastbarkeit
der diese am Stock haltenden Mittel nur geringe Anforderungen zu stellen sind.
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Die Erfindung läßt sich verschiedenartig verwirklichen. Bei einer
bevorzugten Ausführung besteht der in den Schirmstock einsetzbare Fußteil des Abdeckgliedes
aus mehreren, vorzugsweise zwei radial federnden und je einen nach außen gerichteten
Nocken tragenden Stegen. Die Nachgiebigkeit der Stege des Abdeckgliedes kann dabei
ausgenutzt werden, um bei der Montage die Nocken an dem Fußteil des Abdeckgliedes
vom Innenraum des Schirmstockes aus in je einen in dessen Wandung angeordneten Durchbruch
greifen zu lassen. Die Verbindung kann durch sinngemäße Wahl der Form der ineinanderfassenden
Teile derart ausgebildet sein, daß lediglich eine ein bedarfsweises Lösen des Abdeckgliedes
zulassende Rastwirkung anfällt. In der Regel wird es sich jedoch empfehlen, die
ineinanderfassenden Teile im Sinne der Erzielung einer Selbstsperrung zu gestalten,
wobei in Kauf genommen wird, daß bei einem etwa zum Austausch des Schirm-Bezuges
od. dgl. erforderlichen Lösen das Abdeckglied beschädigt wird und ersetzt werden
muß. Da die Abdeckglieder zweckmäßigerweise aus Kunststoff bestehen, ist der dadurch
bedingte Kostenaufwand praktisch unbeachtlich.
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Um eine sichere Verankerung des Abdeckgliedes auch bei den üblichen
dünnwandigen Schirmstöcken zu gewährleisten, empfiehlt es sich nach einem weiteren
Merkmal der Erfindung, die mit einem in eine vom Stirnende des Stockes ausgehende
Wandaussparung fassenden, in ihrem Innenraum vorragenden Ansatz versehene Krone
mit von ihrem griffseitigen Stirnende ausgehenden Längsnuten auszurüsten, die die
Wandungsdurchbrüche des Schirmstockes übergreifen. Die Längsnuten belassen außerhalb
der Durchbrüche gegen die Außenfläche des Schirmstockes angrenzende freie Räume,
in die die Nocken des Abdeckgliedes aus der Stockwandung zur sicheren Abstützung
vorragen können.
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Es ist schon erwähnt worden, daß bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
das unabhängig von der Krone am Schirmstock befestigte Abdeckglied brauchbar ist,
wenigstens einen Teil der auf die Krone einwirkenden Axialkräfte auf den Stock zu
übertragen. Daher reicht es aus, die Krone am Schirmstock in fertigungstechnisch
besonders einfacher Weise zu befestigen. In diesem Sinne empfiehlt es sich, am Schirmstockende
wenigstens eine die Krone festlegende Ausbiegung zu formen. Da eine solche Ausbiegung
nur kleiner Abmessungen bedarf, formt sie sich der in üblicher Art aus Kunststoff
bestehenden Krone ohne weiteres ein. Damit ergibt sich eine ausreichend sichere
Verklammerung. Die Grundflächen solcher Ausbiegungen können überdies zu den Durchbrüchen
des Schirmstockes leitende Schrägflächen bilden. Damit wird die Montage des Abdeckgliedes
vereinfacht, da dessen Nocken bzw. Stege über die Schrägflächen beim Eindrücken
des Abdeckgliedes selbsttätig zurückgestellt werden, bis sie die Durchbrüche erreichen,
um in diese verriegelnd einzufallen.
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In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 den oberen Teil des Gestelles eines verkürzbaren
Schirmes, als Seitenansicht, in der zur Verbesserung der Übersichtlichkeit nur zwei
Dachstangenanordnungen gezeichnet sind, F i g. 2 den oberen Teil der Schirmstockanordnung
in größerem Maße als Längsschnitt, F i g. 3 den Endteil des Schirmstockes im Längsschnitt,
171 g. 4 eine- Unteransicht der Krone, F i g. 5 einen Schnitt V -V nach F i g. 4,
F i g. 6 eine Ansicht des Abdeckgliedes, F i g. 7 eine Seitenansicht zu F i g. 6.
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Der dem Ausführungsbeispiel zugrunde gelegte Schirm hat einen zwei
ineinanderschiebbare Teile 10 und 11 umfassenden Stock, die von metallischen Rohrabschnitten
gebildet sind. An dem Stockteil 10
ist ein nicht gezeichneter Griff befestigt.
Das obere Ende des Schirmstockteils 11 trägt eine Krone 12 und ein Abdeckglied 13.
An der Krone 12 sind gelenkig in bekannter Art innere Dachstangenteile 14 befestigt,
in die äußere Dachstangenteile 15 einschiebbar sind. Diese sind fußendig an Hülsen
16 gehaltert, die auf den inneren Dachstangenteilen 14
verschiebbar sind und
durch Streben 17 gesteuert werden, die an einem nicht gezeichneten, auf dem
Schirmstock
10, 11 beweglichen Schieber vereinigt sind. Im mittleren Längenbereich der Streben
17 ist je eine Hilfsstrebe 18 gelenkig angeschlossen. Die Hilfsstreben 18 sind an
einem auf dem Stockteil 11 beweglichen Hilfsschieber 19 vereinigt.
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Bei der dargestellten Ausführung weist das obere Ende des Stockteils
11 gemäß F i g. 3 nahe dem Stirnende zwei einander gegenüberliegende Durchbrüche
25 und gegenüber deren gemeinsamer Längsachse um 90° versetzt eine vom freien Stirnende
ausgehende Aussparung 26 auf. Zur Befestigung der Schirmkrone 12 wird überdies nach
deren Montage der obere Endbereich des Stockteils 11 mit in F i g. 3 gestrichelt
angedeuteten Ausbiegungen 27 durch spanlose Formung versehen.
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Dir Schirmkrone 12 ist ringförmig aus Kunststoff gestaltet
und umfaßt einen Nabentei130 und einen Flanschteil 31. Dieser trägt eine Ringnut
32 für einen die inneren Dachstangenteile gemeinsam lagernden Draht od. dgl. und
zur Aufnahme der Dachstangenenden radiale Einschnitte 33. In den Durchbruch 34 des
Nabenteils ragt ein Ansatz 35 vor, dessen Form etwa derjenigen der Aussparung 26
des Stockteils 11 entspricht. Weiterhin gehen von der dem Griffende des Stockes
zugewandten Seite der Krone 12 zwei einander gegenüberliegende Längsnuten 36 aus,
die derart bemessen sind, daß sie in der Gebrauchslage der Krone auf dem Stock,
d. h. beim Eingriff des Ansatzes 35 in die Aussparung 26, außenseitig über den Durchbrüchen
25 freie Räume belassen.
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Das Abdeckglied 13 besteht aus elastischem Kunststoff und umfaßt
einen flachtellerförmigen Kopf 40 und zwei von diesem etwa achsparallel vorragende
radial federnde Stege 41, deren freie Endbereiche je einen nach außen gerichteten
Nocken 42 aufweisen. Die Lage und Außenform der Stege 41 ist der lichten
Weite des Stockteils 11 angepaßt und der Abstand der Nocken 42 von der ihnen zugewandten
Breitseite des Kopfes 40 ist derart gewählt, daß in der aus F i g. 2 ersichtlichen
Gebrauchsstellung die Nocken 42 in die Durchbrüche 25 fassen.
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Für die Montage des Schirmes wird zunächst die Krone 12 auf den Stockteil
11 in einer Drehlage gesteckt, in der der Ansatz 35 in die Aussparung 26 faßt. Danach
werden an dem Stockteil 11 die Ausbiegungen 27 spanlos geformt, die ein unbeabsichtigtes
Lösen der Krone vom Schirm verhindern. Nach dem Aufbringen des Schirmbezuges wird
das Abdeckglied 13 durch bloßes Eindrücken befestigt, wobei seine Nocken 42 zunächst
auf den von den Ausbiegungen 27 gebildeten Schrägflächen gleiten, um dann in die
Durchbrüche 25 des Stockes einzuschnappen. Der Nabenbereich der Krone 12 kann insbesondere
gemäß F i g. 5 derart gestaltet sein, daß für die Unterbringung des Schirmbezuges
und gegebenenfalls einer polsternden Einlage zwischen den einander zugewandten Breitseiten
der Krone und des Abdeckgliedes ein ausreichender Raum verbleibt, daß jedoch die
Krone sich am Abdeckglied axial abstützt.