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Die Erfindung betrifft eine zahnärztliche Behandlungseinrichtung
mit einem Stuhl, der ein Unterteil, einen auf dem Unterteil angebrachten und mit
Bezug auf das Unterteil senkrecht bewegbaren Sitz, eine mit dem Sitz verbundene
und mit Bezug auf den Sitz schrägstellbare Rückenlehne sowie eine an der Rückenlehne
angebrachte und mit Bezug auf diese schrägstellbare Kopfstütze aufweist, ferner
mit zahnärztlichen Instrumenten, mit Einrichtungen zur Halterung dieser Instrumente
in der Außergebrauchslage und mit einem Becken.
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Herkömmliche zahnärztliche Behandlungseinrichtungen weisen einen
Behandlungsstuhl sowie eine davon gesonderte Geräteeinheit auf, so daß die Gesamteinrichtung
sperrig ist und einen verhältnismäßig großen Bodenraum einnimmt. Da die Geräteeinheit
mit verschiedenen zahnärztlichen Instrumenten und Vorrichtungen, wie Spritzen und
einem Becken, versehen ist, welche von dem Zahnarzt oder dem Patienten während der
verschiedenen Phasen einer zahnärztlichen Behandlung benutzt werden, muß die Geräteeinheit
in der Nähe des Stuhles montiert sein, wodurch sie die Bewegungsfreiheit des Zahnarztes
beeinträchtigt. Wenn aus der Geräteeinheit ein Instrument herausgenommen wird, um
es bei der Behandlung zu verwenden, wird der an das Instrument angeschlossene Schlauch
herausgezogen, bis er von der Geräteeinheit zum Mund des behandelten Patienten reicht.
Hierdurch wird eine einfache und ruckfreie Handhabung des Instruments erschwert,
wenn nicht verhindert.
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Es ist auch bekannt, an der Rückseite der Rückenlehne des Behandlungsstuhles
Einrichtungen zur Halterung der zahnärztlichen Instrumente in der Außergebrauchslage
anzubringen. Die Anschlußschläuche der Instrumente laufen dabei außerhalb der Rückenlehne
zu Anschlußstellen, die unter dem Stuhlsitz angebracht sind. Bei dieser Anordnung
befinden sich die Instrumente zwar stets in Reichweite des Zahnarztes. Wenn jedoch
die Rückenlehne während der Behandlung nach hinten gekippt werden muß, kann der
Zahnarzt die auf der Rückseite der Rückenlehne gehaltenen Instrumente bei normaler
Körperhaltung nicht mehr sehen. Er muß die Instrumente ertasten oder sich tief bücken.
Beides ist hinderlich und unbequem. Außerdem sind die Instrumente und die Anschlußschläuche
im Wege, wenn der Zahnarzt im Sitzen arbeitet und die Rückenlehne verhältnismäßig
weit nach hinten gekippt ist.
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Es ist ferner bekannt, ein Speibecken an einer Seite des Stuhlsitzes
derart zu befestigen, daß es senkrechte Verstellbewegungen des Sitzes mitmacht.
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Lange Anschlußschläuche führen dabei aber vom Becken weg zum Boden,
so daß die Gefahr besteht, daß Patient oder Zahnarzt über die Anschlußschläuche
stolpern.
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Schließlich ist es bekannt, im Sitz eines ärztlichen Behandlungs-
oder Untersuchungsstuhles Stell-und Steuerelemente unterzubringen, die zum Heben
und Senken des Stuhles, zum Kippen des Stuhles als Ganzes und zum Kippen der Rückenlehne
dienen.
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Überträgt man diese bekannte Einrichtung auf einen zahnärztlichen
Behandlungsstuhl, dann erfordert dieser nach wie vor die herkömmliche, vom Stuhl
gesonderte Geräteeinheit, deren Nachteile oben geschildert sind.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine zahnärztliche Behandlungseinrichtung
zu schaffen,
bei der die zahnärztlichen Instrumente für jede beliebige Einstellung
des Behandlungsstuhles bequem greifbar sind und bei der jede Behinderung von Zahnarzt,
Assistentin und Patient durch Anschlußschläuche u. dgl. vermieden ist.
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Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer zahnärztlichen Behandlungseinrichtung
der eingangs genannten Art, erfindungsgemäß durch die Kombination folgender Merkmale
gelöst: Im Sitz sind eine Schalttafel und Einrichtungen zur Steuerung der Wasser-
und Luftzufuhr zu den zahnärztlichen Instrumenten untergebracht; in der Rückenlehne
sind Einrichtungen zum Ein- und Ausziehen von an die Zahnärztlichen Instrumente
angeschlossenen Schläuchen untergebracht; die Einrichtungen zur Halterung der zahnärztlichen
Instrumente in der Außengebrauchslage sind seitlich an der Kopfstütze und/oder an
der Oberseite der Rückenlehne angebracht; das Becken ist am oberen Ende einer Wasserzu-und
-ableitungen enthaltenden Teleskopsäule angeordnet, die an einer Seite des Sitzes
derart angebracht ist, daß sie senkrechte Verstellbewegungen des Sitzes mit Bezug
auf das Unterteil mitmacht.
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Durch Unterbringung der Stell- und Steuerelemente für die zahnärztlichen
Instrumente im Stuhlsitz und Halterung der Instrumente an Kopfstütze oder Oberseite
der Rückenlehne entfällt eine vom Stuhl gesonderte Geräteeinheit. Weil die Einrichtungen
zum Ein- und Ausziehen der Anschlußschläuche der zahnärztlichen Instrumente in der
Rückenlehne untergebracht sind und die Instrumentenhalterungen seitlich an der Kopfstütze
oder an der Oberseite der Rückenlehne sitzen, wird der Raum hinter bzw. unter der
Rückenlehne in jeder Neigungslage der Lehne freigehalten. Der Zahnarzt hat auch
dann, wenn er im Sitzen arbeitet, stets ausreichende Kniefreiheit. Die Halterung
der zahnärztlichen Instrumente seitlich an der Kopfstütze und/oder an der Oberseite
der Rückenlehne hat ferner den wesentlichen Vorzug, daß der Zahnarzt unabhängig
davon, welche Arbeitsstellung er einnimmt und in welcher Weise der Behandlungsstuhl
bzw. dessen Lehne gekippt ist, stets die Instrumente sehen und bequem greifen kann.
Durch Verwendung einer die Wasserzu-und -ableitungen aufnehmenden Teleskopsäule
für das mit dem Stuhlsitz mitbewegte Speibecken werden schließlich auch frei herumliegende
Leitungen für dieses Becken vermieden.
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Zweckmäßige weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
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Die Erfindung ist im folgenden an Hand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine perspektivische
Ansicht einer zahnärztlichen Behandlungseinrichtung nach der Erfindung, Fig. 2 eine
Ansicht ähnlich Fig. 1, jedoch bei einer anderen Arbeitsstellung des Stuhls, F i
g. 3 eine Teildraufsicht auf den Sitz des Stuhls und dessen Inneneinrichtung, F
i g. 4 eine Frontansicht der Rückenlehne bei abgenommener Stirnwand, F i g. 5 einen
Teilschnitt entlang der Linie X-X der Fig. 4, F i g. 6 eine Teilansicht der Oberseite
der Rückenlehne,
die eine Einrichtung zum Verhindern des Zurückziehens
eines mit einem Instrument verbundenen Schlauches veranschaulicht, F i g. 7 einen
Frontaufriß der Kopfstütze, teilweise aufgebrochen, um die darin untergebrachten
Instrumentenhalterungen erkennen zu lassen, F i g. 8 einen Seitenaufriß des Stuhls
mit Halterung für das Becken und F i g. 9 eine Teildraufsicht auf die Anordnung
nach Fig. 8.
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Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, weist die Behandlungseinrichtung
1 ein Unterteil 2, einen darauf angebrachten Stitz 3, eine mit dem Sitz verbundene
Rückenlehne 4 und eine an der Oberseite der Rückenlehne befestigte Kopfstütze 5
auf. Der Sitz 3 ist mit Bezug auf das Unterteil senkrecht verstellbar angeordnet.
Es können hierfür beliebige geeignete Einrichtungen, beispielsweise hydraulischer
Art, vorgesehen sein.
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Das Unterteil ist für diesen Zweck aus zwei hohlzylindrischen Teilen
2'und 2" zusammengesetzt, deren oberer Teil 2' mit seinem oberen Ende an der Unterfläche
des Sitzes 3 befestigt ist, während der untere Teil 2" mit seinem unteren Ende am
Fußboden angebracht ist. Die beiden Teile 2' und 2" sind mit Bezug aufeinander teleskopartig
verschiebbar, wie dies am besten aus F i g. 2 hervorgeht. Die verschiedenen zur
Betätigung des Stuhls erforderlichen Einrichtungen sind innerhalb des Unterteiles
2 untergebracht. Die Rückenlehne 4 und die Kopfstütze 5 sind so ausgebildet, daß
sie mit Bezug auf den Sitz 3 bzw. die Rückenlehne 4 frei schrägstellbar sind.
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Wie schematisch in F i g. 3 dargestellt ist, ist innerhalb des Sitzes
3 ein Raum 6 ausgebildet, der ein Luftventil 7, eine Vorrichtung 8 zum Zerstäuben
von Öl, das den rotierenden Teilen eines Luftturbinenbohrhandstücks zugeführt wird,
ein als Regelventil wirkendes Wasserventil 9, einen Regelwiderstand 10 zur Steuerung
eines (nicht veranschaulichten) Heizelements, das in mit den Spritzen verbundenen
Schläuchen untergebracht ist und die Temperatur des durch die Schläuche hindurch
zugeführten Wassers bestimmt, ein Resuktionsventil 11 zur Steuerung des Druckes
des Luftstrahls für die Spritzen eine Schalttafel 12 zur Steuerung der elektrischen
Stromkreise zur Betätigung der verschiedenen in dem Sitz und darüber installierten
Instrumente und Geräte sowie eine hydraulische Einrichtung 13 und deren Betätigungsstange
14 aufnimmt. Handräder 15 und 16 zur Einstellung des Luftventils 7 bzw. des Wasserventils
9, ein Druchmesser 17, ein Schalter 18 für die elektrischen Stromkreise, eine Anzeigelampe
19, die bei Schließen der elektrischen Stromkreise aufleuchtet, und ein Beobachtungsfenster
20 zur Beobachtung der dem Zerstäuber 8 zugeführten Ölmenge sind an der Außenseite
einer Seitenwand des Sitzes leicht übersehbar und handhabbar angeordnet.
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Wie aus F i g. 4 hervorgeht, ist innerhalb der Rückenlehne 4 eine
Einrichtung zum Ein- und Ausziehen der Anschlußschläuche vorgesehen, die mit den
hinteren Enden der an dem Stuhl angeordneten Spritzen und Winkelgegenstücke verbunden
sind. Die insgesamt mit 21 bezeichnete Einrichtung weist einen Führungskanal 23,
eine Rolle 24, deren Achse 25 am einen Ende des Führungskanals 23 angeordnet ist,
eine nachgiebige Platte 26, die am einen Ende 27 mit der Front- oder Rückwand 22
der Rückenlehne fest verbunden ist, und eine weitere Rolle 28 auf, deren
Achse 28'
am anderen freien Ende der nachgiebigen Platte 26 angebracht ist. Ein Schlauch 29,
dessen eines Ende mit einer geeigneten Quelle für Chemikalien, Luft, Wasser od.
dgl. verbunden ist, läuft über die Rollen 28 und 24 und ist an der Oberseite 30
der Rückenlehne aus letzterer herausgeführt, wo er mit einem Instrument 31, beispielsweise
einer Spritze, verbunden ist. Es können so viele Einrichtungen zum Ein- und Ausziehen
der Schläuche vorgesehen sein, wie Spritzen und andere Instrumente vorhanden sind.
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In diesem Falle können mehrere, beispielsweise zwei, Führungskanäle
23 und 23' übereinander angeordnet sein, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Reicht
eine derartige Anordnung nicht aus, können solche Einrichtungen in der erforderlichen
Anzahl zusätzlich vorgesehen sein. Gemäß F i g. 4 ist beispielsweise eine zusätzliche,
insgesamt mit 32 bezeichnete Einrichtung vorhanden, die innerhalb der Rückenlehne
4 untergebracht und benachbart der Einrichtung 21 angeordnet ist. Diese zusätzliche
Einrichtung 32 weist ebenfalls eine nachgiebige Platte 33, Rollen 34 und 35 sowie
einen Führungskanal 36 auf, wobei ein Schlauch 37 mit einem Instrument 38, z. B.
einem Winkelgegenstück, verbunden und über die Rollen 34 und 35 geführt ist. Die
Anordnung dieser Bauteile ist ähnlich der in Verbindung mit der Einrichtung 21 beschriebenen
und bedarf infolgedessen keiner weiteren Erläuterung.
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Wird das Instrument 31, wie in F i g. 4 dargestellt, nicht benutzt,
wird die Rolle 28 unter der Kraft der nachgiebigen Platte 26 in die Normallage,
d. h. in Richtung des der Rolle 24 gegenüberliegenden Endes des Führungskanals23,
gedrückt. Hierbei wird der Schlauch 29 so gespannt, daß das Instrument 31 gegen
die Oberseite 30 der Rückenlehne 4 gezogen und dort sicher gehalten wird. Wenn der
Zahnarzt das Instrument 31 greift, um es in verschiedene Betriebslagen zu bringen,
wird der angeschlossene Schlauch gegen die Kraft der nachgiebigen Platte 26 aus
der Rückenlehne herausgezogen. Dadurch wird die Rolle 28 innerhalb des Führungskanals
23 gegen die Rolle 24 bewegt und die Platte 26, wie in Fig. 4 strichpunktiert veranschaulicht,
gebogen. Wenn der Zahnarzt aufhört, an dem Schlauch zu ziehen, um das Instrument
in seine Ausgangslage auf der Oberseite der Rückenlehne zurückzubringen, führt die
Platte 26 die Rolle 28 in ihre Ausgangsstellung zurück, wobei gleichzeitig der Schlauch
in die Rückenlehne 4 zurückgezogen wird. Das gleiche trifft für die Einrichtung
32 und das zugehörige Instrument 38 zu.
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Die Federkraft der Platten 26 und 33 ist also bestrebt, die Instrumente
31 und 38 zurückzuführen, wenn sie aus der Rückenlehne 4 herausgezogen werden. Dies
kann einer ruckfreien und einfachen Handhabung der Instrumente durch den Zahnarzt
hinderlich sein. F i g. 6 zeigt eine Einrichtung, die verhütet, daß der herausgezogene
Schlauch in unnötiger Weise in die Rückenlehne 4 zurückgezogen wird. Diese insgesamt
mit 39 bezeichnete Einrichtung ist in der Oberseite 30 der Rückenlehne 4 vorgesehen,
und zwar dort, wo der Schlauch aus der Oberseite austritt. Zur Durchleitung des
Schlauches ist eine Bohrung 40 ausgebildet. Außerdem ist eine querverlaufende Ausnehmung
41 vorgesehen, die mit der Bohrung 40 in Verbindung steht. Innerhalb der Ausnehmung
41 sind ein bei 43 gelenkig gelagerter Hebel 42, eine Feder 44, die den Hebel in
der Figur nach rechts zu drehen sucht, und eine Drucktaste 45 vorgesehen,
deren
oberes Ende über die Oberseite der Rückenlehne vorsteht, während ihr unteres Ende
auf dem einen Ende des Hebels 42 aufsitzt. Das gegenüberliegende Ende des Hebels
42 wird gegen die Seitenwand des Schlauchs 29 gehalten und preßt den Schlauch gegen
die gegenüberliegende Innenwand 40' der Bohrung 40, wodurch die Rückzugskraft des
herausgezogenen Schlauches aufgefangen wird. Zur Freigabe des Schlauches wird die
Drucktaste 45 gedrückt, wodurch der Hebel 42 gegen die Kraft der Feder 44 entgegen
dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird und der Hebel 42 die freie Bewegung des Schlauches
gestattet.
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Werden die Spritzen oder anderen Instrumente nicht gebraucht, so
werden sie an der Oberseite der Rückenlehne und/oder einer oder beiden Seiten der
Kopfstütze gehalten. Das heißt, die Instrumente befinden sich an der Oberseite der
Rückenlehne oder hinter oder an einer oder beiden Seiten der Kopfstütze, so daß
sie seitlich und unmittelbar hinter dem Kopf oder Hals des in dem Stuhl sitzenden
Patienten angeordnet sind. F i g. 7 zeigt als Ausführungsbeispiel Einrichtungen
zur Halterung der Instrumente in den genannten Stellungen. Diese Halterung weist
ebenso viele Ausnehmungen auf, wie Instrumente zu halten sind. In F i g. 7 sind
beispielsweise zwei Ausnehmungen 46, 47 veranschaulicht. Sie sind derart geformt,
daß die Kopfteile der entsprechenden Instrumente48 und 49 in die Ausnehmungen eingeführt
und dort durch Eingriff mit der Innenwand oder anderen geeigneten Verankerungsmitteln
gehalten werden können. Wenn die Instrumente zu der Halterung zurückgebracht werden
sollen, kann der Zahnarzt das Instrument mit geeigneter Neigung mit dem Kopfteil
in die entsprechende Ausnehmung einführen und dann die Schrägstellung korrigieren,
so daß das Kopfteil in sicheren Eingriff mit der Innenwand der Ausnehmung kommt.
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Wie aus den F i g. 8 und 9 hervorgeht, ist an einer Seite des Unterteils
2 des Stuhles ein senkrecht verlaufendes Außenrohr 50 vorgesehen, in das eine Tragsäule
51 teleskopartig eingesetzt ist. Die Tragsäule trägt am oberen Ende ein Becken 52
und ist an der Seite des Sitzes 3 befestigt, so daß bei einer Höhenverstellung des
Sitzes 3 mit Bezug auf das Unterteil die Tragsäule zusammen mit dem Becken ebenfalls
entsprechend höhenverstellt wird, und ihre Höhenlage mit Bezug auf den im Stuhl
sitzenden Patienten stets die gleiche bleibt. Das Becken 52 ist an der Oberseite
der Tragsäule 51 exzentrisch angebracht und in waagerechter Richtung auf den in
dem Stuhl sitzenden Patienten zu bzw. von diesem weg verschwenkbar. Innerhalb der
Tragsäule sind eine Rohrleitung zur Zuführung von Gurgelwasser für den Patienten,
eine weitere Rohrleitung zur Zuführung von Waschwasser für das Becken und eine Ablaufleitung
für verbrauchtes Wasser angeordnet.
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Ein zahnärztlicher Schwebetisch und eine schattenfreie Lampe können
an einer auf den Stuhl oder den Fußboden aufgesetzten oder an der Decke aufgehängten
Säule vorgesehen sein. Auf dem Fußboden
kann neben dem Unterteil des Stuhles eine
Fußsteuerung 53 angeordnet sein, um die Wasserzufuhr, das Heben und Senken des Sitzes,
die Schräglage der Rückenlehne usw. zu steuern.