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DE1295446B - Verfahren und Vorrichtung zum Messen der Fuellhoehe eines Vorrats von fliessfaehigem Leim bei tabakverarbeitenden Maschinen wie Zigarettenmaschinen od. dgl. - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Messen der Fuellhoehe eines Vorrats von fliessfaehigem Leim bei tabakverarbeitenden Maschinen wie Zigarettenmaschinen od. dgl.

Info

Publication number
DE1295446B
DE1295446B DEH51777A DEH0051777A DE1295446B DE 1295446 B DE1295446 B DE 1295446B DE H51777 A DEH51777 A DE H51777A DE H0051777 A DEH0051777 A DE H0051777A DE 1295446 B DE1295446 B DE 1295446B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
glue
flow
supply
container
following
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEH51777A
Other languages
English (en)
Inventor
Rode Ludwig
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Koerber AG
Original Assignee
Hauni Werke Koerber and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hauni Werke Koerber and Co KG filed Critical Hauni Werke Koerber and Co KG
Publication of DE1295446B publication Critical patent/DE1295446B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
    • A24C5/00Making cigarettes; Making tipping materials for, or attaching filters or mouthpieces to, cigars or cigarettes
    • A24C5/14Machines of the continuous-rod type
    • A24C5/24Pasting the seam
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05DSYSTEMS FOR CONTROLLING OR REGULATING NON-ELECTRIC VARIABLES
    • G05D9/00Level control, e.g. controlling quantity of material stored in vessel
    • G05D9/12Level control, e.g. controlling quantity of material stored in vessel characterised by the use of electric means

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Automation & Control Theory (AREA)
  • Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Messen der Füllhöhe eines Vorrats von fließfähigem Leim in einem Leimbehälter von tabakverarbeitenden Maschinen wie Zigarettenmaschinen, dem ständig Leim entnommen wird.
  • Bekanntlich ist bei tabakverarbeitenden Maschinen, insbesondere bei Zigarettenmaschinen, ein zur Aufnahme eines Leimvorrats dienender Behälter nur für einen Teil des Tagesleimbedarfs bemessen, so daß der Leimvorrat häufig ergänzt werden muß, wozu jedoch die Maschinen stillgesetzt werden müssen. Der nahehegende Gedanke, daß man einfach nur den Leimbehälter zu vergrößern braucht, um in dieser Beziehung günstigere Verhältnisse zu schaffen, ist nicht durchführbar, weil einmal derartige Maschinen aus einer großen Zahl von Einzelteilen und Einzelvorrichtungen besteht, deren Anordnung und Zuordnung die Vergrößerung des Leimbehälters ohne gleichzeitige Vergrößerung der Hauptabmessungen der Maschine nicht zuläßt, und weil zum anderen die durch eine Vergrößerung des Leimbehälters bedingte größere Leimoberfläche um so mehr zur Eintrocknung des Leims und zur Hautbildung führen würde. Bisher wurde der Leimvorrat von dem Maschinenführer ergänzt, wenn die Füllhöhe des Leimvorrats unter einen bestimmten Stand gesunken war. Der Leimvorrat mußte daher laufend kontrolliert werden. Derartige Kontrollen sind jedoch bei den Bestrebungen, den Arbeitsablauf von tabakverarbeitenden Maschinen nach Möglichkeit zu automatisieren, unerwünscht.
  • Bei Papierverarbeitungs- und Druckmaschinen, also einer anderen Gattung von Maschinen, als sie der Erfindung zugrunde liegen, sind Füllhöhenregeleinrichtungen für Klebstoff bekannt, die selbsttätig arbeiten.
  • Eine bekannte Füllhöhenmeßanordnung arbeitet mit Schwimmern. Bei derartigen Schwimmern kann jedoch bei der Füllhöhenmessung von Leim der Leim an dem Schwimmer antrocknen und dessen Gewicht verändern, so daß die Anzeige nicht mehr stimmt. Außerdem benötigen Schwimmer verhältnismäßig viel Raum.
  • Abtastanordnungen mittels Fotozellen sind aufwendig und wegen des Anhaftens von Leim an einem Fenster, mit dem die Wand des Leimbehälters versehen sein muß, nicht anwendbar. Eine Abtastung der Leimfüllhöhe auf kapazitivem Weg erfordert verhältnismäßig große Flächenelektroden und eine dementsprechend große Flüssigkeitsfläche, die ein ebenes Niveau aufweisen muß. In allen Fällen, in denen Leim mittels Entnahmewalzen entnommen wird, ist die Oberfläche sehr unregelmäßig und schwankend, so daß die Voraussetzungen für eine kapazitive Abtastung nicht gegeben sind.
  • Bei elektrischen Füllhöhenmeßanordnungen, bei denen eine mit einem Pol einer Spannungsquelle verbundene Elektrode beim Eintauchen in eine Leimflüssigkeit, die mit dem anderen Pol der Spannungsquelle in Verbindung steht, einen Stromkreis schließt, der zur Meßanzeige ausgenützt wird, setzt sich Leim an die Elektrode an, der in Krusten trocknet und einen Stromfluß auch bei Eintauchen der Elektrode in die Leimflüssigkeit verhindert; dieser kann auch dann nicht ganz beseitigt werden, wenn eine als Nadel ausgebildete Elektrode rotiert, da insbesondere der zur Zigarettenbeleimung verwendete Leim sehr schnell trocknen muß. Da die Fliehkräfte bei als Nadeln ausgebildeten rotierenden Elektroden wegen der kleinen Durchmesser nicht sehr groß sind, bleibt genügend Leim auf der Elektrode zurück, der beim Auswandern der Elektroden aus dem Leimvorrat erhärten und mit der Zeit Krusten bilden kann, die eine einwandfreie Funktion des Füllhöhentasters behindern.
  • Aufgabe der Erfindung ist ein Meßverfahren, das störungssicher arbeitet und eine konstruktiv einfache Ausbildung der Meßanordnung ermöglicht.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung besteht darin, daß aus der Bewegungsenergie einer im Leim erzeugten Strömung ein Maß für die Füllhöhe abgeleitet wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren bietet bei gleichzeitiger Zuverlässigkeit den Fortschritt, daß es sehr einfach ist und der Aufwand an Mitteln für seine Durchführung vergleichsweise gering ist. Hinzu kommt, daß, wenn nach einem weiteren Merkmal des Verfahrens nach der Erfindung die Strömung des Leims durch das Leimentnehmen bewirkt wird, ein besonderes Mittel zum Erzeugen der Strömung nicht erforderlich ist und sich hierdurch eine zusätzliche Vereinfachung ergibt.
  • Ein weiterer im Hinblick auf den doch verhältnismäßig oft vorkommenden Wechsel der Leimart und der hieraus resultierenden Viskositätsänderung für die Belange der Praxis bedeutsamer Vorzug des Verfahrens nach der Erfindung besteht in seiner Anpassungsfähigkeit beim Leimwechsel bzw. bei Viskositätsschwankungen. Ferner bietet das Verfahren nach der Erfindung gegenüber anderen Lösungen den ebenfalls für die Erfordernisse des praktischen Betriebs entscheidenden Vorteil, daß es gegen Verunreinigungen, wie von außen- in den Leim gelangende Schmutzteilchen oder innerhalb des Leims sich bildende Verklumpungen, Verkrustungen oder Teile der auf der Oberfläche des Leims sich bildenden Haut, völlig unempfindlich ist und der Verfahrensablauf durch derartige Verunreinigungen in keiner Weise beeinträchtigt werden kann; hiermit ist im Hinblick auf die Lösungen nach dem Stand der Technik ein Nachteil vermieden, der bei jenen immer wieder Anlaß zur Bemängelung gab.
  • Die Vorrichtung zum Ausüben des erfindungsgemäßen Verfahrens geht aus von einer Vorrichtung mit einem Leimbehälter, einem Mittel zum Entnehmen des Leims aus dem Leimbehälter und Wegführen des entnommenen Leims nach dem zu beleimenden Gegenstand und einer Leimzufuhr zum Ausgleichen des dem Leimbehälter entnommenen Leimvolumen und ist gekennzeichnet durch ein Mittel zum Erzeugen einer Leimströmung im Leimbehälter und ein auf die Leimströmung ansprechendes Tastorgan.
  • In den Zeichnungen sind drei Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Anwendung bei einer Zigarettenmaschine veranschaulicht. Es zeigt F i g. 1 eine Ausführungsform der Erfindung mit einem Leimbehälter und einem Tastorgan, bei der die Leimzufuhr auf der Auftauchseite eines als Walze ausgebildeten Leimentnahmemittels an einem Leimbehälter angeordnet ist, in schematischer Darstellung, teilweise im Schnitt, F i g. 2 einen Teilschnitt durch einen Leimbehälter mit Leimentnahmemittel und Tastorgan einer anderen Ausführungsform, welche die Leimzufuhr auf der Eintauchseite des Leimentnahmemittels aufweist, F i g. 3 eine Draufsicht auf den Leimbehälter samt Leimentnahmemittel der in F i g. 2 gezeigten Ausführungsform und F i g. 4 eine Ansicht eines Leimbehälters und seiner Haltemittel sowie des Leimentnahmemittels, des Tastorgans und eines von letzterem betätigten Schalters einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • In einer nicht dargestellten tabakverarbeitenden Maschine, z. B. einer Zigarettenmaschine, ist gemäß F i g. 1 als Leimbehälter ein Leimtrog 1 angeordnet, in dem als Leimentnahmemittel eine Leimentnahmewalze 2 drehbar gelagert ist. Am Boden des Leimtrogs 1 ist eine Zwischenwand 3 vorgesehen, deren obere Kante in einer verhältnismäßig geringen Entfernung von dem Umfang der Leimentnahmewalze 2 liegt. In der Zwischenwand 3 befindet sich eine Durchflußöffnung 20. Die Leimentnahmewalze 2 wird über einen nicht veranschaulichten Zwischentrieb von der Hauptwelle der Zigarettenmaschine her angetrieben, läuft, wie dies durch den Pfeil 4 angedeutet ist, entgegen dem Uhrzeigersinn um und taucht dabei in den im Leimtrog 1 befindlichen Leim 5 ein, dessen Mindestfüllhöhe 6 durch die strichpunktiert gezeichnete Linie angedeutet ist und so bemessen sein muß, daß die Leimentnahmewalze 2 genügend tief in den Leim 5 eintaucht, um Leim entnehmen zu können.
  • Auf der Eintauchseite der Leimentnahmewalze 2 ist ein als zweiarmiger Hebel ausgebildetes Tastorgan 7 angeordnet, das um eine horizontal verlaufende Achse 8 schwenkbar aufgehängt ist. Der in den Leim 5 hineinragende Arm 9 des Tastorgans 7 endet etwas oberhalb' der Mindestfüllhöhe 6. Der andere Arm des Tastorgans 7 liegt mit seinem oberen Ende an einem Kontaktarm 11 eines Mikroschalters 12 an, der mit einer ersten Netzklemme 13 verbunden ist. Ein Kraftspeicher in Form der Zugfeder 25 greift an den Arm 10 des Tastorgans 7 an und versucht ständig, den Kontaktarm 11 an den Kontaktarm 14 des Mikroschalters 12 heranzuziehen. Der Mikroschalter 12 ist an die Spule eines als Stellkraftgerät dienenden Elektromagneten 15 angeschlossen, dessen Anker eine Armatur in Form eines Ventils 16 betätigt, das in die Leimzufuhr, dargestellt durch die Rohrleitung 17, eingebaut ist und dessen Spule an der anderen Netzklemme 13' liegt.
  • Im Stromkreis des Elektromagneten 15 zwischen diesem und dem Mikroschalter 12 ist ein Schalter 18 vorgesehen, der in Abhängigkeit von der Drehzahl der Zigarettenmaschine gesteuert wird, beispielsweise von der Hauptwelle der Zigarettenmaschine her über eine nur angedeutete Welle 19. Der Schalter 18 ist z. B. als allgemein bekannter magnetischer Schlepptaster, wie er etwa von der AEG als Drehzahlwächter AL-Ni 5 vertrieben wird, gestaltet, der bei der Normaldrehzahl der Zigarettenmaschine den Stromkreis zum Magneten 15 geschlossen und bei geringerer Drehzahl oder bei Stillstand der Maschine diesen Stromkreis geöffnet hält.
  • Zusätzlich zu den Schaltern 12 und 18 ist in dem Stromkreis des Elektromagneten 15 ein weiterer Mikroschalter 26 angeordnet, entsprechend der strichpunktierten Linie 26 a versetzt dargestellt, der von einem am Leimtrog 1 aufliegenden Betätigungsglied 27 entgegen der Wirkung einer Feder 27 a in Abhängigkeit von der Stellung des Leimtrogs 1 geschaltet wird. Der Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens findet bei Anwendung der veranschaulichten Vorrichtung gemäß F i g. 1 folgendermaßen statt: Angenommen sei, daß in dem Leimtrog 1 eine ausreichende Leimmenge vorhanden ist.
  • Beim Umlauf der Leimwalze 2 entgegen dem Uhrzeigersinn wird von dieser Leim 5 mitgenommen und gleichzeitig eine Strömung, wie sie durch die Pfeile 24 angedeutet ist, erzeugt. Diese Strömung beaufschlagt den Arm 9 des Tastorgans 7 und erzeugt einen auf den Arm 9 wirkenden Staudruck, der wiederum eine Lageveränderung des Tastorgans 7 aus der in strichpunktierter Linie gezeichneten Stellung in die in vollausgezogener Linie dargestellte Stellung bewirkt, und zwar entgegen der Wirkung der Feder 25, wobei der Kontaktarm 11 des Mikroschalters 12 von dem Kontaktarm 14 angehoben wird. Dadurch wird der Mikroschalter 12 geöffnet und der elektrische Strom von der Netzklemme 13 zur anderen Netzklemme 13' bzw. der Stromkreis des Magneten 15 unterbrochen. Läßt die Leimströmung auf Grund des Geringerwerdens der Füllhöhe in dem Leimtrog 1 auf der Eintauchseite der Leimentnahmewalze 2 nach, so wird auch die Bewegungsenergie der Strömung kleiner, und entsprechend des abnehmenden Staudrucks verringert sich auch der Ausschlag bzw. ändert sich die Lage des Tastorgans 7, so daß der Kontaktarm 11 des Mikroschalters 12 sich dem Kontaktarm 14 wieder nähert, um bei der Mindestfüllhöhe 6 mit diesem wieder in Berührung zu kommen, wodurch der Stromkreis von der Netzklemme 13 zur Netzklemme 13' über den eingeschlossenen Schalter 18 und den Elektromagneten 15 geschlossen wird. Sobald dieser Stromkreis geschlossen ist, wird der Elektromagnet 15 erregt, und der mit dem Ventil 16 verbundene Anker wird angezogen. Der Elektromagnet 15 öffnet das Zulußventil 16, so daß Leim von der Rohrleitung 17 in den Leimtrog 1 fließen kann; die vorgesehene Durchflußöffnung 20 in der Zwischenwand 3 erlaubt hierbei einen sehr schnellen Ausgleich der Füllhöhe zwischen der Eintauchseite und Auftauchseite der Leimentnahmewalze 2 in dem Leimtrog 1.
  • Wird die Zigarettenmaschine stillgesetzt, so öffnet der drehzahlabhängige Schalter 18 den Stromkreis des Magneten 15, der das Ventil 16 veranlaßt, die Leimzufuhr abzusperren.
  • Wird zum Reinigen des Leimtrogs 1 dieser abgeschwenkt, bewegt sich das Betätigungsglied 27 durch eine Feder 27 a im Sinne einer Rechtsdrehung und öffnet dabei den Mikroschalter 26, der ebenfalls den Stromkreis des Elektromagneten 15 öffnet. Der Stromkreis des Elektromagneten 15 ist also nur geschlossen, wenn alle Schalter 12, 18, 26 geschlossen sind.
  • Bei der Ausführungsform gemäß F i g. 2 und 3 ist in einem als Leimbehälter dienenden Leimtrog eine Leimentnahmewalze 35 gelagert. In dem Leimtrog ist eine Zwischenwand 36 angeordnet, die derart dichtend an die Leimentnahmewalze 35 herangeführt ist, daß nur eine dünne, zum Beleimen benötigte Schicht von Leim den Spalt passieren kann. Auf dem Leimtrog 30 ist an der Eintauchseite der Leimentnahmewalze 35 ein Gehäuse 31 aufgesetzt, in dem ein Mikroschalter 31 und ein zweiter Mikroschalter 33 befestigt sind. An dem Gehäuse 31 ist eine Blattfeder angeordnet, die in Betriebsstellung durch den Leimtrog 30 hochgedrückt wird und in dieser Stellung mit einem an seinem Ende angeordneten Stift den Mikroschalter 33 schließt.
  • Das Gehäuse 31 ist mit zwei vorkragenden Stützblechen 37 versehen, die Schlitze 38 aufweisen, in welche ein Tastorgan 39 mit Hilfe seiner Zapfen 39 a, 39 b pendelnd eingehängt ist. Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den unteren Arm 40 des Tastorgans 39 längenverstellbar auszubilden, um die Beaufschlagungsfläche des Tastorgans 39 bzw. die Länge seines Arms 40 entsprechend der jeweiligen Viskosität des verwendeten Leims einstellen zu können. Die Längenverstellbarkeit des Arms 40 des Tastorgans 39 wird durch das verstellbare Teil 40 a, das durch eine Klemmschraube 40 b am Arm 40 fixiert wird, erzielt.
  • Der Mikroschalter 32 ist der vom Tastorgan 39, und zwar von dessen oberem Arm 42 abhängige Schalter und entspricht dem Mikroschalter 12 des Beispiels nach F i g. 1. Der zweite Mikroschalter 33 ist, wie es in F i g. 1 beim Mikroschalter 26 der Fall ist, mit dem ersten Mikroschalter 32 in Reihe geschaltet. Beim Entfernen des Leimbehälters 30 oder des Gehäuses 31 öffnet der Mikroschalter 33 den Stromkreis eines nicht dargestellten Elektromagneten, welcher ein am Leimtrog 30 angeordnetes Ventil 34 zum Sperren einer als Zuleitung dienenden Rohrleitung 41 betätigt. Hierdurch wird der Elektromagnet nicht mehr erregt und sperrt mittels des Ventils 34 die Rohrleitung 41 und somit die Leimzufuhr.
  • Die Funktionsweise der Vorrichtung nach F i g. 2 und 3 ist im Prinzip die gleiche wie diejenige der Vorrichtung nach F i g. 1, jedoch mit einer zusätzlichen Egalisierung der Leimschichtstärke, die dadurch erfolgt, daß die von der Entnahmewalze mitgenommene Leimschicht durch den schmalen Spalt zwischen Entnahmewalze und der oberen Fläche der Zwischenwand 36 hindurchgeführt wird, wobei der Überschuß, der stärker ist als der Spaltdurchgang, abgestreift wird. Die egalisierte Leimschicht wird nachfolgend von der Entnahmewalze 35 in der nicht mit Leimfüllung versehenen rechtsseitigen Kammer des Leimtrogs weitergefördert und an zu beleimenden Gegenstände direkt oder mit übertragungsmittel abgegeben.
  • Die in F i g. 4 veranschaulichte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung besitzt einen Leimbehälter 43, der mit seinem einen Ende auf einer an der Maschinenwand 44 befestigten Achse 45 schwenkbar gelagert ist. Durch Lösen eines Sperrhebels 46 kann der Leimbehälter 43 von der Achse 45 heruntergezogen werden. Mit seinem anderen Ende ist der Leimbehälter 43 auf einem Hebel 47 abgestützt. Der Hebel 47 ist über eine Welle 48 mit einem Hebel 49 verbunden, der an einer Nockenscheibe 50 anliegt. Durch entsprechendes Drehen der Nockenscheibe 50 mit Hilfe eines Handgriffs 51 kann der Hebel 49 entgegen der Wirkung einer an ihm angreifenden, nicht dargestellten Feder, die ihrerseits an der Maschinenwand 44 abgestützt bzw. befestigt ist, und der mit ihm bewegungstechnisch gekuppelte Hebel 47 verschwenkt und damit auch der Leimbehälter 43 um seine Achse 45 abgeschwenkt werden. Gemäß Vorstehendem bilden die Achse 45, der Hebel 47, die Welle 48, der Hebel 49 und die an diesem angreifende (nicht veranschaulichte) Feder die Haltemittel des Leimbehälters 43.
  • Eine Leimentnahmewalze 52 entnimmt dem Leimbehälter 43 den Leim und und gibt ihn an eine Leimwalze 53 ab, welche die eigentliche Beleimung des zu beleimenden Gegenstandes, hier eines Belagbands 54, vornimmt. Die Leimentnahmewalze 52 dient gleichzeitig zum Erzeugen einer Leimströmung, deren Bewegungsenergie erfindungsgemäß zum Regeln der Leimzufuhr und/oder zum Anzeigen bzw. Signalgeben ausgenutzt wird.
  • Die Leimströmung beaufschlagt ein Tastorgan 55, das ebenfalls als zweiarmiger Hebel ausgebildet ist, dessen einer Arm 55 a schaufelartig gestaltet und von der Leimströmung beaufschlagt ist und dessen anderer Arm von einem stabförmigen, etwa in Höhe von Zapfen 56, 57 am Arm 55 a befestigten Permanentmagneten 64 gebildet wird. Das Tastorgan 55 ist in ähnlicher Weise wie beim Beispiel der F i g. 2 und 3 mit Hilfe seiner beiden Zapfen 56, 57 in Schlitze 58, 59 zweier Stützbleche 60, 61 pendelnd eingehängt. Die Stützbleche 60, 61 sind an einem Tragkörper 62 angebracht, welcher auf derselben an der Maschinenwand 44 befestigten Welle drehfest gelagert ist, so daß beim Drehen der Nockenscheibe 50 mittels des Handgriffs 51 zwangläufig der Tragkörper 62 um die Achse der besagten Welle geschwenkt wird.
  • Der vom Tastorgan 55 beeinflußte elektrische Schalter zum Betätigen einer Anzeige- oder Signaleinrichtung oder zum Betätigen des Stellkraftgeräts der Armatur für das Regeln der Leimzufuhr ist hier als magnetisch betätigter Schutzgasschalter 63 mit Kontaktelementen 63 a, 63 b ausgebildet und entspricht in seiner Funktion den Schaltern 12 und 32 der Beispiele nach den F i g. 1 bis 3. Der Schutzgasschalter 63 wird von dem am Tastorgan 55 befestigten, stabförmigen Permanentmagneten 64 in der bekannten Weise geschaltet. Von den mit A, B und C bezeichneten Stellungen des Tastorgans 55 kennzeichnet A die bei ausreichender Füllhöhe im Leimbehälter 43 durch die Leimströmung hervorgerufene Stellung, in welcher, wie die zugehörige, in gestrichelten Linien veranschaulichte Stellung des Permanentmagneten 64 erkennen läßt, die Kontaktelemente 63 a, 63 b nies Schutzgasschalters 63 voneinander entfernt sind und folglich der Stromkreis für das die Armatur der Leimzufuhr betätigende Stellkraftgerät oder der Stromkreis für eine Anzeige- oder Signaleinrichtung geöffnet ist. Die Stellung B ist die Stellung, welche durch eine unter die vorgegebeneGrenze verringerte Füllhöhe oder das Stillsetzen der Maschine hervorgerufen wird. In dieser Stellung des Tastorgans 55 bewirkt der von ihm getragene Permanentmagnet 64 elektrischen Schluß zwischen den Kontaktelementen 63a, 63 b des Schutzgasschalters 63, wodurch der vorerwähnte elektrische Stromkreis des Stellkraftgeräts bzw. der Signaleinrichtung geschlossen wird und somit die Leimzufuhr freigegeben bzw. einer Bedienungsperson die zu geringe Füllhöhe im Leimbehälter angezeigt wird.
  • In die Stellung C gelangt das Tastorgan 55 schließlich, wenn zum Abschwenken des Leimbehälters 43 der Handgriff 51 gedreht wird und damit der Tragkörper 62 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird. Wie in der Stellung A sind in diesem Fall die Kontaktelemente 63 a, 63 b des Schutzgasschalters 63 von dem Permanentmagneten 64 nicht aneinandergezogen, sondern liegen im Abstand voneinander und halten den Stromkreis des Stellkraftgeräts für das Betätigen der die Leimzufuhr steuernden Armatur bzw. den Stromkreis für eine Anzeige- oder Signaleinrichtung geöffnet, d. h., die Leimzufuhr ist gesperrt bzw. die Signaleinrichtung außer Betrieb. Wie sich aus Vorstehendem ergibt, ist es bei entsprechender Anordnung mit einem Schutzgasschalter 63 möglich, eine Doppelfunktion auszuüben, nämlich sowohl diejenige des Schalters 12 im Beispiel nach F i g. 1 als auch diejenige des Schalters im selben Beispiel.
  • Die besprochenen Ausführungsbeispiele bezogen sich auf die Anwendung des Erfindungsgegenstandes bei Zigarettenmaschinen. Daran ist die Erfindung nicht gebunden; sie kann vielmehr auch bei anderen Maschinen mit gleichen oder ähnlichen Betriebsbedingungen ebenso vorteilhaft eingesetzt werden.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: 1. Verfahren zum Messen der Füllhöhe eines Vorrats von fließfähigem Leim in einem Leimbehälter von tabakverarbeitenden Maschinen wie Zigarettenmaschinen od. dgl., dem ständig Leim entnommen wird, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Bewegungsenergie einer im Leim erzeugten Strömung ein Maß für die Füllhöhe abgeleitet wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimströmung zum Erzeugen eines Staudruckes und zum Bilden einer davon abgeleiteten Meßgröße für die Füllhöhe benutzt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit vom Staudruck der Leimströmung ein elektrisches Signal gebildet wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimströmung durch die beim Entnehmen des Leimes entstehende Reibung zwischen einem Entnahmemittel und dem Leim bewirkt wird.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßwert für die Füllhöhe angezeigt wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßwert für die Füllhöhe den Istwert eines Regelkreises zur Regelung der Füllhöhe bildet.
  7. 7. Vorrichtung zum Messen und/oder Regeln der Füllhöhe eines Vorrats von fließfähigem Leim in einem Leimbehälter von tabakverarbeitenden Maschinen wie Zigarettenmaschinen od. dgl., mit einem Mittel zum Entnehmen des Leims aus dem Leimbehälter und Wegführen des entnommenden Leims zu dem zu beleimenden Gegenstand und einer Leimzufuhr zum Ausgleichen des dem Leimbehälter entnommenen Leims, dadurch gekennzeichnet, daß zum Ausüben des Verfahrens nach Anspruch 1 oder einem der folgenden ein Mittel (2, 35, 52) zum Erzeugen einer Leimströmung im Leimbehälter (1, 30) und ein auf die Leimströmung ansprechendes Tastorgan (7, 39, 55) vorgesehen ist. B. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein in den Leim (5) eintauchendes Tastorgan (7), dessen von der Leimströmung abhängiges Signal eine Anzeigeanordnung oder ein Stellglied für die Leimzufuhr beaufschlagt. 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastorgan (7) die Leimströmung unmittelbar anzeigt oder in Abhängigkeit von der Leimströmung die Leimzufuhr steuert. 10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zum Erzeugen der Leimströmung eine bekannte angetriebene Leimentnahmewalze (2, 35) ist und daß in dem Leimbehälter (1, 30) eine nahe an die Entnahmewalze heranreichende, vorzugsweise mit einer Durchflußöffnung (20) versehene Zwischenwand (3, 36) vorgesehen ist. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die der Leimentnahmewalze zugekehrte Fläche der Zwischenwand (3, 36) in einem Abstand von der die Leimschicht fördernden Fläche der Leimentnahmewalze (2, 35) angeordnet ist, der gleich der vorgegebenen Dicke der wegzufördemden Leimschicht ist. 12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (3, 36) den Leimbehälter (1, 30) in eine mit und eine ohne Leimfüllung versehene Kammer unterteilt (F i g. 2 und 3). 13. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem oder mehreren der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastorgan als ein um eine quer zur Strömungsrichtung des Leims verlaufende Achse schwenkbar gelagerter zweiarmiger Hebel (7, 39, 55) ausgebildet ist, dessen einer Arm (9, 40, 55a) die Beaufschlagungsfläche für die Leimströmung (24) darstellt und dessen anderer Arm (10, 42, 64) als Zeiger oder als eine Anordnung zur strömungsabhängigen Signalgabe tragender Arm ausgebildet ist. 14. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Tastorgan (39, 55) zwei gleichachsige, in Richtung ihrer Schwenkachse sich erstreckende Zapfen (39 a, 39 b; 56, 57) aufweist, mittels welches es in Schlitze (38; 58, 59) zweier Stützbleche (37; 60, 61) eingehängt ist. 15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der die Beaufschlagungsfläche bildende Arm (9, 40, 55a) des Tastorgans (7, 39, 55) längenverstellbar ist. 16. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Tastorgan (7) ein Kraftspeicher (25) angreift, dessen Wirkung auf das Tastorgan der Wirkung der Leimströmung (24) entgegengerichtet ist. 17. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung zur strömungsabhängigen Signalgabe als Schaltmittel, vorzugsweise als elektrischer Schalter (12, 32, 63) ausgebildet ist. 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Schalter als Mikroschalter (12, 32) ausgebildet ist. 19. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Schalter als Schutzgas gefüllter hermetisch geschlossener Schalter mit magnetisch bewegten Kontaktzungen (Reed-Relais) (63) ausgebildet ist. 20. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in einem von dem elektrischen Schalter gesteuerten Stromkreis eine Erregerwicklung eines ein Ventil (16) für die Leimzufuhr steuernden elektrisch betätigten Stellkraftgeräts (15), vorzugsweise eines Elektromagneten, angeordnet ist. 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Tastorgan (7, 39, 55) betätigte elektrische Schalter (12, 32, 63) derart angeordnet und in den Stromkreis des Stellkraftgeräts (1S) eingefügt ist, daß bei einer Lage-oder Ortsveränderung des in den Leim tauchenden Armes (9, 40, 55 a) des Tastorgans in Richtung der Leimströmung (24) der Schalter (12, 32, 63) den Stromkreis des Stellkraftgeräts (15) im Sinne eines Absperrens der Leimzufuhr (17, 41) geschaltet hält. 22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der vom Tastorgan (7, 39, 55) betätigte Schalter (12, 32, 63) bezüglich der Schaltstellung seiner Kontaktelemente (63 a, 63 b) zusätzlich von Haltemitteln (45, 49) oder von der Stellung des Leimbehälters (1, 43) in der Weise abhängig gemacht ist, daß er beim Entfernen oder Abschwenken des Leimbehälters den Stromkreis des Stellkraftgeräts (15) im Sinne eines Absperrens der Leimzufuhr (17, 41) schaltet. 23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß außer dem vom Tastorgan (7; 39, 55) betätigten elektrischen Schalter (12) ein weiterer elektrischer Schalter (26) im Erregerstromkreis des Stellkraftgeräts (15) vorgesehen ist, dessen Kontaktelemente von den Haltemitteln (45 bis 49) des Leimbehälters (43) bzw. von der Stellung des Leimbehälters (1) abhängig sind und beim Entfernen oder Abschwenken des Leimbehälters (1, 43) den Stromkreis im Sinne eines Absperrens der Leimzufuhr (17, 41) beeinflussen. 24. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Erregerstromkreis des Stellkraftgeräts (15) zwischen ihm und dem von Tastorgan (7, 39 bzw: 55) betätigten Schalter (12, 32, 63) ein in Abhängigkeit von der Drehzahl der Maschine betätigter Schalter, etwa ein magnetischer Schlepptaster (18) od. dgl., vorgesehen ist. 25. Vorrichtung nach den Ansprüchen 7 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Leimbehälters (1 bzw. 30, 43) auf der Eintauchseite der Entnahmewalze (2 bzw. 35 bzw. 52) dem Verlauf der Leimströmung (24) entsprechend geformt ist. 25. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einer der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimzufuhr (41) auf der Eintauchseite des Leimentnahmemittels (35) am Leimbehälter (30) angeordnet ist.. 27. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einer der folgenden bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimzufuhr (17) auf der Eintauchseite des Leimentnahmemittels (2) am Leimbehälter (1) vorgesehen ist.
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