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DE1295081B - Flexible lichtdurchlaessige Elektrode fuer Elektrolumineszenzzellen - Google Patents

Flexible lichtdurchlaessige Elektrode fuer Elektrolumineszenzzellen

Info

Publication number
DE1295081B
DE1295081B DEG37500A DEG0037500A DE1295081B DE 1295081 B DE1295081 B DE 1295081B DE G37500 A DEG37500 A DE G37500A DE G0037500 A DEG0037500 A DE G0037500A DE 1295081 B DE1295081 B DE 1295081B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
electrically conductive
conductive
electrode
particles
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEG37500A
Other languages
English (en)
Inventor
Fridrich Elmer George
Jaffe Mary Schuster
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
General Electric Co
Original Assignee
General Electric Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by General Electric Co filed Critical General Electric Co
Publication of DE1295081B publication Critical patent/DE1295081B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B33/00Electroluminescent light sources
    • H05B33/12Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces
    • H05B33/26Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces characterised by the composition or arrangement of the conductive material used as an electrode
    • H05B33/28Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces characterised by the composition or arrangement of the conductive material used as an electrode of translucent electrodes
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05BELECTRIC HEATING; ELECTRIC LIGHT SOURCES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; CIRCUIT ARRANGEMENTS FOR ELECTRIC LIGHT SOURCES, IN GENERAL
    • H05B33/00Electroluminescent light sources
    • H05B33/12Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces
    • H05B33/22Light sources with substantially two-dimensional radiating surfaces characterised by the chemical or physical composition or the arrangement of auxiliary dielectric or reflective layers

Landscapes

  • Electroluminescent Light Sources (AREA)
  • Paints Or Removers (AREA)
  • Luminescent Compositions (AREA)
  • Non-Insulated Conductors (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine flexible lichtdurchlässige Elektrode für Elektrolumineszenzzellen.
  • Bekanntlich enthalten Elektrolumineszenzzellen oder -lampen, die häufig auch als Leuchtkondensatoren bezeichnet werden, eine Schicht aus einem elektrolumineszierenden, auf elektrische Felder ansprechenden Leuchtstoff, die zwischen zwei elektrisch leitenden, schichtförmigen Elektroden angeordnet ist, von denen mindestens eine lichtdurchlässig ist. Wird an die Elektrode eine Wechselspannung genügender Amplitude gelegt, so wird der Leuchtstoff zur Lumineszenz angeregt, und das entstehende Licht wird durch die lichtdurchlässige Elektrode abgestrahlt.
  • In der deutschen Auslegeschrift 1067124 ist ein Verfahren zur Herstellung eines biegsamen Leuchtkondensators angegeben, bei dem als durchsichtige Elektrode eine Schicht aus Metalloxyd verwendet wird. Da man solche Schichten nicht direkt auf eine Kunststoffolie aufdampfen kann, weil diese sich bei den erforderlichen hohen Temperaturen zersetzen würde, soll die Metalloxydschicht zuerst auf eine erhitzte Oberfläche eines Zylinders aufgebracht werden, von der aus sie dann nach Abkühlung auf eine Leuchtstoffolie übertragen wird. Nach diesen bekannten, relativ aufwendigen Herstellungsverfahren gefertigte Elektroden sind sehr empfindlich und können bei Biegebeanspruchungen leicht den Zusammenhalt und damit ihre Leitfähigkeit verlieren.
  • Es ist ferner aus der österreichischen Patentschrift 176 609 ein Leuchtkondensator bekannt, dessen eine Elektrode aus einem lichtdurchlässigen, elektrisch leitfähigen, jedoch aus einer homogenen Masse bestehenden Kunststoff gebildet ist.
  • Weiterhin ist es aus der österreichischen Patentschrift 165 248 bekannt, Kitt zum Befestigen von Lampenkappen durch Graphitflocken leitend zu machen, um einen Vorwiderstand für einen aus Metall bestehenden Anlaßstreifen zu bilden. Nach der britischen Patentschrift 700 851 ist es bekannt, zur Herstellung einer elektrisch leitenden Schicht Silber in einem aushärtbaren Kunststoff zu dispergieren. Solche Schichten sind als Elektroden für Elektrolumineszenzzellen ungeeignet, da sie wegen des Metallgehalts nicht lichtdurchlässig sind.
  • Aus der deutschen Patentschrift 964 973 schließlich ist eine elektrolumineszierende Tafel bekannt, deren Oberfläche aus einer biegsamen Schicht aus Glasfasern besteht, die mit einer lichtdurchlässigen, leitenden Metallsalzlösung überzogen ist, beispielsweise mit basischem Indiumtrifluoracetat mit Zinkchlorid, gelöst in einem organischen Lösungsmittel. Die Glasfasern sind dabei in Form eines Gewebes oder als Glaspapier aufgebracht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine lichtdurchlässige, flexible Elektrode für eine Elektrolumineszenzzelle zu schaffen, wobei die besonderen Verhältnisse einer derartigen Zelle berücksichtigt werden müssen, also der beste Kompromiß zwischen Leitfähigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Lichtstreuung und Durchschlagsfestigkeit gefunden werden muß.
  • Die Erfindung besteht darin, daß für eine flexible lichtdurchlässige Elektrode für Elektrolumineszenzzellen eine Schicht von höchstens 15 um Dicke aus einem transparenten organischen Kunststoff vorgesehen ist, in dem 10 bis 50 Volumprozent eines in Form diskreter Teilchen vorliegenden, lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden, nichtmetallischen Materials dispergiert sind, dessen Teilchengröße bei regelmäßiger Teilchenform 10 grn nicht übersteigt bzw. bei dem die Maximalabmessung der Teilchen 25 gm nicht übersteigt, wenn die Teilchen nadelförmig sind.
  • Die durch die Erfindung angegebene Elektrode hat den Vorteil, daß sie sehr leicht herzustellen ist, wobei ein sehr inniger Kontakt mit der abzuschließenden Leuchtstoffschicht und eine hohe mechanische Festigkeit gewährleistet sind. Ferner ermöglicht der angegebene Elektrodentyp eine freizügige Stoffwahl, so daß mechanische und/oder elektrische Eigenschaften der Elektrode weitgehend den jeweiligen Erfordernissen angepaßt werden können.
  • An Hand der Zeichnung bevorzugter Ausführungsbeispiele soll die Erfindung näher erläutert werden. Die Zeichnung zeigt in F i g. 1 eine perspektivische Darstellung einer biegsamen Elektrolumineszenzzelle gemäß der Erfindung, die Schichtstruktur ist an einem Eck gelöst und aufgebogen, um die verschiedenen Innenschichten der Zelle sichtbar zu machen, F i g. 2 eine F i g.1 entsprechende Teilansicht einer abgewandelten Ausführungsform einer biegsamen Elektrolumineszenzzelle gemäß der Erfindung, F i g. 3 eine stark vergrößerte Teilansicht einer ersten Ausführungsform einer lichtdurchlässigen Lackschichtelektrode gemäß der Erfindung, wie sie in den Zellen der F i g.1 und 2 Verwendung finden kann, F i g. 4 eine stark vergrößerte Teilansicht einer anderen Ausführungsform einer lichtdurchlässigen Lackschichtelektrode gemäß der Erfindung für die Zellen der F i g. 1 und 2 und F i g. 5 eine stark vergrößerte Schnittansicht einer vorbereiteten Schichtstruktur aus einer organischen Kunststoffolie und einem elektrisch leitenden Glaspapier, das mit einer elektrisch leitenden Lackschicht gemäß der Erfindung überzogen ist, die Anordnung kann als lichtdurchlässige Elektrode in der in F i g. 2 dargestellten Elektrolumineszenzzelle Verwendung finden.
  • Die in F i g.1 dargestellte Elektrolumineszenzzelle 1 hat die Form einer biegsamen Platte, die aus der innenliegenden elektrisch aktiven, eigentlichen Zelle 2 und einer möglichst feuchtigkeitsdichten äußeren Umhüllung 3 besteht. Die beispielsweise dargestellte Zelle ist rechteckig und für eine Speisung durch eine Wechselspannung von beispielsweise 120 V 60 Hz bestimmt, die an bandartige Anschlüsse 4, 5 angelegt werden kann, die seitlich aus dem Rand der Umhüllung 3 herausstehen. Die Anschlüsse 4, 5 bestehen vorzugsweise aus feindrähtigem, bandförmigem Metallgeflecht, z. B. aus Kupfer oder Phosphorbronze, und sind innen mit entsprechenden Lampenelektroden verbunden. Die Umhüllung 3 besteht aus zwei Folienstück 6, 7, die miteinander durch Druck und Hitze verschweißt sind. Die Folienstücke 6, 7 erstrecken sich über die Ränder der eigentlichen Zelle 2 hinaus und sind außen miteinander verschweißt, so daß die Zelle 2 vollständig eingeschlossen ist. Für die Umhüllung 3 werden vorzugsweise zähe und beständige, flexible Werkstoffe verwendet, die außerdem gut lichtdurchlässig und feuchtigkeitsdicht sind. Es eignen sich: Polyäthylen, Polytetrafluoräthylen, Polychlortrifluoräthylen, Polystyrol, Methylmethacrylat, Polyvinylidinchlorid, Polyvinylchlorid, Polycarbonate, wie z. B. die Reaktionsprodukte von Diphenylcarbonat und Bisphenol A und Polyäthylenterephthalat. Die für diesen Zweck bevorzugten Materialien sind jedoch entweder Polychlortrifluoräthylenfolie (Fel F) einer Dicke von etwa 125 gm oder harzimprägnierte Glimmermatten.
  • Der elektrisch aktive innere Teil 2 der Elektrolumineszenzzelle 1, d. h. die lichterzeugenden Teile, bestehen aus einer biegsamen Schichtstruktur, die im wesentlichen eine Leuchtstoffschicht 8 umfaßt, die zwischen zwei Elektrodenschichten 9,10 liegt, von denen mindestens eine, beispielsweise die Vorderelektrode 10, eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 601/o aufweist und gemäß der Erfindung aufgebaut ist. Mit Ausnahme der Vorderelektrode 10 kann die eigentliche Zelle 2 wie die bekannten biegsamen, leichten Elektrolumineszenzzellen aufgebaut sein. Vorzugsweise enthält die Zelle jedoch eine dünne, rechteckige Metallfolie 9, beispielsweise 55 #tm dickes Weichaluminium, die mit einer dünnen Isolator- oder Sperrschicht 11 aus einem Material hoher Dielektrizitätskonstante überzogen ist, auf die eine dünne, lichterzeugende Schicht 8 aus einem Elektrolumineszenz-Leuchtstoff, der in einem dielektrischen Material dispergiert ist, aufgebracht ist. Die Aluminiumfolie 9 bildet die hintere Elektrode der Zelle und liegt so auf dem unteren Folienstück 6 der Umhüllung, daß an allen Seiten ein Rand frei bleibt, wie F i g. 1 zeigt. Die isolierende Schicht 9, deren Dicke beispielsweise etwa 25 pm betragen kann, besteht beispielsweise aus Bariumtitanat, das in einem organischen polymeren Medium hoher Dielektrizitätskonstante, beispielsweise mit Cyanäthylphthalat plastifizierte Cyanäthylcellulose, dispergiert ist. Andere geeignete organische und polymere Medien für die isolierende Bariumtitanatschicht 11 sind Cellulosenitrat, Cyanäthylstärke, Polyacrylate, Methacrylate, Polyvinylehlorid, Celluloseacetat, AI-kydharze, Epoxykleber und Polymere von Triallylcyanurat, gegebenenfalls unter Zusatz von Weichmachern oder anderen Additiven, wie Kampfer, Dioctylphthalat, Tricresylphosphat und ähnliche Stoffe. Die z. B. aus in Cyanäthylcelluloselösung dispergiertem Bariumtitanat bestehende Schicht 11 kann auf die Aluminiumfolie 9 durch Spritzen aufgebracht werden, vorzugsweise wird sie jedoch unter Verwendung einer Rakel aufgestrichen, anschließend wird die Schicht getrocknet. Die Schicht 8, die den Leuchtstoff enthält, der in gleicher Weise in Cyanäthylcelluloselösung dispergiert sein kann, wird in entsprechender Weise auf die Bariumtitanschicht 11 aufgebracht. Die Schicht 8, deren Dicke beispielsweise etwa 25 jm betragen kann, kann irgendeinen bekannten Elektrolumineszenz-Leuchstoff enthalten, z. B. Zinksulfid-Zinkoxyd mit geeigneten Aktivatoren, wie Kupfer, Chlor und Mangan; der Leuchtstoff kann in irgendeinem geeigneten organischen polymeren Medium dispergiert sein, wie es für die Isolierschicht 11 verwendet wurde.
  • Auf der Leuchtstoffschicht 8 der eigentlichen Zelle 2 befindet sich die lichtdurchlässige Vorderelektrode 10, die gemäß der Erfindung aufgebaut ist. über dieser Elektrode wird vorzugsweise eine Desiccatorschicht 12 aufgebracht, die aus irgendeinem geeigneten transparenten, hydrophilen Kunststoff bestehen kann. Polyamid-Kondensationsprodukte, wie Nylon 6,6 oder Nylon 6 (z. B. »Caplene«), haben sich besonders gut als hydrophile Materialien für die Kunststoffschicht 12 bewährt.
  • Bei der Herstellung der Elektrolumineszenzzelle 1 wird der elektrisch aktive Teil 2 der Zelle zwischen die beiden Umhüllungsfolien 6, 7 gebracht, wobei die beiden Zuführungen 4, 5 an die aus der Metallfolie bestehende hintere Elektrode 9 bzw. die lichtdurchlässige vordere Elektrode 10 angeschlossen sind, und die geschichtete Anordnung wird einer Wärme- und Druckbehandlung unterworfen, um die Schichten der Zelle miteinander zu verbinden. Die Laminierung der Bestandteile der Zelle kann mittels einer bekannten hydraulischen Laminierungspresse erfolgen, in der alle eingeschlossenen Gase und Feuchtigkeitsreste aus der Schichtstruktur entfernt werden, bevor die Außenränder der Kunststoffolien 6, 7 miteinander verschweißt werden. Bei dem Laminierungsvorgang werden die Einführungen 4,5 in die Kunststoffolien 6,7 eingebettet und gleichzeitig in innigen Kontakt mit der rückwärtigen Folienelektrode 9 bzw. der lichtdurchlässigen Vorderelektrode 10 gebracht, so daß eine einwandfreie elektrische Verbindung gewährleistet ist.
  • Gemäß der Erfindung besteht die lichtdurchlässige Elektrode 10 der Elektrolumineszenzzelle 1 mindestens teilweise aus einer relativ dünnen Schicht 13 (Dicke beispielsweise zwischen etwa 2,5 und 15 #tm) eines lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden Lackfilms, der seinerseits im wesentlichen aus einer Dispersion eines elektrisch leitenden oder halbleitenden, durchscheinenden, in Form diskreter Teilchen vorliegenden Materials 14 in einem Binder oder einem Medium 15 aus einem im wesentlichen transparenten, löslichen, organischen Kunststoff mit möglichst hoher elektrischer Leitfähigkeit besteht. Die Schicht 13 aus dem elektrisch leitenden Lack kann die ganze Elektrode 10 bilden, wie es bei der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform der Fall ist, oder sie kann wie bei F i g. 2 nur Bestandteile oder Schichten einer zusammengesetzten Elektrode 16 bilden, deren andere Schicht 17 aus einer lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden, netz- oder vliesartigen Bahn besteht, wie z. B. aus einem Drahtgewebe oder einem feinperforierten Metallsieb oder aus einem an sich bekannten, mit einem Halbleiter überzogenen Glasgewebe oder -papier (deutsche Patentschrift 964 973). Wegen der größeren Robustheit und Bruchfestigkeit als bei einem solchen Glaspapier besteht die netzartige Bahn 17 jedoch vorzugsweise aus elektrisch leitendem Papier, das aus feinsten metallisierten Glasfasern gebildet ist, die unter durchscheinende Fasern aus einem nichtleitenden Material, wie Glas, Cellulose, Cyanäthylcellulose, Orlon, Nylon oder Holzschliffasern, wie sie bei gewöhnlichem Papier Verwendung finden, dispergiert sind und von diesen getragen werden.
  • Wenn die lichtdurchlässige Elektrode 10 zur Gänze aus einer Schicht 13 eines elektrisch leitenden Lacks besteht, wie bei der in F i g. 1 dargestellten Ausführungsform der Erfindung, wird ein Lack verwendet, der eine verhältnismäßig hohe Leitfähigkeit aufweist. Als verhältnismäßig gut leitend soll in diesem Zusammenhang ein Lack bezeichnet werden, dessen spezifische Impedanz für 60 Hz bei einer Stromdichte von 1 A cm-2 im Bereich zwischen etwa 1 bis 100 Ohm - cm liegt. Schichten einer Dicke von unter 10 #tm, wie sie gewöhnlich für die leitende Elektrodenschicht 13 verwendet werden, haben bei Verwendung von Lacken derartig hoher Leitfähigkeit einen spezifischen Flächenwiderstand von weniger als 10 kOhm. Wenn die aus dem leitenden Lack bestehende Schicht 13 wie in F i g. 2 nur einen Teil einer mehrschichtigen Elektrode 16 bildet, deren andere Schicht aus einer elektrisch leitenden, netzartigen Bahn 17 besteht, die gewöhnlich selbst verhältnismäßig gut leitet, kann für die Schicht 13 ein Lack verhältnismäßig geringer elektrischer Leitfähigkeit verwendet werden, etwa ein Lack mit einer spezifischen Impedanz über 1 kOhm - cm bis hinauf in die Größenordnung von 1 MOhm - cm, gemessen bei 60 Hz und einer Stromdichte von 1 A CM-2. Solche schlechte leitende Lacke ergeben bei den für die Elektrode 13 üblichen Dicken von etwa 10 [,m oder darunter Schichten, deren spezifischer Flächenwiderstand über 50 kOhm beträgt. Bei Verwendung einer verhältnismäßig gut leitenden netzartigen Elektrodenschicht 17 in der zusammengesetzten Elektrode 16 der F i g. 2 ergeben sich auch dann keine Verbesserungen bezüglich der Beleuchtungseigenschaften oder der Leuchtdichte, wenn man für die Elektrodenschicht 13 einen Lack mittlerer oder hoher Leitfähigkeit verwendet, also einen Lack mit einer spezifischen Impedanz unter 1 kOhm - cm für 60 Hz und eine Stromdichte von 1 A cm-2.
  • Für die Zwecke der Erfindung soll das organische Medium 15, also die Bindemittelkomponente, für den elektrisch leitenden Lackfilm 13 weitgehend transparent und vorzugsweise völlig farblos sein, nachdem die Zelle 1 fertiggestellt ist, damit möglichst wenig des von der Leuchtstoffschicht 8 emittierten Lichts absorbiert wird. Außerdem soll das organische Medium 15 eine möglichst hohe elektrische Leitfähigkeit besitzen und in gewöhnlichen Lösungsmitteln löslich sein, die leicht verdampfen und die Leuchtstoffschicht nicht ungünstig beeinflussen. Um außerdem die Leitlackschicht mit üblichen Beschichtungsmaschinen, wie Rakelauftragmaschinen, aufbringen zu können, sollen sich mit dem Medium 15 bei ziemlich geringem Feststoffgehalt, beispielsweise etwa 10 bis 15 Gewichtsprozent Feststoff, relativ viskose Lösungen herstellen lassen, beispielsweise im Viskositätsbereich von 20 bis 150 Poise und vorzugsweise um etwa 30 bis 50 Poise. Die Eignung der Leitlackmischung für Auftragmaschinen führt zu etwas widersprechenden Forderungen bezüglich der Fließeigenschaften der Lackmischung. Einerseits muß das Verhältnis von Kunststoff oder Feststoff zu Lösungsmittel verhältnismäßig klein sein, damit man mit vernünftigen und leicht steuerbaren Dicken der nassen Schicht von beispielsweise etwa 25 [m arbeiten kann und trotzdem verhältnismäßig dünne fertige, also trockene Schichten einer Dicke von beispielsweise 2,5 bis 5 #tm erhält. Ein solches Dickenverhältnis von nasser und trockener Schicht erfordert eine etwa 10-bis 15o/oige Kunststofflösung. Andererseits muß die Viskosität der Lackmischung hoch genug sein, also über 20 bis zu 150 Poise, um sich für eine maschinelle Beschichtung zu eignen. Leitlackschichten mit unter 20 Poise liegenden Viskositäten können zwar von Hand oder in kleinen Chargen maschinell beschichtet werden, sie sind jedoch unbequem leichtflüssig und neigen in Beschichtungsmaschinen dazu, an der Rakel vorbeizufließen und einen dicken, langsam trocknenden Rand zu bilden, wodurch nicht nur Beschichtungsmaterial verschwendet wird, sondern auch bei der Trocknung Schwierigkeiten auftreten. Da der Zusatz des feinteiligen leitenden Materials oder Füllstoff 14 zur Kunststofflösung die Viskosität der Leitlackmischung nicht nennenswert beeinflußt, muß schon die reine Kunststofflösung die gewünschte Viskosität zwischen 20 und 150 Poise bei einer Konzentration von etwa 10 bis 15 Gewichtsprozent Feststoff oder Kunststoff im Lösungsmittel besitzen. Wird die Leitlackschicht 13 aufgespritzt, so können Lacke niedrigerer Viskosität verwendet werden als in Beschichtungsmaschinen. Die geringere Viskosität kann durch einen größeren Anteil an Verdünnungs-oder Lösungsmittel erreicht werden oder durch Verwendung eines organischen Kunststoffes, der von Natur aus weniger viskos ist. Das für die Leitlackschicht 13 verwendete organische Medium 15 soll im vollständig trockenen Zustand gut an der Leuchtstoffschicht 8 der Lumineszenzzelle 1 haften, und bei Verwendung in Verbindung mit elektrisch leitendem Glaspapier 17 in einer zusammengesetzten Elektrode 16, wie bei F i g. 2, soll es genügend plastisch sein, um zwischen die leitenden Glaspapierfasern zu fließen und gut an diesen zu haften.
  • Von allen oben angegebenen Bedingungen, die das Medium für den Leitlack 13 erfüllen soll, ist die Forderung nach möglichst hoher elektrischer Leitfähigkeit am schwierigsten zu erfüllen, da die derzeit verfügbaren polymeren Kunststoffe gut isolieren. Da derzeit praktisch alle Elektrolumineszenzlampen für Wechselstrombetrieb bestimmt sind, soll das Medium 15 daher einen möglichst hohen Wechselstrom-Scheinleitwert haben, da dann auch die elektrische Leitfähigkeit gut ist. Als Bindermaterialien des elektrisch leitenden Lacks 13 werden daher vorzugsweise organische Kunststoffe verwendet, die eine relativ hohe Dielektrizitätskonstante haben, da eine hohe Dielektrizitätskonstante gleichbedeutend mit hohem Wechselstromscheinleitwert ist. Organische Polymerisate, die den oben angegebenen Bedingungen bis zu einem gewissen Grad entsprechen und daher als Binderkomponente des Leitlacks 13 verwendet werden können, sind Polystyrol, Celluloseacetatbutyrat, Polymethacrylat, wie z. B. Polymethylmethacrylat, und Polyamide, wie z. B. Nylon-Polyamide und Polymerisate und Mischpolymerisate von Acrylamiden oder anderen Vinylamiden. Wegen der hervorragenden elektrischen Qualitäten und Fließeigenschaften sind jedoch die derzeit weitaus am besten als Bindermaterial geeigneten organischen Polymerisate Cyanäthylstärke oder Cyanäthylcellulose sowie Mischungen dieser Stoffe mit Cyanäthylphthalat oder Cyanäthylsucrose als Weichmacher. Das Medium 15 kann daher denselben Cyanäthylcellulose-Cyanäthylphthalat-Kunststoff enthalten, der als bevorzugtes Medium für die Leuchtstoffschicht 8 und die isolierende Bariumtitanatschicht 11 beschrieben wurde. Cyanäthylstärke- und Cyanäthylcellulose-Medien, die Cyanäthylphthalat oder Cyanäthylsucrose als Weichmacher enthalten, weisen eine bemerkenswert hohe Dielektrizitätskonstante von mindestens etwa 25 auf, was ein Mehrfaches derjenigen von anderen bekannten organischen Kunststoffen ist, wie sie oben als geeignetes Medium aufgezählt wurden. Wegen ihrer wesentlich höheren Dielektrizitätskonstante weisen daher solche Cyanäthylstärke- und Cyanäthylcellulose-Medien 15 mit Cyanäthylphthalat oder Cyanäthylsucrose als Weichmacher einen höheren Wechselstrom-Scheinleitwert auf und ergeben daher eine besser leitende Lackzusammensetzung 13.
  • Das anorganische, elektrisch leitende, feinteilige Material, das als Füller oder Pigmentkomponente 14 des elektrisch leitenden Lackfilms 13 verwendet wird, stellt den Hauptgrund für dessen elektrische Leitfähigkeit dar, da die als Medium 15 geeigneten organischen Kunststoffe alle ziemlich gut isolieren. Die wesentlichsten Bedingungen, die an den in Form diskreter Teilchen vorliegenden Füllstoff 14 gestellt werden, sind hohe elektrische Leitfähigkeit in Verbindung mit geringer Lichtabsorption. Durch die Bedingung geringer Lichtabsorption scheiden alle Arten feinteiligen Materials als leitender Füllstoff 14 aus, zumal das auch nicht erwartet werden kann, daß die elektrische Leitfähigkeit der Lackzusammensetzung stärker als linear mit dem Volumenanteil des elektrisch leitenden Füllstoffs 14 ansteigt, während die optische Absorption der Lackzusammensetzung bei Verwendung von feinteiligen Metallen als Füllstoff 14 wegen des hohen optischen Absorptionskoeffizienten der Metalle mindestens exponentiell wächst. Die volumenmäßige Beschwerung mit den elektrisch leitenden Füllstoff- oder Pigmentteilchen 14 bzw. deren Konzentration in dem leitenden Lackfilm 13 ist daher ein Kompromiß zwischen der elektrischen Leitfähigkeit und der optischen Durchlässigkeit der Lackzusammensetzung. Um eine hohe optische Durchlässigkeit zu erreichen, sollte die Leitlackelektrode 13 die Form einer sehr dünnen Schicht mit einem verhältnismäßig geringen Anteil an elektrisch leitendem Pigment haben, während eine hohe elektrische Leitfähigkeit eine dicke Schicht mit einem hohen Anteil an leitendem Pigment erfordert. Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung hat sich jedoch ergeben, daß die Konzentration des elektrisch leitenden Füllstoff- oder Pigmentmaterials in der Leitlackzusammensetzung gemäß der Erfindung bei normalen Dicken, d. h. in der Größenordnung von etwa 2 bis 15 wm, wie sie für Leitlackschichten 13 in Elektrolumineszenzzellen üblich sind, zwischen etwa 10 und 50 Volumprozent der fertigen, getrockneten Lackschichtzusammensetzung betragen sollte. Unterhalb von etwa 10 Volumprozent an Beschwerungs- oder Füllstoffmaterial 14 wird die Impedanz der trockenen Leitlackschicht zu hoch, d. h. größer als etwa 1 MOhm - cm für 60 Hz Wechselstrom und eine Stromdichte von 1 A cm-2, so daß sich solche Schichten nicht mehr als Elektrodenschichten 13 einer Elektrolumineszenzzelle 1 verwenden lassen. Wenn andererseits der Anteil des Beschwerungs-oder Füllstoffmaterials 14 in der fertigen, trockenen Lackzusammensetzung 50% übersteigt, wird die Lichtstreuung und Lichtabsorption zu groß, um solche Schichten für Elektroden 13 einer Elektrolumineszenzzelle geeignet zu machen. Innerhalb der oben angegebenen Konzentrationsgrenzen für den Füllstoff 14 ergibt sich daher als bevorzugter Konzentrationsbereich für den Füllstoff etwa 20 bis 30 Volumprozent, bezogen. auf die fertige, trockene Lackzusammensetzung.
  • Der elektrisch leitende Füllstoff 14 kann aus Teilchen eines selbst leitenden, homogenen festen Materials bestehen, oder aus einem überzogenen Grundstoff, also aus transparenten Trägerteilchen, die mit einer dünnen, lichtdurchlässigen Schicht aus einem elektrisch leitenden Material überzogen sind. Die einzelnen Teilchen des Füllstoffs 14 können beliebige Formen besitzen, z. B. die Form von Körnern, wie sie etwa in F i g. 3 dargestellt sind, oder die Form von Flocken oder Fasern. Die bevorzugte Form für diese Teilchen ist jedoch nadelförmig, wie F i g. 4 zeigt, da eine solche Teilchenform die Ausbreitung des elektrischen Feldes quer über die Oberfläche der Leitlackschicht der Elektrolumineszenzzelle 1 begünstigt, während gleichzeitig Lichtstreuung und Lichtabsorption minimal sind, so daß die Zelle eine ausgezeichnete Helligkeit und gleichförmige Leuchtdichte aufweist.
  • Unter den verschiedenen homogenen Materialien, die sich für die Füllstoffteilchen eignen, findet sich eine beträchtliche Anzahl von stabilen, homogenen, weißen oder hellfarbigen Metalloxyden, die bei geeigneter Zubereitung gut leiten. Es handelt sich dabei um Oxyde von Metallen mit mehr als einem Wertigkeitszustand, die mit Verunreinigungsatomen dotiert sind, um die elektrische Leitfähigkeit in bekannter Weise zu erhöhen. Die meisten dieser Metalloxyde sind als dem n-Leitfähigkeitstyp angehörend bekannt, die Dotierungsstoffe sind daher im allgemeinen Metallatome höherer Wertigkeit als substitutionelle Verunreinigungen, gegebenenfalls unter teilweiser Ersetzung des Sauerstoffs durch Halogen. Das für diesen Zweck bevorzugte Metalloxyd ist Indiumoxyd, z. B. technisches Indiumoxyd, wie es im Handel erhältlich ist. Das pulverförmige Indiumoxyd kann mit einigen Prozent Zinn dotiert und einem Glühprozeß unterworfen werden, beispielsweise, indem man es 5 bis 20 Minuten in einer offenen Quarz- oder Aluminiumoxydschale auf eine Temperatur über 500° C, jedoch unter dem Schmelzpunkt des Oxyds erhitzt. Andere als elektrisch leitende Füllstoffteilchen 14 geeignete hitzebeständige Metalloxyde sind die Oxyde des Zinks, Cadmiums, Zinns, Titans, Galliums und Germaniums, alle in Pulverform. Zinkoxyd eignet sich besonders gut als Füllstoff 14, da es nicht nur ein billiges Rohmaterial darstellt, sondern auch das es weiß ist und daher eine stark lichtdurchlässige Körperfarbe besitzt und da es unter Umständen nadelförmig kristallisiert, was, wie erwähnt, die Ausbreitung des elektrischen Feldes längs der Oberfläche der Leitlackschicht 13 begünstigt, während gleichzeitig die Streuung und Absorption des von der Leuchtstoffschicht ausgehenden Lichts minimal ist.
  • Die Verwendung von elektrisch leitenden Teilchen in Form von aus einer überzogenen Unterlage bestehenden Systemen, die inerte, transparente Trägerteilchen enthalten, welche mit einer dünnen, lichtdurchlässigen. Schicht aus einem elektrisch leitenden Material, wie einem Metalloxyd, überzogen sind, hat gegenüber homogenen, also aus einer einzigen festen Phase bestehenden, leitenden Füllstoffteilchen den Vorteil, daß die Trägerteilchen eine Forrn haben können, die eine Ausbreitung des elektrischen Feldes begünstigt, beispielsweise die Form von Nadeln, wie F i g. 4 zeigt, unabhängig von der Kristallstruktur des Oxydüberzuges. Außerdem lassen sich beträchtliche Verbesserungen hinsichtlich der optischen Durchlässigkeit der Leitlackschicht 13 erzielen, wenn man Trägerteilchen verwendet, die eine sehr glatte Oberfläche besitzen, so daß die Lichtstreuung minimal bleibt, und wenn die elektrisch leitende Schicht auf dem Trägerteilchen außerdem sehr dünn ist, so daß auch die Lichtabsorption minimal wird. Die bevorzugte Form eines elektrisch leitenden Füllstoff- oder Pigmentmaterials für die Leitlackschicht 13 aus überzogenen Trägerteilchen besteht aus elektrisch leitendem Glaspapier, das zu einem feinen Pulver zermalmt wurde. Für diesen Zweck wird ein elektrisch leitendes Glaspapier bevorzugt, wie es beispielsweise aus der bereits erwähnten deutschen Patentschrift 964 973 bekannt ist und das aus sehr feinen Glasfasern besteht, die zu einer papierartigen Bahn verdichtet wurden und mit einem elektrisch leitenden Metalloxyd oder einer anderen Verbindung, vorzugsweise Indiumoxyd, überzogen sind und hiervon getragen werden. Die Glasfasern, aus denen die derzeit im Handel erhältlichen Glaspapiere bestehen, sind im allgemeinen zwischen 0,1 und 3 #tm dick, die überwiegende Anzahl hat eine Dicke zwischen etwa 1 und 2 l.. Ein bevorzugtes, bekanntes Verfahren, Glaspapier elektrisch leitend zu machen, besteht darin, das Glaspapier in eine Metallsalzlösung zu tauchen, zu trocknen und zu erhitzen. Eine bevorzugte überzugslösung für diesen Zweck besteht aus basischem Indiumtrifluoracetat In(OH) (CF,COO)z mi Zinnchlorid (SnC14), gelöst in einem organischen Lösungsmittel, wie Äthylenglykolmonoäthylätheracetat, wie es z. B. unter der Handelsbezeichnung »Cellosolve«-Acetat von der Carbide and Carbon Chemicals Corporation vertrieben wird. Das Glaspapier wird nach dem Eintauchen in die bevorzugte Überzugslösung getrocknet und auf eine Temperatur erhitzt, die 250°C übersteigt und ausreicht, das basische Indiumtrifluoracetat in eine stabile, wasserunlösliche, transparente und elektrisch leitende Indiumverbindung zu zersetzen, die vermutlich aus einem Indiumoxyd schwach entwickelter Kristallstruktur besteht. Das so präparierte elektrisch leitende Glaspapier wird dann in einer Kugelmühle zu einem Pulver vermahlen, das die elektrisch leitenden durchscheinenden Teilchen 14 bildet. Wenn das elektrisch leitende Glaspapier so gemahlen und anschließend mit einer organischen Kunststofflösung gemischt wird, wie sie oben beschrieben wurde, um einen elektrisch leitenden Lack gemäß der Erfindung herzustellen, und wenn der Leitlack dann in Filmform gegossen wird, wie F i g. 4 zeigt, ist der resultierende getrocknete Lackfilm dunkler grün als das ursprüngliche, also noch nicht zermahlene elektrisch leitende Glaspapier. Solche Filme absorbieren auch schon bei geringen Dicken etwas Licht. Wenn jedoch das elektrisch leitende Glaspapier zuerst kurzzeitig auf eine erhöhte , Temperatur von etwa 600°C erhitzt wird, nimmt es eine hellgelbe Farbe an, die der Körperfarbe des Indiumoxyds entspricht. Solches erhitztes leitendes Glaspapier leitet in Blattform zwar schlechter als das normale, schwächer (bei geringerer Temperatur) er- ; hitzte grünweiße Papier, es bildet jedoch trotzdem nach dem Zermahlen ein Pulver, das offensichtlich nicht schlechter leitet als das zermahlene grünweiße leitende Glaspapier, während es andererseits in Form eines Lackfilms eine wesentlich bessere optische Durchlässigkeit und eine gefälligere Farbe hat. Aus diesem Grund wird daher das elektrisch leitende Glaspapier vorzugsweise einer Erhitzungsvorbehandlung unterworfen, es eignet sich jedoch auch ohne eine solche Wärmebehandlung gut als Füllstoff 14.
  • Andere überzogene Materialien, die als elektrisch leitende Füllstoffteilchen 14 in dem Leitlackfilm 13 verwendet werden können, sind beispielsweise transparente neutrale Trägermaterialien, die entweder die Form von nadelförmigen Teilchen haben können, wie gehackte Glasseidestränge oder nadelartige Tone, wie Attapulgit, oder die aus plattenförmigen Teilchen bestehen können, wie Glasflocken, Glimmerflocken, und Tone vom Kaolintyp; diese Trägerteilchen werden dann mit einer dünnen, lichtdurchlässigen und elektrisch leitenden Schicht, wie z. B. Indiumoxyd, überzogen. Die elektrisch leitende Schicht kann auf das feinteilige Trägermaterial in ähnlicher Weise aufgebracht werden, wie oben in Verbindung mit dem Leitendmachen von Glaspapier beschrieben wurde, beispielsweise durch Tauchen des feinteiligen Trägermaterials in eine metallorganische überzugslösung und anschließendes Trocknen und Erhitzen des überzogenen Trägermaterials. Ein geeignetes Verfahren ist jedoch die sogenannte Dampfphasentechnik, bei welcher das feinverteilte Trägermaterial im erhitzten Zustand mit den Dämpfen eines Metallsalzes, z. B. Zinntetrachlorid oder Indiumtrichlorid, in Berührung gebracht wird. Hierfür kann das feinverteilte Trägermaterial in einem Strömungsbett auf der erforderlichen hohen Temperatur gehalten und mit den Metallsalzdämpfen behandelt werden, oder man kann das Trägermaterial durch eine heiße Zone rieseln lassen während reaktionsfähige Metallsalzdämpfe dem herabrieselnden Trägermaterial nach oben entgegenströmen.
  • Bei der Herstellung eines elektrisch leitenden Lacks gemäß der Erfindung muß das als Füllstoff 14 verwendete elektrisch leitende Material, gleichgültig, ob es homogen ist oder aus einem überzogenen Träger besteht, gewöhnlich zuerst in einer Kugelmühle gemahlen werden, um größere Fasern oder Teilchen zu beseitigen. Die Anwesenheit größerer Fasern oder Teilchen aus leitendem Füllstoff 14 in der Leitlackschicht 13 würde nämlich nicht nur Überschläge in der Elektrolumineszenzzelle 1 verursachen, da solche Teilchen die Leuchtstoffschicht 8 und die Isolier- oder Trennschicht 11, wenn solche vorhanden sind, durchdringen können, wenn die Schichtstruktur der Zelle gebildet wird, sie können vielmehr auch Überschläge am Rand hervorrufen, wenn die Elektrolumineszenzzellen aus Zuschnitten hergestellt werden, die aus der rückwärtigen Elektrode 9, einer auf dieser befindlichen Leuchtstoffschicht 8 und einer auf der letzteren befindlichen Leitlackschicht 13 bestehen. Die Bedingung, daß das elektrisch leitende Material genügend gemahlen sein muß, gilt nicht nur für das obenerwähnte elektrisch leitende Glaspapier wegen dessen Nadelform nach dem Zermalmen, sondern auch für das im Handel erhältliche technische Indiumpulver, das normalerweise grob genug ist, um Überschläge im Körper und an den Rändern der Elektrolumineszenzzelle zu verursachen. Es wurde festgestellt, daß das elektrisch leitende, in Form diskreter Teilchen vorliegende Material, das als Füllstoff 14 für die Leitlackschicht 13 verwendet wird, im Fall pulverförmiger Teilchen entsprechend F i g. 3 eine Teilchengröße von höchsten etwa 10 #trn mit einer bevorzugten Teilchengröße von um 4 #tm und darunter haben soll, während die einzelnen Teilchen eine Faser- oder Flockenlänge von höchstens der Hälfte der Dicke der Leuchtstoffschicht 8 und der Isolierschicht 11 zusammen oder der Leuchtstoffschicht allein, wenn keine Isolierschicht vorhanden ist, haben soll, wenn die Teilchen die Form von Flocken oder kurzen Faserstückchen haben, wie es bei dem gemahlenen Glaspapier entsprechend F i g. 4 der Fall ist, um solche Überschläge zu vermeiden. Da die Leuchtstoffschicht und die Isolierschicht zusammen in Elektrolumineszenzzellen gewöhnlich eine Dicke von 50 #tm haben, sollen also faser- oder flockenförmige leitende Teilchen 14 nicht länger als 20 bis 25 #tm sein.
  • Außer der Vermeidung von Körper- und Randüberschlägen in der Elektrolumineszenzzelle 1 beeinflußt die Verkleinerung der Teilchengröße durch das Mahlen auch die elektrische Leitfähigkeit der fertigen Lackschicht 13. Je feiner dieTeilchen des elektrisch leitenden Füllstoffmaterials 14 sind, um so kleiner ist die elektrische Leitfähigkeit der Lackfilmschicht 13. Im allgemeinen kann das Füllstoffmateria114 jedoch zwischen etwa 2 und 32 Stunden mit Drehzahlen von 100 bis 150 U/Min. in einer Kugelmühle gemahlen werden, wenn der Füllstoff in einem flüssigen Träger suspendiert gemahlen wird, welcher ein Lösungsmittel für den organischen Kunststoff des Mediums 15 darstellt. Die Mahlzeit hängt bekanntlich von der Größe der Mühle, der Art und Anzahl der Mahlkörper und der Belastung der Mahlschalen ab. Als Suspensionsmedium für den Füllstoff 14 wird vorzugsweise dasselbe Lösungsmittel wie für das Medium 15 der Leitlackschicht 13 verwendet. Wenn der Füllstoff trocken gemahlen wird, d. h. ohne in einem flüssigen Träger suspendiert zu sein, reichen im allgemeinen Mahlzeiten in der Größenordnung von 30 Minuten aus.
  • Da das handelsübliche Indiumoxyd von Natur aus photoleitend ist, würden sich bei seiner Verwendung als elektrisch leitender Füllstoff 14 in der Leitlackschicht 13 einer Elektrolumineszenzzelle 1 normalerweise, d. h. ohne spezielle Vorbehandlung des Indiumoxyds,ungleichförmigeodersichänderndeLeuchtdichten ergeben, abhängig von Änderungen der Umgebungsbeleuchtung, denen die Zelle unmittelbar vor dem Einschalten ausgesetzt war. Zellen, die vor dem Einschalten im Dunkeln gewesen waren, leuchten dann schwächer als Zellen, die dem Licht ausgesetzt waren. Diese unerwünschten Einflüsse der Photoleitfähigkeit des als Füllstoff verwendeten Indiumoxyds auf die Helligkeit der Zelle können durch etwa einstündiges Glühen des Indiumoxydpulvers in Luft bei etwa 1000°C vor dem Einbringen in die Leitlackschicht 13 beseitigt werden. Durch ein solches Glühen wird die Photoleitfähigkeit des Indiumoxydpulvers weitgehend beseitigt und außerdem sein Dunkelwiderstand um etwa fünf Größenordnungen verringert. Das Glühen des Indiumoxyds kann entweder vor oder nach dem Mahlen erfolgen. Wegen der zusätzlich nötigen Bearbeitungsvorgänge, wie Filtern, Trocknen und Sichten, die notwendig sind, wenn das Indiumoxyd nach dem Mahlen geglüht wird, erfolgt die Hitzebehandlung des Indiumoxyds vorzugsweise vor dem Mahlen, da sich auch die Photoleitfähigkeit durch ein Glühen nach dem Mahlen nur wenig mehr verringern läßt als durch ein Glühen vor dem Mahlen.
  • Nach dem Mahlen des elektrisch leitenden Füllstoffs 14 zur Verringerung seiner Teilchengröße wird die gemahlene Suspension des Füllstoffs (wenn naß gemahlen wurde) oder der trockene Füllstoff (bei trockenem Mahlen) einer entsprechenden. Menge einer Lösung des Mediums 15 in einem geeigneten Lösungsmittel zugesetzt, und die Mischung wird dann gründlich in einem hochtourigen Mischer gemischt. Anschließend wird der Lack vorzugsweise zur Beseitigung von Blasen in einem langsam umlaufenden Behälter behandelt. Die resultierende Suspension ist dann fertig und kann als überzugszusammensetzung zur Bildung eines elektrisch leitenden Lackfilms oder einer Elektrode 13 der Elektrolumineszenzzelle 1 verwendet werden. Das für das Medium 15 des elektrisch leitenden Lackfilms 13 verwendete Lösungsmittel kann entweder ein sogenanntes »angreifendes« Lösungsmittel sein, das die Unterschichten erweicht, z. B. die Leuchtstoff- und Isolierschicht 8, 11, auf die die Leitlackschicht aufgebracht wird, oder es kann ein nicht angreifendes Lösungsmittel verwendet werden; das die Unterschichten nicht erweicht. Angreifende Lösungsmittel haben den Vorteil, daß durch die Erweichung der darunterliegenden Schicht, beispielsweise der Leuchtstoffschicht 8, eine Vermischung der Leitlackfilmschicht 13 mit der Unterlageschicht eintritt, was naturgemäß zu einer guten Bindung zwischen diesen Schichten führt. Die Verwendung von nicht angreifenden Lösungsmitteln verringert andererseits die Gefahr, daß leitende Teilchen 14 die Unterlageschicht, also beispielsweise die Leuchtstoffschicht 8, durchdringen und Kurzschlüsse in der fertigen Zelle hervorrufen. Solche Lösungsmittel sind trotzdem nicht immer vorteilhaft, da sie keine so gute Bindung zwischen dem Leitlackfilm 13 und der Unterlageschicht, wie der Schicht 8, ergeben, so daß Gefahr besteht, daß sich diese Schichten bei der fertigen Zelle trennen. Wegen der festeren Bindung zwischen der Leitlackfilmschicht 13 und der Leuchtstoffschicht 8 wird daher vorzugsweise ein angreifendes Lösungsmittel verwendet, das die Schicht 8 erweicht. Wenn man den Leitlack schnell auf die Schicht 8 aufbringt und trocknet, hat das Lösungsmittel nur wenig Zeit und Gelegenheit, diese Schicht zu durchdringen und sie weitgehend zu erweichen. Man kann jedes Lösungsmittel für das organischeKunststoffmaterial 15 verwenden, die Wahl des Lösungsmittels hängt von dem verwendeten organischen Kunststoff ab. Vorzugsweise verwendet man jedoch in bekannter Weise eine Mischung von Lösungsmitteln mit verschiedenen Verdampfungsgeschwindigkeiten, um die Bildung von Blasen und Poren im erstarrten Kunststoff zu verhindern. Für den vorzugsweise verwendeten Cyanäthylcellulose-Cyanäthylphthalat-Kunststoff wird als Lösungsmittel vorzugsweise eine Mischung von etwa gleichen Volumteilen Aceton, Methyläthylketon und Dimethylformamid verwendet; diese Mischung wird im folgenden als Dreierlösungsmittel bezeichnet.
  • Im folgenden werden einige spezielle Beispiele von bevorzugten Ansätzen und Herstellungsverfahren von elektrisch leitenden Lacken gemäß der Erfindung angegeben, und zwar sowohl von schwach leitenden als auch von stark leitenden Lacken, die sich zur Herstellung von elektrisch leitenden Lackfilmschichten 13 von Elektrolumineszenzzellen 1 eignen. Diese Beispiele sind jedoch nicht einschränkend auszulegen.
  • Beispiel 1 (schwach leitender Lack) Elektrisch leitendes Glaspapier, das in der oben beschriebenen Weise hergestellt wurde und in bekannter Weise aus seinen Glasfasern oder Mikrofasern besteht, die zu einem papierartigen Blatt verdichtet und mit einem elektrisch leitenden, thermischen Zersetzungsprodukt von basischem Indiumtrifluoracetat (vermutlich Indiumoxyd schwach ausgeprägter Kristallstruktur) überzogen wurde, wird in eine Kugelmühle mit kleinen Kugeln (Durchmesser etwa 1 cm) gebracht und etwa eine halbe Stunde trocken gemahlen. Das resultierende Pulver wird mit einem Sieb, dessen Maschenweite etwa 75 gm beträgt, gesiebt; es hat eine stumpfe blaugraue Farbe. Das Pulver wird dann in einer offenen Quarzschale etwa 5 bis 20 Minuten auf 500 bis 700° C (vorzugsweise 10 Minuten auf 600° C) erhitzt, die Körperfarbe des Pulvers wird dabei hellgelb, also heller als das ursprüngliche stumpfe Blaugrau. Das hellerfarbene Pulver aus leitendem Glaspulver absorbiert einen geringeren Anteil des die schwach leitende Lackschicht 13 durchsetzenden Lichts, die Leuchtdichte der Zelle ist daher größer. Zwei Gewichtsteile des elektrisch leitenden Glaspulvers werden gründlich mit einem Gewichtsteil Cyanäthylphthalat-Weichmacher gemischt und dann mit 10 Gewichtsteilen einer Lösung von 10 Gewichtsprozent Cyanäthylcellulose in dem angegebenen Dreierlösungsmittel versetzt, so daß sich eine überzugssuspension der folgenden Zusammensetzung ergibt: Leitendes Glaspulver ..... 2 Gewichtsteile Cyanäthylphthalat ....... 1 Gewichtsteil Cyanäthyleellulose (10o/oige Lösung in Dreierlösungsmittel) . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gewichtsteile Der resultierende viskose gelbe Lack kann mittels einer Rakel auf die Leuchtstoffschicht 8 aufgebracht werden, der Rakelabstand kann beispielsweise etwa 25 #tm betragen, so daß sich nach dem Trocknen ein elektrisch leitender Lackfilm 13 ergibt, der etwa 1 bis 2 #tm dick ist.
  • Beispiel 2 (schwach leitender Lack) Ein elektrisch leitender Lack, der Indiumoxyd als elektrisch leitende Füllstoffteilchen 14 enthält, kann folgendermaßen zusammengesetzt sein:
    Naß Trocken
    Indiumoxyd ....... 50,00 g 20 Volumprozent
    Cyanäthylcellulose 17,26 g 40 Volumprozent
    Cyanäthylphthalat. : 16,44 g 40 Volumprozent
    Dreierlösungsmittel 213,00 g
    Um die Photoleitfähigkeit des Indiumoxyds zu zerstören, wird dieses zuerst in Aluminiumschiffchen in einem Quarzrohrofen geglüht. Das Indiumoxyd wird wird in den Ofen bei Zimmertemperatur eingebracht, die Temperatur wird dann im Verlauf von etwa 40 Minuten auf etwa 1000° C gesteigert und auf dieser Temperatur etwa 1 Stunde gehalten. Man läßt den Ofen dann während 2 Stunden auf unter 300° C abkühlen, bevor das Indiumoxyd aus dem Ofen entnommen wird.
  • Die angegebenen Mengen an Indiumoxyd und Cyanäthylphthalat werden zusammen mit 45 g des Dreierlösungsmittels in eine 1-1-Kugelmühle eingefüllt, die fünfzig 2 cm lange und ebenso dicke Aluminiumoxydzylinder enthält, und die Mischung wird dann ungefähr 16 Stunden mit einer Drehzahl von ungefähr 110 U/Min. gemahlen.
  • Die genaue in der Rezeptur angegebene Menge an trockener Cyanäthylcellulose wird in einen Becher eingewogen und mit genügend Dreierlösungsmittel versetzt, um eine 12gewichtsprozentige Lösung zu erhalten (7,34 g Dreierlösungsmittel pro Gramm Cyanäthylcellulose). Die Verwendung von trockener Cyanäthyleellulose gewährleistet, daß die fertige Lackzusammensetzung genau die richtige Menge an Cyanäthylcellulose enthält, die elektrische Leitfähigkeit des Lacks kann sich nämlich durch kleine Änderungen des Indiumoxydgehalts beträchtlich ändern. Dies kann unter Umständen eintreten, wenn eine Charge Cyanäthylcelluloselösung verwendet wird, bei der ein Teil des ursprünglich vorhandenen Lösungsmittels abgedampft ist oder die ursprünglich etwas mehr Cyannäthylcellulose enthielt, als angegeben ist. Bei Verwendung einer solchen Lösung mit einer höheren Konzentration an Cyanäthylcellulose würde dann die endgültige Lackzusammensetzung mehr Cyanäthylcellulose als vorgesehen enthalten, so daß die tatsächliche Indiumoxydkonzentration in der endgültigen Lackzusammensetzung zu niedrig wäre.
  • Das gemahlene Indiumoxyd und die Cyanäthylphthalatmischung werden direkt in den Becher gegossen, der die Cyanäthylcelluloselösung enthält. Zum Ausspülen des in der Mühle zurückgebliebenen gemahlenen Indiumoxyds und der Cyanäthylphthalatmischung werden zwei Teile Dreierlösungsmittel, insgesamt 41 g, verwendet. Die Mischung aus Indiumoxyd, Cyanäthylphthalat und Cyanäthylcellulose wird dann mit einer Spatel umgerührt und etwa 1 Stunde im Mühlenbehälter gerollt. Um zu verhindern, daß. in der Mischung undispergierte Anhäufungen von Indiumoxyd verbleiben, wird die Mischung in einen 11 fassenden hochtourigen elektrischen Mischer gebracht und gemischt, hierdurch ergibt sich eine sehr gute Dispersion des Indiumoxydpulvers in dem Suspensionsträger. Die Viskosität der resultierenden schwach leitenden Lackzusammensetzung beträgt etwa 30 Poise, und die Mischung ergibt einen elektrisch leitenden Lack mit einer spezifischen Impedanz von der Größenordnung von 1 MOhm -cm für 60 Hz und eine Stromdichte von 1 A cm-2.
  • Beispiel 3 (stark leitender Lack) Ein Indiumoxyd als elektrisch leitende Füllstoffteilchen 14 enthaltender, stark leitender Lack kann die folgende Zusammensetzung haben und in der folgenden Weise hergestellt werden:
    Naß I Trocken
    Indiumoxyd ....... 18,68 g 24,2 Volumprozent
    Cyanäthylcellulose 5,06g 30,0 Volumprozent
    Cyanäthylphthalat. . 4,79 g 37,8 Volumprozent
    Dreierlösungsmittel 71
    Cyanäthylphthalat und Indiumoxyd, das wie bei Beispiel 2 geglüht wurde, werden in den angegebenen Proportionen zusammen mit etwa 19 g Dreierlösungsmittel und ungefähr zwölf 2 cm langen und dicken Aluminiumoxydkeramik-Zyindern in eine 1/4-1-Mühle gebracht und etwa 8 Stunden. bei einer Drehzahl von 150 U/Min. gemahlen. In diesem Fall wird das Indiumoxydpulver nur etwa halb so lange (also 8 Stunden) gemahlen) wie bei dem schwach leitenden Lack des Beispiels 2, bei dem das Indiumoxydpulver 16 Stunden gemahlen wurde. Durch die geringere Mahldauer erhält man für das Indiumoxyd größere Teilchen und einen größeren Volumenanteil in der endgültigen Lackzusammensetzung, was zu einer höheren elektrischen Leitfähigkeit führt. Das gemahlene Indiumoxyd und die Cyanäthylphthalatmischung wird dann einer rezepturgemäßen Menge an Cyanäthylcellulose in 12o/oiger Lösung in Dreierlösungsmittel zugesetzt und ebenso wie bei Beispiel 3 gemischt. Das gemahlene Indiumoxyd und die Cyanäthylphthalatmischung enthaltende Gefäß wird dabei mit ungefähr 15 g Dreierlösungsmittel ausgespült, um das ganze Indiumoxydpulver und Cyanäthylphthalat zu entfernen. Die Viskosität der resultierenden Leitlackmischung beträgt etwa 30 Poise, und die Mischung ergibt einen elektrisch leitenden Lack einer spezifischen Impedanz von ungefähr 5 bis 8 Ohm - cm, gemessen mit 60 Hz Wechselstrom bei einer Stromdichte von etwa 1 A cm-2.
  • Beispiel 4 (stark leitender Lack) Ein stark leitender Lack, der zermahlenes, elektrisch leitendes Glaspapier als Füllstoffteilchen 14 enthält, kann folgende Zusammensetzung haben: Leitendes Glaspulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,0 g Cyanäthylsucrose (Eastman Chemical Co) 15,0 g Cyanäthylcellulose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,8 g Methyläthylketon ....................... 37,0 g Nitromethan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13,2 g Bei der Herstellung einer Elektrolumineszenzlampe in der F i g. 1 dargestellten Art, bei der die lichtdurchlässige Elektrode 10 ausschließlich aus einer Schicht eines gut leitenden Lackfilms besteht, kann diese Lackschicht entweder durch indirektes Auftragen einer der oben beschriebenen gut leitenden Lacksuspensionen auf die Leuchtstoffschicht 8 und anschließendes Trocknen hergestellt werden oder durch Aufbringen eines Lacküberzugs auf eine vorübergehende Unterlage aus einem geeigneten organischen Kunststoff, z. B. eine Polyesterfolie (Mylar), worauf auf die getrocknete Lackschicht die Schicht 8 und dann die Isolier- oder Sperrschicht 11 aufgebracht werden. Nachdem die Schicht 8 und 11 gründlich getrocknet sind, wird die aus der gut leitenden Lackschicht 13, der Schicht 8 und der Isolierschicht 11 bestehende zusammengesetzte Schichtstruktur von der Kunststoffunterlage abgeschält und dann mit den anderen Elementen der Elektrolumineszenzzelle 1 zur fertigen Schichtstruktur zusammengefügt. Die undurchsichtige hintere Elektrode 9 wird in solchen Fällen zweckmäßigerweise aus im Vakuum aufgedampften Aluminium oder aus einer durch ein Siebdruckverfahren aufgetragenen, handelsüblichen Silber- ; farbe bestehen; selbstverständlich kann. gewünschtenfalls auch eine Aluminiumfolie auf die Isolatorschicht 11 aufgebracht werden, um als rückwärtige Elektrode zu dienen.
  • Die Elektrodenschicht 13 einer Elektrolumineszenzzelle des in F i g. 1 dargestellten Typs wird vorzugsweise durch Auftragen einer Suspension des stark leitenden Lacks auf das aus Nylon oder irgendeinem anderen hydrophilen organischen Kunststoff bestehende Wasserentziehungsblatt 12 aufgebrachte, das nach dem Trocknen. des die leitende Lackfilmelektrodenschicht 13 bildenden überzuges mit den anderen Bestandteilen der Elektrolumineszenzzelle zu einer Schichtstruktur vereinigt wird, wobei die mit dem Leitlack 13 überzogene Seite an die Leuchtstoffschicht 8 der Lampe angrenzt und mit dieser Kontakt macht. Bei allen oben beschriebenen Verfahren können die Leitlackschichten 13 auf die jeweiligen Unterlagen mittels einer handelsüblichen Rakelbeschichtungsmaschine aufgetragen werden, und die Dicke des aufgetragenen überzuges aus der Leitlacksuspension wird im allgemeinen in der Größenordnung von 25 bis 50 #tm liegen, wenn das Verhältnis von Feststoff zu Lösungsmittel in der verwendeten Suspension etwa 10 bis 15% beträgt, um fertige, trockene Leitlackschichten 13 zu erhalten, deren Dicke in dem gewünschten Bereich von etwa 2,5 bis 15 #tm liegt.
  • Bei der Herstellung einer Elektrolumineszenzzelle 1 des in F i g. 2 dargestellten Typs, deren lichtdurchlässige Elektrode zusammengesetzt und mehrschichtig ist und ein lichtdurchlässiges, elektrisch leitendes Blatt 17 mit vlies- oder netzartiger Struktur enthält, wie ein Metallnetz oder -sieb oder ein elektrisch leitendes Papier, sowie eine Schicht 13 aus einem elektrisch leitenden, lichtdurchlässigen Lack zwischen der Schicht 8 und dem elektrisch leitenden, netzartigen Blatt 17 zur Verbesserung der Leitfähigkeit, wird die Lage 13 aus dem Leitlackfilm in praktisch derselben Weise wie bei F i g. 1 hergestellt, indem man entweder einen Überzug aus einer schwach leitenden Lacksuspension entweder direkt auf die Schicht 8 aufträgt oder auf eine vorübergehend zu verwendende Unterlagefolie aus Polyester oder einem anderen organischen Kunststoff, worauf dann die schwach leitende Lackschicht 13 der Schicht 8 und der Isolierschicht 11 überzogen und nach dem Trocknen der aus der Leitlackschicht 13, der Schicht 8 und der Isolierschicht 11 bestehenden Schichtstruktur diese von der Kunststoffunterlage abgeschält und mit den anderen Bestandteilen der Elektrolumineszenzzelle zur fertigen Schichtstruktur vereinigt wird. Wenn die schwach leitende Lackschicht 13 direkt auf die Leuchtstoffschicht aufgebracht wird, kann die Schicht aus dem elektrisch leitenden Papier oder dem elektrisch leitenden netzartigen Blatt 17 entweder mit der getrockneten Leitlackschicht 13 bei der Lamination während der Fertigmontage der Zelle 1 vereinigt werden, oder es kann zuerst mit Lösungsmittel auf die Leitlackschicht 13 geklebt werden, z. B., indem man das leitende Papier mit einem feinen Nebel aus Dreierlösungsmittel besprüht und die Anordnung dann zu einer fertigen Schichtstruktur verbindet, oder das elektrisch leitende Papier bzw. netzartige Blatt 17 kann auf die feuchte elektrisch leitende Lackschicht 13 aufgelegt werden, mit der die Schicht 8 überzogen wurde. Die elektrisch leitende Papierschicht 17 kann, bevor sie mit der getrockneten Leitlackschicht 13 der Elektrolumineszenzzelle während der abschließenden Lamination vereinigt wird, zuerst mit Lösungsmittel an dem Wasserentziehungsblatt 12 aus Nylon od. dgl. angeklebt werden oder auf irgendeine andere Weise mit diesem zu einem zusammengesetzten, elektrisch leitenden Kunststoffblattmaterial vereinigt werden. Die elektrisch leitende Lackfilmschicht 13 kann in solchen Fällen auf die Seite 17 des leitenden Papier dieses zusammengesetzten Kunststoffblatts aufgebracht werden und bildet dann eine zusammengesetzte Elektroden- und Wasserentziehungsblatt-Struktur 18, wie sie in F i g. 5 dargestellt ist. Diese Struktur wird dann mit den anderen Bestandteilen der Zelle 1 zu einer fertigen Schichtstruktur vereinigt, wobei die Seite, die die Leitlackschicht 13 trägt, der Leuchtstoffschicht 8 zugewendet ist.
  • Die elektrisch leitende Lackfilmlage 13 gemäß der Erfindung ist besonders für Elektrolumineszenzzellen des in F i g. 2 dargestellten Typs nützlich, die eine lichtdurchlässige Elektrode enthalten, die aus einem elektrisch leitenden, netzartigen Blatt von verhältnismäßig lockerer, offenmaschiger Struktur, wie feines Drahtgewebe oder fein perforiertes Metallsieb oder elektrisch leitendes Papier der obenerwähnten Art mit dispergierten, metallisierten Glasfäserchen, die sich unregelmäßig mit durchscheinenden, nichtleitenden Fasern, wie z. B. aus Orlon, Nylon oder Ryon, abwechseln und von diesen getragen werden, besteht. Wegen der verhältnismäßig lockeren, weitmaschigen Struktur, die solche Elektroden aus netzartigen Blättern bei Elektrolumineszenzzellen haben müssen, unl genügend lichtdurchlässig zu sein, erscheint das von der Schicht 8 der Zelle erzeugte Licht nur an den Rändern der Öffnungen des Metallgewebes oder D_-a-netzes oder an den Rändern der Flächen zwischen benachbarten metallisierten Glasfäserchen eines leitenden Papiers, während die Mitte der Öffnungen oder Bereiche wegen des dort nicht ausreichenden elektrischen Feldes dunkel ist. Bei Verwendung von Metallgewebe- oder Dralitnetzelektroden decken außerdem die Drähte, aus denen diese Elektroden bestehen, das aus den darunterliegenden Bereichen der Leuchtstoffschicht kommende Licht ab. Aus diesen Gründen liefern Elektrolumineszenzzel_len, die @!@Ietallnetzelektroden oder Papierelektroden finit leitenden metallisierten Glasfäserchen enthalten, wie sie oben beschrieben wurden, ein ziemlich dunkles Licht, und die Leuchtdichte hat eine körnige Struktur. Außerdem neigen Elektroden aus Papier mit metallisierten Glasfäserchen zu Ausfällen und zur Bildung dunkler Flecken, vermutlich infolge der ziemlich ungleichmäßigen Verteilung der elektrisch leitenden Fäserchen in derartig leitenden Papieren, so daß einzelne Fasern, die an Flächen, in denen die Dichte an leitenden Fasern größer ist, angrenzen, infolge zu hoher Strombelastung leicht durchbrennen. Bei solchen Elektroden aus leitendem Papier liegen außerdem auch nicht alle leitenden Fäserchen direkt auf der LLuchtstoffschicht der Zelle auf oder machen mit dieser Kontakt, da die die Tragstruktur bildenden, nichtleitenden Fasern des Papiers einen Teil der leitenden Fasern von der Leuehtstoffschicht trennen und einen Reihenwiderstand und damit einen Spannungsabfall hervorrufen. Die erfindungsgemäß in einer solchen Zelle vorgesehene Schicht 13 aus einem schwach leitenden Lack zwischen der lockeren, offenen Netzelektrode 17 und der Leuchtstoffschicht 8 der Zelle wirkt jedoch als Leithilfe, wodurch nicht nur das elektrische Feld quer über die Fläche der Netzelektrode 17 verbreitet wird und die Öffnungen in dieser Elektrode überbrückt werden, d. h. die offenen Bereiche zwischen benachbarten leitenden Drähten oder Fasern, außerdem leitet der Lack das elektrische Feld bis hinunter zur Oberfläche der Leuchtstoffschicht. Die resultierende Elektrolumineszenzzelle zeichnet sich daher nicht nur durch eine gleichförmige, kornlose Leuchtdichte aus, die außerdem beträchtlich größer (beispielsweise mehr als 100%) als bei den hellsten bisher im Handel erhältlichen i Zellen ist, die Zellen sind außerdem bemerkenswert frei von Störungen und Ausfällen von einzelnen Bereichen, die dunkle Flecken ergeben und durch Durchbrennen der Papierelektrode in der Zelle verursacht werden. i Der elektrisch leitende Lack gemäß der Erfindung kann auch als leitende Schicht 13 in einer Elektrolumineszenzzelle 1 nützlich sein, die einen innigen elektrischen Kontakt zwischen der relativ rauhen Oberfläche der Leuchtstoffschicht und einer platteren und ziemlich starren transparenten elektrisch leitenden Elektrodenschicht herstellt, wie z. B. einem dünnen flexiblen Glasblatt, einem Glimmerblatt oder Glimmerpapier, die in geeigneter Weise elektrisch leitend gemacht wurden, z. B. durch das obenerwähnte Verfahren unter Verwendung von basischem Indiumtrifluoracetat oder durch eine Wärm.-behandluno, in Ge-enwart von Zinn- oder Indium-I t' chloriddämpfen. Da die elektrisch leitenden Lackelektroden gemäß der Erfindung sehr robust und bruchsicher sind und beim Manipulieren und Schneiden nicht brechen und da sie sieh durch maschinelle Beschichtungsverfaliren oder durch Drücken herstellen lassen, ergeben sich allein durch die Verwendung eines solchen Leitlacks als lichtdurchlässige Elektrode in flexiblen Elektrolumineszenzzellen od. dgl. oder als ein Bestandteil einer zusammengesetzten lichtdurchlässigen Elektrode 16 einer solchen Einrichtung erheblich geringere Herstellungskosten, die in der Praxis ein Fünftel bis ein Zehntel der Herstellungskosten bekannter Elektroden dieser Art aus elektrisch leitendem Glaspapier betragen können. Diese Kosteneinsparungen ergeben sieh, insbesondere bei Elektrolumineszenzzellerl kleiner Abmessungen, praktisch ohne Helligkeitsverlust der resultierenden Zelle im Vergleich zu Zellen, die mit den bekannten, zerbrechlichen Elektroden aus leitendem Glaspapier versehen sind. Die Helligkeit von erfindungsgemäßen Zellen ist mindestens gleich und in vielen Fällen sogar höher als die von bekannten Elektrolumineszenzzellen. Die vergleichbaren Helligkeitswerte beruhen natürlich zum Teil auf der guten Lichtdurchlässigkeit der leitenden Lackelektrode 13 gemäß der Erfindung. Außerdem werden durch die Verwendung einer Leitlackschieht 13 zur Verbesserung der Leitfähigkeit eines aus einem netzartigen Blatt bestehenden Elektrodenelements 17 einer Elektrolumineszenzzelle, wie einer metallisierte Glasfäserchen enthaltenden Papierelektrode der oben erwähnten Art, nicht nur die körnige Lichtverteilung vergleichmäßiat, die sonst solche Lampen zeigen, so daß sich eine homogene Leuchtdichte ergibt, sondern auch das Auftreten von örtlichem Durchbrennen oder Ausfällen in der Elektrode, die durch dunkle Flecken das Aussehen der Lampe beeinträchtigen, weitgehend verringert.

Claims (9)

  1. Patentansprüche: 1. Flexible lichtdurchlässige Elektrode für Elektrolumineszenzzell_en, g e k e n n z e i c h n e t d u r c h eine Schicht von höchstens 15 u Dicke aus einem transparenten organischen Kunststoff, in dem 10 bis 50 Volumprozent eines in Form diskreter Teilchen vorliegenden, lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden, nichtmetallischen Materials dispergiert sind, dessen Teilchengröße bei regelmäßiger Teilchenform 10 ca nicht übersteigt bzw. bei dem die Maximalabmessung der Teilchen 25 cr nicht übersteigt, wenn die Teilchen nadelförmig sind.
  2. 2. Elektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der transparente organische Kunststoff aus plastifizierter Cyanäthylcellulose besteht.
  3. 3. Elektrode nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dispergierten Teilchen aus Glasfasern oder Glimmerflocken, die mit Indiumoxyd oder einem anderen lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden Material überzogen sind, oder aus lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden Teilchen aus einem Oxyd des Indiums oder eines anderen Metalls bestehen.
  4. 4. Elektrode nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff eine hohe Dielektrizitätskonstante besitzt und 20 bis 30 Volumprozent Glasfasern, die mit Indiumoxyd überzogen sind, oder Indiumoxydteilchen enthält.
  5. 5. Elektrode nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Kunststoffschicht eine elektrisch leitende, lichtdurchlässige, netzartige Elektrodenschicht, gegebenenfalls mit einer an dieser haftenden zusätzlichen Schicht aus einem transparenten, hydrophilen thermoplastischen Material liegt.
  6. 6. Elektrode nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die netzartige Elektrodenschicht eine Bahn ist, die elektrisch leitendes Papier enthält, das aus metallisierten Mikroglasfasern besteht, die zwischen Fasern aus durchscheinendem, nichtleitendem Material dispergiert sind und von diesem getragen werden.
  7. 7. Elektrode nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die netzartige Bahn aus einem Papier besteht, das mit Silber überzogene mikroskopische Fäserchen aus Glas enthält, die unregelmäßig mit Fasern aus einem organischen Kunststoff verfilzt sind und von diesem getragen werden. B.
  8. Verfahren zur Herstellung einer lichtdurchlässigen Elektrode nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Glasfasern mit basischem Indiumtrifluoracetat imprägniert werden, daß das Material dann auf eine Temperatur über 500° C, jedoch unter der Erweichungstemperatur des Glases so lange erhitzt wird, bis die Imprägnierung zu einem elektrisch leitenden Überzug zerfällt, daß die überzogenen Glasfasern zu einem feinen Pulver aus elektrisch leitenden Glaspartikeln zermahlen werden und daß das leitende Glaspulver in einer Lösung aus einem wenigstens annähernd transparenten organischen Kunststoff dispergiert wird.
  9. 9. Verfahren zur Herstellung einer Elektrodenschicht nach einem der Ansprüche 1 bis 7 für eine Elektrolumineszenzzelle, die eine auf eine rückwärtige Elektrode aufgebrachte Leuchtstoffschicht enthält, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffschicht mit einer dünnen Schicht eines elektrisch leitenden Lacks überzogen wird, der aus einer Dispersion von lichtdurchlässigen, elektrisch leitenden Teilchen in einer Lösung eines transparenten organischen Kunststoffs besteht, und daß die Lackschicht dann getrocknet wird, so daß sie eine lichtdurchlässige, elektrisch leitende Elektrodenschicht bildet.
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