-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Naßpresse für Papiermaschinen
zum Entwässern einer - gecr -"ebenenfalls zusammen mit einer Papierbahn durch
den Pressenspalt zwischen zwei Walzen laufenden Filzbahn, bei der die Oberfläche
mindestens einer Walze durch im wesentlichen in Umfangsrichtung verlaufende Schlitze
in glatte Stegflächen unterteilt ist.
-
Es sind bereits Pressen zum Entwässern von Holzstoff, Zellulose u.
dgl. bekannt, bei denen das auszupressende Material ohne Zwischenlage eines Filzes
durch den Pressenspalt gefördert wird und bei denen die Oberfläche mindestens einer
Walze durch im wesentlichen in Umfangsrichtung verlaufende Schlitze in glatte Stegfläch#n
unterteilt ist. Hierbei ist sowohl die Stegbreite als auch die Schlitztiefe um ein
Mehrfaches größer als die Schlitzbreite. Bei einer anderen Presse dieser Art ist
die Bemessung dieser Schlitze wieder anders gewählt, und zwar ist die Breite der
Schlitze kleiner als 1 mm und die Schlitztiefe kleiner als diese Breite gewählt.
Die Schlitzbreite beträgt vorzugsweise 0,75 mm und die Schlitztiefe
0,5 mm. Die Kombination dieser beiden bekannten Bemessungsvorschriften für
die Schlitzausbildung ist bei diesen bekannten Anordnungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei diesen bekannten Pressen, die lediglich zum Entwässern von rohen Holzstoffbahnen
dienen, ist es unerheblich, ob durch die Schlitze auf der Umfangsfläche der Walze
ein bleibendes Muster auf dem zu entwässernden Material entsteht oder nicht. Diese
bekannten Pressen wären in der Dimensionierung ihrer Schlitze nicht zum Herstellen
von Papier geeignet.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Naßpresse für Papiermaschinen der
eingangs erwähnten Art zu schaffen, mit der ohne die Ausbildung störender Muster
oder Markierungen auf dem entwässerten Papier eine sehr gleichmäßige Wasserabfuhr
möglich ist.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß ausgehend von einer Naßpresse der
eingangs erwähnten Art gelöst durch die Kombination folgender an sich bekannter
Merkmale: a) Die Schlitzbreite beträgt etwa 0,125 bis 0,9 mm;
b) die Schlitztiefe ist mindestens zweimal so groß wie die Schlitzbreite;
e) die Stegbreite beträgt das 2- bis 20fache der Schlitzbreite. Vorzugsweise verlaufen
dabei die Schlitze schraubenförmig und zwar sowohl rechtsgängig wie linksgängig
so daß die Stegflächen rautenförmige Muster bilden.
-
Durch die erflndungsgemäße Kombination ist es erstmals möglich, ohne
irgendwelche Hilfsmittel allein durch die Schlitze das Wasser aus dem Pressenspalt
von Naßpressen für Papiermaschinen ungehindert abzuführen, wobei die erfindungsgemäße
Dimensionierung der Schlitze eine wesentlich gleichmäßigere Entwässerung ermöglicht,
als dies mit den bekannten Maßnahmen bisher möglich war. Es wird vor allem erreicht,
daß auf dem Filz bzw. der darauf geführten Papierbahn durch die Stegflächen keinerlei
Markierungen erzeugt werden.
-
Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an Ausführungsbeispielen näher erläutert. F i g. 1 zeigt einen Ausschnitt
eines Querschnittes durch eine erfindungsgemäße Naßpresse zum Entwässern einer Filzbahn;
F i g. 2 zeigt den Ausschnitt eines Querschnittes einer erfindungsgemäßen
Naßpresse zum Entwässern einer zusammen mit einer Papierbahn durch den Pressenspalt
geführten Filzbahn; F i g. 3 zeigt einen Ausschnitt des Bereiches VB nach
F i g. 2; F i g. 4 bis 7 zeigen die Draufsicht bzw. Querschnitte
einer erfindungsgemäßen Walze mit rautenförmigen Stegflächen; F i g. 8 bis
10 sowie 11 und 12 zeigen an Hand von Draufsichten bzw. Querschnitten
weitere Mög-
lichkeiten für die Schlitzführung auf der Walzenoberfläche.
-
Fig. 1 und 2 zeigen Ausschnitte von Querschnitten zweier Naßpreßspalte
für Papiermaschinen, und zwar zeigt F i g. 1 eine durch eine mit in Umfangsrichtung
verlaufenden Schlitzen 13 c versehene Walze 13 und eine damit zusammenwirkende
glatte Walze 12 gebildete Naßpresse zum Entwässern einer Filzbahn 11, während
F i g. 2 eine Naßpresse, gebildet durch eine mit in Umfangsrichtung verlaufenden
Schlitzen 22 c versehene Walze 22, und eine damit zusammenwirkende glatte Walze
21 zeigt, die zum Entwässern einer Filzbahn 23 dient, die zusammen mit einer
Papierbahn W durch den Pressenspalt geführt wird. Die Stegflächen 13 b bzw.
22 b
dieser beiden Naßpressen nach F i g. 1 und 2 sind in Umfangsrichtung
lückenlos ausgebildet und besitzen eine sehr geringe axiale Abmessung
y. Auch die Schlitze 13 c bzw. 22 c besitzen eine sehr kleine axiale
Abmessung x. Die Abmessungen der Schlitze sind genügend groß, so daß die Schlitze
das an der Durchlaufstelle anfallende Wasser aufnehmen können, und außerdem sind
sie zur Atmosphäre entlüftet, so daß dem Einströmen von Wasser kein Widerstand entgegengesetzt
wird; dies ist in erster Linie auf das Verhältnis der Tiefe der Schlitze im Vergleich
zu ihren axialen Abmessungen x zurückzuführen. Die Schlitztiefe muß somit bei Papiermaschinen
in den meisten Fällen erheblich größer sein als die Schlitzbreite x, damit die beschriebene
Entlüftung gewährleistet wird. Bei brauchbaren Ausbildungsformen der Erfindung kann
das Verhältnis zwischen der Schlitztiefe und der Schlitzbreite x am Walzenumfang
mindestens etwa 2: 1 betragen und sich bis auf etwa 10 : 1 oder darüber
vergrößern, je
nach der Festigkeit des Walzenwerkstoffes, der mehr oder weniger
leichten Bearbeitbarkeit der Walzen. Ferner soll jeder Schlitz die erforderliche
Wassermenge ohne Schwierigkeit aufnehmen können; zu diesem Zweck ist der Abstand
der radialen Seitenwände 13 c-1, 13 c-2 bzw. 22 c-1,
22 c-2 mindestens gleich der Breite x der Schlitzmündung, und zwar mindestens über
einen Anfangsteil der Schlitztiefe. Die Schlitztiefe beträgt mindestens etwa
1,25 mm und vorzuasweise etwa 3,2 mm. Die kleinste Schlitzquerschnittsfläche
beträgt etwa 2x22, d. h. das Doppelte des Quadrats der Mündungsbreite. Bei
einer Schlitztiefe von 1,25 mm müßte die Schlitzbreite also 0,65 mm
betragen. Bei einer Schlitztiefe von 3,2 mm wird eine größere Querschnittsfläche
von etwa 5X2 vorgezogen. Dieser Grundgedanke würde es zulassen, für den Schlitzgrund
eine Breite zu wählen, die größer ist als die Breite x an der Schlitzmündung.
-
Neben der Notwendigkeit, die Schlitze 13 c und
22c
so auszubilden, daß an der Durchlaufstelle eine Entlüftung zur Atmosphäre möglich
ist und die Schlitze Wasser aufnehmen können, hat sich gezeigt, daß ein weiterer
Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielt; nämlich eine möglichst
kleine axiale Abmessung y für die glatten, zylindrischen Stegflächen zwischen
den Schlitzen x vorzusehen. Gemäß F i g. 3 ist die größte axiale Strecke,
längs deren das Wasser den zusammengedrückten Filz 23 durchströmen muß, durch
die Strecke gegeben, die sich etwa vom Mittelpunkt M einer Stegfläche 22
b zum benachbarten Rand eines Schlitzes22c verläuft. Der MittelpunktM liegt
in einer radialen Ebene, welche den betreffenden Steg und die Stegfläche 22
b halbiert, und der axiale Ab-
stand bis zum Schlitz entspricht etwa
der halben Breite des Steges, also y/2.
-
Die Dicke des zusammengedrückten Filzes 23 liegt zwischen
1,6 und 3,2 mm. Der durch den Filz entgegengesetzte Strömungswiderstand
ist so groß, daß man diese Abmessung y/2 mit besonderer Sorgfalt derart wählen
muß, daß an der Durchlaufstelle eine maximale Entwässerung der Papierbahn erzielt
wird. Zu diesem Zweck soll die axiale Stegbreite y etwa 25 bis 200
% der Dicke 23 a des zusammengedrückten Filzes entsprechen, wenn ein optimales
Hindurchströmen von Wasser in axialer Richtung durch den zusammengedrückten Filz
und in die Schlitze 22c auf beiden Seiten jeder Stegfläche 22b erzielt werden
soll, welche von dem Filz 23 umschlossen wird. Die axiale Stegbreite
y steht zur Dicke 23 a
des zusammengedrückten Filzes vorzugsweise
in einem Verhältnis zwischen 1: 2 und 1: 1.
-
Um Schattenmarkierungen auf den Papierbahnen zu verhindern und um
zu vermeiden, daß der Filz in einem zu großen Ausmaß in die Nuten eintritt, soll
die Schlitzbreite x etwa 0,9 mm nicht überschreiten. Die kleinste noch brauchbare
Schlitzbreite x, bei der noch Wasser aufgenommen werden kann und eine Entlüftung
der Schlitze möglich ist, liegt im Bereich von etwa 0,125 mm. Besonders gute
Ergebnisse werden bei einer Schlitzbreite von etwa 0,65 mm erzielt. Vor allem
bei Naßpressen, bei denen der Filz nicht unmittelbar hinter der Presse von der Papierbahn
abgehoben werden kann, kommt dem Verhältnis zwischen der Schlitzbreite x und der
Stegbreite y eine große Bedeutung zu. Dort, wo dieses Verhältnis nicht so
bedeutsam ist, beträgt dieses Verhältnis vorzugsweise mindestens etwa
1: 2 bis 1: 3, d. h. die Abmessungen verhalten sich wie
0,8 mm zu etwa 1,6 bis 2,4 mm, wobei eine einwandfreie Abführung des
Wassers aus der Papierbahn mit Hilfe des Filzes gewährleistet ist und wobei der
Anteil der offenen Fläche im Bereich von 50 bis etwa 25 % liegt.
-
Umfangreiche Untersuchungen haben gezeigt, daß sich eine erheblich
bessere Leistung erzielen läßt, wenn man eine erheblich kleinere offene Fläche von
nicht mehr als etwa 25 % vorsieht, d. h. wenn man Schlitze mit einer
Breite von nicht mehr als 0,8 mm in Verbindung mit Stegen verwendet, deren
Breite 2,4 mm beträgt. Hierin liegt ein bedeutsamer Unterschied zwischen den Walzen
13 und 22. Dies gilt trotz der Tatsache, daß ein wesentliches Merkmal der
Erfindung darin zu erblicken ist, daß das Wasser leicht von den Schlitzen aufgenommen
werden muß. Der Grund für die Bevorzugung dieser Obergrenze von etwa 25 % für die
offene Fläche, d. h. für die besondere Bevorzugung einer Obergrenze von 200/9 bei
einer Schlitzbreite von 0,5 bis 0,65 mm und einer Stegbreite von 0,2
bis 2,5mm, besteht darin, daß festgestellt wurde, daß diese verhältnismäßig kleine
offene Fläche das Abführen von Wasser aus der Papierbahn über den Filz bei den angewendeten
Preßdrücken nicht wesentlich behindert, wenn mit der kleinen axialen Abmessung
y gearbeitet wird.
-
Das Wasser muß unter dem sehr erheblichen Druck, der an der Durchlaufstelle
aufgebracht wird, zu den Schlitzen strömen, während bei den niedrigeren entgegengesetzten
Drücken auf der Austrittsseite, die auf das Saugvermögen des Filzes und den an dieser
Stelle auftretenden Unterdruck zurückzuführen sind, das Wasser nicht nur aus den
Schlitzen austreten muß, sondern in Richtung auf die Mitte der Stegflächen zurückströmen
muß. Es hat sich gezeigt, daß die bevorzugte Konstruktion der Walze 22, bei der
diese unerwünschte Umkehrung der Wasserströmung verhindert wird, derart sein muß,
daß das Verhältnis zwischen der Schlitzbreite x und der Stegbreite y nach
F i g. 3 zwischen einem Maximum von etwa von 1: 3 und einem Minimum
von etwa 1: 20 liegen muß; unterhalb diesem Minimum wird die Entwässerung
der Papierbahn und/oder des Filzes in unerwünschter Weise beeinträchtigt; vorzugsweise
sieht man somit eine offene Fläche im Bereich von etwa 25 bis etwa 101/0
vor.
-
Bei der Anwendung des vorstehend beschriebenen Verhältnisses von
1: 3 bis 1: 20 zwischen der Schlitzbreite und der Stegbreite sieht
man vorzugsweise Stege mit einer Breite von 1,25 bis 3,8 mm und Schlitze
mit einer Breite von 0,25 bis 0,9 mm vor. Hervorragende Ergebnisse
werden bei einer Schlitzbreite von 0,65 mm und einer Stegbreite von
2,5 mm erzielt; sogar noch bessere Ergebnisse wurden in neuerer Zeit bei
einer Schlitzbreite von 0,5 mm und einer Stegbreite von 2,5 mm,
d. h. bei einer offenen Fläche von 16%, erzielt.
-
Die Tiefe der Schlitze wurde mindestens so groß gewählt, daß das ausgepreßte
Wasser aufgenommen werden kann; natürlich müssen die Schlitze genügend tief sein,
um die Entlüftung zu gewährleisten. Im Hinblick auf diese Forderungen hat es sich
gezeigt, daß eine Schlitztiefe zu bevorzugen ist, die mindestens dem 2- bis 10fachen
der Schlitzbreite an der Schlitzmündung entspricht. Mit anderen Worten, die Schlitztiefe
soll mindestens etwa gleich der Stegbreite sein oder mindestens etwa 2,5
mm betragen; hierbei wird die maximale Schlitztiefe in erster Linie durch praktische
Gesichtspunkte bestimmt; Schlitzböden von gerader oder abgerundeter Form erweisen
sich bei einer SchIitztiefe von nicht wesentlich mehr als etwa 6,5 mm im
allgemeinen anderen Konstruktionen hinsichtlich der Festigkeit der Walze, der Reinigungsmöglichkeit
und der günstigen Herstellbarkeit als überlegen.
-
Eine Schlitzbreite von etwa 0,65 mm kann für eine bestimmte
Presse einen idealen Wert darstellen, und eine Verringerung der Schlitzbreite
26 auf 0,5 mm kann bei der gleichen Presse zu einer erheblichen Verringerung
oder nahezu vollständigen Ausschaltung der Markierungen bei bestimmten Papierbahnen
führen; hieraus wird die kritische Bedeutung von sehr kleinen Änderungen der gezählten
Ab-
messungen ersichtlich.
-
Gemäß F i g. 2 ist die Walze 22 mit einem Gummiüberzug versehen,
während die ihr gegenüberliegende
Preßwalze ohne Gummiüberzug bleiben
kann, jedoch kann man auch diese Walze gegebenenfalls mit einem Gummiüberzug versehen.
Gewisse Vorteile lassen sich durch den Gebrauch einer mit nichtrostendem Stahl überzogenen
Walze erzielen, in die Schlitze eingeschnitten sind, denn eine solche Walze besitzt
eine größere Haltbarkeit; im allgemeinen wird jedoch nur eine Walze eines Preßwalzenpaars
mit einem überzug aus nichtrostendem Stahl versehen, während die andere Walze aus
den angegebenen Gründen einen überzug aus einem festen Elastomer trägt.
-
Gemäß F i g. 4 bis 7 weist die Walzenoberfläche 200
schraubenlinienförmige Schlitze 201a, 201b,
20le und 202a,
202b und 202c auf. Die Schlitze 202a usw. haben einen ähnlichen Steigungswinkel
wie die Schlitze201a usw., jedoch verlaufen sie in der entgegengesetzten Richtung,
so daß sie die Schlitze201a usw. schneiden und rhombusförmige Stegflächen
203 a und 203 b entstehen. Die maximale axiale Abmessung dieser Stegflächen
ist in F i g. 7
dargestellt. Die Breite x der Schlitze im Vergleich zu der
aus F i g. 7 ersichtlichen axialen Stegabmessung y
liegt im erfindungsgemäßen
Bereich, d. h. das Verhältnis x: y liegt zwischen
1: 6 und 1: 7; die Schlitzbreite x, die bei einer erfindungsgemäßen
Papierbahnpresse anwendbar ist, beträgt etwa 0,125 bis 0,9 mm. In
F i g. 7 liegt die Stegbreite y natürlich näher an der Obergrenze
von etwa 38 mm, die weiter oben für die Stegbreite angegeben wurde, um das
Strömen von Wasser quer zur Laufrichtung der Papierbahn in deren Ebene auf ein Mindestmaß
zu verringern. An den Schnittpunkten R und S sind die Schlitze durch einen
genügend kleinen Abstand getrennt, so daß es nicht erforderlich ist, sie auf der
Unterseite des Filzes F zur Atmosphäre zu entlüften.
-
Aus F i g. 6 ist ersichtlich, daß die parallelen,
je-
doch etwas schraubenlinienförmigen Schlitze 201 b
und 201
c durch einen schmaleren Steg yB getrennt sind. Hierdurch wird das eine Beschädigung
der Papierbahn bewirkende Strömen von Wasser innerhalb der Papierbahn in der Richtung
der Schnittlinie IX B-IX B vermieden. Aus F i g. 5 ist ferner ersichtlich,
daß zwischen den Schlitzen 202 a und 201 b
auch quer zur Maschinenrichtung
eine noch schmalere Stegfläche yA vorhanden ist. Die Walze kann mit einem Gummiüberzug
200 A versehen sein, der auf einem Mantel 200 x aus zähem Stahl angeordnet
ist.
-
Die Schlitze201a usw. und 202a usw. nach Fig.4 werden tatsächlich
in der Umfangsrichtung vor und nach der betreffenden Durchlaufstelle und auf der
Unterseite des Filzes F entlüftet, und die Schlitze sind genügend schmal, um viele
der übrigen vorstehend beschriebenen Funktionen zu erfüllen. Da diese Schlitze jedoch
einen großen Steigungswinkel haben, werden sie nicht über die kürzeste Strecke zur
Atmosphäre entlüftet, wie es bei den in der Umfangsrichtung verlaufenden Schlitzen
der Fall ist.
-
Nimmt man an, daß die Abmessung yB zwischen den parallelen schraubenlinienförmigen
Schlitzen 201 b und 201 c etwa 2,5 mm beträgt, während die Schlitze eine
Breite von 0,5 mm haben, wird ersichtlich, daß in diesem Falle beim Fehlen
der anderen schraubenlinienförmigen Schlitze 202a usw. eine offene Fläche von
16 11/o vorhanden sein würde; durch die Verwendung der Schlitze 202a usw.
wird jedoch die offene Fläche auf etwa 20% vergrößert, wenn diese Schlitze die gleichen
Abmessungen haben wie die Schlitze 201 a usw. Tatsächlich kann die offene Fläche
bei Anordnungen nach F i g. 4 bis 12 bis zu etwa 33 1/o betragen,
insbesondere wenn die Maschine relativ langsam arbeiten soll und die Schlitze einen
erheblichen Querschnitt haben, so daß sie wie Wassertröge wirken. In solchen Fällen
können Stegflächen, die etwa zwei Drittel der Gesamtfläche ausmachen, die gewünschte
Preßwirkung hervorrufen. Ferner können die Stegflächen mit der maximalen Abmessung,
z. B. die Stegfläche y nach F i g. 7, bis zu zweimal so groß sein
wie die vorher angegebene Mindestabmessung von etwa 38 mm, bzw. die Stegfläche
y nach F i g. 7 kann eine maximale Abmessung von bis zu etwa
7,5 mm erhalten. Es sei bemerkt, daß diese maximale Abmessung nur in einer
bestimmten Richtung vorhanden ist, d. h. genau quer zur Laufrichtung der
Papierbahn; im vorliegenden Fall sind die Stegflächen im Vergleich zu den Gesamtabmessungen
der Durchlaufstelle so klein, daß bei einer relativ langsam laufenden Papiermaschine
die Strecke, längs deren sich das Wasser zu den Schlitzen 201 und 202 bewegen muß,
viel kürzer sein kann, wie es in F i g. 5 und 6 gezeigt ist; gleichzeitig
läßt sich ohne weiteres eine einwandfreie Entlüftung der Oberseite des Filzes erreichen,
so daß die hier beschriebenen Schlitze als Wassertröge wirken.
-
F i g. 8 bis 10 zeigen eine Anordnung, bei der die Schlitze
301a und 301b auf der Walzenoberfläche 300 parallel verlaufen. Die
Schlitze 301a und 301b
haben eine Querschnittsfläche von nur etwa 2x bis 3x2;
wenn größere Wassermengen von derartigen Schlitzen aufgenommen werden sollen, kann
es sich als zweckmäßig erweisen, mehrere kleine Sackbohrungen 303a und
303b am Boden der Schlitze vorzusehen. Hierdurch werden besonders tiefe Schlitze
im Gummiüberzug 300a überflüssig. Die Konstruktion nach Fig.8 mit den Sackbohrungen
303 kann z.B. auch bei einem überzug aus nichtrostendem Stahl vorgesehen
werden, der an Stelle des Gummiüberzuges 300a verwendet wird, denn nichtrostender
Stahl läßt sich nur verhältnismäßig schwer bearbeiten und mit tiefen Schlitzen versehen.
Bei einer solchen Anordnung kann man vergleichsweise weniger tiefe Schlitze 301a
und 301b in den überzug aus nichtrostendem Stahl einschneiden.
-
In F i g. 8 ist weiterhin ein einzelner Querkanal
305 dargestellt. Natürlich kann man bei der Anordnung nach F i
g. 8 eine größere Zahl solcher Querkanäle 305 vorsehen; jedoch ist
es auch möglich, diese Kanäle vollständig fortzulassen und nur die Sacklöcher
303 zu verwenden; im letzteren Fall behält die offene Fläche genau den durch
die Schlitze 301 bestimmten Wert, denn die Sacklöcher 303
tragen nicht
zur Vergrößerung der offenen Fläche der Walze bei. Wenn man den allgemein axial
verlaufenden Kanal 305 oder mehrere solcher Kanäle vorsieht, die gegeneinander
versetzt sein oder sich über die ganze Länge der Walze erstrecken können, vergrößert
sich natürlich die offene Fläche. Ein derartiger Querkanal 305 ist in F i
g. 10 im Längsschnitt gezeigt; er hat im wesentlichen die gleiche Tiefe wie
die Schlitze 301a und 301b. Um zu vermeiden, daß sich der Querkanal
305 mit Fasern, Ton, Schmutz od. dgl. füllt, insbesondere bei einer nur von
einem Filz durchlaufenden Presse, kann eine entsprechende Reinigungsbürste vorgesehen
sein.
-
F i g. 11 zeigt eine Anordnung mit einer Walze
400,
bei der Schlitze 401 a und 401 b so eingeschnitten sind, daß
sie parallel in der Umfangsrichtung verlaufen. Hier sind Querkanäle 306 vorgesehen,
die sich unter einem großen Neigungswinkel zu den parallelen Kanälen 401 erstrecken,
so daß man die Ouerkanäle 306 in einem einzigen Arbeitsgang so ausbilden
kann, daß sie die in Umfangsrichtung verlaufenden Schlitze 401 a und 401
b schneiden, wie es in F i g. 11 und in F i g. 12 im Schnitt
dargestellt ist. Der Querkanal 306 ist gemäß F i g. 12 weniger tief.
-
Wiederum hält man die Größe der offenen Fläche vorzugsweise unter
einem Wert von 33 % und natürlich vorzugsweise aus den schon erwähnten Gründen
im Bereich von 25 % oder weniger, doch kann man die Form und Anordnung der
Schlitze 401 und der Stege 402 in einem gewissen Ausmaß variieren, um eine Anpassung
an bestimmte Erfordernisse zu erreichen; in dieser Beziehung können sich Querkanäle
305 bis 306 als zweckmäßig erweisen, obwohl es in diesem Fall wahrscheinlich
notwendig wird, zusätzliche Hilfseinrichtungen vorzusehen, z. B. eine drehbare Bürste,
durch welche diese Querkanäle in sauberem Zustand gehalten werden.