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Die Erfindung befaßt sich mit einer gasdruckdichten Abdichtung einer
Kabelgarnitur für Gasinnendruckkabel, bei der in der Fuge zwischen mit ihren Abdichtflächen
aneinanderstoßenden Teilen der Kabelgarnitur ein elastischer Dichtungsring angeordnet
ist. Da die Teile der Kabelgarnitur aus einem Isolierstoff, beispielsweise aus mit
einem Füllmittel gestrecktem Gießharz oder auch aus Porzellan, bestehen und ihre
Oberfläche an den Stellen, wo eine Abdichtung erfolgen soll, beispielsweise durch
Drehen, Fräsen od. dgl.,;bearbeitet ist, läßt sich weder mit den bekannten Runddichtungen
noch mit Flachdichtungen aus den üblichen Dichtungswerkstoffen, wie Gummi od. dgl.,
eine einwandfreie gasdichte Abdichtung erzielen.
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Die gasdruckdichte Abdichtung der Fuge zwischen mit ihren Abdichtflächen
aneinanderstoßenden und aus einem Isolierstoff hergestellten Teilen einer Kabelgarnitur
bereitet erhebliche Schwierigkeiten, wenn diese Kabelgarnituren, beispielsweise
Kabelendverschlüsse oder Kabelmuffen, bei unter Gasinnendruck stehenden Kabeln Verwendung
finden. Beim Bearbeiten der Abdichtflächen eines Kabelendverschlusses, dessen Gehäuse
beispielsweise aus Gießharz besteht, wird das Material stellenweise in feinen Partikeln
aus dem Gießharzkörper herausgebrochen, so daß eine in sich aufgerauhte, großporige
Fläche gebildet wird. Auf diese Weise hergestellte Abdichtflächen eines Kabelendverschlusses
mit einem den Abdichtflächen zugekehrten Dichtungsring genügt jedoch nicht den Anforderungen
an Kabelanlagen, bei denen die Kabel und damit die Kabelgarnituren unter Gasinnendruck
stehen. Bei solchen Endverschlüssen kommt es dann nämlich vor, daß infolge nicht
druckbeständiger Dichtungsstellen Fehler in einer Kabelanlage registriert werden,
die nicht im Kabelmantel, sondern in der Kabelgarnitur selbst liegen.
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An sich ist es bekannt, die durch Bearbeiten aufgerauhten Flächen
von aus Gieharz bestehenden Körpern mittels besonderer Bearbeitungsverfahren, wie
Läppen bzw. Polieren, zu glätten. Solche Feinst= bearbeitungen aufgerauhter Flächen
sind jedoch aufwendig und entsprechend kostspielig. Außerdem sind auf diese Weise
hergestellte polierte Flächen sehr kratz- und druckempfindlich. Das bedeutet, daß
beispielsweise die einmal montierten Teile eines Endverschlusses, deren Abdichtflächen
durch Polieren geglättet sind, nach dem :Öffnen nicht. ein zweites Mal montiert
werden können, ohne daß die Abdicht= flächen erneut bearbeitet werden müssen. Denn
bei der Montage lassen sich Druckstellen in den Abdichtflächen nicht vermeiden,
die zu Undichtigkeiten des Endverschlusses, vor allem bei erhöhtem Gasdruck, führen.
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Diese Schwierigkeiten werden durch die Erfindung überwunden. Gemäß
der Erfindung ist auf den dem Dichtungsring zugekehrten Abdichtflächen der Teile
der Kabelgarnitur unter Zwischenschaltung einer gleichmäßig verteilten Klebeschicht
eine Folie mit riefenfreier Oberfläche vorgesehen. Auf diese Weise ist sichergestellt,
daß der Kleber in die an sich mehr oder weniger rauhe Oberfläche des Gießharz- oder
Porzellankörpers eindringt und die Unebenheiten ausfüllt. Die anschließend aufgebrachte,
aus einem i Werkstoff mit glatter und fester Oberfläche, vorzugsweise aus Metall,
bestehende Folie gewährleistet eine glatte Oberfläche auf dem beispielsweise aus
Porzellan oder Gießharz bestehenden Isolierkörper der Kabelgarnitur, so daß auch
bei erhöhten Drücken eine einwandfreie Abdichtung zwischen der aufgeklebten Folie
und dem in der Fuge eingelegten Dichtungsring erzielt wird.
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Die verwendeten Folien sind auch weniger kratz-und druckempfindlich
als die polierten Oberflächen der Gießharz- oder Porzellankörper. Auch sind auf
diese Weise ferner mehrmalige Montagen der gegeneinander abzudichtenden Teile möglich,
ohne daß die Abdichtflächen nach jeder Montage einer neuen Bearbeitung unterzögen
werden müssen. Bei der Herstellung gasdruckdichter Abdichtungen an Kabelgarnituren
ist das von besonderer Bedeutung, weil diese mehrmals geöffnet und anschließend
wieder gasdicht verschlossen werden müssen.
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Zum Glätten von metallischen Oberflächen hat man auch bereits Kunststoffolien
verwendet. Bei einem bekannten Führungskörper bzw. Zylinder für Kolben, Manschetten
od. dgl. für Druckmittelsteuerungen wird zu diesem Zweck in ein Metallrohr eine
Kunststoffolie fest eingelegt oder eingezogen. Demgegenüber kommt es für die -Erfindung
nicht darauf an, ein Metallrohr mit einer Kunststoffolie auszukleiden. Wesentlich
für die Erfindung ist vielmehr, die gasdruckdichte Abdichtung der Fuge zwischen
den Teilen einer Kabelgarnitur, die aus Porzellan oder Gießharz besteht und bei
der infolge der mechanischen Bearbeitung der Abdichtflächen eine einwandfreie Abdichtung
auch bei höheren Drücken, wie sie bei Gasinnendruckkabeln unerläßlich sind, gefordert
wird.
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Zur Herstellung einer gasdruckdichten Abdichtung einer Kabelgarnitur
für Gasinnendruckkabel empfiehlt es sich in Weiterbildung des Erfindungsgedankens,
daß vor dem Aufkleben der Folie eine Klebeschicht sowohl auf den Abdichtflächen
der Teile der Kabelgarnitur als auch auf der Folie aufgebracht wird.
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Die Erfindung sei an Hand'-des in den F i g. 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispieles näher er-'=läutert.
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In F i g.1 ist die gasdruckdichte Einführung des Anschlußbolzens 1
eines unter Gasinnendruck stehenden Kabels in das Gießharzgehäuse 2 eines Kabelendverschlusses
im Schnitt dargestellt. Zur Abdichtung dient der metallische überwarf 3, der mittels
der Mutter 4 gegen die Stirnseite des Gießharzgehäuses 2 gepreßt wird. In: den dem
Gießharz-'gehäuse 2 und dem Anschlußbolzen 1 zugekehrten Flächen des metallischen
überwurfes 3 sind Nuten mit rechteckförmigem Querschnitt vorgesehen, die zur Aufnahme
der Dichtungsringe 5 dienen. Als zusätzliche Abdichtung ist in dem Zwickel zwischen
dem Anschlußbolzen 1 und dem überwarf 3 der Dichtungsring:6 angeordnet. Die Dichtungsringe
5 und 6 bestehen in bekannter Weise aus Gummi oder aus einem gummiähnlichen Werkstoff;
sie werden beim Zusammenpressen der beiden Teile 2 und 3 in der in der Figur angedeuteten
Weise verformt.
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Die Abdichtung zwischen dem metallischen Anschlußbolzen 1 und dem
ebenfalls aus Metall bestehenden überwarf 3 bereitet auch bei hohen Gasdrücken keine
Schwierigkeiten. Um jedoch auch eine bei höheren Drücken wirksame Abdichtung zwischen
dem Gießharzgehäuse 2 des Endverschlusses und dem metallischen überwarf 3 zu erzielen,
ist es erforderlich, daß die Dichtungsringe 5 und 6 gegen eine einwandfreie
glatte
Fläche des Gießharzgehäuses 2 gepreßt werden. Schwierigkeiten ergeben sich hierbei
dadurch, daß die Oberfläche aus Gießharz hergestellter Formteile insbesondere dann
nicht ausreichend glatt und porenfrei ist, wenn die Dichtungsflächen durch Drehen
oder Fräsen bearbeitet sind.
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Wie an Hand der F i g. 2 in gegenüber der F i g. 1 vergrößertem Maßstab
gezeigt ist, wird gemäß der Erfindung auf die den Dichtungsringen 5 und 6 zugekehrte
Abdichtfläche des Gießharzgehäuses 2 zunächst die mit 7 bezeichnete Klebeschicht
aufgebracht. Der Kleber, der vorzugsweise ein niedrigviskoser und schrumpffrei ohne
Abspaltung von Nebenprodukten selbsthärtender Kleber, beispielsweise auf Epoxydharzbasis,
ist, füllt hierbei alle Unebenheiten der Oberfläche des Gießharzgehäuses 2 aus.
Anschließend wird die Metallfolie 8 mit einer zusätzlichen Klebeschicht 9 versehen
und unter Druck mit dieser Klebeschicht auf die mit der Klebeschicht 7 versehene
Abdichtfläche des Gießharzgehäuses 2 aufgebracht. Damit ist für die dem Gießharzgehäuse
2 zugekehrten Dichtungsringe 5 und 6 eine Abdichtfläche geschaffen, die riefen-
und porenfrei sowie mechanisch widerstandsfähig genug ist, um auch bei hohen Drücken
eine einwandfreie Abdichtung zwischen dem Gehäuse 2 aus Gießharz und dem überwurf
3 aus Metall zu erreichen.
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Mit Vorteil wird ein dünnflüssiger Kleber verwendet, der die auf der
Oberfläche befindlichen Unebenheiten, wie Poren und Riefen, leicht ausfüllen kann.
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Sollten sich nach mehrmaliger Montage der beiden gegeneinander abzudichtenden
Teile des Endverschlusses auf der gemäß der Erfindung aufgeklebten Metallfolie Unebenheiten
gebildet haben, so genügt ein einfaches Nachpolieren der Folie, um erneut eine einwandfreie
Abdichtung zu gewährleisten. Als Metallfolie, die auf die Abdichtflächen mit rauher
Oberfläche aufgeklebt wird, wird zweckmäßig eine Kupfer- oder Aluminiumfolie von
etwa 0,3 mm Stärke verwendet. Solche Folien weisen von Natur aus eine glatte und
dichte Oberfläche auf, so daß sie auch zur Abdichtung hoher Drücke geeignet sind.
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Für die Klebeschicht wird zweckmäßig ein selbsthärtender Kleber verwendet,
der innerhalb sehr kurzer Zeit aushärtet. Hierdurch ergibt sich der weitere Vorteil,
daß durch die Erfindung die Herstellung riefen- und porenfreier Oberflächen rationell
gestaltet werden kann. Die Stärke der auf das Gießharzgehäuse bzw. auf die Metallfolie
aufgebrachten Klebeschicht beträgt im allgemeinen weniger als 0,3 mm.