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DE1292606B - Foerderanlage zur kontinuierlichen Abfoerderung des im Streckenvortrieb gewonnenen Haufwerks mittels Bandzuegen - Google Patents

Foerderanlage zur kontinuierlichen Abfoerderung des im Streckenvortrieb gewonnenen Haufwerks mittels Bandzuegen

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Publication number
DE1292606B
DE1292606B DEG41841A DEG0041841A DE1292606B DE 1292606 B DE1292606 B DE 1292606B DE G41841 A DEG41841 A DE G41841A DE G0041841 A DEG0041841 A DE G0041841A DE 1292606 B DE1292606 B DE 1292606B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
belt
strand
pulls
switch
strands
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEG41841A
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English (en)
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Individual
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Publication date
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Priority to DEG41841A priority Critical patent/DE1292606B/de
Publication of DE1292606B publication Critical patent/DE1292606B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D9/00Tunnels or galleries, with or without linings; Methods or apparatus for making thereof; Layout of tunnels or galleries
    • E21D9/12Devices for removing or hauling away excavated material or spoil; Working or loading platforms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Structure Of Belt Conveyors (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Förderanlage zur kontinuierlichen Abförderung des im Streckenvortrieb gewonnenen Haufwerks mit zwei nebeneinander angeordneten, sich gegenseitig in der Abförderung des Haufwerks ablösenden Förderanlagen, in deren jeder ein in seiner Geschwindigkeit regelbarer, reversierbarer Bandzug verfahrbar ist, wobei die Anlagen, deren Länge mindestens der Länge eines Bandzuges entspricht, über eine Weiche an ein weiteres Gestell angeschlossen sind, an das die beladenen Bandabschnitte abgegeben werden, in dem sie entladen werden und aus dem sie, gegebenenfalls mit Material beladen, zurückkehren.
  • Bei einer solchen nicht zum Stand der Technik gehörenden Förderanlage ist das gemeinsame Gestell, an das die beiden sich gegenseitig in der Abförderung des Haufwerks ablösenden, im Pendelbetrieb arbeitenden Bandzuganlagen A und B über eine Weiche angeschlossen sind, eine gleichfalls im Pendelbetrieb arbeitende Bandzuganlage C, die also wechselweise aus der Anlage A und aus der Anlage B mit einem Bandzug beschickt wird. Die Gesamtanlage war für die kontinuierliche Abförderung des Haufwerks bestimmt, das von einer wechselweise die Anlage A und die Anlage B beschickenden Streckenvortriebsmaschine gewonnen wurde, und hatte den Vorteil, daß jeweils während der Beschickung des der Anlage B zugeordneten Bandzuges durch die Streckenvortriebsmaschine der vorher in der Anlage A mit Haufwerk beschickte Bandzug in der Anlage C verkehrte, so daß in dieser Zeit die Anlage A nicht zur Förderung benötigt wurde und an ihrem Gerüst gearbeitet werden konnte. Das Gerüst der Anlage A konnte also während der Beschickung der Anlage B entsprechend dem gleichzeitigen Fortschreiten der Streckenvortriebsmaschine verlängert werden. In der nächsten Periode konnte das Gerüst der Förderanlage B verlängert werden, deren Bandzug sich nun in der Anlage C befand, und so fort. Die Bandzüge wurden durch Zwischenantriebe verfahren, die sich im Traggerüst der Anlagen A, B und C befanden und deren gegenseitiger Abstand nicht größer war als die Länge eines Bandzuges, so daß die Bandzüge jeweils von einem zum nächsten Zwischenantrieb übergeben werden konnten.
  • Dieses System für die Förderung im Streckenvortrieb erfordert aber durch seine Beschränkung auf zwei Bandzüge beim Auffahren sehr langer Strecken auch den Einsatz verhältnismäßig langer Bandzüge. Dies kann zu einer Beschränkung der Förderleistung und zu einer Schwerfälligkeit des Förderbetriebes führen. Insbesondere müssen die Bandzüge, die zu Beginn der Arbeiten naturgemäß nur kurz sein können, mit der Verlängerung der Strecke ihrerseits verlängert werden, was wiederum die Antriebsabstände beeinflußt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die für die Abförderung des Haufwerks im Streckenvortrieb eingesetzten Förderanlagen noch weiter zu verbessern und den Förderbetrieb flüssiger zu gestalten, indem eine beliebige Anzahl von Bandzügen eingesetzt und bei einer Verlängerung der Strecke die Zahl der Bandzüge erhöht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Förderanlage der eingangs beschriebenen Art dadurch gelöst, daß die Anlage, an die die beiden nebeneinander angeordneten, sich gegenseitig in der Abförderung des Haufwerks ablösenden Förderanlagen über eine Weiche angeschlossen sind, ihrerseits nicht eine Anlage mit Pendelverkehr der durch Zwischenantriebe bewegten Bandzüge ist, sondern gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, daß unmittelbar an die Weiche eine weitere Weiche angeschlossen ist, die wahlweise mit zwei Trumen einer Bandzuganlage C verbindbar ist, von denen ein Trum zu einer Abwurfkehre führt, die durch ein anschließendes Untertrum mit einer weiteren Kehre verbunden ist, an die sich das andere, zur Weiche zurückführende Trum anschließt, wobei diese Anlage C mit einem endlosen, ständig in gleicher Richtung umlaufenden Zugmittel ausgerüstet ist, das über ihre ganze Länge parallel zu den Trumen der Bandzüge im Traggerüst geführt, aber vor der Weiche über eine nur für das Zugmittel bestimmte Kehre mit vertikaler Achse von dem einen Trum in das andere geführt ist und die von den den Pendelbetrieb-Trumen zugeordneten Antrieben über die Weichen in das Trum der Förderanlage C geschobenen Bandzüge in an sich bekannter Weise durch vorzugsweise magnetischen Kraftschluß mitnimmt, die bei ihrer Rückkehr im Trum nach entsprechender Umstellung der Weichen an die reversierbaren Antriebe des jeweils nicht von einem Bandzug besetzten Pendelbetrieb-Trums zur Beladung übergeben werden.
  • Die Anlage C ist also eine Magnetbandzuganlage, in der die Bandzüge im Kreisverkehr stets in der gleichen Richtung verfahren werden. Die erste der beiden Weichen gewährleistet, daß die Anlage C wechselweise aus den beiden Pendelbetrieb-Trumen beschickt wird und ihre Bandzüge wechselweise an diese beiden Pendelbetrieb-Trume abgibt. Die zweite der beiden Weichen gewährleistet, daß die Anlage C abwechselnd in ihrem zur Abwurfkehre fahrenden Tram einen von den Pendelbetrieb-Trumen abgegebenen, zur Kehre zu verfahrenden Bandzug übernimmt, um anschließend aus dem anderen ihrer beiden Trume einen von der Kehre zurückkehrenden Bandzug an die Pendelbetrieb-Trume abgeben zu können.
  • Dadurch werden die Vorteile des Kreisverkehrs mit den Vorteilen des Pendelverkehrs kombiniert, denn es lassen sich nun beliebig viele Bandzüge einsetzen. Am Vortriebsende können sich die Bandzüge gegenseitig ablösen, ohne daß die Förderfläche der Bandzüge verwendelt werden müßte, da die Bandzüge über die Weichen jeweils aus dem Kreisverkehr ausgeschleust und wieder in ihn eingeschleust werden und an dieser Stelle lediglich das in sich selbst zurücklaufende Zugmittel der Bandzuganlage um eine Wendelkehre geführt werden muß. Außerdem ergeben sich Vorteile für die laufende Verlängerung der Anlage während des Betriebs, da in der Förderzeit jeweils nur die beiden an die Förderanlage C angeschlossenen stationären Gerüstabschnitte bzw. die Gleise für fahrbare, an die Förderanlage angeschlossene Gestellabschnitte verlängert zu werden brauchen; die Vorverlegung der Kehre für das Zugmittel und der Weichen dagegen - also die Verlängerung der mit Kreisverkehr betriebenen Hauptförderanlage - kann jeweils zwischen den Förderschichten durchgeführt werden, um in der nächsten Förderschicht wieder eine Verlängerung der Anlagen mit Pendelverkehr während des Förderbetriebs zu ermöglichen. Die für die Bewältigung der zusätzlichen Förderstrecken benötigten zusätzlichen Bandzüge werden jeweils zwischen den Förderschichten in die Anlage mit Kreisverkehr eingeschleust, so daß dort die Bandzüge stets etwa die gleichen Abstände voneinander behalten und an den Weichen, wo der Pendelverkehr beginnt, die Bandzüge stets im gleichen Rhythmus ankommen.
  • Für die Betätigung der Weichen, über die die Bandzüge von der Förderanlage auf diese Gestellabschnitte geleitet werden, wird zweckmäßig eine von den fahrenden Bandzügen automatisch betätigte Programmschaltung vorgesehen, die jeweils nacheinander den Weg von 1 nach 4, von 3 nach 2, von 1 nach 3 und von 4 nach 2 freigibt. Während der mit Material beladene neu ankommende Bandzug durch die Weichen in den freien Gestellabschnitt geschoben, dort bis vor Ort gefahren und entladen wird, ist also jeweils im anderen Gestenabschnitt ein Bandzug mit Schüttgut beladen worden, der nunmehr über die umgestellten Weichen zur Entladestelle gefahren wird. Der nächste Bandzug kommt in den von ihm freigegebenen Gestellabschnitt, worauf der erste Bandzug mit Schüttgut zur Entladestelle zurückkehrt. Dieses Spiel wiederholt sich auf Grund der beschriebenen Programmschaltung automatisch fortlaufend, so daß nur die Schwenkschurre, die das von der Streckenvortriebsmaschine oder von der Lademaschine abgegebene Schüttgut direkt oder über ein die Bandzüge übertragendes Ladeband auf die Bandzüge aufgibt, jeweils von dem Bandzug auf dem einen Gestellabschnitt zu dem Bandzug auf dem anderen Gestellabschnitt umgelegt werden muß.
  • Im Bereich der an die Förderanlage C anschließenden Pendelbetrieb-Trume kann der Verkehr in verschiedener Weise geregelt werden. Entweder werden dort in an sich bekannter Weise auf die Bandzüge wirkende regelbare und gegebenenfalls automatisch umschaltbare Reibantriebe eingesetzt. Dabei müssen bei einer Verlängerung der Gestellabschnitte jeweils in Abständen, die geringer sind als die Länge der eingesetzten Bandzüge, neue Reibantriebe eingebaut werden.
  • Oder auf jedem der Pendelbetrieb-Trume ist je ein bekannter Kupplungswagen angeordnet, der durch zwei in bekannter Weise an ihren Enden angeordnete Häspel verfahren und automatisch an die Bandzüge angekuppelt bzw. von diesen gelöst wird. Bei einer Verlängerung der Gestellabschnitte wird das Seil dieser Häspel dabei jeweils entsprechend weiter abgewickelt. Die beiden Häspel arbeiten grundsätzlich gegeneinander, um das Seil gespannt zu halten; indem auf den einen oder anderen der beiden Häspel eine zusätzliche Kraft wirkt, überwindet er die Gegenkraft des zweiten Haspels und bestimmt die Bewegungsrichtung des mit beiden Häspeln verbundenen Wagens und des an diesen Wagen angekuppelten Bandzuges. Der Bandzug wird in der einen Richtung durch den Wagen z. B. mittels eines bei Ankunft des Bandzuges automatisch einrastenden Kupplungshakens gezogen, in der anderen Richtung wird er durch den Wagen geschoben, wobei der Kupplungshaken spätestens im Bereich der Weiche wieder ausrastet.
  • Die Beladung der Bandzüge mit Schüttgut erfolgt dabei zweckmäßig durch einen Ladeförderer, der das vortriebsseitige Ende der Gestellabschnitte um ein Maß überlappt, das der Länge der eingesetzten Band-züge entspricht und z. B. über eine Schwenkschurre wahlweise auf den im einen oder anderen Gerüstabschnitt befindlichen und dort langsam vorbewegten Bandzug austrägt.
  • Ist die Förderanlage in einer Strecke eingesetzt, die durch Schießen vorgetrieben wird, so sind die Schienen eines Förderbandtraggerüstes durch das Schießen der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt, während Eisenbahngleise hinreichend unempfindlich sind. In solchen Strecken ist es deshalb zweckmäßig, an sich bekannte, auf Eisenbahngleisen verfahrbare Gestellabschnitte zu verwenden, die während des Schießens jeweils aus dem Schußbereich ausgefahren und auf dem rückwärtigen Ende der Eisenbahngleise abgestellt werden. Die Länge dieser Gestellabschnitte entspricht der Länge des Bandzuges, der auf und mit ihnen verfahren wird. Sie sind vorzugsweise doppeltrümig ausgebildet und mit einem oder mehreren Antrieben für den Bandzug ausgerüstet. An ihrem rückwärtigen Ende sind sie über die an die Förderanlage angeschlossenen Weichen mit jedem der tragenden Trume der Förderanlage C kuppelbar, am vorderen Ende ist bei doppeltrümiger Ausbildung ihr Obertrum über Kehrenschienen mit einem Untertrum des Gestellabschnittes verbunden. Um diese Gestellabschnitte auf den Eisenbahngleisen zu verfahren, werden zweckmäßig an den Enden dieser Gleise angeordnete Häspel verwendet.
  • Die doppeltrümige Ausbildung dieser verfahrbaren Gestellabschnitte hat den Vorteil, daß auch das auf dem rückwärtigen Ende der Bandzüge geladene Material durch Fahren des Bandzuges um die Kehre des Gestenabschnittes bis unmittelbar vor Ort gebracht und daß der Bandzug bei seiner Rückkehr aus dem Untertrum ohne Einschaltung eines Zwischenfördermittels unmittelbar vor Ort mit Haufwerk beladen werden kann.
  • Die Zeichnungen zeigen Ausführungsbeispiele der Erfindung, und zwar zeigt F i g. 1 in Draufsicht eine Anlage, bei der die Pendelbetrieb-Trume mit Reibantrieben für die Bandzüge ausgerüstet sind, F i g. 2 die gleiche Anlage im Schnitt nach der Linie II-II der F i g. 1, F i g. 3 eine Anlage mit fahrbaren Gestellabschnitten, F i g. 4 einen Ausschnitt der gleichen Anlage in Seitenansicht.
  • Auf der Förderanlage mit den tragenden Trumen 1 und 2 verkehren beliebig viele Bandzüge, die sich mittels an ihnen angeordneter nicht dargestellter Magnete automatisch an eine in der gleichen Anlage endlos umlaufende Profilkette 7 ankuppeln. Die Profilkette läuft stets in der gleichen durch Pfeile angedeuteten Richtung um eine Kehre 8 mit vertikaler Achse und zwei Kehren 9 und 10 mit horizontaler Achse. Die Bandzüge laufen aus dem Trum 2 gleichfalls über die Kehre 9, wo sie ihr Fördergut z. B. in einen Bunker 11 abwerfen, und über ein an die Kehre anschließendes Untertrum 12 zu der Kehre 10, über die sie in das tragende Trum 1 gelangen. Hier werden sie an einer geeigneten Stelle mit Material beladen. An der Kehre 8 lösen sie sich automatisch von der Profilkette, deren Antrieb sich in einer der drei Kehren befindet. Während das rückwärtige Ende des Bandzuges noch mit der Profilkette gekuppelt ist, wird derart das vordere Ende dieses Bandzuges über die Weichen 13 und 14 in den anschließenden Traggestellabschnitt 3 (3') oder 4 (4') geschoben. Gemäß F i g. 1 und 2 sind diese Traggestellabschnitte stationär, gemäß F i g. 3 und 4 sind sie ihrerseits auf einer stationären Gleisanlage 15,15' verfahrbar.
  • In den stationären Traggestellabschnitten 3 und 4 sind in Abständen, die der Bandzuglänge entsprechen, auf die Bandzüge wirkende Reibradantriebe 16 angeordnet. Durch diese Reibradantriebe wird der Bandzug bis vor Ort verfahren, wo er von Material entladen wird (Stellung des Bandzuges 6 in F i g. 2). Nach Umschaltung der Reibradantriebe wird der Bandzug langsam in Gegenrichtung verfahren, wobei er von einem durch die Streckenvortriebsmaschine 21 beschickten, am Hangenden aufgehängten Ladeförderer 22 über eine Schwenkschurre 23 vom einen zum anderen Ende fortlaufend beladen wird. (In F i g. 2 ist die Beladung des Bandzugs 5 abgeschlossen. Der Bandzug kann nunmehr über die Weichen in das Trum 2 zurückkehren.) An den Enden der stationären Gestellabschnitte können aber auch Häspel 17,18 bzw. 17',18' in der gleichen Stellung wie die Häspel nach F i g. 3 an, geordnet sein, durch die auf diesen Gestellabschnitten ein nicht dargestellter Kupplungswagen verfahren wird.
  • 1~' i g. 3 zeigt ebensolche Häspel in Zusammenarbeit mit verfahrbaren Gestellabschnitten 3`, 4'. Die Häspel 17,17' sind während der Förderschicht stationär, die Häspel 18,18' rücken mit der Streckenvortriebsmaschine 21 bzw. mit der Lademaschine 24 unter gleichzeitiger Verlängerung der stationären Gestellabschnitte 3, 4 bzw. derEisenbahngleise 15,15'vor. Die fahrbaren Gestellabschnitte 3`, 4' sind mit einem Antrieb 19 für die Bandzüge ausgerüstet. Sind sie eintrümig, so werden die auf sie aufgeschobenen und mit den Gestellabschnitten verfahrenen Bandzüge in gleicher Weise beladen und entladen wie die Bandzüge gemäß F i g. 1 und 2. Sind die fahrbaren Gestellabschnitte doppeltrümig, wie in F i g. 3 und 4 dargestellt, so werden die Bandzüge, sobald der Gestellabschnitt vor Ort angelangt ist, durch den Antrieb 19 zum Zweck der Entladung um die am vorderen Ende des Gestellabschnittes angeordnete Kehre 20 geschoben und dann durch den reversierten Antrieb 19 langsam wieder in das Obertrum zurückgeführt (Stellung des Bandzuges 6 in F i g. 3), wobei sie vom einen zum anderen Ende fortschreitend durch den Ausleger 25 der Lademaschine 24 beladen werden.
  • Die stationären Traggestellabschnitte 3 und 4 bzw. die Gleise 15 und 15' werden während der Förderschicht entsprechend dem Vorrücken der Vortriebsmaschine 21 bzw. der Lademaschine 24 am vorderen Ende verlängert, im Schichtwechsel an ihrem rückwärtigen Ende wieder um das gleiche Maß verkürzt, um nunmehr die Hauptförderanlage unter Vorverlegung der Kehre 8 und der Weichen 13 und 14 in ihrem eintrümigen Teil entsprechend zu verlängern.

Claims (5)

  1. Patentansprüche: 1. Förderanlage zur kontinuierlichen Abförderung des im Streckenvortrieb gewonnenen Haufwerks mit zwei nebeneinander angeordneten, sich gegenseitig in der Abförderung des Haufwerks ablösenden Förderanlagen, in deren jeder ein in seiner Geschwindigkeit regelbarer, reversierbarer Bandzug verfahrbar ist, wobei die Anlagen, deren Länge mindestens der Länge eines Bandzuges entspricht, über eine Weiche an ein weiteres Gestell angeschlossen sind, an das die beladenen Bandabschnitte abgegeben werden, in dem sie entladen werden und aus, dem sie, gegebenenfalls mit Material beladen, zurückkehren, d a d u r c h gekennzeichnet, daß unmittelbar an die Weiche (14) eine weitere Weiche (13) angeschlossen ist, die wahlweise mit zwei Trumen (1, 2) einer Bandzuganlage C verbindbar ist, von denen eint Trum (2) zu einer Abwurfkehre (9) führt, die durch ein anschließendes Untertrum (12) zeit einer weiteren Kehre (l0) verbunden ist, an die sich das andere, zur Weiche (13) zurückführende Trum (1) anschließt, wobei diese Anlage C mit einem endlosen, ständig in gleicher Richtung umlaufenden Zugmittel (7) ausgerüstet ist, das über ihre ganze Länge parallel zu den Trumen (1, 2, 12) der Bandzüge im Traggerüst geführt, aber vor der Weiche (13) über eitle nur für das Zugmittel bestimmte Kehre (8) mit vertikaler Achse von dem einen Trum in das andere geführt ist und die von den den Pendelbetrieb-Trumeu (3, 4) zugeordneten Antrieben (17 bis 19, 17 bis 19') über die Weichen (14,13) in das Trum (2) der Förderanlage C geschobenen Bandzüge in an sich bekannter Weise durch vorzugsweise magnetischen Kraftschluß mitnimmt, die bei ihrer Rückkehr im Trum (1) nach entsprechender Umstellung der Weichen an die reversierbaren Antriebe (17' bis 19', 17 bis 19) des jeweils nicht von einem Bandzug besetzten Pendelbetrieb-Trums (3, 4) zur Beladung übergeben werden.
  2. 2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die während der Förderung an ihrem vorderen Ende laufend verlängerten Pendelbetrieb-Trume (3, 4) in Förderpausen an ihrem rückwärtigen Ende unter Vorverlegung der Weichen (13,14) um ein entsprechendes Maß verkürzt und die Trume (1, 2) der Förderanlage C entsprechend verlängert und im Bedarfsfall zur Aufrechterhaltung der Förderkontinuität zusätzliche Bandzüge in die Anlage C eingeschleust werden.
  3. 3. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine von den fahrenden Bandzügen automatisch betätigte Programmschaltung für die Weichen die Vollzüge nach Trum (2) und die Leerzüge von Trum (1) abwechselnd in die Pendelbetrieb-Trume (3, 4) leitet:
  4. 4. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Pendelbetrieb-Trumeä (3, 4), bei die Bandzüge überkragendem Ladeband (22) mit Schwenkschurre (23), je ein durch zwei in bekannter Weise an ihren Enden angeordnete Häspel (17,18 bzw. 17',18') verfahrbarer bekannter Kupplungswagen angeordnet ist, der bei der Weiche (14) automatisch an die Bandzüge ankuppelt bzw. von diesen gelöst wird.
  5. 5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3 unter Ausrüstung der Pendelbetriebabschnitte mit je einem seinerseits verfahrbaren, zwei an ihrem vorderen Ende durch eine Kehre verbundene Trume aufweisenden, mit einem Antrieb für die Bandzüge versehenen Gestellabschnitt, dessen Länge der Länge eines Bandzuges entspricht, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils das Obertrum der verfahrbaren Gestenabschnitte am rückwärtigen Ende an die Weiche (14) anschließbar ist. 6z. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die verfahrbaren Gestellabschnitte (3', 4') ihrerseits je auf einem stationären Gleisabschnitt (15,15') in bekannter Weise durch an entgegengesetzten Enden des Gleisabschnitts angeordnete Häspel (17,18 bzw. 17',181 verfahrbar sind.
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