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Die Erfindung bezieht sich auf eine Förderanlage zur kontinuierlichen
Abförderung des im Streckenvortrieb gewonnenen Haufwerks mit zwei nebeneinander
angeordneten, sich gegenseitig in der Abförderung des Haufwerks ablösenden Förderanlagen,
in deren jeder ein in seiner Geschwindigkeit regelbarer, reversierbarer Bandzug
verfahrbar ist, wobei die Anlagen, deren Länge mindestens der Länge eines Bandzuges
entspricht, über eine Weiche an ein weiteres Gestell angeschlossen sind, an das
die beladenen Bandabschnitte abgegeben werden, in dem sie entladen werden und aus
dem sie, gegebenenfalls mit Material beladen, zurückkehren.
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Bei einer solchen nicht zum Stand der Technik gehörenden Förderanlage
ist das gemeinsame Gestell, an das die beiden sich gegenseitig in der Abförderung
des Haufwerks ablösenden, im Pendelbetrieb arbeitenden Bandzuganlagen
A und B über eine Weiche angeschlossen sind, eine gleichfalls im Pendelbetrieb
arbeitende Bandzuganlage C, die also wechselweise aus der Anlage A und aus
der Anlage B mit einem Bandzug beschickt wird. Die Gesamtanlage war für die
kontinuierliche Abförderung des Haufwerks bestimmt, das von einer wechselweise die
Anlage A und die Anlage B beschickenden Streckenvortriebsmaschine gewonnen wurde,
und hatte den Vorteil, daß jeweils während der Beschickung des der Anlage B zugeordneten
Bandzuges durch die Streckenvortriebsmaschine der vorher in der Anlage A mit Haufwerk
beschickte Bandzug in der Anlage C verkehrte, so daß in dieser Zeit die Anlage A
nicht zur Förderung benötigt wurde und an ihrem Gerüst gearbeitet werden konnte.
Das Gerüst der Anlage A konnte also während der Beschickung der Anlage B entsprechend
dem gleichzeitigen Fortschreiten der Streckenvortriebsmaschine verlängert werden.
In der nächsten Periode konnte das Gerüst der Förderanlage B verlängert werden,
deren Bandzug sich nun in der Anlage C befand, und so fort. Die Bandzüge wurden
durch Zwischenantriebe verfahren, die sich im Traggerüst der Anlagen A, B
und C befanden und deren gegenseitiger Abstand nicht größer war als die Länge eines
Bandzuges, so daß die Bandzüge jeweils von einem zum nächsten Zwischenantrieb übergeben
werden konnten.
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Dieses System für die Förderung im Streckenvortrieb erfordert aber
durch seine Beschränkung auf zwei Bandzüge beim Auffahren sehr langer Strecken auch
den Einsatz verhältnismäßig langer Bandzüge. Dies kann zu einer Beschränkung der
Förderleistung und zu einer Schwerfälligkeit des Förderbetriebes führen. Insbesondere
müssen die Bandzüge, die zu Beginn der Arbeiten naturgemäß nur kurz sein können,
mit der Verlängerung der Strecke ihrerseits verlängert werden, was wiederum die
Antriebsabstände beeinflußt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die für die Abförderung des Haufwerks
im Streckenvortrieb eingesetzten Förderanlagen noch weiter zu verbessern und den
Förderbetrieb flüssiger zu gestalten, indem eine beliebige Anzahl von Bandzügen
eingesetzt und bei einer Verlängerung der Strecke die Zahl der Bandzüge erhöht werden
kann.
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Diese Aufgabe wird bei einer Förderanlage der eingangs beschriebenen
Art dadurch gelöst, daß die Anlage, an die die beiden nebeneinander angeordneten,
sich gegenseitig in der Abförderung des Haufwerks ablösenden Förderanlagen über
eine Weiche angeschlossen sind, ihrerseits nicht eine Anlage mit Pendelverkehr der
durch Zwischenantriebe bewegten Bandzüge ist, sondern gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen,
daß unmittelbar an die Weiche eine weitere Weiche angeschlossen ist, die wahlweise
mit zwei Trumen einer Bandzuganlage C verbindbar ist, von denen ein Trum zu einer
Abwurfkehre führt, die durch ein anschließendes Untertrum mit einer weiteren Kehre
verbunden ist, an die sich das andere, zur Weiche zurückführende Trum anschließt,
wobei diese Anlage C mit einem endlosen, ständig in gleicher Richtung umlaufenden
Zugmittel ausgerüstet ist, das über ihre ganze Länge parallel zu den Trumen der
Bandzüge im Traggerüst geführt, aber vor der Weiche über eine nur für das Zugmittel
bestimmte Kehre mit vertikaler Achse von dem einen Trum in das andere geführt ist
und die von den den Pendelbetrieb-Trumen zugeordneten Antrieben über die Weichen
in das Trum der Förderanlage C geschobenen Bandzüge in an sich bekannter Weise durch
vorzugsweise magnetischen Kraftschluß mitnimmt, die bei ihrer Rückkehr im Trum nach
entsprechender Umstellung der Weichen an die reversierbaren Antriebe des jeweils
nicht von einem Bandzug besetzten Pendelbetrieb-Trums zur Beladung übergeben werden.
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Die Anlage C ist also eine Magnetbandzuganlage, in der die Bandzüge
im Kreisverkehr stets in der gleichen Richtung verfahren werden. Die erste der beiden
Weichen gewährleistet, daß die Anlage C wechselweise aus den beiden Pendelbetrieb-Trumen
beschickt wird und ihre Bandzüge wechselweise an diese beiden Pendelbetrieb-Trume
abgibt. Die zweite der beiden Weichen gewährleistet, daß die Anlage C abwechselnd
in ihrem zur Abwurfkehre fahrenden Tram einen von den Pendelbetrieb-Trumen abgegebenen,
zur Kehre zu verfahrenden Bandzug übernimmt, um anschließend aus dem anderen ihrer
beiden Trume einen von der Kehre zurückkehrenden Bandzug an die Pendelbetrieb-Trume
abgeben zu können.
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Dadurch werden die Vorteile des Kreisverkehrs mit den Vorteilen des
Pendelverkehrs kombiniert, denn es lassen sich nun beliebig viele Bandzüge einsetzen.
Am Vortriebsende können sich die Bandzüge gegenseitig ablösen, ohne daß die Förderfläche
der Bandzüge verwendelt werden müßte, da die Bandzüge über die Weichen jeweils aus
dem Kreisverkehr ausgeschleust und wieder in ihn eingeschleust werden und an dieser
Stelle lediglich das in sich selbst zurücklaufende Zugmittel der Bandzuganlage um
eine Wendelkehre geführt werden muß. Außerdem ergeben sich Vorteile für die laufende
Verlängerung der Anlage während des Betriebs, da in der Förderzeit jeweils nur die
beiden an die Förderanlage C angeschlossenen stationären Gerüstabschnitte bzw. die
Gleise für fahrbare, an die Förderanlage angeschlossene Gestellabschnitte verlängert
zu werden brauchen; die Vorverlegung der Kehre für das Zugmittel und der Weichen
dagegen - also die Verlängerung der mit Kreisverkehr betriebenen Hauptförderanlage
- kann jeweils zwischen den Förderschichten durchgeführt werden, um in der nächsten
Förderschicht wieder eine Verlängerung der Anlagen mit Pendelverkehr während des
Förderbetriebs zu ermöglichen. Die für die Bewältigung der zusätzlichen Förderstrecken
benötigten zusätzlichen Bandzüge werden jeweils zwischen den Förderschichten in
die Anlage mit Kreisverkehr eingeschleust, so daß dort die Bandzüge stets etwa die
gleichen Abstände voneinander behalten und an den
Weichen, wo der
Pendelverkehr beginnt, die Bandzüge stets im gleichen Rhythmus ankommen.
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Für die Betätigung der Weichen, über die die Bandzüge von der Förderanlage
auf diese Gestellabschnitte geleitet werden, wird zweckmäßig eine von den fahrenden
Bandzügen automatisch betätigte Programmschaltung vorgesehen, die jeweils nacheinander
den Weg von 1 nach 4, von 3 nach 2, von 1 nach 3 und von 4 nach 2 freigibt. Während
der mit Material beladene neu ankommende Bandzug durch die Weichen in den freien
Gestellabschnitt geschoben, dort bis vor Ort gefahren und entladen wird, ist also
jeweils im anderen Gestenabschnitt ein Bandzug mit Schüttgut beladen worden, der
nunmehr über die umgestellten Weichen zur Entladestelle gefahren wird. Der nächste
Bandzug kommt in den von ihm freigegebenen Gestellabschnitt, worauf der erste Bandzug
mit Schüttgut zur Entladestelle zurückkehrt. Dieses Spiel wiederholt sich auf Grund
der beschriebenen Programmschaltung automatisch fortlaufend, so daß nur die Schwenkschurre,
die das von der Streckenvortriebsmaschine oder von der Lademaschine abgegebene Schüttgut
direkt oder über ein die Bandzüge übertragendes Ladeband auf die Bandzüge aufgibt,
jeweils von dem Bandzug auf dem einen Gestellabschnitt zu dem Bandzug auf dem anderen
Gestellabschnitt umgelegt werden muß.
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Im Bereich der an die Förderanlage C anschließenden Pendelbetrieb-Trume
kann der Verkehr in verschiedener Weise geregelt werden. Entweder werden dort in
an sich bekannter Weise auf die Bandzüge wirkende regelbare und gegebenenfalls automatisch
umschaltbare Reibantriebe eingesetzt. Dabei müssen bei einer Verlängerung der Gestellabschnitte
jeweils in Abständen, die geringer sind als die Länge der eingesetzten Bandzüge,
neue Reibantriebe eingebaut werden.
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Oder auf jedem der Pendelbetrieb-Trume ist je ein bekannter Kupplungswagen
angeordnet, der durch zwei in bekannter Weise an ihren Enden angeordnete Häspel
verfahren und automatisch an die Bandzüge angekuppelt bzw. von diesen gelöst wird.
Bei einer Verlängerung der Gestellabschnitte wird das Seil dieser Häspel dabei jeweils
entsprechend weiter abgewickelt. Die beiden Häspel arbeiten grundsätzlich gegeneinander,
um das Seil gespannt zu halten; indem auf den einen oder anderen der beiden Häspel
eine zusätzliche Kraft wirkt, überwindet er die Gegenkraft des zweiten Haspels und
bestimmt die Bewegungsrichtung des mit beiden Häspeln verbundenen Wagens und des
an diesen Wagen angekuppelten Bandzuges. Der Bandzug wird in der einen Richtung
durch den Wagen z. B. mittels eines bei Ankunft des Bandzuges automatisch einrastenden
Kupplungshakens gezogen, in der anderen Richtung wird er durch den Wagen geschoben,
wobei der Kupplungshaken spätestens im Bereich der Weiche wieder ausrastet.
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Die Beladung der Bandzüge mit Schüttgut erfolgt dabei zweckmäßig durch
einen Ladeförderer, der das vortriebsseitige Ende der Gestellabschnitte um ein Maß
überlappt, das der Länge der eingesetzten Band-züge entspricht und z. B.
über eine Schwenkschurre wahlweise auf den im einen oder anderen Gerüstabschnitt
befindlichen und dort langsam vorbewegten Bandzug austrägt.
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Ist die Förderanlage in einer Strecke eingesetzt, die durch Schießen
vorgetrieben wird, so sind die Schienen eines Förderbandtraggerüstes durch das Schießen
der Gefahr von Beschädigungen ausgesetzt, während Eisenbahngleise hinreichend unempfindlich
sind. In solchen Strecken ist es deshalb zweckmäßig, an sich bekannte, auf Eisenbahngleisen
verfahrbare Gestellabschnitte zu verwenden, die während des Schießens jeweils aus
dem Schußbereich ausgefahren und auf dem rückwärtigen Ende der Eisenbahngleise abgestellt
werden. Die Länge dieser Gestellabschnitte entspricht der Länge des Bandzuges, der
auf und mit ihnen verfahren wird. Sie sind vorzugsweise doppeltrümig ausgebildet
und mit einem oder mehreren Antrieben für den Bandzug ausgerüstet. An ihrem rückwärtigen
Ende sind sie über die an die Förderanlage angeschlossenen Weichen mit jedem der
tragenden Trume der Förderanlage C kuppelbar, am vorderen Ende ist bei doppeltrümiger
Ausbildung ihr Obertrum über Kehrenschienen mit einem Untertrum des Gestellabschnittes
verbunden. Um diese Gestellabschnitte auf den Eisenbahngleisen zu verfahren, werden
zweckmäßig an den Enden dieser Gleise angeordnete Häspel verwendet.
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Die doppeltrümige Ausbildung dieser verfahrbaren Gestellabschnitte
hat den Vorteil, daß auch das auf dem rückwärtigen Ende der Bandzüge geladene Material
durch Fahren des Bandzuges um die Kehre des Gestenabschnittes bis unmittelbar vor
Ort gebracht und daß der Bandzug bei seiner Rückkehr aus dem Untertrum ohne Einschaltung
eines Zwischenfördermittels unmittelbar vor Ort mit Haufwerk beladen werden kann.
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Die Zeichnungen zeigen Ausführungsbeispiele der Erfindung, und zwar
zeigt F i g. 1 in Draufsicht eine Anlage, bei der die Pendelbetrieb-Trume mit Reibantrieben
für die Bandzüge ausgerüstet sind, F i g. 2 die gleiche Anlage im Schnitt nach der
Linie II-II der F i g. 1, F i g. 3 eine Anlage mit fahrbaren Gestellabschnitten,
F i g. 4 einen Ausschnitt der gleichen Anlage in Seitenansicht.
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Auf der Förderanlage mit den tragenden Trumen 1
und 2 verkehren
beliebig viele Bandzüge, die sich mittels an ihnen angeordneter nicht dargestellter
Magnete automatisch an eine in der gleichen Anlage endlos umlaufende Profilkette
7 ankuppeln. Die Profilkette läuft stets in der gleichen durch Pfeile angedeuteten
Richtung um eine Kehre 8 mit vertikaler Achse und zwei Kehren 9 und 10 mit horizontaler
Achse. Die Bandzüge laufen aus dem Trum 2 gleichfalls über die Kehre 9, wo sie ihr
Fördergut z. B. in einen Bunker 11 abwerfen, und über ein an die Kehre anschließendes
Untertrum 12 zu der Kehre 10, über die sie in das tragende Trum 1 gelangen. Hier
werden sie an einer geeigneten Stelle mit Material beladen. An der Kehre 8 lösen
sie sich automatisch von der Profilkette, deren Antrieb sich in einer der drei Kehren
befindet. Während das rückwärtige Ende des Bandzuges noch mit der Profilkette gekuppelt
ist, wird derart das vordere Ende dieses Bandzuges über die Weichen 13 und 14 in
den anschließenden Traggestellabschnitt 3 (3') oder 4 (4') geschoben. Gemäß F i
g. 1 und 2 sind diese Traggestellabschnitte stationär, gemäß F i g. 3 und 4 sind
sie ihrerseits auf einer stationären Gleisanlage 15,15' verfahrbar.
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In den stationären Traggestellabschnitten 3 und 4
sind in Abständen,
die der Bandzuglänge entsprechen, auf die Bandzüge wirkende Reibradantriebe 16 angeordnet.
Durch
diese Reibradantriebe wird der Bandzug bis vor Ort verfahren, wo er von Material
entladen wird (Stellung des Bandzuges 6 in F i g. 2). Nach Umschaltung der Reibradantriebe
wird der Bandzug langsam in Gegenrichtung verfahren, wobei er von einem durch die
Streckenvortriebsmaschine 21 beschickten, am Hangenden aufgehängten Ladeförderer
22 über eine Schwenkschurre 23 vom einen zum anderen Ende fortlaufend beladen wird.
(In F i g. 2 ist die Beladung des Bandzugs 5 abgeschlossen. Der Bandzug kann nunmehr
über die Weichen in das Trum 2 zurückkehren.) An den Enden der stationären Gestellabschnitte
können aber auch Häspel 17,18 bzw. 17',18' in der gleichen Stellung wie die Häspel
nach F i g. 3 an, geordnet sein, durch die auf diesen Gestellabschnitten ein nicht
dargestellter Kupplungswagen verfahren wird.
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1~' i g. 3 zeigt ebensolche Häspel in Zusammenarbeit mit verfahrbaren
Gestellabschnitten 3`, 4'. Die Häspel 17,17' sind während der Förderschicht stationär,
die Häspel 18,18' rücken mit der Streckenvortriebsmaschine 21 bzw. mit der Lademaschine
24 unter gleichzeitiger Verlängerung der stationären Gestellabschnitte 3, 4 bzw.
derEisenbahngleise 15,15'vor. Die fahrbaren Gestellabschnitte 3`, 4' sind mit einem
Antrieb 19 für die Bandzüge ausgerüstet. Sind sie eintrümig, so werden die auf sie
aufgeschobenen und mit den Gestellabschnitten verfahrenen Bandzüge in gleicher Weise
beladen und entladen wie die Bandzüge gemäß F i g. 1 und 2. Sind die fahrbaren Gestellabschnitte
doppeltrümig, wie in F i g. 3 und 4 dargestellt, so werden die Bandzüge, sobald
der Gestellabschnitt vor Ort angelangt ist, durch den Antrieb 19 zum Zweck der Entladung
um die am vorderen Ende des Gestellabschnittes angeordnete Kehre 20 geschoben und
dann durch den reversierten Antrieb 19 langsam wieder in das Obertrum zurückgeführt
(Stellung des Bandzuges 6 in F i g. 3), wobei sie vom einen zum anderen Ende fortschreitend
durch den Ausleger 25 der Lademaschine 24 beladen werden.
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Die stationären Traggestellabschnitte 3 und 4 bzw. die Gleise 15 und
15' werden während der Förderschicht entsprechend dem Vorrücken der Vortriebsmaschine
21 bzw. der Lademaschine 24 am vorderen Ende verlängert, im Schichtwechsel an ihrem
rückwärtigen Ende wieder um das gleiche Maß verkürzt, um nunmehr die Hauptförderanlage
unter Vorverlegung der Kehre 8 und der Weichen 13 und 14 in ihrem eintrümigen Teil
entsprechend zu verlängern.