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Die Erfindung betrifft eine zur vorübergehenden Anbringung in einem
üblichen Schiffsladeraum od. dgl. eingerichtete Auflockerungs- undAbsaugvorrichtung
zum Löschen von pulverisiertem oder granuliertem Gut aus diesem Laderaum, bei der
in der Umgebung der Absaugstelle Druckluft zur Auflockerung des Gutes eingeblasen
wird, sowie ein Verfahren zum Löschen von pulverisiertem oder granuliertem Gut unter
Anwendung dieser Vorrichtung.
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Es sind Silos bzw. Behälterfahrzeuge für Schüttgüter in mehreren
Ausführungsformen bekannt, die zumindest in ihrem Unterteil eine konische Gestaltung
aufweisen und an die im Bereiche dieser konisch zulaufenden Unterseite eine pneumatische
Entleerungsvorrichtung fest angebaut ist. Hierbei ist die Entleerungsvorrichtung
als Teil des Silos oder Schüttgutbehälters zu betrachten, dessen Wandungsschräge
für die Wirksamkeit der Vorrichtung Voraussetzung ist.
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Eine solche Entleerungsvorrichtung weist in einer bekannten Ausführung
einen Luftkasten auf, der aus einem Boden und Seitenwänden aus starkem, gasdichtem
Material besteht und mit dem Siloauslauf fest verbunden ist. In diesem Kasten ist
ein trichterförmiger Einsatz aus luftdurchlässigem Material angeordnet, der die
Entleerungsöffnung des Silos umgibt. Darüber hinaus ist eine zentrale Abzugsöffnung
vorgesehen, welche in ein Rohr übergeht, das von dem trichterförmigen Einsatz nach
unten gezogen und seitlich weitergeführt ist. Der Luftkasten ist im übrigen auch
mit einer Lufteintrittsöffnung versehen.
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Im Gegensatz zu diesen besonders für den Transport und die Lagerung
von Schüttgütern konstruierten Schüttgutbehältern in Gestalt von Silos u. dgl. mit
einer fest angebauten selbsttätigen pneumatischen Entleerungsvorrichtung liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu schaffen, pulverförmiges oder
granuliertes Gut beispielsweise aus einem Schiffsladeraum od. dgl. löschen zu können,
der von sich aus von vornherein nicht für den Transport von solchen pulverisierten
oder granuliertem Schüttgut bestimmt gewesen ist. Diese Aufgabe stellt sich dann,
wenn z. B. Zement od. dgl. als loses Schüttgut in normalen Schiffsladeräumen transportiert
werden soll, was bisher wegen der Schwierigkeit der Löschung der Ladung praktisch
kaum zu bewerkstelligen war, so daß auf eigene Silobehälter zurückgegriffen werden
mußte, die etwa den bei den erwähnten Silos bekannten Aufbau haben können, die jedoch
speziell für den Transport solcher pulverförmiger Güter bereitgestellt werden müssen,
was einen erheblichen Kostenaufwand mit sich bringt.
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Es ist an sich im Zusammenhang mit dieser Aufgabenstellung eine mit
einem Saugrohr zusammenwirkende pneumatische Auflockerungsvorrichtung bekanntgeworden,
die zur vorübergehenden Anbringung auf dem Boden eines Ladetanks in einem Tankschiff
oder eines Behälterwagens vorgesehen ist, welcher an und für sich seiner Bestimmung
nach nicht von vornherein lediglich für den Transport pulvrigen oder granulierten
Gutes eingerichtet gewesen ist, doch besteht diese bekannte Vorrichtung aus einem
flachen Sack aus flexiblem Kunststoff, der eine Innenauskleidung des Behälters bildet,
wobei im Bodenteil dieses Sackes die ebenfalls flexible Auflockerungsvorrichtung
vorgesehen ist, durch die Druckluft in das Gut eingeblasen werden kann. Der gesamte
so gebildete Innenbehälter muß so flexibel sein, daß er
in zusammengefaltetem Zustand
durch die Füllöffnung des Tankes eingebracht und wieder aus dem Tank herausgenommen
werden kann, wobei selbstverständlich für jeden speziellen Tank ein eigener Innenbehälter
genau entsprechender Größe bereitge-Gestalt und Größe nicht verwendbar ist. Der
Innenhalten werden muß, der für einen Tank anderer behälter muß nämlich allseitig
von der Behälterwandung abgestützt sein, die die von dem Schüttgut ausgehende Druckkraft
aufnimmt.
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Die bekannte Vorrichtung kann daneben nicht in einem Tank mit ebenem,
waagerechtem Boden verwendet werden; sie erfordert vielmehr, daß der feste Boden
gegen das Saugrohr zu geneigt ist. Demgemäß ist sie nur für bestimmte Tank- bzw.
Laderaumkonstruktionen verwendbar, wodurch in vielen Fällen die Kosten erhöht und
eine beträchtliche Beschränkung des für die Ladung zur Verfügung stehenden Raumes
zustande kommen werden.
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Im Gegensatz hierzu zeichnet sich die zur vorübergehenden Anbringung
in einen üblichen Schiffsladeraum oder einen Lagerraum eingerichtete Auflokkerungs-
und -Absaugvorrichtung zum Löschen von pulverisiertem oder granuliertem Gut aus
diesem Laderaum gemäß der Erfindung dadurch aus, daß sie aus mehreren auf dem Boden
des Laderaums gesondert aufstellbaren rechteckigen Luftkästen besteht, die einen
Boden und Seitenwände aus starrem, gasdichtem Material sowie einen den Kasten abdichtenden
Trichter aus luftdurchlässigem Material aufweisen und mit einem Drucklufteintritt
in einer der Kastenseiten sowie einem zentralen Gutaustritt versehen sind, an welchem
sich ein Rohr anschließt, das vom Trichter nach unten gezogen und durch eine der
Kastenseiten zum Anschluß einer Saugleitung herausgeführt ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einem beliebigen üblichen
Trockenlastschiff verwendet werden, wobei ein Befrachter, beispielsweise eine Zementfabrik,
ein Sortiment von Luftkästen unterschiedlicher Abmessungen in einem Modulsystem
zur Verfügung stellen kann, so daß für eine Reise in einem Schiff ledigleich ein
gerade so großer Raum - gegebenenfalls lediglich ein durch Persennige abgetrennter
Teil des Laderaumes - benötigt wird, wie er für das zu transportierende Schüttgutvolumen
erforderlich ist. Darüber hinaus erfordern die Luftkästen, die verhältnismäßig kleine
Abmessungen aufweisen, im Verhältnis zu ihrer waagerechten Fläche ein nur geringes
Volumen, so daß der Verlust an Laderaum verhältnismäßig klein wird, wobei die Luftkästen
gleichzeitig sehr handlich sind, so daß sie durch die üblichen Ladeluken bequem
eingebracht wieder herausgenommen werden können.
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Zufolge der rechteckigen Gestaltung der erfindungsgemäßen Luftkästen
ergibt sich der wesentliche Vorteil, daß der gesamte ebene Ladebodenraum mit den
Luftkästen abgedeckt werden kann, wobei eine Anpassung an unterschiedliche Laderaumgrößen
mit einfachsten Mitteln möglich ist.
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Zum Löschen von pulverisiertem oder granuliertem Gut unter Anwendung
einer neuen Vorrichtung kann erfindungsgemäß derart vorgegangen werden, daß der
Boden des Laderaumes mit nebeneinander verlegten Luftkästen der angegebenen Art
abgedeckt wird und Druck- und Saugleitungen an diese Kästen angeschlossen und durch
den Laderaum hindurch oder aus ihm herausgezogen werden, bevor das Gut
in
den Laderaum gefüllt wird, wobei die Löschung des auf die Kästen aufgeschütteten
Gutes sodann ausgeführt wird, indem in bekannter Weise Druckgas den Druckleitungen
zugeführt und die in den Trichtern der Luftkästen entstandene Suspension aus den
Saugleitungen herausgesaugt wird.
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Auf diese Weise kann eine Ladung aus Schüttzement oder ähnlichen
Schüttgütern mit wesentlich niedrigeren Kosten gelöscht werden, als dies mit bisher
bekannten Hilfsmitteln möglich ist.
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Das neue Verfahren ist selbstverständlich nicht allein auf die Verschiffung
von Schüttgütern begrenzt, sondern es kann mit Vorteil auch zu anderen Zwekken angewandt
werden, z. B. bei an Ort und Stelle bedarfsweise eingerichteten und gegebenenfalls
beweglichen Zementstationen zur Verteilung von Zement bei größeren Baustellen.
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Die Erfindung ist im folgenden unter Hinweis auf die Zeichnung näher
veranschaulicht Es zeigt Fig. 1 eine gemäß der Erfindung konstruierte Saugvorrichtung
im Querschnitt und F i g. 2 die Saugvorrichtung im Grundriß.
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Die Saugvorrichtung hat die Form eines leicht transportierbaren Kastens
mit rechtwinklig parallelepipedischer Gestalt, dessen Boden 1 und Seiten 2 aus gasdichtem
Material bestehen. Im oberen Teil des Kastens ist ein den Kasten oben abdeckender
Trichter 3 aus porösem Material angeordnet. In der einen Seitenwand des Kastens
ist ein Eintritt 4 zum Anschluß des Kastens an eine Leitung für Druckgas, wie Druckluft,
angeschlossen. Der Trichter 3 hat eine mittlere Öffnung 5, aus der sich ein Rohr
6 mit sanfter Krümmung gegen den Boden 1 des Kastens und weiter den Boden entlang
gegen und durch eine Öffnung in einer der Kastenseitenwände 2 erstreckt, welche
in diesem Fall eine an die den Eintritt 4 aufweisende Seitenwand angrenzende Seitenwand
ist.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist die mittlere Öffnung 5 im
Trichter 3 von einem Verstärkungsring 7 umgeben, der mit einem den Trichter 3 peripherisch
umschließenden Rahmen 8 durch eine armkreuzähnliche Vorrichtung verbunden ist, die
aus acht Verstärkungsgliedern9 besteht, welche symmetrisch angeordnet sind, indem
sie mit ihren äußeren Enden an den Mittelpunkten der Rahmenseiten bzw. an den Rahmenecken
mit dem Rahmen 8 verbunden sind.
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Die Verstärkungselemente 7 und 9 können aus Flacheisen und der Rahmen
8 aus L-Profil-Schienen bestehen. Das poröse Material im Trichter 3 kann ein Siebtuch
10 aus z. B. Perlon, in das Schnüre in Säume eingelegt sind, sowie eine Unterlage
aus durchlochtem Blech 11 sein.
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Zum pneumatischen Austragen von pulver- oder kornförmigem Gut aus
einem Aufbewahrungsraum
kann die oben beschriebene Saugvorrichtung am Boden des Raumes
aufgestellt werden, wobei, bevor das Gut in den Aufbewahrungsraum gegeben wird,
Druck- und Saugleitungen an den Eintritt 4 bzw. den Austritt 6 angeschlossen und
durch den Aufbewahrungsraum sowie aus ihm heraus hochgezogen werden, so daß die
Saugvorrichtung unter dem Gut begraben wird, die Enden der Leitungen jedoch zum
Anschluß an Druck- und Saugpumpen zugänglich bleiben. Das Austragen des Gutes erfolgt
dann, indem Druckluft durch die an den Eintritt 4 angeschlossene Druckleitung in
die Saugvorrichtung hineingepreßt wird, um durch die poröse Wand des Trichters 3
hinaufzudringen und das Gut im Trichter zu fluidisieren, wobei die in dieser Weise
gebildete Suspension aus dem Rohr 6 heraus und weiter durch die Saugleitung gesaugt
wird.