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Die Erfindung bezieht sich auf eine Matrizenbefestigung bei Tablettenpressen,
bei der die am Umfang eines Drehtisches oder Formtisches angeordneten Matrizen jeweils
mittels eines tangential in eine Ringnut der Matrize eingreifenden konischen Domes
in ihrem Sitz gehalten sind.
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Es ist bereits eine Matrizenbefestigung dieser Art bekannt, bei welcher
die die Aufnahmeöffnung der Matrize tangierende Querbohrung des Dornes radial auf
den Mittelpunkt des Formtisches gerichtet ist. Das hat zur Folge, daß, in Umfangsrichtung
gesehen, die benachbarte Aufnahmeöffnung für die nächste Matrize soweit in Winkelgraden
entfernt sein muß, daß zwischen den benachbarten Matrizenaufnahmeöffnungen genügend
Raum für die Querbohrung eines Domes vorhanden ist.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine derartige Matrizenbefestigung so
zu verbessern, daß der Winkelabstand der Matrizenaufnahmeöffnungen durch die Anordnung
des Befestigungsdornes nicht mehr beschränkt ist.
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Ausgehend von einer Matrizenbefestigung der eingangs erwähnten Art
wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jede den Dorn aufnehmende
Querbohrung im Formtisch sich längs einer solchen Formtischsehne erstreckt, die
die Aufnahmeöffnung einer unmittelbar benachbarten Matrize schneidet.
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Wenn die Querbohrungen im Sinne der Erfindung in dieser Richtung in
den Formtisch gebohrt sind, können die Matrizenaufnahmeöffnungen in Umfangsrichtung
sehr dicht nebeneinander angeordnet werden, wodurch sich eine erhebliche Steigerung
der Leistung der Tablettenpresse ergibt. Es kann damit gegenüber den bekannten Anordnungen
eine erheblich größere Anzahl von Matrizenaufnahmeöffnungen auf einem Teilkreis
angeordnet werden. Obwohl bei sehr dicht nebeneinanderliegenden Matrizenaufnahmeöffnungen
zwischen diesen weniger Material stehenbleibt als bei der bekannten radialen Anordnung
des in die Ringnut eingreifenden Domes, ist trotzdem bei der erfindungsgemäßen Anordnung
die Festigkeit des Formtisches höher, weil das stehenbleibende Material ein größeres
Widerstandsmoment hat als das stehenbleibende Material bei der bekannten Anordnung.
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Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn die Querbohrung in der Aufnahmeöffnung der benachbarten Matrize mündet.
Hierdurch ist es nämlich bei der Herstellung der Querbohrungen trotz ihrer tangentialen
Anordnung möglich, diese gut von Metallspänen zu säubern. Wie im Zusammenhang mit
der F i g. 6 noch erläutert wird, kann die Querbohrung in erheblichem Maße in ihrer
Richtung variieren. Anders als bei der bekannten Anordnung sind hier also wesentliche
Abweichungen möglich. Eine bevorzugte Richtung ist die, bei der die Achse der Querbohrung
die Längsachse der benachbarten Aufnahmeöffnung schneidet.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand schematischer Zeichnungen
an einem -Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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F i g. 1 ist eine teilweise als Schnitt gezeichnete Seitenansicht
einer drehbaren Tablettenpresse, mit erfindungsgemäßer Matrizenbefestigung; F i
g. 2 ist ein Schnitt längs der Linie 2-2 in F i g. 1, wobei zur Verdeutlichung bestimmte
Teile weggebrochen gezeichnet sind; F i g. 3 zeigt im Grundriß einen Teil des Formtisches;
F i g. 4 ist ein Schnitt durch den Formtisch längs der Linie 4-4 in F i g. 3; F
i g. 5 ist ein Schnitt durch den Formtisch längs der Linie 5-5 in F i g. 3; F i
g. 6 ist eine schematische Darstellung eines Teils des Formtisches.
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In F i g. 1 und 2 erkennt man eine mit einem Dreh-oder Formtisch ausgerüstete
übliche Tablettenpresse, bei der sich beispielsweise die erfindungsgemäße Matrizenbefestigung
anwenden fäßt.
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Der Formtisch 12 der Tablettenpresse weist eine Anzahl von in Umfangsabständen
verteilten Aufnahmeöffnungen 18 für die Matrize 20 auf. Die Matrizen besitzen sämtlich
die gleiche Gestalt und Größe und weisen jeweils eine zentrale Öffnung 22 und eine
Ringnut 24 an ihrer Umfangsfläche auf.
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Da gemäß F i g. 3 die Haltemittel der Matrizen 20a, 20b, 20c usw.
gleich ausgebildet sind, werden hier als Beispiel nur die Haltemittel für die Matrize
20 a im einzelnen beschrieben.
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Dazu gehört eine Querbohrung 44, die sich von der Umfangsfläche des
Formtisches 12 aus nach innen längs einer Sehne des Formtisches erstreckt. Diese
Querbohrung 44 hat einen zum Aufnehmen eines Dornes 52 dienenden inneren Bohrungsabschnitt
46, einen mit Innengewinde versehenen Bohrungsabschnitt 48 von größerem Durchmesser
als der des Bohrungsabschnitts 46 zum Aufnehmen einer Halteschraube 56, sowie einen
äußeren erweiterten Bohrungsabschnitt 50. Die Querbohrung 44 erstreckt
sich unter einem solchen Winkel, daß der Bohrungsabschnitt 46 tangential zu einer
Matrizenaufnahmeöffnung 18a verläuft, diese CSffnung etwas durchdringt, so daß ein
Teil des Bohrungsabschnittes 46 in der Aufnahmeöffnung 18a mündet, während das innere
Ende des Bohrungsabschnitts 46 erfindungsgemäß in die benachbarte Matrizenaufnahmeöffnung
18 b übergeht. In die Querbohrung 44 läßt sich ein Dorn 52 einsetzen. Wie in F i
g. 5 gezeigt, umfaßt der Dorn 52 einen vorderen Dornteil 54 und eine Halteschraube
56. Der Durchmesser des vorderen Dornteils 54 ist so gewählt, daß dieser mit einem
geringen Spiel in den Bohrungsabschnitt 46 der Querbohrung paßt. Die Spitze 58 des
Dornes ist konisch ausgebildet. Durch eine Bohrung 64 der Halteschraube 56 erstreckt
sich eine Kopfschraube 66, die in eine Gewindebohrung 60 des Dornes eingeschraubt
ist, um letzteren mit der Halteschraube 56 zu verbinden. Ein Teil des Dornes 52
greift tangierend in die Matrizenaufnahmeöffnung 18 a ein und erstreckt sich durch
die an der Umfangsfläche der Matrize 20a vorgesehene Ringnut 24a, um die Matrize
20a in dem Formtisch 12 festzuhalten.
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Da das innere Ende jeder Querbohrung 44 erfindungsgemäß in einer benachbarten
Matrizenaufnahmeöffnung 18 b mündet, braucht man lediglich den Bohrer in die benachbarte
Matrizenaufnahmeöffnung 18 b hinein auslaufen zu lassen, so daß Bohrspäne leicht
aus den Querbohrungen entfernt und die Querbohrungen leicht geprüft werden können.
Bei dieser Ausbildungsart der Querbohrungen 44 und der Dome ist es auch leicht möglich,
zerbrochene oder voneinander getrennte Dornteile zu entfernen. Wenn ein Dorn beschädigt
wird oder der Teil 54 sich von der Halteschraube 56 trennt, braucht man lediglich
die Kopfschraube 66 zu entfernen und die Halteschraube
56 herauszuschrauben;
nach dem Herausnehmen der betreffenden Matrize aus der benachbarten Aufnahmeöffnung
können die Bruchstücke oder der abgetrennte Dorn 52 leicht durch die benachbarte
Aufnahmeöffnung hindurch herausgeschoben werden.
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F i g. 6 veranschaulicht die Größe des durch die Linien 72 und 76
begrenzten Winkelbereiches x, in dem die einzelnen Querbohrungen 44 für die Dorne
gebohrt werden können. Die Mittellinie 76 oder 72 einer Querbohrung tangiert zunächst
einen Kreis 70 mit dem Radius RH. Der Radius RH ist entsprechend F i g. 4 gleich
dem Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Aufnahmeöffnung 18 a und der Längsachse
der Querbohrung 44, wobei sich dieser Abstand nach dem Durchmesser des Dornteiles
54, dem Durchmesser der Matrize 20, dem Radius und der Tiefe der Ringnut 24 am Umfang
der Matrize sowie nach dem Kegelwinkel der Spitze 58 des Dornes 52 richtet. Ferner
tangiert die Linie 76 oder 72 einen Kreis mit dem Durchmesser DT, der gleich dem
Durchmesser der Aufnahmeöffnung 18 abzüglich des Durchmessers des Bohrungsabschnitts
46 ist. Die Mittellinie einer Querbohrung kann auch in dem Bereich zwischen diesen
Linien 76 und 72 liegen, vorzugsweise als Linie 68 in der Mitte.
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Die Querbohrungen 44 können gegenüber der Oberseite des Formtisches
12 so angeordnet werden, daß der Abstand der Mittellinie des Bohrungsabschnittes
46 von der Tischoberseite etwas größer ist als der Abstand zwischen der Oberseite
einer Matrize 20 und der Mittellinie der Ringnut 24, so daß der Dorn
eine nach unten gerichtete Kraft auf die Matrizen 20 aufbringt, um diese in der
Aufnahmeöffnung 18 festzuhalten.