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Die Erfindung betrifft eine Frankiermaschine mit einer von einem abnehmbaren
Zählwerk getragenen Frankierstempelwalze, die über eine Reibungskupplung angetrieben
und durch eine Sperrvorrichtung nach einer Umdrehung selbsttätig angehalten wird,
sowie mit einem die zu frankierenden Postsachen nacheinander zur Frankierstempelwalze
führenden Förderbahn, in der ein durch die Postsachen betätigtes Fühlorgan durch
Freigeben der Sperrvorrichtung eine Umdrehung der Frankierstempelwalze und somit
eine einmalige Schaltung des Zählwerkes für jede einzelne Postsache bewirkt.
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Bekannt ist eine Freistempelmaschine mit einer ständig in Drehung
befindlichen Drucktrommel, die einen Stempel enthält, der bei jeder Drehung der
Trommel in die Druckstellung gebracht wird, wobei zwei Fühlarme die Stellung des
Stempels bei jeder Drehung der Trommel derart überwachen, daß die überführung desselben
in die Druckstellung und ein Abdruck von diesem Stempel nur dann erfolgt, wenn die
Fühlarme auf eine durch die Maschine gehende Postsache auftreffen.
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Weiterhin ist eine Wertstempelmaschine zum Bedrucken einer mit einer
Feldeinteilung versehenen Stempelsache bekannt, bei der die Druckelemente derart
angeordnet und in ein solches übersetzungsverhältnis zueinander gebracht sind, daß
trotz mehrfachen Umlaufes der den Abdruck bewirkenden Druckwalze und der Drucktrommel
lediglich ein einziger Abdruck im Stempelfeld beirr Durchlaufen des Beleges durchgeführt
wird. Bei dieser Maschine laufen die Drucktrommeln bei einem Einzelmaschinengang
mehrmals um, wobei ein Fühler zwar einen Einzelmaschinengang, aber keineswegs eine
einzige Umdrehung einer Frankierstempelwalze bestimmt.
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Derartige Maschinen arbeiten verhältnismäßig langsam. Ein Grund für
die bisherige Begrenzung der Arbeitsgeschwindigkeit, mit der auch das Stempelwerk
einer Frankiermaschine zuverlässig arbeiten kann, liegt in dem verhältnismäßig großen
Durchmesser der erforderlichen Stempelwalzen. Der auf einen Brief aufzustempelnde
Aufdruck besteht im allgemeinen aus mindestens zwei und oftmals aus mehreren Teilen.
Einer hiervon gibt natürlich die Postgebühr an und ein anderer üblicherweise den
Tagesstempel. Normalerweise ist die sowohl die Postgebühren- als auch die Tagesangabe
umfassende Type in Form eines gesonderten, am Umfang einer gemeinsamen Stempelwalze
angeordneten Stempelelements oder -stocks ausgebildet. Diese Walze ist drehbar um
eine Achse angeordnet, die quer zu der an der Stempelstelle vorbeiführende Bewegungsbahn
der Briefe verläuft. Ein zusätzliches Segment des Walzenumfangs bleibt leer, um
das Einführen der Briefe unter die Walze zu ermöglichen. In Anbetracht dieser Anforderungen
sind Umfang und Durchmesser der verwendeten Stempelwalze groß, und ihre abgewickelte
Umfangslänge übertrifft normalerweise die Länge der zu stempelnden Briefe. Dabei
läßt sich wiederum ein beträchtlicher unausgefüllter Zwischenraum zwischen dem hinteren
Ende eines jeden vorher gestempelten Briefes und der Führungskante des folgenden
mit einer entsprechenden Ruhepause, während der der Umlauf der Stempelwalze zwischen
zwei aufeinanderfolgenden Umdrehungen gestoppt ist, nicht vermeiden. Außerdem weist
eine derartige Stempelwalze mit großem Durchmesser auch eine große Trägheit bzw.
ein beträchtliches Beharrungsvermögen auf, so daß die Arbeitsgeschwindigkeit nicht
ohne weiteres gesteigert werden kann.
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Die Erfindung hat daher den Zweck, die Stempelgeschwindigkeit, d.
h. die Arbeitsgeschwindigkeit einer mit einem Zählwerk versehenen Frankiermaschine,
deren Stempelwalze nach jeder vollen Umdrehung angehalten wird, zu steigern.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die sich einer Beschleunigung
entgegenstellende Trägheit der Stempelwalze zu verringern und bestimmte Einstellungen
vorzusehen, um einen richtigen, sich nicht überlagernden Druck zu erzielen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß zwischen der
Frankierstempelwalze und dem Fühlorgan eine mit der Frankierstempelwalze gleichzeitig
und mit der gleichen Geschwindigkeit angetriebene zweite Stempelwalze angeordnet
ist, wobei die den zwei Stempelwalzen zugeordneten Stempelelemente derart am Umfang
jeder Stempelwalze angeordnet sind, daß sie sich in der Ruhestellung der zwei Stempelwalzen
etwa in der gleichen Winkelstellung in bezug auf die Förderbahn befinden.
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In der folgenden Beschreibung wird ein besonders zweckmäßiges Ausführungsbeispiel
der Erfindung an Hand der Zeichnung beschrieben. Darin zeigt F i g.1 eine schematische
und beispielsweise Darstellung verschiedener, auf die einzelnen Briefe mit der erfindungsgemäßen
Maschine aufzustempelnder Aufdrucke, F i g. 2 eine vereinfachte Seitenansicht der
Frankiermaschine, F i g. 3 eine vereinfachte Seitenansicht in einem gegenüber F
i g. 2 vergrößerten Maßstab der Briefvorschub- und Distanzvorrichtung und der Stempelstelle
der Maschine mit dem dazugehörigen Mechanismus, F i g. 4 einen Teilschnitt nach
IV-IV in F i g. 3, F i g. 5 das Farbwerk in einem noch weiter vergrößerten Maßstab,
F i g. 6 eine wahlweise verwandte zusätzliche Sperrvorrichtung und F i g. 7 eine
schematische Darstellung einer Blockierungsvorrichtung.
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Die nachfolgend beschriebene Ausführungsform der Erfindung dient dazu,
um auf zu stempelnde Umschläge 1 eine Anzahl verschiedener Stempel oder Aufdrucke
aufzubringen, wie sie schematisch beispielsweise in F i g. 1 angedeutet sind, nämlich
einen Postgebührenstempel2, einen Tagesstempel 3 sowie verschiedene wahlweise aufzubringende
Stempelungen, wie z. B. Firmenname und Siegel bei 4 und Werbetext od. dgl. bei 5.
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Die in F i g. 2 dargestellte Maschine besitzt einen Rahmen mit einer
Grundplatte 11. Aus einer Seite einer vertikalen Wand 12 ragt eine oberhalb der
Grundplatte 11 und im Abstand zu dieser angeordnete horizontale Platte oder ein
Tisch 13 heraus. Die andere Seite der Wand 12 dient dazu, eine Reihe später zu beschreibender
mechanischer Teile zu stützen. Dieser gesamte Mechanismus wird von einer Haube 14
überdeckt, deren Ränder abnehmbar an der Grundplatte und der vertikalen Wand 12
befestigt sind.
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Der auf dem Obertrum des Bandes angeordnete Briefstapel 21 wird auf
der einen Seite durch die vertikale Wand 12 und auf der anderen Seite durch
eine gebogene Führungsstange 31 gegen seitliche Verschiebung festgehalten.
Das
Führungsende des Stapels 21 in der Laufrichtung des Transportbandes 22 stößt gegen
eine vertikale Platte 35, deren Unterkante geringfügig oberhalb der Oberfläche des
Bandes 22 endet. Ein Streifen 36 aus biegsamem Material, wie z. B. Gummi, ragt von
dieser Unterkante der Platte nach unten vor und berührt unter Reibung die Bandoberfläche,
wie in F i g. 3 dargestellt ist. Auf diese Weise verlassen die Briefe einzeln das
Transportband an seinem Vorderende.
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Nach dem Transportband 22 und in gerader Linie mit diesem ist ein
anderes endloses Band 38 angeordnet, das als Trennband dient. Die Geschwindigkeit
des Trennbandes 38 ist wesentlich höher als die des Transportbandes 22. Auf diese
Weise wird jeder Brief beim Verlassen des Vorderendes des Transportbandes 22 und
bei der Aufnahme durch das Trennband 38 einer plötzlichen Beschleunigung unterworfen,
und infolgedessen bewegen sich die Briefe mit einem Längsabstand voneinander auf
der Oberfläche des Bandes 38 vorwärts. Dieser Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden
Briefen ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des im folgenden beschriebenen Stempelmechanismus,
dem die Briefe durch das Trennband 38 zugeführt werden, erforderlich.
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Zu den Stempelelementen gehören zwei getrennte, ebenfalls in geeigneter
Weise durch die Rahmenwand 12 abgestützte Stempelwalzen 45 und 46. Die Stempelwalzen
45 und 46 tragen je ein Druck- bzw. Stempelelement oder -klischee 45 a bzw.
46 a, das sich, wie in F i g. 5 gezeigt, jeweils über einen Teil ihrer Peripherie
erstreckt. Das Stempelklischee 45 a
trägt einen Abdruck des Postgebührenstempels
2 (und, wenn gewünscht, andere Stempel, wie Firmenname oder Siegel 4, wie oben erwähnt),
und der Druckblock 46 a trägt den Tagesstempel 3 (und, wenn gewünscht, andere Angaben,
wie den Werbetext 5).
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Die Stempelwalzen 45 und 46 werden synchron miteinander durch eine
in der Rahmenwand 12 gelagerte Welle 47 über ein Getriebe angetrieben, das ein an
der Welle 47 befestigtes Zahnrad 48 und an den Stempelwalzen 45 bzw. 46 angebrachte
Zahnräder 51 und 52 aufweist.
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Zum elastischen Hochdrücken des Obertrums des Trennbandes 38 gegen
die Unterfläche der einzelnen Stempelwalzen 45 und 46 dienen drehbar gelagerte Andruckrollen
54 und 55. Die Stempelwalzenantriebswelle 47 wird z. B. von einem Elektromotor
über eine nicht dargestellte Reibungskupplung angetrieben.
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F i g. 5 veranschaulicht das Farbwerk für die Stempelwalzen. In dieser
Figur sind die Walzen in der sogenannten Wartestellung gezeigt, nachdem sie, wie
später beschrieben, eine intermittierende Umdrehung ausgeführt haben. In dieser
Stellung sind die Stempelelemente 45 a und 46 a nicht mit der Oberfläche des Bandes
38 in Berührung. Ein Paar Farbrollen 65 und 66 sind so angeordnet, daß sie
die Druck- bzw. Stempelelemente 45 a und 46 a in der Wartestellung der Walzen
nicht berühren. Die Farbrollen können mit Filz oder einem ähnlichen absorbierenden
Belag versehen sein und stehen in dauernder Oberflächenberührung mit den entsprechenden
Farbwalzen 67 und 68, die von dem zentralen Antriebsmotor über nicht dargestellte
Mittel dauernd angetrieben werden. Wie später erläutert wird, werden im Gegensatz
dazu die Farbrollen 65 und 66 nur intermittierend für jeweils eine Umdrehung in
Umlauf versetzt, wenn ein Brief durch das Stempelwerk läuft. Oberhalb der Farbwalzen
67 und 68 befindet sich eine Farbbehälter- und -zuführungsvorrichtung 71.
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Der Umlauf der die Stempelwalzen antreibenden' Welle 47 wird, dank
des Reibungscharakters von. deren (nicht dargestellter) Antriebskupplung so lange
angehalten, wie kein Brief durch das Stempelwerk läuft, und zwar durch ein Verriegelungselement
oder eine Klinke 101 (F i g. 3 und 6), die eine radial aus der Hauptwelle 47 hervorstehende
Nase 102 erfaßt. Die Sperrklinke 101 ist an einem festen Drehpunkt 103 angelenkt
und durch einen Hebel 104 mit einem weiteren Hebelarm 105 verbunden, dessen unteres
Ende bei 106 drehbar im Rahmen gelagert ist und dessen anderes Ende einen Vorsprung
besitzt, der durch eine an dem Arm 105 angebrachte Vorspannfeder 107 im Eingriff
mit einem Sperrnocken 108 gehalten wird. Dieser Sperrnocken ist an einer
Welle 109 angebracht, die von dem zentralen Antriebsmotor der Maschine über eine
Reibungskupplung angetrieben wird. Die Welle 109 (oder der Nocken 108) besitzt
einen Vorsprung 111, in den ein Ende eines im Rahmen drehbar gelagerten Winkelhebels
112 eingreifen kann, der durch eine Feder 113 zum. Eingriff der Spitze des Hebelarmes
112 a in die Umlaufbahn des Vorsprungs 111 vorgespannt ist. Der andere Arm
112 b des Winkelhebels 112 ist durch einen Hebel 115 mit einem Hebel
116 verbunden, der in seinem Mittelstück um eine Drehachse 117 drehbar ist,
die an dem einen Ende eines weiteren Hebels 118 sitzt, dessen anderes Ende bei 119
drehbar im Rahmen gelagert ist. Der Hebel 116
besitzt einen von seinem unteren
Ende ausgehenden gebogenen Arm mit einem Fortsatz oder Finger 122,
der etwas
unter die Ebene ragt, auf der die Briefe über die Oberfläche des Bandes 38 laufen.
Aus diesem Grunde besteht das Band 38 aus zwei parallelen, im Querabstand voneinander
angeordneten Bandteilen 38 a und 38 b (F i g. 4), und der Finger 122
ragt so in den Zwischenraum hinein, daß er durch die Führungskante eines das erste
Transportband 22 verlassenden Briefes betätigt wird.
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Der Hebel 118 wird im Uhrzeigersinn durch seine Schwerkraft, unterstützt
von einer Feder 123, gespannt, und sein Umlauf in dieser Richtung ist durch einen
Anschlag 124 begrenzt, der somit dazu dient, die vertikale Stellung des Fingers
122 mit Genauigkeit zu bestimmen.
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Der im vorhergehenden beschriebene Mechanismus dient also dazu, jedesmal,
wenn ein Brief durch die Maschine läuft, eine Umdrehung der Stempelwalzen zu bewirken,
wie später noch genauer beschrieben wird. Um sicherzustellen, daß der Finger 122
tatsächlich von der Führungskante eines vorrückenden Briefes betätigt wird, ist
der Finger über der Antriebsrolle 41 des Bandes 38 angeordnet, und
eine Andruckrolle 125 wird von einem drehbar gelagerten Arm 127 getragen,
der entgegen dem Uhrzeigersinn durch eine Feder 126 gespannt ist, so daß die Briefe
fest gegen die Bandoberfläche gedrückt werden.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die: Stempelwalze 46
mit der Tagesangabe fest am Maschinenrahmen angebracht. Die Stempelwalze 45 dagegen
wird von einem Stempelzählwerk 129 (F i g. 2)
getragen, das als
Sonder- oder Zusatzvorrichtung ausgebildet und lösbar mit dem Maschinenrahmen verbunden
ist. Dieses Stempelzählwerk 129 ist durch eine Haube 230 abgedeckt.
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Ein Stapel von zu stempelnden Briefen 21 wird auf den Tisch
13 der Maschine aufgelegt. Diese Briefe sind alle gleichmäßig in geeigneter
Weise ausgerichtet, um jeweils in der richtigen Ecke abgestempelt zu werden. Die
Maschine wird durch Betätigung eines Anlaßschalters zum Erregen des Antriebsmotors
oder durch Eindrücken einer Kupplung in Betrieb gesetzt. Jetzt wird der unterste
Brief des Stapels 21 durch das Transportband 22 in die mit dem Pfeil 11 (F
i g. 3) bezeichnete Richtung vorgeschoben, während ein Vorschub der darüberliegenden
Briefe durch den Gummistreifen 36 und die Wand 35 verhindert wird. Dieser zuunterst
liegende Brief geht auf das Trennband 38 über, und die höhere Geschwindigkeit des
Bandes 38 gegenüber der des Bandes 22 bewirkt, wie beschrieben, ein Auseinanderrücken
der einzelnen Briefe. Beim Übergang der einzelnen Briefe von dem Band 22 auf das
Band 38 betätigt jeweils die Führungskante den Finger 122, der den Hebel 116 entgegen
dem Uhrzeigersinn dreht (Pfeil t 2). Das Glied 115 wird dadurch nach links gezogen
(F i g. 3) und verschwenkt den Hebel 112, wie durch Pfeil 13
angezeigt ist.
Der Arm 112 a des Hebels 112 hebt sich und gibt den Vorsprung 111 der Nockenwelle
109 frei, wodurch ein Drehen der Welle ermöglicht wird. Der an der Welle
befestigte Nocken 108 bewirkt daraufhin unter Freigabe der Nase 102 der Welle 47
über den Hebel 104 ein Drehen der Klinke 101 im mit Pfeil f 4 bezeichneten
Sinn. Die Welle 47
kann jetzt umlaufen und bewirkt eine Umdrehung der Stempeltrommeln
45 und 46 sowie der Farbwalzen 67 und 68 zum Aufbringen der gewünschten
Stempelung auf die unter den Stempelwalzen angeordneten Briefe. Gleichzeitig wird
der gerade aufgestempelte Portowert registriert und die von Zählrädern angezeigte
Gesamtsumme entsprechend erhöht.
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Sofort nachdem der vorderste Brief beim Übergang auf das Band 38 den
Finger 122 betätigt hat, wird dieser durch die Spannwirkung der über das Gestänge
112,115 und 116 wirkenden Feder 113 in eine Lage gebracht, in der seine Spitze auf
der Oberfläche des unter ihm durchlaufenden Briefes aufliegt. Der Finger 122 ragt
dann also nicht in den Raum zwischen den Bandelementen 38 a und 38
b hinein, wie dies der Fall ist, wenn kein Brief vorhanden ist. So ist der
Arm 112 a des Hebels 112 wieder in die Bewegungsbahn der aus der Welle
109 herausragenden Nase 111 gelangt, und diese Welle wird nach Ausführung
einer Umdrehung angehalten.
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Die Klinke 101 gelangt unmittelbar nach Betätigung der Stempelvorrichtung
wieder in ihre Sperrstellung, so daß ohne Rücksicht auf die Länge des gerade gestempelten
Briefes keine Gefahr einer Doppelfrankierung besteht. Die Sperrklinke 101 wird nämlich
sofort bei Inbetriebsetzen der Stempelvorrichtung in Sperrstellung gebracht und
kann so lange nicht aus dieser gelöst werden, wie der Welle 109
nicht eine
weitere Umdrehung mitgeteilt wird. Dies kann jedoch nur eintreten bei Betätigung
des Fingers 122 durch die Führungskante .des nächsten Briefes aus einer Reihe,
und zwar bei dessen Übergang von Band 22 auf Band 38. Dies beruht darauf, daß der
Finger 122 sich erst, nachdem ein Brief vollständig an ihm vorbeigelaufen
ist, durch die Antriebsfeder 123 abwärts bewegen und damit den Hebel 118
drehen
kann.
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Die beschriebene Vorrichtung kann vorteilhafterweise Mittel besitzen,
um eine vorzeitige Stempelung zu verhindern, d. h. ehe ein Brief seine richtige
Lage an der Stempelstelle erreicht hat. Zu diesen in F i g. 6 dargestellten Mitteln
gehört eine aus der Stempelantriebswelle 47 herausragende Nase 205, die durch eine
um eine feste Achse 207 drehbare Sperrklinke 206 in Sperrstellung gebracht werden
kann. Die Klinke 206 besitzt einen Finger 208, der normalerweise in die Bahn der
Briefe zwischen die zwei Bandelemente 38 a und 38 b hereinreicht.
Die Klinke 206 ist durch eine Feder 209 zur Welle 47 hin vorgespannt. Bei dieser
Anordnung können die Stempelmittel nicht betätigt werden, wenn nicht beide Vorsprünge
102 und 205 von den ihnen zugeordneten Klinken unter der kombinierten Einwirkung
des Fingers 122 und des Fingers 208 freigegeben worden sind, während diese Finger
nacheinander durch die Führungskante eines vorrückenden Briefes verschoben werden.
Wenn der Vorsprung 102 die Klinke 101 erfaßt, besteht zwischen dem Vorsprung
205 und der Klinke 206 ein gewisser Zwischenraum.
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Bei normalem Betrieb betätigt die Führungskante eines Briefes den
Finger 208 so, daß die Klinke 206 freigegeben wird, ehe die Klinke 101 von dem Vorsprung
102 gelöst wird und die Welle 47 freigegeben hat. Sollte jedoch beispielsweise
der Finger 122 zufällig durch Reibungskontakt mit dem Band 38 zurückgehalten werden
oder sollte ein Brief steckenbleiben und sein Vorrücken nach Betätigung des Fingers
122 durch seine Führungskante gestoppt werden, dann wird der Finger 208 nicht durch
den Brief in Tätigkeit gesetzt, und die Klinke 206 bleibt mit dem Vorsprung
205 im Eingriff, so daß bei Freigabe des Vorsprungs 102 durch die auf die Betätigung
des Fingers 122 ansprechende Klinke 101
die Stempelvorrichtung nicht
arbeitet.
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F i g. 7 veranschaulicht eine weitere, wahlweise anzubringende Sicherheitsvorrichtung
zum Verhüten der lästigen Folgen einer eventuellen Beschädigung der Klinken oder
Federn, die unregelmäßige Stempelungen nach sich ziehen würde. Die veranschaulichte
Vorrichtung stellt ein Verriegelungsmittel zwischen der Hauptwelle 47 und der Nebenwelle
109 dar, und sie besitzt einen um einen Zwischenpunkt einer festen Drehachse 212
drehbaren Hebel 211. Das eine Ende dieses Hebels ist in Form einer mit einem Anschlag
214 der Welle 109 zusammenwirkenden Klinke oder eines Hakens 213 ausgebildet,
während sein anderes Ende eine abgerundete, mit dem auf der Welle 47 angebrachten
Nocken 217 zusammenwirkende Nase 216 aufweist. Der Hebel 211 wird durch eine Feder
218 in einer solchen Richtung gespannt, daß die Klinke 213 von dem Vorsprung 214
der Welle 109 gelöst wird. Die Vorrichtung besitzt einen weiteren Hebel 221, der
um einen festen Zwischenpunkt 222 drehbar ist und an seinem einen Ende einen klinkenförmigen
Vorsprung 223 zum Eingriff mit einer von der Welle 47 getragenen Nase
224
aufweist, während sein anderes Ende eine abgerundete Nase 226 besitzt,
die mit einem auf der Welle 109 angebrachten Nocken 227 zusammenwirkt. Der Hebel
221 wird durch eine Feder 228 in einer solchen Richtung gespannt, daß die Klinke
223 von der Nase 224 der Welle 47 gelöst wird. Bei dieser
Anordnung
kann die Welle 109 nicht betätigt werden, indem sie auf das Durchlaufen eines Briefes
anspricht, wenn nicht die Hauptwelle 47 wieder in ihre Wartestellung gebracht ist,
während andererseits die die Stempelvorgänge steuernde Hauptwelle 47 nicht umlaufen
kann, wenn die Welle 1.09 nicht aus ihrer Wartestellung ausgerückt ist.
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Selbstverständlich läßt sich die dargestellte und beschriebene Ausführungsform
auf viele Arten abwandeln. So können verschiedene Merkmale weggelassen oder, den
besonderen Bedürfnissen entsprechend, auf verschiedene Weise kombiniert werden.
Die Stempelwalze mit der Tagesangabe kann beispielsweise anstatt in dem ortsfesten
Teil der Maschine in der abnehmbaren Zusatzvorrichtung, zusammen mit der Portostempelwalze,
untergebracht sein. Außerdem kann die abnehmbare Vorrichtung insofern vereinfacht
ausgebildet werden, daß sie nur die Anzahl der von der Stempelwalze bzw. den Stempelwalzen
ausgeführten Umdrehungen, d. h. die Anzahl der ausgeführten Stempelungen, anzeigt.