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DE1278332B - Vorrichtung zum automatischen Aufbringen von Selbstklebeetiketten auf Gegenstaende - Google Patents

Vorrichtung zum automatischen Aufbringen von Selbstklebeetiketten auf Gegenstaende

Info

Publication number
DE1278332B
DE1278332B DEW39160A DEW0039160A DE1278332B DE 1278332 B DE1278332 B DE 1278332B DE W39160 A DEW39160 A DE W39160A DE W0039160 A DEW0039160 A DE W0039160A DE 1278332 B DE1278332 B DE 1278332B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tongue
label
slide
pawl
printing unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEW39160A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Volbach
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEW39160A priority Critical patent/DE1278332B/de
Publication of DE1278332B publication Critical patent/DE1278332B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C1/00Labelling flat essentially-rigid surfaces
    • B65C1/02Affixing labels to one flat surface of articles, e.g. of packages, of flat bands
    • B65C1/021Affixing labels to one flat surface of articles, e.g. of packages, of flat bands the label being applied by movement of the labelling head towards the article

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Description

  • Vorrichtung zum automatischen Aufbringen von Selbstklebeetiketten auf Gegenstände Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum automatischen Aufbringen von auf einer Schutzfolie gehaltenen Selbstklebeetiketten auf Gegenstände, die auf einem Förderband unter beliebigem gegenseitigem Abstand vorgeschoben werden. Solche Vorrichtungen werden auch Fließbandetikettiergeräte genannt. Mit einem solchen Etikettiergerät können Gegenstände von beliebiger Art, z. B. verpackte Nahrungsmittel, Textilien, Getränkeflaschen usw., auf ihrer Oberseite mit einem Etikett versehen werden.
  • Solche Gegenstände werden hinter der Verpackungsstation oder von einer Verpackungsmaschine auf ein Förderband aufgesetzt und abgeführt. Ein solches Förderband ist der Einsatzort der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • Aus der USA.-Patentschrift 2 939 599 ist eine Vorrichtung dieser Art bekannt, mit einem ständig laufenden Motor und einer an diesem angeschlossenen Vorschubwalze, über welche die Schutzfolie geführt ist, mit einem in die Bahn der Gegenstände eingreifenden Fühler, der den Vorbeilauf eines Gegenstandes feststellt, mit einem Schwinghebel mit einer Anpreßwalze, die die Selbstklebeetiketten auf die Gegenstände aufrollt, und mit einer Umlenkkante, an der die Selbstklebeetiketten von der Schutzfolie abgestreift werden.
  • Eine solche Vorrichtung muß ständig betriebsbereit sein, damit ein von dem Förderband herangeführter Gegenstand sofort und augenblicklich bei seinem Eintreffen an der Etikettierstation etikettiert wird. Würde er mit einer gewissen Verzögerung etikettiert werden, besteht die Gefahr, daß das Etikett nicht an der vorgesehenen Stelle, sondern etwas hinter dieser Stelle aufgebracht wird. Ein Anhalten des Förderbandes oder Korrekturmittel, mit denen die Spendmittel für das Etikett in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Förderbandes dem vorbeilaufenden Gegenstand nachgeführt werden, scheiden wegen Kompliziertheit und Störanfälligkeit aus.
  • Diese ständige Betriebsbereitschaft, die eine Voraussetzung für eine hohe Stundenleistung ist, bedingt, daß der Motor und andere sich in der Maschine bewegende Teile möglichst immer auf Betriebsdrehzahl gehalten werden, das ein Anlaufen erst bei Eintreffen des Gegenstandes wegen der trägen Massen dieser Teile zuviel Zeit erfordern würde. Es muß daher ein Mechanismus vorgesehen werden, der den Vorschub der Schutzfolie mit den auf dieser gehaltenen Selbstklebeetiketten bis zum Eintreffen eines zu etikettierenden Gegenstandes unterbricht. Dieser Mechanismus besteht bei der bekannten Vorrichtung aus einem Haken, der vor ein Etikett greift und an diesem der- art gehalten wird, daß er die Mitnahme der Schutzfolie durch die sich drehende Vorschubwalze verhindert. Dies bedeutet, daß der über der Vorschubwalze liegende Abschnitt der Schutzfolie auf Reibung, der zwischen Vorschubwalze und dem Haken liegende Abschnitt der Schutzfolie auf Zug und das Etikett, an dem der Haken anliegt, auf Knicken bzw. Durchbiegung beansprucht werden. Der Einsatzpunkt des Vorschubes ist damit abhängig von der Festigkeit der Schutzfolie und der Etikette und kann bei mangelnder Festigkeit zu früh eintreten.
  • Unter Vermeidung dieser Nachteile, daß der Einsatzpunkt des Vorschubes von der Festigkeit der Etikette und der Schutzfolie abhängt, liegt der Erfindung weiter die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten Art so auszubilden, daß ein Bedrucken der Etikette mit einem mehrzeiligen und einstellbaren Druckwerk ermöglicht wird. Wenn der Fühler das Eintreffen eines zu etikettierenden Gegenstandes feststellt, muß das Etikett sofort bedruckt werden. Auf der anderen Seite muß das Bedrucken noch vor dem Vorschub des Etikettenbandes erfolgen und beendet sein, da ein sauberer Druck ein Bedrucken des Etikettenbandes bei dessen Stillstand voraussetzt. Es ist also eine so hohe kinetische Antriebsenergie ständig in Betriebsbereitschaft zu halten, daß das Druckwerk augenblicklich in Tätigkeit treten kann, ohne daß jedoch das in Bereitschafthalten dieser kinetischen Energie bzw. das Unterbrechen des Vorschubes mit einer Beanspruchung der Schutzfolie und der Etikette erkauft wird. Ausgehend von der eingangs erläuterten und kein Druckwerk aufweisenden Vorrichtung löst die Erfindung diese Aufgabe dadurch, daß ein Druckwerk vorgesehen ist, zwischen dem Motor und dem Druckwerk eine ausrückbare Kupplung angeordnet ist, die durch den Fühler betätigt wird und Motor und Druckwerk bei Betätigung durch den Fühler verbindet, eine beweglich gelagerte und gegen die über die Vorschubwalze geführte Schutzfolie andrückbare Andrückwalze vorgesehen ist, eine Einrichtung, die von dem Druckwerk nach dem Druckvorgang betätigt wird und die Andrückwalze für die Länge eines Etikettes gegen die Vorschubwalze drückt, der die Anpreßwalze tragende Schwinghebel auch die Umlenkkante enthält, und eine Einrichtung vorgesehen ist, über die der Schwinghebel von dem Druckwerk gleichzeitig mit der Bewegung der Andrückwalze freigegeben wird und unter der Wirkung einer Feder in Richtung auf den zu etikettierenden Gegenstand schwingt.
  • Die zwischen dem als Hauptantriebsquelle ständig umlaufenden Motor und dem Druckwerk angeordnete ausrückbare Kupplung wird durch den Fühler betätigt, der in die Bahn der Gegenstände eingreift.
  • Stellt der Fühler einen Gegenstand fest und rückt die Kupplung ein, wird das Druckwerk vom Motor mitgenommen und bedruckt ein Etikett noch bei Stillstand des Etikettenbandes. Es leuchtet ein, daß die Etiketten zweckmäßig bei Stillstand bedruckt werden, da das Bedrucken eines sich bewegenden Etiketts ein verschiebbar geführtes und daher teures und störungsanfälliges Druckwerk bedingen würde.
  • Die von dem Druckwerk nach dem Druckvorgang betätigte Einrichtung drückt die Andrückwalze für die Länge eines Etikettes gegen die Vorschubwalze, wobei das Etikettenband zwischen Andrückwalze und Vorschubwalze geklemmt und dabei mitgenommen wird; d. h., daß das Etikettenband nur während des Vorschubes von der sich drehenden Vorschubwalze erfaßt und sonst von dieser frei ist. Die Belastung des und die Reibung am Etikettenband wird damit auf ein Minimum herabgesetzt.
  • Die gemeinsame Anordnung der Anpreßwalze und der Umlenkkante an dem Schwinghebel stellt sicher, daß das Etikett unabhängig von seiner Länge beim Spenden so lange sicher geführt wird, bis es von der Anpreßwalze auf den zu etikettierenden Gegenstand aufgerollt worden ist.
  • Bei der bekannten Vorrichtung schwingt der Schwinghebel unter der Einwirkung eines Magneten in Richtung auf den zu etikettierenden Gegenstand.
  • Bei der Erfindung erfolgt diese Schwingbewegung unter der Einwirkung einer Feder, wodurch eine hohe Elastizität und ein Ausgleich unterschiedlicher Höhen der Gegenstände erreicht wird. Dagegen erfolgt die Rückführung des Schwinghebels in seine Ruhestellung bei der Erfindung durch eine Zwangsführung. Diese starre Rückführung ist ohne Einfluß auf die dann schon beendete Etikettierung und bewirkt, daß die Vorrichtung sofort wieder betriebsbereit ist.
  • Druckwerke bei Handetikettiergeräten sind an sich bekannt, z. B. aus dem Gebrauchsmuster 1 857 929.
  • Bei Handetikettiergeräten liegen die Probleme jedoch anders, da der Antrieb von Hand und nicht durch einen sich ständig in Betriebsbereitschaft befindenden Motor erfolgt.
  • Weitere Merkmale des Gerätes, die zum unmittelbaren Gegenstand der Erfindung gehören, sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Das erfindungsgemäße Gerät wird nun an einem Beispiel näher erläutert. Dieses Beispiel ist in der Zeichnung dargestellt.
  • Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Gerätes. Der Schwinghebel ist verkürzt dargestellt. Der Schwinghebel und eine zum Vorschub gehörende Zunge sind weiter in ausgezogenen und in gestrichelten Linien in zwei verschiedenen Stellungen dargestellt; Fig. 2 zeigt eine Aufsicht auf das Gerät. Zur Kupplung gehörende Mittel sind hier ebenso in ausgezogenen und in gestrichelten Linien in zwei Stellungen dargestellt; F i g. 3 zeigt eine Aufsicht in vergrößertem Maßstab auf den oberen Teil des in F i g. 1 gezeigten Gerätes. Insbesondere wird hier der schlupflose Zwangsvorschub der Etikette und der Schutzfolie erläutert.
  • Gegenüber F i g. 1 ist das Gerät um 900 gedreht; F i g. 4 zeigt in der Aufsicht die auf der Schutzfolie sitzenden Etikette; Fig. 5 zeigt den unteren Teil des in Fig. 1 gezeigten Gerätes unter besonderer Berücksichtigung des Schwinghebels. Der Schwinghebel wird in ausgezogenen und in gestrichelten Linien in Arbeits- und in Ruhestellung gezeigt; F i g. 6 zeigt die auf einem Gegenstand aufliegende Andrückwalze, das Förderband sowie schematisch den hier als Lichtschranke ausgebildeten Fühler, der die Ankunft eines Gegenstandes feststellt.
  • Als nächstes werden nun die konstruktiven Merkmale des Gerätes beschrieben. Die Beschriebung der einzelnen Teile erfolgt in der Reihenfolge: Motor, ausrückbare Kupplung, Druckwerk, etikettengesteuerter Zwangsvorschub, Schwinghebel. Im Anschluß daran werden der Bewegungsablauf und die Funktion der einzelnen Teile erläutert.
  • In Fig. 2 ist der Motor schematisch dargestellt und mit 10 bezeichnet. Über ein Umlenkgetriebe 12 treibt er ein Abtriebsrad 14 an. Dieses Abtriebsrad 14 ist über eine elastische Kupplung, die als Gummischeibe 16 ausgebildet sein kann, an eine Welle 18 und über diese an die Vorschubwalze 20 angeschlossen. Das bedeutet, daß sich die Vorschubwalze 20 ständig dreht.
  • Die ausrückbare Kupplung setzt sich aus verschiedenen, miteinander zusammenwirkenden Elementen zusammen. Sie hat die Aufgabe, das Druckwerk und die an das Druckwerk angeschlossenen weiteren Mechanismen dann zu betätigen, wenn der Fühler die Ankunft eines Gegenstandes feststellt. Als Kraftorgan enthält die Kupplung einen Magneten 22. Dieser betätigt seinen Anker24, an den eine Stange 26 angelenkt ist. Die Stange 26 wirkt auf eine Auflaufklinke 28. Diese Auflaufklinke 28 ist ein einarmiger bei 30 gelagerter Schwinghebel. F i g. 2 zeigt in ausgezogenen Linien die Ruhelage und in gestrichelten Linien die Arbeitslage der Elemente 24 und 28.
  • Auf der Abtriebswelle 18 sitzt drehfest noch ein Antriebssperrad 32. Dieses Antriebssperrad 32 besitzt die in F i g. 1 erkennbare Zahnung. In der in F i g. 1 gezeigten Arbeitsstellung ist eine Sperrklinke 34 in die Zahnung eingerastet. Die Sperrklinke 34 wird durch eine Feder in Richtung auf diese Arbeitslage vorgespannt. Die Sperrklinke 34 sitzt auf einer Scheibe 36. In der gezeigten Arbeitsstellung wird somit das Antriebssperrad 32 die Scheibe 36 über die Verbindung durch die Sperrklinke 34 in Drehung versetzen. In der Ruhelage jedoch ist die Sperrklinke 34 auf die Auflaufklinke 28 aufgelaufen. Diese hat dann die in F i g. 2 in ausgezogenen Linien dargestellte Ruhelage. Gegen den Druck der Feder wird die Sperrklinke 34 aus der Verzahnung mit dem Antriebssperrad 32 gedrückt.
  • Im eingerasteten Zustand dreht sich die Scheibe 36 und damit ein Zahnrad 38, auf dem die Scheibe sitzt. Das Zahnrad 38 kämmt mit einem Zahnrad 40.
  • Dieses kämmt in der in Fig. 1 ersichtlichen Weise mit weiteren Zahnrädern42, auf denen Andrückschwingen 44 sitzen, und zwar unter Zwischenschaltung von weiteren Zahnrädern 46. Die Zahnräder 46 sind auch in F i g. 2 erkennbar. Das Druckwerk enthält als wesentliche Elemente die sich drehenden Zahnräder 42 und die mit diesen umlaufenden Andrückschwingen 44. Den Andrückschwingen 44 liegen einstellbare, mehrstellige Druckwalzen 48 gegenüber.
  • Über die Druckwalzen 48 läuft ein Farbband 50, das auf Farbbandspulen 52 auf- bzw. von diesen abgewickelt wird. Zwischen dem Farbband 50 und den Andrückschwingen 44 wird die Schutzfolie 54 durchgeführt. Die Etiketten liegen dabei - in Blickrichtung auf Fig. 1 - rechts. Die Andrückschwingen 44 tragen Rollen 56. Diese pressen, wenn sie während ihrer Drehung waagerecht nach rechts zeigen, die Etikette gegen das Farbband 50 und die Druckwalzen 48. Hierdurch erfolgt der Druck.
  • Auf der Stirnseite des obersten Zahnrades 46 befindet sich ein Nocken 58. Das Zahnrad 46 dreht sich nach links, und der Nocken 58 stößt - nach Beendigung des Druckvorganges - von unten gegen einen Schieber 60 und drückt diesen nach oben. Der Schieber 60 stößt seinerseits gegen einen Kniehebel 62, der um einen Punkt 64 schwenkbar ist. An das obere Ende des Kniehebels 62 ist eine Zunge 66 angelenkt.
  • Diese Zunge 66 greift mit ihrem freien Ende zwischen Stifte 68, die auf der Stirnseite einer Trommel 70 angebracht sind. Durch ihr Eigengewicht liegt die Zunge 66 immer auf einem Stift 70 auf. Die Trommel 70 wird von einem Blech 72 gehalten.
  • Die Trommel 70 dreht sich, was im folgenden noch näher erläutert werden wird, in Uhrzeigerrichtung.
  • Dabei wird die Zunge 66 durch einen Stift 68 nach oben geschwenkt. Wenn die Zunge die in F i g. 1 in gestrichelten Linien eingezeichnete obere Endlage erreicht hat, stößt sie gegen einen Stift 74. Dieser Stift 74 gehört zu einem elektrischen Ruhekontakt, der in dem Schaltergehäuse 76 untergebracht ist.
  • Der Ruhekontakt betätigt einen im einzelnen nicht näher dargestellten Magneten 78. Bei Erregung zieht der Magnet 78 einen Hebel 80 nach rechts. Der Hebel 80 greift an einem Schwinghebel 82 an, der bei 84 drehbar gelagert ist. Der Schwinghebel 82 steht unter dem Druck einer Feder 86. Er trägt weiter die Andrückwalze 88, die mit der Vorschubwalze 20 zusammenwirkt. Zwischen Andrückwalze und Vorschubwalze ist die Schutzfolie 54 durchgeführt.
  • Auf dem untersten Zahnrad 42 ist eine Kurvenscheibe 90 befestigt. Diese Kurvenscheibe wirkt mit einem Schieber 92 zusammen. Dieser Schieber 92 greift an dem Schwinghebel 96 an. Der Schwinghebel 96 trägt die Andrückwalze 98. Der Schwinghebel 96 steht unter der Einwirkung einer Feder 100, die ihn in Uhrzeigerrichtung schwenken will. Nur wenn die Kurvenscheibe90 bei ihrer Drehung in Uhrzeigerrichtung sich um 900 aus der in Fig. 1 gezeigten Stellung entfernt hat, gibt sie den Schieber 92 frei, da sich dieser dann in die Aussparung der Kurvenscheibe 90 schiebt. Der Schieber 92 kann sich dann nach oben bewegen, und entsprechend schwingt der Schwinghebel 96 in Uhrzeigerrichtung und bewegt die Andrückwalze 98 in Richtung auf einen zu etikettierenden Gegenstand 102 (s. F i g. 5).
  • Unter Bezug auf die Fig. 1 und 5 wird nun der Weg der Schutzfolie 54 durch das Gerät erläutert: Die Schutzfolie 54 läuft von oben in das Gerät ein.
  • Sie läuft zuerst unter eine Umlenkrolle 104, wird dann über die Trommel 70 gezogen und läuft darauf wieder über eine Umlenkrolle 106. Zwischen den Antriebsschwingen 44 und dem Farbband 50 läuft sie dann senkrecht nach unten. Wenn man jetzt Fig. 5 betrachtet, erkennt man, daß die Schutzfolie 54 an einer dritten Umlenkrolle 108 vorbeiläuft und sich dann auf der Oberseite des Schwinghebels 96 in Richtung auf die Andrückwalze 98 bewegt. An der Umlenkkante 110 ändert sie ihre Richtung und läuft unter dem Schwinghebel 96 zurück auf eine Umlenkrolle 112. An der linken Außenkante des Gerätes läuft sie über eine Umlenkrolle 114 und wird dann weiter nach oben geführt, bis sie in den Spalt zwischen die Vorschubwalze 20 und die Andrückwalze 88 eintritt. Über der Andrückwalze 88 macht sie eine Linksschwenkung und verläßt das Gerät in Richtung auf die Aufwickelspindel.
  • Einzelheiten der zum Vorschub dienenden Trommel 70 werden nun noch am Beispiel von F i g. 3 erläutert. Die Trommel 70 trägt an den Kanten ihres Mantels Zähne 116. Diese Zähne 116 greifen in die Einschnitte 118 zwischen den einzelnen Etiketten 120 ein, wie diese F i g. 4 zeigt.
  • Die F i g. 5 und 6 zeigen noch den Fühler, der die Ankunft eines Gegenstandes 102 erkennt. Dieser Fühler kann mechanisch als eine Schwinge, optisch als eine Lichtschranke oder auch pneumatisch als Luftschranke ausgebildet werden. Im gezeigten Beispiel wird eine Lichtschranke 122 angedeutet.
  • Das Gerät arbeitet wie folgt: Der Motor 10 ist eingeschaltet und treibt damit das Antriebssperrad 32 und die Vorschubwalze 20 kontinuierlich an. Die Auflaufklinke 28 soll die in F i g. 2 in ausgezogenen Linien dargestellte Ruhelage haben; d. h. daß sie die Sperrklinke 34 von dem Antriebssperrad 32 abdrückt.
  • Die lose auf der Welle 18 sitzende Scheibe 36 wird damit nicht mitgenommen und steht still.
  • In diesem Augenblick soll der als Lichtschranke 122 ausgebildete Fühler feststellen, daß ein Gegenstand 102 durch das Förderband 124 bis zum Gerät vorgeschoben worden ist. In diesem Augenblick haben sämtliche in F i g. 1 gezeigten Teile noch die dort gezeigte Stellung. In Fig. 5 hat der Schwinghebel 96 seine dort in gestrichelten Linien gezeigte Ruhelage.
  • Bei Ansprechen des Fühlers 122 wird der Magnet 22 erregt. Er zieht seinen Anker 24 an und schwenkt damit die Auflaufklinke 28 in Gegenuhrzeigerrichtung. Die Sperrklinke 34 wird freigegeben und greift unter der Einwirkung einer Feder in die Verzahnung des Antriebssperrades 32. Die Antriebsverbindung ist hergestellt. Die Zahnräder 40, 42, 46 werden in Drehung versetzt. Die Druckschwingen 44 schwingen in Uhrzeigerrichtung - nach unten - und rollen die Rollen 56 an dem Trägerband54 ab. Die Etikette 120 werden unter Zwischenschaltung des Farbbandes 50 gegen die Druckwalzen 48 gepreßt und bedruckt.
  • Nach Abschluß des Druckvorganges, wenn die Druckschwingen etwa halb schräg nach unten zeigen, hat der Nocken 58 den Schieber 60 erreicht und stößt diesen nach oben. Die Zunge 66 hat bis zu diesem Augenblick ihre in gestrichelten Linien eingezeichnete obere Lage innegehabt. Sobald der Schieber 60 an den unteren Schenkel des Kniehebels 62 anstößt, wird die Zunge nach links gezogen und fällt durch ihr Eigengewicht nach unten auf den nächstunteren Stift 68. Diese untere Endlage der Zunge 66 ist in ausgezogenen Linien dargestellt. In diesem Augenblick springt der Stift 74 des Ruhekontaktes heraus und erregt den Magneten 78. Der Magnet 78 zieht den Hebel 80 nach rechts und preßt damit die Andrückwalze 88 gegen die sich drehende Vorschubwalze 20. Die Schutzfolie 54 mit den Etiketten 120 wird vorgezogen. Dies geschieht so lange, bis der Stift 68, auf dem die Zunge 66 gerade aufliegt, die Zunge wieder bis an den Stift 74 angehoben hat. Der Stift 74 wird eingedrückt, und der Magnet 78 wird stromlos. Da der Abstand zwischen zwei Stiften 68 genau auf die Länge eines Etikettes 120 abgestimmt ist, bedeutet dies, daß die Größe des schrittweise erfolgenden Vorschubes genau gleich der Länge eines Etikettes ist. Die auf dem Mantel der Trommel 70 vorgesehenen Zähne 116, die zwischen die Etikette 120 greifen, sorgen für einen schlupflosen zwangsweisen Vorschub.
  • Nach dem Erregen des Magneten 78 hat die Kurvenscheibe 90 ihre in F i g. 1 gezeigte Stellung um 900 in Uhrzeigerrichtung überschritten. Der Schieber 92 kann nach oben durchrutschen und wird unter der Einwirkung der Feder 100 in dieser Richtung bewegt. Dies bedeutet, daß der Schwinghebel 96 nach unten ausschwingen kann (s. Fig. 5). In diesem Augenblick wird gerade ein ein Etikett 120 tragender Abschnitt der Schutzfolie 54 um die Umlenkkante 110 geschoben. Das Etikett 120 löst sich von der Schutzfolie 54, läuft unter die Andrückwalze 98 und wird auf den Gegenstand 102 aufgedrückt.
  • Nach diesem Aufdrücken des Etikettes hat - wie bereits ausgeführtdie Zunge 66 wieder ihre obere Endlage erreicht. Der Magnet 78 wird stromlos. Die Andrückwalze 88 entfernt sich von der Vorschubwalze 20. Die dazwischenliegende Schutzfolie 54 wird nicht länger mitgenommen. Der Schieber 92 wurde durch die Kurvenscheibe 90 wieder nach unten geschoben. Dadurch wird der Schwinghebel 96 in Gegenuhrzeigerrichtung in seine Ruhelage geschwenkt.
  • Wenn die Scheibe 36 eine Umdrehung gemacht hat - was der Zeitdauer der obengenannten Vorgänge entspricht - ist die Sperrklinke 34 wieder auf die Auflaufklinke 28 gelaufen. Da auch der Magnet 22 stromlos ist, hat die Auflaufklinke 28 ihre in ausgezogenen Linien dargestellte Ruhelage inne. Die Sperrklinke 34 wird wieder vom Antriebssperrad 32 gelöst. Das Gerät steht still. Damit ist auch die Schutzfolie 54 wieder bewegungslos geworden. Die Etiketten 120 liegen fest und werden in Ruhelage beim nächsten Betriebszyklus bedruckt.
  • Am Ende eines Etikettiervorganges müssen die sich drehenden Elemente augenblicklich angehalten und abgebremst werden, damit sie sich zu Beginn des neuen Etikettiervorganges exakt in ihrer Ruhe- oder Ausgangsstellung befinden. Dies gilt besonders für die Zahnräder 42 und die mit diesen verbundenen Andrückschwingen 44, die einen exakten Druck gewährleisten müssen.
  • Im eingekuppelten Zustand führt die Sperrklinke 34 - in Blickrichtung auf Fig. 1 - eine Kreisbewegung in Uhrzeigerrichtung durch. Beim Auflaufen auf die Auflaufklinke 28 schwenkt sie gleichzeitig in Gegenuhrzeigerrichtung um ihren Drehpunkt auf der Scheibe 36. Ihr Eingriff mit dem Antriebssperrad 32 ist dann beendet, wenn sie durch ihr Auflaufen auf die Auflaufklinke 28 so weit in Gegenuhrzeigerrichtung geschwenkt worden ist, daß sich ihr rechtes hakenförmiges Ende aus dem Antriebssperrad 32 gelöst hat. Infolge ihrer trägen Masse und den mit ihr verbundenen trägen Massen von Scheibe 36, Zahnrädern 42, Andrückschwingen 44, Rollen 56 usw. möchte die Sperrklinke 34 ihre kreisförmige Bewegung noch einen Augenblick fortsetzen. Dies geht aber deshalb nicht, da die Verbindung zwischen Auflaufklinke 28 und Sperrklinke 34 derart ist, daß jede Kreisbewegung sofort dann aufhören muß, wenn auch die Schwenkbewegung zum Ausrücken aus dem Antriebssperrad 32 beendet ist.
  • Mit anderen Worten, durch Eingriff zwischen Sperrklinke 34 und Auflaufklinke 28 wird die Weiterbewegung sofort abgebrochen und das Druckwerk stillgesetzt.
  • Wie weiter oben ausgeführt wurde, wird ein Etikettiervorgang dann ausgelöst, wenn der als Lichtschranke 122 ausgebildete Fühler den Vorbeilauf eines Gegenstandes feststellt. Es ist nun der Fall denkbar, daß der Fühler bei einem besonders langen Gegenstand noch nach beendeter Etikettierung anspricht. Um ein doppeltes Etikettieren dieses langen Gegenstandes zu vermeiden, darf der neue Etikettiervorgang nur dann beginnen, wenn erstens der alte Etikettiervorgang beendet und wenn zweitens der Magnet 22 zwischendurch stromlos geworden ist, d. h. daß sich der Gegenstand aus dem Bereich des Fühlers herausbewegt haben muß.
  • Stromlosigkeit des Magneten 22 bedeutet, daß der Anker 24 und die mit diesem verbundene Stange 26 ihre in ausgezeichneten Linien dargestellte Lage (ihre linke Lage in F i g. 2) einnehmen. Zwischen der Stange 26 und der durch diese betätigten Auflaufklinke 28 ist die Verbindung derart ausgebildet, daß eine erneute Kupplung von Stange 26 und Auflaufklinke 28 erst dann wieder möglich ist, wenn die Stange 26 zuvor ihre Ruhestellung eingenommen hat, d. h. daß der Anker 22 stromlos geworden sein muß.
  • Im Zusammenhang mit den F i g. 3 und 4 sei noch auf eine Einzelheit hingewiesen. Die Entfernung zwischen zwei Stiften 68 entspricht der Größe eines in F i g. 4 gezeigten Etikettes. Damit entspricht auch der Weg, den die Zunge 66 zurücklegt, einer Etikettenlänge. Verwendet man z. B. doppelt so große Etikette, muß der Abstand zwischen den Stiften 68 ebenfalls verdoppelt werden. Um hier einen Umbau durch den Benutzer während des Betriebes zu vermeiden, kann man abwechselnd jeden zweiten Stift 68 länger machen. Gleichzeitig muß die Zunge 66 in Richtung der Stiftachsen verschiebbar sein. Man verschiebt die Zunge dann nach außen, so daß sie nur noch auf jedem zweiten Stift, d. h. auf den längeren Stiften 68, zur Anlage kommt. Damit steigert sich auch der Zungenweg und damit der Vorschub der Schutzfolie 54 und der Etikette auf das Doppelte.
  • Das erfindungsgemäße Gerät läßt sich auch mit Druckwerken ausbilden, die von dem in F i g. 1 dargestellten Druckwerk abweichen. Es kommt lediglich darauf an, daß das Druckwerk nach Abschluß des Druckvorganges elektrisch oder mechanisoh (durch den Nocken 58) einen Impuls gibt, der die Vorschubmittel auslöst.
  • Wesentlich für das erfindungsgemäße Gerät ist, daß die Etikette in Ruhelage bedruckt werden, daß das Gerät durch die zu etikettierenden Gegenstände selbst gesteuert wird und daß der Vorschub zwangläufig schrittweise um je eine Etikettenlänge erfolgt.

Claims (7)

  1. Patentansprüche: 1. Vorrichtung zum automatischen Aufbringen von auf einer Schutzfolie gehaltenen Selbstklebeetiketten auf Gegenstände, die auf einem Förderband unter beliebigem, gegenseitigem Abstand vorgeschoben werden, mit einem ständig laufenden Motor und einer an diesem angeschlossenen Vorschubwalze, über welche die Schutzfolie geführt ist, mit einem in die Bahn der Gegenstände eingreifenden Fühler, der den Vorbeilauf eines Gegenstandes feststellt, mit einem Schwinghebel mit einer Anpreßwalze, die die Selbstklebeetikette auf die Gegenstände aufrollt, und mit einer Umlenkkante, an der die Selbstklebeetikette von der Schutzfolie abgestreift werden, d a d u r c h g ekennzeichnet, daß ein Druckwerk (42 bis 48, 56) vorgesehen ist, zwischen dem Motor (10) und dem Druckwerk (42 bis 48, 56) eine ausrückbare Kupplung (28, 42, 34, 36) angeordnet ist, die durch den Fühler (122) betätigt wird und Motor (10) und Druckwerk (42 bis 48, 56) bei Betätigung durch den Fühler verbindet, eine bewegliche gelagerte und gegen die über die Vorschubwalze (20) geführte Schutzfolie (54) andrückbare Andrückwalze (88) vorgesehen ist, eine Einrichtung (70, 78, 80, 82, 84, 86), die von dem Druckwerk (42 bis 48, 56) nach dem Druckvorgang betätigt wird und die Andrückwalze (88) für die Länge eines Etikettes (120) gegen die Vorschubwalze (20) drückt, der die Anpreßwalze (98) tragende Schwinghebel (96) auch die Umlenkkante (110) enthält, und eine Einrichtung (90, 92, 100) vorgesehen ist, über die der Schwinghebel (96) von dem Druckwerk (42 bis 48, 56) gleichzeitig mit der Bewegung der Andrückwalze (88) freigegeben wird und unter der Wirkung einer Feder (100) in Richtung auf den zu etikettierenden Gegenstand (102) schwingt.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine leer laufende Trommel (70), über die die Schutzfolie (54) geführt ist und die auf ihrer Mantelfläche in Einkerbungen (118) der Etikette (120) und der Schutzfolie (54) eingreifende Zähne (116) aufweist, auf der Trommel (70) in einem Abstand entsprechend dem Abstand der Zähne Stifte (68) angeordnet sind, die die Bewegungsbahn einer schwenkbar gelagerten Zunge (66) ragen, am Endpunkt dieser Bewegungsbahn ein Ruhekontakt (74, 76) liegt, der über einen Magneten (78) die Andrückwalze (88) gegen die Vorschubwalze (20) drückt, das freie Ende der Zunge (66) von einem der Stifte (68) bei Drehung der Trommel (70) bis zur Anlage an dem Ruhekontakt (74, 76) mitgenommen wird, ein Schieber (60) mit dem anderen Ende der Zunge (66) in Wirkungsverbindung steht, der Schieber (60) von dem Druckwerk (42 bis 48, 56) am Ende des Druckvorganges erfaßt wird und dabei die Zunge (66) aus ihrem Eingriff mit einem Stift (68) und dem Ruhekontakt (74,76) trennt und das freie Ende der Zunge (66) am nächsten Stift (68) zur Anlage bringt.
  3. 3. Vorrichtung. nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die Abtriebsseite der Kupplung (28, 32, 34, 36) forinschlüssig ein Zahnrad (46) angeschlossen ist, das synchron mit bzw. von dem Druckwerk (42 bis 48, 56) angetrieben wird und einen Nocken (58) trägt, der Nokken (58) im Verhältnis zu dem Schieber (60) so angeordnet ist, daß er den Schieber (60) am Ende des Druckvorganges auslenkt und dann wieder freigibt, die Zunge (66) an einem Schenkel eines Kniehebels (62) so angelenkt ist, daß sie durch ihr Eigengewicht in die Richtung zwischen die Stifte (68) rutscht, der Schieber (60) mit dem anderen Schenkel des Kniehebels (62) in Wirkungsverbindung steht, derart, daß die Zunge (66) bei Betätigung des Schiebers (60) durch den Nocken (58) aus ihrer Lage auf einem Stift (68) herausgezogen wird und die Zunge (66) dann durch ihr Eigengewicht bis zur Auflage auf dem nächsten Stift herabfällt.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte (68) abwechselnd verschieden lang sind, wobei der Abstand zwischen je zwei Stiften (68) der Länge eines kurzen Etikettes (120) und der Abstand zwischen je zwei abwechselnd aufeinanderfolgenden langen Stiften (68) der Länge eines langen Etikettes (120) entspricht, und die Zunge (66) in Richtung der Stiftachsen verschiebbar ist, so daß sie auf jedem oder nur auf den langen Stiften (68) zur Auflage kommt.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an die Abtriebsseite der Kupplung (28, 32, 34, 36) eine Kurvenscheibe (90) angeschlossen ist, die synchron mit bzw. von dem Druckwerk (42 bis 48, 56) angetrieben wird, auf der Kurvenscheibe (90) ein Schieber (92) unter der Einwirkung der Feder (100) aufliegt und der die Andrückwalze (98) tragende Schwinghebel (96) mit dem Schieber (92) in Wirkungsverbindung steht, und die Kurvenscheibe (90) so geformt ist, daß der Schieber (92) am Ende des Druckvorganges freigegeben wird und der Schwinghebel (96) unter der Einwirkung der Feder (100) ausschwingt, während der Schieber (92) während des übrigen Teiles der Umdrehung der Kurvenscheibe (90) von dieser gegen die Einwirkung der Feder (100) festgehalten wird.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Abtriebswelle (18) des Motors (10) ein Antriebssperrad (32) drehfest sitzt, auf der Abtriebswelle (18) noch eine Scheibe (36) mit einer Sperrklinke (34) lose aufsitzt und eine Feder die Sperrklinke (34) in Antriebsverbindung mit dem Antriebssperrad (32) drückt, der den Vorbeilauf eines Gegenstandes (102) feststellende Fühler (122) einen Magneten (22) betätigt, an den Magneten (22) eine Auflaufklinke (28) angeschlossen ist und diese in Ruhelage in die Bewegungsbahn der mit der Scheibe (36) verbundenen Sperrklinke (34) eingreift und die Sperrklinke (34) dann gegen den Druck einer Feder aus dem Eingriff mit dem Antriebssperrad (32) löst und dabei die Antriebsverbindung trennt, während sie bei Betätigung durch den Magneten (22) die Sperrklinke (34) zum Eingriff in das Antriebssperrad (32) freigibt.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckwerk mehrere vielstellige Druckwalzen (48) enthält und die Druckwalzen (48) in der Laufrichtung des die Etikette (120) tragenden Trägerbandes (54) hintereinander angeordnet sind, um jeweils eine andere Zeile zu drucken.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Britische Patentschrift Nr. 940 208; USA.-Patentschrift Nr. 2 939 599.
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FR2606741A1 (fr) * 1986-11-13 1988-05-20 Videira Jean Pierre Procede et dispositif d'etiquetage de capsules
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