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Vorrichtung zum automatischen Aufbringen von Selbstklebeetiketten
auf Gegenstände Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum automatischen
Aufbringen von auf einer Schutzfolie gehaltenen Selbstklebeetiketten auf Gegenstände,
die auf einem Förderband unter beliebigem gegenseitigem Abstand vorgeschoben werden.
Solche Vorrichtungen werden auch Fließbandetikettiergeräte genannt. Mit einem solchen
Etikettiergerät können Gegenstände von beliebiger Art, z. B. verpackte Nahrungsmittel,
Textilien, Getränkeflaschen usw., auf ihrer Oberseite mit einem Etikett versehen
werden.
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Solche Gegenstände werden hinter der Verpackungsstation oder von einer
Verpackungsmaschine auf ein Förderband aufgesetzt und abgeführt. Ein solches Förderband
ist der Einsatzort der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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Aus der USA.-Patentschrift 2 939 599 ist eine Vorrichtung dieser
Art bekannt, mit einem ständig laufenden Motor und einer an diesem angeschlossenen
Vorschubwalze, über welche die Schutzfolie geführt ist, mit einem in die Bahn der
Gegenstände eingreifenden Fühler, der den Vorbeilauf eines Gegenstandes feststellt,
mit einem Schwinghebel mit einer Anpreßwalze, die die Selbstklebeetiketten auf die
Gegenstände aufrollt, und mit einer Umlenkkante, an der die Selbstklebeetiketten
von der Schutzfolie abgestreift werden.
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Eine solche Vorrichtung muß ständig betriebsbereit sein, damit ein
von dem Förderband herangeführter Gegenstand sofort und augenblicklich bei seinem
Eintreffen an der Etikettierstation etikettiert wird. Würde er mit einer gewissen
Verzögerung etikettiert werden, besteht die Gefahr, daß das Etikett nicht an der
vorgesehenen Stelle, sondern etwas hinter dieser Stelle aufgebracht wird. Ein Anhalten
des Förderbandes oder Korrekturmittel, mit denen die Spendmittel für das Etikett
in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Förderbandes dem vorbeilaufenden Gegenstand
nachgeführt werden, scheiden wegen Kompliziertheit und Störanfälligkeit aus.
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Diese ständige Betriebsbereitschaft, die eine Voraussetzung für eine
hohe Stundenleistung ist, bedingt, daß der Motor und andere sich in der Maschine
bewegende Teile möglichst immer auf Betriebsdrehzahl gehalten werden, das ein Anlaufen
erst bei Eintreffen des Gegenstandes wegen der trägen Massen dieser Teile zuviel
Zeit erfordern würde. Es muß daher ein Mechanismus vorgesehen werden, der den Vorschub
der Schutzfolie mit den auf dieser gehaltenen Selbstklebeetiketten bis zum Eintreffen
eines zu etikettierenden Gegenstandes unterbricht. Dieser Mechanismus besteht bei
der bekannten Vorrichtung aus einem Haken, der vor ein Etikett greift und an diesem
der-
art gehalten wird, daß er die Mitnahme der Schutzfolie durch die sich drehende
Vorschubwalze verhindert. Dies bedeutet, daß der über der Vorschubwalze liegende
Abschnitt der Schutzfolie auf Reibung, der zwischen Vorschubwalze und dem Haken
liegende Abschnitt der Schutzfolie auf Zug und das Etikett, an dem der Haken anliegt,
auf Knicken bzw. Durchbiegung beansprucht werden. Der Einsatzpunkt des Vorschubes
ist damit abhängig von der Festigkeit der Schutzfolie und der Etikette und kann
bei mangelnder Festigkeit zu früh eintreten.
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Unter Vermeidung dieser Nachteile, daß der Einsatzpunkt des Vorschubes
von der Festigkeit der Etikette und der Schutzfolie abhängt, liegt der Erfindung
weiter die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten Art so auszubilden,
daß ein Bedrucken der Etikette mit einem mehrzeiligen und einstellbaren Druckwerk
ermöglicht wird. Wenn der Fühler das Eintreffen eines zu etikettierenden Gegenstandes
feststellt, muß das Etikett sofort bedruckt werden. Auf der anderen Seite muß das
Bedrucken noch vor dem Vorschub des Etikettenbandes erfolgen und beendet sein, da
ein sauberer Druck ein Bedrucken des Etikettenbandes bei dessen Stillstand voraussetzt.
Es ist also eine so hohe kinetische Antriebsenergie ständig in Betriebsbereitschaft
zu halten, daß das Druckwerk augenblicklich in Tätigkeit treten kann, ohne daß jedoch
das in Bereitschafthalten dieser kinetischen
Energie bzw. das Unterbrechen
des Vorschubes mit einer Beanspruchung der Schutzfolie und der Etikette erkauft
wird. Ausgehend von der eingangs erläuterten und kein Druckwerk aufweisenden Vorrichtung
löst die Erfindung diese Aufgabe dadurch, daß ein Druckwerk vorgesehen ist, zwischen
dem Motor und dem Druckwerk eine ausrückbare Kupplung angeordnet ist, die durch
den Fühler betätigt wird und Motor und Druckwerk bei Betätigung durch den Fühler
verbindet, eine beweglich gelagerte und gegen die über die Vorschubwalze geführte
Schutzfolie andrückbare Andrückwalze vorgesehen ist, eine Einrichtung, die von dem
Druckwerk nach dem Druckvorgang betätigt wird und die Andrückwalze für die Länge
eines Etikettes gegen die Vorschubwalze drückt, der die Anpreßwalze tragende Schwinghebel
auch die Umlenkkante enthält, und eine Einrichtung vorgesehen ist, über die der
Schwinghebel von dem Druckwerk gleichzeitig mit der Bewegung der Andrückwalze freigegeben
wird und unter der Wirkung einer Feder in Richtung auf den zu etikettierenden Gegenstand
schwingt.
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Die zwischen dem als Hauptantriebsquelle ständig umlaufenden Motor
und dem Druckwerk angeordnete ausrückbare Kupplung wird durch den Fühler betätigt,
der in die Bahn der Gegenstände eingreift.
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Stellt der Fühler einen Gegenstand fest und rückt die Kupplung ein,
wird das Druckwerk vom Motor mitgenommen und bedruckt ein Etikett noch bei Stillstand
des Etikettenbandes. Es leuchtet ein, daß die Etiketten zweckmäßig bei Stillstand
bedruckt werden, da das Bedrucken eines sich bewegenden Etiketts ein verschiebbar
geführtes und daher teures und störungsanfälliges Druckwerk bedingen würde.
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Die von dem Druckwerk nach dem Druckvorgang betätigte Einrichtung
drückt die Andrückwalze für die Länge eines Etikettes gegen die Vorschubwalze, wobei
das Etikettenband zwischen Andrückwalze und Vorschubwalze geklemmt und dabei mitgenommen
wird; d. h., daß das Etikettenband nur während des Vorschubes von der sich drehenden
Vorschubwalze erfaßt und sonst von dieser frei ist. Die Belastung des und die Reibung
am Etikettenband wird damit auf ein Minimum herabgesetzt.
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Die gemeinsame Anordnung der Anpreßwalze und der Umlenkkante an dem
Schwinghebel stellt sicher, daß das Etikett unabhängig von seiner Länge beim Spenden
so lange sicher geführt wird, bis es von der Anpreßwalze auf den zu etikettierenden
Gegenstand aufgerollt worden ist.
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Bei der bekannten Vorrichtung schwingt der Schwinghebel unter der
Einwirkung eines Magneten in Richtung auf den zu etikettierenden Gegenstand.
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Bei der Erfindung erfolgt diese Schwingbewegung unter der Einwirkung
einer Feder, wodurch eine hohe Elastizität und ein Ausgleich unterschiedlicher Höhen
der Gegenstände erreicht wird. Dagegen erfolgt die Rückführung des Schwinghebels
in seine Ruhestellung bei der Erfindung durch eine Zwangsführung. Diese starre Rückführung
ist ohne Einfluß auf die dann schon beendete Etikettierung und bewirkt, daß die
Vorrichtung sofort wieder betriebsbereit ist.
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Druckwerke bei Handetikettiergeräten sind an sich bekannt, z. B.
aus dem Gebrauchsmuster 1 857 929.
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Bei Handetikettiergeräten liegen die Probleme jedoch anders, da der
Antrieb von Hand und nicht durch einen sich ständig in Betriebsbereitschaft befindenden
Motor erfolgt.
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Weitere Merkmale des Gerätes, die zum unmittelbaren Gegenstand der
Erfindung gehören, sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Das erfindungsgemäße Gerät wird nun an einem Beispiel näher erläutert.
Dieses Beispiel ist in der Zeichnung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des Gerätes. Der Schwinghebel ist
verkürzt dargestellt. Der Schwinghebel und eine zum Vorschub gehörende Zunge sind
weiter in ausgezogenen und in gestrichelten Linien in zwei verschiedenen Stellungen
dargestellt; Fig. 2 zeigt eine Aufsicht auf das Gerät. Zur Kupplung gehörende Mittel
sind hier ebenso in ausgezogenen und in gestrichelten Linien in zwei Stellungen
dargestellt; F i g. 3 zeigt eine Aufsicht in vergrößertem Maßstab auf den oberen
Teil des in F i g. 1 gezeigten Gerätes. Insbesondere wird hier der schlupflose Zwangsvorschub
der Etikette und der Schutzfolie erläutert.
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Gegenüber F i g. 1 ist das Gerät um 900 gedreht; F i g. 4 zeigt in
der Aufsicht die auf der Schutzfolie sitzenden Etikette; Fig. 5 zeigt den unteren
Teil des in Fig. 1 gezeigten Gerätes unter besonderer Berücksichtigung des Schwinghebels.
Der Schwinghebel wird in ausgezogenen und in gestrichelten Linien in Arbeits- und
in Ruhestellung gezeigt; F i g. 6 zeigt die auf einem Gegenstand aufliegende Andrückwalze,
das Förderband sowie schematisch den hier als Lichtschranke ausgebildeten Fühler,
der die Ankunft eines Gegenstandes feststellt.
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Als nächstes werden nun die konstruktiven Merkmale des Gerätes beschrieben.
Die Beschriebung der einzelnen Teile erfolgt in der Reihenfolge: Motor, ausrückbare
Kupplung, Druckwerk, etikettengesteuerter Zwangsvorschub, Schwinghebel. Im Anschluß
daran werden der Bewegungsablauf und die Funktion der einzelnen Teile erläutert.
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In Fig. 2 ist der Motor schematisch dargestellt und mit 10 bezeichnet.
Über ein Umlenkgetriebe 12 treibt er ein Abtriebsrad 14 an. Dieses Abtriebsrad 14
ist über eine elastische Kupplung, die als Gummischeibe 16 ausgebildet sein kann,
an eine Welle 18 und über diese an die Vorschubwalze 20 angeschlossen. Das bedeutet,
daß sich die Vorschubwalze 20 ständig dreht.
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Die ausrückbare Kupplung setzt sich aus verschiedenen, miteinander
zusammenwirkenden Elementen zusammen. Sie hat die Aufgabe, das Druckwerk und die
an das Druckwerk angeschlossenen weiteren Mechanismen dann zu betätigen, wenn der
Fühler die Ankunft eines Gegenstandes feststellt. Als Kraftorgan enthält die Kupplung
einen Magneten 22. Dieser betätigt seinen Anker24, an den eine Stange 26 angelenkt
ist. Die Stange 26 wirkt auf eine Auflaufklinke 28. Diese Auflaufklinke 28 ist ein
einarmiger bei 30 gelagerter Schwinghebel. F i g. 2 zeigt in ausgezogenen Linien
die Ruhelage und in gestrichelten Linien die Arbeitslage der Elemente 24 und 28.
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Auf der Abtriebswelle 18 sitzt drehfest noch ein Antriebssperrad
32. Dieses Antriebssperrad 32 besitzt die in F i g. 1 erkennbare Zahnung. In der
in F i g. 1 gezeigten Arbeitsstellung ist eine Sperrklinke 34 in die Zahnung eingerastet.
Die Sperrklinke 34 wird durch eine Feder in Richtung auf diese Arbeitslage vorgespannt.
Die Sperrklinke 34 sitzt auf einer Scheibe 36. In der gezeigten Arbeitsstellung
wird somit das Antriebssperrad 32 die Scheibe 36 über die
Verbindung
durch die Sperrklinke 34 in Drehung versetzen. In der Ruhelage jedoch ist die Sperrklinke
34 auf die Auflaufklinke 28 aufgelaufen. Diese hat dann die in F i g. 2 in ausgezogenen
Linien dargestellte Ruhelage. Gegen den Druck der Feder wird die Sperrklinke 34
aus der Verzahnung mit dem Antriebssperrad 32 gedrückt.
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Im eingerasteten Zustand dreht sich die Scheibe 36 und damit ein
Zahnrad 38, auf dem die Scheibe sitzt. Das Zahnrad 38 kämmt mit einem Zahnrad 40.
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Dieses kämmt in der in Fig. 1 ersichtlichen Weise mit weiteren Zahnrädern42,
auf denen Andrückschwingen 44 sitzen, und zwar unter Zwischenschaltung von weiteren
Zahnrädern 46. Die Zahnräder 46 sind auch in F i g. 2 erkennbar. Das Druckwerk enthält
als wesentliche Elemente die sich drehenden Zahnräder 42 und die mit diesen umlaufenden
Andrückschwingen 44. Den Andrückschwingen 44 liegen einstellbare, mehrstellige Druckwalzen
48 gegenüber.
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Über die Druckwalzen 48 läuft ein Farbband 50, das auf Farbbandspulen
52 auf- bzw. von diesen abgewickelt wird. Zwischen dem Farbband 50 und den Andrückschwingen
44 wird die Schutzfolie 54 durchgeführt. Die Etiketten liegen dabei - in Blickrichtung
auf Fig. 1 - rechts. Die Andrückschwingen 44 tragen Rollen 56. Diese pressen, wenn
sie während ihrer Drehung waagerecht nach rechts zeigen, die Etikette gegen das
Farbband 50 und die Druckwalzen 48. Hierdurch erfolgt der Druck.
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Auf der Stirnseite des obersten Zahnrades 46 befindet sich ein Nocken
58. Das Zahnrad 46 dreht sich nach links, und der Nocken 58 stößt - nach Beendigung
des Druckvorganges - von unten gegen einen Schieber 60 und drückt diesen nach oben.
Der Schieber 60 stößt seinerseits gegen einen Kniehebel 62, der um einen Punkt 64
schwenkbar ist. An das obere Ende des Kniehebels 62 ist eine Zunge 66 angelenkt.
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Diese Zunge 66 greift mit ihrem freien Ende zwischen Stifte 68, die
auf der Stirnseite einer Trommel 70 angebracht sind. Durch ihr Eigengewicht liegt
die Zunge 66 immer auf einem Stift 70 auf. Die Trommel 70 wird von einem Blech 72
gehalten.
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Die Trommel 70 dreht sich, was im folgenden noch näher erläutert
werden wird, in Uhrzeigerrichtung.
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Dabei wird die Zunge 66 durch einen Stift 68 nach oben geschwenkt.
Wenn die Zunge die in F i g. 1 in gestrichelten Linien eingezeichnete obere Endlage
erreicht hat, stößt sie gegen einen Stift 74. Dieser Stift 74 gehört zu einem elektrischen
Ruhekontakt, der in dem Schaltergehäuse 76 untergebracht ist.
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Der Ruhekontakt betätigt einen im einzelnen nicht näher dargestellten
Magneten 78. Bei Erregung zieht der Magnet 78 einen Hebel 80 nach rechts. Der Hebel
80 greift an einem Schwinghebel 82 an, der bei 84 drehbar gelagert ist. Der Schwinghebel
82 steht unter dem Druck einer Feder 86. Er trägt weiter die Andrückwalze 88, die
mit der Vorschubwalze 20 zusammenwirkt. Zwischen Andrückwalze und Vorschubwalze
ist die Schutzfolie 54 durchgeführt.
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Auf dem untersten Zahnrad 42 ist eine Kurvenscheibe 90 befestigt.
Diese Kurvenscheibe wirkt mit einem Schieber 92 zusammen. Dieser Schieber 92 greift
an dem Schwinghebel 96 an. Der Schwinghebel 96 trägt die Andrückwalze 98. Der Schwinghebel
96 steht unter der Einwirkung einer Feder 100, die ihn in Uhrzeigerrichtung schwenken
will. Nur wenn die Kurvenscheibe90 bei ihrer Drehung in Uhrzeigerrichtung sich um
900 aus der in Fig. 1 gezeigten
Stellung entfernt hat, gibt sie den Schieber 92 frei,
da sich dieser dann in die Aussparung der Kurvenscheibe 90 schiebt. Der Schieber
92 kann sich dann nach oben bewegen, und entsprechend schwingt der Schwinghebel
96 in Uhrzeigerrichtung und bewegt die Andrückwalze 98 in Richtung auf einen zu
etikettierenden Gegenstand 102 (s. F i g. 5).
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Unter Bezug auf die Fig. 1 und 5 wird nun der Weg der Schutzfolie
54 durch das Gerät erläutert: Die Schutzfolie 54 läuft von oben in das Gerät ein.
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Sie läuft zuerst unter eine Umlenkrolle 104, wird dann über die Trommel
70 gezogen und läuft darauf wieder über eine Umlenkrolle 106. Zwischen den Antriebsschwingen
44 und dem Farbband 50 läuft sie dann senkrecht nach unten. Wenn man jetzt Fig.
5 betrachtet, erkennt man, daß die Schutzfolie 54 an einer dritten Umlenkrolle 108
vorbeiläuft und sich dann auf der Oberseite des Schwinghebels 96 in Richtung auf
die Andrückwalze 98 bewegt. An der Umlenkkante 110 ändert sie ihre Richtung und
läuft unter dem Schwinghebel 96 zurück auf eine Umlenkrolle 112. An der linken Außenkante
des Gerätes läuft sie über eine Umlenkrolle 114 und wird dann weiter nach oben geführt,
bis sie in den Spalt zwischen die Vorschubwalze 20 und die Andrückwalze 88 eintritt.
Über der Andrückwalze 88 macht sie eine Linksschwenkung und verläßt das Gerät in
Richtung auf die Aufwickelspindel.
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Einzelheiten der zum Vorschub dienenden Trommel 70 werden nun noch
am Beispiel von F i g. 3 erläutert. Die Trommel 70 trägt an den Kanten ihres Mantels
Zähne 116. Diese Zähne 116 greifen in die Einschnitte 118 zwischen den einzelnen
Etiketten 120 ein, wie diese F i g. 4 zeigt.
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Die F i g. 5 und 6 zeigen noch den Fühler, der die Ankunft eines
Gegenstandes 102 erkennt. Dieser Fühler kann mechanisch als eine Schwinge, optisch
als eine Lichtschranke oder auch pneumatisch als Luftschranke ausgebildet werden.
Im gezeigten Beispiel wird eine Lichtschranke 122 angedeutet.
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Das Gerät arbeitet wie folgt: Der Motor 10 ist eingeschaltet und
treibt damit das Antriebssperrad 32 und die Vorschubwalze 20 kontinuierlich an.
Die Auflaufklinke 28 soll die in F i g. 2 in ausgezogenen Linien dargestellte Ruhelage
haben; d. h. daß sie die Sperrklinke 34 von dem Antriebssperrad 32 abdrückt.
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Die lose auf der Welle 18 sitzende Scheibe 36 wird damit nicht mitgenommen
und steht still.
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In diesem Augenblick soll der als Lichtschranke 122 ausgebildete
Fühler feststellen, daß ein Gegenstand 102 durch das Förderband 124 bis zum Gerät
vorgeschoben worden ist. In diesem Augenblick haben sämtliche in F i g. 1 gezeigten
Teile noch die dort gezeigte Stellung. In Fig. 5 hat der Schwinghebel 96 seine dort
in gestrichelten Linien gezeigte Ruhelage.
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Bei Ansprechen des Fühlers 122 wird der Magnet 22 erregt. Er zieht
seinen Anker 24 an und schwenkt damit die Auflaufklinke 28 in Gegenuhrzeigerrichtung.
Die Sperrklinke 34 wird freigegeben und greift unter der Einwirkung einer Feder
in die Verzahnung des Antriebssperrades 32. Die Antriebsverbindung ist hergestellt.
Die Zahnräder 40, 42, 46 werden in Drehung versetzt. Die Druckschwingen 44 schwingen
in Uhrzeigerrichtung - nach unten - und rollen die Rollen 56 an dem Trägerband54
ab. Die Etikette 120 werden unter Zwischenschaltung des Farbbandes 50 gegen die
Druckwalzen 48 gepreßt und bedruckt.
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Nach Abschluß des Druckvorganges, wenn die Druckschwingen etwa halb
schräg nach unten zeigen, hat der Nocken 58 den Schieber 60 erreicht und stößt diesen
nach oben. Die Zunge 66 hat bis zu diesem Augenblick ihre in gestrichelten Linien
eingezeichnete obere Lage innegehabt. Sobald der Schieber 60 an den unteren Schenkel
des Kniehebels 62 anstößt, wird die Zunge nach links gezogen und fällt durch ihr
Eigengewicht nach unten auf den nächstunteren Stift 68. Diese untere Endlage der
Zunge 66 ist in ausgezogenen Linien dargestellt. In diesem Augenblick springt der
Stift 74 des Ruhekontaktes heraus und erregt den Magneten 78. Der Magnet 78 zieht
den Hebel 80 nach rechts und preßt damit die Andrückwalze 88 gegen die sich drehende
Vorschubwalze 20. Die Schutzfolie 54 mit den Etiketten 120 wird vorgezogen. Dies
geschieht so lange, bis der Stift 68, auf dem die Zunge 66 gerade aufliegt, die
Zunge wieder bis an den Stift 74 angehoben hat. Der Stift 74 wird eingedrückt, und
der Magnet 78 wird stromlos. Da der Abstand zwischen zwei Stiften 68 genau auf die
Länge eines Etikettes 120 abgestimmt ist, bedeutet dies, daß die Größe des schrittweise
erfolgenden Vorschubes genau gleich der Länge eines Etikettes ist. Die auf dem Mantel
der Trommel 70 vorgesehenen Zähne 116, die zwischen die Etikette 120 greifen, sorgen
für einen schlupflosen zwangsweisen Vorschub.
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Nach dem Erregen des Magneten 78 hat die Kurvenscheibe 90 ihre in
F i g. 1 gezeigte Stellung um 900 in Uhrzeigerrichtung überschritten. Der Schieber
92 kann nach oben durchrutschen und wird unter der Einwirkung der Feder 100 in dieser
Richtung bewegt. Dies bedeutet, daß der Schwinghebel 96 nach unten ausschwingen
kann (s. Fig. 5). In diesem Augenblick wird gerade ein ein Etikett 120 tragender
Abschnitt der Schutzfolie 54 um die Umlenkkante 110 geschoben. Das Etikett 120 löst
sich von der Schutzfolie 54, läuft unter die Andrückwalze 98 und wird auf den Gegenstand
102 aufgedrückt.
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Nach diesem Aufdrücken des Etikettes hat - wie bereits ausgeführtdie
Zunge 66 wieder ihre obere Endlage erreicht. Der Magnet 78 wird stromlos. Die Andrückwalze
88 entfernt sich von der Vorschubwalze 20. Die dazwischenliegende Schutzfolie 54
wird nicht länger mitgenommen. Der Schieber 92 wurde durch die Kurvenscheibe 90
wieder nach unten geschoben. Dadurch wird der Schwinghebel 96 in Gegenuhrzeigerrichtung
in seine Ruhelage geschwenkt.
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Wenn die Scheibe 36 eine Umdrehung gemacht hat - was der Zeitdauer
der obengenannten Vorgänge entspricht - ist die Sperrklinke 34 wieder auf die Auflaufklinke
28 gelaufen. Da auch der Magnet 22 stromlos ist, hat die Auflaufklinke 28 ihre in
ausgezogenen Linien dargestellte Ruhelage inne. Die Sperrklinke 34 wird wieder vom
Antriebssperrad 32 gelöst. Das Gerät steht still. Damit ist auch die Schutzfolie
54 wieder bewegungslos geworden. Die Etiketten 120 liegen fest und werden in Ruhelage
beim nächsten Betriebszyklus bedruckt.
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Am Ende eines Etikettiervorganges müssen die sich drehenden Elemente
augenblicklich angehalten und abgebremst werden, damit sie sich zu Beginn des neuen
Etikettiervorganges exakt in ihrer Ruhe- oder Ausgangsstellung befinden. Dies gilt
besonders für die Zahnräder 42 und die mit diesen verbundenen Andrückschwingen 44,
die einen exakten Druck gewährleisten müssen.
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Im eingekuppelten Zustand führt die Sperrklinke 34 - in Blickrichtung
auf Fig. 1 - eine Kreisbewegung in Uhrzeigerrichtung durch. Beim Auflaufen auf die
Auflaufklinke 28 schwenkt sie gleichzeitig in Gegenuhrzeigerrichtung um ihren Drehpunkt
auf der Scheibe 36. Ihr Eingriff mit dem Antriebssperrad 32 ist dann beendet, wenn
sie durch ihr Auflaufen auf die Auflaufklinke 28 so weit in Gegenuhrzeigerrichtung
geschwenkt worden ist, daß sich ihr rechtes hakenförmiges Ende aus dem Antriebssperrad
32 gelöst hat. Infolge ihrer trägen Masse und den mit ihr verbundenen trägen Massen
von Scheibe 36, Zahnrädern 42, Andrückschwingen 44, Rollen 56 usw. möchte die Sperrklinke
34 ihre kreisförmige Bewegung noch einen Augenblick fortsetzen. Dies geht aber deshalb
nicht, da die Verbindung zwischen Auflaufklinke 28 und Sperrklinke 34 derart ist,
daß jede Kreisbewegung sofort dann aufhören muß, wenn auch die Schwenkbewegung zum
Ausrücken aus dem Antriebssperrad 32 beendet ist.
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Mit anderen Worten, durch Eingriff zwischen Sperrklinke 34 und Auflaufklinke
28 wird die Weiterbewegung sofort abgebrochen und das Druckwerk stillgesetzt.
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Wie weiter oben ausgeführt wurde, wird ein Etikettiervorgang dann
ausgelöst, wenn der als Lichtschranke 122 ausgebildete Fühler den Vorbeilauf eines
Gegenstandes feststellt. Es ist nun der Fall denkbar, daß der Fühler bei einem besonders
langen Gegenstand noch nach beendeter Etikettierung anspricht. Um ein doppeltes
Etikettieren dieses langen Gegenstandes zu vermeiden, darf der neue Etikettiervorgang
nur dann beginnen, wenn erstens der alte Etikettiervorgang beendet und wenn zweitens
der Magnet 22 zwischendurch stromlos geworden ist, d. h. daß sich der Gegenstand
aus dem Bereich des Fühlers herausbewegt haben muß.
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Stromlosigkeit des Magneten 22 bedeutet, daß der Anker 24 und die
mit diesem verbundene Stange 26 ihre in ausgezeichneten Linien dargestellte Lage
(ihre linke Lage in F i g. 2) einnehmen. Zwischen der Stange 26 und der durch diese
betätigten Auflaufklinke 28 ist die Verbindung derart ausgebildet, daß eine erneute
Kupplung von Stange 26 und Auflaufklinke 28 erst dann wieder möglich ist, wenn die
Stange 26 zuvor ihre Ruhestellung eingenommen hat, d. h. daß der Anker 22 stromlos
geworden sein muß.
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Im Zusammenhang mit den F i g. 3 und 4 sei noch auf eine Einzelheit
hingewiesen. Die Entfernung zwischen zwei Stiften 68 entspricht der Größe eines
in F i g. 4 gezeigten Etikettes. Damit entspricht auch der Weg, den die Zunge 66
zurücklegt, einer Etikettenlänge. Verwendet man z. B. doppelt so große Etikette,
muß der Abstand zwischen den Stiften 68 ebenfalls verdoppelt werden. Um hier einen
Umbau durch den Benutzer während des Betriebes zu vermeiden, kann man abwechselnd
jeden zweiten Stift 68 länger machen. Gleichzeitig muß die Zunge 66 in Richtung
der Stiftachsen verschiebbar sein. Man verschiebt die Zunge dann nach außen, so
daß sie nur noch auf jedem zweiten Stift, d. h. auf den längeren Stiften 68, zur
Anlage kommt. Damit steigert sich auch der Zungenweg und damit der Vorschub der
Schutzfolie 54 und der Etikette auf das Doppelte.
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Das erfindungsgemäße Gerät läßt sich auch mit Druckwerken ausbilden,
die von dem in F i g. 1 dargestellten Druckwerk abweichen. Es kommt lediglich darauf
an, daß das Druckwerk nach Abschluß des
Druckvorganges elektrisch
oder mechanisoh (durch den Nocken 58) einen Impuls gibt, der die Vorschubmittel
auslöst.
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Wesentlich für das erfindungsgemäße Gerät ist, daß die Etikette in
Ruhelage bedruckt werden, daß das Gerät durch die zu etikettierenden Gegenstände
selbst gesteuert wird und daß der Vorschub zwangläufig schrittweise um je eine Etikettenlänge
erfolgt.