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Die Erfindung bezieht sich auf eine Tubenentleerungseinrichtung mit
zwei zueinander parallel und dicht beieinanderliegenden Walzen und einem die Walzen
umgebenden Gehäuse, das die Walzenenden radiallagernde Stirnwände aufweist und zwischen
den ideellen Walzenachsen geteilt ist, wobei die beiden Gehäuseteile lösbar miteinander
verbunden sind. Das genannte Gehäuse kann einfach, kompakt und gedrungen gestaltet
werden.
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Bei der bekannten Einrichtung dieser Art ist erfindungsgemäß zwischen
den Walzen, die gerauht sind, ein Walzspalt vorhanden, dessen achssenkrechte Breite
nachteiligerweise unveränderbar festliegt. Daher ist die Einrichtung, zwischen deren
Walzen die Tube insbesondere durch Walzendrehen und Reibung zwischen Walzen und
Tube hindurchbewegt und somit entleert wird, nur für eine einzige Tubenenden- oder
Tubenwandstärke brauchbar. Ein noch größerer Nachteil ist aber, daß das Tubenende
nach Lösen der beiden Gehäuseteile voneinander zwischen die Walzen gebracht wird.
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Es ist andererseits eine Tubenentleerungseinrichtung bekannt, die
diese Nachteile nicht aufweist, da die eine Walze gegen Federkraft von der anderen
wegbewegbar ist. Jedoch sind die beiden die Walzen umgebenden Gehäuseteile über
einen relativ dünnwandigen, auf der einen Seite der beiden Walzen gelegenen, walzenparallelen,
hohlzylinderartigen Gehäuseteil sehr großen Zylinderdurchmessers miteinander verbunden;
während des Tubenleerens bewegt sich der entleerte Teil der Tube in diesen Gehäuseteil
hinein und an seiner Innenwand in Umfangsrichtung entlang. Jedes Ende einer die
eine Walze axial durchdringenden Welle befindet sich zur Radiallagerung in einem
Stirnwandschlitz, der an seinen beiden Enden geschlossen ist. Zur Erzielung der
genannten Federkraft ist eine U-förmige Blattfeder vorgesehen, deren U-Schenkel
sich jeweils zwischen Stirnwand und Walzenstirnseite befinden und mit den Wellenenden
verbunden sind und die an ihrer Mitte widergelagert ist. Die achssenkrechte Breite
des Walzenspaltes ist bei Betrieb der Einrichtung durch die Tube vergrößert, wobei
die Welle gegen die Kraft der Feder zu den äußeren Enden der Schlitze hin bewegt
ist. Der Größtwalzspalt ist durch Anschlagen der Feder am Gehäuse gegeben, wobei
die äußeren Enden der Schlitze von den Wellenenden nicht berührt werden.
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Diese Tubenentleerungseinrichtung hat die Nachteile, daß das Gehäuse
sperrig und relativ kompliziert gestaltet ist und zur Erzielung der Federkraft eine
besondere Feder vorgesehen ist, die relativ schwach ist. Es besteht bei dieser Bauart
die Gefahr, daß insbesondere bei großen Tuben die Reibkraft nicht ausreicht, die
Tube zwischen den Walzen hindurchzubewegen und zu entleeren.
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Gemäß der Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, die anfangs genannte
Einrichtung, die einfach und gedrungen gestaltet werden kann, mit äußerst wenig
Aufwand für die Praxis funktionsfähig zu machen oder zumindest zu verbessern, d.
h. diese Einrichtung mit äußerst wenig Aufwand so weiterzuentwickeln, daß die Tube
sowohl ohne Lösen der beiden Gehäuseteile voneinander mit ihrem meist umgebördelten
Ende zwischen die Walzen gelangen als auch dann anschließend von den Walzen mitgenommen
werden kann, wobei die Einrichtung möglichst für verschieden dicke Tubenenden bzw.
-wände und insbesondere auch für große Tuben und große
Kräfte verwendbar sein soll.
Die Lösbarkeit der beiden Gehäuseteile voneinander soll - insbesondere nur für das
Einlegen der Walzen vorgesehen sein.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen,
daß die beiden Gehäuseteile über elastische Flansche der Stirnwände miteinander
verbunden sind. Das Gehäuse kann trotz der Flansche weiterhin kompakt und gedrungen
gestaltet werden.
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Auf besonders einfache Weise und ohne eine besondere Feder ist die
genannte Aufgabe gelöst. Die Flansche wirken als relativ starke Biegefedern. Die
Einrichtung ist einfach gestaltet und wenig aufwendig. Sie bringt bei sehr geringem
Bauaufwand und ohne Lösen der Gehäuseteile voneinander ein sicheres Hindurchbewegen
des Tubenendes und der weiteren Tube und kann für Tuben verschiedener Enden- und
Wandstärken innerhalb eines nicht zu großen Stärkenbereichs verwendet werden. Die
Walzspaltbreite ist insbesondere höchstens etwa so groß wie die doppelte Tubenwandstärke.
Sie kann auch gleich Null sein. Trotzdem geht das umgebördelte Tubenende zwischen
den Walzen hindurch, und zwar infolge der Durchbiegung der Flansche. Noch besser
ist dies der Fall, wenn die Walzenumfänge geriffelt sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Einrichtung gemäß
der Erfindung in F i g. 1 in einem Längsschnitt und in Fig.2 in Ansicht aus Richtung
A (s. F i g. 1) dargestellt.
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Die Einrichtung weist zwei zylindrische, zueinander parallele Walzen
17 und 18 auf, deren Umfänge geriffelt sind. Sie weist ferner ein die Walzen 17
und 18 umspannendes, zwischen den ideellen Walzenachsen 23 und 24 geteiltes Gehäuse
auf, so daß sich ein Gehäuseoberteil 10 und ein Gehäuseunterteil 11 ergibt. Die
Teilfuge ist mit 12 bezeichnet. Das Gehäuse weist Stirnwände 25 auf, in denen die
Walzen 17 und 18 über Zapfen 13 radial gelagert sind. Die Walzen können auch direkt
in Stirnwänden radial gelagert sein. Die Gehäuseteile 10 und 11 sind über Flansche
27 und 28 der Stirnwände 25 lösbar miteinander verbunden. Die betreffenden Verbindungen
sind Schraubverbindungen 34. Die Walzen 17 und 18 sind über die Zapfen 13 in Enden
von Schlitzen 19 radial gelagert, die in den Stirnwänden 25 vorgesehen sind und
an der Teilfuge 12 beginnen.
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Die Schlitze 19 erstrecken sich in einer Ebene 32, in der die Walzenachsen
23 und 24 - gemeinsam liegen. Die genannten Schlitzenden sind die radialen Widerlager
der Zapfen 13.
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Die Enden der in den Gehäuseoberteil-Stirnwandteilen vorgesehenen
Schlitze 19 haben von den Enden der in den Gehäuseunterteil-Stirnwandteilen vorgesehenen
Schlitze 19 einen solchen achssenkrechten Abstand 33, daß bei außer Betrieb befindlicher
Einrichtung ein Walzspalt 31 vorhanden ist. Dieser Walzspalt 31 hat die achssenkrechte
Breite 26, die etwa 8/100 mm beträgt, wobei die Gründe der Riffelungen der Umfänge
der beiden Walzen 17 und 18 einen achssenkrechten Abstand von etwa 8/10 mm voneinander
haben. Es ist ein kleiner Federweg der Flansche 27 und 28, also eine kleine Vergrößerung
der Walzspaltbreite, dadurch erzielbar, daß die Flansche 27 und 28 aus elastischem
Werkstoff, insbesondere Stahl, bestehen, die Schraubverbindungen 34 in entsprechendem
Abstand von den Stirnwänden 25 angeordnet sind und die Flansche 27 und 28 eine entsprechende
Dicke aufweisen. Der kleine Federweg
beträgt nur etwa 2/ovo mm,
d. h., er ist etwa so groß wie die Differenz zwischen der doppelten Tubenwandstärke,
die etwa l°/loomm beträgt, und der Walzspaltbreite 26 von etwa 8/loo mm. Das umgebördelte,
etwa 3Ao mm starke Tubenende jedoch gelangt ohne wesentliche Walzspaltvergrößerung,
also ohne wesentliche weitere Biegung der Flansche 27 und 28 zwischen die Walzen
17 und 18 hindurch, da die vielen kleinen Erhebungen der genannten Riffelung in
die Umbördelung dringen. Der Werkstoff der Walzenumfänge oder Walzen ist insbesondere
härter als der Werkstoff der Tube. Der erstgenannte ist insbesondere Stahl. Ist
keine Riffelung vorgesehen, muß ein größerer Federweg möglich gemacht werden.
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Das Gehäuse 11, 12 ist querab von der Ebene 32 völlig offen, und
zwar auf beiden Seiten; es kann querab von der Ebene32 auch lediglich in Höhe des
Walzspaltes31 offen sein. Es kann dort auch öffenbar sein. Die beiden Gehäuseteile
(10, 11) können auch miteinander verschweißt oder verlötet sein.
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Die Schlitze 19 dienen außer der Lagerung der Walzen 17 und 18 dem
Einsetzen und Herausnehmen der Walzen 17 und 18 mit ihren Zapfen 13 in den Gehäuseoberteil
10 und den Gehäuseunterteil 11 bzw. aus diesen Gehäuseteilen 10 und 11 für den Fall,
daß Walzen 17, 18 und Zapfen 13 eine nicht trennbare Einheit darstellen. Drei Zapfen
13 weisen jeweils einen Endflansch 29 auf (was nicht unbedingt notwendig ist), mit
dem der Zapfen 13 eine nicht trennbare Einheit bildet, und der vierte Zapfen 13
weist einen Walzendrehzapfen 30 mit einem Drehgriff 14 auf, die eine Walzendrehvorrichtung
sind.
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Um das eben genannte Einsetzen und Herausnehmen trotzdem vornehmen
zu können, weisen die Flansche 27 und 28 eine sich an den jeweiligen Schlitz 19
anschließende Ausnehmung 15 bzw. 16 auf, durch die der Endflansch 29 bzw. der Walzendrehzapfen
30 hindurchpaßt. Der Drehgriff 14 befindet sich in einem Schlitz 20 des Walzendrehzapfens
30. Walzendrehzapfen 30 und Drehgriff 14 können aber auch
aus einem Stück bestehen
oder miteinander fest verbunden sein.
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Die Walzen 17 und 18 sind über Zahnräder 21, 22, die auf den ideellen
Walzenachsen 23 und 24 sitzen und miteinander im Eingriff stehen, miteinander gekoppelt.
Die Zahnräder 21 und 22 bestehen mit der jeweiligen Walze 17, 18 zusammen aus einem
Stück.