-
Die Erfindung bezieht sich auf eine Federanordnung für den Verschluß
von Behältern, wie Schlüsseltaschen u. dgl., bei der zwei Bandfedern parallel zueinander
angeordnet und an ihren Enden mittels Abkröpfungen gelenkig miteinander verbunden
sind.
-
Bei einem bekannten Behälterverschluß befindet sich im Innern eines
Mantelsaums an jeder Seite des Randes der langen, schmalen Behälteröffnung je eine
Bandfeder, die an ihren Enden über je einen Drehzapfen aufweisendes Gelenk mit der
anderen verbunden ist. Die einzelnen Federn sind als sogenannte Hohlbandfedern bekannt
und sind mit einem leicht gewölbten Querschnitt versehen.
-
Die Herstellung solcher Verschlüsse, insbesondere die Ausbildung der
erforderlichen Gelenkteile an den Enden der Federn und die Montage der Verbindungsgelenke,
ist aufwendig und zeitraubend und daher entsprechend teuer. Schon wegen der dicken
Gelenke und der entsprechenden Materialstärke ergeben die bekannten Federanordnungen
keinen dichten Verschluß und sind daher für Geldbörsen u. dgl. ungeeignet. Will
man die Federwirkung durch zusätzliche parallele Federn verbessern, so müssen diese
jeweils mit einem Ende an die Hauptfedern, die die Gelenke aufweisen, angenietet
werden.
-
Ferner ist durch die USA.-Patentschrift 2125 354 eine Federanordnung
bekannt, bestehend aus zwei parallel zueinander angeordneten Bandfedern, die an
ihren Enden mittels Abkröpfungen gelenkig miteinander verbunden sind. Diese Bandfedern,
bestehen aus flachgewalztem Draht; sie sind lediglich an einem Ende S-förmig abgewinkelt,
während das zugeordnete Ende des anderen Bandes lediglich eine Abkrümmung aufweist.
Bei geschlossenem Behälter sind die Federn gekrümmt angeordnet. Ihre Wirkung besteht
darin, daß sie durch ihre Strecktendenz bestrebt sind, die Behälteröffnung geschlossen
zu halten. Um jedoch die Schließfunktion zu erhöhen, sieht die vorbekannte Lösung
noch zusätzliche Mittel in Form von Lederstreifen vor, weil offenbar die Federn
allein nicht ausreichen, die Behälteröffnung hinreichend geschlossen zu halten.
-
Hiervon geht die Erfindung in ihrer Problemstellung aus, indem sie
sich zur Aufgabe setzt, eine Öffnung eines Beutels od. dgl. so fest zu verschließen,
daß darin lose angeordnete Gegenstände, wie z. B. Geldmünzen, vor dem ungewollten
Herausfallen gesichert sind. Die vorbekannten Federanordnungen genügen nicht, dieses
Problem zu lösen, weil die Schließspannung in Querrichtung zur Behälteröffnung ;
viel zu gering ist.
-
Dieses Problem wird jedoch mit dem Gegenstand der Erfindung gelöst,
dadurch, daß beide Enden der Bandfedern S-förmig nach entgegengesetzten Seiten abgekröpft
sind, wobei die Abkröpfung beider Fe- ; dern einander angepaßt sind und pfannenartig
ineinandergreifen, und der zwischen den Abkröpfungen befindliche Federteil eine
nach außen gerichtete Querwölbung aufweist.
-
Mit dieser erfindungsgemäßen Federanordnung werden zwei Wirkungen
gleichzeitig erreicht. Einerseits dienen die beidseitigen S-förmigen Abkröpfungen
dazu, die Federn gewissermaßen formschlüssig zu führen, ohne daß während des Gebrauches
die Möglichkeit besteht, daß die gelenkigen Verbindungen an beiden Federenden sich
selbständig lösen könnten. Diese Gefahr wäre bei der vorbekannten Federanordnung
noch gegeben. Beim Erfindungsgegenstand führt hingegen jede Feder die andere und
umgekehrt.
-
Zum anderen wird durch die Querwölbung der einzelnen Feder ein besonders
großer Schließdruck erzeugt, der unabhängig von der Länge der Feder bzw. deren Zustand
in der Schließstellung ist. Während die vorbekannte Federanordnung gewölbt sein
muß, um überhaupt schließen zu können, kann die erfindungsgemäße Feder in ihrer
gestreckten Lage eingebaut sein, ohne daß sie an Einbuße bezüglich ihrer Schließkraft
leidet. Somit ist es auch möglich, die erfindungsgemäßen Federn in den Randsaum
der Öffnung eines Beutels oder Behälters einzusetzen, so daß sie unmittelbar, bzw.
umgeben vom Saum, den Rand der Beutelöffnung bilden.
-
Im Rahmen der Erfindung besteht auch die Möglichkeit, daß jeweils
mehrere, parallel aneinanderliegende Federn an jedem Randteil der Behälteröffnung
vorgesehen sind. Dadurch wird die Schließkraft des Verschlusses verbessert und dennoch
eine so große seitliche Ausbiegung der Federn erreicht, wie sie mit einer einzelnen,
entsprechend dickeren Feder nicht erzielt wird.
-
Grundsätzlich können die Federn an den Randteilen der Behälteröffnung
in irgendeiner Weise, beispielsweise durch Anheften, -kleben usw., gehalten sein.
In einer beesonders vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälterverschlusses
sind die Randteile durch einen die Federn umhüllenden Mantelsaum gebildet.
-
Schließlich sieht die Erfindung vor, daß die mit den Federn Versehenen,
die Öffnung des Behälters bildenden Randteile eine selbständige körperliche Einheit
bilden.
-
Die Montage der erfindungsgemäßen Federanordnungen ist verhältnismäßig
einfach, indem jeweils eine oder mehrere aneinanderliegende Federn in benachbarte
Hohlräume des an zwei gegenüberliegenden Stellen geöffneten Mantelsaumes eingeschoben
werden; bis die S-förmig abgebogenen Enden in gleicher Höhe an den gegenüberliegenden
Stellen aus dem Mantelsaum herausragen, woraufhin die federnden Enden ineinandergedrückt
werden, derart, daß jeweils das S-förmig abgebogene Ende der einen Feder mit seiner
Außenseite an der Innenseite des S-förmig abgebogenen Endes der anderen Feder kraftschlüssig
anliegt, und dann die geöffneten Stellen des Mantels, beispielsweise durch Zunähen,
geschlossen werden. Es ist auch möglich, den Mantelsaum nur an einer Stelle zu öffnen,
jeweils eine oder mehrere parallel aneinanderliegende Federn in entgegengesetzter
Richtung in den Hohlraum des an der einen Stelle geöffneten Mantelsaumes einzuschieben,
bis im Innern des Hohlraums die Enden der Federn aneinanderstoßen, woraufhin diese
Enden sowohl im Innern des Mantelsaumes. wie .auch an der Öffnung ineinandergedrückt
werden, und dann die Öffnung des Mantelsaumes geschlossen wird.
-
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise und schematisch
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 eine Draufsicht auf eine Bandfeder, Fig. 2 eine Seitenansicht
der Bandfeder, F i g. 3 und 4 eine Bandfeder mit gewölbtem Querschnitt, F i g. 5
eine Seitenansicht eines Behälters mit einem Federversehluß, F i g. 6 einen Schnitt
entlang der Linie VI-VI gemäß F i g. 5,
F i g. 7 einen Schnitt entlang
der Linie VII-VII gemäß F i g. 6, F i g. 8 eine Draufsicht auf einen geöffneten
Verschluß, F i g. 9 eine Anwendungsvariante des Federverschlusses.
-
Aus F i g. 1 und 2 geht die Grundform der Feder 1 hervor. Dank der
nach entgegengesetzten Seiten S-förmig abgebogenen Enden 2 und 3 lassen sich mehrere
solcher Federn, wie in F i g. 2 durch die gestrichelte Linie 1' angedeutet, ineinanderlegen.
Um das Zusammensetzen mehrerer solcher Federn zu erleichtern, können die S-förmig
abgebogenen Enden etwas unterschiedlich große Krümmungsradien (vgl. die gestrichelte
Linie 1' in F i g. 2) aufweisen. Die abgebogenen Enden 2 und 3 können, wie bei 6
und 5 angegeben, abgekröpft und der Querschnitt der Feder mit einer Wölbung 7 versehen
sein.
-
F i g. 5 zeigt einen Behälter 8 mit einem aus den Federn 9 und 10
bestehenden Verschluß. Die Feder 9 befindet sich in der einen Hohlraumhälfte 1.2,
die Feder 10 in der anderen Hohlraumhälfte 11 des den Rand des Behälters 8 bildenden
Mantelsaumes 13. Das S-förmig abgebogene Ende 10a der Feder 10 liegt mit seiner
Außenseite an der Innenseite des S-förmig abgebogenen Endes 9 a der Feder 9 an.
In gleicher Weise liegt das nach der entgegengesetzten Seite S-förmig abgebogene
Ende 9 b der Feder 9 mit seiner Außenseite an der Innenseite des S-förmig abgebogenen
Endes 10 b der Feder 10 an. Zwischen den beiden Federn befinden sich die Innenwandungen
14 und 15 des Mantelsaumes 13 bzw. des Behälters B. Aus der Querschnittsdarstellung
gemäß F i g. 7 ist die Lage der Querschnittswölbungen 7 und 7' der Federn 10 und
9 ersichtlich.
-
Bei Druck auf die Federenden bzw. auf die Enden der Behälteröffnung
in Richtung der Pfeile 16 und 17 knicken die beiden Federn 9 und 10 nach entgegengesetzten
Seiten bzw. Richtungen auseinander, so daß der vorher durch die beiden Federn 9
und 10 fest zusammengepreßte Behälterrand bzw. Mantel 13 nach beiden Seiten ausgezogen
wird und der Behälter sich öffnet. Hierbei bilden, wie aus F i g. 8 ersichtlich,
die S-förmig abgebogenen Teile 9 a und 10 a bzw. 9 b und 10 b je ein die beiden
Federn verbindendes Drehgelenk, dessen Teile 9 a und 10 a bzw. 9 b und 10
b
infolge der Federkraft kraftschlüssig aneinanderliegen.
-
Die Herstellung eines solchen Verschlusses kann beispielsweise dadurch
erfolgen, daß der Mantel 13 an zwei gegenüberliegenden Stellen 18 und 19, oder auch
nur an der einen Stelle 18, geöffnet wird, so daß die beiden Teile 20 und 21 des
Mantelsaumes 13 (F i g. 6) nach außen gebogen werden und die Federn 9 und 10 in
die beiden dann zugänglichen Hohlraumhälften 11 und 12 in Richtung der Pfeile 23
und 24 eingeschoben werden können. Wenn die Federn 9 und 10 so weit eingeschoben
sind, daß die Enden 9 b und 1.0 b am entgegengesetzten Mantelsaumende 19 anstoßen
bzw., wenn dieses geöffnet ist, dort herausragen, werden die S-förmig abgebogenen
Enden 9a und 10 a sowie 9 b und 10 b, wie aus F i g. 6 ersichtlich,
ineinandergedrückt und somit verbunden. Hierauf wird der Mantelsaum 13 an der geöffneten
Stelle 18 wieder geschlossen, beispielsweise zugenäht. An Stelle von jeweils nur
einer einzigen Feder lassen sich auch mehrere zueinander parallele Federn in jeden
der Hohlräume 11 und 12 einschieben, wobei am Schluß dann sämtliche Federn durch
Ineinanderdrücken ihrer gleichsinnig abgebogenen Enden miteinander verbunden werden.
-
Eine Anwendungsmöglichkeit für solche, mit dem erfindungsgemäßen Verschluß
versehene Behälter zeigt F i g. 9. Hier ist ein Behälter 8' mit einem Verschluß
gemäß der Erfindung zur Aufbewahrung von Münzen an der einen Wand 25 einer Papiergeldtasche
26 befestigt.
-
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß die Erfindung sich in mannigfacher
Weise noch abwandeln läßt. Die Federn müssen beispielsweise nicht unbedingt durch
einen den ganzen Umfang der Behälteröffnung umgebenden Mantelsaum an dem Rand der
Behälteröffnung gehalten sein. Dies ist vielmehr nur eine bevorzugte von mehreren
möglichen Ausführungsformen. Auch kann beispielsweise der obere, etwa oberhalb der
gestrichelten Linie 27 (F i g. 5) befindliche aus den Federn und dem sie umgebenden
Mantelsaum 13 bestehenden. Teil des Behälters, welcher dessen Verschluß bildet,
als eine für sich selbständige körperliche Einheit hergestellt und geliefert werden.
-
Die Erfindung ist also nicht auf die dargestellten und gezeichneten
Beispiele beschränkt.