-
Die Erfindung betrifft ein künstliches Gebiß mit an der oberen und
unteren Gebißprothese drehbar gelagerten Winkelhebeln und darauf aufgesteckten,
die Winkelhebel je einer Seite des Gebisses miteinander verbindenden Schraubenfedern,
wobei die Lagerstelle der Hebel der oberen Gebißprothese einerseits und der unteren
Gebißprothese andererseits jeweils an mittleren Stellen der betreffenden Gebißprothese
liegen.
-
Künstliche Gebisse, bei denen an den Gebißprothesen Winkelhebel angreifen,
die untereinander durch eine Schraubenfeder verbunden sind, sind seit langer Zeit
bekannt. In aller Regel besitzen sie eine Ansaugplatte, mit der die Prothesen am
Gaumen gehalten werden. Es zeigte sich jedoch, daß die Träger solcher Gebisse gewisse
Veränderungen der Schleimhaut, insbesondere Verwadisungen (Drueltatrophien), am
Gaumen aufwiesen, die die Haflfähigkeit der Gaumenplatten herabsetzten. Auch setzen
sich häufig Speisereste zwischen Gaumen und Gaumenplatte ab und bilden Fäulniszentren,
die sich auf Mundgeruch, Stoffwechsel und Oberflächenbeschaffenheit des Gaumen nachteilig
auswirken.
-
Viele der bekannten Gebisse (z. B. französisches Patent 1 127 052)
dieser Art besitzen die Gaumenplatte, weil die Winhelhebel nur eine zweidimensionale
Bewegungsfreiheit besitzen und gegen ihre Anbringung an den Gebißprothesen ungleiche
Stützkräfte ausüben, die ein Verschie'oen bzw. Vorschieben der Gebißprothesen hervorrufen
würden, wenn sie nicht noch zusätzlich gehalten werden.
-
Gebissen, bei denen die Federenden mittels Druck knöpfen an den Gebißprotbesen
befestigt sind (deutsches Gebrauchsmuster 1 794 846) ist nur eine sehr begrenzte
Bewegungslreiheit gegeben, da entweder ein Lösen der Druckknopfvebindung infolge
auftretender Querkräfte oder ein vorzeitiger Feder bruch zu befürchten ist.
-
Eine bekannte Ausführung (deutsches Patent 715 159) sieht eine Kugelgelenklagerung
der Feder enden in den Gebiasprothesen vor, um die Beanspruchung der Federn herabzusetzen.
Auch hierbei wird eine Gaumenplatte verwendet, da die Feder ungünstig an der Prothese
abgestützt ist.
-
Bei den bekannten Gebissen sind die Federträger irn relativ weichen
» Fleisch « der Gebißprothesen gelagert, d. h. an Stellen, die ohnehin schon wegen
der Kallzmrinne ziemlich schwach sind. Die Folge ist, daß sie bei den üblichen hohen
Federdrücken und den vorhandenen Querkräften rasch aussehlagen.
-
Eine weitere bekannte Ausführungsform (deutsches Patent 974131) sieht
vor, daß die Angriffsstellen des federnden Gelenkes auf beiden Seiten der Gebißprothesen
in Richtung der Zalmreihen oben und unten so zueinander versetzt sind, daß die Angriffsstellen
an der Oberkieferprothese hinter der Zahnreihe, d. h. in der Kaubahn liegen. Die
Federträger sind auch hierbei wieder im relativ schwachen » flelsch « der Prothesen
gelagert.
-
Um die Federn unterbringen zu können, fehlt der siebte Zahn auf jeder
Seite der Prothese, was zu Deformationen des Kiefergelenkes führen kann (Atrophien
am Gelenkkopf und an der Gelenkpfanne). Bei dieser Prothese kann die Gaumenplatte
in manchen Fällen wegfallen, doch ist dieses Gebiß nur für bestimmte Kieferverhältnisse
geeignet Die Feder benötigt einen Raum von 15 mm zwischen den Kieferkämmen.
-
Bei flachen Kieferverhältnissen drückt die außerhalb der Sdiwerelinien
der Prothesen angreifende Feder die Prothesen aus dem Mund. Auch setzen sich häufig
an der Feder Speisereste an, weil sie unmittelbar in der Kaubahn liegt. Um dies
zu verhindern, wurde auch schon vorgeschlagen, die Feder mit einem glatten Überzug
zu versehen (deutsche Auslegeschrift 1 104 654). Auch bei diesem bekannten Gebiß
sind Federbrüche zu befürchten, da mindestens das eine der Federenden eine Schwenkbewegung
nur in einer Ebene ausführen kann.
-
Patienten, die einen sogenannten »Schlotterkamm« besitzen, bei denen
also der Kieferknochen aufgeweidit ist und statt eines Kilochens nur ein weiches
Zellgewebe vorhanden ist. auf dem das Gebiß » schwimmt «, können die bekannten Gebisse
praktisch nicht tragen, da sie keinen festen Malt besitzen.
-
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein künstliches Gebiß
zu sdiaffen, das von allen Patienten getragen werden kann. Insbesondere soll der
Prothesenträger in seiner Mnndstellung völlig ungehindert sein, d. Ii. die Prothesen
sollen jede Relativbewegung der Kiefer gestatten ohne sich von ihrem Sitz zu lösen,
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß dieses Ziel erreicht werden kann,
wenn die bisher als Verbindungsfeder dienende Schraubenfeder als echtes Stützelement
ausgebildet wird, d. h. wenn die Federkraft voll dem Andrücken der Gebißprothese
gegen die Kiefer dient und keinerlei Schubkomponente parallel zur Kammfiäche aufweist
und wenn die Feder nicht nur in einer Ebene verschwenkbar ist.
-
Wenn dies erreicht ist, kann die meist als unangenehm empfundene Gaumenpiatte,
die mitunter zu einem Brechreiz führt, in jedem Falle entfallen, ohne daß die Prothesen
ihren festen Malt verlieren.
-
Die Erfindung besteht darin, daß das eine der Schraubenfeder abgewandte
Ende jedes Winkelhebels horizontal in einem Zahn und zugleich in einer Schwerelinie
der zueordnesen Gebißprothese drehbar gelagert ist und daß der Zahn selbst um seine
Längsachse drehbar in der Zahnprothese gelagert ist.
-
Die Winkelhebel drehen sich dabei um ihre eigene, im Gebiß gelagerte
Achse und können zugleich auch zusammen mit dem Zahn, in dem sie gelagert sind,
um dessen Längsachse gedreht werden. Da die Lagerstelle der Winkelhebel in einer
Schwerelinie der zugeordneten Gebißprothese angreifen, genügt eine sehr geringe
Vorspannung der Schraubenfeder, um die Gebißprothesen fest gegen den Kieferkamm
anzudrücken. Die auf diesen wirkende Druckkraft wird dabei gleichmäßig verteilt.
Hierdurch werden die Umschlagfalten des Kiefers und des Jochbogens stark geschont.
-
Die Lagerung der Winkelhebel in einem Zahn der Prothese ist deshalb
besonders zweckmäßig, weil die Zähne einerseits einen genügend großen Querschnitt
zur Aufnahme einer Lagerung besitzen und andererseits aus besonders widerstandsfähigem
hartem Werkstoff bestehen.
-
In Fällen, wo der die Winkelhebel aufnehmende Zahn nicht genau im
Bereich der Schwerelinie einer Gebißprothese liegt, ist es erforderlich, durch Zufügen
oder Abnehmen von Material einen Zustand zu schaffen, bei dem die Schwerelinie der
Prothese genau durch die Achse der Winkelhebel geht.
-
Um den Winkelhebeln in den Schraubenfedern eine weitere Anpassung
an die Kieferbewegung zu ermöglichen,
ist ferner vorgesehen, daß
der Zahnfuß als Kalotte ausgebildet ist und mittels eines an sich bekannten kugelförmigen
Druckknopfes in einer Kugelpfanne gehalten ist, deren Durchmesser etwas größer ist
als defenige der Kalotte.
-
Vorteilhaft ist zur Aufnahme jedes Winkelhebels im zugeordneten Zahn
eine Gewindebüchse vorgesehen. Zweckmäßig besitzen die Schraubenfedern in an sich
bekannter Weise einen glatten Überzug, z.B. B. aus Polyvinylchlorid, so daß an ihnen
eine Speisereste haftenbleiben, In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel gemäß
der Erfindung dargestelit, und zwar zeigt Fig. 1 i ei einen Längsschnitt durch ein
Pfannenlager für den drehbren, einen Hebel tragenden Zahn sowie einen in das Lager
einsetzbaren Druckknoptstift, Fig. 2 die Anordnung des Zahnes in der Lagerung der
Fig. 2.
-
Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Zahn der Fig. 2, F i g. die Anerdaung
der Schraubenfeder am künstlichen Gebi-j gemäß der Erfindung.
-
Das erfindungsgemäße Gebiß besitzt zwei wesentliche Merkmale: a)
die Verbindungshebel greifen drehbar und schwenkbar am Gebiß, insbesondere an einem
Zahn an ; b) die Angriffsstelle der Hebel an der Prothese und damit die Kraftangriffsstelle
der Schraubenfeder liesi in einer Schwerelinie.
-
Das erste Merkmal wird dadurch verwirklicht, daß ein Zahn @gemäß
den Fig. 1 bis 3 um seine lotrechte Aebse drehbar in ciner Kugelpianne @ der Prothese
3 geiagert wird. Um einerseits ein Herausfallen des Zahnes 1 aus der Kagelpfanne
zu vermieiden, andereracits auch ein leichtes Einsetzen zu ermöglichen, ist in den
Zahnfuß 7 ein mit einem kugelförnigen alastischen Druckknopf 4 versehener Stift
5 eingelasen, er Druckknopf ist in eine a-n Grunde der Kaugelpfanne 2 eingelassene
kugelförmige Höhle 6 einsctzbar. die insbesendere ai's 1F i a. 2 zu entnehmen ist,
ist der Durchmesser der Kugelpfanne etv/as größer als derjenige des kalottenförmig
ausgebildeten Zahntußes 7. Der Zahn 1 vermag somit sowohl eine Pendelbewegung als
auch eine Drehung um sich selbst auszuführen.
-
Gemäß Fig.3 besitzt der aus verhältnismäßig hartem Werkstoff gebildete
Zahn 1 eine waagerechte Bebrung, in der eine Gewindebüchse ß zur Aufnahme des ebenfalls
mit Gewinde versehenen einen Schenkels 9 eines rechtwinkligen Winkelhebels 10 vorgeschen
ist, Ia Fig. 4 ist ein Teil eines volständigen, d. h aus Ober- und Unterteil bestehenden
künstilichen Gebisses
gemäß der Erfindung wiedergegeben. In jeder Gebißprothese befindet
sich links und rechts je ein drehbar gelagerter Zahn 1 wie oben beschrieben. Die
Winkelhebel 10 sind in an sich bekannter Weise durch vorzugsweise mit glattem Überzug,
z. B. aus Polyvinylchlorid versehene Schraubenfedern 11 verbunden.
-
Erfindungsgemäß befinden sich die im Ruhezustand miteinander fluchtenden
Gewindebüchsen 8 jeder Prothese 12, 13, d. Ii. die Kraftangriffsstellen der Schraubenfedern
11, in einer Schwerelinie. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, die Prothese
12, 13 auszuwiegen und gegebenfalls Material zum Gewichtsansgleich abzunehmen oder
beizufiigen.
-
Das k känstliche Gebiß erlaubt infolge der drehbaren Lagerang der
Zähne 1 1 jegliche Kieferbewegung, ohne daß die Prothesen vom Kiefer gelöst werden,
Dadurch daß der Kraftangri@ der Schraubenfedern 11 in Schwerelinien liegt, erübrigt
sich eine Gaumenplatte. Seibst Patienten mit einem » Schlotterkamm » sind in der
Lage, ein solches Gebiß zu tragen, da die Kieferkaochen nicht mehr zum Ansaugen
der Prothesen herangezogen werden müssen. Der Zahn 1 bietet stets genügend Raum
zur Aufnahme der Armierung, obne daß die Prothesenform und Mundverhältnisse hierdurch
beeinträchtigt werden.