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Die Erfindung betrifft eine Distanzfolie für Kleinstschalenkerne mit
Stiftabgleich zur distanzgerechten Führung des Abgleichstiites im Butzenloch. __
In der Elektrotechnik; insbesondere 'in der Hochfrequenztechnik, werden bekanntlich
sogenannte Schalenkernspulen benötigt. Diese Spulen sind umgeben von einem zweiteiligen
ferromagnetischen Schalenkern. Die beiden Schalenkernhälften besitzen einen sogenannten
Mittelbutzen mit mittlerer Längsbohrung. Die Länge der »ttelbutzen der einzelnen
Schalenkernhälften ist dabei so' gewählt, däß sich bei Aufeinandersetzeti der beideü'Schalenkei-nltälften
im Innern:. der .Schalenkernspule ein .querliegender Luftspalt ergibt: In die Mittelbohrung
wird ein feriömagnetischer Abgleichstift zum= Abgleich- der= Induktivität der Spule
eingeführt. $s, sind bereits Vorrichtungen bekannt, um` einen- derartigen ferromagnetschen
Abgleichstift im Mittelbutzen einer Schalenkernspule möglichst spielfrei zu führen.
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Bei den üblichen Abgleichvorrichtungen von Schalenkernspulen ist es
notwendig, dafür Sorge zu tragen, daß der Abgleichstift beim Abgleichen der Induktivität
der Schalenkernspule nicht mit der Wandung des Butzenloches in Berührung kommt.
Es besteht sonst die Gefahr, daß durch den damit verbundenen, verstärkten magnetischen
Schluß Sprünge in der Abgleichkurve auftreten und gleichzeitig damit eine Inkonstanz
der Spuleninduktivität, hervorgerufen durch magnetische Wackelkontakte, verursacht
werden.
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Bei bisher bekannten Schalenkernspulen ist deshalb beispielsweise
_ eine vorgefertigte, .gespritzte Kunststoffhülse vorgesehen, die, in das Butzenlöch
eingeschoben, dafür sorgt, daß der-Abgleichkern die Wandung des Butzenloches nicht
berührt. Bei Schalenkernspulen kleiner Abmessungen, insbesondere bei den für die
Anwendung in der Mikromodultechnik vorgesehenen Typen, die beispielsweise einen
Außendurchmesser von nur 5,8 mm aufweisen, ist jedoch eine solche Hülse wegen der
geringen Abmessungen nicht mehr realisierbar. Hier hat das Butzenloch nur noch einen
Durchmesser von 0,95 mm, und der Abgleichstift kann bis zu 0;85 mm stark werden.
Es verbleiben somit für die Auskleidung des Butzenloches nur noch etwa 0,1 mm. Ein
Spritzteil in herkömmlicher Bauweise als Abstandshülse läßt sich bei diesen Abmessungen
also nicht mehr erstellen. Wird versucht, das Butzenloch mit einer dünnen Kunststoffolie
auszukleiden oder den Abgleichstift mit einem Papierstreifen zu umwickeln, wie dies-
z. B. aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1400 654 bekannt ist, oder eine aus einem
dünnwandigen Kunststoffzylinder bestehende Gewindebremse zu verwenden, wie dies
aus der USA. Patentschrift 2 399526 'bekannt ist, so macht dies zunächst, ebenfalls
große Schwierigkeiten, da derartige Mittel das Einführen des Abgleichstiftes in
die Kernöffnung wesentlich erschweren, weil sich z. B. die Stirnkanten solcher Anordnungen
verhältnismäßig leicht verformen, wodurch der lichte Durchmesser einer Kernöffnung
über das zulässige Maß hinaus verengt bzw. der Durchmesser des einzuführenden Körpers
(Abgleichstift mit Umhüllung) derart vergrößert wird, daß das Einführen des Stiftes
in die Kernöffnung schließlich überhaupt unmöglich gemacht wird.
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Dies gilt auch für eine aus einer Kunststoffolie bestehenden Umwicklung
eines Abgleichstiftes, wie sie insbesondere aus dem deutschen Gebrauchsmuster 1659
301 bekannt ist. r: -Außerdem. ist -ans dem:,deutsehen-.Gebrauchsmuster `e-662 384
ein Öev@ndeäbgreiclikern"`für- Spulen der Elektrotechnik bekannt, bei dem im wesentlichen
das Kerngewinde mit einem foliendünnen Schlauch überzogen und der Folienschlauch
im längsgedehnten Zustand mit den Kernstirnseiten verfestigt oder gegenüber den
übrigen Schlauchstücken an den Kernenden verdrallt ist.
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Ein auf einem Gewindekern aufgebrachter Folienschlauch übt infolge
des längsgedehnten Zustands dieses _ Schlauches einen annähernd parallel zur Längsachse
-des Kerns gerichteten Druck auf diesen aus. Außerdem bewirkt ein derartiger Folienschlauch
zumeist auch eine etwa in Richtung auf die-Mittelachse des Kerns gerichtete, also
radial wirkende Pressung des Kernmaterials. Nun ist es aber bekannt, daß Ferrite
häufig äußerst empfindlich auf mechanische Beanspruchungen reagieren. Die Folge
einer solchen Beanspruchung ist meist eine erhebliche undefinierte Änderung der
magnetischen Eigenschaften der betreffenden Anordnung. Dabei ist noch weiter zu
berücksichtigeni.::daß:-yinfQlg#,einer, im Laufe der Zeit eintretenden Alterürig
"des Fölienmaterials sich z. B. die Spannung des Folienschlauches in nicht vorhersehbarer
Weise vermindert, so daß ein über die Zeit annähernd konstan.%r Abgleie einer Spule
od. dgl. mit derartigen, von Folienschläuchen überzogenen Kernen, insbesondere wenn
die Kerne oder Abgleichstifte°dabei von relativ kleiner: Größe sind, nicht erzielt
werden kann. - -. - -Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, für Schalenkerne
der genannten extrem kleinen 'Äbmessungen eine Distanzfolie. zu schaffen, die sich-;in
einfacher Weise in das Butzenloch einbringen läßt und das Ferritmaterial des Kerns
möglichst wenig mechanisch beansprucht.
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Gemäß der Erfindung besteht die Distanzfolie aus einer dünnen Kunststoffolie;
die auf einer Länge von etwa der doppelten Höhe einer Schalenkernhälfte eine Breite
etwa gleich dem Umfang desButzenloches aufweist, sich dann auf einer Länge etwa
der doppelten Höhe einer Schalenkernhälfte konisch verjüngt und anschließend in
einen Streifen, dessen Breite etwa gleich dem Durchmesser des Butzenloches oder
etwas kleiner ist, übergeht und der eine Länge von etwa mindestens der doppelten
Höhe einer Schalenkernhälfte aufweist. Eine so ausgebildete Distanzfolie kann nun
in einfacher Weise mit dem schmalen Ende voran in: das Butzenloch eingeführt und
soweit wie nötig durchgezogen werden. Hierbei legt sich der Streifen durch den keilförmigen
Zuschnitt zwangläufig eng an die' Butzenlochwandung an und bedeckt diese schließlich
einwandfrei. Die überstehenden Enden der Folie werden anschließend abgeschnitten.
Es .ergibt sich also eine einwandfreie Auskleidung des Butzenloehes bei geringstmöglichem
Arbeitsaufwand; wobei diese Art der Auskleidung die Einführung des Abgleichstiftes
in das Butzenloch in keiner Weise behindert. Für die Serienfertigung empfiehlt es
sich, ein Schnittwerkzeug zur Herstellung der Distanzfolie zu verwenden. Die Distanzfolie
kann vorzugsweise aus den bei der Herstellung elektrischer Bauelemente bekannten
hochwertigen dünnen Kunststoffolien hergestellt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung ist in der F i g. 3 dargestellt.
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F i g. 1 zeigt den Längsschnitt eines bekannten Schalenkerns und
F
i g. 2 einen Ausschnitt aus dem in F i g. 1 dargestellten Schalenkern.
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Bei dem Schalenkern nach F i g. 1 sind die beiden Schalenkernhälften
1 und 2 in bekannter Weise so ausgebildet und aufeinandergesetzt, daß sich im Innern
an der Stelle 3 ein quer zum Mittelbutzen 4, 5 liegender Luftspalt ergibt. In der
Bohrung 6 des Mittelbutzens 4, 5 ist die Distanzhülse 7 vorgesehen. In dieser Distanzhülse
ist der ferromagnetische Abgleichstift 8 bewegbar angeordnet. Die Teile
9, 10
sind mit Gewinde versehen, so daß der Abgleichstift einschraubbar ist.
Die im Innern des Schalenkerns befindliche Spule ist der Einfachheit halber nicht
dargestellt.
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In der F i g. 2 ist der in F i g. 1 mit A bezeichnete Ausschnitt aus
der Schalenkernspule dargestellt. Zwischen dem angedeuteten Mittelbutzen
4, 5 befindet sich die Distanzhülse 7. Im Innern der Distanzhülse ist der
ferromagnetische Abgleichstift 8 bewegbar angeordnet.
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Die in F i g. 2 deutlich erkennbar dargestellte Distanzhülse 7 wird
nun nach der Erfindung durch die in F i g. 3 dargestellte Distanzfolie ersetzt,
die erst im eingebrachten Zustand auf die Maße des Schalenkerns beschnitten wird.
Die Distanzfolie besteht aus einer dünnen, etwa 30 R,m dicken Kunststoffolie und
weist auf einer Länge von etwa der doppelten Höhe einer Schalenkernhälfte von Punkt
11 bis Punkt 12 eine Breite etwa gleich dem Umfang des Butzenloches auf. Sie verjüngt
sich dann vom Punkt 12 ab bis Punkt 13, vorzugsweise auf einer Länge von etwa der
doppelten Höhe einer Schalenkernhälfte keilförmig und geht anschließend in einen
Streifen 14 über, dessen Breite etwa gleich dem Durchmesser des Butzenloches
oder etwas kleiner ist. Dieser Streifen weist eine Länge von etwa mindestens der
doppelten Höhe einer Schalenkernhälfte auf.