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Ungeschlitzter, einteiliger Spulenkörper aus einem einen einsetzbaren
Schraubkern in geringem Abstand umgebenden., etwa rohrförmigen, innen im wesentlichen
glatten Körper In der Elektrotechnik ist häufig .die Aufgabe zu lösen, daß zu justierzwecken
eine Schraube in einem Muttergewinde zügig verschraubt werden muß, derart, daß Bewegungen
der Schraube im Muttergewinde bei Erschütterungen ausgeschlossen sind. Insbesondere
ist diese Aufgabe zu lösen beim Einstellen der schraubenförmigen Abgleichkerne für
Spulen ..der Hoch- und Mittelfrecluenztechnik. Es wurden schon zahlreiche Versuche
gemacht, solche sogenannte Kernbremsen zu schaffen. Die bekannten Lösungen .dieser
Aufgabe bedingen stets zusätzliche Arbeitsgänge bei der Herstellung .der Spu.len.körper
oder der Kerne und sind deshalb für die Massenfabrikation wenig geeignet. Bei anderen
vorgeschlagenen Lösungen nimmt die Kernbremse einen so großen Raum in Anspruch,
-daß ein zn großer Zwischenraum zwischen Spule und Abgleichkern entsteht.
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So wurde bereits vorgeschlagen, elastische Zwischenschichten aus Filz,
Gummi od. dgl. zwischen Kerngewinde und Muttergewinde zu legen.
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Abgesehen davon, daß diese elastischen Zwischenschichten nicht allen
Ansprüchen genügten, haben sie den Nachteil, daß sie eigens zwischen Kern und Muttergewinde
eingelegt oder an den Kern bzw. an (las Muttergewinde angeklebt werden mußten, in
jedem Fall also bei der Zusammensetzung einen zusätzlichen Arbeitsgang .erforderten.
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Bei der Herstellung der .Sp:ulenkörper, in die ein Abgleichkern eingesehraubt
werden soll, wird das Gewinde für diesen Kern in der Regel bei der Herstellung des
Spulenkörpers nach dem Spritzverfahren dadurch .erzeugt, daß in die Form .ein Kern
mit Gewinde .eingelegt ist, .der nach dem Herstellen des Kernes -herausgeschraubt
werden muß. Dieses Herausschrauben des G.ußkernes erfordert einen weiteren Arbeitsgang
und ist deshalb lästig.
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Es sind auch aus zwei Teilen bestehende Spulenkörper bekannt, von
denen jeder eine nischenartige Längsaussparung aufweist, wobei mindestens in eine
(fieser Längsaussparungen ein elastischer Körper, z. B. aus Filz, eingelegt ist.
Auch bei dieser bekannten Anordnung sind aber für das Einlegen der elastischen Isörper
und das Zusammensetzen des Spulenkörpers aus den zwei Teilen zusätzliche Arbeitsgänge
erforderlich, und die Längsaussparungen bedingen einen verhältnismäßig großen Abstand
zwischen Spule und Abgleichkern.
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Es ist auch bekannt, zur Festlegung des Schraubkernes im Spulenkörper
in diesen einen prismatischen Hilfskörper einzusetzen, der an der Innenseite, in
der Rohrachse gesehen, untereinanderliegende Gewinderillen aufweist, in die der
Kern durch die elastisch federnden Seitenflächen des prismatischen Körpers eingedrückt
wird. Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß ein verhältnismäßig großer
Zwischenraum zwischen der Innenseite des Spulenkörpers und dem Kern verbleibt, so
daß der Durchmesser des ferromagnetischen Kernes nur etwa .gleich dem halben Innendurchmesser
des .Spulenkörpers ist. Es ist auch bekannt, in Spulenkörper Buchsen aus elastischem
Material einzusetzen, die an der Innenseite mit axial vorspringenden Leisten versehen
sind. Auch bei diesen Vorrichtungen ist der Zwischenraum zwischen Spule und Schraubkern
verhältnismäßig groß, und es ist nicht gewährleistet, daß sich der Kern bei Erschütterungen
nicht verschieben kann. Es sind ferner SpulenkÖrper bekannt mit Längsschlitzen des
Trägerohres, bei denen in den Längsschlitz ein federnder Materialstreifen blattfederartig
eingreift und so- den Abgleichkern längs einer Mantellinie festhält. Auch hei dieser
Ausführungsform ist nicht gewährleistet, daß sich der Kern bei Erschütterungen nicht
verschieben kann. Außerdem wird durch den Längsschlitz der Spulenkörper geschwächt
und kann beim Aufbringen der Spule deformiert werden.
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Gegenstand der Erfindung ist ein ungeschlitzter, einteiliger Spulenkörper
.aus einem einen einsetzbaren Schraubkern in geringem Abstand umgebenden, etwa rohrförmigen,
innen im wesentlichen glatten Körper, in dessen Innerem mindestens zwei zur Führung
des Kernes dienende Elemente vorgesehen:sind, von-denen mindestens eines, in der
Rohrachse gesehen, untereinanderl.iegende Gewinderillen aufweist. Gemäß .der Erfindung
ist etwa gegenüber diesem Gewinderillen aufweisenden Führungselement mindestens
ein weiteres
elastisches Führungselement (Federelement) vorgesehen
in Form einer längs einer Rohrmantellinie verlaufenden, quer zu ihrer Längsrichtung
elastisch biegsamen Leiste, wobei die verschiedenartigen Führungselemente gleichzeitig
und in einem Stück mit dem Spulenkörper aus elastischem Kunststoff hergestellt sind.
Durch diese Führungselemente wird der Kern in eindeutig definierter Lage, und gegen
Erschütterungen gesichert, festgehalten. Gleichzeitig ist sowohl die Aufgabe, eine
Kernbremse anzubringen, die keinen zusätzlichen Arbeitsgang erfordert, als auch
die Aufgabe, das Herausschrauben der Gußkerne zu vermeiden, in überraschend einfacher
Weise gelöst. Die Aufgabe, einen solchen Spulenkörper zu spritzen, scheint auf den
ersten Blick spritztechnisch unmöglich. Jedem Gießereifachmann ist es bekannt, daß
zylindrische Höhlungen in gegossenen Körpern, aus denen nach dem Guß der Kern ohne
Zerstörung oder Zerlegung desselben in mehrere Teile entfernt werden soll, nur entweder
ein Gewinde oder parallel zur Achse verlaufende Rippen oder Nuten aufweisen können.
Im ersten Fall kann der Kern aus dem fertigen Gußstück herausgeschraubt, im zweiten
Fall in Längsrichtung herausgezogen werden. Beim Gegenstand der Erfindung ist nun
einerseits ein Gewinde, andererseits ein nach innen ragender Vorsprung vorhanden,
der ein Herausschrauben des Gußkernes unmöglich macht. Es hat sich aber gezeigt,
daß, wenn das Gewinde sich nur über einen beschränkten Teil des Umfanges des Spulenkörpers
erstreckt und dieser, wie das schon für die Herstellung des elastisch federnden
Vorsprunges erforderlich ist, aus einem elastisch nachgiebigen Kunststoff besteht,
der Gußkern aus dem Spulenkörper durch einen Ruck herausgezogen oder einen auf ihn
ausgeführten Schlag herausgeschlagen werden kann, wobei die im Spulenkörper gebildeten
Gewindeteile die Gewindeteile des Gußkernes überspringen.
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Um zu erreichen, da.ß der Schraubkern nicht nur zügig verstellt werden
kann, sondern auch wackelfrei im Spulenkörper festgehalten wird, wird zweckmäßig
die Höhlung im Spulenkörper so geformt, daß der Schraubkern an drei Punkten bzw.
Linien seines Umfanges mit dem Spulenkörper in Berührung steht. Zu diesem Zweck
können entweder zwei federnde Leisten vorgesehen werden, wobei der dritte Berührungspunkt
bzw. die dritte Berührungslinie mit den Gewindeteilen zusammenfallen kann, oder
es werden zwei Abflachungen im Spulenkörper vorgesehen, gegen die durch eine federnde
Leiste der Spulenkern gedrückt wird. Dabei können entweder beide oder eine dieser
Abflachungen gleichzeitig die Gewindeteile tragen, oder die Gewindeteile können
sich zwischen den beiden Abflachungen befinden.
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In den Abbildungen sind verschiedene Ausführungsbeispiele von Spulenkörpern
gemäß der Erfindung dargestellt.
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Abb. 1 zeigt eine Ausführungsform im Querschnitt, und Abb. 2 und 3
zeigen die gleiche Ausführungsform irt zwei zueinander senkrechten Längsschnitten.
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Der etwa rohrförmige Spulenkörper 1, der in bekannter Weise an den
Enden mit Flanschen od. dgl. versehen sein kann, hat, wie üblich, eine im wesentlichen
zylindrische Durchbrechung. In dieser zylindrischen Durchbrechung befindet sich
bei 2 ein Muttergewinde, das sich jedoch nicht über den ganzen Umfang erstreckt,
sondern nur etwa über ein Viertel bis ein Sechstel oder einen noch kleineren Teil
des Umfanges, je nach der Größe der Spule. Etwa gegenüber dem Gewinde 2 befindet
sich eine Längsleiste 3, die so schmal gehalten und zweckmäßig schräg gestellt ist,
daß sie beim Einschrauben des Kernes elastisch federnd nachgibt und auf Grund dieser
Elastizität den Kern gegen das Gewinde 2 drückt. Bei der Ausführungsform nach Abb.
1, 2 und 3, die für die meisten Zwecke bereits vollkommen zufriedenstellende Ergebnisse
bezüglich der Führung des Kernes liefert, besteht noch der Nachteil, daß sich der
Kern quer zur Verbindungslinie zwischen der Leiste 3 und dem Gewindeteil 2 verschieben
kann. Um diese Verschiebungsmöglichkeit zu beseitigen, kann, wie in Abb. 4 dargestellt,
der innere Querschnitt an zwei Stellen 4 und 5 so abgeflacht sein, daß die Leiste
3, die bei dieser Ausführungsform in gleicher Weise ausgebildet ist wie bei der
Ausführungsform nach Abb.1, den Kern 6 gegen diese beiden Abflachungen drückt, wo
er mit den vorspringenden Teilen seines Gewindes an der glatten Wand des Spulenkörpers
anliegt. Die Gewindeteile 2 befinden sich wieder gegenüber der Leiste 3, d. h. zwischen
den beiden Abflachungen. Statt zwei Abflachungen vorzusehen, zwischen denen die
Gewindeteile liegen, können, wie Abb. 5 zeigt, auch zwei Teilgewinde 7, 8 vorgesehen
sein, gegen die der Kern 6 wieder durch die Leiste 3 gedrückt wird, so daß wieder
erreicht wird, daß der Kern die Innenwand des Spulenkörpers an drei Punkten bzw.
längs dreier Linen berührt.
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Statt einer Leiste 3 können, wie Abb. 6 zeigt, auch zwei solcher Leisten
9, 10 vorgesehen sein, wobei wieder eine Berührung und damit eine eindeutige Festlegung
des Kernes durch drei Linien erreicht wird, auch wenn nur ein Gewindeteil 2, wie
bei Abb. 1, vorgesehen ist.
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Abb. 7 zeigt eine weitere ähnliche Ausführungsform, bei der die beiden
elastischen Leisten 11, 12 etwas anders angeordnet sind als bei der Ausführungsform
nach Abb. 6.
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Es ist nicht in allen Fällen erforderlich, die Gewindeteile 2 als
ein Gewinde mit einer der Gewindesteigung des Kernes entsprechenden Steigung auszubilden,
vielmehr wird in den meisten Fällen, insbesondere wenn sich das Teilgewinde nur
über einen kleinen Teil des Umfanges erstreckt, ausreichend sein, quer zu der Richtung
der Mantellinie verlaufende Rippen vorzusehen, gegen die sich das Gewinde legt.
Es ist auch nicht erforderlich, daß die Zahl der Rippen pro Zentimeter gleich der
Zahl der Gewindegänge pro Zentimeter ist; es können vielmehr, um die Herstellung
zu vereinfachen, eine geringere Anzahl Rippen vorgesehen sein, beispielsweise nur
jede zweite oder dritte Rippe, während die dazwischenliegenden Rippen fehlen. Auch
in diesem Falle wird, insbesondere wenn der Kern gegen seitliche Verschiebung zusätzlich
gesichert ist, wie bei den Ausführungsformen nach Abb. 4 und 5, eine zuverlässige
Führung des Kernes erreicht.
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Bei der Herstellung der Spulenkörper gemäß der Erfindung nach dem
Spritzverfahren wird in der Spritzform ein Formkern verwendet, der an der einen
Seite den Gewindeteilen 2 entsprechende kurze Querrillen, an der anderen Seite der
Leiste 3 bzw. der Leisten 9, 10 oder 11, 12 entsprechende Längsrillen aufweist.
Nach dem Spritzen wird dieser Kern in seiner Längsrichtung durch einen kurzen Ruck
aus dem Spulenkörper herausgezogen. Da die Vorrichtung zum Ausziehen des Kernes
an der Spritzmaschine selbst angebracht werden kann, vereinfacht sich dadurch die
Herstellung der Spulenkörper sehr wesentlich gegenüber dem üblichen Verfahren, bei
dem die Gewindekerne nach dem Spritzen durch eine eigene Vorrichtung aus dem Spulenkörper
herausgeschraubt werden müssen.