-
Die Erfindung betrifft eine Justiervorrichtung für eine in eine Röhrenhalterung
eingesetzte Röntgenröhre. In erster Linie ist an die Verwendung der Erfindung im
Rahmen von Röntgenspektrometern gedacht.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Justiervorrichtung
der genannten Art zu schaffen, die in reproduzierbarer Weise die Ausrichtung zwischen
dem Brennfleck der jeweils eingesetzten Röntgenröhre einerseits und den übrigen
Teilen des Gerätes andererseits ermöglicht.
-
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Zusammenfassung folgender
Merkmale: a) an der Röntgenröhre ist auf der ihrem Steckerende abgewandten Stirnfläche
ein Teil befestigt, das aus einem stutzenartigen Bereich und einem flanschartigen
Bereich besteht; b) der stutzenartige Bereich trägt ein Gewindeteil und ist von
einem ringförmigen Justierteil umgeben, der mittels Schrauben und Langlöchern gegenüber
der Röntgenröhre bei gelösten Schrauben verdrehbar auf dem flanschartigen Bereich
befestigt ist; c) das Gewindeteil bildet einen in Achsrichtung der Röntgenröhre
verstellbaren Anschlag, und die Röhre ist mit diesem Anschlag mit Hilfe von Druckfedern
gegen einen Gegenanschlag an der Röhrenhalterung gedrückt.
-
Die Röntgenröhre trägt also an ihrem Ende ein Teil, das nur dann
eine Verdrehung der Röntgenröhre zuläßt, wenn die ihn haltende Schraubverbindung
gelockert ist. Sobald diese Verbindung fest angezogen ist, besteht in Umfangsrichtung
eine starre Verbindung zwischen der Röntgenröhre einerseits und der ebenfalls in
Drehrichtung im Gerät festliegenden Röhrenhalterung andererseits über das als Kupplung
wirkende Justierteil. Grundsätzlich wäre es auch möglich, das Justierteil dauernd
fest mit dem Ende der Röhre zu verbinden und die zum Zweck des Ausrichtens des Brennfleckes
der Röntgenröhre in Umfangsrichtung derselben erforderliche Bewegungsmöglichkeit
durch Vorsehen einer lösbaren Schraubverbindung zwischen dem Justierteil einerseits
und der Röhrenhalterung andererseits zu ermöglichen. Hierbei treten aber Schwierigkeiten
bezüglich der Zugänglichkeit der bei der Justierbewegung zu lösenden Schrauben auf.
-
Die drehsichere Halterung des Justierteiles kann durch in Ausnehmungen
in diesem hineinragende Stifte an der Röhrenhalterung gewonnen sein, wenn man nicht
das Justierteil in der Weise profiliert ausbilden will, daß seine Profilierung im
Zusammenwirken mit einer entsprechenden Gegenprofilierung an der Röhrenhalterung
die Drehsicherung bewirkt.
-
Bei der Erfindung trägt die Röntgenröhre das Justierteil an ihrer
Stirnfläche miftels Schrauben, die in die Verdrehung der Röntgenröhre relativ zum
Justierteil bei gelösten Schrauben zulassenden Langlöchern im Justierteil verlaufen.
Die Langlöcher erstrecken sich also mit ihren längeren Achsen in Umfangsrichtung
des Justierteiles. Die Schrauben wirken in ihrem angezogenen Zustand als Klemmschrauben,
die das Justierteil gegen die Stirnfläche der Röntgenröhre drücken und demgemäß
dann eine feste Verbindung zwischen der Röntgenröhre und dem Justierteil schaffen.
-
Um das eingeschraubte Gewindeteil in seiner der justierten Lage der
Röntgenröhre entsprechenden
Stellung festzulegen, kann in das eingeschraubte Gewindeteil
eine sich auf die Röntgenröhre bzw. das mit ihr fest verbundene Teil abstützende
Schraube eingeschraubt werden. Schraube und Gewindeteil werden dadurch gegeneinander
verspannt.
-
Natürlich ist man bestrebt, möglichst wenig Eingriffe an der Röntgenröhre
selbst vorzunehmen, die fertig geliefert wird. Daher ist es von Vorteil, an der
Stirnfläche der Röntgenröhre einen Träger für die verschiedenen Konstruktionsteile
zur Justierung vorzusehen. Da auf ihm alle zur Justierung der Röhre erforderlichen
Bauelemente angeordnet sind, hat man praktisch einen kompletten Justierkopf, der
auf die fertig gelieferte Röhre aufgesetzt wird.
-
Zur Erzielung reproduzierbarer Justierungen sind zweckmäßigerweise
auf den einzelnen Teilen Markierungen vorgesehen.
-
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert. Dabei zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht, teilweise
im Schnitt, einer Röntgenröhre mit stirnseitig aufgeschraubtem Justierkopf, F i
g. 2 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Justierkopfes und F i g. 3 dessen Vorderansicht,
während in F i g. 4 die mit einem Justierkopf versehene Röntgenröhre in der Röhrenhalterung
dargestellt ist.
-
Die Röntgenröhre, deren Aufbau im einzelnen hier nicht interessiert,
ist in allen Figuren mit 1 bezeichnet. An ihrem in F 1 g. 1 rechten Ende ist sie
mit einer Ausnehmung2 zur Aufnahme einer Steckervorrichtung ausgebildet, jedoch
kann die Erfindung grundsätzlich auch dann Anwendung finden, wenn der Anschluß nicht
über Stecker, sondern beispielsweise über Lötverbindungen erfolgt. Im Bereich ihres
anderen Endes, und zwar auf der Stirnfläche 3, trägt die Röntgenröhre 1 den allgemein
mit 4 bezeichneten Justierkopf. Er dient dazu, den Brennfleck der Röntgenröhre 1
auf der Antikathode 5 bezüglich der übrigen Teile des Gerätes, in diesem Ausführungsbeispiel
eines Röntgensprektrometers, auszurichten.
-
Mit 6 ist das Fenster der Röntgenröhre 1 zum Durchtritt der Röntgenstrahlung
zu einer in den F i g. 1 bis 3 nicht dargestellten, zu untersuchenden Probe bezeichnet.
-
Das Tragorgan für alle im Justierkopf 4 enthaltenen Konstruktionselemente
ist das Teil 7, das mittels des Zapfens 8 fest mit der Stirnfläche 3 der Röntgenröhre
1 verbunden ist.
-
Man erkennt, daß das Teil 7 aus zwei Bereichen besteht. Davon ist
der Bereich 10 stutzenartig ausgebildet; er dient mit seiner Ausnehmung 11 zur Aufnahme
des den justierbaren Anschlag für die Justierung in Achsrichtung darstellenden Gewindeteiles
12.
-
Dieses Gewindeteil 12 ist in die Ausnehmung 11 eingeschraubt, und
in das Gewindeteil 12 wiederum ist die Schraubel3 eingeschraubt, die sich mit ihrem
in der Figur rechten Ende auf das Teil7 abstützt und dadurch eine Verspannung der
Teile 12 und 13 gegeneinander zum Zweck der Festlegung der der justierten Lage der
Röntgenröhre 1 entsprechenden Stellung des Gewindeteiles 12 bewirkt. In der Figur
nicht dargestellte Federn, die auf das in F i g. 1 rechte Ende der Röntgenröhre
1 wirken, drücken die Röntgenröhre 1 mit der aus der Ausnehmung 11 herausragenden
Fläche des Gewindeteiles 12 gegen einen Gegenanschlag an der in Fig. 1 nicht dargestellten
Röhrenhalterung.
Dies wird später an Hand der F i g. 4 näher erläutert.
-
Die Justierung des Brennflecks in Achsrichtung der Röntgenröhre erfolgt
also in der Weise, daß nach Lösen der Schraube 13 das Gewindeteil 12 so lange gedreht
wird, bis seine in der Figur linke, als Anschlag wirkende Stirnfläche im Verein
mit dem Gegenanschlag an der Röhrenhalterung die gewünschte Lage der Röntgenröhre
1 in Achsrichtung derselben sicherstellt. Dann wird die dieser justierten Lage der
Röntgenröhre 1 entsprechende Stellung des Gewindeteils 12 durch Anziehen der Schraube
13 festgelegt.
-
Zur Justierung der Röhre in Umfangsrichtung dient der Justierring
14, der mit Schrauben 15 in lösbarer drehsicherer Verbindung mit dem flanschartigen
anderen Bereich 16 des Teiles 7 steht. Der Justierring 14 trägt an seinem Umfang
die Ausnehmung 17, in die ein in den Fig. 1 bis 3 nicht dargestellter Stift eingreift,
der an der Röhrenhalterung befestigt ist. Damit ist der Justierringl4, der insbesondere
in Fig.3 deutlich erkennbar ist, gegen Drehung gesichert.
-
Die Schrauben 15 bewirken in ihrem angezogenen Zustand als Klemmschrauben
eine feste Verbindung zwischen dem Justierring 14 einerseits und dem flanschartigen
Bereich 16 des fest mit der Röntgenröhre 1 verbundenen Teiles 7 andererseits, so
daß im angezogenen Zustand der Schrauben 15 auch eine drehfeste Verbindung zwischen
der Röntgenröhre 1 einerseits und der Halterung derselben andererseits besteht.
Sobald jedoch die Schrauben 15 gelöst werden, ist in zur Justierung ausreichenden
Grenzen eine Drehmöglichkeit der Röhre gegeben, da die Schrauben 15 durch Langlöcher
18 in dem Justierring 14 hindurchgeführt sind. Diese Langlöcher sind wiederum besonders
deutlich in F i g. 3 zu erkennen.
-
Wie ersichtlich, wirken die zur Justierung in Achsrichtung vorgesehenen
Konstruktionselemente einerseits und die zur Justierung in Umfangsrichtung der Röntgenröhre
1 erforderlichen Teile andererseits unabhängig voneinander.
-
Fig. 4 schließlich läßt die Röhrel mit dem Justierkopf 4 in ihrer
in die Röhrenhalterung 19 eingesetzten Lage erkennen. Oberhalb des Fensters der
Röntgenröhre 1 befindet sich in einem hier nicht näher interessierenden geeigneten
Halter die zu untersuchende Probe 20. Die bereits in den F i g. 1 bis 3 verwendeten
Bezugszeichen sind auch in F i g. 4 benutzt.
-
Man erkennt, daß die Röntgenröhre 1 durch nicht dargestellte Druckfedern,
die auf ihr in F i g. 4 linkes Ende wirken, mit dem in den stutzenförmigen Bereich
10 des mit der Röntgenröhre 1 fest verbundenen Teiles 7 (s. F i g. 1) eingesetzten
Gewindeteil 12 gegen die Gegenauflage 21 an der Röhrenhalterung 19 gedrückt wird.
Ihre axiale Lage ist also bestimmt durch die vorgenommene Einstellung des Gewindeteiles
12. Der stutzenförmige Bereich 10 wird in dem in F i g. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
von dem Zentrierring22 umgeben, der mittels der Schraube 23 an der Röhrenhalterung
19 befestigt ist. Diese Schraube 23 trägt an ihrem in der Figur linken Ende zugleich
den Stift 24, der in die Ausnehmung 17 in dem Justierring 14 eingreift und dessen
Drehung relativ zur Röhrenhalterung 19 verhindert. Das Ende des Stiftes 24 liegt
in der Ausnehmung 25 in dem
flanschartigen Bereich 16 des Teiles 7, die so weit bemessen
ist, daß der Stift 24 eine Drehung der Röntgenröhre 1 bei gelösten Schrauben 15
(s. Fig. 3) nicht behindert.
-
Es ist auch möglich, das Gewindeteil 12 als Gewindering auszubilden
und auf das Ende der Röntgenröhre 1 bzw. auf ein mit ihrer Stirnfläche fest verbundenes
Teil aufzuschrauben, und zwar in der Weise, daß die eine Stirnfläche des Gewinderinges
über die Stirnfläche der Röhre bzw. des mit ihr fest verbundenen Teiles hinausragt.
Aus Platzgründen wird man aber eher die in den Figuren dargestellte Konstruktion
wählen. Ferner kann beispielsweise die Zahl der Schrauben 15 und der Stifte 24 eine
andere als in den Figuren dargestellt sein.
-
Mit der Erfindung ist eine Justiervorrichtung für eine Röntgenröhre
geschaffen, die es mit einfachen Mitteln gestattet, eine Justierung der Röhre wahlweise
in Umfangsrichtung oder in Achsrichtung der Röhre vorzunehmen, ohne daß hierbei
eine Justierung anderer Teile des Gerätes, beispielsweise eines Röntgenspektrometers,
erfolgen muß. Zur Erleichterung der Justierung ist es zweckmäßig, auf den Teilen
des Justierkopfes skalen artige Markierungen anzubringen, die die getroffenen Einstellungen
abzulesen gestatten.