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Die Erfindung geht aus von einem Getriebe für Treibstangenverschlüsse
od. dgl. mit einem in einem Gehäuse angeordneten Zahnrad, das mit einem Mitnehmen
in Form einer plattenförmigen Zahnstange in Eingriff steht, die in ihrer Ebene durch
einen Längsschlitz aus dem Gehäuse ragt und mit einer einteiligen Treibstange verbunden
ist.
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Die bekannten Einlaßgetriebe erfordern zu ihrer Unterbringung am Flügelholz
von Türen, Fenstern od. dgl. Ausfräsungen von verhältnismäßig großer Breite und
Länge. Außerdem dringen deren Befestigungsschrauben erst am Grunde der Ausfräsung
in das Flügelholz ein, so daß der Schraubenschaft mindestens um ein der Gesamtdicke
des Getriebegehäuses entsprechendes Maß den Grund der das Getriebegehäuse aufnehmendenAusfräsung
überragt. Wenn bei diesen bekannten Ausführungsformen die das Getriebe aufnehmende
Ausfräsung in ihren Abmessungen nicht genau den Abmessungen des Getriebegehäuses
angepaßt ist, entstehen an den Befestigungsschrauben Reaktionskräfte, die diese
nach verhältnismäßig kurzer Zeit im Holze lockern, so daß sich das Einlaßgetriebe
vom Flügel unbeabsichtigt lösen kann. Die auf ein Schaltgetriebe für Fensterbeschläge
zur Wirkung kommenden Reaktionskräfte sind insbesondere dann sehr groß, wenn Farbe
an den Beschlagteilen klebt oder wenn sich, was auch häufig der Fall ist, der Flügel
aus irgendwelchen Gründen verwindet oder verzieht.
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Ein weiterer Nachteil eines bekannten Einlaßgetriebes ist darin zu
sehen, daß, wenn die durch das Getriebe zu betätigenden Treibstangen in einer wesentlich
anderen Ebene liegen als das zugehörige Betätigungsgetriebe, für den Durchtritt
der Mitnehmeransätze des Getriebes zusätzlich zur eigentlichen Getriebeausfräsung
noch besondere Schlitze in das Flügelholz eingestemmt werden müssen. Der Arbeitsaufwand
für das Anbringen des Getriebes am Flügel wird dadurch beträchtlich erhöht.
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Bei den bekannten Einlaßgetrieben ist es außerdem auf Grund ihrer
Bauweise vielfach noch notwendig, die Gewindebuchsen zum Befestigen der Lagerrosette
für den Bedienungsgriff noch innerhalb des Getriebegehäuses unterzubringen. Dadurch
bedingt, führt der zur Unterbringung der Gewindebuchsen notwendige Einbauraum zwangläufig
zu einer entsprechend längeren und komplizierteren Ausbildung des Einlaßgetriebes,
als dies zur Erzielung des gewünschten Schaltweges normalerweise erforderlich wäre.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Einlaßgetriebe zu schaffen,
bei welchem die oben genannten Nachteile beseitigt werden, das Einwirken von Querkräften
auf die Treibstange vermieden wird und für das Getriebe mit Zahnstange eine Baueinheit
erzielt wird.
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Ausgehend von dem eingangs näher beschriebenen Getriebe wird erfindungsgemäß
diese Aufgabe in einer ersten Ausführungsform dadurch gelöst, daß zum Einlassen
in das Holz eines Fenster- oder Türrahmens die Zahnstange durch sparloses Verformen
einer Metallplatte gebildet wird, deren aus der Ebene der Metallplatte herausgedrückten
Zähne sich zumindest über einen Teil der Fläche der Metallplatte erstrecken, daß
das Gehäuse aus einem der Form des Ritzels und der Zahnstange angepaßten Gehäuseteil
und einer etwa viereckigen Platte besteht, bei dem die Schraubenlöcher für die Befestigung
in den seitwärts über den angepaßten Gehäuseteil überstehenden Abschnitten der Platte
vorgesehen sind, und daß die Breite des Längsschlitzes im Gehäuse der Breite der
für die Zahnstange bestimmten Metallplatte entspricht.
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Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform zur Lösung der
gestellten Aufgabe ist zum Einlassen in das Holz eines Fenster- oder Türrahmens
die Zahnstange wiederum durch sparloses Verformen einer Metallplatte gebildet, deren
aus der Ebene der Metallplatte herausgedrückten Zähne sich zumindest über einen
Teil der Fläche der Metallplatte erstrecken, wobei das Gehäuse aus einem der Form
des Ritzels und der Zahnstange angepaßten Gehäuseteil und einer etwa viereckigen
Platte besteht, bei dem die Schraubenlöcher für die Befestigung in den seitwärts
über den angepaßten Gehäuseteil überstehenden Abschnitten der Platte vorgesehen
sind, und wobei der Schlitz im Gehäuse durch ein seitliches Fenster zwischen dem
Gehäuseteil und einer Abkantung der Gehäuseplatte gebildet wird.
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Eine Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Getriebes ist darin zu
sehen, daß die Gewindebohrungen zum Befestigen der Griffrosette ebenfalls in den
seitwärts über den angepaßten Gehäuseteil überstehenden Abschnitten der Platte vorgesehen
sind.
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Bei Anwendung der obergenannten Merkmale ist es möglich, das Getriebegehäuse
aus einem der Umrißform des Ritzels und der Zahnstange angepaßten Gehäuseteil und
einer etwa viereckigen Platte zu bilden. Die Ausfräsung zum Einsetzen des Getriebegehäuses
kann dabei genau der Umrißform des das Ritzel und die Stange umfassenden Gehäuseteils
eng angepaßt und kleingehalten werden, während die Befestigungsschrauben für das
Getriebe ausschließlich durch die viereckige Gehäuseplatte seitlich außerhalb des
Bereichs der Ausfräsung eingebracht werden können. Genauso liegen die Haltegewinde
für die Lagerrosette des Bedienungsgriffes seitlich außerhalb des Bereiches der
Ausfräsung in der viereckigen Gehäuseplatte, wobei, wenn zur Verbindung der Lagerrosette
mit dem Einlaßgetriebe sogenannte Blechschrauben Verwendung finden, diese Blechschrauben
noch zusätzlich zu den eigentlichen Befestigungsschrauben haltend in das Flügelholz
eingreifen können. Die Gesamtlänge des erfindungsgemäßen Getriebes beschränkt sich
dabei auf das durch die Länge der Zahnstange und dem von dieser ausgeführten Schubweg
bestimmte Ausmaß und kann damit beträchtlich kleiner gehalten werden als bei den
bekannten Einlaßgetrieben. Schließlich ermöglicht es die erfindungsgemäße Ausgestaltung
des Einlaßgetriebes auch noch, daß der für den Durchtritt der an der Zahnstange
befindlichen Mitnehmer nach der in einer anderen Ebene liegenden Treibstange notwendige
Schlitz in einem Arbeitsgang und mit dem Anbringen der Ausfräsung, d. h. mit dem
gleichen Werkzeug, eingearbeitet werden kann.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigt F i g. 1 einen Fensterflügel mit einem Treibstangenbeschlag
in einem Querschnitt oberhalb des Getriebes, F i g. 2 das Getriebe nach F i g. 1
in räumlicher Darstellung, F i g. 3 das Getriebe gemäß den F i g.1 und 2 in einer
Seitenansicht,
F i g. 4 das Getriebe gemäß F i g. 3 in einer Stirnansicht,
F i g. 5 das Getriebe nach F i g. 3 in einem Querschnitt nach der Linie V-V, F i
g. 6 eine Zahnstange in der erfindungsgemäßen Ausführung mit einer Kupplungsvorrichtung
in einer Bauart, F i g. 7 eine Zahnstange, bei der die Kupplungsvorrichtung eine
abgeänderte Bauart aufweist, mit Zahnrad und Treibstange in einer Stirnansicht,
F i g. 8 ein in einem Fensterflügel eingelassenes Getriebe mit der Kupplung nach
der F i g. 7 in einem Querschnitt und F i g. 9 das Getriebe nach der F i g. 8 in
räumlicher Darstellung.
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In F i g. 1 ist mit 1 der Flügel beispielsweise eines Fensters bezeichnet,
in welchem in einer Ausfräsung 2 das Getriebegehäuse 3 untergebracht ist, das aus
den Gehäuseteilen 16 und 17 (F i g. 2) sowie einer Führung 15 besteht. Eine Platte
4 des Getriebegehäuses 3 liegt entweder auf dem Flügel 1 auf, wobei sie durch die
übliche Rosette 5 des Bedienungsgriffes 6 verdeckt sein kann, oder ist in den Flügel
l eingelassen. Dies ermöglicht die Verwendung des einheitlichen Getriebegehäuses
auch für unterschiedliche Dickenabmessungen des Flügelüberschlags 26.
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Aus dem Getriebegehäuse 3 ragen Mitnehmerzapfen 12 (F i g. 4) einer
Zahnstange 7 (F i g. 6) heraus, wobei die Mitnehmerzapfen 12 in gebräuchlicher Weise
in die rechteckigenAusklinkungen einerTreibstange 8, z. B. eines Dreh/Kipp-Beschlags,
eingreifen, die in einer durch eine Deckplatte 10 abgedeckten Nut 9 unter dem Flügelüberschlag
26 schiebbar geführt ist. Das Getriebe eignet sich aber auch für Treibstangen, die
im Flügelüberschlag 26 sitzen (F i g. 8) oder in dem Falz des Flügels parallel zur
Deckplatte 10 angeordnet sind.
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Das Getriebegehäuse 3 besteht aus der Platte 4 (F i g. 2), die mit
Anschraublöchern 14 zum Befestigen am Fensterflügel 1, einer Tür od. dgl. sowie
mit Gewindebohrungen 13 zum Befestigen des Bedienungsgriffes 6 bzw. dessen Rosette
5 versehen ist. An der einen Seite weist die Platte 4 eine Abkantung 15a
auf, derart, daß eine Führung 15 entsteht, in der die Zahnstange 7 mit ihren Zähnen
22 geführt ist. Die Zähne 22 bestehen aus den bei der Verformung herausgedrückten
Teilen 22 b, wobei die stehengebliebenen Teile 22 a der Zahnstange 7, die Zahnreihe
20 bildend, mit dem Zahnrad 18 kämmen. Die herausgedrückten Zähne 22 der Zahnstange
7 stützen sich gegen die Abkantung 15 a (F i g. 5) der Platte 4 ab. Die seitlichen
Zahnstirnflächen 23 stützen sich dabei in der Führung 15 gegen einen Abschnitt 24
der Platte 4 an der Führung 15 ab, so daß die Zahnstange 7 sich nicht aus dem Getriebegehäuse
3 lösen kann. Am Getriebegehäuse 3 ist ferner ein schalenförmiger Gehäuseteil
16 vorgesehen, der das Zahnrad 18 eng umschließt und zusammen mit einem einstückig
an dem Gehäuseteil 16 ausgebildeten, stegartigen Gehäuseteilen 17 die Führung 15
bildet, in der die Zahnstange 7 längsverschieblich geführt ist. Die Gehäuseteile
17 sowie auch das schalenartige Gehäuseteil 16 sind über mit der Platte
4 vernieteten Ansätzen 19 mit ihr verbunden. In dem Gehäuseteil 16
ist das Zahnrad 18 drehbar gelagert, das über Lagerbunde in zugehörigen Lageraussparungen
der Platte 4 und des Gehäuseteils 16 geführt ist. Die Zahnstange 7 ragt mit ihren
Mitnehmerzapfen 12 durch einen zwischen den Gehäuseteilen 16, 17 und dem Abschnitt
24 der Platte 4 gebildeten Längsschlitz 15 aus dem Getriebegehäuse 3.
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Bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung gemäß F i g. 7 ist die
Kupplungsvorrichtung zwischen der Zahnstange 7 und der Treibstange 8 abweichend
ausgebildet. Die Mitnehmerzapfen 12 der ersten Ausführungsform sind ersetzt durch
die Zähne 22, welche in Zahnlücken 27a zwischen den Zähnen 27 an oder in der Treibstange
8 eingreifen.
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Bei dem in F i g. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Anzahl
der Zähne 22 der Zahnstange 7 gleich der Anzahl der Zahnlücken 27a der Treibstange
B. Die Treibstange 8 kann daher nur in einer bestimmten, eindeutig festgelegten
Weise mit der Zahnstange 7 gekuppelt werden. Um die Zahnstange 7 an verschiedenen
Stellen mit der Treibstange 8 kuppeln zu können, wird die Anzahl der Zähne 22 unterschiedlich
von der Anzahl der Zahnlücken 27a der Treibstange 8 gewählt. Hat beispielsweise
die Zahnstange 7 an der Kupplungsstelle mit der Treibstange 8 nur einen Zahn 22,
so kann dieser wahlweise mit einer der fünf Zahnlücken 27a gekuppelt werden, wodurch
eine das Anschlagen des Beschlags erleichternde Verstellmöglichkeit erreicht ist.
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In F i g. 7 sind außerdem gestrichelt weitere Zahnlücken 27 b angedeutet,
wodurch erreicht wird, daß zwar stets mehrere Zähne 22 der Zahnstange 7 wahlweise
mit verschiedenen Zahnlücken 27a der Treibstange 8 in Eingriff gebracht sind, wobei
eine Verstellmöglichkeit zwischen Zahnstange 7 und Treibstange 8 ein- oder beidseitig
über den Bereich x hinaus gegeben ist.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Erfindung nach den F i g. 8 und 9
dienen die herausgedrückten Zahnstücke 22 der Zahnstange 7, wie dies F i g. 7 zeigt,
direkt zum Kuppeln mit der Treibstange B. Diese ist, wie F i g. 8 zeigt, diesmal
im Flügelüberschlag 26 untergebracht. Die Zähne 22 sind durch einen seitlichen Längsschlitz
28 in dem die Führung 15 aufweisenden Gehäuseteil 17 des Getriebegehäuses 3 zugänglich.