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Schleifvorrichtung für Messer, Scheren u. dgl. für Haushaltszwecke
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schleif-,Vorrichtung für Messer, Scheren u.
dgl. für Haushaltszwecke, bei der eine um eine vertikale Achse umlaufende Stirnschleifscheibe
an der Stirnfläche eines motorisch angetriebenen Schleifscheibenträgers befestigt
ist und zwei einander gegenüberliegende, zur Schleifscheibenstirnfläche geneigteAuflageflächen
für die zu schleifenden Werkzeuge vorgesehen sind, die sprunghaft in eine gegenüber
den Auflageflächen tiefer liegende kanalartige und sich mittig zur Schleifschele
erstreckende Rinne etwa rechteckigen Querschnitts mit horizontalem Boden, dessen
Breite kleiner ist als der Schleifscheibendurchmesser, übergehen.
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Es ist bereits eine Schleifvorrichtung für Haushaltszwecke bekannt,
bei der zu schleifende Gegenstände seitlich einer Schleifscheibe eine
kehlig nach innen eingezogene Auflagefläche vorfinden, auf der sie an die
Stirnfläche einer Schleifscheibe heranführbar sind. Mittels einer derartigen Anordnung
lassen sich nur relativ kurze Gegenstände mit kurzen Klingen beschleifen, da die
Krümmung der Auflagefläche lange Gegenstände, wie beispielsweise Messer oder Scherblätter,
nur unvollkommen abstützt.
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Bei einer anderen bekannten Schleifvorrichtung ist ebenfalls eine
geneigte Auflagefläche vorhanden, über die zu schleifende Messer an die Schleifscheibenstirnfläche
heranführbar sind. Der Schleifdruck hängt dabei von dem Gefühl der Bedienungsperson
ab, da die Stirnschleifscheibe starr gelagert ist. Bei ungeübten Bedienungspersonen
ist es dann durchaus möglich" daß der Antriebsmotor der Stirnschleifscheibe überlastet
wird und nur unbefriedigende Schleifergebnisse erhalten werden.
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Bei einer weiteren bekannten Schleifvorrichtung befindet sich eine
Flankenschleifscheibe, deren für das Schleifen vorgesehene Fläche die Form eines,
Kegelstumpfmantels hat, in einer Gehäuseaussparung angeordnet. Die'gegebenenfalls
schräg zulaufenden Führungsflächen für das Werkstück bilden damit zusammen mit der
Schleiffläche der Schleifscheibe einen keilförmigen Ausschnittt. Bei dieser Schleifvorrichtung
besteht -die Gefahr, daß sich ein zu schleifender Gegenstand, wenn er nicht mit
großer Umsicht in den Schleifspalt eingeführt wird, möglicherweise festklemmt und
den Motor dann überlastet.
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Darüber hinaus ist noch eine Schleifvorrichtung bekannt, bei der über
einer ringförmigen Stirnschleiffläche geneigte Werkstückauflagen vorgesehen sind.
Diese geneigten Werkstückauflagen reichen bis unter die Schleiffläche der Stirnschleifscheibe
im Schleifscheibenzentrum. Im Schleifscheibehzentrum sind die beiden geneigten Auflageflächen
dann über ein plattenförmiges Teil verbunden. Dieses plattenförmige, auch als Boden
anzusehende Teil ist dabei in Richtung auf den Schleifscl-iäibenantrieb in die Schleifscheibe
hinein versetz ' t. -- Durch diese Versetzung im Bereich der Schleifscheibe
bilden sich sprunghaft zwei aufrecht stehende Wände, über die das versenkte flache
Bodenteil in die Auflageflächen. übergeht. Das Bodenteil - und die zwei aufrecht
stehenden seitlich des Bodenteils aufragenden Wände bilden dabei eine kanalartige'Rinne
von etwa rechteckigem Querschnitt mit horizontalem Boden.
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Nachteilig ist auch bei dieser Schleifvorrichtung, daß der Druck,
mit dem die Schlelfscheibenstirnfläche und ein zu schleifender Gegenstand zusammengeführt
werden, einzig und allein von dem Andruck abhängig ist, den die Bedienungsperson
für richtig hält. An das Bodenteil zwischen den Auflageflächen kann ein zu beschleifender
Gegenstand nur herankommen, wenn die Schleiffläche der Schleifscheibe so weit abgenutzt
ist. In diesem Fall geht dann aber der Schleifdruck verloren, auch wenn die Bedienungsperson
den, zu beschleifenden Gegenstand noch so fest gegen das Bodenteil drückt. Die Funktionsfähigkeit
der Vorrichtung ist dann nicht mehr gegeben.
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Als weiterer Nachteil ergibt sich bei dieser bekannten Schleifvorrichtung,
daß die Schleiffläche der Schleifscheibe entgegen der Neigung der Auflageflächen
nach außen hin geneigt ist. Diese Neigung verhindert praktisch, daß die A#flageflächen
auch als
solche benutzt werden können. Es wird vielmehr immer nur
einer der beiden einander gegenüber frei liegenden Stirnschleifflächenteile zum
Schleifen herangezogen werden können, wobei dann der zu schleifende Gegenstand von
Hand frei geführt werden muß.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Schleifvorrichtung zu schaffen,
bei der der Andruck zwischeu einem zu schleifenden Gegenstand, und einer Schleifscheibe
praktisch von der Bedienungsperson unabhängig gemacht ist und auch dann, wenn der
zu schleifende Gegenstand bereits das Bodenteil be-
rührt, noch einwandfrei
beschliffen wird.
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Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich
die Rinne beidseits des Umfangs der Schleifscheibe erstreckt und die Schleifscheibe
mit ihrem Träger bis zum waagerechten Boden der Rinne, wie bekannt, axial eindrückbar
ist.
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Der Schleifdruck wird bei dieser Schleifvorrichtung im wesentlichen
von der Feder bestimmt, die die Schleifscheibe nach oben drückt. Nimmt also der
von der Bedienungsperson aufgebrachte Schleifdruck zu, dann wird die Schleifscheibe
nach unten entweichen und damit den Schleifdruck in begrenzten Ausmaßen halten.
Durch die nachgiebige Lagerung wird es auch möglich, zu schleifende, Gegenstände
selbst dann einwandfrei zu bearbeiten, wenn diese bereits am Bodenteil der Rinne
anliegen. Die zu schleifenden Gegenstände können dann zwar nicht mehr tiefer eingedrückt
werden, die Schleifscheibe drückt aber noch mit ausreichend großer Kraft nach oben
gegen den Gegenstand, womit dieser noch einwandfrei beschliffen werden kann. Darüber
hinaus bietet die Schleifvorrichtung nach der Erfindung noch den Vorteil, daß ein
Motor geringer Leistung zum Einsatz gebracht werden kann, da infolge der nachgiebigen
Schleifscheibenlagerung der Schleifdruck niemals unzulässige Werte erreichen kann.
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Es ist an sich bekannt, eine Schleifscheibe in axialer Richtung nachgiebig
zu lagern. Bei dieser bekannten Konstruktion findet der zu schleifende Gegenstand
jedoch außer an der Schleifscheibe keine Eindrilekwegbegrenzung. Deshalb ist es
möglich, den zu schleifenden Gegenstand teilweise zu weit in seine Schlitzführung
einzuschieben, so daß sich beispielsweise bei einer gewölbten Messerklinge über
die Länge der Klinge hinweg unterschiedliche Schleifwinkel und Schleifdrücke ergeben.
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Die Erfindung wird an Hand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 einen Axialschnitt durch eine Schleifvorrichtung
nach der Erfindung, F i g. 2 eine Seitenansicht, F i g. 3 einen Schnitt durch
eine zweite Ausführungsform der Erfindung, bei dem mehrere in F i g. 1 bereits
dargestellte Teile, der Vorrichtung fortgelassen sind, F i g. 4 eine Untenansicht
der Antriebsachse der Ausführungsform nach F i g. 3.
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F i g. 1 zeigt ein mit seitlichen, zur Mitte hin geneigten
Auflageflächen versehenes Gehäuse 1, das zwischen den Auflageflächen ein
rinnenförmiges Mittelteil 26 bis 28 aufweist. Das Gehäuse hat eine
strichpunktierte, Mittelebene 2 mit einer kreisförmigen zentralen Öffnung, die unter
Freilassung eines ringförmigen Lüftungsspaltes 4 von der Stirnschleifscheibe
3 abgeschlossen wird. Die Stirnschleifscheibe 3 ist auf eine übliche,
nicht näher dargestellte Weise an der oberen Fläche 5 eines kappenförmigen
Schleifscheibenträgers 6 befestigt, der auch einen Federteller für eine Schraubenfeder
7 bildet, die im Innern der Kappe 6 eingeschlossen ist. Der gegenüberliegende
Federteller 8 wird vom Boden eines muldenförrnigen Kupplungsgliedes
9 gebildet, das auf der Antriebsachse 10 festgesetzt ist, im vorliegenden
Falle durch ein auf dem Achsenende und einer Schulter 12 vorgesehenes Gewinde
11. Die Lagerung der Welle 10 ist mit 13 bezeichnet.
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Auf der Außenseite der Trägerkappe 6 ist ein Kranz von Lüftungsschaufeln
14 gebildet, die wendelförmig verlaufen, wie dies im linken Teil der Figur dargestellt
ist (dieser Teil des kappenförmigen Trägers 6 ist in Ansicht dargestellt).
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Der Schleifscheibenträger 6 ist in einer nach unten gerichteten
zylindrischen Bodentülle 15 des Ge-
häuses 1 angeordnet. Der
Lüfter führt durch den Spalt 4 einen Luftstrom, wie er durch Pfeile angegeben ist.
Die Kupplung zwischen dem muldenförmigen Kupplungsglied 9 und dem Schleifscheibenträger
6 ist auf einfache Weise dadurch erzielbar, daß dir, Querschnitte, aneinander
anliegender Mantelflächen prismatisch oder wenigstens unrund ausgebildet sind.
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Beim Anbringen oder Schärfen eines Messerschliffes dienen
die Auflageflächem beiderseits der Rinne 26 bis 28 der Führung einer
Messerklinge 17, wie dies in F i g. 2 angegeben ist. Die Schneide
des Messers 16 ist leichtan die Stirnfläche der Stirnschleifscheibe
3 angedrückt, dir, sich nahezu in der oberen Lage oder Ruhelage befindet.
Je weiter das Messer nach unten geschoben ist, wie dies für das Messer
17 rechts angegeben ist, um so weiter wird die Stimschleitscheibe eingediUckt
und um so größerwird somit der Schleifdruck, Die, Werste eingedrückte Lage (und
somit dir, Belastung des Motors) wird vom waagerechten Boden 26 der Rinne
bestimmt, in den die Rinnenwände 27 und 28 sprunghaft übergehen, F i
g. 3 (s. auch F i g. 4) zeigt eine Variante, bei der entsprechende
Teile mit den gleichen BezugAzifforn bezeichnet sind wir, in F i g.
1. Der kappenförmige Träger 6 ist in bezug auf die Schleifscheibe,
3 mit
e,wem kleineren Durchmesser als in F i Z. 1 ausgebildet,
während die Tragfläche 5 auswärts durch einen Ringflansch
18 verbreitert ist. Weiter ist die Stirnschleifscheibe durch einen mittleren
nach oben vorstehenden Teil 19 zentriert. Dieser Vorsprung kann einen quadratischen
Querschnitt aufweisen, um die Stirnschleifscheibe gut mitnehmen zu können, während
im übrigen übliche (nicht dargestellte) Befesti-,Clungsmittel Verwendung finden
können. Unter dem Z
Ringflansch 18 lieg= die, Schaufeln 20 eines muldenförmigen
Körpers 21, der auf den Außrnmantel des kappenförmigen Trägers 6 aufgepreßt
ist, Der Boden 22 des Körpers 21 hat eine unrunde mittlere, Durchgangsöffnung
23, durch die ein entsprechend unrund ausgebildeter Ansatz 24 am unteren
Ende des Kupplungsgliedes 9 hindurchgeführt ist (s. auch F i g. 4).
In diesem Ansatz wird die Ailtriebswelle mit Hilfe einer mit Gewinde verschenen
Bohrung 25 festgesetzt. Der Träger 6 wird somit vom Boden des Lüfterkörpers
21 axi.al verschiebbar auf dem Ansatz 24 geführt, der auch die Kupplung zum Antrieb
der Stimschleifscheibe bildet.
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Bei der Vorrichtung nach der Erfindung können oberhalb der Rinne
26 bis 28 leicht mehrere lotrechte
Anlageflächen für Scheren
oder sonstige Werkzeuge angebracht werden.