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Spannungsprüfer-Patrone zum Einsatz in ein aus lichtdurchlässigem
Isolierstoff bestehendes Gehäuse eines Spannungsprüfers Es sind einem Schraubenzieher
ähnliche, meist als solche verwendbare Spannungsprüfer bekannt, in deren aus Kunststoff
bestehendes Griffgehäuse ein längliches Glimmröhrchen, eine aus Draht gewickelte
elektrisch leitende Druckfeder und ein Schutzwiderstand als Einbauteile in Reihenschaltung
lose eingelegt sind. Dabei werden das Glinunröhrchen einerseits und der Schutzwiderstand
andererseits durch die zwischengeschaltete Druckfeder gegen entsprechende metallische
Endkontakte des Spannungsprüfergehäuses gedrückt, dessen Innenraum an der Kopfseite
durch einen gelegentlich einen Aufhängeclip tragenden Schraubstopfen abgeschlossen
ist, der einen bei der Spannungsprüfung mit dem Finger zu berührenden metallischen
Kontakt enthält. Da der Verschlußstopfen lösbar ist, kommt es in der Praxis aus
Leichtsinn immer wieder zu lebensgefährlichen Unfällen auf Grund der Tatsache, daß
in elektrischer Hinsicht unerfahrene Laien die an sich kleinen Einbauteile herausnehmen,
wobei gelegentlich der Schutzwiderstand zu Boden fällt und verlorengeht, so daß
sie sich in Unkenntnis seiner elektrischen Bedeutung damit helfen, einen gebrauchsfähigen
Zustand durch entsprechende Längsstreckung der Druckfeder herbeizuführen. Wenn das
auch gelingt, so ist doch der Benutzer dieses Spannungsprüfers nunmehr durch das
Fehlen des Schutzwiderstandes unter feuchtigkeitsbedingten ungünstigen örtlichen
Voraussetzungen unmittelbarer Lebensgefahr ausgesetzt, wenn er bei der Spannungsprüfung
mit dem Finger den aus leitendem Material bestehenden Endkontakt des Prüfstromkreises
am Verschlußstopfen des Gehäuses berührt.
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Bei einer anderen bekannten Ausführungsform dieser Art wurde schon
zur Vermeidung dieser Gefahr der Verschlußstopfen aus Widerstandsmaterial, wie z.
B. Zement, gebildet, also der eigentliche zusätzliche Schutzwiderstand beseitigt.
Nach Lösen dieses Stopfens hat man aber immerhin zwei lose Einbauteile, die Glimmlampe
und die Druckfeder, in der Hand, die ihrer Kleinheit wegen auch leicht verlorengehen.
Auch ist das Griffgehäuse nicht lichtdurchlässig, vielmehr ein Fensterdurchbruch
vorgesehen, so daß die beiden Teile in ganz bestimmter Folge eingelegt werden müssen,
damit die Glimmlampe vor dem Fenster erscheint.
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Endlich ist es bekannt, in den durch einen Verschlußstopfen abgeschlossenen
Innenraum des Griffgehäuses eine Spannungsprüfer-Patrone einzusetzen, die die drei
Einbauteile zu einer Einsetzeinheit dadurch vereinigt, daß eine lichtdurchlässige
Isolierstoffhülse entsprechender Länge in ihrem Innenraum
die Glimmlampe, die elektrisch
leitende Druckfeder und Iden stabförmigen Schutzwiderstand in Reihenschaltung zwischen
zwei Kontaktenden aufnimmt, die durch zwei die beiden Hülsenenden selbsthaltend
übergreifende, lichtundurchlässige Metallkappe gebildet ist, also aus 6 Teilen besteht.
Wird, wie im oben angenommenen Falle die Patrone von einem Laien geöffnet, wobei
der Schutzwiderstand verlorengeht, und dann die Druckfeder in die Länge gezogen,
um einen betriebsfähigen Zustand herzustellen, so ist auch hier wiederum Lebensgefahr
gegeben, zumal der Benutzer nicht von außen zu erkennen vermag, ob der Schutzwiderstand
vorhanden ist. Diese stabförmigen Widerstände von etwa 1 Megohm bestehen aus einem
keramischen Rundstab, der auf seiner Oberfläche mit einer Widerstandsschicht bedampft
wird, worauf aus der Oberflächenschicht eine schraubenförmige Linie bis in die keramische
Oberfläche eingeschliffen wird, so daß die verbleibende Widerstandsschicht nach
Art einer Schraubenlinie verläuft, wobei die Stirnflächen der Schicht die Anschlußkontakte
bilden, über die noch je eine kleine metallische Kontaktkappe übergeschoben werden
muß, da die Bruchstellen des keramischen Stabes keine Widerstandsschicht tragen.
Da diese Widerstände nur einen geringen Durchmesser besitzen und auch nur etwa 15
mm lang sind, so ist auch verständlich, daß diese, wenn auch automatische, Herstellung
dieser Widerstände einen verhältnismäßig hohen Preis bedingt und daß die Erreichung
des angegebenen Widerstandswertes nicht in jedem Falle gewährleistet ist.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die Lebensgefahr
durch mißbräuchliche Längsdehnung der leitenden Druckfeder und den Verlust des Schutzwiderstandes
durch Vergrößerung seines Durchmessers und seine zusätzliche Benutzung
als
Hülsenkappe auszuschließen, die Öffnung der Patrone weitgehend zu erschweren, die
Sichtbarkeit des Schutzwiderstandes einerseits und der in der lichtdurchlässigen
Isolierstoffhülse liegenden gezündeten Glimmlampe andererseits zu erhöhen und die
Zahl der für den Patroneneinsatz erforderlichen Bauteile im günstigsten Falle auf
4 herabzusetzen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die die durchsichtige
Hülse der Einsatzpatrone abschließende Kappe des Spannungsprüfers in bei Spannungsprüfern
an sich bekannter Weise zugleich den Schutzwiderstand bildet, indem sie aus Widerstandsmaterial
hergestellt ist, und daß dieses Widerstandsmaterial aus einem bekannten, durch Gießen
oder Spritzen verformbaren Isolierstoff mit darin eingelagertem fein zerkleinertem
Leitermaterial (z. B. Metall, Metalloxyd, Graphit) besteht.
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Dadurch wird erreicht, daß bei der Verwendung einer Spannungsprüfer-Patrone
in einem aus lichtdurchlässigem Isolierstoff bestehenden Gehäuse eines Spannungsprüfers
das etwaige Fehlen des Schutzwiderstandes in Form der lichtundurchlässigen Kappe
mit Sicherheit festgestellt wird, so daß der Bedienungsperson die Gewißheit für
ihre Sicherheit bei der Anwendung des Spannungsprüfers vermittelt wird. Die undurchsichtige
Kappe begrenzt den Beobachtungsbereich des Spannungsprüfers in vorteilhafter Weise,
so daß die Lage der Glimmlampe von außen auch erkenntlich ist, wenn diese nicht
gezündet ist.
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Außerdem wird die Patrone dadurch verbilligt, daß der bisher übliche,
teuere stabförmige Schutzwiderstand als Bauteil entfällt.
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In der Zeichnung ist die Spannungsprüfer-Patrone in einem Ausführungs-
und zwei Anwendungsbeispielen dargestellt.
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F i g. 1 zeigt die Einsatzpatrone im Längsschnitt stark vergrößert,
Fig. 2 einen als Schraubenzieher ausgebildeten Spannungsprüfer mit der Einsatzpatrone
in natürlicher Größe und F i g. 3 einen Spannungsprüfer mit zwei Leitungskabeln
und der Einsatzpatrone.
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Die Spannungsprüfer-Patrone besteht aus der lichtdurchlässigen Isolierstoffhülse6,
die in ihrem Öffnungsbereich einen im Durchmesser abgesetzten Fortsatz 6a besitzt.
Über dieses Ende 6a wird das Ende 5a einer Kappe 5 aufgeschoben, die als Schutzwiderstand
dient, aus einem durch Gießen oder Spritzen verformbaren Isolierstoff mit darin
eingelagertem feinzerkleinertem Leitermaterial (z. B. aus Metall, Metalloxyd, Graphit)
besteht und daher lichtundurchlässig ist. Sie verdeckt infolgedessen die in ihrem
Innenraum untergebrachte Druckwickelfeder 4 aus elektrisch leitendem Draht, deren
eines Ende sich an der inneren Bodenwand der Kappe 5 und deren anderes Ende sich
an dem ihr zugewendeten Kontakt 3a
der Glimmlampe 3 abstützt. Der andere Kontakt
3a der Glimmlampe 3 ragt durch ein Loch 6b des Bodens der Hülse 6 hindurch, so daß
es dort einer besonderen metallischen Kontaktkappe nicht mehr bedarf. Die Übergrifffläche
zwischen den beiden Hülsenbereichen 5a, 6a ist verhältnismäßig lang und die bei
der Herstellung von Kunststoffgegenständen erzielbare Paßgenauigkeit ermöglicht
- wie bekannt -eine schwer lösbare Verbindung, so daß ein Auseinandernehmen der
Patrone ebenso erschwert wird.
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Die Einsatzpatrone wird (F i g. 2) in den inneren Hohlraum 1a des
aus lichtdurchlässigem Isolierstoff bestehenden Griffes 1 eines als Spannungsprüfer
ausgebildeten Schraubenziehers - mit einer Klinge 2 ingesetzt und durch einen in
das Innengewinde des Raumes ia eingeschraubten Stopfen 1 verschlossen, der in üblicher
Weise noch eine metallische Büchse lc zum Einsetzen des nicht dargestellten Steckers
einer Veriängerungsleitung aufweist.
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Bei dem anderen Anwend. ungsbeispiel (Fig. 3) besitzt das aus lichtdurchlässigem
Kunststoff bestehende, im Querschnitt ovale Gehäuse 1 zwei einander parallele Räume.
In den einen Raum ist die Patrone 5, 6 eingesetzt, deren eines Ende am Kontaktende
des einen Leiters 2' anliegt, während das andere Ende der Patrone, also deren Kappe
5 über eine weitere elektrisch leitende Druckwickelfeder4' mit dem Kontaktende des
anderen Leiters 2' in Verbindung steht.