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Winde mit einer eine Speichertrommel und eine Arbeitstrommel aufweisenden
Windentrommel Die Erfindung bezieht sich auf eine Winde mit einer eine Speichertrommel
und eine Arbeitstrommel aufweisenden Windentrommel mit einem beide Trommeln gegeneinander
abgrenzenden Trennflansch, der mindestens eine Ausnehmung zum übergang des Seiles
von der Speichertrommel auf die Arbeitstrommel aufweist.
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Es ist eine solche Winde zum Eintreiben von Pfählen, Rohren od. dgl.
in den Boden bekannt, die zwei der Speicherung des Seiles dienende Trommelabschnitte
aufweist, wobei jedem Speicherteil ein Arbeitsteil zugeordnet ist. Das Seil wird
hierbei von dem mehrlagig bewickelten Speicherteil unmittelbar unter starker Abwinklung
auf den Arbeitsteil übergeführt.
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Nach einem älteren Vorschlag ist bei einer Schiffsvertäuungswinde
mit einem von zwei Seitenflanschen begrenzten Tauauflagekern der Tauauflagekern
durch einen mit einem radial verlaufenden Schlitz versehenen Scheideflansch in zwei
Tauaufwickelteile unterteilt, von denen der eine als Kraftteil für das dort lediglich
einlagig aufzuwickelnde Taustück und der andere Tauaufwickelteil als Speicherteil
für das beliebiglagig aufzuwickelnde Taustück dient. Auch hierbei wird das Seil
beim übergang vom Kraftteil auf den Speicherteil bzw. umgekehrt in ungünstiger Weise
stark abgewinkelt.
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Winden der vorgenannten Gattung finden beispielsweise in der Schiffahrt
Verwendung, wo sie die Aufgabe haben, das Seil zwischen Schiff und einem Festpunkt
an Land oder zwischen Schiff und einem anderen schwimmenden Fahrzeug trotz Seegang,
Gezeiten, Änderung der Schiffslage usw. mit ständig gleichbleibender Zugkraft zu
spannen. Bei bekannten Winden mißt beispielsweise eine zusätzliche Vorrichtung,
wie zum Beispiel eine Lastwaage, den Seilzug an der Trommel und überträgt die Meßwerte
auf einen sogenannten Mooringschalter, der bei Abweichung der Seilkraft von dem
eingestellten Sollwert den Motor in Hieven- oder Fierenrichtung einschaltet.
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Ferner ist es bekannt, beispielsweise für Schlepp-und Verholwinden
auf Schiffen elektrisch betriebene Winden vorzusehen, deren Antriebsmotor ständig
unter Strom steht und der entsprechend der Spannung im Seil beim Fieren entgegen
seinem Drehmoment durchgezogen wird.
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Bei den Winden der obengenannten Art beträgt die insgesamt erforderliche
Länge des Windenseiles (beispielsweise für einen Schleppvorgang) ein Vielfaches
der Seillänge, die zum Ausgleich der Seilzugkraft unter den genannten Einflüssen
erforderlich ist. Dieser verhältnismäßig kurze Seilabschnitt wikkelt sich also auf
der Winde ständig auf und ab.
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Insbesondere bei der Verwendung von Hanf- oder Kunststoffseilen treten
in der Seilführung Schwierigkeiten auf, weil diese Seile eine außergewöhnlich hohe
Dehnung haben. Diese Dehnung beträgt im zulässigen Lastbereich bis zu 12 'lio. Infolge
der starken Dehnung deformiert sich naturgemäß der Querschnitt, d. h., der
Querschnitt eines stark belasteten Kunststoffseiles verringert sich erheblich. Wird
ein solches Seil unter Zug auf mehreren Lagen unbelastet gespulten Seiles aufgewickelt,
so dringt es in die unteren Lagen ein, was wiederum bei Änderung der Drehrichtung
der Winde zu Störungen des Seilablaufes führt. Wenngleich diese Störungsquelle bei
der Verwendung von Stahlseilen nicht von solcher Bedeutung ist wie bei der Verwendung
von Manila oder Kunststoffseilen, so ist doch auch hier das Verklemmen des Seiles,
was zu Ablaufstörungen führt, nicht zu vermeiden, weil sich auch hier das unter
Zug stehende Seil zwischen die unbelastet aufgespulten Lagen einklemmt. Grundsätzlich
ist es erforderlich, etwa 300 m Seil in mehreren Lagen übereinander aufzuspulen,
während der eigentliche Arbeitsbereich maximal etwa nur 50 m beträgt.
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Hierbei ist es von großer Wichtigkeit, daß das Seil vom Speicherteil
der Winde zum Arbeitsteil und umgekehrt geführt werden kann, ohne daß das Seil unzulässig
abgeknickt wird. Bei scharfkantiger Abknickung tritt bei Stahlseilen infolge der
Zugwirkung unvermeidbar eine Deformierung des Seiles ein, die beim späteren Einholen
des Seiles das Aufspulen erschwert. Bei der Verwendung von Hanf oder Kunststoffseilen
ist infolge der scharfen Abknickung bei den bekannten Vorrichtungen eine Beschädigung
des Seiles unvermeidbar.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen
einwandfreien Übergang des Seiles vom Speicherteil auf den Arbeitsteil bzw. umgekehrt
zu gewährleisten.
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Hierfür ist die erfindungsgemäße Ausbildung darin zu sehen, daß die
Arbeitstrommel gegenüber der Speichertrommel einen größeren Durchmesser aufweist
und der Übergang zwischen den beiden Trommeln kegelstumpfartig ist, daß der Trennflansch
auf der Arbeitstrommel angeordnet ist und daß die die Ausnehmung begrenzenden Flächen
Anschrägungen zum knickfreien Übergang des Seiles von der einen Trommel zu der anderen
aufweisen.
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Die erfindungsgemäße Ausbildung ergibt den Vorteil, daß infolge des
großen Durchmessers der Arbeitstrommel die Trommel selbst verhältnismäßig
schmal gehalten werden kann, so daß sich für das von der Trommel ablaufende Seil,
das ja im Regelfall nach kurzer Entfernung beispielsweise durch eine Klüse umgelenkt
wird, nur ein kleiner Ablenkungswinkel ergibt. Hierdurch wird das ordnungsgemäße
Aufspulen beim Einholen des Seiles erleichtert. Bei einer breiteren Trommel müßte
zur Erzielung der gleichen günstigen Ablenkungswinkel die Winde gegenüber dem Umlenkpunkt
zurückversetzt werden.
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Einen weiteren Vorteil des erfindungsgemäßen knickfreien Übergangs
des Seiles von der Speichertrommel zur Arbeitstrommel bildet der große Durchmesser
der Arbeitstrommel. Neben der hierdurch bedingten Seilschonung ändert sich, ün Verhältnis
gesehen, bei der Verwendung eines dicken Hanftaues an Stelle eines dünnen Stahlseiles
das erzielbare Drehmoment nur wenig, da die prozentuale Zunahme des Durchmessers
nur gering ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung stellt die Ausnehmung im
Trennflansch einen etwa tangential zum Mantel der Arbeitstrommel verlaufenden offenen
Längsschlitz dar. Der Verlauf dieses Längsschlitzes sowie die Anschrägungen an demselben
gewährleisten, daß das Seil an der übergangsstelle nicht mit scharfen Kanten in
Berührung kommt.
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Das Verhältnis der Durchmesser zwischen der Arbeitstrommel und der
Speichertrommel ist vorteilhaft so bemessen, daß die Speichertrommel Seil in ausreichender
Länge aufnehmen kann. Hierbei ist zu bedenken, daß ein knickfreier Übergang zwischen
beiden Trommeln nur gegeben ist, wenn der Durchmesser des mehrlagig vollgewickelten
Speicherteils den Durchmesser des einlagig gewickelten Arbeitsteiles nicht oder
nur unwesentlich überschreitet.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Ausbildung gemäß
der Erfindung dargestellt. Es zeigt F i 1 einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße
Windentrommel, F i g. 2 in einer Draufsicht in vergrößertem Maßstab den Übergang
des Seiles von der Speichertrommel zur Arbeitstrommel, F i g. 3 eine Ansicht
im übergangsbereich von der Speichertrommel zur Arbeitstrommel. Die - Windentrommel
1 ist in eine Speichertrönimel 2 und eine Arbeitstrommel
3 unterteilt, wobei die Speichertrommel 2 einen- geringeren Durchmesser aufweist
als die Arbeitstrommel 3. Zwischen den Trommelmänteln 7 und 12 dieser
beiden benachbarten Trommeln ist ein Trennflansch 4 vorgesehen, der eine oder mehrere
Ausnehmungen 5 für den Übergang des Seiles von einer Trommel zur anderen
aufweist. Das Seil 6 kann in mehreren Lagen übereinander auf der Speichertrommel
2 aufgewickelt werden, während nur eine oder höchstens zwei Lagen (nicht mehr als
für den Ausgleich der Seilspannung erforderlich) auf die Arbeitstrommel
3 aufgebracht werden. Die Arbeitstrommel 3 ist in ihrer Bauweise daher
erheblich schmaler als die Speichertrommel 2. Zur Schonung des Seiles
6 und zur Erzielung eines knickfreien überganges zwischen den benachbarten
Trommeln bildet die seitliche Begrenzung zwischen Arbeitstrommel 3 und Speichertrommel
2 mit dem Trommelmantel 7 der Speichertrommel 2 einen stampfen Winkel. Die
Ausnehmung 5 ist als Längsschlitz 8 ausgebildet, der am äußeren Umfang
der seitlichen Begrenzung offen ist, während die den Längsschlitz bzw. die Ausnehmung
begrenzenden Flächen Anschrägungen 9, 10 und 11 aufweisen, damit das
Seil nicht mit scharfen Kanten in Berührung kommt.
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Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Winde ist wie folgt: Das Seil
wird von der Speichertrommel 2 abgewickelt und am entsprechenden Haltepunkt befestigt.
Anschließend werden einige Windungen zusätzlich von der Speichertrommel 2 auf die
Arbeitstrommel 3
übergelegt, und das Seil wird durch Spannen auf den gewünschten
Zug gebracht.
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