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Orthodontische Vorrichtung Die Erfindung bezieht sich auf eine orthodontische
Vorrichtung, welche in erster Linie zur Regulierung schiefgewachsener Zähne geeignet
und bestimmt ist.
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Eine derartige Vorrichtung besitzt ein Druckglied, das zur Lagerung
vor beiden Zahnbogen und dem oberen und unteren Alveolargewebe des Patienten ausgebildet
ist. Es ist ferner ein Haltedraht vorgesehen, welcher sich hinter den Zähnen des
einen Zahnbogens erstreckt und mit einem jeden seiner beiden Enden mit einem Band
verbunden ist, das auf einen Backenzahn des entsprechenden Zahnbogens aufgesteckt
wird. Dabei ist auch ein jedes Ende des Druckgliedes mit diesem Band verbunden,
so daß das Druckglied gespannt und auf die Zähne der Zahnbogen ein Druck ausgeübt
wird.
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Nach einer bekannten Vorrichtung dieser Art übt ein Druckglied auf
die Zähne des einen Zahnbogens einen kontinuierlichen Druck aus, welcher bei Verwendung
dieser Vorrichtung zumindest zu einem zuständigen Unbehagen des Patienten führt.
Dieses Glied wird von zwei Bändern oder Ringen unmittelbar getragen, welche die
Backenzähne umgreifen, wobei jedoch Mittel fehlen, mit deren Hilfe die über das
Druckglied auf die Vorderseite der Zähne ausgeübten Kräfte abgefangen werden. Überdies
hat die Tatsache, daß sich das Druckglied über beide Zahnbogen und das obere und
untere Alveolargewebe hinaus erstreckt, zur Folge, daß der Patient bei der Verwendung
dieser Vorrichtung insofern in peinliche Verlegenheit gebracht wird, als die Zähne
vollständig überdeckt und damit versteckt werden. Auch ist es in diesem Fall für
den Patienten schwierig, zu sprechen und nahezu unmöglich, zu kauen.
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Demgegenüber ist nach einem Merkmal der Erfindung eine Vorkehrung
getroffen, wonach das Druckglied in seiner Größe so bemessen ist, daß es lediglich
das Alveolargewebe des zu regulierenden Zahnbogens überdeckt, wobei der Draht in
dem mittleren Teil des Druckgliedes eingebettet liegt und die außenliegenden Enden
des Drahtes Vorrichtungen besitzen, welche die Enden mit den Bändern oder Ringen
verbinden. Diese Enden des Drahtes weisen darüber hinaus Spiralfedern oder mit ersteren
eine Einheit bildende elastische Spiralen auf, welche den von dem Druck der Lippe
des Patienten auf das Druckglied ausgeübten und auf den Zahn zu beiden Seiten des
Zahnbogens - mit welchem die Enden verbunden sind --- übertragenen Druck federnd
abfangen.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind auf dem Gebiet der Orthodontie
zahlreiche wesentliche Vorteile technischer Art verknüpft. Wahrscheinlich der wichtigste
Vorteil liegt darin, daß die auf die
nicht in einer Richtung liegenden, also schiefgewachsenen
Zähne ausgeübte Kraft zur Regulierung dieser Zähne intermittierend wirkt, was zur
Folge hat, daß der Patient einem ungleich geringerem Unbehagen ausgesetzt ist als
bei Verwendung der bekannten einschlägigen Vorrichtungen. Überdies deckt das Druckglied
nur das Alveolargewebe des zu regulierenden Zahnbogens ab, so daß diese Vorrichtung
weder dem Patienten ein häßliches Äußeres verleiht, noch unangenehm zu tragen ist.
Der Druck wird dabei sowohl auf die vorderen Zähne des Zahnbogens als auch auf die
Backenzähne ausgeübt, welche die Bänder bzw. Ringe als Folge der Lippenbewegungen
halten, wobei dieser Druck durch Anordnung von elastischen Mitteln des das Druckglied
tragenden Drahtes federnd abgefangen wird. Auch weicht der Draht in seiner Ausbildung
von derjenigen des Drahtes der bekannten Vorrichtung ab, und dient darüber hinaus
einem gänzlich anderen Zweck.
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Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist ein Widerhaken vorgesehen,
welcher längs eines jeden Endabschnittes des Drahtes angeordnet ist, und der eine
Verstellung der Federkraft durch Aufschrauben der entsprechenden Spiralfeder über
den Widerhaken ermöglicht. Dies stellt eine außerordentlich einfache Art der Regelung
der Stärke der Abfederung der Federn dar, so daß der Patient auf die Inanspruchnalnne
eines Dentisten verzichten kann, wenn eine derartige Regelung angebracht erscheint.
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Einige Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Regulierung schief- oder nicht richtig gewachsener Zähne sind in der Zeichnung
noch
etwas ausführlicher erläutert. In dieser zeigt in rein schematischer Weise F i g.
1 eine perspektivische Darstellung eines Druckgliedes mit eingebettetem Drahtstück
der Vorrichtung gemäß der Erfindung, F i g. 2 einen senkrechten Schnitt längs der
Linie 2-2 in Fig. 1, F i g. 3 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
einem Druckglied mit eingebettetem Drahtstück, Druckspiralfedern und faltbaren Anschlägen,
welche auf dem eingebetteten Drahtstück angeordnet sind, F i g. 4 eine der Anordnung
nach F i g. 3 ähnliche Anordnung, wobei zusätzliche Rohrstücke, Bandstücke für Backenzähne
und Druckspiralfedern vorgesehen sind; diese Teile sind in geöffneter Stellung dargestellt,
wie sie in den Mund des Patienten zum Einbau gelangen, F i g. 5 eine perspektivische
Teildarstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei diese Vorrichtung auf den
oberen Zahnbogen des Patienten aufgesetzt wird; die Rohrstücke sind mit den Backenzähnen
verankert, Fig. 6 eine Teilansicht von der Seite des Kopfes eines Patienten, wobei
der obere und der untere Zahnbogen im Fall einer Malokklusion dargestellt sind;
die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dabei auf dem oberen Zahnbogen angeordnet,
F i g. 7 eine perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
der untere Teil auseinandergenommen, der obere Teil hingegen im zusammengebauten
Zustand dargestellt ist, Fig. 8 eine Vorderansicht einer etwas abgewandelten Ausführungsform
des Druckgliedes mit dem eingebetteten Drahtstück, Rohrstücken und Bändern bzw.
Streifen für die Backenzähne, F i g. 9 eine perspektivische Teilansicht der Anordnung
nach den Fig. 1 bis 7, wobei zusätzlich eine Hilfshaltevorrichtung in Form eines
über die Vorderzähne gesetzten Bandes oder Streifens vorgesehen ist.
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Indem auf die Zeichnung, insbesondere auf die F i g. 1 bis 3 Bezug
genommen wird, besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung aus einem Druckstück, Drucklappen
oder Druckschild 10, welches so gestaltet und geformt ist, daß es zwischen die Innenseite
der einen Lippe des Patienten und das Alveolargewebe paßt. Ganz allgemein gesprochen,
hat das Druckstück 10 die Form einer flachen Erdnuß, bzw. einer flachen, länglichen
Niere, wie dies in der Zeichnung gezeigt wird. Das Druckglied 10 besteht aus einem
Kunststoff, welcher durch den bloßen Druck des Fingers geformt und gestaltet werden
kann.
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Das Druckglied sollte für das Frenum an einer Stelle dünner gestaltet
sein; überdies sollte sich das Druckglied 10 von der Mesialseite des linken spitzen
Eckzahnes zu der Mesialseite des rechten spitzen Eckzahnes erstrecken. Es ist gefunden
worden, daß Polyäthylen sich für diese Zwecke besonders gut eignet, wobei zu bemerken
ist, daß den gleichen Zweck auch andere Kunststoffe in befriedigender Weise erfüllen
können. Silikongummi und Acrylharz sind derartige Materialien, welche sich hierfür
auch gut eignen.
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In das DruckstücklO ist ein Drahtstück 11 eingebettet, welches sich
über die gesamte Länge dieses Druckstückes erstreckt und zu dessen beiden Seiten
als Stücke bzw. Abschnitte 12 und 13 nach außen geführt sind. Abgebogene Ausgleichsstücke
15 und
16 sind in den Abschnitten 12 und 13 vorgesehen, welche dicht an den zugeordneten
Enden des Druckstückes 10 liegen. Die Steifigkeit des Drahtstückes hält den aus
Kunststoff bestehenden Lappen bzw. das Druckstück in derjenigen Lage, in welche
es durch die Formgestaltung mit den Fingern gebracht worden ist. Da das Druckstück
in bezug auf das Drahtstück in gewissem Umfang elastisch ist, ist es mit dem Zahnfleisch
verträglich.
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Eine in sich geschlossene Spiralfeder 17 ist auf dem Endabschnitt
12 des Drahtstückes angeordnet, wobei ein Anschlag 18 vorgesehen ist, welcher an
dem inneren Ende der Spiralfeder 17 mit dem Ausgleichsstück 15 durch eine Faltenverbindung
verbunden ist. In ähnlicher Weise ist eine in sich geschlossene Spiralfeder 20 auf
dem Drahtendstück 13 angeordnet, wobei ein Anschlag 21 vorgesehen ist, welcher an
dem inneren Ende der Spiralfeder 20 mit dem Ausgleichsstück 16 durch eine Faltenverbindung
in Verbindung steht.
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Das Ende 22 des Drahtendstückes 12 ist in ein Rohr 23 eingefügt,
welches mit einem Streifen 24 eines Backenzahnes in Verbindung steht. Dieser Streifen
24 ist wiederum so ausgebildet, daß er mit einem Backenzahn 25 (F i g. 5) verbunden
werden kann. Das Ende 26 des Drahtendstückes 13 ist in ein Rohr 27 eingefügt, welches
mit einem Streifen 28 eines Backenzahnes in Verbindung steht. Letzterer ist wiederum
so ausgebildet, daß er an einen Backenzahn 29 angehängt werden kann. Wie in F i
g. 4 ersichtlich, kann ein Widerhaken 56 in die Drahtstücke 22 und 26 eingeführt
werden, welcher es ermöglicht, daß die Federn 17 bzw. 20 angeschlossen oder aber
hinsichtlich der Federdruckkraft verstellt werden können, indem die Feder auf die
Drahtstücke 22 und 26 geschraubt bzw. von diesen wieder abgeschraubt wird. Ein jeder
Widerhaken 56 wird beim Verdrehen in den Schlag oder in die Ganghöhe der Feder eingeführt,
wobei das faltbare Glied fortgelassen werden kann.
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Nachdem das Druckglied 10 eingepaßt wurde und die Ausgleichsstücke
in ihre Betriebslage gebracht worden sind, werden die Federnl7 und 20 einer jeden
Seite in die Öffnungsstellung gebracht, so daß das Druckglied 10 in eine Lage gezwungen
wird, in welcher es gegenüber dem Alveolargewebe liegt, bzw. vorzugsweise einen
Millimeter davon entfernt liegt.
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Das Druckglied 10 wird in die mucco-buccale Falte des Patienten in
gleicher Weise wie ein Gebißflansch eingesetzt, wie dies besonders deutlich aus
Fig. 6 der Zeichnung hervorgeht. Die Federnl7 und 20 sorgen für einen schwachen
Ausgleichs- oder Polsterdruck, welcher auf das Druckglied 10 einwirkt.
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Wenn sich die Lippe des Patienten in einer ihrer normalen, physiologischen
Lagen befindet, z. B. in einer Lage, welche beim Sprechen, Lachen, Schlukken u.
dgl. eingenommen wird, wird das Druckstück 10 von der Lippe 31 des Patienten nach
hinten gedrückt (gestrichelter Linienzug), und das Druckstück 10 veranlaßt die Federnl7
und 20, einen leichten distalen, gegenseitigen Druck auf die Backenzähne 25 bzw.
29 auszuüben. Auf diese Weise ist die Bewegung der Backenzähne 25 und 29 das Ergebnis
des Muskeldruckes, welcher von dem inneren Teil der Lippe des Patienten hervorgerufen
wird. Um die unteren Backenzähne distal zu bewegen, wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
umgekehrt, so daß sie auf den unteren Zahnbogen in der gleichen Weise
wie
vorstehend im Zusammenhang mit dem oberen Zahnbogen beschrieben. wirksam wird.
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Der die erfindungsgemäße Vorrichtung benutzende Patient konsultiert
etwa einmal im Monat den Zahnarzt, wobei die Federn 17 und 20 bei einem jeden Zahnnrztbesuch
zusätzlich einmal leicht geöffnet werden. Bei Benutzung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist keinerlei nachteilige Reaktion irgendeines Zahnes des Patienten zu beobachten,
wobei noch darauf hinzuweisen ist, daß jedwede Verankerung von den Lippen abgeleitet
wird. Während dieser Heilbehandlung werden die Lippen selbsttätig entwickelt, wobei
eine hypotonische Oberlippe welche im Fall einer Protrusion gewöhnlich vorherrschtauch
korrigiert wird. Auf diese Weise wird ein festes Lippensiegel in dem Mund des Patienten
geschaffen, wie dies aus F i g. 6 im einzelnen hervorgeht (gestrichelter Linienzug).
Die erzeugten und auf die Backenzähne ausgeübten Druckkräfte sind vergleichsweise
klein und intermittierend und werden durch die Lippenmuskeln während des Sprechens,
Lachens, Schluckens u. dgl. automatisch erzeugt; irgendwelche bewußte Anstrengungen
oder eine besondere Aufmerksamkeit des Patienten bzw. des Zahnarztes sind hierzu
also nicht erforderlich.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Regulierung der Lage der Zähne
wird von dem Patienten mit Leichtigkeit vertragen und arbeitet 24 Stunden pro Tag,
wodurch die Behandlungszeit ganz erheblich reduziert wird. Die Vorrichtung ist insofern
hygienisch, als sie von dem Patienten entfernt, gereinigt und wiedereingesetzt werden
kann.
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Da das Druckglied 10 unzählige Male während der Tageszeit durch die
Lippen nach hinten und vorn gegen das Lippengewebe gedrückt wird, treiben die resultierenden,
leicht intermittierenden Kräfte die Backenzähne distal in eine körperliche Bewegung,
wobei diese wiederholte, gleiche Kraft - welche über die Wurzeln der Vorderzähne
wirkt - die Protrusion progressiv in körperlicher Weise reduziert.
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Nach einer etwas abgewandelten Ausführungsform nach F i g. 8 sind
die nach außen geführten Endabschnitte 32 und 33 des eingebetteten Drahtstückes
34 so ausgebildet daß sie ihren eigenen Anpassungsdruck oder polsterartig wirkenden
Druck ohne Zuhilfenahme von Hilfsspiralfedern ausüben. Dies wird dadurch erreicht,
daß die Endabschnitte 32 des Drahtes drei Schlingen oder Spiralen 36, 37 und 38
aufweisen, wobei in ähnlicher Weise die Drahtabschnitte 33 drei Schlingen oder Schleifen
39 bis 41 erhalten.
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Die Schlingen oder Schleifen 38 werden zur Erreichung der Vorderelastizität
verwendet. Diese Ausflih rungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird in den
Mund des entsprechenden Patienten eingefügt, wie dies im Zusammenhang mit den Verwirklichungsformen
nach den F i g. 1 und 7 im einzelnen beschrieben wurde, und zwar mit Hilfe eines
rohrförmigen Backenzahnstreifens 43 und 44 bzw. 45 und 46. Der gewünschte Abstand
von einem oder zwei Millimetern des Druckgliedes 42 mit Bezug auf das Lippengewebe
wird durch entsprechendes Öffneu der Schlingen 36 und 39 erreicht.
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Zusätzlich zu der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann eine Hilfshaltevorrichtung
47 für die Vorderzähne verwendet werden, wie dies F i g. 9 der Zeichnung zeigt.
Diese Haltevorrichtung 47 ist als ela-
stisches Band ausgebildet, welches dazu benutzt
wird, im Fall einer Malokklusion oder Protrusion zu einer Korrektur beizutragen.
Das Band 47 ist in Haken 48 und 49 gelagert, welche mit dem Drahtendabschnitt 51
bzw. 52 in Verbindung stehen. Doppelte Rohrstücke 53, von welchen lediglich ein
einziges Rohrstück in der Zeichnung gezeigt wird, können für derartige Hilfshaltevorrichtungen
bzw. zusätzliche Hilfshaltevorrichtungen verwendet werden. Die Haken 48 und 49 dienen
verschiedenen Zwecken der Verankerung, z. B. der Verankerung und Verbindung des
Cervixfußes mit einem Zahnhalsband oder einem elastischen Glied der Klasse II, welches
als elastisches Band ausgebildet ist und das sich von dem Haken aus in Richtung
eines Mundrohres erstreckt. Aus dieser Beschreibung ist zu entnehmen, daß die erfindungsgemäße
Vorrichtung in keiner Weise mit anderen Therapieverfahren kollidiert, welche dazu
verwendet werden, die Behandlungsweise mit Hilfe der orthodontischen Vorrichtung
nach der Erfindung zu ergänzen.