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Vorrichtung zum Verteilen von Metallstrangabschnitten, insbesondere
Buntmetallrundbarren Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verteilen
von aus einer Ablängmaschine kommenden Metallstrangabschnitten, insbesondere von
Buntmetallrundbarren.
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Es ist allgemein üblich, die von einer der Stranggießmaschine nachgeordneten
Ablängmaschine kommende Strangabschnitte zu bündeln und mittels handelsüblicher
Nahfördermittel, wie z. B. Stapellader, Krane od. dgl., den Stätten zur Weiterverarbeitung
der Strangabschnitte oder dem Versand zuzuführen. Dabei behält man zur stichprobeweisen
Materi alkontrolle fortlaufend einzelne Abschnitte zurück und schneidet von diesen
jeweils eine Scheibe für die Untersuchung im Laboratorium ab. Nach Vorliegen der
Analysen werden die zugehörigen, zuvor beiseite gelegten Abschnitte entweder wieder
in den Förderstrom eingefügt oder bei fehlerhaftem Material die entsprechenden Maßnahmen
eingeleitet.
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Eine solche Arbeitsweise erfordert viel Raum und insbesondere einen
hohen Aufwand an manueller Arbeitsleistung. Darüber hinaus müssen noch besondere
Vorkehrungen getroffen werden, um Verwechslungen zwischen den Kontrollstrangabschnitten
zu verhüten. Derartige Mängel wirken sich auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebes
sehr hinderlich aus.
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Man hat daher auch schon stationäre Vorrichtungen zum Verteilen der
von der Ablängmaschine kommenden Strangabschnitte geschaffen, bei denen das Material
auf einem Plattenband an einer Verteilstrecke entlang gefördert und dabei an verschiedenen
Stellen zur Verteilung an die jeweiligen Bestimmungsorte abgenommen wird.
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Eine solche Einrichtung bietet zwar größere Möglichkeiten für eine
Automatisierung des Arbeitsablaufes; sie ist jedoch ebenfalls noch keine befriedigende
Lösung der gestellten Aufgaben. Insbesondere ist eine solche Einrichtung mit einem
Plattenband sehr teuer und störungsanfällig.
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Es ist auch bereits eine Vorrichtung bekannt, bei der das Fördergut
über eine Schwerkraftrollbahn mit einem Zuteilungsorgan zur Einzelabgabe der rollfähigen
Strangabschnitte auf einen angetriebenen Rollgang mit muldenförmigen, längsgerieften
Rollen gelangen und hierauf über eine Verteilstrecke mehreren mit je einer Einrichtung
zum seitlichen Abwerfen des Fördergutes ausgerüsteten Abgabestellen zugeführt wird.
Ferner ist es bekannt, eine derartige Rollenbahn mit einer mit besonderen Rollen
versehenen Einrichtung zum Anheben und Drehen des strangförmigen Fördergutes zu
vervollkommnen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verteilen
von aus einer Ablängma-
schine kommenden Metallstrangabschnitten zu schaffen, die
eine weitestgehende Automatisierung des Arbeitsablaufes gestattet. Dabei soll die
Vorrichtung jedoch möglichst billig in der Anschaffung und auch bei robuster Dauerbelastung
betriebssicher arbeiten.
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Zur Lösung dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einer Vorrichtung
zum Verteilen von aus einer Ablängmaschine kommenden Metallstrangabschnitten, insbesondere
Buntmetallrundbarren, mit einer feststehenden Fördereinrichtung, wobei das Fördergut
über eine Schwerkraftrollbahn mit einem Zuteilungsorgan zur Einzelabgabe der rollfähigen
Strangabschnitte auf einen angetriebenen Rollgang mit muldenförmigen, gegebenenfalls
längsgerieften Rollen gelangen und hierauf über eine Verteilstrecke mehreren mit
je einer Einrichtung zum seitlichen Abwerfen des Fördergutes ausgerüsteten Abgabestellen
zugeführt wird.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Rollgang in drei Abschnitte mit jeweils eigenem Antrieb unterteilt ist, nämlich
in a) eine Förderbasis, in der die Fördereinrichtung des Rollganges umkehrbar ist
und die mit einer Einrichtung zum Emporheben und Drehen der Strangabschnitte ausgerüstet
ist und an deren Seite die Schwerkraftrollbahn zur Beschickung des Rollganges endet,
b) eine an das Ende der Förderbasis sich anschließende, beliebig lange Förderstrecke
mit in Abförderrichtung angetriebenen Tragrollen und in bestimmten Abständen angeordneten
Auswerfern zum Entfernen des Fördergutes von diesem Rollgang und c) eine an das
andere Ende der Förderbasis unter Zwischenordnung einer Sägemaschine sich anschließende,
mit ebenfalls umkehrbarem Antrieb ausgestattete Rücklegestrecke.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die an der
Förderbasis befindliche Einrichtung zum Emporheben und Drehen der Strangabschnitte
aus mindestens zwei in Führungen zwischen den Tragrollen lotrecht beweglich angeordneten
Säulen besteht, an deren oberen Enden jeweils ein Rollenpaar mit in gleicher Höhe
quer zu den Tragrollen liegenden Achsen gelagert ist.
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Die Erfindung ist weiterhin dadurch vervollkommnet, daß das am unteren
Ende der seitlich an der Förderbasis angeordneten Schwerkraftrollbahn befindliche
Zuteilungsorgan aus mindestens zwei Passierscheiben besteht, die auf einer unterhalb
der Rollebene der Strangabschnitte quer gelagerten Welle befestigt sind und jeweils
einen über die Rollebene herausragenden kreisförmigen Teil haben, der einen Ausschnitt
aufweist, an den zur Förderbasis hin sich ein Vorsprung anschließt.
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Die an der Förderstrecke angeordneten Auswerfer bestehen vorteilhaft
jeweils aus einem Paar in Ruhestellung quer zwischen und unter den Tragrollen liegender,
an der Auswurfseite neben den Tragrollen auf einer gemeinsamen Welle befestigter
und um die Lagerachse hochschwenkbarer Arme.
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Jedem Auswerfer ist vorzugsweise ein Aufhaltearm zugeordnet, der,
mit Ausnahme des am Ende der Förderstrecke starr angeordneten Aufhaltearmes in die
Bewegungsbahn der Strangabschnitte einschwenkbar seitlich am Rahmengestell angelenkt
ist.
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Die Erfindung ist an Hand einer sie beispielsweise wiedergebenden
Zeichnung näher erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Seitenansicht der Förderbasis
mit der zur Rücklegestrecke hin angeschlossenen Sägemaschine, Fig. 2 einen Querschnitt
durch die Förderbasis nach der Linie a-a gemäß F i g. 1, F i g. 3 eine Seitenansicht
der Förderstrecke, wobei der sich wiederholende Teil herausgenommen ist, F i g.
4 einen Querschnitt durch die Förderstrecke nach der Linie b-b gemäß F i g. 3, F
i g. 5 eine Seitenansicht der Rücklegestrecke, F i g. 6 einen Querschnitt durch
die Rücklegestrecke nach der Linie c-c gemäß F i g. 5, Fig. 7 die Beschickungseinrichtung
mit dem anschließenden Teil der Förderbasis in Draufsicht, Fig. 8 eine Gesamtdraufsicht
der Anlage in schematischer Darstellung.
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Die Vorrichtung besteht im wesentlichen aus drei Hauptteilen, nämlich
der Förderbasis 1, der Förderstrecke 2 und der Rücklegestrecke3, die in einem langgestreckten
Rahmengestell 4 zusammengeschlossen sind, wobei zwischen Förderbasis 1 und Rücklegestrecke
3 eine Kreissäge 5 zum Abschneiden der Materialproben von den Strangabschnitten
angeordnet ist. Das Förderorgan wird von einer Tragrollenbahn gebildet, deren Tragrollen
6 eine längsgeriefte und einwärts gewölbte Mantelfläche haben und auf jedem der
drei Streckenabschnitte 1, 2, 3 zu einer Transporteinheit 6 a, 6 b, 6 c mit eigenem
Antrieb 7 a, 7 b, 7 c zusammengefaßt sind. Dabei ist die Förderrichtung in den Abschnitten
der Förderbasis 1 und der Rücklegestrecke 3, jeweils für sich, umkehrbar.
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An der Förderbasis 1 ist seitlich eine Beschickungseinrichtung angeordnet,
deren wesentlichste Teile eine zur Förderbasis hin geneigte, von drei Schienen 10
gebildete schiefe Ebene und ein an deren unterem Ende angeordnetes, die Strangabschnitte
einzeln zur Förderbasis 1 frei lassendes Zuteilungsorgan 11 sind.
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Die Abstände zwischen den drei die schiefe Ebene bildenden Schienen
10 sind verschieden, derart, daß der Abstand zwischen der Mittelschiene und der
auf der Seite der Kreissäge 5 liegenden kleiner ist als der Abstand zwischen der
Mittelschiene und der zur Förderstrecke 2 hin liegenden. Dies hat den Zweck, daß
auch Strangabschnitte in sehr unterschiedlicher Länge gefördert werden können.
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Das Zuteilungsorgan 11 besteht aus einer unter den Oberkanten der
Schienen 10 quer gelagerten Welle 11 a, auf der in gleichen Abständen wie bei den
Schienen 10 Passierscheiben 11 b angeordnet sind.
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Diese haben jeweils einen kreisförmigen, über die Oberkanten der Schienen
10 herausragenden Teil mit einem bis unter die Schienenoberkanten reichenden Ausschnitt,
an den sich zur Abrollseite hin ein zurückgebogener Vorsprung anschließt. Am Traggestell
12 der Schienen 10 ist ein Druckmittelzylinder 13 angeordnet, dessen Kolbenstange
mit dem Zuteilungsorgan 11 kraftschlüssig verbunden ist und dieses zur Ausübung
seiner Funktion jeweils in eine kurze vorwärts und rückwärts drehende Bewegung versetzt.
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Am Übergang zwischen der Beschickungseinrichtung und der Förderbasisl
befinden sich drei in Funktionsbereitschaft hochstehende Rückhaltearme 14, die an
der Seite der Förderbasis 1 um eine gemeinsame Achse zwischen die Tragrollen 6 niederschwenkbar
gelagert sind.
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An der Förderbasis 1 sind zum Anheben und Drehen der Strangabschnitte
in Führungen 15 a zwischen den Tragrollen 6 in den gleichen Abständen wie bei den
Schienen 10 lotrecht emporschiebbare Säulen 15 angeordnet, die an ihren oberen Enden
je ein Rollenpaar 16 mit in gleicher Höhe quer zu den Tragrollen 6 liegenden Achsen
tragen. Am Rahmengestell 4 ist quer unter jeder Säule 15 ein Hebel 17 zum Anheben
der Säule 15 angelenkt. Die freien Enden der drei Hebel 17 sind gemeinsam an einem
längs verlaufenden Hohn 18 befestigt, an dem die Kolbenstange eines nach oben wirkenden
Druckmittelzylinders 19 angreift.
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An der Förderstrecke 2 sind in bestimmten Abständen, je nach Anzahl
und Ort der gewünschten Abnahmestellen, Auswerfer 20 zum Abnehmen der Strangabschnitte
von den Tragrollen 6 angeordnet.
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Diese bestehen jeweils aus zwei in Ruhestellung quer zwischen den
Tragrollen 6 liegenden Armen 20 a, die an einer gemeinsamen Welle 20 b befestigt
sind, mit der sie mittels eines Druckmittelzylinders21 am Rahmengestell 4 hochschwenkbar
gelagert sind.
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Zu jedem Auswerfer 20 gehört ein die Strangabschnitte am ungewollten
Weiterrollen auf den Tragrollen 6 hindernder Aufhaltearm 22, der an der der Auswerferwelle
20 b gegenüberliegenden Seite neben den Tragrollen 6 mittels eines Druckmittelzylinders
23 in die Bewegungsbahn der Strangabschnitte einschwenkbar gelagert ist. Am Ende
der Förderstrecke 2 befindet sich in der Bewegungsbahn der Strangabschnitte ein
fester Anschlag 22 b, der ein Weiterrollen über das Ende der Förderstrecke 2 hinaus
verhindert.
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Ähnlich wie an der Förderstrecke 2 in mehrfacher Wiederholung ist
auch an der Rücklegestrecke 3 eine Vorrichtung zum Abheben der Strangabschnitte
von den Tragrollen 6 vorgesehen. Sie hat in diesem Fall jedoch drei auf einer gemeinsamen,
ebenfalls durch einen Druckmittelzylinder 24 gedrehten Welle 25 befestigte Arme
26. In Abheberichtung ist neben den
Tragrollen 6 an dem Rahmengestell
4 der Rücklegestrecke 3 eine zu den Tragrollen 6 hin geneigte Ablage 27 angeordnet.
Am Ende der Rücklegestrecke 3 befindet sich ebenfalls ein feststehender Anschlag
28.
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Die Bewegungen der Vorrichtung werden teils durch eine Bedienungsperson
von einem in der Zeichnung nicht dargestellten Steuerpult aus und teils durch Anschlag-
bzw. Passierschalter gesteuert. Die Steuereinrichtungen sind in der Zeichnung fortgelassen,
da sie nicht unmittelbar zur Erfindung gehören, sondern ein Ergebnis konstruktiver
Überlegungen sind.
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Die Funktionsweise der Vorrichtung ist folgendermaßen: Die von der
in der Zeichnung nicht dargestellten Ablängmaschine kommenden Strangabschnitte,
in diesem Fall Rundbarren, rollen auf den Schienen 10 der seitlich an der Förderbasis
angeordneten Beschickungseinrichtung bis an das Zuteilungsorgan. Die Passierscheiben
11 b des Zuteilungsorgans 11 stehen zu Beginn ihrer Funktion so, daß der Vorsprung
nach oben zeigt. In dieser Stellung halten sie die anrollenden Rundbarren zurück.
Ist die Förderbasis 1 frei, so wird durch eine Drehbewegung des Zuteilungsorgans
11 zur Förderbasis 1 hin der an den Passierscheiben 11 a anliegende Rundbarren über
das Zuteilungsorgan 11 hinweg an die Förderbasis 1 weitergegeben. Bei dieser Drehbewegung
des Zuteilungsorgans 11 bewegt sich der kreisförmige Teil der Passierscheiben 11
a über die Oberkanten der Schienen 10 hinaus und hält so die nachfolgenden Rundbarren
zurück. Erst bei der Rückdrehbewegung des Zuteilungsorgans 11 rollt der zunächst
liegende Rundbarren in den Ausschnitt der Passierscheiben und wird von dem daran
anschließenden Vorsprung festgehalten, bis eine erneute Weitergabe an die Förderbasis
1 erfolgen kann. Unmittelbar hinter dem Zuteilungsorgan 11 überrollt der freigegebene
Rundbarren einen mit Verzögerung zur Wirkung kommenden Schalter, durch den das Niederschwenken
der Rückhaltearme 14 eingeleitet wird. Diese Rückhaltearme haben die Aufgabe, zu
verhindern, daß schwere Barren mit allzu großer Wucht auf die Tragrollen 6 rollen.
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Die Bedienungsperson am Schaltpult bestimmt nun, in welche Richtung
der auf der Förderbasis 1 liegende Strangabschnitt gefördert werden soll, nachdem
er gegebenenfalls mittels der Säulen 15 emporgehoben und unter Drehen auf den Rollenpaaren
einer optischen Kontrolle unterzogen wurde. Soll von dem betreffenden Strangabschnitt
eine Materialprobe entnommen werden, so wird er der Sägemaschine 5 zugeführt, die
eine Scheibe davon abschneidet. Der betreffende Strangabschnitt wird dann weiter
auf die Rücklegestrecke3 gefördert, wo der gegebenenfalls durch die Abhebevorrichtung
24, 25, 26 auf die seitliche Ablage 27 gehoben wird, wenn bis zum Vorliegen des
Materialprüfungsergebnisses noch weitere Strangabschnitte zur Materialprüfung zurückgelegt
werden sollen.
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Zur Weitergabe der Strangabschnitte von der Förderbasis 1 auf die
Förderstrecke 2 wird der Antrieb 7 a der Tragrollen 6 an der Förderbasis 1 durch
die Bedienungsperson am Schaltpult in die Gegenrichtung umgeschaltet. Die Bedienungsperson
bestimmt weiterhin durch entsprechende Schaltung von ihrem Pult aus, an welcher
Abnahmestelle der Strangabschnitt von den Tragrollen 6 der Förderstrecke 2 abgeworfen
werden soll. Sie läßt den betreffenden
Aufhaltearm 22 in die Bewegungsbahn des Strangabschnittes
schwenken, sofern dieser nicht bis ans Ende der Förderstrecke 2 gefördert werden
soll, und setzt damit gleichzeitig einen Passierschalter in Funktionsbereitschaft,
durch den der Antrieb 7 b der Tragrollen 6 auf der Förderstrecke 2 abgeschaltet
und der betreffende Auswerfer 20 in Bewegung gesetzt wird.
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Weitere Schalter an der Förderstrecke 2 und an den Auswerfern 20
begrenzen und steuern jeweils selbsttätig die weiteren Bewegungen der mit dem Abwerfvorgang
befaßten Organe.
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Diese Schalter sind als rein mechanisch wirkende oder auch als Fotoelemente
ausgebildet.
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Ebenso wie das zentrale Schaltpult und die an der gesamten Vorrichtung
verteilten Schalter ist auch die Druckmittelanlage in der Zeichnung nicht dargestellt,
da die Erfindung auch ohne dies erkennbar ist.