-
Tragbare Fernsprechstation Die Erfindung betrifft eine tragbare Fernsprechstation,
deren Gehäuse aus Oberteil und Unterteil besteht.
-
Tragbare Fernsprechtischstationen mit z. B. quer aufliegendem Handapparat
sind bekannt. Die Tragemöglichkeit ist hierbei in der Weise geschaffen, daß im Bereich
zwischen den zur Aufnahme des quer aufliegenden Handapparates bestimmten Auflagemulden
eine nach der Rückseite der Fernsprechtischstation hin offene Grifftasche vorgesehen
ist, die ein Eingreifen der Finger einer Hand gestattet, so daß die Tischstation
transportiert werden kann.
-
Da die Gehäuse der Tischstationen aus Kunststoff hergestellt sind,
ergeben sich bei der Herstellung der Gehäuse durch Spritzen oder Pressen Schwierigkeiten,
da zur Bildung der Grifftasche besondere Schieber oder Kerne notwendig sind. Die
durch den Schieber oder den Kern entstandene Öffnung im Gehäuse muß, sodann durch
ein besonders Teil verschlossen' wer=,.. den, um das Innere möglichst staubfrei
zu halten.
-
Auch die besondere Verwendung eines zwischen die Höcker der Handapparatauflage
einschraubbaren Tragsteges ist bekannt. Das Herstellen der Gewindelöcher im Gehäuse
ist jedoch ebenfalls mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden.
-
Es ist ferner bekannt, als Tragemöglichkeit an der Unterkante der
Hinterwand des Gehäuses eine Einbuchtung vorzusehen. Hierbei ist es erforderlich,
daß die das Gehäuse abschließende Grundplatte eine den Abmessungen der Einbuchtung
entsprechende Aussparung erhält. Durch diese Einbuchtung, die in ihrer Höhe so bemessen
sein muß, daß die Station zusammen mit dem Handapparat mit einer Hand erfaßt werden
kann, wird jedoch das Volumen des Gehäuses eingeschränkt.
-
Die Realisierung einer Tragemöglichkeit für Tischstationen mit z.
B. längs aufliegendem Handapparat konnte bisher einer Lösung nicht zugeführt werden,
da die Griffhöhe infolge der in der Nähe der Hinterwand aufliegenden Hörkapselaufnahme
mit Hörmuschel so groß wird, daß die Tischstation mit einer Hand nicht mehr erfaßt
werden kann.
-
Die Längslage des Handapparates spielte dabei neben der äußeren Erscheinungsform
dann eine wichtige Rolle, wenn ein und dieselbe Station als Tisch-und Wandstation
bei gleichem Innenaufbau Verwendung finden soll, was durch unterschiedliches Zusammenfügen
weitgehend gleicher Gehäuseteile zu erreichen ist.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, trotz der erkannten Schwierigkeiten
bei Fernsprechstationen mit längs aufliegendem Handapparat, eine allgemein verwendbare
Tragemöglichkeit für Fernsprechstationen zu schaffen, deren Gehäuse aus Oberteil
und Unterteil besteht, ohne die Nachteile von Fernsprechstationen mit quer aufliegendem
Handapparat in Kauf nehmen zu müssen. Bei Verwendung als Tisch- und Wandstation
soll die doppelte Gebrauchslage gewährleistet bleiben.
-
Die Lösung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß darin, daß das Gehäuseunterteil
im Längsschnitt betrachtet derart keilförmig ausgebildet ist, daß für den Gehäuseboden
im hinteren Drittel beiderseits der Rückwand eine überhöhung gegenüber der Standfläche
entsteht und im Mittelteil des Gehäusebodens ein Steg verbleibt und die Griffhöhe
von der Entfernung zwischen überhöhtem Gehäuseboden und Gehäuseoberteil bestimmt
ist.
-
Durch diese erfindungsgemäße Ausbildung des Gehäuseunterteiles entsteht
beiderseits des Gehäuseunterteils zwischen Standfläche und Gehäuseboden je ein freier
Raum, der es gestattet, die Fernsprechstation zu erfassen und zu transportieren.
-
Die Lagesicherung des Handapparates wird durch eine Wulst an der aufschraubbaren
Hörmuschel noch erhöht, die in die entsprechend ausgebildete Aufnahmemulde für die
Hörmuschel eingreift. Der Steg dient einmal zur Verbesserung der Standfestigkeit
und zum anderen zur Aufnahme der Anschlußschnur.
-
An Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
wird die Erfindung nachstehend näher beschrieben. In der Zeichnung zeigt F i g.
1 eine Fernsprechstation in Seitenansicht, F i g. 2 eine Fernsprechstation in Rückansicht
und F i g. 3 eine Unteransicht der F i g. 1.
-
Die F i g. 1 zeigt eine aus Gehäuseoberteil 1 und Gehäuseunterteil
2 bestehende Fernsprechstation, die
sich sowohl als Wand- wie auch
als Tischstation verwenden läßt. Die jeweilige Benutzungsart wird durch Drehen eines
der beiden Gehäuseteile um 180° erreicht. Im vorliegenden Fall ist eine Tischstation
abgebildet. Der Handapparat 3 liegt längs auf dem Gehäuseoberteil 1 auf und überdeckt
den Nummernschalter 4. Zur Aufnahme der Hör- sowie Sprechmuschel sind entsprechende
nicht näher bezeichnete Mulden vorgesehen.
-
Wie ersichtlich, ist das Gehäuseunterteil 2 in bezug auf die Standfläche
keilförmig nach der Hinterseite zu erhöht, so daß im hinteren Drittel (0,3 der Länge
0
des Gehäuseunterteiles für den Gehäuseboden beiderseits der Rückwand eine
überhöhung gegenüber der Standfläche entsteht und im Mittelteil des Gehäusebodens
ein Steg 5 stehenbleibt (vgl F i g. 2 und 3).
-
Durch diese Überhöhung im hinteren Drittel der Länge l werden ohne
zusätzliche konsiruktive Maßnahmen zwei Griffmöglichkeiten geschaffen, da zwischen
Standfläche und dem hinteren Drittel des Gehäusebodens freier Raum ist.
-
Zur Erhöhung der Griffsicherheit wird der beiderseits erhöhte Gehäuseboden
an der Unterseite mit einer Riffelung 6 versehen.
-
Im Steg 5, der zur Verbesserung der Standfestigkeit dient, befindet
sich eine Öffnung 7 zur Aufnahme der Anschlußschnur B. Um den aufgelegten
Handapparat 3 auch beim Tragen der Fernsprechstation in seiner Lage genügend zu
sichern, ist am Umfang der Hörmuschel 9 eine Wulst 10 vorgesehen,
die in die entsprechend ausgebildete zugehörige Auflagemulde eingreift. . Als Griffhöhe
ergibt sich die Höhe h, die ein bequemes Erfassen der Fernsprechstation ermöglicht.
Dabei greifen die vier Finger in den freien Raum unterhalb des Gehäusebodens, und
der Daumen erfaßt die Fernsprechstation am Gehäuseoberteil 2 in der Nähe der Aufnahmemulde
der Hörmuschel 9.