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Stapelbarer und schachtelbarer Behälter Die Erfindung betrifft einen
Behälter, der sich mit anderen gleichen Behältern übereinander stapeln und ineinander
verschachteln läßt, mit einem Boden und im wesentlichen lotrecht angeordneten Seitenwänden,
die in einem im wesentlichen ebenen oberen Rand enden, mit starren oberen Stapelstützpunkten
im Bereich des oberen Randes, mit lotrecht unter den oberen liegenden starren unteren
Stapelstützpunkten im Bereich des unteren Randes der Seitenwände und mit geneigten,
parallel zueinander verlaufenden Durchtrittsbahnen in einander gegenüberliegenden
Seitenwänden zum Führen der Behälter gegeneinander beim Ineinanderschachteln, wobei
das Ineinanderschachteln und das Übereinanderstapeln durch eine Relativbewegung
der Behälter in waagerechter Richtung ermöglicht ist.
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Derartige Behälter sind bekannt (USA.-Patentschrift 2 931 535). Dort
ist ein stapelbarer und schachtelbarer Behälter ohne bewegliche Teile gezeigt, bei
dem das Überführen von der Stapelstellung in die Schachtelstellung nach Abheben
des oberen Behälters von den oberen Stapelstützteilen des unteren Behälters durch
eine Verschiebung des oberen Behälters in waagerechter Richtung und ein anschließendes
schräg nach unten gerichtetes Absenken und Einführen des oberen in den unteren Behälter
erfolgt. Das Auseinanderschachteln und Aufstapeln erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
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Dieses bekannte Stapelprinzip läßt sich bisher nur bei Behältern
verwirklichen, bei denen mindestens eine Endwand fehlt, die also bei rechteckigem
Boden nur drei Seitenwände haben, oder bei solchen Behältern, bei denen die Länge
und/oder Breite des Bodens größer ist als die Höhe der Seitenwände.
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So ist auch der erwähnte bekannte Behälter mindestens zweimal so
lang wie hoch. Bei Behältern, deren Höhe im Vergleich zu den Abmessungen des Bodens
groß ist, ist das Ineinanderschachteln bzw. tJbereinanderstapeln nach dem oben beschriebenen
Stapelprinzip bei Behältern mit vier Seitenwänden dadurch erschwert oder unmöglich
gemacht, daß z. B. nach der Horizontalverschiebung vor dem Absenken des oberen Behälters
dieser seitlich über den unteren Behälter hinausgeschoben ist und die hinausgeschobene
Unterkante des oberen Behälters beim Absenken auf eine Kante des oberen Randes des
unteren Behälters auftrifft, so daß ein Absenken nicht möglich ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu
beseitigen und eine Möglichkeit zu schaffen, auch Behälter, die im Vergleich zu
ihren
Grundrißabmessungen eine große Höhe haben, einwandfrei ineinander zu schachteln.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Höhe der Seitenwände
mindestens gleich der Breite oder der Länge des Bodens ist und daß der obere Teil
einer der nicht mit Durchtrittsbahnen versehenen Seitenwände (Endwand) unterhalb
des oberen Randes in einer Größe ausgeschnitten ist, die ausreicht, um ein Durchdringen
des unteren Teils eines oberen Behälters durch diese Endwand bei der Überführung
des oberen Behälters von der einen in die andere Stellung zu vermeiden.
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Durch die Tieferlegung der Oberkante des Behälters an einer Endwand
wird also erreicht, daß die Unterkante des oberen Behälters beim Ineinanderschachteln
in den in dem unteren Behälter gebildeten Ausschnitt eingeführt werden kann. Gleichzeitig
wird dabei beim Einschachteln der obere Behälter infolge der geneigten Durchtrittsbahnen
in den anderen Seitenwänden wieder in eine Stellung lotrecht über dem unteren Behälter
zurückgeschoben, so daß die vorher über den unteren Behälter hinausragende Unterkante
des oberen Behälters nunmehr innerhalb des unteren Behälters liegt und der obere
Behälter einwandfrei in die Verschachtelungsstellung abgesenkt werden kann. Der
Ausschnitt in der Endwand des Behälters braucht dabei nur so groß zu sein, daß ein
Anstoßen des oberen Behälters an der ausgeschnittenen Endwand vermieden wird bzw.
daß die Unterkante des oberen Behälters beim Absenken nicht die Endwand des unteren
Behälters durchdringt. Auf diese Weise können auch Behälter mit
einer
großen Höhe im Vergleich zu ihren Grundrißabmessungen einwandfrei ineinander geschachtelt
werden. Ein besonderer Vorteil liegt dabei darin, daß hierbei auch Behälter mit
lotrechten Seitenwänden verwendet werden können, so daß sich beim Nebeneinanderstellen
von Behälterstapeln im aufgestapelten oder ineinandergeschachtelten Zustand der
einzelnen Behälter keine toten Räume zwischen den Stapeln ergeben. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, daß bei übereinandergestapelten Behältern durch die Ausschnitte
in den Endwänden Gegenstände auch aus den unteren Behältern des Stapels entnommen
werden können.
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Bei einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters muß
der obere Behälter beim Einführen in den unteren leicht gekippt werden, damit die
Unterkante des oberen Behälters hinter den unteren Rand des Ausschnitts des oberen
Behälters treten kann. Nach dem Zurückkippen kann der obere Behälter dann lotrecht
abgesenkt werden. Bei anderen Ausführungsbeispielen ist diese Kippbewegung nicht
nötig.
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Es sind zwar auch Behälter bekannt (USA.-Patentschrift 3 003 647),
bei denen mindestens eine Endwand ganz fehlt oder die überhaupt nur zwei einander
gegenüberliegende Seitenwände haben und an den beiden Enden offen sind. Diese Behälter
sollen von einem offenen Ende her in einen gleichartigen Behälter einteschoben und
auf diese Weise ineinander geschachtelt werden. Das bei dem erfindungsgemäßen Behälter
angewendete Stapelprinzip liegt hier nicht vor. Auch fehlt der erfindungsgemäße
Ausschnitt in einer Endwand, da die Endwand selbst nicht vorhanden ist.
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Bei einem anderen bekannten Behälter (USA.-Patentschrift 3 022900),
der ebenfalls nach einem anderen Stapelprinzip als der erfindungsgemäße Behälter
arbeitet, sind in den Seitenwänden keine Durchtrittsbahnen vorgesehen, die parallel
zueinander verlaufen und in der gleichen Richtung geneigt sind. Auch weist dieser
bekannte Behälter keine im wesentlichen lotrechten, sondern geneigte Seitenwände
auf. Dieser Behälter hat nur drei Seitenwände, die vierte fehlt vollständig. Daher
ist durch diesen bekannten Behälter auch der erfindungsgemäß vorgesehene Ausschnitt
in einer Endwand nicht vorbekannt gewesen.
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Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung an Hand von Ausführungsbeispielen
im Zusammenhang mit der Zeichnung näher beschrieben.
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Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines aus Draht bestehenden
Behälters nach der Erfindung; Fig. 2 ist eine Vorderansicht des gleichen Behälters
mit darin angeordneten, in strichpunktierten Linien dargestellten Eierkartons od.
dgl.; Fig. 3 ist eine teilweise Ansicht des Behälters von oben entsprechend der
Linie 3-3 gemäß F i g. 2; F i g. 4 ist eine Seitenansicht des in F i g. 2 dargestellten
Behälters; F i g. 5 ist eine Seitenansicht zweier gleicher ineinander geschachtelter
Behälter nach F i g. 4; Fig. 6 ist eine Ansicht der zwei Behälter nach F i g. 5
in Stapelstellung; F i g. 7 und 8 zeigen aufeinanderfolgende Bewegungsstadien eines
oberen Behälters gegenüber einem unteren Behälter, wenn der obere Behälter aus der
Stapelstellung nach F i g. 6 in die Schachtelstellung nach F i g. 5 überführt wird;
F
i g. 9 zeigt Teile zweier Behälter während der Bewegung zwischen der Stapel- und
Schachtelstellung, wobei eine der Seitenwände dieser Behälter einen tieferen Teil
hat, der gemäß der Erfindung weggeschnitten ist; Fig. 10 ist eine Vorderansicht
eines der Behälter nach Fig. 9; Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behälters; F i g. 12 ist eine Seitenansicht
zweier Behälter nach Fig. 11 in Stapelstellung und Fig. 13 ist eine Vorderansicht
von der linken Seite in Fig. 12 her gesehen, wobei der obere Behälter in strichpunktierten
Linien dargestellt ist, um die Behälter klar voneinander zu unterscheiden.
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Wie aus den F i g. 1 bis 6 hervorgeht, besitzt eine bevorzugte Ausführungsform
eines Behälters einen oberen Randdraht 10, der sich ohne Unterbrechung entlang dem
oberen Rand des Behälters erstreckt.
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An diesem Randdraht sind, beispielsweise durch Schweißen, Drähte 11
starr befestigt, die im wesentlichen U-Form haben und Teile 11 a aufweisen, die
an dem oberen Randdraht befestigt sind und sich abwärts entlang einer Seitenwand
erstrecken, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist. Die Teile 11 a sind am unteren Ende
bei 11 b im wesentlichen rechtwinklig abgebogen und erstrecken sich wie bei 11c
quer als Boden. Dann sind sie bei 11 d wieder im wesentlichen rechtwinklig umgebogen
und erstrecken sich bei 11 e aufwärts, um die andere Seitenwand zu bilden, die im
allgemeinen parallel zu der durch die Drahtteile 11 a gebildeten Wand ist. Das Ende
der Drahtteile 11 e ist wiederum an dem oberen Randdraht 10 befestigt.
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In Fig. 1 sind vier dieser U-förmigen Drähte mit Abstand voneinander
und im wesentlichen parallel zueinander dargestellt. Wie aus F i g. 4 klar hervorgeht,
sind die Teile 11 a von der Oberseite zum Boden des Behälters für einen später beschriebenen
Zweck geneigt. Die Teilelle auf der entgegengesetzten Seite des Behälters würden
direkt hinter den Teilen 11 a in F i g. 4 liegen.
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Der Behälter wird in der Weise beschrieben, daß er ein Vorderende
hat, das auf der linken Seite in Fig. 1 liegt, und ein Hinterende, das in dieser
Darstellung an der rechten Seite liegt. Zwei im allgemeinen U-förmige Drähte 12
sind mit ihren oberen Enden an dem oberen Randdraht 10 starr befestigt, z. B. durch
Schweißen, und erstrecken sich von dort mit den Teilen 12a nach unten und innen.-
Am Boden sind sie etwa rechtwinklig abgebogen und bilden mit den Teilen 12 b den
Boden, von dem sie wieder nach oben gebogen sind, um durch die Drahtteile 12 c eine
Vorderwand zu bilden. Die oberen Enden der Drahtteile 12 c sind an dem Teil 10a
des oberen Randdrahtes 10 befestigt, der aus der allgemeinen Ebene der anderen drei
oberen Seitenkanten des Behälters, wie später ersichtlich werden wird, nach unten
gebogen ist. Zwei andere Drähte 13 sind ähnlich den Drähten 12 ausgebildet, ausgenommen,
daß sie auf der anderen Seite des Behälters liegen.
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Sie sind ebenfalls nach unten und innen entlang der Teile 13 a geneigt,
verlaufen dann bei 13 b am Boden entlang und dann bei 13 c an der Vorderwand aufwärts.
Mit ihren oberen Enden sind sie wiederum an dem Drahtteil 10 a befestigt.
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Der Boden wird vervollständigt durch einen Draht 14, der sich entlang
den vier Seiten des Behälters
erstreckt und z. B. durch Schweißen
an allen Drahtteilen 11 c, 12 b und 13 b starr befestigt ist, und zwar etwas innerhalb
von den scharfen Schultern der Ecken, an denen die Seitenwanddrähte umgebogen sind,
um in den Boden überzugehen, was aus den F i g. 2, 4, 5 und 6 klar ersichtlich ist.
Vorzugsweise ist nahe der Oberseite des Behälters ein zusätzlicher Draht 15 parallel
zu dem oberen Randdraht 10 vorgesehen. Der Draht 15 erstreckt sich entlang der Rückseite
und der beiden Seitenwände des Behälters und ist an alle Drähte 11, 12 und 13 angeschweißt.
An den Punkten 15 a ist der Draht 15 auch an den Draht 10 angeschweißt, dort wo
dieser zwischen dem oberen Rand in der Ebene des Drahtes 10 abwärts zu dem Bereich
des Drahtteils 10a verläuft.
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Obere Stapelstützpunkte 16 sind starr mit den Seitenwänden verbunden
nahe dem oberen Rand vorgesehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird jeder dieser
Stützpunkte durch ein einziges Drahtstück gebildet, dessen entgegengesetzte Enden
an den oberen Randdraht 10 angeschweißt sind und das parallele Teilel6a hat, die
sich waagerecht nach innen und dann abwärts erstrecken und eine Ausbuchtung oder
Vertiefung 16 b bilden, um den Boden eines oberen gleichen Behälters abzustützen.
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Aus Fig.4 ist zu erkennen, daß die Schultern 11 b der Drähte 11,
die am nächsten zu der Vorder-und der Hinterwand liegen und hier mit 11 b' bezeichnet
sind, lotrecht unmittelbar unter den Ausbuchtungen 16 b der oberen Stapelstützpunkte
liegen, so daß die Schulternllb'eines oberen Behälters, wie in F i g. 6 gezeigt,
bei 16 b in die oberen Stapelstützpunkte des unteren Behälters passen, wenn zwei
Behälter sich in der Stapelstellung unmittelbar lotrecht übereinander befinden.
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Aus den verschiedenen Ansichten geht hervor, daß der Bodendraht 14
leicht nach unten gebogen ist und entlang der Vorder- und der Rückseite des Behälters
bei 14 a in einer niedrigeren Ebene liegt. Eine bessere Auflage für den Behälter
wird geschaffen, wenn ein Teil des Seitenwandabschnitts des Bodendrahts 14 wie bei
14 b nach unten gebogen ist und in derselben Ebene liegt wie die Drahtteile 14 a.
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Bei der Überführung des oberen Behälters aus der Stapelstellung gemäß
Fig. 6 in die Verschachtelungsstellung nach Fig. 5 wird der obere Behälter zunächst
leicht angehoben, so daß die unteren Stapelstützpunkte, die Schultern 11 b' aus
den oberen Stapelstützteilen 16 herausgehoben werden. Dann wird der obere Behälter
gemäß Fig. 7 ein Stück nach links bewegt, das gerade ausreicht, daß die Drahtteile
11 a und 11 e an den oberen Stapelstützpunkten vorbeigehen. Zu dieser Zeit erstrecken
sich die durch die Drahtteile 13 c und 12 c gebildeten Bodenteile des oberen Behälters
auf der linken Seite außerhalb des oberen Randdrahtes 10 und seines vertieften Teils
10 a an der Vorderseite des unteren Behälters, wie es durch die Abmessung A in F
i g. 7 dargestellt ist. In dieser Stellung der Teile ist es unmöglich, den oberen
Behälter lotrecht nach unten in die Verschachtelungsstellung in den unteren Behälter
zu bewegen. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist es dann notwendig, den
oberen Behälter etwas zu kippen, um ihn weiter nach unten in die Verschachtelungsstellung
zu bewegen. Dieses Kippen ist etwas übertrieben in F i g. 8 dargestellt. In dieser
Stellung der Behälter liegt der rechte Draht 11 a des oberen
Behälters dicht an dem
rechten oberen Stapelstützglied 16, und der durch die Drähte 12 c und 13 c gebildete
Bodenteil des oberen Behälters kann dann an der linken Ecke an dem oberen Randdraht
10 a an der vertieften oder ausgeschnittenen Seite des Behälters vorbeigehen. Im
Anschluß an die Stellung nach Fig.8 kann der obere Behälter allmählich wieder in
eine lotrechte Stellung gebracht werden, wonach er sanft in die Verschachtelungsstellung
nach F i g. 5 abwärts gleitet, wobei die Drahtteile 11 a, 11 e, 12 a, 13 a, 12 c
und 13 c parallel zu und vorzugsweise dicht an den gleichen Drähten des unteren
Behälters anliegen, wie in F i g. 5 dargestellt ist. An diesem Punkt verhindert
das Aufliegen des Drahtes 15 des oberen Behälters auf den oberen Stapelstützgliedern
16 des unteren Behälters ein Verklemmen der Behälter ineinander.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den F i g. 9 und 10 sind alle Teile
gleich den soeben beschriebenen und erfüllen die gleichen Funktionen, mit der Ausnahme,
daß die Vorderseite des Behälters tiefer ausgeschnitten ist als in dem zuerst beschriebenen
Ausführungsbeispiel, so daß der Drahtteil 10 a' eine größere Bewegung des oberen
Behälters von der Stapelstellung abwärts in den unteren Behälter ermöglicht, bevor
es nötig ist, die Bodenteile vollständig in den unteren Behälter hineinzubringen,
um den Verschachtelungsvorgang fortzusetzen. Dies ist in F i g. 9 dargestellt, wo
der obere Behälter X mit seinen unteren Stapelstützpunkten 11 b' aus den oberen
Stapelstützgliedernl6 herausgehoben worden und dann nach links und abwärts bewegt
worden ist, wie es zuvor für die Handhabung des ersten Ausführungsbeispieles beschrieben
worden ist. Aus F i g. 9 ist zu erkennen, daß der linke Draht 11 a des oberen Behälters
gegen das oberen Stapelstützglied 16 gedrückt wird, und der Neigungswinkel des Drahtes
11 a gegenüber der Vertikalen B gestattet eine Bewegung des oberen Behälters X nach
hinten in den unteren Behälter Y, während der obere Behälter sich nach unten bewegt.
Je weiter die Bewegung des oberen Behälters nach unten fortschreitet, desto mehr
ist es möglich, den Behälter X in bezug auf den Behälter Y nach hinten zu bewegen.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind der Abstand der vorderen oberen Stapelstützpunkte
16 von der Vorderseite des Behälters und die Tiefe des ausgeschnittenen Teils ion'
an der Vorderseite und der Neigungswinkel B der linken Drähtella und 11 e an der
linken Seite von F i g. 9 so bemessen und angeordnet, daß der obere Behälter sich
genau lotrecht über dem unteren Behälter befindet, wenn die Bodenteile des oberen
Behälters X die Unterkante des ausgeschnittenen Teils 10a' erreichen, und danach
kann der obere Behälter lotrecht abwärts in die Verschachtelungsstellung in den
unteren Behälter bewegt werden, entsprechend der in F i g. 5 dargestellten Stellung,
ohne daß der obere Behälter gekippt werden muß. Die Drähtella und 11 e der Seitenwände
befinden sich in einer Ebene mit den oberen Stapelstützpunkten 16 b, so daß sie
in dieser gemeinsamen Ebene nicht aneinander vorbeigehen können.
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Alle Drähte in den Seitenwänden und den Vorder-und Rückwänden sind
bei 20 nach innen versetzt, und zwar dicht unterhalb der Stellen, an denen sie an
den Drähten 10, 10 a und 15 befestigt sind.
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Der Teili4c des Bodendrahtesl4 befindet sich genügend oberhalb des
Teils 14 a, um ein Anschweieisen
der-Drähte 11 c auf den Bodendrähten
12 b und 13 b zu ermöglichen.
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Nach den F i g. 2 und 4 sind Eierkartons 21 in einen der Behälter
eingesetzt, und F i g. 4 zeigt, wie ein Karton durch denweggeschnittenen Teil an
der Vorderseite eines Behälters herausgenommen werden kann, selbst wenn ein weitererB
ehälter auf den ersten aufgestapeltist.
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In Fig. 11 ist eine etwas abgewandelte Form des Behälters dargestellt,
der dem Behälter nach F i g. 1 gleicht mit Ausnahme der im folgenden beschriebenen
Teile. In der Nähe der Vorderseite des Behälters sind zwei obere Stapelstützteile
16 an gegenüberliegenden Seiten des Behälters angeordnet, genau wie die zwei oberen
Stapelstützteile 16 in der Nähe der Vorderseite des Behälters nach F i g. 1. Auf
der Rückwand des Behälters ist ein einziger Stapelstützteil 16' vorgesehen, der
die Funktion erfüllt, die nach F i g. 1 die beiden der Rückseite des Behälters benachbarten
Stapelstützteile 16 haben. In den Fig. 12 und 13 sind zwei Behälter nach Fig. 11
in Stapelstellung dargestellt. Die Schultern ll der Seitendrähte 11, die am nächsten
zur Vorderseite des Behälters liegen, ruhen in den Vertiefungen der oberen Stapelstützteile
16 in der gleichen Weise wie bei dem zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel.
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An der Rückseite des Behälters ruhen die unteren Enden der an der
Rückwand konvergierenden Drähte -12 a' und 13a'etwa in der Mitte des Behälters in
der Ausnehmung, die durch den Stapelstützteil 16' gebildet ist, der starr an dem
oberen Randdraht 10 befestigt ist, dort wo dieser an der Rückwand des Behälters
entlangläuft. Vorzugsweise ist die Weite der Ausnehmung in dem Teil 16' so gehalten,
daß sie die unteren Enden der Drähte 12 a' und 13asz wie in Fig. 13 dargestellt,
mit Paßsitz aufnimmt, so daß praktisch keine Relativbewegung des oberen Behälters
gegenüber dem unteren an der Stelle möglich ist, wo diese Stützteile zusammenwirken.
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Bei der Bewegung der gestapelten Körbe nach den Fig. 12 und 13 in
eine Verschachtelungsstellung ähnlich der in F i g. 5 dargestellten ist zwischen
dem oberen Stapelstützteil 16' an- der Rückseite des unte-.ren Behälters und dem.
nach unten gedrückten Draht iOa an der Vorderseite des unteren Behälters genügend
Raum vorhanden, damit der Boden des oberen Behälters, der durch den Draht 14 begrenzt
ist, nach unten durch diesen Raum hindurchtreten kann, während die Drähte Ua' des
oberen Behälters an den Stapelstützteilen 16 in der im Zusammenhang mit Fig.7 beschriebenen
Art vorbeigehen.
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Der vordere Draht 14 a des Bodens des oberen Behälters geht dann an
dem Draht 10 a des unteren Behälters vorbei, und alle Teile bewegen sich abwärts
in die Verschachtelungsstellung, die der in F i g. 5 dargestellten entspricht.
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Der vorderste DrahtlOa kann bei dem Ausführungsbeispiel nach den
Fig. 11, 12 und 13 wie der DrahtlOa' nach den Fig. 9 und 10 weiter nach unten gebogen
sein, ohne die Handhabung der zuletzt beschriebenen Ausführungsform des Behälters
wesentlich zu beeinflussen.