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Verfahren und Vorrichtung zur Einzelförderung von gestapelten, weichen
und ferromagnetischen Blechen Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Einzelförderung von gestapelten, weichen und ferromagnetischen Blechen, wobei
das oberste Blech des Stapels in Vorschubrichtung an einem Ende erfaßt und in einen
magnetischen Anziehungsbereich gebracht wird, in welchem das Blech progressiv vollständig
angehoben und hiernach abgeführt wird.
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Es sind Vorrichtungen dieser Art bekannt, bei denen eine Hebeeinrichtung
am in Transportrichtung liegenden Ende eines Blechstapels vorgesehen ist.
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Eine Spreiz- oder Absonderungsvorrichtung sorgt dafür, daß die Bleche
an einer Kante genügend auseinandergespreizt werden, um das oberste Blech in die
Nähe eines Magnetfeldes zu bringen, durch das es an ein Förderband gepreßt wird.
Bei diesem Hebevorgang gelangt zunächst diejenige Zone des obersten Bleches in den
Wirkungsbereich des Magnetfeldes, die durch die Spreizeinrichtung angehoben wurde.
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Der übrige Teil des Bleches bleibt zunächst auf dem Blechpaket liegen,
wird dann aber wie von einer entgegen der Transportrichtung fortschreitenden Welle
angehoben, so daß schließlich das gesamte Blech unter dem Einfluß des Magnetfeldes
an die Transportvorrichtung angepreßt wird. Mit dieser Vorrichtung ist es entweder
möglich, das Transportband so lange stillstehen zu lassen, bis das oberste Blech
vollkommen vom Blechpaket abgehoben ist, oder aber das Transportband kontinuierlich
zu betreiben und so das oberste Blech bereits fortzubewegen, bevor es sich noch
vollständig vom Blechpaket abgehoben hat.
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Im ersten Fall wird eine Bandvorrichtung benötigt, die im Start-Stoß-Betrieb
arbeitet und die Bleche in einem bestimmten Förderrhythmus fortbewegt, während im
zweiten Fall in Kauf genommen werden muß, daß die teilweise abgehobenen Bleche auf
dem nächstfolgenden Blech Kratzspuren hinterlassen und dieses dadurch beschädigen
können.
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Es ist ebenfalls bekannt, das Ergreifen des jeweils obersten Bleches
durch pneumatische Saugnäpfe oder magnetische Elemente an der in Förderrichtung
liegenden Blechzone vorzunehmen. Die Verschiebung erfolgt mittels Klemmwalzen, zwischen
welche die in Förderrichtung liegende Seite des Bleches eingreift oder mittels magnetischer
Förderer, wie z. B. magnetischer Walzen oder Förderbänder. Auch bei diesen Vorrichtungen
tritt der Nachteil auf, daß sie bei der Verschiebung den hinteren Teil des Bleches
auf dem folgenden Blech schleifen lassen. Eine andere bekannte Vorrichtung weist
zwischen das Anheben der Bleche bewirkenden Saugnäpfen Magnetwalzen auf.
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Die zu fördernden Bleche werden auf einem großen Teil ihrer Oberfläche
angehoben, und das jeweils
ganze Blech wird in die Nähe des Anziehungsbereichs der
Magnetwalzen gebracht. Dabei kann das Anheben des jeweils nächsten Bleches immer
erst dann erfolgen, wenn die Hebevorrichtung wieder frei geworden ist, d. h., wenn
das vorherige Blech vollständig angehoben und abtransportiert ist.
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Bei einer weiterhin bekannten Vorrichtung wird das hintere Ende des
jeweils obersten Bleches durch Elektromagneten der Hebeeinrichtung angehoben und
durch eine Stange auf eine hinter dem Blechstapel angeordnete Stützfläche und zwischen
die Vorderwalzen vorgeschoben. Dabei schleift das vordere Ende des Bleches auf dem
Blechstapel. Nachdem das vorgeschobene Blech von den Vorderwalzen erfaßt ist, wird
es von den Elektromagneten freigegeben, so daß nunmehr das hintere Ende des Bleches
auf den Blechstapel zurückfällt und auf ihm schleift.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Anheben von Blechen
schneller und in steuerbarer Taktfolge durchzuführen, ohne daß die Fördereinrichtung
bei den einzelnen Hebevorgängen stillstehen müßte. Dabei soll verhindert werden,
daß die Oberfläche des nächstfolgenden Bleches durch Schleifen oder Kratzen beschädigt
wird. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das in der Verschieberichtung
hintere Ende des abzuhebenden
Bleches längs einer quer zur Verschieberichtung
verlaufenden Geraden erfaßt wird. Die Erfindung gestattet es, daß bei Vermeidung
von Schleifen und Kratzen gegenüber den bekannten Vorrichtungen der Abstand zwischen
zwei auf der Fördervorrichtung aufeinanderfolgenden Blechen klein gehalten werden
kann. Es muß nämlich nicht gewartet werden, bis der Förderer das vorhergehende Blech
abgeführt hat und stillgesetzt worden ist, bevor das Fördererende des nächsten Bleches
hinter dem hinteren Ende des vorhergehenden Bleches angehoben werden kann. Mit dem
Anheben des nächsten Bleches braucht nur so lange gewartet zu werden, bis das Blech,
dessen hinteres Ende angehoben wird, in den Anziehungsbereich des Magnetfeldes gebracht
worden ist, ohne daß es bereits vollständig an der Fördervorrichtung haftet.
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Die in den Anziehungsbereich gebrachten Bleche können einander überlappen
und damit in kürzeren Zeitabständen als mit den bekannten Vorrichtungen abgeführt
werden.
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Eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens mit einem Hebetisch für den Blechteil, mit einer Absonderungseinrichtung
für die Bleche, mit einer lotrecht bewegbaren, an einem Blechende angreifenden Hebeeinrichtung
und mit einer Einrichtung, die im Bereich eines Förderers zum Abführen der Bleche
ein Magnetfeld erzeugt, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Absonderungseinrichtung
und die Hebeeinrichtung an dem dem Abführungsende der Vorrichtung entgegengesetzten
Ende angeordnet sind. Es ist auch möglich, nur eine einzige magnetische Anziehungszone
vorzusehen, die eine auf die gesamte Blechbreite gleichmäßig einwirkende Kraft ausübt,
es kann aber auch eine bestimmte Anzahl von kleineren Anziehungszonen vorgesehen
sein, die punktförmig auf das Blech in seiner gesamten Breite einwirken, wobei die
Summe der Teilwirkungen auf das Blech die gleiche ist wie die Wirkung einer gleichmäßig
verteilten Zone.
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Durch einfache Regelung der Zeitpunkte des Ergreifens der einzelnen
Bleche kann der Abstand der auf dem Förderer geförderten Blechen verändert werden.
Dies kann sogar derart ausgeführt werden, daß zwei aufeinanderfolgende Bleche sich
auf einer bestimmten Länge überdecken, wobei diese Länge in weiten Grenzen vorbestimmbar
ist. Dies ist für die Speisung verschiedener Vorrichtungen von Interesse, insbesondere
für Vorwärmofen. Durch diese Möglichkeit wird der Zwischenförderer entbehrlich,
dessen Aufgabe gewöhnlich darin besteht, diesen Abstand zu regeln.
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Die Erfindung ermöglicht überdies durch einfache Regelung des Arbeitstaktes
mehrerer Greifvorrichtungen, welche eine einzige Fördereinrichtung parallel speisen,
die gleiche Vorrichtung von mehreren Stapeln mit Blechen verschiedenen Formats zu
versorgen, wobei für jedes Format auf der gleichen Leitung ein konstanter Abstand
zwischen zwei aufeinanderfolgenden Blechen erzielt wird.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ausführung dieses Verfahrens
weist im wesentlichen die folgenden Bestandteile auf: a) einen Hebetisch, auf welchem
die Bleche gestapelt sind; b) auf der der Förderrichtung entgegengesetzten Seite
eine Absonderungsvorrichtung für die Bleche, die magnetisch oder pneumatisch sein
kann;
c) eine Hebevorrichtung, die eine abwärts und aufwärts gehende Bewegung ausführt;
d) eine Einrichtung, die eines oder mehrere Magnetfelder erzeugt, welche die Bleche
anziehen und in Berührung mit einem Förderer halten; e) einen Förderer, der das
Blech in Förderrichtung abführt.
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Die Hebevorrichtung besteht beispielsweise aus einer magnetischen
Walze, die um ihre Achse frei drehbar ist, weil die Richtung ihres Feldes an jeder
Stelle des Umfanges radial ist und daher an der Berührungsstelle zum Blech senkrecht.
Der Walze braucht daher keine schwingende Bewegung erteilt zu werden, sondern nur
eine hin- und hergehende Abwärts- und Aufwärtsbewegung.
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Das Feld, welches das Blech in Berührung mit dem Förderer anzieht,
wird beispielsweise durch eine oder mehrere in der Längsrichtung verlaufende ortsfeste
Magnetschienen erzeugt, die z. B. hinter dem Förderband liegen, unter welchem das
Blech zur Anlage kommt. Das Feld kann aber auch durch das Förderband selbst erzeugt
werden, wenn dasselbe magnetisch ist, oder durch aufeinanderfolgende Magnetwalzen.
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In der Zeichnung zeigen die F i g. 1 bis 4 die verschiedenen Phasen
der Förderung eines Bleches durch eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens
gemäß der Erfindung.
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Mit 1 ist ein Hebetisch bezeichnet, mit 2 ein Stapel von Blechen,
die auf der der Förderrichtung entgegengesetzten Seite durch eine Absonderungsvorrichtung
3 voneinander getrennt werden. 4 ist die zu speisende Vorrichtung, 5 eine Hebevorrichtung,
die aus einer Magnetwalze besteht, 6 eine Einrichtung, die ein kontinuierliches
Magnetfeld erzeugt. Die Grenze des Anziehungsbereichs des Magnetfeldes ist durch
eine unterbrochene Linie angedeutet. Ein Förderband 7 läuft über zwei Walzen 8 und
9, von denen die eine Walze 8 magnetisch ist, um den Anziehungsbereich zu vergrößern.
10 ist ein Blech, das nach der Vorrichtung 4 hin abgeführt wird, und 11 ist das
folgende Blech, dessen Förderung in den Figuren gezeigt ist. Die magnetischen Teile
sind schraffiert dargestellt.
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In Fig. 1 wird das Blech 10 abgeführt, und die Hebevorrichtung 5
beginnt, sich gegen das folgende Blech 11 zu senken. In F i g. 2 hat die Hebevorrichtung
das erste Blech des Stapels 2 angehoben, dessen Teil AB daher in den Anziehungsbereich
der magnetischen Einheit 6, 8 gelangt. Das Blech wird dann progressiv und sehr rasch
auf seiner ganzen Länge in Berührung mit dem Förderer angezogen, wobei dasselbe
eine Verformung erfährt, die sich in Förderrichtung fortpflanzt. Die aufeinanderfolgenden
Stellungen des Bleches sind in Fig. 3 angegeben, und zwar mit einer vollen Linie
für eine Stellung ABCDEF und mit unterbrochenen Linien für die folgenden Stellungen
ABCDEF, ABCD'EF und ABCD'E'F.
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Nachdem das Blech von der Hebevorrichtung freigegeben ist und auf
seiner ganzen Länge gegen das Förderband anliegt (F i g. 4), wird dasselbe nach
der Vorrichtung 4 hin abgeführt. Die Hebevorrichtung kann sich kurz nach Beginn
dieser Verschiebung wieder senken.