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Selbstentwicklerkamera Die Erfindung bezieht sich auf eine Selbstentwicklerkamera
mit zwei gegenüberliegenden druckausübenden Organen, zwischen denen die beiden photographischen
Blätter eines Filmverbandes nach Belichtung des lichtempfindlichen Blattes übereinanderliegend
vorgeschoben werden, um eine Behandlungsflüssigkeit zwischen den Blättern auszubreiten,
und mit einer in der Nähe der druckausübenden Organe angeordneten Führungseinrichtung,
die ein Zusammendrücken der Seitenränder der Blätter bewirkt, um ein seitliches
Entweichen von Behandlungsflüssigkeit zu verhindern.
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Bei einer bekannten Selbstentwicklerkamera dieser Bauart erfolgt das
Zusammendrücken der Seitenränder zwecks Verhinderung des seitlichen Entweichens
von Behandlungsflüssigkeit dadurch, daß die Seitenränder der übereinandergefügten
Blätter des Filmverbandes kontinuierlich so verformt werden, daß sie aus der Bewegungsebene,
welche durch die druckausübenden Organe definiert ist, abgebogen werden. Diese Abbiegung
erfolgte durch entsprechende Formgebung der Führungsorgane, wobei deren Formgebung
auf die Steifigkeit des jeweils verwendeten Filmverbandes so abgestimmt sein müßte,
daß die erwünschte Abbiegung und Zusammenpressung erfolgte. Voraussetzung für ein
Zusammendrücken der Seitenränder war hierbei außerdem eine gewisse Mindeststeifigkeit
wenigstens des obenliegenden Blattes des Filmverbandes, da diese Eigensteifigkeit
mitbestimmend für die Druckerzeugung war.
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Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Führungseinrichtung
für derartige Selbstentwicklerkameras zu schaffen, die unabhängig von der Steifigkeit
der Blätter des Filmverbandes ein Zusammendrücken der Seitenränder bewirkt.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Randstützflächen
dieser Führungseinrichtung in einer in der Ebene des Bewegungspfades des Filmverbandes
liegenden Ebene liegen und in einem spitzen Winkel zu dieser Ebene angeordnete federnde
Scherleisten vorgesehen sind, welche mit ihren Kanten die freien Ränder des Filmverbandes
gegen die Randstützflächen anpressen.
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Hierdurch wird erreicht, daß eine vom Maß der Federvorspannung der
Scherleisten abhängige Scherwirkung zustande kommt, die einen Druck auf die Saitenränder
ausübt, der unabhängig davon ist, ob die Blätter des Filmverbandes aus dünnem oder
dikkä?m, steifem oder flexiblen Werkstoff bestehen.
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Ferner wird durch diese Führungsvorrichtung der Vorteil erlangt, daß
die Filmverbände während ihrer Wegzugsbewegung aus der Kamera völlig plan liegend
verbleiben, so daß Beschädigungen der Ränder durch Abbiegung oder bleibend deformierte
Ränder ausgeschlossen sind.
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Zweekmäßigerweise sind die Randstützflächen an einem in der Nähe der
druckausübenden Organe fixierten Träger angeordnet, der den Mittelabschnitt der
Filmverbände abstützt. Die Scherleisten können dabei von einem Schenkel eines U-förmig
gestalteten Zwischenabschnitts gebildet werde, dessen anderer Schenkel an dem erwähnten
Träger angeordnet ist. Diese federnd ausgebildeten Zwischenabschnitte sind zweckmäßigerweise
so angeordnet, daß in Ruhelage, d. h., wenn kein Filmverband in der Führungseinrichtung
liegt, die Kanten der Scherleisten die Ebene der Randstützflächen an Punkten schneiden,
deren gegenseitiger Abstand beträchtlich kleiner ist als die Breite der Blätter
des Filmverbandes. Nach Einziehen des Filmverbandes erfolgt dann ein Aufspreizen,
und die Scherleisten liegen mit einer vorbestimmten Federvorspannung den Rändern
des Filmverbandes an.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend an Hand der
Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt F i g. 1 eine teilweise geschnittene
Ansicht eines photographischen Apparates in Gestalt einer Kamera, in der die erfindungsgemäße
Vorrichtung vorgesehen ist,
F i g. 2 einen Teilschnitt der Kamera
gemäß F i g. 1 im Bereich der Quetschwalzen, F i g. 3 eine entsprechende Ansicht
eines Teils der Kamera nach F i g. 1, F i g. 4 eine auseinandergezogene perspektivische
Darstellung eines Teils der in F i g. 3 dargestellten Kamera, F i g. 5 eine Ansicht,
die im einzelnen die Konstruktion und Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung
veranschaulicht.
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In den F i g. 1 und 2 ist ein photographischer Apparat in Gestalt
einer Kamera dargestellt, die die Erfindung verkörpert. In die Kamera ist ein entsprechend
angepaßter Filmpack eingelegt. Der insgesamt mit 10 bezeichnete Filmpack ist der
übersichtlichkeit wegen nur mit einem einzigen Filmverband 12 versehen, wobei die
Dicke eines Teils des Blattmaterials zur Klarstellung übertrieben dargestellt ist.
Der Filmpack weist einen Behälter bzw. eine Schachtel in Gestalt eines Parallelepipeds
auf und besitzt eine Rückwand 14, eine Vorderwand 16 mit einer darin angeordneten
rechteckigen Belichtungsöffnung 18, eine Stirnwand 20 (in der Zeichnung am unteren
Ende des Filmpacks dargestellt) mit einem Wegzugsschlitz 22 und eine Druckplatte
24, die zwischen der vorderen und rückwärtigen Gehäusewand hinter der Belichtungsöffnung
18 liegt, um das lichtempfindliche Blattmaterial gegen die Vorderwand zu drücken
und in Bereitschaftsstellung für die Belichtung zu halten.
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Der Filmverband 12 besteht aus einem lichtempfindlichen Blatt 26,
das zwischen der Vorderwand 16 und der Druckplatte 24 liegt und einen Hinterabschnitt
28 aufweist, der am Ende der Druckplatte 24 in der Nähe der Stirnwand 20 liegt.
Das lichtempfindliche Blatt 26 ist am Vorderrand mit einem Führungsblatt 30 verbunden,
das sich um einen gekrümmten Endabschnitt 32 einer Druckplatte 24 hinter der Druckplatte
zwischen letzterer und der Rückwand 14 nach dem Wegzugsschlitz 22 erstreckt. Ein
aufreißbarer Behälter 34 mit Behandlungsflüssigkeit ist auf dem Führungsblatt 30
in der Nähe des Vorderrandes des lichtempfindlichen Blattes in einer solchen Lage
befestigt, daß der Flüssigkeitsinhalt austreten und in Berührung mit dem lichtempfindlichen
Blatt verteilt werden kann, wenn ein Kompressivdruck auf den Behälter ausgeübt wird.
Der Filmverband weist ein zweites bzw. ein Bildaufnahmeblatt 36 auf, das im wesentlichen
die gleiche Größe wie das lichtempfindliche Blatt hat und an einem zweiten Führungsblatt
38 befestigt ist. Das zweite Führungsblatt 38 ist beträchtlich länger als das Bildaufnahmeblatt
und weist einen Hinterabschnitt 40 auf, der sich über den Hinterrand des Bildaufnahmeblattes
erstreckt. Ferner ist ein Zwischenabschnitt 42 mit einer rechteckigen Öffnung 44
an den Rändern des Bildaufzeichnungsblattes rings um die Ränder der öffnung 44 befestigt,
und ein Führungsendabschnitt 46 ist am Führungsblatt 30 in der Nähe des Vorderrandes
befestigt. Die Führungsblätter sowie das lichtempfindliche und das Bildaufnahmeblatt
sind so ausgebildet und miteinander verbunden, daß das lichtempfindliche Blatt,
auf das Bildaufnahmeblatt ausgerichtet, mit diesem übereinandergebracht wird, wenn
das Führungsblatt 30 durch den Wegzugsschlitz 22 des Filmpackbehälters weggezogen
wird. Dabei liegt der Zwischenabschnitt des Führungsblattes zwischen dem lichtempfindlichen
Blatt und dem Bildaufnahmeblatt. In der Zeichnung ist nur ein einziger Filmverband
12 dargestellt, jedoch enthält der Filmpack normalerweise mehrere, z. B. acht Filmverbände,
die einander gleich ausgebildet und angeordnet sind, wobei die lichtempfindlichen
Blätter 26 zwischen der Druckplatte und der Vorderwand des Filmpackbehälters gestapelt
sind.
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Zum Herausziehen jeden Filmverbandes aus dem Pack und aus der Kamera
ist ein schmaler Führungsabschnitt 48 vorgesehen, der lösbar mit einem Ende am Führungsblatt
30 zwischen dem Vorderrand und dem Hinterrand des lichtempfindlichen Blattes befestigt
ist und sich über die Wegzugsöffnung 22 des Filmpacks erstreckt. Die Kamera dieser
Bauart weist einen Kanal auf, durch welchen der Führungsabschnitt 48 derart hindurchsteht,
daß er ergriffen und auf einer Seite eines Paares druckausübender Organe in der
Kamera weggezogen werden kann, um den Führungsendabschnitt des Führungsblattes 30
vorzuschieben und den Führungsendabschnitt 46 des zweiten Führungsblattes 38 zwischen
die druckausübenden Organe und aus der Kamera durch den Wegzugsschlitz genügend
weit vorzuschieben, daß er am Endabschnitt erfaßt werden kann, um den gesamten Filmverband
zwischen den druckausübenden Organen aus der Kamera herauszuziehen. Die Anfangswegzugsbewegung
des Führungsabschnittes 48
des Filmverbandes bewirkt, daß der Hinterrandabschnitt
28 des lichtempfindlichen Blattes 26 von der Druckplatte 24 gelöst und um den gekrümmten
Endabschnitt 32 hinter die Druckplatte übereinanderliegend mit dem Bildaufnahmeblatt
36 bewegt wird. Während dieser Bewegung des lichtempfindlichen Blattes eines Filmverbandes
verbleiben die lichtempfindlichen Blätter der anderen Filmverbände innerhalb des
Filmpacks stationär, da sie an der Druckplatte befestigt sind, und das Bildaufnahmeblatt
des Filmverbandes, der weggezogen wird, bleibt gegen wesentliche Bewegung innerhalb
der Kamera durch weiter unten beschriebene Mittel gesichert. Der Vorderendabschnitt
des Führungsblattes 30 und der Führungsendabschnitt 46 des zweiten Führungsblattes
38 sind beide nach ihrem Vorderende verjüngt ausgebildet, um das Aufrollen des Führungsendabschnittes
46 während der Wegzugsbewegung zu fördern. Der Führungsabschnitt 48 ist wesentlich
schmaler als die anderen Blätter des Filmverbandes, und er ist, z. B. mittels Klebstoffs,
am Führungsblatt 30 etwa in der Mitte derart befestigt, daß eine feste sichere
Verbindung gegeben ist, wenn die Führungsabschnitte 30 und 48 in der gleichen Richtung
vorgeschoben werden, während die Verbindung leicht gelöst wird, wenn die Führungsabschnitte
30 und 48 längs divergierender Pfade vorgeschoben werden.
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Die Kamera 50 weist einen Vorderabschnitt 51 mit Vorderwand 52 und
einer darin angeordneten Ausnehmung mit Belichtungsöffnung 54 sowie Seitenwände
und an einem Ende eine Stirnwand und eine relativ kurze Rückwand 56 auf. Der Kameragehäusekörper,
insbesondere die Vorderwand und die Rückwand, sind in gleicher Weise derart gestaltet,
daß der Filmpack 10 in der richtigen Lage für die Belichtung angeordnet werden kann,
wobei die Belichtungsöffnung 18 in der Vorderwand des Filmpacks auf die Belichtungsöffnung
54 in der Vorderwand 52 des Kameragehäuses ausgerichtet ist. Um den Filmpack und
die Einzelbauteile der Kamera vollständig zu umschließen, wenn ein Filmpack in die
Kamera eingelegt werden soll, weist das Kameragehäuse einen
rückwärtigen
Abschnitt 58 mit einer Rückwand 60, Seitenwänden 62 und 64 und eine Stirnwand 66
auf. Dieser rückwärtige Abschnitt ist am vorderen Kameragehäuseabschnitt mittels
eines Scharniers 68 schwenkbar befestigt, das an den Rückwänden 56 und 60 befestigt
ist. Ein Verklinkungsmechanismus 70 ist im vorderen Gehäuseabschnitt 51 gelagert,
und dieser hält die beiden Kameragehäuseabschnitte lösbar in der Schließstellung
gemäß F i g. 1 und ermöglicht eine Schwenkung des rückwärtigen Teiles in eine Öffnungsstellung,
in der der Filmpack in das Kameragehäuse eingelegt werden kann. Eine Feder 72 ist
an der Innenseite der Rückwand 60 vorgesehen, um auf den Filmpack einzuwirken und
diesen gegen die Vorderwand 52 des Kameragehäuses zu drücken.
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Der vordere Gehäuseabschnitt 51 und der rückwärtige Gehäuseabschnitt
58 des Kameragehäuses bestehen aus organischem Plastikmaterial und sind durch herkömmliche
Massenherstellungsverfahren, z. B. durch Spritzguß, hergestellt. Diese Möglichkeit
der Herstellung wird durch eine Konstruktion ermöglicht, die derart ist, daß die
Dimensionen des Kameragehäuses nicht kritisch sind und die meisten durch die Bauteile
der Kamera ausgeübten Beanspruchungen durch die Bauteile selbst absorbiert werden
oder über relativ feste Abschnitte eines einzigen Teils des Kameragehäuses, das
speziell für diesen Zweck geschaffen wurde.
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Die in F i g. 1 dargestellte Kamera weist die für eine Kamera charakteristischen
Bauteile einschließlich Linsen und Verschlußanordnung 74 sowie einen Deckel
76 auf, der ein Scherenspreizsystem trägt. Der Deckel ist schwenkbar am Vorderabschnitt
des Kameragehäuses befestigt, und ein Balg 78 verbindet die Linsen und Verschlußanordnung
mit der Vorderwand 52 des Kamerakörpers. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der Balg und das Scherenspreizsystem derart ausgebildet, daß die Linsen und
Verschlußanordnung in eine Ausnehmung der Vorderwand 52 zu liegen kommt, wobei der
Deckel 76 dann die Ausnehmung abdeckt, so daß eine kompakte Kamera geschaffen wird.
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Die Behandlung des lichtempfindlichen Blattes 26 eines Filmverbandes
wird dadurch bewirkt, daß das lichtempfindliche Blatt und das Bildaufnahmeblatt
des Filmverbandes übereinanderliegend zwischen zwei gegenüberliegenden druckausübenden
Organen hindurchgezogen werden, die einen Kompressivdruck auf den Behälter 34 ausüben,
um dessen Flüssigkeitsinhalt auszuquetschen und zwischen den übereinandergefügten
Blättern auszubreiten. Die gegenüberliegenden druckausübenden Organe sind zweckmäßigerweise
in Gestalt zylindrischer Quetschwalzen 80 und 82 ausgebildet, die gegenüberliegend
mit ihren Achsen in einer Ebene senkrecht zur Bewegungsebene der Blätter innerhalb
des Kameragehäuses in der Nähe der Stirnwand 66 gelagert sind. Die Stirnwand ist
mit einer schmalen Wegzugsöffnung oder einem Kanal 84 ausgestattet, der auf den
Einlauf der Walzen ausgerichtet ist und durch den der Filmverband aus dem Kameragehäuse
zwischen den Walzen 80 und 82 vorgeschoben werden kann. Der Kanal 84 wird durch
langgestreckte vordere und rückwärtige seitliche Oberflächen definiert, die mit
86 bzw. 88 bezeichnet sind und nach außen und hinten aus Gründen geneigt sind, die
weiter unten erläutert werden.
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Der rückwärtige Gehäuseabschnitt 58 weist eine relativ kurze Vorderwand
90 auf, die mit der Vorderwand 52 zusammenwirkt, um eine Wegzugsöffnung 92
für die Führungsabschnitte 48 zu schaffen. Der Filmpack ist anfänglich mit einem
Abdeckblatt (in der Zeichnung nicht dargestellt) ausgestattet, um die Belichtungsöffnung
18 abzudecken, und dieses Abdeckblatt weist einen Führungsabschnitt auf, der mit
einem Führungsabschnitt 48 des ersten Filmverbandes verbunden ist, der vorzugsweise
über sich selbst derart zurückgefaltet ist, daß er nicht aus dem Filmpack so weit
vorsteht wie der Führungsabschnitt des Abdeckblattes und der seinerseits an dem
gefalteten Führungsabschnitt 48 des nächstfolgenden Filmverbandes befestigt ist.
Durch diese Anordnung wird gewährleistet, daß, wenn der Filmpack in die Kamera eingelegt
ist (F i g. 1) und der Kameragehäuseabschnitt in die Schließstellung übergeführt
ist, vorzugsweise nur der erste Führungsabschnitt, d. h. der an dem Abdeckblatt
befestigte Führungsabschnitt, durch die Wegzugsöffnung 92 der Kamera vorsteht, so
daß der erste Führungsabschnitt erfaßt werden kann, um das Abdeckblatt durch die
Öffnung 92 wegzuziehen und gleichzeitig das Vorderende des Führungsabschnittes
48 des Filmverbandes so zu entfalten und wegzuziehen, daß dieser Führungsabschnitt
manuell erfaßt werden kann. Zwecks Behandlung eines Filmverbandes kann der Führungsabschnitt
48 erfaßt und durch die Öffnung 92 aus dem Kameragehäuse weggezogen werden, um den
Führungsendabschnitt des Führungsblattes 30 vorzuschieben und den Führungsendabschnitt
46 des zweiten Führungsblattes 38 zwischen die Walzen 80 und 82 durch den Kanal
84 in die Stellung vorzuschieben, die in F i g. 2 dargestellt ist. An dieser Stelle
trennt sich der Führungsabschnitt 48 von dem Filmverband.
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Zur Führung des Führungsblattes 38 und des Endabschnittes 46 zwischen
die druckausübenden Walzen und zur Trennung des Führungsabschnittes 48 sind weitere
Mittel vorgesehen. Diese bestehen nach dem Ausführungsbeispiel aus einer Abreißstange
94, die als integraler Bestandteil des vorderen Gehäuseabschnittes 51 ausgebildet
sein kann und sich von der Vorderwand 52 innerhalb des Kameragehäuses in der Nähe
der Stirnwand 20 des Filmpacks nach hinten erstreckt. Die Abreißstange 94
weist eine rückwärtige Oberfläche in unmittelbarer Nähe jener Ebene auf, in der
die Filmverbände bei ihrem Austreten aus dem Filmpack und Eintreten zwischen die
druckausübenden Walzen bewegt werden, und es ist ein Kanal 96 vorgesehen, dessen
Breite kleiner ist als die Breite der Führungsblätter 30 und 38, aber etwas größer
als die Breite des Führungsabschnittes 48, so daß letzterer durch den Kanal und
die Wegzugsöffnung 92 hindurchtreten kann, wobei die Führungsblätter daran gehindert
werden, in den Kanal einzutreten, und diese werden durch die Abreißstange zwischen
die Quetschwalzen eingeführt.
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Die Kamera weist eine Abdeckung für den Wegzugsschlitz 84 auf, um
den Zutritt von Licht und Staub durch den Schlitz in das Kameragehäuse zu verhindern
und um den Vorschub eines Führungsabschnittes durch die Öffnung zu ermöglichen.
Dieser Verschluß 98 besteht aus einem einzigen Element, das vorzugsweise aus elastischem
Blattmaterial, z. B; Metallblech, oder organischem Plastikmaterial besteht und einen
länglichen Verschlußabschnitt 100 aufweist, dessen Querschnitt V-förmig mit sehr
spitzem Winkel ist. Außerdem besitzt der Verschluß einen langgestreckten elastischen
Trägerabschnitt 102, der
mit dem Mittelabschnitt des Verschlußabschnittes
mittels eines Verbindungsteiles 104 verbunden ist. Der Trägerabschnitt 102 weist
L-förmige Träger 106 an den Enden auf, an denen der Trägerabschnitt mit der Vorderwand
90 in der Nähe der Seitenwände 62 und 64 mittels Schrauben 108 befestigt ist. Der
Verschluß 98 ist derart angeordnet, daß der Verschlußabschnitt 100 sich in der Nähe
der inneren Oberfläche des Stirnwand 66 nach dem Wegzugsschlitz 84 und in die öffnung
hinein erstreckt, wobei der Rand des Verschlußabschnittes 100 der hinteren seitlichen
Oberfläche 88 gegenüberliegt, die die Rückseite der Öffnung definiert. Der rückwärtige
Randabschnitt des Verschlußorgans 100 ist gegenüber der Bewegungsebene des Führungsabschnittes
30 zwischen den druckausübenden Walzen abgeschrägt und derart angeordnet,
daß der Vorderrand des Führungsabschnittes auf diese schräge Kantenfläche des Verschlußorgans
auftrifft und dieses nach vorn gegen die Vorspannung des Trägerabschnittes 102 verbiegt,
wobei dieser Trägerabschnitt 102 als schwache Feder dient, die den Verschlußabschnitt
in Schließstellung hält. Während des Vorschubs des Führungsblattes 30 durch die
Wegzugsöffnung 84 wird der Verschlußabschnitt 100 in die z. B. in F i g. 2 dargestellte
Stellung bewegt, in der er gegen die vordere Oberfläche des Führungsblattes liegt.
Während der Wegzugsbewegung des Filmverbandes ruht dieser Rand auf der äußeren Oberfläche
des lichtempfindlichen Blattes.
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Die Kamera weist Mittel zur drehbaren Lagerung der Quetschwalzen 80
und 82 auf, die benachbart zueinander mit ihren Achsen im wesentlichen in einer
Ebene senkrecht zur Bewegungsebene des Filmverbandes liegen, wenn dieser durch die
öffnung 84 herausgezogen wird. Durch die Lager werden die Walzen gegeneinander vorgespannt,
so daß eine Kompressivkraft auf die zwischen die Walzen hindurch bewegten Blätter
ausgeübt wird. Die Lager lassen außerdem eine Bewegung der Walzen aus ihrer Arbeitsstellung
in eine Ruhestellung zu, in der die Walzen von der Stirnwand 66 und voneinander
derart distanziert sind, daß sie gereinigt werden können. Die Walzen 80 und 82 besitzen
zylindrische Mittelabschnitte 110 und 112, und die Walze 80 ist an den Enden des
Mittelabschnittes 110 mit Flanschen 114 größeren Durchmessers ausgestattet, um die
Mittelabschnitte der Walzen voneinander zu spreizen, um die Verteilung der Behandlungsflüssigkeit
zu steuern und um den Durchtritt eines Führungsabschnittes zwischen den Walzen zu
ermöglichen. Die Walze 80
weist Wellenstummel 116 an den Enden auf, und die
Walze 82 weist Wellenstummel 118 an den Enden auf. Die Wellenstummel
sind drehbar in zylindrischen Lagerbüchsen 120 angeordnet, die aus einem Material
mit relativ niedrigem Reibungskoeffizienten bestehen. Jede Seitenwand 62 bzw. 64
ist mit einem ersten Kanal oder einer Ausnehmung 122 versehen, die sich von der
Rückwand 60 nach vorn und im wesentlichen senkrecht zu jener Ebene erstrecken, in
der sich die Filmverbände zwischen den Walzen hindurchbewegen. Die Ausnehmungen
haben eine Tiefe, die etwa der axialen Länge der Lagerbuchsen 120 entspricht. Ein
zweiter Kanal oder eine zweite Ausnehmung 124 erstreckt sich von der Rückwand 60
nach hinten und in einem Winkel gegenüber dem ersten Kanal, und dieser zweite Kanal
schneidet den ersten in der Nähe des hinteren Endes. Der zweite Kanal kann leicht
gekrümmt sein, und die beiden Kanäle konvergieren und bilden ein V, wobei ein im
wesentlichen keilförmiges Element 126 zwischen diesen verbleibt, das von der Rückwand
60 durch einen Spalt getrennt ist, der in seiner Breite dem Durchmesser der Lagerbuchse
120 entspricht.
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In der in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Betriebsstellung der Quetschwalzen
ruhen die Lager der Wellen 116 und 118 in den Ausnehmungen 122, wobei die Lager
120 um die Wellenstümpfe 116 herumgreifen und am Vorderende 123 der Ausnehmung 122
an der Verbindung zwischen letzterer und der Ausnehmung 124 liegen. Jedes der Lager
120, die um die Wellenstümpfe 118 herum angeordnet sind, liegt zwischen einem Element
126 und der gegebenüberliegenden Seite der Ausnehmung 122. Die Walzen werden in
dieser Betriebsstellung gehalten, und die Walze 82 ist gegen die Walze 80 durch
eine Torsionsfeder 128 vorgespannt. Die Feder 128 besteht aus einem Draht und besitzt
einen allgemein dreieckigen Mittelabschnitt 130. Die Torsionsabschnitte 132 erstrecken
sich linear in entgegengesetzten Richtungen von dem Mittelabschnitt 130 aus, und
zwei Arme 134 erstrecken sich im wesentlichen rechtwinklig und parallel zueinander
von den Enden der Torsionsabschnitte 132. Die Hauptabschnitte der Arme 134 erstrecken
sich in einer Ebene, die in einem Winkel gegenüber der Ebene des Mittelabschnitts
130 angestellt ist, und letzterer und die Torsionsabschnitte 132 sind in einer Ebene
auf einer Tragplatte 136 mittels Lappen 134 gehaltert, die aus der Trägerplatte
ausgestanzt und so abgebogen sind, daß sie auf den Mittelabschnitt 130 und die Torsionsabschnitte
132 derart einwirken, daß diese Abschnitte im wesentlichen in einer Ebene verbleiben,
während Torsionsspannungen auf die Torsionsabschnitte ausgeübt werden können. Zwei
weitere Lappen 140 sind aus der Platte 136 ausgestanzt und abgebogen, um auf die
Arme 134 einzuwirken und Begrenzungsanschläge zu schaffen, die die Bewegung der
Arme unter der Vorspannung der Torsionsabschnitte 132 begrenzen. Eine Trägerplatte
136 ist gegenüber der Rückwand 60
angeordnet und mit Vorsprüngen 142
in den Seitenrändern versehen, die in Kanälen 144 in den Seitenwänden 62 und 64
gleiten. Außerdem sind Kanäle 146 in den Seitenwänden 62 und 64 vorgesehen, die
die Enden der Lappen 140 gleitbar so erfassen, daß die Trägerplatte 136 und die
Torsionsfeder 128, die darauf befestigt ist, in einer Ebene parallel zur inneren
Oberfläche der Rückwand 60 und im wesentlichen parallel zur Ebene der Bewegung der
Filmverbände nach der Stirnwand 60 hin und von dieser weg beweglich ist.
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Jeder Arm 134 weist einen Endabschnitt 148 auf, der nach hinten abgebogen
ist und eine kleine Ausnehmung oder eine Kerbe 150 in der vorderen Oberfläche in
der Nähe des Scheitels der Abbiegung aufweist, um auf ein Lager 120 einzuwirken,
das um den Wellenstummel 118 herumgelegt ist. Die Kerben 150 und die Lager 120 wirken
in der Weise zusammen, daß sie eine Arretierung zur Zurückhaltung der Torsionsfeder
in Berührung mit den Lagern bilden, wenn sich die Teile in der in den F i g. 3 und
5 dargestellten Betriebsstellung befinden. Die Vorderenden der Ausnehmungen 122
sind etwas weiter geführt und so ausgebildet, daß sie den Lagern 120 der Wellenstümpfe
116 angepaßt sind, um die Lager gegen eine Bewegung zu halten, wenn die Walze 82
relativ zu der Walze 80 vorgespannt ist.
Es ist klar, daß in der
Betriebsstellung der Walzen diese dicht benachbart zur Stirnwand 66 liegen, wobei
die Walze 80 in der durch die Vorderwand 90 und die Stirnwand 66 gebildeten Ecke
liegt und die Walze 82 in der durch die Stirnwand 66 und die Rückwand 60 gebildeten
Ecke liegt. In dieser Stellung sind die Walzen zum 'Zweck der Reinigung kaum zugänglich,
und um die Reinigung der Walzen zu erleichtern, ist Vorsorge getroffen, um diese
zu trennen und wenigstens die Rolle 80 von der Stirnwand 66 wegzubewegen. Dies wird
dadurch erreicht, daß die Trägerplatte 136 und die auf dieser gelagerte Torsionsfeder
von der Stirnwand 66 so verschoben wird, daß die Endabschnitte 148 der Torsionsfeder
die Lager 120 freigeben, in denen die Wellenstümpfe 118 der Walze 82 gelagert sind.
Hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, daß die Lager 120, die die Wellenstümpfe
118 der Walze 80 umgreifen, innerhalb der Ausnehmungen 124 nach hinten und von der
Wand 66 in die Öffnungs- bzw. Ruhestellung wegbewegt werden, in der die Wellenstümpfe
116 und 118 auf gegenüberliegenden Seiten des keilförmigen Elementes 126
liegen. Um die Walzen und Lager innerhalb der Kamera in der Ruhestellung zu halten,
sind Verbindungselemente 152 in Gestalt dünner Platten vorgesehen, die je ein Loch
154 aufweisen, in das die Wellenstümpfe 118 einstehen. Außerdem besitzen sie einen
länglichen Schlitz 156, in den die Wellenstümpfe 116 einstehen. Die Verbindungselemente
152 kommen zwischen den Enden der Mittelabschnitte der Walzen und den Lagern zur
Wirkung und schaffen die Möglichkeit, daß die Walze 80 gegenüber der Walze 82 in
einer den Achsen beider Walzen gemeinsame Ebene bewegt und gegenüber der Walze 82
um ihre Achse geschwenkt wird. Kleine Stifte 158 sind auf den Seitenwänden 62 und
64 innerhalb der Ausnehmungen 122 gelagert, um die Vorwärtsbewegung der Wellenstümpfe
118 innerhalb der Ausnehmungen 122 zu begrenzen, wobei die Bewegung der Wellenstümpfe
116 und der Walze 80, von der sie einen Teil bilden, durch die Schlitze 156 und
die keilförmigen Elemente 126 begrenzt wird, wenn eine Überführung in die Öffnungsstellung
erfolgt.
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Die Kamera weist Steuermittel auf, die mit den Quetschwalzen und dem
Filmpack zusammenwirken, um das Bildaufnahmeblatt eines Filmverbandes gegen eigne
Bewegung durch die Quetschwalzen hindurch lösbar zu hindern, während das lichtempfindliche
Blatt des Filmverbandes auf das Bildaufnahmeblatt ausgerichtet wird, und diese Einrichtung,
der eigentliche Gegenstand der Erfindung, wirkt ohne Deformation auf. die Seitenränder
des Filmverbandes ein und verhindert ein Entweichen von Behandlungsflüssigkeit zwischen
den Seitenrändern des Filmverbandes, während deren Bewegung zwischen die druckausübenden
Organe und die Verteilung der Behandlungsflüssigkeit hierdurch. Die Steuereinrichtung
bewirkt außerdem eine Bewegung der Quetschwalzen von ihrer Ruhestellung in ihre
in F i g. 1 bis 3 dargestellte Arbeitsstellung, und die Filmverbände werden aus
dem Filmpack zwischen die Quetschwalzen geführt. Die Steuereinrichtung weist ein
Führungsorgan 160 auf, das auf der Trägerplatte 136 gelagert ist und seitliche Trägeroberflächen
162 besitzt, die auf die rückwärtige Oberfläche des Bildaufnahmeblattes 36 eines
Filmverbandes zwischen dem Pack und den Quetschwalzen einwirken und den Film in
einerEbenezwischen demFilmpack und denQuetschwalzen tragen. Auf der Seite des Führungsorgans
160
zwischen letzterem und den Quetschwalzen befinden sich zwei im wesentlichen
U-förmige Steuerorgane 164, die einen ersten Arm 166 aufweisen, der
auf dem Führungsorgan 160 an einem Ende des Mittelabschnitts des Trägerorgans befestigt
ist und sich nach außen auf die Seiten des Kameragehäuses hin erstreckt. Außerdem
ist ein nach vorn verlaufender Verbindungsarm 168 vorgesehen, und nach innen vorstehende
Eingriffsarme 170 besitzen eine Oberfläche, die in einer Richtung entgegengesetzt
der Bewegungsrichtung der Filmverbände verläuft, wenn diese zwischen die Quetschwalzen
einlaufen. Diese Fläche steht in Berührung mit der Oberfläche des Führungsorgans
160, die in Bewegungsrichtung der Filmverbände weist. Die Steuerorgane 164 bilden
einen integralen Bestandteil des Führungsorgans 160 und bestehen zweckmäßigerweise
aus organischem Plastikmaterial. Der Eingriffsarm 170 eines jeden Steuerorgans 164
weist eine Oberfläche auf, die nach hinten gerichtet ist und die vorerwähnte Oberfläche,
die in einer Richtung entgegengesetzt zur Richtung der Filmbewegung an einem Rand
172 anliegt, der sich von einer Stellung außerhalb der Seitenränder des Filmverbandes
und hinter der Bewegungsebene eines Filmverbandes erstreckt und von den Trägeroberflächen
162 getragen wird und sich nach der Mitte des Filmverbandes und nach vorn nach der
entgegengesetzten Seite der Bewegungsebene des Filmverbandes erstreckt, so daß ein
Zusammenwirken zwischen Trägeroberfläche 162 und Führungsorgan 160 stattfindet,
und zwar etwa nach Art von Scheren, um eine kompressive Scherkraft ohne Deformation
der Seitenränder des Filmverbandes auf diese Seitenränder auszuüben, wenn der Filmverband
in der vorerwähnten Ebene zwischen dem Führungsorgan und den Eingriffsorganen
170 hindurch und nach den Quetschwalzen gezogen wird, wie dies dargestellt
ist.
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Die Steuerorgane 164 sind in der Arbeitsstellung der Quetschwalzen
und des Führungsorgans sehr dicht an den Quetschwalzen angeordnet, wobei die Ränder
172 der Arme 170 die Ebene der Tragoberflächen 162 innerhalb der Seitenränder von
lichtempfindlichem Blatt und Bildaufnahmeblatt des Filmverbandes schneiden. Durch
diese Konstruktion wird bewirkt, daß die verjüngten Führungsblätter 30 und 46 zwischen
den Eingriffsarmen 170 hindurchtreten können, während das Vorderende des Bildaufnahmeblattes
36, wenn dieses infolge der Reibungsberührung mit den Führungsabschnitten und dem
lichtempfindlichen Blatt nach vorn bewegt wird, durch diese Arme 170 erfaßt
und gegen eine Bewegung gehalten wird, bis die auf das lichtempfindliche und Bildaufnahmeblatt
durch die verjüngten Führungsabschnitte aufgebrachte Zugkraft die Steuerorgane 164
genügend weit deformiert hat, so daß das lichtempfindliche Blatt und das Bildaufnahmeblatt
zwischen den Eingriffsarmen und der Trägeroberfläche des Führungsorgans 160 hindurchtreten
kann. Während der Bewegung eines Filmverbandes zwischen den Eingriffsarmen 170 und
den Trägeroberflächen 162 wird der Filmverband durch die Oberflächen in einer Ebene
gehalten, während die Eingriffsarme die Seitenränder des Filmverbandes gegen die
Trägeroberflächen drücken, ohne die Blätter wesentlich zu deformieren, wodurch das
Entweichen
der Behandlungsflüssigkeit zwischen den Rändern der Blätter
verhindert wird, wenn die Flüssigkeit zwischen den Blättern durch die Quetschwalzen
ausgebreitet wird. Es ist wichtig, daß der Kompressivdruck als Scherkraft auf die
Ränder der Blätter ausgeübt wird, ohne diese zu deformieren, da die Deformation
der Blätter aus ihrer Bewegungsebene heraus eine ungleichförmige und unvollständige
Flüssigkeitsverteilung zur Folge haben kann.
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Die Steuerorgane 164 haben außer der Aufgabe, das Bildaufnahmeblatt
gegen eine Bewegung festzuhalten und das Entweichen von Behandlungsflüssigkeit am
Rand der Blätter zu vermeiden, die weitere Aufgabe, die Steuerung der Wegzugsrichtung
des Filmverbandes zwischen den Quetschwalzen zu unterstützen und dadurch ein fehlerhaftes
Herausziehen des Filmverbandes zu vermeiden.
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Aus F i g. 5 ist ersichtlich, daß der Rand 172 eines Eingriffsarms
170 (rechts) die Trägeroberfläche 162
weiter von dem Mittelpunkt des
Bewegungspfades der Filmverbände entfernt schneidet als der Punkt (links), an welchen
der Rand 172 des Eingriffsarmes 170 die Trägeroberfläche 162 schneidet. Es hat sich
gezeigt, daß die Tendenz, einen Film in einer verkehrten Richtung, d. h. anders
als senkrecht zur Ebene der Achsen der Quetschwalzen wegzuziehen, gewöhnlich darin
besteht, daß Wegziehen in einer bestimmten Richtung vorzunehmen, und es soll gerade
diese vorherrschende fehlerhafte Wegzugsrichtung berücksichtigt werden. Deshalb
sind die Steuerorgane derart asymmetrisch ausgebildet. Der Schnittpunkt des Randes
172 und der Trägeroberfläche 162 in der Nähe des Mittelpunktes des Bewegungspfades
des Filmverbandes liegt auf jener Seite der Kamera, gegen welche erfahrungsgemäß
der Filmverband am ehesten bei Fehlbetätigung gezogen wird.
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Um automatisch die Quetschwalzen von ihrer Ruhestellung in ihre Arbeitsstellung
zu überführen, werden die Trägerplatte 136 und das Führungsorgan 160, das darauf
befestigt ist, einfach auf die Quetschwalzen und die Stirnwand 66 hinbewegt. Während
der Anfangsbewegung wirken die Abschnitte 148 der Torsionsfeder 128 auf die Lager
120 der Wellenstummel 116 ein und wirken als Nocken, um die Walze 80 teilweise
von der Ruhestellung in die Betriebsstellung zu schwenken. Dadurch kann das Steuerorgan
164 wirksam werden und die Walze 80
in ihre Betriebsstellung überführen.
Während der Bewegung der Trägerplatte und der Torsionsfeder aus der Ruhestellung
in die Arbeitsstellung werden die Endabschnitte 148 der Torsionsfeder durch die
Keilelemente 126 so abgebogen, daß sie nach dem hinteren Teil des Keilelements gelangen,
und zwar im Eingriff mit den Lagern 120 der Wellenstummel 118 der
Walze 82. Demgemäß wird die Bewegung der Walzen in die Arbeitsstellung durch Zusammenwirken
von Torsionsfeder und Steuerorgan 164 vervollständigt, wobei die Torsionsfeder die
Bewegung der Walze 80 einleitet und das Steuerorgan die Bewegung der Walze 80 in
die Betriebsstellung vollendet und wobei die Torsionsfeder danach die Walze 82 gegen
die Walze 80 vorspannt und die Walzen in Betriebsstellung hält. In dem Führungsorgan
160 ist eine Ausnehmung 174 vorgesehen, um die Gleitbewegung des Führungsorgans
aus der Arbeitsstellung in die Ruhestellung und umgekehrt zu erleichtern.
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Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die erfindungsgemäße
Steuereinrichtung so ausgebildet ist, daß sie vier Funktionen ausübt, nämlich: Das
Bildaufnahmeblatt eines Filmverbandes wird auslösbar an einer Bewegung gehindert,
bis eine Zugkraft auf einen verjüngten mit dem Blatt verbundenen Führungsabschnitt
ausgeübt wird; jeder Filmverband wird längs eines geeigneten Pfades in vorbestimmte
Richtung aus dem Pack zwischen die Quetschwalzen geführt; es wird eine kompressive
Scherkraft auf die Seitenränder der übereinandergefügten lichtempfindlichen bzw.
Bildaufnahmeblätter in der Nähe der druckausübenden Walzen ausgeübt, ohne daß die
Blätter deformiert werden, so daß ein Entweichen von Behandlungsflüssigkeit an den
Rändern der Blätter verhindert wird; die Quetschwalzen werden von ihrer Ruhestellung
in ihre Betriebsstellung übergeführt. Die Steuereinrichtung führt diese Funktionen
betriebssicher und gut durch, ohne die Blätter zu beschädigen, und sie besteht aus
einem einfachen einzigen Element, das für eine Massenproduktion aus billigem Werkstoff
geeignet ist.