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Führungseinrichtung an Selbstentwicklerkameras zum Herausziehen der
photographischen Filmverbände Die Erfindung bezieht sich auf eine Führungseinrichtung
an Selbstentwicklerkameras zum Herausziehen der aus einem lichtempfindlichen und
einem Bildaufnahmeblatt bestehenden Filmverbände zwischen zwei druckausübenden Organen
mittels einer an dem Filmverband befestigten Zuglasche, die an der einen Seite der
druckausübenden Organe derart vorbeigezogen wird, daß ein Führungsendabschnitt des
Filmverbandes zwischen die druckausübenden Organe vorgeschoben wird.
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Derartige Systeme, bei denen die Zuglasche nicht, wie früher üblich,
durch die Quetschwalzen hindurch, sondern an diesen vorbeigeführt wird, ergeben
besondere Vorteile. Es können nämlich mehrere Zuglaschen an mehreren Filmverbänden
so angebracht werden, daß sie aus der Kamera ohne Beeinflussung der Walzen herausragen.
Ferner lassen diese Zuglaschen deutlich jene Stellung erkennen, in der die Behandlung,
d. h. die Durchführung des übertragungsverfahrens, durch die Quetschwalzen einsetzt,
dadurch nämlich, daß diese Zuglasche abreißt, nachdem der Filmverband mit seinem
Führungsabschnitt so weit zwischen die Walzen vorgeschoben ist, daß er außerhalb
der Kamera erfaßt werden kann. Da hierbei eine deutliche Unterscheidung zwischen
der Leerbewegung und der eigentlichen, die Behandlung bewirkenden Bewegung erkannt
werden kann, wird eine zügige und ordnungsgemäße Behandlung des Filmverbandes erleichtert.
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Die Erfindung bezweckt eine Verbesserung der Führung der einzelnen
Abschnitte des Filmverbandes um Fehlfunktionen mit Sicherheit auszuschließen.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß zum Führen der Zuglasche
Abweismittel vorgesehen sind, die einen Durchlaß mit der Breite der Zuglasche aufweisen.
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Diese Führung mit einer gegenüber dem Führungsabschnitt des Filmverbandes
geringeren Breite bewirkt, daß letzterer sich nicht in den Umgehungspfad der Quetschwalzen
einfügen kann. Es wird vielmehr gewährleistet, daß dieser Führungsabschnitt, wie
dies für die Behandlung erforderlich ist, zwischen die Quetschwalzen einläuft bzw.
durch diese hindurchläuft und dann erfaßt werden kann.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles an Hand der Zeichnungen. In den
Zeichnungen zeigt F i g. 1 eine Teilansicht eines in einer Selbstentwicklerkamera
benutzbaren Filmverbandes mit Führungslaschen, F i g. 2 eine erfindungsgemäß ausgebildete
Selbstentwicklerkamera, teilweise im Schnitt, F i g. 3 Teile der Kamera - nach F
i g. 2 in einer auseinandergezogenen perspektivischen Darstellung, F i g. 4 eine
perspektivische Teildarstellung nach F i g. 3 aus einer anderen Blickrichtung, F
i g. 5 einen F i g. 2 ähnelnden Teilschnitt durch die Laschenführung der Kamera
nach der Erfindung, F i g. 6 einen Bauteil der Kamera nach F i g. 5.
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In F i g. 1 ist ein Filmverband zur Verwendung in Verbindung mit der
erfindungsgemäßen Kamera dargestellt. Jeder der Filmverbände umfaßt ein lichtempfindliches
Blatt und ein zweites, die Kopie aufnehmendes
Blatt 14.
Diese beiden Blätter bilden einen Träger, der für Licht undurchlässig ist, durch
welches das lichtempfindliche Material des lichtempfindlichen Blattes beeinflußt
würde. An der Vorderkante des lichtempfindlichen Blattes ist ein Führungsblatt
16 befestigt, das einen ersten Abschnitt 18 umfaßt, an welchem das Führungsblatt
16 mit dem lichtempfindlichen Blatt verbunden ist. Dieser erste Abschnitt
18 hat annähernd die gleiche Breite wie das lichtempfindliche Blatt und dient
zur Anbringung eines aufreißbaren Behälters 22 für das Behandlungsmittel.
Außerdem umfaßt das Führungsblatt 16 einen sich verjüngenden Endabschnitt 20. Das
zweite Blatt 14 ist auf einem Tragblatt 24 angeordnet, dessen mittlerer
Teil annähernd ebenso breit ist wie das zweite Blatt 14. Das Tragblatt
24 umfaßt einen vorderen Endabschnitt 30 mit einem sich verjüngenden
Ende 32 ähnlich dem sich verjüngenden Endabschnitt 20 und ist an letzterem zwischen
dessen Enden befestigt. Die sich verjüngenden Endabschnitte 20 und 32 bilden
zusammen den vorderen Endabschnitt des Filmverbandes, der vorgeschoben und zwischen
die Quetschwalzen gebracht wird.
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Die Länge des Führungsblattes 1.6 zwischen der Vorderkante
des lichtempfindlichen Blattes und der Befestigungsstelle zwischen dem Zugblatt
und dem Tragblatt 24 ist im wesentlichen gleich der Länge des Tragblattes
24 zwischen der Verbindungsstelle zwischen diesem und dem Zugblatt und der Vorderkante
des zweiten Blattes 14. Infolge dieser Anordnung befinden sich das lichtempfindliche
Blatt und das zweite Blatt während der Behandlung des Filmverbandes aufeinanderliegend
in Deckung.
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Der Behälter 22 ist auf dem ersten Abschnitt 18
des Führungsblattes
16 so angeordnet, daß der erwähnte Längsverschluß auf die Vorderkante des
lichtempfindlichen Blattes gerichtet ist.
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Damit jeder Filmverband aus der Kamera herausgezogen werden kann,
wobei sich das lichtempfindliche Blatt und das die Kopie aufnehmende Blatt überdecken,
und damit der sich verjüngende Endabschnitt 20 zwischen die Quetschwalzen
gebracht werden kann, ist jeder Filmverband mit einer schmalen langen Zuglasche
70 versehen, die mit ihrem hinteren Ende mit dem sich verjüngenden Endabschnitt
20
zwischen dem ersten Abschnitt 18 und der Verbindungsstelle zwischen
diesem sich verjüngenden Endabschnitt und dem anderen sich verjüngenden Endabschnitt
32 verbunden ist.
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Die Zuglasche 70 kann am hinteren Ende T-förmig sein, wobei
die sich seitlich nach außen erstreckenden Fortsätze 71 mit dem sich verjüngenden
Endabschnitt 20 gemäß F i g. 1 an den kreuzweise schraffierten Flächen verklebt
sind. Die Zuglasche 70 ragt durch eine Öffnung des Filmpackbehälters nach
außen. Wenn die Zuglasche 70 beginnt, sich zu der Behälteröffnung 56 zu bewegen,
muß der sich verjüngende Endabschnitt 32 des Tragblattes 24 brechen
und beginnen, sich in Richtung auf die Öffnung einzurollen, was auf die Bewegung
des sich verjüngenden Endabschnitts 20 des Führungsblattes 16 in Richtung
auf die gleiche Öffnung zurückzuführen ist.
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Die erfindungsgemäße Einrichtung ist in F i g. 2 in Form einer Selbstentwicklerkamera
dargestellt, die ein Gehäuse mit einer Vorderwand 90 aufweist.
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Das Kameragehäuse umfaßt einen rückwärtigen Teil mit einer Rückwand
und Seitenwänden, die zusammen mit dem vorderen Gehäuseteil eine Kammer umschließen,
welche hinter der Vorderwand 90 liegt. Der hintere Teil des Gehäuses ist
am Gehäusevorderteil am oberen Ende angelenkt. Das Kameragehäuse besitzt eine untere
Stirnwand, die eine Stirnwand 89
des Gehäusevorderteiles 88 und eine
weitere Stirnwand 103 des hinteren Gehäuseteils umfaßt. Die untere Stirnwand
103 des Gehäuses ist mit einem Kanal 110 zum Herausziehen der Filme versehen, so
daß jeweils ein Filmverband herausgezogen werden kann.
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In die Kamera sind zwei Druckwalzen 114 und 116 eingebaut,
die in der Kammer nahe dem Kanal 110 zum Herausziehen der Filme angeordnet
sind. Die beiden Druckwalzen bilden zusammen eine zuerst konvergierende und dann
divergierende Durchlaufstelle, durch welche der Filmverband hindurchbewegt wird,
um die Behandlung des Filmverbandes zu bewirken; die Durchlaufstelle der Druckwalzen
steht im wesentlichen in Fluchtung mit dem Kanal 110. Bei der in F i g. 2
gezeigten Anordnung sind beide Druckwalzen so im hinteren Gehäuseteil gelagert,
daß man nach dem Auseinanderschwenken der Gehäuseteile einen mehrere Filmverbände
enthaltenden Filmpack so in die Kamera einlegen kann, daß sich Zugorgane der Filmverbände
aus der Kamera heraus an der Vorderseite der Druckwalzen vorbei erstrecken. Teile
der Stirnwände 89 und 103 begrenzen zusammen eine Öffnung
112 zwischen den beiden Gehäuseteilen, durch welche die Zugorgane aus dem
Kameragehäuse herausragen können.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Druckwalzen ist die
Walze 116 gemäß F i g. 3 an jedem Ende mit einem scheibenförmigen Flansch
118 versehen, der an einem einen kleineren Durchmesser aufweisenden Endabschnitt
119 der anderen Walze 114 angreift, so daß zwischen den Walzen eine
bestimmte Mindestentfernung vorhanden ist, damit der vordere Endabschnitt eines
Filmverbandes in den Spalt zwischen den Walzen eingeführt werden kann. Der einen
gleichmäßigen Durchmesser aufweisende mittlere Teil der Walze 116 ist an seinen
Enden mit kurzen Bunden 120 versehen, deren Durchmesser etwas größer ist als der
Durchmesser des mittleren Teils der Walze 116. Der Unterschied zwischen diesen beiden
Durchmessern liegt in der Größenordnung von wenigen hundertstel Millimetern und
ist vorgesehen, um die mittleren Teile der Walzen in einem vorbestimmten Abstand
voneinander zu halten, damit zwischen dem lichtempfindlichen Blatt und dem zweiten
Blatt ein Raum verbleibt, in dem das Behandlungsmittel verteilt werden kann. Die
Bunde 120
stützen sich an den Rändern des lichtempfindlichen Blattes ab.
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Die Druckwalzen umfassen ferner Mittel, um zu verhindern, daß das
Behandlungsmittel aus dem Raum zwischen den Längskanten der Blätter entweicht, während
es zwischen den Blättern ausgebreitet wird. Bei der gezeigten Ausbildungform umfassen
diese Mittel nach außen dicker werdende Abschnitte 122 nahe den Enden der
Walze 114. Die Walze 116 trägt an ihren Enden sich verjüngende Abschnitte
124. Die dicker werdenden und die sich verjüngenden Abschnitte können kegelförmig
sein. Die genannten Abschnitte greifen an den Rändern des lichtempfindlichen Blattes
und des zweiten Blattes an und bringen Biegekräfte auf die Ränder auf, so daß das
Bestreben besteht, die einander benachbarten Innenflächen an den Rändern der beiden
Blätter
gegeneinanderzudrücken und das Entweichen des Behandlungsmittels
zwischen den Rändern der Blätter zu verhindern.
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Die Kamera weist Führungsmittel für den sich verjüngenden Endabschnitt
20 des Filmverbandes auf, um diesen zwischen die Druckwalzen 114 und 116
zu führen, wenn die Zuglasche 70 an der Vorderseite der Walze 114 vorbei
durch die Öffnung 112
nach außen gezogen wird. Bei der in F i g. 2 bis 4 gezeigten
Ausbildungsform umfassen diese Führungsmittel eine Führungsstange 130, die am hinteren
Gehäuseteil 102 in unmittelbarer Nähe der Walze 114 befestigt ist und eine im wesentlichen
gerade Hinterkante besitzt, die sich zwischen den Seitenwänden des Kameragehäuses
erstreckt und im wesentlichen in einer Ebene liegt, welche sich durch den konvergierenden
Kanal zwischen den Druckwalzen erstreckt und die Druckwalzen daher tangiert. Ein
mittlerer Teil 132 der Führungsstange 130, der die Vorderkante der Führungsstange
bildet und dessen Länge annähernd der Breite der Zuglasche 70 entspricht, ist in
Richtung auf die Druckwalze 114 gekrümmt und so angeordnet, daß seine am weitesten
vorn liegende Kante annähernd auf einer Linie mit dem am weitesten vorn liegenden
Teil der Walze 114 liegt. An den Enden der Führungsstange 130 sind nahe dem
mittleren Teil 132 zwei Führungsorgane 134 angebracht. Die hinteren Flächen der
Führungsorgane 134 liegen in der Ebene der Hinterkante der Führungsstange
130, und beide Führungsorgane sind mit einander zugewandten Stirnflächen
versehen, deren Abstand voneinander etwas größer ist als die Breite der Zuglasche
70. Eine Führungsplatte 136, deren Länge etwa gleich der Breite der Zuglasche 70
ist, ist am Gehäusevorderteil befestigt und erstreckt sich zwischen den Führungsorganen
134 nahe der Führungsstange 130 gegenüber der Kamera nach hinten. Die am weitesten
hintenliegende Kante der Führungsplatte 136 ist gekrümmt und im wesentlichen in
der Ebene der Hinterkante der Führungsstange 130 und der hinteren Flächen der Führungsorgane
134 angeordnet. Der mittlere Teil 132 der Führungsstange 130, die
Führungsorgane 134 und die Führungsplatte 136 bilden zusammen einen Führungskanal
138, der gegenüber der Kamera allgemein von vorn nach hinten verläuft und
dessen zwischen den Seitenwänden der Kamera gemessene Breite nur wenig größer ist
als die Breite der Zuglasche 70, so daß das Zugorgan den Kanal 138 passieren kann.
Es sei bemerkt, daß der sich verjüngende Endabschnitt 20 an seiner Vorderkante breiter
ist als das Zugorgan 14, so daß der Endabschnitt 20 nicht in den Kanal 138 eintreten
kann. Die Hinterkanten der Führungsstange 130 und der Führungsplatte 136 sowie die
hinteren Flächen der Führungsorgane 134 dienen dazu, den sich verjüngenden Endabschnitt
20 des Filmverbandes zu stützen und ihn in den konvergierenden Kanal zwischen den
Druckwalzen 114 und 116 einzuführen.
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Um den Filmpack in die Kamera einzulegen, schwenkt man die beiden
Gehäuseteile auseinander und legt einen Filmpack so in das Gehäusevorderteil ein,
daß die vordere Wand des Filmpacks an der Vorderwand des Gehäusevorderteils 88 anliegt
und daß die gegenüber dem Filmpack vorspringenden Zuglaschen 70 an der Rückseite
der Führungsplatte 136 sowie an der Stirnwand 89 des Gehäusevorderteils vorbeigeführt
werden. Hierauf schwenkt man das Gehäusehinterteil in seine Betriebsstellung nach
F i g. 2, so daß der mittlere Teil 132 der Führungsstange 130 an den Zuglaschen
angreift und sie so nach vorn verlagert, daß sie durch den Kanal 138 zur Vorderwand
der Kamera, an der Druckwalze 114 vorbei und durch die Öffnung 112 in der Stirnwand
89 geführt werden. Wenn man die Zuglasche 70 aus der Öffnung 112 herauszieht, wird
der sich verjüngende Endabschnitt 20 aus dem Filmpack herausgezogen, und
da er nicht in den Kanal 138 eintreten kann, wird er durch die Führungsstange, die
Führungsorgane und die Führungsplatte in den konvergierenden Kanal zwischen den
Druckwalzen eingeführt. Man zieht die Zuglasche 70 aus der Kamera heraus,
bis sie und der sich verjüngende Endabschnitt 20 die in F i g. 5 gezeigte
Lage einnehmen, bei der Teile der Zuglasche 70 einer Scher- oder Reißkraft dort
ausgesetzt werden, wo sie mit anderen Teilen der Zuglasche verbunden sind, d. h.
mit den in F i g. 1 kreuzweise schraffierten Teilen, die mit dem sich verjüngenden
Endabschnitt 20 verklebt sind. Ein weiteres Herausziehen der Zuglasche bewirkt,
daß das Zugorgan von dem sich verjüngenden Endabschnitt abgerissen wird, so daß
die Zuglasche das Hindurchziehen des Filmverbandes zwischen den Druckwalzen nicht
behindert.
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Die erfindungsgemäßen Führungsmittel erfüllen noch eine weitere Aufgabe,
denn sie unterstützen das Abreißen der Zuglasche 70 von den Fortsätzen 71 während
des Herausziehens jedes Zugorgans aus der Kamera. Insbesondere aus F i g. 5 ist
ersichtlich, daß die Zuglasche 70 zwischen Führungsorganen 144 bzw. Führungsorganen
134 (F i g. 2 bis 4) hindurchgezogen wird, daß sich jedoch die Fortsätze 71 nicht
zwischen den Führungsorganen hindurchbewegen können. Die Führungsorgane besitzen
nach hinten gerichtete Kanten 158, die an den Verbindungsstellen zwischen den hinteren
und nach innen weisenden Flächen angeordnet sind, gegen welche die Fortsätze 71
gezogen werden, wenn man die Zuglaschen 70 herauszieht; hierdurch wird das Abreißen
der Fortsätze von den Zugorganen unterstützt.
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In F i g. 5 und 6 ist eine insgesamt mit 140 bezeichnete weitere Ausbildungsform
der erfindungsgemäßen Führungsmittel dargestellt. Die Konstruktion der Führungsmittel
140 ähnelt derjenigen der in F i g. 2 bis 4 gezeigten Führungsmittel; die
Führungsmittel 140 umfassen eine Führungsstange 142 und zwei Führungsorgane 144.
Gemäß F i g. 6 bilden die Führungsstange und die Führungsorgane ein einziges Bauteil,
doch können statt dessen auch drei getrennte Bauteile vorgesehen werden, wie es
in F i g. 4 gezeigt ist; alternativ kann man die Führungsstange 130 und die Führungsorgane
134 ähnlich wie die Führungsmittel 140 als einheitliches Bauteil ausbilden. Die
Führungsmittel 140 sind auf dem Gehäusevorderteil nahe der vorderen Druckwalze
114 so angeordnet, daß die am weitesten hinten liegenden Flächen der Führungsorgane
144 annähernd in einer die Umfangsflächen der Druckwalzen 114 und 116 tangierenden
Ebene liegen. Der Abstand zwischen den einander zugewandten Flächen der Führungsorgane
144 ist etwas größer als die Breite der Zuglasche 70, jedoch kleiner als der schmalste
Teil des sich verjüngenden Endabschnitts 20, so daß sich die Zuglasche
70 zwischen den Führungsorganen 144 bewegen kann, während der sich verjüngende
Endabschnitt 20 durch die Organe 144 gestützt und zwischen die Druckwalzen geführt
wird. Der mittlere Teil der Führungsstange 142 und die Führungsorgane 144 arbeiten
so miteinander
und mit der Walze 114 zusammen, daß sie einen
Kanal abgrenzen, durch den das Zugorgan 70 zur Vorderseite der Walze 114
und durch die Öffnung 112 nach außen geführt wird.
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Die Breite des zum Herausziehen des Films dienenden Kanals
110 in der unteren Stirnwand des Kameragehäuses ist mindestens gleich der
Breite des Filmverbandes, während die Öffnung 112 nur so breit zu sein braucht,
daß die Zuglasche 70 herausgezogen werden kann. Es ist erwünscht, zu gewährleisten,
daß jeweils nur ein Zugorgan so aus der Kamera herausragt, daß es erfaßt werden
kann, denn hierdurch wird verhindert, daß der Benutzer versehentlich an einem falschen
Zugorgan zieht oder mehrere Zugorgane gleichzeitig herauszieht. Zu diesem Zweck
ist die Stirnwand 103 gemäß F i g. 5 mit einer Aussparung 146 nahe
dem Kanal 112 versehen, und diese Aussparung nimmt die äußeren Enden der Zuglaschen
70 auf. Diese mit 80 bezeichneten Enden der Zuglaschen 70 sind
auf sich selbst zurückgefaltet, und jedes Ende eines Zugorgans ist mit dem Zugorgan
des vorhergehenden Filmverbandes lösbar verklebt, wobei das Ende 80 des zuerst
zu belichtenden Filmverbandes mit dem Zugorgan verbunden ist, das das Deckblatt
des Filmpacks abzuziehen gestattet. Die gefalteten äußeren Enden 80 der Zuglaschen
70 werden von der Aussparung 146 aufgenommen, die mit einem nachgiebigen
Abdeckungsorgan 1.48 versehen ist. Beim Herausziehen einer Zuglasche 70 aus der
Öffnung 112 wird das äußere Ende 80 des nächsten Zugorgans
70 auseinandergefaltet und aus der Aussparung 146 herausgezogen, so
daß man dieses Ende ergreifen kann. Bei dieser Anordnung ragt jeweils nur eine Zuglasche
so aus der Aussparung 146 heraus, daß sie erfaßt und herausgezogen werden kann.
Gemäß F i g. 1 sind zweckmäßige Mittel vorgesehen, um jedes vordere Ende
80 einer Zuglasche 70 lösbar am vorhergehenden Zugorgan zu befestigen; zu
diesem Zweck ist jede Zuglasche 70 nahe ihrem vorderen Ende 80 mit
einer Öffnung 82 versehen. An der Zuglasche ist über der Öffnung 82 ein Stück
eines Klebstreifens so befestigt, daß die klebende Fläche des Streifens den Endabschnitt
80 des nächstfolgenden Zugorgans durch die Öffnung 82 hindurch berührt.
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In der Kamera sind Mittel vorgesehen, um die zweiten Blätter
14 gegen eine durch Reibung verursachte Bewegung zu sichern. Gemäß F i g.
3 und 4 ist zu diesem Zweck eine langgestreckte Schiene 150 zwischen ihren Enden
in einem Gehäuse 152 drehbar gelagert; das Gehäuse 152 ist innerhalb der
Kammer an der Rückwand des Kameragehäuses befestigt. Die Schiene 150 wird durch
eine Feder 154 in eine vordere Stellung vorgespannt, bei der sich die Enden 156
der Schiene vor den Enden des Wegzugschlitzes des Filmpackbehälters in Richtung
auf die Führungsorgane 134 erstrecken und an diesen anliegen.- Bei dieser
Stellung greifen die Schienenenden 156 an den Vorderkanten der zweiten Blätter 14
nahe deren Längskanten an, um eine Bewegung der zweiten Blätter in Richtung auf
die Druckwalzen zu verhindern. Die Kraft der Feder 154 genügt, um der relativ
kleinen Kraft einen Widerstand entgegenzusetzen, die durch die zweiten Blätter infolge
ihrer reibenden Berührung mit den anderen Blättern aufgebracht wird, jedoch kann
die Schiene 150 nur so weit nach hinten geschwenkt werden, daß sie das Herausziehen
eines zweiten Blattes 14 zuläßt, wenn dieses aus dem Behälter herausgezogen
wird und sich in Deckung mit einem lichtempfindlichen Blatt 12 befindet.