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Scharnier für die Flügel von Türen, insbesondere für auseinandernehmbare
Möbel Die Erfindung bezieht sich auf ein Scharnier für die Flügel von Türen, insbesondere
für auseinandernehmbare Möbel, bestehend aus einer am Türflügel befestigten, mindestens
eine Bohrung zur Aufnahme eines Scharnierbolzens aufweisenden Scharnierhälfte und
einer den Scharnierbolzen tragenden, am feststehenden Rahmen angeordneten Scharnierhälfte.
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Bei den bisher bekannten auseinandernehmbaren Möbeln werden die einzelnen
Möbelplatten mittels Verbindungsprofilen zusammengehalten; dabei können die Möbelplatten
mit den Verbindungsprofilen durch Schraub- oder Klemmverbindungen zu einem feststehenden
Rahmen zusammengefügt sein.
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Sofern an diesen Rahmen Türflügel od. dgl. schwenkbar befestigt sind,
ist dieses mittels der bisher bekannten Scharniere vorgenommen worden. Dabei sind
die Scharniere durch Holzschrauben od. dgl. an den gelenkig zu verbindenden Möbelteilen
befestigt. Hierbei tritt der große Nachteil auf, daß für die Befestigungsschrauben
des Scharniers in den Möbelplatten Löcher od. dgl. erforderlich sind, die beim Entfernen
der Tür oder bei andersartiger Tür- oder Möbelplattenanordnung eine nach außen sichtbare
Beschädigung an den Möbelplatten hinterlassen. Für verschiedenartige Kombinationen
der Möbelplatten-und Türflügelanordnung sind die bisher bekannten Verbindungsprofile
und Scharniere in nachteiliger Weise nicht geeignet.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Scharnier für die Flügel von Türen,
insbesondere für auseinandernehmbare Möbel zu schaffen, das unter Vermeidung der
bisherigen Nachteile bei einfachem Aufbau, leichter Montage und vielseitiger Variationsmöglichkeit
ein Verbinden der Möbelplatten und ein gelenkiges Befestigen der Türflügel an denselben
beschädigungsfrei ermöglicht.
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Gemäß der Erfindung ist ein Scharnier für die Flügel von Türen, insbesondere
für auseinandernehmbare Möbel, bestehend aus einer am Türflügel befestigten, mindestens
eine Bohrung zur Aufnahme eines Scharnierbolzens aufweisenden Scharnierhälfte und
einer den Schamierbolzen tragenden, am feststehenden Rahmen angeordneten Scharnierhälfte,
dadurch gekennzeichnet, daß die einstückig mit dem Scharnierbolzen hergestellte,
am feststehenden Rahmen angeordnete Scharnierhälfte als ein Verbindungsglied ausgebildet
ist, das zum Verbinden mindestens eines senkrechten und eines waagerechten Rahmenteiles
dient.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Scharnier dient in vorteilhafter Weise einerseits zum Verbinden
von mehreren vorzugsweise rechtwinklig zueinander stehenden Möbelplatten (Rahmenteilen)
und andererseits zur gelenkigen Aufnahme eines Türflügels od. dgl., wobei dieses
Scharnier einen einfachen Aufbau, eine große Stabilität sowie eine leichte und schnelle
Montage besitzt. Weiterhin ermöglicht dieses erfindungsgemäße Scharnier auf Grund
seiner günstigen Befestigungsart eine Variation in der Anordnung der Möbelplatten
sowie der Türflügel, ohne das dabei nach außen hin Besschädigungen, wie Schraubenlöcher
od. dgl., an den Möbelplatten sichtbar sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g.1 eine Vorderansicht eines Scharniers für auseinandernehmbare Möbel
mit an einem Scharnierblock angeordnetem, einen Scharnierlappen drehbar aufnehmendem
Scharnierbolzen, teilweise geschnitten, F i g. 2 eine Draufsicht auf dasselbe Scharnier
im auseinandergenommenen Zustand, F i g. 3 eine Vorderansicht mehrerer rechtwinklig
zueinander stehender, ein Rahmenkreuz bildender Möbelplatten (Wände und Böden),
die mittels derselben Scharniere miteinander lösbar verbunden sind, F i g. 4 einen
Querschnitt durch dasselbe einen Türflügel an einer Möbelplatte haltende Scharnier
entsprechend der Schnittlinie I-1 in F i g. 3 und F i g. 5 eine perspektivische
Ansicht desselben rechtwinklig zueinander stehende Möbelplatten miteinander
verbindenden
Scharniers in schematischer Darstellung.
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Ein Scharnier gemäß der Erfindung weist als eine Schamierhälfte 10
einen Scharnierblock auf, der im Querschnitt vorzugsweise ein gleichschenkliges
Dreieck bildet und dessen rechtwinklig zueinander stehende Seiten (Schenkel 11,12)
als Anlageflächen für die zu einem feststehenden Rahmen zu verbindenden Möbelplatten
(Rahmenteile 13), wie Möbelwände, Böden od: dgl., dienen. In den Stoßpunkten der
beiden Schenkel 11,12 ist der Scharnierblock mit einem nach außen gerichteten und
unter 45° verlaufenden Ansatz 14 ausgestattet, in dem eine sich auf der Winkelhalbierenden
der rechtwinklig zueinander stehenden Schenkel 11, 12 verlaufende, den als rechtwinkliges
Winkeleisen ausgebildeten Scharnierblock durchfassende und vorzugsweise versenkte
Bohrung 15 vorgesehen ist. Dise Bohrung 15 dient zum Einsetzen einer Befestigungsschraube
16. Die Kanten der spitzen Winkel des dreieckigen Scharnierblockes sind senkrecht
zu den Schenkeln 11,12 abgeflacht, und auf der dem Schenkel 12 benachbarten Stirnfläche
17 erstreckt sich ein zylindrischer Scharnierbolzen 18, der in einem Endbereich
der Stirnfläche 17 einseitig auf dem Scharnierblock vorgesehen ist und mit dem Scharnierblock
ein Werkstück bildet. Um diesen Schamierbolzen 18 lagert drehbar ein von einer rechteckigen
Platte gebildeter und die andere Scharnierhälfte 19 darstellender Scharnierlappen,
wobei dieser Scharnierlappen mit zwei im Abstand parallel zueinander verlaufenden
Bohrungen 20 ausgestattet ist, die nahe den konzentrisch um die Bohrungen
20 abgerundeten längsseitigen Schmalseiten des Scharnierlappens verlaufen
(vgl. F i g. 2). Diese beiden Bohrungen 20 dienen wahlweise zur Aufnahme
des die Scharnierachse bildenden Scharnierbolzens 18.
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Dieses Scharnier dient einerseits zum Verbinden mehrere rechtwinklig
zueinander stehender, die Rahmenteile 13 bildender Möbelplatten und andererseits
zum schwenkbaren Befestigen eines Türflügels 21 an denselben. Die tafelförmigen
Möbelplatten, wie Möbelwände, Böden od. dgl., sind vorzugsweise um ein im Querschnitt
beispielsweise quadratisches und hohles Verbindungsprofil 22 aus Metall od. dgl.
angeordnet, das mit seinen eckigen Kantenbrechern in entsprechende Einkerbungen
23 der Möbelplatten eingreift (vgl. F i g. 3 und 5).
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Zum lagenmäßigen Festlegen zweier benachbarter rechtwinklig zueinander
stehender Möbelplatten (Rahmenteile 13) ist die als dreieckförmiger Scharnierblock
ausgebildete Schamierhälfte 10 vorgesehen, dessen Schenkel 11 und
12 sich an die Möbelplatten anlegen und der mit seinem Ansatz 14 in den durch
Abschrägungen od. dgl. an den Möbelplatten entstandenen Stoßfugen ruht. In jeden
Scharnierblock wird in dessen Bohrung 15 eine Befestigungsschraube 16 eingesteckt,
die beim Einschrauben in das Verbindungsprofil 22 ein Befestigen der Möbelplatten
um das Verbindungsprofil 22 zu einem feststehenden Rahmen gewährleistet. Weiterhin
können zum Zusammenhalten und Befestigen der Möbelplatten um das Verbindungsprofil
22 einzelne Befestigungskörper 24 (vgl. F i g. 5) vorgesehen sein, die in ihrer
Grundform einem Scharnierblock entsprechen, jedoch ohne Scharnierbolzen 18 ausgestattet
sind.
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Die Scharnierbolzen 18 jedes Scharnierblocks erstrecken sich parallel
zu den Ebenen der senkrechten Möbelplatten, und um diese Scharnierbolzen 18 wird
nach dem Verbinden der Möbelplatten die flügelseitige Scharnierhälfte 19 mit einer
ihrer Bohrungen 20 gesetzt. Der Türflügel 21 ist mit seiner Schmalseite im Bereich
seiner Symmetrieachse 0-O mittels durch Löcher 25 der Schamierhälfte 19 fassender
Befestigungsschrauben 26 lösbar an der Scharnierhälfte 19 befestigt, wobei der Türflügel
21 im Bereich seiner Schmalseite entsprechend der Form des Scharniers ausgearbeitet
ist und sich somit der Türflügel 21 ohne große Spaltbildung an den Scharnierblock
sowie die Scharnierhälfte 19 anschmiegt. Der Türflügel 21 ist im unteren Bereich
mittels des um den nach oben gerichteten Scharnierbolzens 18 des Scharnierblocks
drehbar angeordnet und besitzt in seinem oberen Bereich seine drehbare Befestigung
mittels einer um einen, nach unten gerichteten Scharnierbolzen 18 vorgesehenen Scharnierhälfte
19.
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Auf Grund dieser Befestigung des Türflügels 21 kann derselbe um seine
die Drehachse bildenden Scharnierbolzen 1.8 um 180° geschwenkt werden und. besitzt
somit einen günstigen Öffnungsbereich.
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Die gelenkige Befestigung des Türflügels 21 läßt sich einfach und
schnell vornehmen. Nach der Befestigung der um das Verbindungsprofil 22 mittels
der Schamierblöcke fest angeordneten Möbelplatten zu einem Rahmen werden die Scharnierhälften
19 auf die entsprechend einander gegenüberliegenden Schamierbolzen 18 aufgesetzt
und der Türflügel 21 im offenen Zustand ohne Schwierigkeiten mittels der Schrauben
25 an den Scharnierhälften 19 befestigt.
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Will man einmal auf den Türflügel 21 verzichten oder ihn anderswo
anbringen, so genügt es, die Schrauben zu lösen, den Türflügel 21 zu entfernen und
den Scharnierblock durch den Befestigungskörper 24 (ohne Schamierbolzen 18) zu ersetzen,
ohne weitere Teile des Möbels auseinandernehmen zu müssen. Weiterhin sind auf Grund
dieser günstigen Scharnieranordnung und Variationen keine Beschädigungen, wie Schraubenlöcher
od. dgl., an den Möbelplatten nach außen sichtbar.
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Die Erfindung zeichnet sich durch große Einfachheit, leichte Montage
und hohe Stabilität aus. Der zum Befestigen der rechtwinklig zueinander stehen=
den Möbelplatten vorgesehene Scharnierblock bildet in vorteilhafter Weise mit einem
einen Türflügel od. dgl. schwenkbar aufnehmenden Schamierbolzen ein Werkstück. Auf
Grund dieser günstigen Ausbildung ist zur festen Verbindung mehrerer Möbelplatten
und zum schwenkbaren Anordnen einer Möbeltür od. dgl. nur ein Körper erforderlich.