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Trogartiger, insbesondere übereinanderstellbarer Behälter für Transport-,
Versand- und Lagerungszwecke Die Erfindung betrifft einen trogartigen, insbesondere
übereinanderstellbaren Behälter für Transport-, Versand- und Lagerungszwecke mit
aus Spanholz, Faserholz, Kunststoff od. dgl. gepreßten, verhältnismäßig dünnen,
plattenförmigen Wandteilen, welche durch Klammern, Nägel oder durch Leimung, Klebung,
Schweißung unlösbar miteinander verbunden sind.
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Behälter dieser Art, die insbesondere für den Versand von Frischobst,
Frischgemüse, Geflügel u. dgl. bestimmt sind, werden laufend und in so großer Stückzahl
benötigt, daß sie sich für eine Massenfertigung geradezu anbieten. Da sie in der
Regel dem einmaligen Versand und Transport vom Erzeuger zum Verbraucher dienen,
sollen sie so billig wie möglich herstellbar sein, aber auch nur ein geringes Gewicht
aufweisen. Andererseits sollen aber auch die Bedingungen der internationalen Genehmigungsprüfung
erfüllt werden, nach welcher durch Fallprüfungen, Stauchprüfungen, Prüfungen auf
dem Rütteltisch und statischen Biegeprüfungen des Bodens der vorgeschriebene Widerstand
und die vorgeschriebene Festigkeit sowohl eines leeren als auch eines gefüllten
Behälters nachzuweisen ist.
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Überwiegend werden solche Behälter immer noch aus gesägten oder geschälten
dünnen Holzbrettchen oder Leisten gefertigt. Weil aber die Holzknappheit auf dem
Weltmarkt die Beschaffung der entsprechenden Holzmengen und Sorten immer schwieriger
macht, und weil ferner trotz aller Automatisierungsbestrebungen in der Fertigung
die teure Handarbeit nicht völlig auszuschließen ist, ging man dazu über, derartige
Behälter aus Spanholz, Faserholz oder Kunststoff in einem Stück zu pressen. Solche
Preßkisten genügen zwar den an sie zu stellenden Anforderungen. Die Fertigung ist
jedoch mit hohen Investitionskosten für die Anlagen und die Preßwerkzeuge verbunden,
was dazu führt, daß derartige Behälter mit den bekannten Einwegkisten aus Holz preislich
insbesondere dann nicht konkurrieren können, wenn ein Kunststoff die Werkstoffgrundlage
bildet.
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Der Erfindung liegt nun die Erkenntnis zugrunde, daß es bei entsprechender
Anpassung des Kistenaufbaus an die Erfordernisse der Massenfertigung durchaus möglich
ist, preislich konkurrenzfähige Behälter aus Spanholz, Faserholz, Kunststoff od.
dgl. herzustellen. Von den Behältern der eingangs erwähnten Art unterscheidet sich
der nach der vorliegenden Erfindung weitergebildete und verbesserte im wesentlichen
durch ein einstückiges Rumpfteil von U-förmigem Querschnitt, auf dessen Stirnenden
einstückige Kopfteile von ebenfalls U-förmigem Querschnitt mit gegen die Mitte des
Rumpfteiles zu gerichteten Flanschen aufgesetzt sind.
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Der neue Behälter besteht somit aus Teilen, die von kontinuierlich
oder diskontinuierlich aus Spanholz, Faserholz, Kunststoff od. dgl. geformten, rinnenförmigen
Strängen von U-förmigem Querschnitt in der gewünschten Länge abgeschnitten werden,
oder auch aus Plattenabschnitten geformt werden können.
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Weitere Merkmale des Behälters nach der Erfindung und die sich daraus
ergebenden Vorteile werden in der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigt F i g. 1 in Schrägansicht die Grundform des Behälters nach der
Erfindung, F i g. 2 in Schrägansicht einen Behälterstapel, F i g. 3 in abgebrochener
Schrägansicht die zum Zwecke des Versandes ineinandergestapelten losen Rumpf- und
Kopfteile des Behälters nach der Erfindung, F i g. 4 in Schrägansicht den Behälter
nach der Erfindung in der Ausführungsform einer Obststeige, F i g. 5 und 6 als Einzelheit
andere, für die Stapelbarkeit geeignete Kopfausbildungen des Behälters nach der
Erfindung, F i g. 7 bis 12 verschiedene vergrößert dargestellte Querschnittsformen
von Kopfteilen.
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In seiner Grundform besteht der trogartige, oben offene Behälter
nach der Erfindung, wie F i g. 1 zeigt, aus einem Rumpfteil 1 von U-förmigem Querschnitt,
auf dessen Stirnenden einstückige Kopfteile 2 von ebenfalls U-förmigem Querschnitt
mit gegen die Mitte des Rumpfteiles 1 gerichteten Flanschen 3 und 4 aufgesetzt sind.
Die Herstellung des Rumpfteiles 1 und der Kopfteile 2 aus Spanholz, Faserholz, Kunststoff
od.
dgl. kann kontinuierlich oder diskontinuierlich in der Weise erfolgen, daß man zunächst
fortlaufend oder taktweise eine Strangrinne formt und diese dann in Abschnitte von
der erforderlichen Länge des Rumpfteiles 1 und der Kopfteile 2 aufteilt. Das Zusammenfügen
von Rumpf- und Kopfteil kann in einer vollautomatischen Anlage durchgeführt werden.
Für die Verbindung zwischen dem Rumpfteil und den Kopfteilen können Drahtklammern
5 aber auch Nägel verwendet werden und sie läßt sich auch durch Leimung oder Klebung
herstellen. Wird als Werkstoff ein thermoplastischer Kunststoff gewählt, dann ist
das Rumpfteil mit den Kopfteilen auch durch Schweißung zu verbinden.
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Behälter nach F i g. 1 können ohne weiteres übereinandergestellt,
d. h., es kann ein Stapel gebildet werden. Die gegenseitige Lagefixierung der einzelnen
Behälter im Stapel ist, wie F i g. 2 zeigt, in einfacher Weise dadurch zu erreichen,
daß von dem oberen Flansch 3 der Kopfteile 2 ein Streifen 31 von etwa halber Flanschbreite
abgetrennt, zweckmäßig abgesägt, und auf der Außenseite des unteren Flansches 4
mit dessen Stirnkanten 41 bündig verlaufend angesetzt wird. Die Verbindung dieses
Streifens 31 mit dem Flansch 4 kann durch Leimung, durch Nagelung, durch Klammerung
od. dgl. erfolgen.
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Damit eine gute Durchlüftung des Behälterstapels stattfindet, können
die Flansche 11 des Rumpfteiles 1 mit Luftlöchern 6 versehen sein. Solche Luftlöcher
können selbstverständlich auch im Steg 12 des Rumpfteiles 1 und in den Stegen der
Kopfteile 2 vorgesehen sein, falls dies erforderlich ist. Desgleichen können die
Stege der Kopfteile 2 Griffschlitze 7 aufweisen.
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Die Luftlöcher und die Griffschlitze werden zweckmäßig durch Stanzen
hergestellt.
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Für die Lagerung und den Transport von Frischobst, Frischgemüse u.
dgl. kann der Behälter nach der Erfindung, wie F i g. 4 zeigt, in der Form einer
sogenannten Steige ausgebildet sein. Dabei wird ein Rumpfteil 13 verwendet, dessen
Flansche 14 eine geringere Breite aufweisen als die Stege 22 der Kopfteile 2. Dadurch
ist bei einem Stapel von Steigen der für die notwendige Luftzirkulation ausreichende
Abstand zwischen den einzelnen Lagen des Transportgutes gegeben.
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Da derartige Behälter in großen Stückzahlen an den Verbraucher geliefert
werden, ist man bestrebt, Transportraum zu sparen. Dies kann dadurch erreicht werden,
daß die losen Behälterteile-versandt und erst am Verbrauchsort unter Verwendung
handelsüblicher Klammerapparate aus dem losen Rumpfteil und den losen Kopfteilen
zusammengefügt werden. Um dies zu ermöglichen, besitzen dann, wie aus Fig. 3 ersichtlich
ist, die Rumpfteile 15 leicht nach außen zum Steg 17 geneigte Flansche 16, deren
Neigung vorteilhaft so bemessen ist, daß bei einem Satz von ineinandergestapelten
Rumpfteilen zwischen den Stegen 17 ein Hohlraum von solchen Abmessungen gebildet
ist, daß jeweils zwei lose Kopfteile darin Platz finden.
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Die Lagesicherung des Behälters in einem Stapel kann, wie dies bereits
die Behälter nach den F i g. 2 und 4 zeigen, durch entsprechende Gestaltung der
Kopfteile erzielt werden. Sofern die Kopfteile aus nicht steigfähigen Massen, wie
Spanholz oder Faserholz, geformt sind, ist die in den F i g. 7 und 8 dargestellte
Querschnittsform zweckmäßig, bei der von dem einen Flansch 3- oder 4 eine Leiste
31 oder 41
abgetrennt und auf der Außenseite des anderen Flansches mit dessen Stirnkante
32 bzw. 42 bündig verlaufend angeordnet wird.
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Bilden aber im Strangpreß- oder Spritzgußverfahren geformte Strangrinnen
aus thermoplastischem Kunststoff das Halbzeug für die Herstellung von Rumpfteil
und Kopfteilen des Behälters nach der Erfindung, dann wird man die Flansche der
für die Kopfteile bestimmten Strangrinne bereits so profilieren, daß die Außenseite
des einen Flansches mit einer durchlaufenden Wölbung, einem durchlaufenden Steg
od. dgl. versehen ist, welchen eine entsprechend durchlaufende Höhlung, Nute, Rinne
od. dgl. auf der Außenseite des anderen Steges zugeordnet ist. Dementsprechend gestaltete
Querschnitte von Kopfteil-Strangrinnen zeigen die Fig. 9 bis 12 der Zeichnung. Bei
der in F i g. 9 dargestellten Strangrinne 23 besitzt die Außenseite des oberen Flansches
33 eine konvexen Wölbung der beiden Flansche besitzt die ren Flansches 43 eine entsprechende
konkave Wölbung 44, die sich beim Aufeinandersetzen eines mit solchen Kopfteilen
versehenen Behälters ineinanderfügen und somit die Lagefixierung der Behälter in
der Längsrichtung bewirken. An Stelle der konkaven und konvexen Wölbung der beiden
Flansche besitzt die Strangrinne 24 nach Fig. 10 in ihrem oberen Flansch 35 eine
durchgehende Nute 36 und in ihrem unteren Flansch 45 eine entsprechende durchgehende
Leiste 46. Bei der Strangrinne 25 nach F i g. 11 ragt über dem oberen Flansch 37
ein Steg 38 zungenartig hinaus, dem ein entsprechender durchlaufender Absatz48 im
unteren Flansch 47 zugeordnet ist. Die Strangrinne 26 nach F i g. 12 weist einen
Querschnitt auf, der dem Strangrinnenquerschnitt nach den F i g. 7 und 8 entspricht;
nur ist dabei der von der aufgesetzten Leiste 31 bzw. 41 gebildete Absatz auf der
Außenseite des Flansches 4 bzw. 3 beim Preß-oder Spritzvorgang mit herausgeformt.
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Wie aus den F i g. 5 und 6 hervorgeht, ist es auch möglich, den Behälter
nach der Erfindung in einer für die Lagefixierung im Stapel geeigneten Weise dadurch
auszubilden, daß die Kopfteile 2 schräg zur Quermittelebene des Rumpfteiles 1 verlaufend
angesetzt werden, und zwar entweder nach innen (F i g. 5) oder nach außen (F g.
6) geneigt, und daß dabei die Neigung so bemessen wird, daß jeweils der eine Flansch
3 bzw. 4 mit seiner Rückenkante 39 bzw. 49 um die Flanschbreite gegenüber der Rückenkante
49 bzw. 39 des anderen Flansches 4 bzw. 3 zurücksteht. Diese Ausbildung erfordert
Kopfteile 2 mit Flanschen 3 bzw. 4 von nur sehr geringer Breite, die sich somit
auch leicht aus nicht steigfähigen Massen, wie Spanholz oder Faserholz, pressen
lassen.
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Wenn auch der Behälter nach der vorliegenden Erfindung in seiner
konstruktiven Gestaltung vornehmlich auf die Bedürfnisse der rationellen Massenfertigung
abgestellt ist, so ergeben sich doch gegenüber dem eingangs genannten Stand der
Fertigungstechnik auch dann Vorteile, wenn die Fertigung nicht mittels besonders
dafür entwickelter Fertigungsanlagen durchgeführt wird. Es lassen sich sowohl Rumpfteil
als auch Kopfteile einfach aus Plattenabschnitten, insbesondere aus Kunststoff,
dadurch herstellen, daß die Flansche abgekantet werden. Es bedarf dann bei Kunststoffplatten
lediglich einer Erwärmung, bei Faserholzplatten einer Erweichung der Biegezonen.
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Bei Spanholzplatten wird zweckmäßig die Abkantung vor der Fertigpressung
durchgeführt.
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Es ist auch denkbar, für das Rumpfteil und die Kopfteile verschiedene
Werkstoffe zu verwenden, die nach dem jeweiligen Verwendungszweck des Behälters
ausgewählt sind.