-
Röhrengong-Klangkörper Die Erfindung bezieht sich auf einen für sogenannte
Röhrengongs bestimmten röhrenförmigen Klangkörper, in dessen einer Mündung ein mit
Mittenloch zur Aufnahme eines vom Klangkörperinnern her nach außen durchziehbaren
elastischen Aufhängers ausgerüsteter starrer Tragstopfen gehalten ist.
-
Bei Röhrengongs der eingangs geschilderten Gattung ist es für eine
sichere Funktion einerseits und für eine volle Klangentwicklung durch die Klangkörper
andererseits von entscheidender Bedeutung, daß die Klangröhren mit Hilfe elastischer
Aufhängemittel an der Grund- oder Montageplatte des Röhrengongs befestigt, d. h.
allseitig schwingbeweglich aufgehängt sind, damit sich der Klang voll entwikkeln
kann.
-
In der Praxis führt man eine derartige elastische Aufhängung solcher
Klangröhren bekanntlich derart aus, daß man einen Abschnitt einer Kordel unter Bildung
einer Aufhängeschlaufe auf sich selbst legt und die freien Enden durch einen Knoten
miteinander verbindet. Das schlaufenbildende Kordelende wird dann von der Rückseite
her durch den Mittendurchbruch eines in die Klangröhre einsetzbaren Stopfens hindurchgezogen,
wobei sich der Stopfen selbsthängend auf dem Knoten abstützt.
-
Durch diese vorbekannte Aufhängung wird zwar eine den Anforderungen
hinsichtlich einer vollen Klangentwicklung gerecht werdende elastische Aufhängung
erreicht. Sie hat aber den Nachteil, daß beispielsweise beim Transport der Röhrengongs
die Kordelschlaufe wieder aus der Aufnahmeöffnung des Einsatzstopfens herausgleitet,
da man beim Transport die Klangröhren auszuhängen pflegt. Wird dann ein solcher
Gong montiert, muß man unter mühsamer Arbeit die Kordel durch die Klangröhre hindurch
wieder einziehen, was nicht nur umständlich, sondern darüber hinaus auch zeitaufwendig
und schwierig ist.
-
Von dieser vorbekannten Klangkörperaufhängung unterscheidet sich der
Erfindungsgegenstand in vorteilhafter Weise im wesentlichen dadurch, daß der eine
einstückige Baueinheit darstellende Klangkörper-Aufhänger als aus einem elastischen
thermoplastischen Werkstoff hergestelltes, im wesentlichen nadelöhrförmiges Bauelement
mit am einen Ende angeordneter, als Widerlagerstütze für den Tragstopfen dienender
Verdickung ausgebildet ist, wobei die Gesamtdicke beider Schenkel des das Öhr bildenden
Bügelsteges die lichte Weite der Mittenöffnung des Tragstopfens unterschreitet und
die beiden Schenkel aufeinanderliegend axial durch diese hindurchziehbar sein, während
die öhrweite im entspannten Zustand den Durchmesser der Aufnahmeöffnung übersteigt.
-
Durch die Verwirklichung der Erfindung ist es somit gelungen, einen
Aufhänger zu schaffen, der nicht nur alle Forderungen hinsichtlich einer vorzüglichen
Elastizität einerseits und einer ausreichenden Festigkeit andererseits erfüllt,
sondern darüber hinaus - und darin wird ein ganz besonderer Vorteil der Erfindung
gesehen - unverlierbar im Tragstopfen gehalten ist. Außerdem braucht bei dem Erfindungsgegenstand
keine zeitraubende Handarbeit im Sinn des bisher notwendigen Knotens mehr durchgeführt
werden. Vielmehr kommt dieser neue nadelöhrförmige Aufhänger fix und fertig aus
seiner Herstellungsform, z. B. einem Spritzwerkzeug, und kann so montiert werden.
-
In der Praxis kann nun die Erfindung ihren Niederschlag darin finden,
daß die Verdickung des Aufhängers durch einen Axialzapfenabschnitt von einem die
lichte Weite des Aufnahmedurchbruches innerhalb des Tragstopfens unterschreitenden
Durchmesser einerseits und einem sich hieran anschließenden, eine in einer Radialebene
verlaufende Ringstützschulter zur Abstützung des Tragstopfens aufweisenden Kopf
andererseits gebildet ist.
-
Durch diese besondere charakteristische Gestaltung des neuen Aufhängers
wird nicht nur dafür gesorgt, daß der Stopfen am Kopf des Aufhängers eine sichere
Führung und Auflage findet, sondern auch ein selbsttätiges Herausgleiten des Aufhängers
aus dem Aufnahmedurchbruch des Tragstopfens im ausgehängten Zustand der Klangröhre
kann jetzt ebenfalls nicht mehr eintreten, weil die öhrweite im entspannten Zustand
das lichte Maß des Aufnahmedurchbruches innerhalb des Tragstopfens überschreitet.
Es ist somit gelungen, eine Klangröhre mit einem Aufhänger auszurüsten, der praktisch
immer aufhängbereit
ist und der überdies alle an einen solchen
Aufhänger gestellten Förderungen voll zu erfüllen in der Lage ist.
-
Es ist an sich nicht grundsätzlich neu, schlaufenförmige Aufhänger
zu verwenden. So offenbart die USA.-Patentschrift 1342 844 einen Aufhänger
für Seifen, der aus einem Drahtstück gebildet ist, welches zu einer langgestreckten
Schlaufe gerollt ist und unterhalb seiner Aufhängeöse eine beiderseitige Einschnürung
aufweist. Auf dieser Einschnürung hält sich eine Platte, die verhindern soll, daß
die Öse in das Seifenstück hineingestoßen wird. Dieser Aufhänger ist jedoch für
Röhrengong-Klangkörper ungeeignet, weil er infolge seiner Gestalt zwar in Seife
bei deren Herstellung eingebettet werden kann, nicht aber nachträglich an einem
Röhrengong-Klangkörper befestigt werden kann. Außerdem besitzt dieser starr in das
Seifenstück eingebettete Aufhänger keine elastischen Eigenschaften, die bei einem
Röhrengong-Klangkörper der vollen Klangentwicklung wegen zwingend nötig sind.
-
Daneben ist aus der französischen Patentschrift 977 279 ein weiterer
Aufhänger für Seifenstücke bekannt, bei dem sich an die Aufhängeöse zwei federnde,
auswärts gerichtete und am freien Ende mit Widerhaken versehene Schenkel anschließen.
Auch bei diesem Aufhänger ist in einer Einschnürung eine Sicherungsplatte gehalten.
Um diesen Aufhänger in einem Seifenstück befestigen zu können, muß im Inneren der
Seife ein zusätzliches Rohr eingebettet werden, welches zwei einander gegenüberliegende
Seitenöffnungen besitzt, in welchen sich die Widerhaken der Federschenkel des Aufhängers
verrasten sollen. Diese Befestigung ist sehr umständlich, weil man mangels Beobachtungsmöglichkeit
keine Kontrolle darüber hat, an welcher Stelle sich die Widerhaken im Inneren des
Rohres befinden. Außerdem bietet dieser Aufhänger keinen zuverlässigen Halt. Wird
nämlich die an einer Kette aufgehängte Seife schief erfaßt, dann zieht die Kette
über die Aufhängeöse den Aufhänger zur Seite mit der Folge, daß sich einer der beiden
Widerhaken aus dem Rohr löst. Auch hier ist selbstverständlich keine elastische
Aufhängungsmöglichkeit gegeben, wie sie bei Röhrengong-Klangkörpern im Gegensatz
zu Seifenstücken zwingend notwendig ist. Zudem sind beide Seifenaufhänger aus wenigstens
zwei Bauteilen zusammengesetzt. Man muß daher den Drahtbügel -- ehe man ihn in die
Seife einsetzen kann - zuvor in einen Mittellängsschlitz der Sicherungsplatte einsetzen.
Demgegenüber besteht der Aufhänger gemäß der vorliegenden Erfindung aus einem einzigen,
einheitlichen Bauteil, bei dem diese Vormontagearbeiten entfallen. Der neue Aufhänger
ist daher nicht nur wohlfeiler in der Herstellung, sondern auch fühlbar einfacher
in seiner Handhabung.
-
Und schließlich kennt man aus der deutschen Patentschrift 440 039
einen Aufhänger für Stielgeräte, wie Besen. Dort ist eine auf das Stielende aufziehbare,
mit Kappe versehene Hülse aus Weichgummi vorgesehen, die in einem stirnseitig in
der Kappe vorgesehenen Loch einen Aufhänger in Form eines mit Verdickung ausgerüsteten
Ringes aus Metall oder Zelluloid aufnimmt. Infolge der Ringform des Aufhängers und
seines harten Werkstoffes muß man hier im Gegensatz zum Erfindungsgegenstand die
Aufhängeöse von außen her an der Kappe der Gummihülse durch Einknöpfen befestigen.
Ist aber die Gummihülse weich genug, um sich auf den Stiel des Besens aufziehen
zu lassen und um das Einknöpfen der Verdickung der Tragöse zu erlauben, dann kann
keine sichere Verbindung zwischen der Gummihülse und der Aufhängeöse entstehen.
Denn wenn man die Verdickung der Öse von außen her in das Mittenloch der Kappe einknöpfen
kann, dann ist es auch ebenso leicht möglich, die Öse in umgekehrter Weise wieder
aus dem Mittenloch herauszureißen. Weil somit eine sichere Verbindung zwischen der
bekannten weichen Gummikappe einerseits und der ringförmigen Öse aus hartem Werkstoff
(Metall oder Zelluloid) nicht zustande kommt und weil auf der anderen Seite die
Ringöse im Gegensatz zum Erfindungsgegenstand nicht von innen her in das Mittenloch
einführbar ist, konnte diese sehr alte Druckschrift die Erfindung nicht nahelegen.
-
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben; und zwar zeigt F i g. 1 eine Klangröhre in ausgehängtem Zustand,
wobei der obere Teil im Schnitt wiedergegeben ist, und F i g. 2 den gleichen Klangkörper
in eingehängtem Zustand.
-
Der dargestellte Klangkörper besteht im wesentlichen aus drei Hauptbauteilen,
nämlich der Klangröhre 10, dem Tragstopfen 11, der einseitig in eine Mündung der
Klangröhre 10 eingesetzt ist, und einem Aufhänger 12, 13, der seinerseits innerhalb
eines Deckendurchbruches 14 des Stopfens 11 gehalten ist.
-
Gemäß der Erfindung ist dieser Aufhänger 12, 13 als aus einem elastischen,
thermoplastischen Kunststoff hergestelltes, nadelöhrförmiges Bauelement ausgebildet,
das am einen Ende eine Verdickung 13 als Widerlagerstütze besitzt. Nadelöhr
12 und Verdickung 13 bilden eine einstückige Baueinheit. Der Kopf
13 besitzt auf der dem Öhr 12 zugekehrten Seite einen axialen Zapfenteil
13 a, dessen Außenmaß der Lichtweite des Durchbruches 14 in der Stopfendecke etwas
unterschreitet und in diesen führend eingreift. In der tlbergangszone zwischen dem
Axialteil 13a und dem Kopf 13 befindet sich eine in einer Radialebene verlaufende
Ringstützschulter 13 b, auf welcher der Stopfen hängend aufliegt.
-
Wie insbesondere aus der F i g. 1 ersichtlich, besitzt das Öhr 12
im entspannten Zustand eine Weite, die den Innendurchmesser des Durchbruches 14
in der Stopfendecke überschreitet, so daß ein selbsttätiges axiales Herausgleiten
des Aufhängers im ausgehängten Zustand der Klangröhre nicht möglich ist. Beim Montieren
dieses Aufhängers drückt man die den Öhrsteg bildenden Schenkel 12a bis zum gegenseitigen
Aufeinanderliegen zusammen und zieht dann den Aufhänger von der Rückseite des Stopfens
her ein. Die Eigenelastizität des Aufhängers bzw. des Öhres 12 ist hierbei so groß,
daß sich die Schenkel 12 a nach dem Durchziehen durch die Stopfenöffnung wieder
aufspreizen. Nur unter Kraftanwendung kann man den Aufhänger wieder zurück und aus
dem Aufnahmedurchbruch 14 herausziehen.
-
Es versteht sich im Rahmen der Erfindung von selbst, daß die dargestellte
und beschriebene Ausbildung des Aufhängers nur als bevorzugtes Ausführungsbeispiel
zu werten ist. Man könnte vielmehr sowohl das Öhr als auch die mit dem Öhr einstückig
verbundene Verdickung abweichend von der Darstellung unter Erreichung des gleichen
Erfindungseffekts
ausbilden; wichtig hierbei ist nur, daß die Unverlierbarkeit
des Aufhängers gewährleistet bleibt.